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Dossier

Evaluation der Arbeitsmarktpolitik

Arbeitsmarktpolitik soll neben der Wirtschafts- und Strukturpolitik sowie der Arbeitszeit- und Lohnpolitik einen Beitrag zur Bewältigung der Arbeitslosigkeit leisten. Aber ist sie dabei auch erfolgreich und stehen die eingebrachten Mittel in einem angemessenen Verhältnis zu den erzielten Wirkungen? Die Evaluationsforschung geht der Frage nach den Beschäftigungseffekten und den sozialpolitischen Wirkungen auf individueller und gesamtwirtschaftlicher Ebene nach. Das Dossier bietet weiterführende Informationen zu Evaluationsmethoden und den Wirkungen von einzelnen Maßnahmen für verschiedene Zielgruppen.

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im Aspekt "ausbildungsbegleitende Hilfen, Berufsvorbereitung, Qualifizierung in JUSOPRO, Berufseineinmündung"
  • Literaturhinweis

    Jugendberufsagenturen: Zwischen regionaler Vielfalt und der Notwendigkeit von Mindeststandards (2024)

    Ahrens, Daniela;

    Zitatform

    Ahrens, Daniela (2024): Jugendberufsagenturen: Zwischen regionaler Vielfalt und der Notwendigkeit von Mindeststandards. In: Denk-doch-Mal.de H. 2.

    Abstract

    "Der DGB mahnte bereits 2014: „Zu erwarten, dass mit der flächendeckenden Einführung von Jugendberufsagenturen strukturelle bildungs- und sozialpolitische Probleme gelöst werden können, ist unrealistisch und wird ihren Möglichkeiten nicht gerecht“ (DGB 2014, 21). Unstrittig ist die bedeutende Rolle von JBA bei der Unterstützung und Förderung junger Erwachsener beim Übergang in eine berufliche Ausbildung. Mit Blick auf die Ausbildungsgarantie können die JBA eine entscheidende Rolle dabei spielen, junge Menschen in das Ausbildungssystem zu integrieren. Um diesem Anspruch jedoch gerecht zu werden, benötigen JBA auf verschiedenen Ebenen Unterstützung. Die Mehrheit der Bundesländer verfügt nicht über individuelle Verlaufsstatistiken ihrer Schulabgänger*innen. Für die JBA ist es damit bislang kaum möglich, Jugendliche möglichst frühzeitig durch Beratungs- und Bildungsangebote zu unterstützen und / oder eine aufsuchende Beratung sicher zu stellen. So notwendig die regionale Ausgestaltung der JBA ist, darf dies nicht auf Kosten von Mindeststandards gehen. Unter dem Sammelbegriff JBA finden sich sehr unterschiedliche Konzepte, Strukturen und Akteure. Mindeststandards würden nicht nur eine bessere Vergleichbarkeit der JBA ermöglichen, sondern wären auch eine wichtige Voraussetzung für ein einheitliches Professionalisierungskonzept. Die dezentrale Ausgestaltungsvielfalt ermöglicht zwar einerseits das Eingehen auf die jeweiligen lokalen bzw. regionalen Bedingungen am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie den Bedarfslagen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen (Enggruber/Neises 2023), andererseits bleiben JBA damit immer auch abhängig vom freiwilligen Engagement der Partner und vorhandenen lokalen Finanzierungsmöglichkeiten. Da JBA über kein eigenständiges Budget verfügen, besitzen die Partner weiterhin die Hoheit über ihre jeweiligen Ressourcen. Als freiwillige Kooperationsbündnisse verfügen JBA weder über ein eigenständiges Budget noch über einen eigenständigen Verantwortungsbereich. Um den Ansprüchen einer Realisierung der Ausbildungsgarantie gerecht zu werden, ist es notwendig, die finanziellen und personellen Ressourcen der JBA verlässlicher zu gestalten. Verbesserung der Kooperation mit Betrieben: Vorliegende Evaluationen zeigen, dass die Mehrheit der JBA nur wenige Berührungspunkte mit Betrieben haben. Gerade mit Blick auf die Ausbildungsgarantie und den Förder- und Unterstützungsinstrumenten für Betriebe im Rahmen einer Ausbildung wäre es für die JBA wichtig, die Kooperationen mit Betrieben auszubauen. Zusammenfassend ist an dieser Stelle festzuhalten, dass die Stärke der JBA - ihre regionale Ausgestaltung und Anpassung an die jeweiligen Ausbildungs- und Arbeitsmarktstrukturen gleichzeitig auch ihre Schwäche ist. Es fehlt erstens an einem gemeinsamen Verständnis darüber, wie das Spannungsfeld zwischen einem marktreguliertem Ausbildungssystem und einem auf individuelle Bedarfslagen konzipiertes Fallmanagement zu bewältigen ist: zweitens fehlt es an einem zu entwickelndem Integrationsverständnis, dass die differenten Integrationslogiken der Bundesagentur für Arbeit, dem Jobcenter und der Jugendhilfe vereint. Drittens würden Mindeststandards etwa in der rechtskreisübergreifenden Fallbearbeitung, der Beratungsstrukturen und -angebote sowie der Integration in eine berufliche Ausbildung das Profil der JBA schärfen, ohne die notwendige regionale Ausgestaltung damit zu verhindern." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zum Entwurf des SGB-III-Modernisierungsgesetzes: Stellungnahme des IAB zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung am 24.7.2024 (2024)

