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Dossier

Evaluation der Arbeitsmarktpolitik

Arbeitsmarktpolitik soll neben der Wirtschafts- und Strukturpolitik sowie der Arbeitszeit- und Lohnpolitik einen Beitrag zur Bewältigung der Arbeitslosigkeit leisten. Aber ist sie dabei auch erfolgreich und stehen die eingebrachten Mittel in einem angemessenen Verhältnis zu den erzielten Wirkungen? Die Evaluationsforschung geht der Frage nach den Beschäftigungseffekten und den sozialpolitischen Wirkungen auf individueller und gesamtwirtschaftlicher Ebene nach. Das Dossier bietet weiterführende Informationen zu Evaluationsmethoden und den Wirkungen von einzelnen Maßnahmen für verschiedene Zielgruppen.

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im Aspekt "Kombi-Lohn"
  • Literaturhinweis

    Bundesprogramm Kommunal-Kombi: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der AfD (Drucksache 19/4677) (2018)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2018): Bundesprogramm Kommunal-Kombi. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der AfD (Drucksache 19/4677). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/5535 (06.11.2018)), 11 S.

    Abstract

    "Der Einführung des Bundesprogramms Kommunal-Kombi lag die Idee zugrunde, fehlende Arbeitsplätze in strukturschwachen Regionen durch öffentlich geförderte Beschäftigung auszugleichen und gerade für solche Langzeitarbeitslose eine Beschäftigung zu schaffen, denen trotz guter allgemeiner Arbeitsmarktentwicklung aus strukturellen Gründen der Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt versagt blieb. Das Bundesprogramm Kommunal-Kombi startete am 1. Januar 2008.
    Anders als bei den beiden späteren Bundesprogrammen 'Bürgerarbeit' und 'Soziale Teilhabe' wurde beim Kommunal-Kombi kein Auftrag an die Bundesagentur für Arbeit erteilt, das Programm statistisch zu erfassen. Entsprechend liegen zum Kommunal-Kombi nur die Daten vor, die für das Monitoring der Bewilligung der Förderung und für die programmbegleitende Evaluation erforderlich waren. Aufgrund dessen ist die Beantwortung vieler Fragen in der hier vorliegenden Kleinen Anfrage nur sehr beschränkt oder gar nicht möglich." (Textauszug, (IAB-Doku))

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  • Literaturhinweis

    Programmbegleitende und abschließende Evaluation des Bundesprogramms Kommunal-Kombi: Zwischenbericht zum 01. Juni 2012 (2012)

    Boockmann, Bernhard; Weimann, Marian; Verbeek, Hans; Rosemann, Martin; Weber, Regina; Kleimann, Rolf; Apel, Helmut; Kirchmann, Andrea; Egenolf, Dennis; Harsch, Katrin; Fertig, Michael; Strotmann, Harald; Puxi, Marco;

    Zitatform

    Boockmann, Bernhard, Katrin Harsch, Rolf Kleimann, Harald Strotmann, Hans Verbeek, Regina Weber, Helmut Apel, Dennis Egenolf, Michael Fertig, Marco Puxi & Marian Weimann (2012): Programmbegleitende und abschließende Evaluation des Bundesprogramms Kommunal-Kombi. Zwischenbericht zum 01. Juni 2012. Köln, 136 S.

    Abstract

    "Das Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) und das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) legen hiermit vertragsgemäß zum 1. Juni 2012 den vierten Zwischenbericht zur Programmbegleitenden und abschließenden Evaluation des Bundesprogramms Kommunal-Kombi vor. Das zweite Kapitel des Berichts gibt einen Überblick über die seit dem letzten Zwischenbericht vor einem Jahr geleisteten Projektarbeiten mit einem Schwerpunkt auf den auch in den nachfolgenden Kapiteln verwendeten Datengrundlagen. So wird der aktuelle Stand der Umsetzung der zweiten und dritten Welle der Teilnehmerbefragung ebenso beschrieben, wie die Datengrundlagen, die durch die Trägerbefragung des ISG im Rahmen der Bundesevaluation des Europäischen Sozialfonds (ESF) für die Programmevaluation neu erschlossen werden konnten; einerseits dadurch, dass ein Fragenprogramm speziell zum Bundesprogramm Kommunal-Kombi neu in diese Befragung aufgenommen wurde, andererseits dadurch, dass die Daten aus der Trägerbefragung sowohl mit den Prozessdaten der Bundesagentur für Arbeit (BA) der Teilnehmenden als auch mit den Daten aus der Teilnehmerbefragung verknüpft wurden. Anschließend wird der Stand der Aufbereitung der BA-Prozessdaten dargestellt. Schließlich werden Konzeption und Datenbedarf für die Untersuchung der Auswirkungen des Kommunal-Kombi auf den regionalen Arbeitsmarkt sowie Konzept und Stand der Umsetzung der zweiten Phase der neun regionalen Fallstudien beschrieben." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Öffentlich geförderte Beschäftigung im Rahmen des Bundesprogramms Kommunal-Kombi: geschaffene Stellen und Teilnehmerstrukturen (2011)

    Apel, Helmut; Egenolf, Dennis; Rosemann, Martin; Strotmann, Harald; Friedrich, Werner; Biewen, Elena;

    Zitatform

    Apel, Helmut, Elena Biewen, Dennis Egenolf, Werner Friedrich, Martin Rosemann & Harald Strotmann (2011): Öffentlich geförderte Beschäftigung im Rahmen des Bundesprogramms Kommunal-Kombi. Geschaffene Stellen und Teilnehmerstrukturen. (IAW Policy Reports 06), Tübingen, 14 S.

