Evaluation der Arbeitsmarktpolitik
Arbeitsmarktpolitik soll neben der Wirtschafts- und Strukturpolitik sowie der Arbeitszeit- und Lohnpolitik einen Beitrag zur Bewältigung der Arbeitslosigkeit leisten. Aber ist sie dabei auch erfolgreich und stehen die eingebrachten Mittel in einem angemessenen Verhältnis zu den erzielten Wirkungen? Die Evaluationsforschung geht der Frage nach den Beschäftigungseffekten und den sozialpolitischen Wirkungen auf individueller und gesamtwirtschaftlicher Ebene nach. Das Dossier bietet weiterführende Informationen zu Evaluationsmethoden und den Wirkungen von einzelnen Maßnahmen für verschiedene Zielgruppen.
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Literaturhinweis
Bundesprogramm Kommunal-Kombi: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der AfD (Drucksache 19/4677) (2018)
Zitatform
(2018): Bundesprogramm Kommunal-Kombi. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der AfD (Drucksache 19/4677). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/5535 (06.11.2018)), 11 S.
Abstract
"Der Einführung des Bundesprogramms Kommunal-Kombi lag die Idee zugrunde, fehlende Arbeitsplätze in strukturschwachen Regionen durch öffentlich geförderte Beschäftigung auszugleichen und gerade für solche Langzeitarbeitslose eine Beschäftigung zu schaffen, denen trotz guter allgemeiner Arbeitsmarktentwicklung aus strukturellen Gründen der Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt versagt blieb. Das Bundesprogramm Kommunal-Kombi startete am 1. Januar 2008.
Anders als bei den beiden späteren Bundesprogrammen 'Bürgerarbeit' und 'Soziale Teilhabe' wurde beim Kommunal-Kombi kein Auftrag an die Bundesagentur für Arbeit erteilt, das Programm statistisch zu erfassen. Entsprechend liegen zum Kommunal-Kombi nur die Daten vor, die für das Monitoring der Bewilligung der Förderung und für die programmbegleitende Evaluation erforderlich waren. Aufgrund dessen ist die Beantwortung vieler Fragen in der hier vorliegenden Kleinen Anfrage nur sehr beschränkt oder gar nicht möglich." (Textauszug, (IAB-Doku)) -
Literaturhinweis
Programmbegleitende und abschließende Evaluation des Bundesprogramms Kommunal-Kombi: Zwischenbericht zum 01. Juni 2012 (2012)
Boockmann, Bernhard; Weimann, Marian; Verbeek, Hans; Rosemann, Martin; Weber, Regina; Kleimann, Rolf; Apel, Helmut; Kirchmann, Andrea; Egenolf, Dennis; Harsch, Katrin; Fertig, Michael ; Strotmann, Harald ; Puxi, Marco;Zitatform
Boockmann, Bernhard, Katrin Harsch, Rolf Kleimann, Harald Strotmann, Hans Verbeek, Regina Weber, Helmut Apel, Dennis Egenolf, Michael Fertig, Marco Puxi & Marian Weimann (2012): Programmbegleitende und abschließende Evaluation des Bundesprogramms Kommunal-Kombi. Zwischenbericht zum 01. Juni 2012. Köln, 136 S.
