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Kennungsbild für das IAB-Thema/Kompetenzfeld „Arbeitsmarktpolitik“

Arbeitsmarktpolitik

Die Forschung des IAB auf diesem Themenfeld konzentriert sich auf die Instrumente und die Regelungen der Arbeitsmarktpolitik. Im Fokus stehen dabei ihre Umsetzung, Wirkungen und Wirkmechanismen. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den Wirkungen auf Erwerbsintegration, Beschäftigungsfähigkeit und gesellschaftliche Teilhabe.

Die Forschung umfasst Beratungs-, Betreuungs- und Vermittlungsprozesse, arbeitsmarktpolitische Förderinstrumente (wie berufsvorbereitende Maßnahmen, öffentlich geförderte Beschäftigung, berufliche Weiterbildung und Eingliederungshilfen) sowie Lohnersatzleistungen. Die Analysen berücksichtigen Genderaspekte, aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und arbeitsmarktpolitische Reformen. Sie betrachten nicht nur Leistungsbeziehende oder Arbeitslose und Erwerbstätige als Einzelpersonen, sondern nehmen auch deren jeweiligen familiären Zusammenhang mit in den Blick.

Das IAB befasst sich in diesem Themenfeld zudem mit dem Handeln zentraler Akteure und deren Interaktionen. Hierzu gehören Jobcenter, Arbeitsagenturen, die dort beschäftigten Fachkräfte, Leistungsbeziehende, Träger von Fördermaßnahmen sowie Betriebe. Die Studien basieren auf quantitativen Auswertungen von Prozess- und Befragungsdaten (nicht experimentelle ökonometrische Wirkungsanalysen, Feldexperimente) sowie auf qualitativen Analysen (nicht standardisierte Befragungen, teilnehmende Beobachtungen). Während in quantitativen Untersuchungen vor allem die Wirkung verschiedener Instrumente ermittelt wird, dienen die qualitativen Studien dazu, die Implementation der Arbeitsmarktpolitik und deren Wirkmechanismen zu erforschen.

Im Jahr 2024 werden im Rechtskreis SGB III speziell Weiterbildungshemmnisse, denen sich verschiedene Gruppen gegenübersehen, wie auch Aspekte der Berufsberatung im Erwerbsleben untersucht. Weitergeführt werden die Analysen zur Inanspruchnahme und Intensität von Kurzarbeit, den weiteren Erwerbsverläufen von Personen, die zuvor in Kurzarbeit waren, sowie zu den betrieblichen Strategien beim Einsatz von Kurzarbeit. Rechtskreisübergreifend wird die Beratung von besonders arbeitsmarktfernen Personen durch Arbeitsagenturen und Jobcenter untersucht.

Im Rahmen der Forschung zum Rechtskreis SGB II werden im Jahr 2024 insbesondere die Wirkungen arbeitsmarktpolitischer Fördermaßnahmen für Geflüchtete analysiert. Dabei werden längerfristige Wirkungen untersucht. Die Evaluation des Bürgergeldes wird ein zentrales Thema der nächsten Jahre sein. In den damit verbundenen Analysen wird die Beziehung zwischen Jobcentern und Leistungsbeziehenden einen besonderen Stellenwert einnehmen. Im Jahr 2024 werden erste deskriptive Befunde zur Implementation der Bürgergeld-Reform vorgelegt. Es wird dargestellt, welche Gruppen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten durch die ganzheitliche Betreuung und den Weiterbildungsbonus relativ häufig gefördert werden. Ebenso wird untersucht, inwieweit bestimmte Personengruppen besonders von Leistungsminderungen betroffen sind.

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