    Abstract

    "Das Programm Kommunal-Kombi startete am 1. Januar 2008 in insgesamt 79 Landkreisen und kreisfreien Städten, die eine durchschnittliche Arbeitslosenquote im Zeitraum von August 2006 bis April 2007 von mindestens 15 % aufwiesen. Seit April 2009 wurde die für die Förderung notwendige Mindestarbeitslosigkeit auf 10 % (Zeitraum: 8/2008 bis 1/2009) abgesenkt. Seitdem sind bundesweit 101 Regionen förderfähig. Der Schwerpunkt der Förderung liegt somit in Ostdeutschland. Die Evaluation des Kommunal-Kombi wird gemeinsam vom Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) und dem Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) durchgeführt. Sie besteht aus den drei Bausteinen: Monitoring, Zielerreichungs- und Wirksamkeitskontrolle sowie Wirtschaftlichkeitskontrolle. Im Rahmen dieses Reports werden die wichtigsten Ergebnisse zusammenfassend dargestellt." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Programmbegleitende und abschließende Evaluation des Bundesprogramms Kommunal-Kombi: Zwischenbericht zum 01. Juni 2010 (2010)

    Biewen, Elena; Viedenz, Jürgen; Egenolf, Dennis; Apel, Helmut; Kirchmann, Andrea; Boockmann, Bernhard; Puxi, Marco; Sappl, Regina; Rosemann, Martin; Kleimann, Rolf; Fertig, Michael; Strotmann, Harald; Friedrich, Werner;

    Zitatform

    Biewen, Elena, Bernhard Boockmann, Andrea Kirchmann, Rolf Kleimann, Martin Rosemann, Regina Sappl, Harald Strotmann, Helmut Apel, Dennis Egenolf, Michael Fertig, Werner Friedrich, Marco Puxi & Jürgen Viedenz (2010): Programmbegleitende und abschließende Evaluation des Bundesprogramms Kommunal-Kombi. Zwischenbericht zum 01. Juni 2010. Tübingen u.a., 131 S.

    Abstract

    "IAW und ISG legen zum 1. Juni 2010 den zweiten Zwischenbericht zur programmbegleitenden und abschließenden Evaluation des Bundesprogramms Kommunal-Kombi vor. Berichtet werden kann somit erstmals über alle (bis zum 31. Dezember 2009) geschaffenen Stellen im Rahmen des Bundesprogramms Kommunal-Kombi. Mittlerweile wurde die erste Welle der Teilnehmerbefragung abgeschlossen. Der Bericht enthält die entsprechenden Auswertungen - erstmals auf Basis der vollständigen ersten Welle. Zudem liegen Zwischenergebnisse aus den bereits begonnenen vier regionalen Fallstudien vor.
    Kapitel 1 gibt in Form eines Sachstandsberichts einen knappen Überblick über die seit dem letzten Zwischenbericht durchgeführten Projektarbeiten. Kapitel 2 berichtet auf Basis der Monitoringdaten des Bundesverwaltungsamtes, der im Rahmen der laufenden Trägerabfrage durch das ISG ermittelten Informationen sowie der ersten Welle der Teilnehmerbefragung über Teilnehmerstrukturen, geschaffene Stellen und Finanzdaten für die in den Jahren 2008 und 2009 geschaffenen Arbeitsplätze. In Kapitel 3 wird das verfolgte Konzept zur Messung der Beschäftigungsfähigkeit dargestellt und anhand der ersten Welle der Teilnehmerbefragung illustriert. Zudem erfolgt ein Vergleich der Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Bundesprogramm Kommunal-Kombi mit der Gesamtheit der arbeitslosen SGB II-Leistungsempfänger/innen aus der Kundenbefragung der § 6c- Evaluation. Die Zwischenergebnisse aus den vier bereits begonnenen regionalen Fallstudien finden sich in Kapitel 4." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Paradoxe Folgen finanzieller Anreize zur Arbeitsaufnahme für die Beschäftigungsstabilität: eine handlungstheoretische Analyse nach Boudon (2010)

    Krug, Gerhard ;

    Zitatform

    Krug, Gerhard (2010): Paradoxe Folgen finanzieller Anreize zur Arbeitsaufnahme für die Beschäftigungsstabilität. Eine handlungstheoretische Analyse nach Boudon. In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, Jg. 62, H. 2, S. 191-217., 2010-07-01. DOI:10.1007/s11577-010-0097-y

    Abstract

    "In der Arbeitsmarktpolitik werden finanzielle Zuschüsse zum Arbeitslohn (Kombilöhne) eingesetzt, um Arbeitslose zur Beschäftigungsaufnahme zu motivieren. Aus der Perspektive der ökonomischen Theorie sollten solche Anreize wirksam sein, weil sie direkt auf die finanziellen Nutzenmaximierungskalküle von Arbeitslosen ausgerichtet sind. Empirisch zu beobachten ist jedoch häufig die baldige Beendigung von einmal eingegangenen bezuschussten Beschäftigungsverhältnissen. In dieser Arbeit wird dieses Abbruchverhalten erklärt. Dazu wird auf Boudons um subjektive und normative Aspekte erweiterten Rationalitätsbegriff Bezug genommen. Es wird die These aufgestellt, dass der Zuschuss den Beschäftigten subjektiv eine Verletzung der Reziprozitätsnorm durch den Betrieb signalisiert und dass sie deshalb mit Sanktionen reagieren, die mitunter das Beschäftigungsende zur Folge haben. Datenbasis für die empirische Überprüfung der These ist eine Befragung von Kombilohnbeziehern des sogenannten 'Mainzer Modells'. Ordered Logit- und Ereignisanalysen werden mit einem Propensity Score Matching kombiniert, um die Hypothesentests durchzuführen. Die Ergebnisse stützen die aufgestellten Hypothesen. Dies wird als Hinweis darauf interpretiert, bereits bei der Konzeption von Kombilöhnen oder anderen Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik nicht ausschließlich von einem ökonomisch informierten Verständnis rationaler Handlungen auszugehen, wenn die Wirksamkeit dieser Instrumente erhöht werden soll." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Krug, Gerhard ;
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  • Literaturhinweis