    Anger, Silke ; Schels, Brigitte ; Sandner, Malte ; Tübbicke, Stefan ; Bernhard, Sarah ; Reims, Nancy ; Stephan, Gesine ; Oberfichtner, Michael ; Toussaint, Carina; Janssen, Simon; Lerche, Adrian; Senghaas, Monika ; Leber, Ute;

    Zitatform

    Anger, Silke, Sarah Bernhard, Simon Janssen, Ute Leber, Adrian Lerche, Michael Oberfichtner, Nancy Reims, Malte Sandner, Brigitte Schels, Monika Senghaas, Gesine Stephan, Carina Toussaint & Stefan Tübbicke (2024): Zum Entwurf des SGB-III-Modernisierungsgesetzes. Stellungnahme des IAB zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung am 24.7.2024. (IAB-Stellungnahme 01/2024), Nürnberg, 19 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2401

    Abstract

    "Mit dem SGB-III-Modernisierungsgesetz sollen die Arbeitslosenversicherung und die Arbeitsförderung bürgerfreundlicher, transparenter, effizienter und unbürokratischer gestaltet werden. Das IAB nimmt Stellung zu folgenden Aspekten des Referentenentwurfs dieses Gesetzes: Kooperationsplan zur Eingliederung im SGB III, Reform des Gründungszuschusses, rechtskreisübergreifende Kooperationen/Jugendberufsagenturen, Beratung für junge Menschen, Berufsorientierungspraktikum und außerbetriebliche Ausbildung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung und zum zugehörigen Antrag der Fraktion DIE LINKE: Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 22.5.2023 (2023)

    Dietrich, Hans ; Lang, Julia ; Fitzenberger, Bernd ; Stephan, Gesine ; Leber, Ute; Kruppe, Thomas ; Osiander, Christopher ; Janssen, Simon; Seibert, Holger;

    Zitatform

    Dietrich, Hans, Bernd Fitzenberger, Simon Janssen, Thomas Kruppe, Julia Lang, Ute Leber, Christopher Osiander, Holger Seibert & Gesine Stephan (2023): Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung und zum zugehörigen Antrag der Fraktion DIE LINKE. Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 22.5.2023. (IAB-Stellungnahme 04/2023), Nürnberg, 16 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2304

    Abstract

    "Das IAB hat für die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 22.5.23 die folgende Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung sowie zum zugehörigen Antrag der Fraktion DIE LINKE vorgelegt. Die Stellungnahme zum Gesetzentwurf bezieht sich auf folgende Aspekte: Reform der Weiterbildungsförderung Beschäftigter nach § 82 SGB III, Einführung eines Qualifizierungsgeldes, Verlängerung der Erstattungen bei beruflicher Weiterbildung während Kurzarbeit, Einführung einer Ausbildungsgarantie, Berufsorientierungspraktikum, Mobilitätszuschuss, Einstiegsqualifizierung sowie Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Reform der Weiterbildungsförderung Beschäftigter nach § 82 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) - Weiterbildungsgesetz: Stellungnahme des IAB vom 13.1.2023 im Rahmen der Verbändebeteiligung zum BMAS-Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung und Einführung einer Bildungszeit (2023)

    Dietrich, Hans ; Seibert, Holger; Kruppe, Thomas ; Janssen, Simon; Stephan, Gesine ; Leber, Ute; Fitzenberger, Bernd ; Osiander, Christopher ; Lang, Julia ;

    Zitatform

    Dietrich, Hans, Bernd Fitzenberger, Simon Janssen, Thomas Kruppe, Julia Lang, Ute Leber, Christopher Osiander, Holger Seibert & Gesine Stephan (2023): Reform der Weiterbildungsförderung Beschäftigter nach § 82 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) - Weiterbildungsgesetz. Stellungnahme des IAB vom 13.1.2023 im Rahmen der Verbändebeteiligung zum BMAS-Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung und Einführung einer Bildungszeit. (IAB-Stellungnahme 01/2023), Nürnberg, 17 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2301

    Abstract

    "Ziel des Weiterbildungsgesetzes ist es, die Förderinstrumente der Arbeitsmarktpolitik für Beschäftigte und Ausbildungssuchende weiterzuentwickeln, der beschleunigten Transformation der Arbeitswelt zu begegnen, strukturwandelbedingte Arbeitslosigkeit zu vermeiden, Weiterbildung zu stärken und die Fachkräftebasis zu sichern, aber auch den Vereinbarungen aus der Nationalen Weiterbildungsstrategie Rechnung zu tragen. Das IAB bezieht sich in der Stellungnahme auf folgende Aspekte: Einführung eines Qualifizierungsgeldes, einer Bildungs(teil)zeit und einer Ausbildungsgarantie, Verlängerung der Erstattungen von Sozialversicherungsbeiträgen bei beruflicher Weiterbildung während Kurzarbeit, Berufsorientierungspraktikum, Mobilitätszuschuss, Einstiegsqualifizierung und Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Geförderte Weiterbildung von Beschäftigten: Positiver Trend auf niedrigem Niveau (Serie "Evaluation von Instrumenten der aktiven Arbeitsmarktpolitik") (2023)

    Kruppe, Thomas ; Lang, Julia ;

    Zitatform

    Kruppe, Thomas & Julia Lang (2023): Geförderte Weiterbildung von Beschäftigten: Positiver Trend auf niedrigem Niveau (Serie "Evaluation von Instrumenten der aktiven Arbeitsmarktpolitik"). In: IAB-Forum H. 06.02.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230206.01

