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Dossier

Evaluation der Arbeitsmarktpolitik

Arbeitsmarktpolitik soll neben der Wirtschafts- und Strukturpolitik sowie der Arbeitszeit- und Lohnpolitik einen Beitrag zur Bewältigung der Arbeitslosigkeit leisten. Aber ist sie dabei auch erfolgreich und stehen die eingebrachten Mittel in einem angemessenen Verhältnis zu den erzielten Wirkungen? Die Evaluationsforschung geht der Frage nach den Beschäftigungseffekten und den sozialpolitischen Wirkungen auf individueller und gesamtwirtschaftlicher Ebene nach. Das Dossier bietet weiterführende Informationen zu Evaluationsmethoden und den Wirkungen von einzelnen Maßnahmen für verschiedene Zielgruppen.

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im Aspekt "Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit"
  • Literaturhinweis

    Teilhabechancengesetz – Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§ 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) und Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch): Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der AfD (Drucksache 20/3043) (2022)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2022): Teilhabechancengesetz – Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§ 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) und Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch). Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der AfD (Drucksache 20/3043). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 20/3302 (05.09.2022)), 34 S.

    Abstract

    Mit dem Teilhabechancengesetz wurden zum Jahresbeginn 2019 die Instrumente 'Eingliederung von Langzeitarbeitslosen' sowie 'Teilhabe am Arbeitsmarkt' eingeführt. Beide Instrumente richten sich gleichermaßen an langzeitarbeitslose Leistungsberechtigte, die auch bei guter Arbeitsmarktlage nur geringe Aussichten auf eine ungeförderte Beschäftigung und damit auf ein Leben jenseits staatlicher Transferzahlungen habe. Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, durch staatliche Lohnsubventionierungen bis zu 150.000 Langzeitarbeitslose in sozialversicherungspflichtige Jobs zu bringen. Gegenstand der Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion ist der bisherige Stand der Umsetzung des Teilhabechancengesetzes. In ihrer Antwort gibt die Bundesregierung einen Überblick über die Eintritte von Teilnehmenden in ausgewählte Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik für die Jahre 2019 bis 2022, differenziert nach Arbeitslosigkeitsdauer, demografischen Merkmalen und Wirtschaftszweigen. Weiterhin geht es um den Verbleib von Teilnehmenden nach Maßnahmenende. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Lässt sich die Teilhabe am Arbeitsleben durch eine berufsorientierte kardiologische Rehabilitation verbessern?: Ergebnisse einer randomisierten Kontrollgruppenstudie (2008)

    Kittel, Jörg; Karoff, Marthin;

    Zitatform

    Kittel, Jörg & Marthin Karoff (2008): Lässt sich die Teilhabe am Arbeitsleben durch eine berufsorientierte kardiologische Rehabilitation verbessern? Ergebnisse einer randomisierten Kontrollgruppenstudie. In: Die Rehabilitation, Jg. 47, H. 1, S. 14-22. DOI:10.1055/s-2007-1004606