Abstract
"Das Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) und das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) legen hiermit vertragsgemäß zum 1. Juni 2012 den vierten Zwischenbericht zur Programmbegleitenden und abschließenden Evaluation des Bundesprogramms Kommunal-Kombi vor. Das zweite Kapitel des Berichts gibt einen Überblick über die seit dem letzten Zwischenbericht vor einem Jahr geleisteten Projektarbeiten mit einem Schwerpunkt auf den auch in den nachfolgenden Kapiteln verwendeten Datengrundlagen. So wird der aktuelle Stand der Umsetzung der zweiten und dritten Welle der Teilnehmerbefragung ebenso beschrieben, wie die Datengrundlagen, die durch die Trägerbefragung des ISG im Rahmen der Bundesevaluation des Europäischen Sozialfonds (ESF) für die Programmevaluation neu erschlossen werden konnten; einerseits dadurch, dass ein Fragenprogramm speziell zum Bundesprogramm Kommunal-Kombi neu in diese Befragung aufgenommen wurde, andererseits dadurch, dass die Daten aus der Trägerbefragung sowohl mit den Prozessdaten der Bundesagentur für Arbeit (BA) der Teilnehmenden als auch mit den Daten aus der Teilnehmerbefragung verknüpft wurden. Anschließend wird der Stand der Aufbereitung der BA-Prozessdaten dargestellt. Schließlich werden Konzeption und Datenbedarf für die Untersuchung der Auswirkungen des Kommunal-Kombi auf den regionalen Arbeitsmarkt sowie Konzept und Stand der Umsetzung der zweiten Phase der neun regionalen Fallstudien beschrieben." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Öffentlich geförderte Beschäftigung im Rahmen des Bundesprogramms Kommunal-Kombi: geschaffene Stellen und Teilnehmerstrukturen (2011)
Apel, Helmut; Egenolf, Dennis; Rosemann, Martin; Strotmann, Harald ; Friedrich, Werner; Biewen, Elena;Zitatform
Apel, Helmut, Elena Biewen, Dennis Egenolf, Werner Friedrich, Martin Rosemann & Harald Strotmann (2011): Öffentlich geförderte Beschäftigung im Rahmen des Bundesprogramms Kommunal-Kombi. Geschaffene Stellen und Teilnehmerstrukturen. (IAW Policy Reports 06), Tübingen, 14 S.
Abstract
"Das Programm Kommunal-Kombi startete am 1. Januar 2008 in insgesamt 79 Landkreisen und kreisfreien Städten, die eine durchschnittliche Arbeitslosenquote im Zeitraum von August 2006 bis April 2007 von mindestens 15 % aufwiesen. Seit April 2009 wurde die für die Förderung notwendige Mindestarbeitslosigkeit auf 10 % (Zeitraum: 8/2008 bis 1/2009) abgesenkt. Seitdem sind bundesweit 101 Regionen förderfähig. Der Schwerpunkt der Förderung liegt somit in Ostdeutschland. Die Evaluation des Kommunal-Kombi wird gemeinsam vom Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) und dem Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) durchgeführt. Sie besteht aus den drei Bausteinen: Monitoring, Zielerreichungs- und Wirksamkeitskontrolle sowie Wirtschaftlichkeitskontrolle. Im Rahmen dieses Reports werden die wichtigsten Ergebnisse zusammenfassend dargestellt." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Programmbegleitende und abschließende Evaluation des Bundesprogramms Kommunal-Kombi: Zwischenbericht zum 01. Juni 2010 (2010)
Biewen, Elena; Viedenz, Jürgen; Egenolf, Dennis; Apel, Helmut; Kirchmann, Andrea; Boockmann, Bernhard; Puxi, Marco; Sappl, Regina; Rosemann, Martin; Kleimann, Rolf; Fertig, Michael ; Strotmann, Harald ; Friedrich, Werner;Zitatform
Biewen, Elena, Bernhard Boockmann, Andrea Kirchmann, Rolf Kleimann, Martin Rosemann, Regina Sappl, Harald Strotmann, Helmut Apel, Dennis Egenolf, Michael Fertig, Werner Friedrich, Marco Puxi & Jürgen Viedenz (2010): Programmbegleitende und abschließende Evaluation des Bundesprogramms Kommunal-Kombi. Zwischenbericht zum 01. Juni 2010. Tübingen u.a., 131 S.