    Abstract

    "Die Bundesagentur für Arbeit fördert nicht nur die Weiterbildung von Arbeitslosen, sondern unter gewissen Voraussetzungen auch die von Beschäftigten. Der aktuelle Plan der Bundesregierung, auch die geförderte Weiterbildung von Beschäftigten deutlich auszubauen, wird politisch intensiv diskutiert. Vor diesem Hintergrund wird im Folgenden ein Überblick über den aktuellen Stand der einschlägigen Forschung gegeben. Tendenziell nehmen die Eintritte in die Förderung zu. Sie liegen aber immer noch auf einem recht niedrigen Niveau, da sehr viele Betriebe die existierenden Fördermöglichkeiten nicht kennen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Lang, Julia ;
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  • Literaturhinweis

    Geförderte berufliche Weiterbildung von Arbeitslosen: abnehmende Eintritte trotz positiver Wirkung (Serie "Evaluation von Instrumenten der aktiven Arbeitsmarktpolitik") (2023)

    Kruppe, Thomas ; Lang, Julia ;

    Zitatform

    Kruppe, Thomas & Julia Lang (2023): Geförderte berufliche Weiterbildung von Arbeitslosen: abnehmende Eintritte trotz positiver Wirkung (Serie "Evaluation von Instrumenten der aktiven Arbeitsmarktpolitik"). In: IAB-Forum H. 20.02.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230220.01

    Abstract

    "Die Bundesagentur für Arbeit fördert unter gewissen Voraussetzungen die Weiterbildung von Arbeitslosen. Ein Überblick über den Stand der einschlägigen Forschung zeigt: Berufliche Weiterbildung wirkt sich positiv auf die Beschäftigungs- und Einkommensentwicklung der Teilnehmenden aus. Dennoch haben in den letzten Jahren immer weniger Arbeitslose an geförderter Weiterbildung teilgenommen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Lang, Julia ;
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  • Literaturhinweis

    Abbildung von Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) in den BA-Statistiken (2023)

    Zitatform

    (2023): Abbildung von Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) in den BA-Statistiken. (Kurzinfo / Bundesagentur für Arbeit Juni 2023), Nürnberg, 5 S.

    Abstract

    "Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) sind Teil des Förderinstrumentariums der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Unterstützung von Berufswahl und Berufsausbildung. Ihre Ausgestaltung richtet sich nach § 76 SGB III. Zusammen mit den Berufsausbildungen für Menschen mit Behinderungen (sog. Reha-Ausbildungen), die nach §§ 117 ff SGB III gefördert werden, bilden sie den Bereich der außerbetrieblichen Berufsausbildung. Hierzu werden Angaben sowohl in der Förderstatistik als auch in der Ausbildungsmarktstatistik der BA veröffentlicht. Maßgeblich für die Abbildung der Förderungen sind die Angaben aus der Förderstatistik." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Instrumente des SGB III und des SGB II zur Unterstützung junger Menschen bei der Integration in den Arbeitsmarkt (2023)

    Zitatform

    (2023): Instrumente des SGB III und des SGB II zur Unterstützung junger Menschen bei der Integration in den Arbeitsmarkt. (Sachstand / Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste WD 6 - 3000 - 070/23), Berlin, 30 S.

    Abstract

    "Die Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt stellt vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des zunehmenden Fachkräftemangels eine wichtige staatliche Aufgabe dar. Von zentraler Bedeutung sind dabei die Förderungsmaßnahmen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung (SGB III) und dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). Das SGB III sieht unter anderem Maßnahmen zur Berufsorientierung, zur Aus- und Weiterbildung sowie zur Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche vor. Hierbei werden junge Menschen am Übergang von der Schule ins Berufsleben gezielt gefördert, um ihre Qualifikationen und Fähigkeiten zu entwickeln und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Viele dieser Leistungen stehen auch Beziehern von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II zur Verfügung, das SGB II bietet jedoch auch eigene Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, von denen sich einige auch speziell an junge Menschen richten. Die vorliegende Arbeit soll einen knappen Überblick über die nach dem SGB III und dem SGB II bestehenden Fördermöglichkeiten geben. Die Darstellung beschränkt sich im Wesentlichen auf die Instrumente und Leistungen, die sich explizit an junge Menschen richten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Implementationsanalyse des Modellprojekts zur Förderung geringqualifizierter Jugendlicher und Erwachsener - Abschlussbericht (2020)

    Bauer, Frank; Fuchs, Philipp ; Gellermann, Jan F. C.;

    Zitatform

    Bauer, Frank, Philipp Fuchs & Jan F. C. Gellermann (2020): Implementationsanalyse des Modellprojekts zur Förderung geringqualifizierter Jugendlicher und Erwachsener - Abschlussbericht. (IAB-Forschungsbericht 17/2020), Nürnberg, 172 S.