    Abstract

    "Trotz einer deutlichen Verbesserung in der Akutversorgung kardiologischer Patienten haben sich in den letzten Jahrzehnten die Integration und die berufliche Prognose nach Herzinfarkt und/oder Herzoperation nicht wesentlich verbessert. Ziel der Studie ist die Evaluation eines Programms zur Verbesserung der beruflichen Reintegration kardiologischer Rehabilitanden. Dieses Programm findet in Ergänzung zur konventionellen Rehabilitation statt und umfasst neben berufsbezogenen Einzelinterventionen im Sozialdienst und psychologischen Dienst auch die standardisierte Durchführung der Evaluation der funktionalen Leistungsfähigkeit (EFL). Mit Hilfe einer prospektiven, randomisierten Kontrollgruppenstudie sollen die Effekte des Interventionsprogramms auf die berufliche Reintegration evaluiert werden. 150 Patienten, die das berufsbezogene Programm erhielten (Interventionsgruppe), werden mit 150 Patienten, die mit den herkömmlichen Interventionen rehabilitiert wurden (Kontrollgruppe), verglichen. Die Studie umfasst kardiologische Patienten der Arbeiterrentenversicherung unter 56 Jahren, die arbeitsunfähig in der Klinik aufgenommen wurden und bei denen Probleme bei der beruflichen Reintegration antizipiert wurden. Ausschlusskriterien waren der Zustand nach einer weniger als drei Monate zurückliegenden Herzoperation, eine kardiale Belastbarkeit unter 75 Watt und eine eingeschränkte linksventrikuläre Funktion. Die katamnestische Erhebung erfolgte zwölf Monate nach der Rehabilitation mittels postalischer Befragung. Ein Vergleich zwischen den Gruppen zeigt bei Rehabilitationsbeginn keine signifikanten Unterschiede hinsichtlich der biopsychosozialen Untersuchungsvariablen. Zur 12-Monatskatamnese liegen Daten von 212 Probanden (70,6 % der Probanden) vor. Bis zu diesem Zeitpunkt nahmen 79,1 % der Patienten aus der Interventionsgruppe wieder die Erwerbstätigkeit auf, in der Kontrollgruppe waren es nur 62,9 %. Die Ergebnisse der 12-Monatskatamnese bestätigen die positiven Effekte einer berufsorientierten Rehabilitation hinsichtlich der beruflichen Prognose." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bericht der Bundesregierung über die Wirkungen der Instrumente zur Sicherung von Beschäftigung und zur betrieblichen Prävention: Material zur Information (2007)

    Abstract

    Der Bericht der Bundesregierung unterrichtet die gesetzgebenden Körperschaften des Bundes über die Wirkungen der Instrumente zur Sicherung von Beschäftigung und zur betrieblichen Prävention. Ziel der Politik der Bundesregierung ist die selbstbestimmte Teilhabe schwerbehinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben und am Arbeitsleben. Um dieses Ziel zu erreichen gilt es, die Beschäftigungschancen behinderter Menschen konsequent zu verbessern. Die gesetzlichen Instrumente zur Sicherung von Beschäftigung und zur betrieblichen Prävention werden erläutert: Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe, Eingliederungszuschüsse, Leistungen der Integrationsämter (behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen, Arbeitsassistenz, Integrationsprojekte), Unterstützung durch Integrationsfachdienste, Schwerbehindertenvertretungen und Integrationsvereinbarungen, besonderer Kündigungsschutz, besondere Förderung der Ausbildung, betriebliches Eingliederungsmanagement sowie Werkstätten für behinderte Menschen. Die positive Entwicklung der Situation schwerbehinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt wird dargestellt. Im Jahr 2004 wurde von der Bundesregierung die Initiative 'job - Jobs ohne Barrieren' ins Leben gerufen. Mit ihr werden drei Ziele verfolgt: 1. die Förderung der Ausbildung behinderter Jugendlicher, 2. die Verbesserung der Beschäftigungschancen schwerbehinderter Menschen, insbesondere in kleinen und mittelständischen Betrieben und 3. Stärkung der betrieblichen Prävention, um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten langfristig zu erhalten und zu fördern. Projekte und Aktivitäten zu den drei Schwerpunkten werden vorgestellt. Aus Sicht der Bundesregierung zeigt sich, dass Arbeitgeber in steigendem Umfang bereit sind, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen und die bestehenden gesetzlichen Instrumente zur Förderung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen wirken. Die Initiative 'job - Jobs ohne Barrieren' leistet einen wichtigen Beitrag, um Arbeitgeber zu motivieren, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Zusätzlich wird das Programm 'Job4000' zur besseren beruflichen Integration besonders betroffener schwerbehinderter Menschen, mit dem individuelle Arbeitsplätze konkret gefördert werden sollen, als Aktivität in die Initiative eingebunden. Indem künftig Arbeitgeber sensibilisiert und gleichzeitig Arbeitsplätze finanziell gefördert werden, leistet die Bundesregierung einen nachhaltigen Beitrag zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. (IAB)

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