Abstract
"IAW und ISG legen zum 1. Juni 2010 den zweiten Zwischenbericht zur programmbegleitenden und abschließenden Evaluation des Bundesprogramms Kommunal-Kombi vor. Berichtet werden kann somit erstmals über alle (bis zum 31. Dezember 2009) geschaffenen Stellen im Rahmen des Bundesprogramms Kommunal-Kombi. Mittlerweile wurde die erste Welle der Teilnehmerbefragung abgeschlossen. Der Bericht enthält die entsprechenden Auswertungen - erstmals auf Basis der vollständigen ersten Welle. Zudem liegen Zwischenergebnisse aus den bereits begonnenen vier regionalen Fallstudien vor.
Kapitel 1 gibt in Form eines Sachstandsberichts einen knappen Überblick über die seit dem letzten Zwischenbericht durchgeführten Projektarbeiten. Kapitel 2 berichtet auf Basis der Monitoringdaten des Bundesverwaltungsamtes, der im Rahmen der laufenden Trägerabfrage durch das ISG ermittelten Informationen sowie der ersten Welle der Teilnehmerbefragung über Teilnehmerstrukturen, geschaffene Stellen und Finanzdaten für die in den Jahren 2008 und 2009 geschaffenen Arbeitsplätze. In Kapitel 3 wird das verfolgte Konzept zur Messung der Beschäftigungsfähigkeit dargestellt und anhand der ersten Welle der Teilnehmerbefragung illustriert. Zudem erfolgt ein Vergleich der Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Bundesprogramm Kommunal-Kombi mit der Gesamtheit der arbeitslosen SGB II-Leistungsempfänger/innen aus der Kundenbefragung der § 6c- Evaluation. Die Zwischenergebnisse aus den vier bereits begonnenen regionalen Fallstudien finden sich in Kapitel 4." (Autorenreferat, IAB-Doku)Weiterführende Informationen
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Paradoxe Folgen finanzieller Anreize zur Arbeitsaufnahme für die Beschäftigungsstabilität: eine handlungstheoretische Analyse nach Boudon (2010)
Zitatform
Krug, Gerhard (2010): Paradoxe Folgen finanzieller Anreize zur Arbeitsaufnahme für die Beschäftigungsstabilität. Eine handlungstheoretische Analyse nach Boudon. In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, Jg. 62, H. 2, S. 191-217., 2010-07-01. DOI:10.1007/s11577-010-0097-y
Abstract
"In der Arbeitsmarktpolitik werden finanzielle Zuschüsse zum Arbeitslohn (Kombilöhne) eingesetzt, um Arbeitslose zur Beschäftigungsaufnahme zu motivieren. Aus der Perspektive der ökonomischen Theorie sollten solche Anreize wirksam sein, weil sie direkt auf die finanziellen Nutzenmaximierungskalküle von Arbeitslosen ausgerichtet sind. Empirisch zu beobachten ist jedoch häufig die baldige Beendigung von einmal eingegangenen bezuschussten Beschäftigungsverhältnissen. In dieser Arbeit wird dieses Abbruchverhalten erklärt. Dazu wird auf Boudons um subjektive und normative Aspekte erweiterten Rationalitätsbegriff Bezug genommen. Es wird die These aufgestellt, dass der Zuschuss den Beschäftigten subjektiv eine Verletzung der Reziprozitätsnorm durch den Betrieb signalisiert und dass sie deshalb mit Sanktionen reagieren, die mitunter das Beschäftigungsende zur Folge haben. Datenbasis für die empirische Überprüfung der These ist eine Befragung von Kombilohnbeziehern des sogenannten 'Mainzer Modells'. Ordered Logit- und Ereignisanalysen werden mit einem Propensity Score Matching kombiniert, um die Hypothesentests durchzuführen. Die Ergebnisse stützen die aufgestellten Hypothesen. Dies wird als Hinweis darauf interpretiert, bereits bei der Konzeption von Kombilöhnen oder anderen Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik nicht ausschließlich von einem ökonomisch informierten Verständnis rationaler Handlungen auszugehen, wenn die Wirksamkeit dieser Instrumente erhöht werden soll." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Programmbegleitende und abschließende Evaluation des Bundesprogramms Kommunal-Kombi: Zwischenbericht zum 31. Mai 2009 (2009)
Biewen, Elena; Viedenz, Jürgen; Apel, Helmut; Friedrich, Werner; Fertig, Michael ; Strotmann, Harald ; Dann, Sabine; Boockmann, Bernhard; Rosemann, Martin; Kleimann, Rolf; Hamacher, Christine; Kirchmann, Andrea;Zitatform
Biewen, Elena, Bernhard Boockmann, Sabine Dann, Christine Hamacher, Andrea Kirchmann, Rolf Kleimann, Martin Rosemann, Harald Strotmann, Helmut Apel, Michael Fertig, Werner Friedrich & Jürgen Viedenz (2009): Programmbegleitende und abschließende Evaluation des Bundesprogramms Kommunal-Kombi. Zwischenbericht zum 31. Mai 2009. Tübingen u.a., 190 S.