    Abstract

    "Der Forschungsbericht umfasst die Ergebnisse der Implementationsanalyse des „Modellprojekts zur Förderung geringqualifizierter Jugendlicher und Erwachsener“ in Nordrhein-Westfalen, die vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales und der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit initiiert und im Zeitraum von Dezember 2016 bis November 2020 dezentral an neun Standorten umgesetzt wurden. Das Programm richtete sich an Personen zwischen 21 und 45 Jahren mit Schulabschluss. Es vermittelt eine zertifizierte Berufsausbildung. Der Prozess der Qualifizierung erfolgt bei Bildungsträgern, ist modular aufgebaut und je nach Ausbildungsberuf und Qualifikationsniveau in 4 bis 8 Teilqualifizierungsmodule aufgegliedert, die je 2 bis 6 Monate dauern und durch Prüfungen vor den regionalen Industrie- und Handelskammern zertifiziert und abgeschlossen werden. Darüber hinaus werden die Teilnehmenden während des Projektverlaufs durch sogenannte Qualifizierungscoaches der beteiligten Jobcenter begleitet und erhalten für jedes erfolgreich absolvierte Modul sowie nach bestandener Abschlussprüfung eine Prämie von 400 bzw. 1 500 Euro. Die Studie ist rekonstruktiv ausgerichtet und basiert auf der Auswertung von zentralen Programmdokumenten sowie Wiederholungsinterviews mit ausgewählten Teilnehmenden und den Coaches aller Standorte. Sie enthält eine detaillierte Rekonstruktion der Programmstruktur, der Umsetzungsvarianzen zentraler Programmelemente, eine Typologie der Teilnehmenden und schließlich spezifische Handlungsempfehlungen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bauer, Frank; Gellermann, Jan F. C.;
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  • Literaturhinweis

    Die ersten fünf Jahre nach einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BVB): Befunde zum Übergang in Ausbildung und Beschäftigung (2016)

    Plicht, Hannelore;

    Zitatform

    Plicht, Hannelore (2016): Die ersten fünf Jahre nach einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BVB). Befunde zum Übergang in Ausbildung und Beschäftigung. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 65, H. 6, S. 142-151., 2016-03-14. DOI:10.3790/sfo.65.6.142

    Abstract

    "Im Folgenden wird die Integration von Teilnehmern einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB-Teilnehmer) in den ersten fünf Jahren nach Maßnahmeaustritt?/?-ende analysiert. Dabei werden insbesondere auch die Maßnahmeabbrecher betrachtet. Für die Analysen wurden Personen- und Maßnahmedaten, die im Rahmen der BvB-Begleitforschung 2006?/?2007 erhoben wurden, mit Registerdaten der BA verknüpft. Damit sind sowohl Übergänge an der ersten als auch an der zweiten Schwelle für die verschiedenen Gruppen ehemaliger BvB-Teilnehmer abbildbar. Im Ergebnis zeigen sich verbesserte Chancen der Ausbildungsaufnahme bei Beobachtung eines längeren Zeitraums, allerdings verweisen die Befunde zum weiteren Ausbildungsverlauf sowie zum Übergang in Beschäftigung und zuletzt erreichtem Erwerbsstatus darauf, dass die Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung noch kein Garant für eine erfolgreiche Integration benachteiligter Jugendlicher ins Erwerbsleben ist." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation der Berufseinstiegsbegleitung nach § 421s SGB III: Abschlussbericht (2014)

    Boockmann, Bernhard; Weber, Regina; Schiemann, Frank; Dann, Sabine; Strotmann, Harald ; Hirschfeld, Heidi; Verbeek, Hans; Nielen, Sebastian; Walter, Sibylle; Puhe, Henry; Schafstädt, Christin; Frei, Marek; Meythaler, Nicole; Prick, Simone; Hundenborn, Janina; Kleinemeier, Rita; Gold, Marisa; Rosemann, Martin; Walther, Andreas ;

    Zitatform

    Boockmann, Bernhard, Sabine Dann, Marek Frei, Heidi Hirschfeld, Rita Kleinemeier, Sebastian Nielen, Simone Prick, Henry Puhe, Martin Rosemann, Frank Schiemann, Harald Strotmann, Hans Verbeek, Sibylle Walter, Andreas Walther & Regina Weber (2014): Evaluation der Berufseinstiegsbegleitung nach § 421s SGB III. Abschlussbericht. (Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Forschungsbericht 453), Berlin, 295 S.

    Abstract

    "Die Berufseinstiegsbegleitung ist mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt zum 1. April 2012 dauerhaft in das SGB III eingefügt worden. Sie dient als 'Begleitungsinstrument' für den Übergang von förderungsbedürftigen Schülerinnen und Schülern allgemeinbildender Schulen in die Berufsausbildung. Ein Berufseinstiegsbegleiter unterstützt jeweils bis zu 20 Teilnehmende bei dem Erreichen des Schulabschlusses, der Berufsorientierung und -wahl, der Suche nach einer Ausbildungsstelle und der Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. Vom 1. Februar 2009 bis zum 31. Juli 2013 wurden 55.551 Personen mit der Berufseinstiegsbegleitung nach dem früheren § 421s SGB III gefördert. Die Wirkungsanalyse hat gezeigt, dass die Berufseinstiegsbegleitung vor allem langfristig positive Effekte hat. Eine Erhöhung der Wahrscheinlichkeit eines Übergangs in eine Berufsausbildung ergibt sich in erster Linie ab zwei Jahren nach dem planmäßigen Schulabschluss. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Teilnehmenden schulische sowie berufsorientierende Angebote wahrnehmen. Ein durchweg positiver Effekt der Berufseinstiegsbegleitung wird bezüglich des Herausbildens eines realistischen Berufswunsches festgestellt.
    Die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben aus den Zwischenberichten und dem Endbericht der Forscher Konsequenzen für die Umsetzung der alten Maßnahmen und für das neue ESF-Bundesprogramm 'Kofinanzierte Berufseinstiegsbegleitung' gezogen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Professionalisierung in der Berufseinstiegsbegleitung: eine neue Herausforderung - Teil 1 (2013)

    Adler, Simone;

    Zitatform

    Adler, Simone (2013): Professionalisierung in der Berufseinstiegsbegleitung. Eine neue Herausforderung - Teil 1. In: Wirtschaft und Beruf, Jg. 65, H. 6, S. 32-36.

