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Kennungsbild für das IAB-Thema/Kompetenzfeld „Erwerbsbeteiligung, Armut und Sozialpolitik“

Erwerbsbeteiligung, Armut und Sozialpolitik

In Arbeitsgesellschaften gilt Erwerbsarbeit als Schlüssel für soziale Teilhabe. Im Gegenzug sind Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung, geringe Einkommen oder beschränkte Erwerbsbeteiligung typische Risiken. Sie stellen die Betroffenen vor besondere Herausforderungen und können sich mit weiteren individuellen und gesellschaftlichen Risiken zu kritischen Lebenslagen und Lebensabschnitten, ungleicher Chancenverteilung und sozialen Ausschlüssen verbinden.

Erwerbsrisiken bilden damit einen wesentlichen Treiber wirtschaftlicher und sozialer Ungleichheit und können zur Entstehung von Armut und zur Gefährdung des gesellschaftlichen Zusammenhalts beitragen. Dies erfordert wissenschaftliche Beobachtung, wohlfahrtsstaatliche Interventionen wie auch deren wissenschaftliche Begleitung.

Das IAB untersucht zentrale ungleichheitsrelevante Merkmale und Prozesse auf der Ebene von Personen, Haushalten und Institutionen. Dabei geht es auch darum, wie diese ungleichheitsrelevanten Merkmale miteinander zusammenhängen und zusammenwirken.

Im Grundsicherungsbezug können die Übergänge aus Schule in Ausbildung oder in den Beruf besondere Hürden darstellen und langfristig negative Folgen für den Erwerbsverlauf mit sich bringen. Forschungsarbeiten zur Situation von Jugendlichen im SGB II sind damit ebenso wichtige Bestandteile der IAB-Forschung wie Analysen zum Einfluss der (Berufs-)Ausbildung auf Erwerbs- und Armutsrisiken.

Ein weiterer Fokus liegt auf der Beratung und Vermittlung in Jobcentern und auf der Deutung und Wahrnehmung, praktischen Umsetzung, Effektivität und Effizienz von sozialpolitischen Interventionen. Dabei stehen deren Wirkungen auf Lebensläufe, Verteilungsrelationen und soziale Schichtung sowie auf die Erwerbsbeteiligung und die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Teilhabe im Fokus.

Im Jahr 2024 steht der Abschluss der Evaluation des Teilhabechancengesetzes an. Im Mittelpunkt stehen die Effekte der damit geschaffenen Instrumente auf die soziale Teilhabe.

Ein weiterer Schwerpunkt sind erste Arbeiten zur Evaluation der Bürgergeld-Reform. Die Analysen konzentrieren sich zunächst auf Fragen der Umsetzung der gesetzlichen Neuregelungen durch die Jobcenter, etwa mit Blick auf die Ablösung der Eingliederungsvereinbarung durch den Kooperationsplan sowie das neu geschaffene Coaching nach § 16k SGB II. Hinzu kommen Arbeiten zur Erwerbsbeteiligung von Rehabilitand*innen und von Eltern mit Kindern unter drei Jahren im SGB-II-Bezug sowie zur Erwerbsneigung und den Bleibe- beziehungsweise Rückkehrperspektiven von Geflüchteten aus der Ukraine.

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