Evaluation der Arbeitsmarktpolitik
Arbeitsmarktpolitik soll neben der Wirtschafts- und Strukturpolitik sowie der Arbeitszeit- und Lohnpolitik einen Beitrag zur Bewältigung der Arbeitslosigkeit leisten. Aber ist sie dabei auch erfolgreich und stehen die eingebrachten Mittel in einem angemessenen Verhältnis zu den erzielten Wirkungen? Die Evaluationsforschung geht der Frage nach den Beschäftigungseffekten und den sozialpolitischen Wirkungen auf individueller und gesamtwirtschaftlicher Ebene nach. Das Dossier bietet weiterführende Informationen zu Evaluationsmethoden und den Wirkungen von einzelnen Maßnahmen für verschiedene Zielgruppen.
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- Methoden und Datensatzbeschreibungen
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Typologie der Maßnahmen
- Institutionen der Arbeitsförderung
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Vermittlung und Beratung
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- Profiling und Case Management, Eingliederungsvereinbarung
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Literaturhinweis
Bericht der Bundesregierung über die Wirkungen der Instrumente zur Sicherung von Beschäftigung und zur betrieblichen Prävention: Material zur Information (2007)
Abstract
Der Bericht der Bundesregierung unterrichtet die gesetzgebenden Körperschaften des Bundes über die Wirkungen der Instrumente zur Sicherung von Beschäftigung und zur betrieblichen Prävention. Ziel der Politik der Bundesregierung ist die selbstbestimmte Teilhabe schwerbehinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben und am Arbeitsleben. Um dieses Ziel zu erreichen gilt es, die Beschäftigungschancen behinderter Menschen konsequent zu verbessern. Die gesetzlichen Instrumente zur Sicherung von Beschäftigung und zur betrieblichen Prävention werden erläutert: Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe, Eingliederungszuschüsse, Leistungen der Integrationsämter (behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen, Arbeitsassistenz, Integrationsprojekte), Unterstützung durch Integrationsfachdienste, Schwerbehindertenvertretungen und Integrationsvereinbarungen, besonderer Kündigungsschutz, besondere Förderung der Ausbildung, betriebliches Eingliederungsmanagement sowie Werkstätten für behinderte Menschen. Die positive Entwicklung der Situation schwerbehinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt wird dargestellt. Im Jahr 2004 wurde von der Bundesregierung die Initiative 'job - Jobs ohne Barrieren' ins Leben gerufen. Mit ihr werden drei Ziele verfolgt: 1. die Förderung der Ausbildung behinderter Jugendlicher, 2. die Verbesserung der Beschäftigungschancen schwerbehinderter Menschen, insbesondere in kleinen und mittelständischen Betrieben und 3. Stärkung der betrieblichen Prävention, um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten langfristig zu erhalten und zu fördern. Projekte und Aktivitäten zu den drei Schwerpunkten werden vorgestellt. Aus Sicht der Bundesregierung zeigt sich, dass Arbeitgeber in steigendem Umfang bereit sind, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen und die bestehenden gesetzlichen Instrumente zur Förderung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen wirken. Die Initiative 'job - Jobs ohne Barrieren' leistet einen wichtigen Beitrag, um Arbeitgeber zu motivieren, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Zusätzlich wird das Programm 'Job4000' zur besseren beruflichen Integration besonders betroffener schwerbehinderter Menschen, mit dem individuelle Arbeitsplätze konkret gefördert werden sollen, als Aktivität in die Initiative eingebunden. Indem künftig Arbeitgeber sensibilisiert und gleichzeitig Arbeitsplätze finanziell gefördert werden, leistet die Bundesregierung einen nachhaltigen Beitrag zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. (IAB)
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