    Abstract

    Im Jahr 2008 wurde speziell für die Aufgaben an der Schnittstelle Schule-Beruf die Berufseinstiegsbegleitung als Regelinstrument fest in der Förderlandschaft verankert. Förderungsbedürftige Jugendliche sollen beraten und unterstützt werden bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz und einer beruflichen Perspektive. Untersuchungsergebnisse aus der nunmehr fünfjährigen Umsetzung der Berufseinstiegsbegleitung verweisen auf die Notwendigkeit einer systematischen Professionalisierung in diesem Bereich. Der Beitrag betrachtet das relativ neue Arbeitsfeld der Berufseinstiegsbegleitung und stellt die kollegiale Beratung als einen möglichen Professionalisierungsansatz vor. In Teil 1 des Beitrags werden die verschiedenen Akteure und Institutionen benannt und Anforderungen an die Berufseinstiegsbegleitung beschrieben. (BIBB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation der Berufseinstiegsbegleitung nach § 421s SGB III: Zwischenbericht 2013 (2013)

    Boockmann, Bernhard; Röder, Franziska; Prick, Simone; Puhe, Henry; Storz, Florian; Walther, Andreas ; Hirschfeld, Heidi; Walter, Sibylle; Gürlich, Maria; Verbeek, Hans; Kleinemeier, Rita; Meythaler, Nicole; Frei, Marek; Schiemann, Frank;

    Zitatform

    Boockmann, Bernhard, Marek Frei, Heidi Hirschfeld, Rita Kleinemeier, Simone Prick, Henry Puhe, Frank Schiemann, Hans Verbeek, Sibylle Walter & Andreas Walther (2013): Evaluation der Berufseinstiegsbegleitung nach § 421s SGB III. Zwischenbericht 2013. (Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Forschungsbericht Arbeitsmarkt 436), Berlin, 222 S.

    Abstract

    "Die Berufseinstiegsbegleitung ist zum 1. April 2012 dauerhaft in das SGB III eingefügt worden. Sie soll den Übergang von förderungsbedürftigen Schülerinnen und Schülern allgemeinbildender Schulen in die Berufsausbildung verbessern. Ein Berufseinstiegsbegleiter unterstützt jeweils bis zu 20 Teilnehmende bei dem Erreichen des Schulabschlusses, der Berufsorientierung und -wahl, der Suche nach einer Ausbildungsstelle und der Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses.
    Das mit der Evaluation der Berufseinstiegsbegleitung beauftragte Forschungskonsortium hat den Zwischenbericht 2013 vorgelegt. Dieser zeigt auf, dass sich von den befragten Teilnehmenden rund 1,5 Jahre nach dem planmäßigen Schulabschluss fast 60 % in einer Ausbildung befindet (davon 81,5 % betriebliche und 18,5 % schulische Berufsausbildungen). Lediglich 12,6 % der jungen Erwachsenen absolvieren zu diesem Zeitpunkt eine berufsvorbereitende Maßnahme und etwa ein Zehntel geht noch zur Schule.
    Die Zwischenergebnisse der Wirkungsanalyse deuten darauf hin, dass die Berufseinstiegsbegleitung einen leicht positiven, wenn auch nicht signifikanten Effekt auf die Wahrscheinlichkeit des Übergangs in eine Berufsausbildung hat." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation der Berufseinstiegsbegleitung nach § 421s SGB III: Zwischenbericht 2012 (2012)

    Boockmann, Bernhard; Meythaler, Nicole; Hirschfeld, Heidi; Kleinemeier, Rita; Schafstädt, Christin; Prick, Simone; Schiemann, Frank; Walther, Andreas ; Gold, Marisa; Walter, Sibylle; Frei, Marek; Hundenborn, Janina; Puhe, Henry; Verbeek, Hans;

    Zitatform

    Frei, Marek, Heidi Hirschfeld, Rita Kleinemeier, Simone Prick, Henry Puhe, Frank Schiemann, Hans Verbeek, Sibylle Walter & Andreas Walther (2012): Evaluation der Berufseinstiegsbegleitung nach § 421s SGB III. Zwischenbericht 2012. Tübingen, 205 S.