    Programmbegleitende und abschließende Evaluation des Bundesprogramms Kommunal-Kombi: Zwischenbericht zum 31. Mai 2009 (2009)

    Biewen, Elena; Viedenz, Jürgen; Apel, Helmut; Friedrich, Werner; Fertig, Michael; Strotmann, Harald; Dann, Sabine; Boockmann, Bernhard; Rosemann, Martin; Kleimann, Rolf; Hamacher, Christine; Kirchmann, Andrea;

    Zitatform

    Biewen, Elena, Bernhard Boockmann, Sabine Dann, Christine Hamacher, Andrea Kirchmann, Rolf Kleimann, Martin Rosemann, Harald Strotmann, Helmut Apel, Michael Fertig, Werner Friedrich & Jürgen Viedenz (2009): Programmbegleitende und abschließende Evaluation des Bundesprogramms Kommunal-Kombi. Zwischenbericht zum 31. Mai 2009. Tübingen u.a., 190 S.

    Abstract

    "'Das Programm Kommunal-Kombi startete am 1.1.2008 in insgesamt 79 Landkreisen und kreisfreien Städten, die eine durchschnittliche Arbeitslosenquote im Zeitraum von August 2006 bis April 2007 von mindestens 15 % aufweisen. Von diesen 79 Regionen liegen 71 in Ostdeutschland. Es handelt sich dabei um insgesamt 98 Grundsicherungsstellen. Davon sind 83 ARGEn (71+12 Berliner Jobcenter), 14 zugelassene kommunale Träger (zkT) und eine Region mit getrennter Aufgabenwahrnehmung (gAw). Mit diesem neuen Programm sollen Langzeitarbeitslose (i.d.R. länger als zwei Jahre arbeitslos), die mindestens ein Jahr im SGB II-Bezug stehen, bis zu drei Jahre in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis integriert werden. Dabei bezieht sich die Förderung jedoch - beispielsweise im Unterschied zum Beschäftigungszuschuss nach § 16a SGB II - auf die geschaffenen Arbeitsplätze. Somit kann nach Ausscheiden eines Beschäftigten der Arbeitsplatz auch wieder neu besetzt werden. Die Förderung des/r 'neuen Teilnehmers/in' gilt dann nur noch für die Restzeit. Die Arbeitsplätze sollen vorrangig bei Kommunen, d.h. Kreisen, kreisfreien Städten sowie kreisangehörigen Städten und Gemeinden oder - mit Zustimmung der Kommune(n) - bei anderen Arbeitgebern eingerichtet werden. Sie sollen zusätzlich sein und im öffentlichen Interesse liegen. Das Programm verfolgt im Wesentlichen folgende Hauptziele:
    - Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze in Regionen mit hoher und verfestigter (Langzeit-)Arbeitslosigkeit
    - Verbesserung der kommunalen Dienste und Strukturen
    - Überwindung der Abhängigkeit von SGB II-Leistungen bei den geförderten Beschäftigten
    - Soziale Stabilisierung
    - Wiederherstellung, Erhalt und Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit
    - Übertritt der Geförderten nach Ende der Maßnahme in Erwerbstätigkeit." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mikroökonomische Beschäftigungseffekte des Hamburger Modells zur Beschäftigungsförderung: Evaluation eines Kombilohns (2009)

    Jirjahn, Uwe ; Tsertsvadze, Georgi; Pfeifer, Christian ;

    Zitatform

    Jirjahn, Uwe, Christian Pfeifer & Georgi Tsertsvadze (2009): Mikroökonomische Beschäftigungseffekte des Hamburger Modells zur Beschäftigungsförderung. Evaluation eines Kombilohns. In: Schmollers Jahrbuch, Jg. 129, H. 1, S. 37-82. DOI:10.3790/schm.129.1.37

    Abstract

    "Das Hamburger Kombilohnmodell zielt darauf ab, Arbeitslose mit geringen Verdienstmöglichkeiten und schlechten Arbeitsmarktchancen durch zeitlich befristete Zuschüsse, die sowohl den Teilnehmern an der Maßnahme als auch den Arbeitgebern gewährt werden, in den regulären Arbeitsmarkt zu integrieren. Der Beitrag vergleicht auf der Basis eines Propensity Score Matching den Arbeitsmarkterfolg von Arbeitslosen, die eine Förderung erhalten haben, mit dem Arbeitsmarkterfolg derjenigen, die keine Förderung erhalten haben. Die Ergebnisse sprechen für einen über den Förderungszeitraum hinaus anhaltenden positiven Effekt auf die individuellen Arbeitsmarktchancen. Eine mögliche Erklärung für diesen zumindest mittelfristig anhaltenden Effekt der temporären Zuschüsse könnte darin bestehen, dass die Teilnehmer während der Maßnahme zusätzliche Erfahrungen sammeln und ihre Produktivität steigt. Eine zweite Erklärung besteht darin, dass durch die Zuschüsse die auf der Arbeitnehmer- und auf der Arbeitgeberseite anfallenden Fixkosten, die mit der Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses verbunden sind, effektiv gesenkt werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    In-work benefits for low-wage jobs: can additional income reduce employment stability? (2009)