Abstract
"'Das Programm Kommunal-Kombi startete am 1.1.2008 in insgesamt 79 Landkreisen und kreisfreien Städten, die eine durchschnittliche Arbeitslosenquote im Zeitraum von August 2006 bis April 2007 von mindestens 15 % aufweisen. Von diesen 79 Regionen liegen 71 in Ostdeutschland. Es handelt sich dabei um insgesamt 98 Grundsicherungsstellen. Davon sind 83 ARGEn (71+12 Berliner Jobcenter), 14 zugelassene kommunale Träger (zkT) und eine Region mit getrennter Aufgabenwahrnehmung (gAw). Mit diesem neuen Programm sollen Langzeitarbeitslose (i.d.R. länger als zwei Jahre arbeitslos), die mindestens ein Jahr im SGB II-Bezug stehen, bis zu drei Jahre in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis integriert werden. Dabei bezieht sich die Förderung jedoch - beispielsweise im Unterschied zum Beschäftigungszuschuss nach § 16a SGB II - auf die geschaffenen Arbeitsplätze. Somit kann nach Ausscheiden eines Beschäftigten der Arbeitsplatz auch wieder neu besetzt werden. Die Förderung des/r 'neuen Teilnehmers/in' gilt dann nur noch für die Restzeit. Die Arbeitsplätze sollen vorrangig bei Kommunen, d.h. Kreisen, kreisfreien Städten sowie kreisangehörigen Städten und Gemeinden oder - mit Zustimmung der Kommune(n) - bei anderen Arbeitgebern eingerichtet werden. Sie sollen zusätzlich sein und im öffentlichen Interesse liegen. Das Programm verfolgt im Wesentlichen folgende Hauptziele:
- Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze in Regionen mit hoher und verfestigter (Langzeit-)Arbeitslosigkeit
- Verbesserung der kommunalen Dienste und Strukturen
- Überwindung der Abhängigkeit von SGB II-Leistungen bei den geförderten Beschäftigten
- Soziale Stabilisierung
- Wiederherstellung, Erhalt und Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit
- Übertritt der Geförderten nach Ende der Maßnahme in Erwerbstätigkeit." (Autorenreferat, IAB-Doku)Weiterführende Informationen
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Mikroökonomische Beschäftigungseffekte des Hamburger Modells zur Beschäftigungsförderung: Evaluation eines Kombilohns (2009)
Zitatform
Jirjahn, Uwe, Christian Pfeifer & Georgi Tsertsvadze (2009): Mikroökonomische Beschäftigungseffekte des Hamburger Modells zur Beschäftigungsförderung. Evaluation eines Kombilohns. In: Schmollers Jahrbuch, Jg. 129, H. 1, S. 37-82. DOI:10.3790/schm.129.1.37
Abstract
"Das Hamburger Kombilohnmodell zielt darauf ab, Arbeitslose mit geringen Verdienstmöglichkeiten und schlechten Arbeitsmarktchancen durch zeitlich befristete Zuschüsse, die sowohl den Teilnehmern an der Maßnahme als auch den Arbeitgebern gewährt werden, in den regulären Arbeitsmarkt zu integrieren. Der Beitrag vergleicht auf der Basis eines Propensity Score Matching den Arbeitsmarkterfolg von Arbeitslosen, die eine Förderung erhalten haben, mit dem Arbeitsmarkterfolg derjenigen, die keine Förderung erhalten haben. Die Ergebnisse sprechen für einen über den Förderungszeitraum hinaus anhaltenden positiven Effekt auf die individuellen Arbeitsmarktchancen. Eine mögliche Erklärung für diesen zumindest mittelfristig anhaltenden Effekt der temporären Zuschüsse könnte darin bestehen, dass die Teilnehmer während der Maßnahme zusätzliche Erfahrungen sammeln und ihre Produktivität steigt. Eine zweite Erklärung besteht darin, dass durch die Zuschüsse die auf der Arbeitnehmer- und auf der Arbeitgeberseite anfallenden Fixkosten, die mit der Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses verbunden sind, effektiv gesenkt werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Paradoxe Wirkung von Niedriglohnzuschüssen: zum Einfluss der Reziprozitätsnorm auf die Stabilität finanziell geförderter Beschäftigung (2009)