    Abstract

    "Mit der Berufseinstiegsbegleitung sollen leistungsschwächere Jugendliche, die in Gefahr sind, den Hauptschulabschluss nicht zu erreichen, über den Abschluss der allgemeinbildenden Schule hinaus individuell begleitet werden.
    Die Berufseinstiegsbegleitung wurde mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des SGB III vom 26. August 2008 eingeführt. Sie startete unter den Bedingungen des früheren § 421s SGB III mit einer Erprobungsphase. In diesem Rahmen traten erstmalig im Februar 2009 Schülerinnen und Schüler an 1.000 ausgewählten allgemeinbildenden Schulen in die Berufseinstiegsbegleitung ein. Letztmalig war der Eintritt in die Berufseinstiegsbegleitung auf dieser Grundlage zum 31. Dezember 2011 möglich. Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wird die Berufseinstiegsbegleitung ab dem Schuljahreswechsel 2012/13 unter den Bedingungen des § 49 SGB III fortgeführt. Gegenstand der Evaluation ist ausschließlich die Erprobungsphase der Berufseinstiegsbegleitung, also die Berufseinstiegsbegleitung nach dem früheren § 421s SGB III." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Anhang
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  • Literaturhinweis

    "Also es war nicht wie in der Schule ..." - Evaluation des Moduls 2 der Initiative "Zukunft fördern. Vertiefte Berufsorientierung gestalten" in NRW: Abschlussbericht zum Forschungsprojekt "Berufsorientierungscamps" Projektnummer 1214 (2012)

    Maylandt, Jens; Nägele, Barbara; Pelka, Bastian; Pagels, Nils; Richter-Witzgall, Gudrun;

    Zitatform

    Maylandt, Jens, Barbara Nägele & Bastian Pelka (2012): "Also es war nicht wie in der Schule ..." - Evaluation des Moduls 2 der Initiative "Zukunft fördern. Vertiefte Berufsorientierung gestalten" in NRW. Abschlussbericht zum Forschungsprojekt "Berufsorientierungscamps" Projektnummer 1214. (Beiträge aus der Forschung / Sozialforschungsstelle Dortmund 186), Dortmund, 211 S.

    Abstract

    "Das Forschungsprojekt 'Berufsorientierungscamps' evaluiert das zweite von zehn Modulen des Projekts 'Zukunft fördern. Vertiefte Berufsorientierung gestalten', einer Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung der (erweiterten) vertieften Berufsorientierung. Das Modul 2, die Berufsorientierungscamps, richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Klassen 8 und 9 an allgemein bildenden Schulen; damit dienen sie überwiegend der ersten Hinführung der Jugendlichen an Berufe und der Vorbereitung auf die Berufswahl. Der spezifische Ansatz liegt im kombinierten Einsatz von berufserkundenden und erlebnispädagogischen Methoden. Vorgestellt werden die Ergebnisse einer Implementationsanalyse des Moduls 2 sowie die Ergebnisse einer Wirkungsanalyse auf Grundlage der quantitativen und qualitativen Datenbasis.
    Das Evaluationsvorhaben basiert auf einem Mehrebenen-Design, das quantitative und qualitative Methoden in der Implementations- und Wirkungsanalyse miteinander verbindet. Es wurde im Auftrag des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Kurzfassung
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  • Literaturhinweis

    Wirkungsanalyse der arbeitsmarktpolitischen Maßnahme Ganzheitliches Integrationscoaching - Modell GINCO: Endbericht (2012)

    Svetlova, Kira; Sari, Deniz; Zeichner, Christina; Faßmann, Hendrik; Rager, Bernd;

    Zitatform

    Svetlova, Kira, Hendrik Faßmann, Bernd Rager, Deniz Sari & Christina Zeichner (2012): Wirkungsanalyse der arbeitsmarktpolitischen Maßnahme Ganzheitliches Integrationscoaching - Modell GINCO. Endbericht. (Materialien aus dem Institut für Empirische Soziologie an der Universität Erlangen-Nürnberg 2012/01), Nürnberg, 162 S.

    Abstract

    Gegenstand der Evaluation ist die arbeitspolitische Maßnahme "Ganzheitliches Integrationscoaching - Modell GINCO", deren Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit untersucht wird. Es handelt sich dabei um eine Maßnahme für vornehmlich Jugendliche mit Migrationshintergrund, denen mit Hilfe eines von der BA in Auftrag gegebenen Coachings der Übergang in den ersten Arbeitsmarkt erleichtert werden soll. Bei der Untersuchung wurden die Perspektiven aller beteiligten Akteure einbezogen. Untersucht wurden Kompetenzverbesserungen sowie Veränderungen bei Selbsteinschätzungen und Berufswahlreife durch das Coaching bei den Jugendlichen. Drei Monate nach Beendigung der Maßnahme waren 25 Prozent der Jugendlichen in Ausbildung oder Arbeit integriert. "Soziodemographische Merkmale wie Geschlecht, Migrationshintergrund, Beschulungsform und Berufserfahrung standen nicht in Beziehung mit der Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit. Das Vorhandensein eines Hauptschulabschlusses hing plausiblerweise positiv mit der Integration drei Monate nach GINCO zusammen. Coaches zufolge ist diese Qualifikation eine wesentliche Integrationsvoraussetzung. Auch die volle Teilnahmedauer wirkte sich positiv auf den Eingliederungserfolg aus - 'nachbesetzte' Jugendliche waren in geringerem Maße in den Arbeitsmarkt integriert." Die Untersuchung kommt insgesamt zu positiven Ergebnissen. Unabhängig vom Integrationserfolg beurteilen auch die Jugendlichen die Maßnahme positiv. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Das neue Fachkonzept berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen der BA in der Praxis: Ergebnisse aus der Begleitforschung BvB (2010)

    Plicht, Hannelore;

    Zitatform

    Plicht, Hannelore (2010): Das neue Fachkonzept berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen der BA in der Praxis. Ergebnisse aus der Begleitforschung BvB. (IAB-Forschungsbericht 07/2010), Nürnberg, 137 S.