    Krug, Gerhard ;

    Zitatform

    Krug, Gerhard (2009): In-work benefits for low-wage jobs. Can additional income reduce employment stability? In: European Sociological Review, Jg. 25, H. 4, S. 459-474. DOI:10.1093/esr/jcn062

    Abstract

    "In-work benefits, which provide financial supplements to employees in low-wage jobs, are an instrument of active labour market policy used to encourage the labour market integration of low-skilled workers and the long-term unemployed. This paper argues that although government subsidies increase overall wages, employees interpret them as a signal that employers are unwilling to behave according to the norm of reciprocity. This leads to negative side-effects on employment stability, counteracting the positive effects of additional income on employment stability. The article tests these hypotheses using a survey of in-work benefit recipients, with non-recipients as a comparison group. The method of propensity score matching is applied to eliminate all compositional differences between benefit recipients and non-recipients except for the source of their income. It is shown that in-work benefits lead to perceived violations of reciprocity. However, whether this explains why in-work benefits are not successful in promoting employment stability remains an open question." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Krug, Gerhard ;
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  • Literaturhinweis

    Paradoxe Wirkung von Niedriglohnzuschüssen: zum Einfluss der Reziprozitätsnorm auf die Stabilität finanziell geförderter Beschäftigung (2009)

    Krug, Gerhard ;

    Zitatform

    Krug, Gerhard (2009): Paradoxe Wirkung von Niedriglohnzuschüssen. Zum Einfluss der Reziprozitätsnorm auf die Stabilität finanziell geförderter Beschäftigung. (IAB-Bibliothek 319), Bielefeld: Bertelsmann, 223 S. DOI:10.3278/300674w

    Abstract

    "Die Forschungsarbeit setzt sich mit der Frage nach der Stabilität finanziell geförderter Beschäftigungsverhältnisse (Kombilöhne) auf drei Ebenen auseinander. Inhaltlicher Schwerpunkt ist zunächst die Evaluation der arbeitsmarktpolitischen Maßnahme Kombilohn. Ausgangspunkt ist die bisher wenig thematisierte empirische Beobachtung, dass finanziell bezuschusste Beschäftigungsverhältnisse oft nur von kurzer Dauer sind. Da mehr Einkommen scheinbar zu geringerer Neigung zum Verbleib in Beschäftigung führt, wird dies im Anschluss an Boudon als eine Rationalitäts-Paradoxie aufgefasst. Es wird untersucht, welche Faktoren einer dauerhaften Integration in Beschäftigungsverhältnisse durch finanzielle Kombilohnzuschüsse entgegenstehen könnten. Dies führt auf der Ebene der Handlungstheorie dazu, das Konzept der Rationalität als finanzielle Nutzenmaximierung zu hinterfragen, wie es in Bezug auf die erhoffte Wirkung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen wie dem Kombilohn oft unterstellt wird. Als Alternative wird der Begriff der Reziprozität von Arbeitslohn und Arbeitsleistung als handlungsleitende Norm aus der aktuellen soziologischen, ökonomischen und sozialpsychologischen Forschung herausgearbeitet. In methodologischer Hinsicht diskutiert die Arbeit, inwiefern das in der Arbeitsmarktforschung verbreitete Ideal des Zufallsexperimentes und das daran orientierte Kausalmodell von Donald B. Rubin sowie seine Umsetzung im Propensity Score Matching für die Analyse von sozialen Handlungen überhaupt angemessen ist. Es wird herausgearbeitet, dass Rubins Kausalmodell entgegen kritischer Stimmen aus der Soziologie einen geeigneten Analyserahmen für die soziologische Forschung liefert. Aus den handlungstheoretischen Überlegungen wird die Hypothese abgeleitet, dass die subjektiv-normative Orientierung der Geförderten am Reziprozitätsprinzip für das frühzeitige Ende ihrer Beschäftigungen verantwortlich ist. Auf Basis einer Befragung aus den Jahren 2002/2003 zur Kombilohnmaßnahme 'Mainzer Modell' und unter Verwendung des Propensity Score Matchings wird diese Hypothese überprüft und im Wesentlichen bestätigt. Zusätzlich werden umfassende Sensitivitätsanalysen und Robustheitschecks durchgeführt, welche die Validität der erlangten Ergebnisse stützen. Aus der Analyse wird der Schluss gezogen, dass sowohl die Konzeption als auch die nachträgliche Evaluation arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen davon profitieren könnte, neben dem Motiv der Nutzenmaximierung auch subjektive und normative Gründe des Handelns zu berücksichtigen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Krug, Gerhard ;

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  • Literaturhinweis

    Les effets incitatifs de la prime pour l'emploi: une evaluation difficile (2008)

    Arnaud, Franck; Vermare, Sebastien; Junod-Mesqui, Berengere; Cochard, Marion;

    Zitatform

    Arnaud, Franck, Marion Cochard, Berengere Junod-Mesqui & Sebastien Vermare (2008): Les effets incitatifs de la prime pour l'emploi. Une evaluation difficile. In: Economie et Statistique H. 412, S. 57-80.