Zitatform
Krug, Gerhard (2009): Paradoxe Wirkung von Niedriglohnzuschüssen. Zum Einfluss der Reziprozitätsnorm auf die Stabilität finanziell geförderter Beschäftigung. (IAB-Bibliothek 319), Bielefeld: Bertelsmann, 223 S. DOI:10.3278/300674w
Abstract
"Die Forschungsarbeit setzt sich mit der Frage nach der Stabilität finanziell geförderter Beschäftigungsverhältnisse (Kombilöhne) auf drei Ebenen auseinander. Inhaltlicher Schwerpunkt ist zunächst die Evaluation der arbeitsmarktpolitischen Maßnahme Kombilohn. Ausgangspunkt ist die bisher wenig thematisierte empirische Beobachtung, dass finanziell bezuschusste Beschäftigungsverhältnisse oft nur von kurzer Dauer sind. Da mehr Einkommen scheinbar zu geringerer Neigung zum Verbleib in Beschäftigung führt, wird dies im Anschluss an Boudon als eine Rationalitäts-Paradoxie aufgefasst. Es wird untersucht, welche Faktoren einer dauerhaften Integration in Beschäftigungsverhältnisse durch finanzielle Kombilohnzuschüsse entgegenstehen könnten. Dies führt auf der Ebene der Handlungstheorie dazu, das Konzept der Rationalität als finanzielle Nutzenmaximierung zu hinterfragen, wie es in Bezug auf die erhoffte Wirkung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen wie dem Kombilohn oft unterstellt wird. Als Alternative wird der Begriff der Reziprozität von Arbeitslohn und Arbeitsleistung als handlungsleitende Norm aus der aktuellen soziologischen, ökonomischen und sozialpsychologischen Forschung herausgearbeitet. In methodologischer Hinsicht diskutiert die Arbeit, inwiefern das in der Arbeitsmarktforschung verbreitete Ideal des Zufallsexperimentes und das daran orientierte Kausalmodell von Donald B. Rubin sowie seine Umsetzung im Propensity Score Matching für die Analyse von sozialen Handlungen überhaupt angemessen ist. Es wird herausgearbeitet, dass Rubins Kausalmodell entgegen kritischer Stimmen aus der Soziologie einen geeigneten Analyserahmen für die soziologische Forschung liefert. Aus den handlungstheoretischen Überlegungen wird die Hypothese abgeleitet, dass die subjektiv-normative Orientierung der Geförderten am Reziprozitätsprinzip für das frühzeitige Ende ihrer Beschäftigungen verantwortlich ist. Auf Basis einer Befragung aus den Jahren 2002/2003 zur Kombilohnmaßnahme 'Mainzer Modell' und unter Verwendung des Propensity Score Matchings wird diese Hypothese überprüft und im Wesentlichen bestätigt. Zusätzlich werden umfassende Sensitivitätsanalysen und Robustheitschecks durchgeführt, welche die Validität der erlangten Ergebnisse stützen. Aus der Analyse wird der Schluss gezogen, dass sowohl die Konzeption als auch die nachträgliche Evaluation arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen davon profitieren könnte, neben dem Motiv der Nutzenmaximierung auch subjektive und normative Gründe des Handelns zu berücksichtigen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