    Abstract

    "Der Forschungsbericht präsentiert Befunde aus der Begleitforschung zu berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB) der Bundesagentur für Arbeit 2006/ 2007. Sie zielen zum einen darauf, der BA empirische Informationen zur konkreten Umsetzung des 2004 neu eingeführten 'Neuen Fachkonzepts BvB' (NFK) zu liefern. Zum zweiten wollen sie den Einfluss von Trägercharakteristika und Maßnahmekomposition auf das Maßnahmeergebnis (insbesondere die Übergänge in betriebliche Ausbildung) sowie den Stellenwert von Kernelementen des NFK wie Qualifizierungsbausteine und Praktika für die Übergänge in Ausbildung analysieren. Neben der Deskription von Strukturmerkmalen der Bildungsträger, der Maßnahmekomposition und der konkreten Umsetzung des Konzepts durch die Bildungsträger werden Befunde zu wesentlichen Einflussgrößen auf das Maßnahmeergebnis präsentiert: Mit steigendem Anteil an Teilnehmern ohne Schulabschluss in der Maßnahme, an Jugendlichen aus dem Rechtskreis SGBII ebenso wie jenem an Abbrechern reduziert sich der Anteil an Übergängen in betriebliche Ausbildung. Einen ebenfalls negativen Effekt haben steigende Teilnehmerzahlen pro Maßnahme. Positive Wirkungen sind hingegen mit einem steigenden Anteil an Teilnehmern mit überdurchschnittlichen Praktikumsdauern sowie an marktbenachteiligten Jugendlichen in der Maßnahme verbunden. Eine hohe Betreuungsqualität sowie die Durchführung der Maßnahme in einer Bietergemeinschaft beeinflussen das Maßnahmeergebnis mittelbar durch eine Verringerung der Abbruchquote. Während betriebliche Praktika bei überdurchschnittlicher Dauer einen positiven Effekt auf den Übergang in betriebliche Ausbildung haben, lässt sich ein solcher für Qualifizierungsbausteine nicht nachweisen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Sachstandsbericht der Evaluation der Instrumente (2010)

    Abstract

    "Der Sachstandsbericht zur Evaluation der Instrumente setzt den Auftrag des Koalitionsvertrages zur umfassenden Evaluation der Arbeitsmarktpolitik um. Die zentralen Evaluationsergebnisse lassen sich in aller Kürze wie folgt zusammenfassen:
    Quasi-marktlich organisierte Vermittlungsdienstleistungen verbessern die Chancen der Geförderten auf eine Integration in den Arbeitsmarkt nicht generell, sondern instrumentenspezifisch nur für bestimmte Gruppen von Arbeitsuchenden.
    Die Förderung der beruflichen Weiterbildung und auch die ehemaligen nichtbetrieblichen Trainingsmaßnahmen leisten einen Beitrag zur Eingliederung der Geförderten in den Arbeitsmarkt, wobei die Wirkungen mit Zeitverzögerung auftreten und teils nicht sehr stark ausgeprägt sind.
    Betriebsnahe Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik, die auf die direkte Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt setzen, wie Eingliederungszuschüsse, Gründungsförderung oder die ehemaligen betrieblichen Trainingsmaßnahmen, gehören zu den Maßnahmen, die die Chancen der Teilnehmenden auf eine Integration in Erwerbsarbeit auch nach Ablauf der Förderung erhöhen - und das teilweise beträchtlich. Allerdings besteht bei ihnen ein Mitnahme- und Substitutionsrisiko.
    Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen schaden der Tendenz nach eher den Integrationschancen der Geförderten. Es gibt nur ganz wenige - in der Regel arbeitsmarktferne - Teilnehmergruppen, auf die dies nicht zutrifft. Für die neuen, im Jahre 2005 eingeführten Arbeitsgelegenheiten hingegen sind die Evaluationsergebnisse verhalten positiv.
    Festzuhalten ist aber auch: Die Wirkungen von Fördermaßnahmen unterscheiden sich oft nach Teilnehmergruppen, so dass sich Instrumente nicht pauschal als wirksam oder unwirksam etikettieren lassen. Die Forschungsergebnisse sind zum Teil noch unvollständig.
    Damit ist eine wesentliche Empfehlung des Sachstandsberichts auch, die Evaluation der aktiven Arbeitsförderung weiter zu verstetigen. Besondere Herausforderungen ergeben sich durch die zunehmenden Flexibilitätsspielräume und die dezentrale Ausgestaltungsvielfalt in der Arbeitsförderung." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Begleitforschung des Sonderprogramms des Bundes zur Einstiegsqualifizierung Jugendlicher - EQJ-Programm: 5. Zwischenbericht (2007)

    Becker, Carsten; Ekert, Stefan; Kirbach, Matthias;

    Zitatform

    Becker, Carsten, Stefan Ekert & Matthias Kirbach (2007): Begleitforschung des Sonderprogramms des Bundes zur Einstiegsqualifizierung Jugendlicher - EQJ-Programm. 5. Zwischenbericht. Berlin, 33 S.