    Abstract

    "Der Gedanke, dass mangelndes Angebot den Arbeitsmarkt beeinträchtigt, führte zu Beginn des neuen Jahrtausends zur Schaffung einer Beschäftigungsprämie im Rahmen eines Reformpakets, das den Übergang von Arbeitslosigkeit zu Beschäftigung lohnender gestalten sollte. Der Zweck dieser Prämie wird im Gesetz vom 30. Mai 2001 folgendermaßen definiert: 'Zu Gunsten von natürlichen Personen mit Wohnsitz in Frankreich wird ein Anspruch auf eine Negativsteuer mit der Bezeichnung Beschäftigungsprämie geschaffen, die einen Anreiz zur Aufnahme oder zur Beibehaltung einer Beschäftigung geben soll.' Seit der Erhebung Revenus fiscaux (ERF) von 2001 werden zwei Methoden für die Bewertung der Auswirkung der Beschäftigungsprämie auf den Arbeitsmarkt eingesetzt. Dabei wird jedes Mal ein Vergleich zwischen einer Gruppe des angesprochenen Personenkreises und einer Kontrollgruppe angestellt, deren Mitglieder zwar nicht von der Beschäftigungsprämie betroffen sind, jedoch ähnlich gelagerte Merkmale wie die erste Gruppe aufweisen. Es ergibt sich keine signifikante Auswirkung der Beschäftigungsprämie auf die Beschäftigung, auch nicht, wenn nur der Beschäftigungsgrad verheirateter Frauen betrachtet wird. Diese Ergebnisse stimmen mit den Ergebnissen von ex ante-Untersuchungen überein, die schon die geringe Anreizwirkung der Reform hervorhoben. Sie erklären sich einerseits durch die geringe Höhe der Beschäftigungsprämie im Jahr 2001 und andererseits sicher auch durch die lange Frist zwischen Wiederaufnahme einer Beschäftigung und tatsächlicher Auszahlung der Beschäftigungsprämie (bis zu 18 Monaten), was die Sichtbarkeit ihrer Vorteile mindert. Diese Ergebnisse sind jedoch zu relativieren. Unsere Untersuchung bezieht sich nämlich nur auf die Beschäftigungsprämie, die für Arbeitseinkommen aus dem Jahr 2001 ausgezahlt wurde, als die Maßnahme ein Jahr nach Einführung wahrscheinlich noch wenig bekannt war. Seitdem wurden Änderungen vorgenommen (höhere Beträge bei Teilzeitarbeit, Anhebung der ausgezahlten Prämien, Vorauszahlungen und monatliche Auszahlungen), die zusammen mit einer zügigeren Bearbeitung durch die zuständigen Behörden die Anreizwirkung positiv verändern könnten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Making work pay for the elderly unemployed: evaluating alternative policy reforms for Germany (2008)

    Haan, Peter; Steiner, Viktor;

    Zitatform

    Haan, Peter & Viktor Steiner (2008): Making work pay for the elderly unemployed. Evaluating alternative policy reforms for Germany. In: Finanzarchiv, Jg. 64, H. 3, S. 380-402. DOI:10.1628/001522108X374197

    Abstract

    Drei Ansätze arbeitsmarktpolitischer Reformen mit älteren Arbeitnehmern als Zielgruppe werden in dem Beitrag evaluiert: (i) Lohnsubventionen, (ii) negative Einkommenssteuer und (iii) eine Subventionierung der Sozialabgaben bei Niedriglöhnen. Für diese drei hypothetischen Reformen werden die Auswirkungen hinsichtlich Arbeitsanreiz, Erwerbsbeteiligung und Wohlfahrt analysiert. Die Grundlage hierfür ist ein detailliertes Mikro-Simulationsmodell für Deutschland, das ein strukturelles Modell der Erwerbsbeteiligung von Haushalten beeinhaltet. Die Ergebnisse zeigen, dass die simulierten Auswirkungen hinsichtlich Erwerbsbeteiligung für alle drei arbeitsmarktpolitischen Reformen ähnlich und mäßig ausfallen, nämlich in der Größenordnung zwischen 20.000 und 30.000 weiblichen Arbeitnehmern sowie zwischen 10.000 und 20.000 männlichen Arbeitnehmern. Außerdem weisen die Ergebnisse darauf hin, dass die Wohlfahrtseffekte für Lohnsubventionen am höchsten ausfallen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation/Monitoring des Kombilohn-Impulsprogrammes für regionale Initiativen (KOLIPRI): Endbericht (Hauptband) (2008)

    Abstract

    Der Bericht gibt einen Überblick über die Durchführung und die Ergebnisse der Evaluation des Kombilohn-Impulsprogramms für regionale Initiativen (KOLIPRI) in Baden-Württemberg. An diesem Programm haben rund 4.200 Arbeitslosengeld-II-Empfänger/innen in 63 regionalen Projekten teilgenommen. KOLIPRI begann am 01.02.2006 mit der Konzeptions- und Antragsphase. Erste Projekte starteten am 01.07.2006. Die Durchführungsphase endete am 31.12.2007 bzw. 31.03.2008 (Verlängerungsoption). KOLIPRI war in zwei Phasen aufgeteilt, die Vorschaltphase und die Kombilohnphase. In der Vorschaltphase, die in der Regel drei Monate dauerte, wurden die Arbeitslosen durch unterschiedliche Maßnahmen auf die (Kombilohn)-Beschäftigung bei einem Betrieb vorbereitet wurden. In der Kombilohnphase sollten möglichst zusätzliche, sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse bei einem Betrieb für mindestens sechs Monate geschaffen werden. Betriebe aus allen Wirtschaftszweigen waren grundsätzlich für eine Kombilohnbeschäftigung zugelassen. Das Bruttoarbeitsentgelt sollte mehr als 400 Euro und höchstens 1.600 Euro (unterste tarifliche Lohngruppe) bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden betragen. Im Ergebnis wird festgestellt, dass insgesamt 1.336 Teilnehmer/innen des Projektes in Arbeit auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden konnten. Die Integrationsquote betrug 32 Prozent. Die Nachfolgebeschäftigung führte tendenziell zu etwas besseren Anstellungskonditionen (Gehalt, Arbeitszeit) als die Kombilohnbeschäftigung. KOLIPRI hat nach Selbsteinschätzung der Teilnehmer/innen auch zur sozialen Stabilisierung beigetragen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Untersuchung der beschäftigungs- und finanzpolitischen Auswirkungen des Bofinger/Walwei-Konzepts zur Neuordnung des Niedriglohnbereichs (2007)