In-work benefits for low-wage jobs: can additional income reduce employment stability? (2009)
Zitatform
Krug, Gerhard (2009): In-work benefits for low-wage jobs. Can additional income reduce employment stability? In: European Sociological Review, Jg. 25, H. 4, S. 459-474. DOI:10.1093/esr/jcn062
Abstract
"In-work benefits, which provide financial supplements to employees in low-wage jobs, are an instrument of active labour market policy used to encourage the labour market integration of low-skilled workers and the long-term unemployed. This paper argues that although government subsidies increase overall wages, employees interpret them as a signal that employers are unwilling to behave according to the norm of reciprocity. This leads to negative side-effects on employment stability, counteracting the positive effects of additional income on employment stability. The article tests these hypotheses using a survey of in-work benefit recipients, with non-recipients as a comparison group. The method of propensity score matching is applied to eliminate all compositional differences between benefit recipients and non-recipients except for the source of their income. It is shown that in-work benefits lead to perceived violations of reciprocity. However, whether this explains why in-work benefits are not successful in promoting employment stability remains an open question." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Les effets incitatifs de la prime pour l'emploi: une evaluation difficile (2008)
Arnaud, Franck; Vermare, Sebastien; Junod-Mesqui, Berengere; Cochard, Marion;Zitatform
Arnaud, Franck, Marion Cochard, Berengere Junod-Mesqui & Sebastien Vermare (2008): Les effets incitatifs de la prime pour l'emploi. Une evaluation difficile. In: Economie et Statistique H. 412, S. 57-80.
Abstract
"Der Gedanke, dass mangelndes Angebot den Arbeitsmarkt beeinträchtigt, führte zu Beginn des neuen Jahrtausends zur Schaffung einer Beschäftigungsprämie im Rahmen eines Reformpakets, das den Übergang von Arbeitslosigkeit zu Beschäftigung lohnender gestalten sollte. Der Zweck dieser Prämie wird im Gesetz vom 30. Mai 2001 folgendermaßen definiert: 'Zu Gunsten von natürlichen Personen mit Wohnsitz in Frankreich wird ein Anspruch auf eine Negativsteuer mit der Bezeichnung Beschäftigungsprämie geschaffen, die einen Anreiz zur Aufnahme oder zur Beibehaltung einer Beschäftigung geben soll.' Seit der Erhebung Revenus fiscaux (ERF) von 2001 werden zwei Methoden für die Bewertung der Auswirkung der Beschäftigungsprämie auf den Arbeitsmarkt eingesetzt. Dabei wird jedes Mal ein Vergleich zwischen einer Gruppe des angesprochenen Personenkreises und einer Kontrollgruppe angestellt, deren Mitglieder zwar nicht von der Beschäftigungsprämie betroffen sind, jedoch ähnlich gelagerte Merkmale wie die erste Gruppe aufweisen. Es ergibt sich keine signifikante Auswirkung der Beschäftigungsprämie auf die Beschäftigung, auch nicht, wenn nur der Beschäftigungsgrad verheirateter Frauen betrachtet wird. Diese Ergebnisse stimmen mit den Ergebnissen von ex ante-Untersuchungen überein, die schon die geringe Anreizwirkung der Reform hervorhoben. Sie erklären sich einerseits durch die geringe Höhe der Beschäftigungsprämie im Jahr 2001 und andererseits sicher auch durch die lange Frist zwischen Wiederaufnahme einer Beschäftigung und