    Abstract

    Der 5. Zwischenbericht der Begleitforschung zur Einstiegsqualifizierung beinhaltet die Erhebungs- und Analyseergebnisse, die aus einer Befragung von bundesweit 750 Jugendlichen, 295 Berufsschulen sowie 135 Handwerks- bzw. Industrie- und Handelskammern gewonnen wurden. Die Quote der parallel zur Einstiegsqualifizierung beschulten Jugendlichen stieg gegenüber dem ersten Programmjahr von 42,2 Prozent auf 48,9 Prozent. Die Befragung von Berufsschullehrern zeigt, dass sich diese Jugendlichen im Hinblick auf den vorhandenen Schulabschluss von Auszubildenden unterscheiden: vor allem Jugendliche ohne Schulabschluss sowie mit Sonder- und Hauptschulabschluss sind besonders stark im EQJ-Programm repräsentiert. Einige Kompetenzen wie Motivation, Lernfähigkeit und theoretisches Denkvermögen sind bei den EQJ-Teilnehmern weniger stark ausgeprägt. Die Beschulung von Jugendlichen während der Einstiegsqualifizierung erfolgt fast durchweg in Fachklassen von Auszubildenden des ersten Ausbildungsjahres. Damit sind für die Berufsschulen, aber auch für die Jugendlichen Probleme verbunden, die aus einem späteren Einstieg in die Klassen aufgrund des Beginntermins von EQJ und aus der unterdurchschnittlichen Lernfähigkeit der Teilnehmer an EQJ und der Ausbildung resultieren. Die befragten Berufsschullehrer sind jedoch zuversichtlich, dass die meisten Teilnehmer an EQJ, insbesondere aufgrund ihrer oftmals hoch ausgeprägten praktischen Kompetenz, eine spätere Ausbildung erfolgreich absolvieren können. Die Kammerbefragung bestätigt, dass sich das Ausbildungsverhalten der zuletzt am EQJ-Programm beteiligten Unternehmen im Durchschnitt erhöht hat, es also in der Summe über alle Betriebe zu keiner Verdrängung von Ausbildung kam. Jedoch sank der Anteil von Unternehmen, die ihre EQJ-Praktikanten unmittelbar in Ausbildung übernahmen. Doch dies ging nicht zulasten der Jugendlichen, denn deren Übergangsquote in Ausbildung lag im zweiten Programmjahr noch höher als im Vorjahr. Werden die Jugendlichen vom Praktikumsbetrieb in Ausbildung übernommen, dann hat das daraus resultierende Ausbildungsverhältnis nach Erfahrungen der Kammern eine höhere Stabilität als Ausbildungsverhältnisse, die ohne Einstiegsqualifizierung zustande kamen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Begleitforschung des Sonderprogramms des Bundes zur Einstiegsqualifizierung Jugendlicher - EQJ-Programm: 6. Zwischenbericht (2007)

    Becker, Carsten; Kirbach, Matthias; Ekert, Stefan; Asmus, Jürgen;

    Zitatform

    Becker, Carsten, Stefan Ekert, Jürgen Asmus & Matthias Kirbach (2007): Begleitforschung des Sonderprogramms des Bundes zur Einstiegsqualifizierung Jugendlicher - EQJ-Programm. 6. Zwischenbericht. Berlin, 82 S.

    Abstract

    Der sechste Zwischenbericht der Begleitforschung zur Einstiegsqualifizierung fasst zentrale Ergebnisse der Befragungen von folgenden Gruppen und verschiedene Analysen dieser Daten zusammen: 1. Jugendlichen, die in eine Einstiegsqualifizierung mündeten, und von anders bzw. nicht geförderten Jugendlichen einer Kontrollgruppe; 2. Unternehmen, die einen Praktikumsplatz für eine Einstiegsqualifizierung anboten, und 3. Agenturen für Arbeit, die Jugendliche auf angebotene Stellen zur Einstiegsqualifizierung vermittelten. Weiterhin beinhaltet er Ergebnisse zu früheren Jahrgängen des EQJ-Programms, die ein bzw. zwei Jahre nach Abschluss ihrer Einstiegsqualifizierung noch mal von der Begleitforschung befragt wurden. Deren Entwicklung wird der einer Kontrollgruppe gegenübergestellt und im Längsschnitt analysiert. Es wird dargestellt, dass das EQJ-Programm auch im dritten Jahr sehr hohe Übergangsquoten hat. Drei Viertel der EQJ-Praktikantinnen und - Praktikanten mündeten nach - meist erfolgreicher - Beendigung ihres Praktikums in eine Ausbildung ein. Ursächlich hierfür sind, neben der berufsvorbereitenden Qualifizierung durch das EQJ-Praktikum, das Kennenlernen von Unternehmen und Jugendlichen sowie der Erwerb praktischer Erfahrung im konkreten Betrieb und in einem bestimmten Beruf. Die befragten Unternehmen zeigen sich sehr zufrieden mit dem Förderangebot der Einstiegsqualifizierung. Die Wirkungen der Förderung bzw. der Einstiegsqualifizierung auf das Ausbildungsverhalten der am Programm teilnehmenden Unternehmen, dies sind zumeist Handwerks- oder Handelsunternehmen mit bis zu 25 Mitarbeitern, sind positiv zu bewerten. Verdrängungseffekte von Ausbildungsplätzen durch EQJ-Stellen sind für das dritte Programmjahr, genau wie für die beiden vorherigen Jahre, nicht auszumachen. Die Entwicklung der durch EQJ-geförderten Jugendlichen im Längsschnitt zeigt, dass die Quote der in Ausbildung befindlichen Jugendlichen ein bzw. zwei Jahre nach der Einstiegsqualifizierung noch größer ist, als unmittelbar nach der Einstiegsqualifizierung. (IAB)

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