    Bonin, Holger; Rinne, Ulf; Zinsmeister, Florian; Slacalek, Jiri; Dreger, Christian; Schneider, Hilmar; Klär, Erik;

    Zitatform

    Bonin, Holger, Ulf Rinne, Hilmar Schneider, Christian Dreger, Erik Klär, Jiri Slacalek & Florian Zinsmeister (2007): Untersuchung der beschäftigungs- und finanzpolitischen Auswirkungen des Bofinger/Walwei-Konzepts zur Neuordnung des Niedriglohnbereichs. (IZA research report 11), Bonn u.a., 109 S.

    Abstract

    "Dieser Bericht untersucht die möglichen Beschäftigungseffekte und fiskalischen Effekte des von Peter Bofinger und Ulrich Walwei vorgeschlagenen Konzepts zur Förderung Existenz sichernder Beschäftigung. Das Konzept zielt im Kern darauf ab, die bisherige staatliche Förderung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse aufzugeben. Stattdessen sollen über ein neuartiges System von Einkommensteuergutschriften Anreize geschaffen werden, auch Teil- und Vollzeitarbeitsplätze anzunehmen, die nur ein geringes Markteinkommen bieten. Indem der Staat niedrige, aber Existenz sichernde Einkommen bezuschusst, soll der Tendenz, Arbeitslosengeld II durch Hinzuverdienst in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen aufzustocken, begegnet werden.
    Das Konzept von Bofinger und Walwei lässt sich durch vier Elemente charakterisieren: (i) die Abschaffung abgabenbegünstigter geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse (Mini- und Midi-Jobs), (ii) die Verschlechterung der Hinzuverdienstmöglichkeiten für erwerbstätige erwerbsfähige Hilfeempfänger, (iii) die Einführung einer Steuergutschrift zur teilweisen oder vollständigen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei niedrigen Einkommen, sowie (iv) die Einführung einer Steuergutschrift zur Gewährung eines bedarfsgerechten erhöhten Kindergelds im unteren und mittleren Einkommensbereich.
    Das Gutachten analysiert die Wirkungen dieser vier Elemente auf Grundlage eines mikroökonomischen Simulationsmodells. Betrachtet man alle vier Elemente des Konzepts von Bofinger- und Walwei zusammen, erhöht das Konzept das Arbeitsangebot gegenüber dem Status quo um 46 Tsd. Personen. In Vollzeitäquivalenten gerechnet, steigt das Arbeitsangebot sogar um 146 Tsd. Der Grund für diesen stärkeren Effekt ist, dass das Modell viele in der Ausgangslage bereits Beschäftigte anregt, ihre Arbeitszeit auszuweiten und statt einer geringfügigen Tätigkeit eine Vollzeittätigkeit im Umfang über 30 Stunden wöchentlich zu suchen. Das Konzept von Bofinger und Walwei wirkt also in die intendierte Richtung. Im Vergleich mit anderen vorliegenden Konzepten zur Belebung des Arbeitsmarkts im Niedriglohnbereich - etwa dem vom Sachverständigenrat vorgeschlagenen Maßnahmenbündel, dem ifo-Modell oder dem Workfare-Konzept - ist die erwartete Belebung des Arbeitsangebots durch das Bofinger-Walwei-Modell allerdings klein." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mehr Existenz sichernde Beschäftigung im Niedriglohnbereich (2007)

    Dietz, Martin; Walwei, Ulrich ;

    Zitatform

    Dietz, Martin & Ulrich Walwei (2007): Mehr Existenz sichernde Beschäftigung im Niedriglohnbereich. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 60, H. 4, S. 28-33.

    Abstract

    "Die Beschäftigungssituation wettbewerbsschwacher Arbeitnehmer ist hierzulande nach wie vor ungünstig. Deutschland weist im internationalen Vergleich einen relativ hohen Anteil von Langzeitarbeitslosen an allen Arbeitslosen auf und Geringqualifizierte sind in besonders starkem Maße von Erwerbslosigkeit betroffen. Aufgrund dessen wird zunehmend - insbesondere auch in Regierungskreisen - diskutiert, ob durch eine Neuordnung des Niedriglohnbereichs die Chancen wettbewerbsschwacher Arbeitnehmer zum Einstieg in den Arbeitsmarkt und zum Verbleib in Beschäftigung nachhaltig verbessert werden können. Der folgende Beitrag beschreibt zunächst das zu lösende Problem und entwickelt daraus einen Vorschlag." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Dietz, Martin; Walwei, Ulrich ;
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  • Literaturhinweis

    In-work benefits for low wage jobs: can additional income hinder labor market integration? (2007)

    Krug, Gerhard ;

    Zitatform

    Krug, Gerhard (2007): In-work benefits for low wage jobs. Can additional income hinder labor market integration? (IAB-Discussion Paper 28/2007), Nürnberg, 46 S.

    Abstract

    Lohnzuschüsse für Niedriglohn-Jobs sind ein Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik, um die berufliche Integration Geringqualifizierter und Langzeitarbeitsloser zu fördern. Der Autor stellt die Hypothese auf, dass durch die staatliche Lohnsubvention, auch wenn sich hierdurch der Durchschnittslohn erhöht, bei den Arbeitnehmern der Eindruck entsteht, dass die Arbeitgeber sich nicht der Reziprozitätsnorm verpflichtet fühlen. Dies führt zu einer geringeren Lohnzufriedenheit, hat negative Auswirkungen auf die Beschäftigungsstabilität und verhindert positive Auswirkungen auf die berufliche Integration. Diese Hypothese wird in einer Untersuchung von Empfängern von Lohnzuschüssen und einer Kontrollgruppe überprüft. Die Methode des Propensity Score Matchings wird angewendet, um alle Unterschiede in der Zusammensetzung beider Gruppen auszuschalten, mit Ausnahme der Einkommensquelle. Es wird gezeigt, das Lohnzuschüsse die Lohnzufriedenheit (als ein Indikator für die wahrgenommene Verletzung der Reziprozitätsnorm) um 14 Prozent verringern. Dennoch bleibt die Frage offen, ob dies die geringen Auswirkungen von Lohnzuschüssen auf die Beschäftigungsstabilität erklärt. (IAB)

    Beteiligte aus dem IAB

    Krug, Gerhard ;
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  • Literaturhinweis

    Homogene und heterogene Teilnahmeeffekte des Hamburger Kombilohnmodells: ein Verfahrensvergleich von Propensity Score Matching und OLS-Regression (2007)

    Pfeifer, Christian ;

    Zitatform

    Pfeifer, Christian (2007): Homogene und heterogene Teilnahmeeffekte des Hamburger Kombilohnmodells. Ein Verfahrensvergleich von Propensity Score Matching und OLS-Regression. (IAB-Discussion Paper 22/2007), Nürnberg, 44 S.

    Abstract

    "Der Beitrag untersucht die homogenen und heterogenen Teilnahmeeffekte des Hamburger Kombilohnmodells. Hierfür werden neben dem Verfahren des Propensity Score Matching auch lineare Regressionen durchgeführt. Die so ermittelten Teilnahmeeffekte variieren nur geringfügig zwischen den beiden Evaluierungsmethoden. Jedoch ist die Ermittlung und Interpretation von heterogenen Teilnahmeeffekten mit linearen Regressionen einfacher als mit Matching Methoden. Insgesamt zeigen sich signifikant positive Teilnahmeeffekte, die bei Problemgruppen am Arbeitsmarkt höher ausfallen. Daher scheint das Hamburger Kombilohnmodell neben allgemein positiven Wirkungen auch zielgruppenorientiert zu sein." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Vorrang für das reguläre Arbeitsverhältnis: Ein Konzept für Existenz sichernde Beschäftigung im Niedriglohnbereich: Gutachten für das Sächsische Ministerium für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) (2006)

    Bofinger, Peter; Walwei, Ulrich ; Dietz, Martin; Genders, Sascha;

    Zitatform

    Bofinger, Peter, Martin Dietz, Sascha Genders & Ulrich Walwei (2006): Vorrang für das reguläre Arbeitsverhältnis: Ein Konzept für Existenz sichernde Beschäftigung im Niedriglohnbereich. Gutachten für das Sächsische Ministerium für Wirtschaft und Arbeit (SMWA). o.O., 127 S.

    Abstract

    Die Beschäftigungsprobleme wettbewerbsschwächerer Arbeitnehmer sind schon seit langer Zeit gravierend. Projektionen der langfristigen Arbeitsmarktentwicklung verdeutlichen die Dringlichkeit des Problems. Der Trend in Richtung wachsender Qualifikationsanforderungen wird sich weiter fortsetzen, so dass sich die Aussichten für die Problemgruppen des Arbeitsmarktes ohne entschlossenes Gegensteuern verschlechtern werden. Daher muss es in der nahen Zukunft darum gehen, für wettbewerbsschwächere Arbeitnehmer eine schrittweise Verbesserung zu erzielen. Das Gutachten schlägt ein aus drei Elementen bestehendes Maßnahmenbündel vor. Plädiert wird für ein am ALG II-Anspruch orientiertes abgabenfreies Mindesteinkommen bei Vollzeitbeschäftigung in Form einer bedarfsorientierten Steuergutschrift. Gleichzeitig sind spezifische Anreize für atypische Erwerbsformen abzubauen, insbesondere bestehende Subventionen zu Gunsten von Mini-Jobs. In Kombination mit der Streichung des befristeten Zuschlags beim Übergang von ALG I in ALG II und modifizierten Hinzuverdienstmöglichkeiten, die auf eine stärkere Anrechnung niedriger Einkommen zielen, erhöht sich der Anreiz für Grundsicherungsempfänger, eine Existenz sichernde Beschäftigung aufzunehmen. Die Kernelemente werden durch komplementäre Maßnahmen ergänzt. Das Maßnahmenbündel ist fiskalisch mit überschaubaren Kosten verbunden, die Einführungskosten des Gesamtansatzes dürften nach Meinung der Gutachter weniger als die Kosten einer Senkung der Sozialabgaben um einen Prozentpunkt ausmachen. Laut Gutachten besteht zudem die große Chance, mit Hilfe des noch stärker auf Fördern und Fordern setzenden Gesamtansatzes Zug um Zug schwer vermittelbare Personengruppen in den Arbeitsmarkt zurückzuführen und damit der Persistenz von Arbeitslosigkeit entgegen zu wirken. (IAB)

    Beteiligte aus dem IAB

    Walwei, Ulrich ; Dietz, Martin;
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  • Literaturhinweis

    Zielstellung, Förderstrukturen und Effekte der "Entgeltsicherung": Erfahrungen mit einem Kombilohn für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (2006)

    Brussig, Martin; Zwick, Thomas ; Bernhard, Sarah ; Jaenichen, Ursula;

    Zitatform

    Brussig, Martin, Sarah Bernhard, Ursula Jaenichen & Thomas Zwick (2006): Zielstellung, Förderstrukturen und Effekte der "Entgeltsicherung". Erfahrungen mit einem Kombilohn für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. In: Zeitschrift für ArbeitsmarktForschung, Jg. 39, H. 3/4, S. 491-504.

    Abstract

    "Mit dem 'Ersten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt' ('Hartz I') wurde ab 01.01.2003 eine Entgeltsicherung für Arbeitnehmer ab 50 Jahren eingeführt: Wer zur Beendigung oder Vermeidung von Arbeitslosigkeit eine Arbeit annimmt, die schlechter bezahlt wird als die letzte Arbeit, erhält einen Teil der Entgeltdifferenz von der Bundesagentur für Arbeit für den Zeitraum erstattet, in dem sonst Arbeitslosengeld I gezahlt worden wäre, wenn der Verdienstrückgang mindestens 50 Euro und der Restanspruch auf Arbeitslosengeld I mindestens 180 Tage beträgt. Die Entgeltsicherung ist Teil einer aktivierenden Arbeitsmarktpolitik für Ältere, weil ein Anreiz zur raschen Aufnahme einer Beschäftigung trotz Lohneinbußen besteht. Der Aufsatz beruht auf einer Evaluation der Entgeltsicherung und behandelt die bisher vorliegenden Erfahrungen mit der Entgeltsicherung. Insbesondere werden die Inanspruchnahme der Entgeltsicherung dargestellt sowie die Auswirkungen auf die Wiederbeschäftigungschancen Älterer untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass die Entgeltsicherung nur relativ selten genutzt wurde. Auch deshalb fällt der Nachweis, dass die Existenz der Entgeltsicherung die Wiederbeschäftigungschancen Älterer verbessert hat, negativ aus. Wesentliche Ursachen für die geringe Nutzung und ausbleibende Wirkung der Entgeltsicherung sind ihre geringe Bekanntheit, die unter anderem auf den zurückhaltenden Einsatz durch die Vermittler zurückzuführen ist, unklare und widersprüchliche Förderbestimmungen sowie die Tatsache, dass die Entgeltsicherung bestehende Akzeptanzprobleme für die Aufnahme der neuen Beschäftigung bei potenziellen Nutzer/innen mehrheitlich nur teilweise beseitigt. Jedoch scheint die Anreizwirkung bei starken Verdienstrückgängen höher zu sein als bei schwachen Einkommenseinbußen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bernhard, Sarah ; Jaenichen, Ursula;
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  • Literaturhinweis

    Arbeitsanreize im Kontext des Steuer-Transfer-Systems: ein ausgewählter internationaler Vergleich (2006)

    Düll, Herbert;

    Zitatform

    Düll, Herbert (2006): Arbeitsanreize im Kontext des Steuer-Transfer-Systems. Ein ausgewählter internationaler Vergleich. In: Bundesarbeitsblatt H. 4, S. 4-16.

    Abstract

    "Die Bundesregierung will die Beschäftigungsmöglichkeiten von gering Qualifizierten und Langzeitarbeitslosen verbessern. Im bestehenden Niedriglohnsektor soll möglicherweise ein Kombilohn-Modell eingeführt und dabei die bestehenden staatlichen Lohnergänzungen besser aufeinander abgestimmt werden. Vor der Herausforderung, einen eventuellen Kombilohn möglichst in das bestehende Steuer-Transfer-System einzupassen, standen und stehen auch andere Industrieländer. Der Beitrag wirft einen Blick auf die Erfahrungen dieser Länder mit Arbeitsanreizen im Niedriglohnbereich." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Kombilohn in Hamburg: Befristete Lohnsubventionen mit nachhaltigem Erfolg (2006)

    Jirjahn, Uwe ; Koch, Susanne; Pfeifer, Christian ; Tsertsvadze, Georgi;

    Zitatform

    Jirjahn, Uwe, Christian Pfeifer, Georgi Tsertsvadze & Susanne Koch (2006): Kombilohn in Hamburg: Befristete Lohnsubventionen mit nachhaltigem Erfolg. (IAB-Kurzbericht 20/2006), Nürnberg, 6 S.

    Abstract

    "In Hamburg wird ein befristetes und auf Langzeitarbeitslose ausgerichtetes Kombilohn-Modell bereits seit 2002 erfolgreich eingesetzt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden dabei gleichermaßen gefördert; die transparente und einfache Ausgestaltung erhöhen ebenfalls die Akzeptanz des Instruments. Neben der durchgängig hohen Inanspruchnahme konnte nun auch ein nachhaltiger Beschäftigungseffekt auf die Teilnehmer empirisch nachgewiesen werden. Der Vergleich mit geeigneten Kontrollgruppen zeigt, dass Kombilohn-Teilnehmer bessere Wiedereingliederungschancen haben. Das gilt selbst dann, wenn die Maßnahme vorzeitig abgebrochen wird. Allerdings ist der Erfolg bei Teilnehmern, die bis zum Ende durchhalten, noch deutlich größer. Die positiven Beschäftigungseffekte einer Teilnahme konnten auch bei Teilzeitbeschäftigten und Zeitarbeitern festgestellt werden. Eine maßnahmebegleitende Qualifizierung - die allerdings selten genutzt wird - erhöht den Eingliederungserfolg zusätzlich. Auch wenn regionale Erfahrungen nicht uneingeschränkt übertragbar sind, liefert diese Untersuchung doch wichtige Hinweise für den flächendeckenden Einsatz befristeter Kombilöhne." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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