tatsächlicher Auszahlung der Beschäftigungsprämie (bis zu 18 Monaten), was die Sichtbarkeit ihrer Vorteile mindert. Diese Ergebnisse sind jedoch zu relativieren. Unsere Untersuchung bezieht sich nämlich nur auf die Beschäftigungsprämie, die für Arbeitseinkommen aus dem Jahr 2001 ausgezahlt wurde, als die Maßnahme ein Jahr nach Einführung wahrscheinlich noch wenig bekannt war. Seitdem wurden Änderungen vorgenommen (höhere Beträge bei Teilzeitarbeit, Anhebung der ausgezahlten Prämien, Vorauszahlungen und monatliche Auszahlungen), die zusammen mit einer zügigeren Bearbeitung durch die zuständigen Behörden die Anreizwirkung positiv verändern könnten." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Making work pay for the elderly unemployed: evaluating alternative policy reforms for Germany (2008)
Haan, Peter; Steiner, Viktor;Zitatform
Haan, Peter & Viktor Steiner (2008): Making work pay for the elderly unemployed. Evaluating alternative policy reforms for Germany. In: Finanzarchiv, Jg. 64, H. 3, S. 380-402. DOI:10.1628/001522108X374197
Abstract
Drei Ansätze arbeitsmarktpolitischer Reformen mit älteren Arbeitnehmern als Zielgruppe werden in dem Beitrag evaluiert: (i) Lohnsubventionen, (ii) negative Einkommenssteuer und (iii) eine Subventionierung der Sozialabgaben bei Niedriglöhnen. Für diese drei hypothetischen Reformen werden die Auswirkungen hinsichtlich Arbeitsanreiz, Erwerbsbeteiligung und Wohlfahrt analysiert. Die Grundlage hierfür ist ein detailliertes Mikro-Simulationsmodell für Deutschland, das ein strukturelles Modell der Erwerbsbeteiligung von Haushalten beeinhaltet. Die Ergebnisse zeigen, dass die simulierten Auswirkungen hinsichtlich Erwerbsbeteiligung für alle drei arbeitsmarktpolitischen Reformen ähnlich und mäßig ausfallen, nämlich in der Größenordnung zwischen 20.000 und 30.000 weiblichen Arbeitnehmern sowie zwischen 10.000 und 20.000 männlichen Arbeitnehmern. Außerdem weisen die Ergebnisse darauf hin, dass die Wohlfahrtseffekte für Lohnsubventionen am höchsten ausfallen. (IAB)
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Literaturhinweis
Evaluation/Monitoring des Kombilohn-Impulsprogrammes für regionale Initiativen (KOLIPRI): Endbericht (Hauptband) (2008)
Abstract
Der Bericht gibt einen Überblick über die Durchführung und die Ergebnisse der Evaluation des Kombilohn-Impulsprogramms für regionale Initiativen (KOLIPRI) in Baden-Württemberg. An diesem Programm haben rund 4.200 Arbeitslosengeld-II-Empfänger/innen in 63 regionalen Projekten teilgenommen. KOLIPRI begann am 01.02.2006 mit der Konzeptions- und Antragsphase. Erste Projekte starteten am 01.07.2006. Die Durchführungsphase endete am 31.12.2007 bzw. 31.03.2008 (Verlängerungsoption). KOLIPRI war in zwei Phasen aufgeteilt, die Vorschaltphase und die Kombilohnphase. In der Vorschaltphase, die in der Regel drei Monate dauerte, wurden die Arbeitslosen durch unterschiedliche Maßnahmen auf die (Kombilohn)-Beschäftigung bei einem Betrieb vorbereitet wurden. In der Kombilohnphase sollten möglichst zusätzliche, sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse bei einem Betrieb für mindestens sechs Monate geschaffen werden. Betriebe aus allen Wirtschaftszweigen waren grundsätzlich für eine Kombilohnbeschäftigung zugelassen. Das Bruttoarbeitsentgelt sollte mehr als 400 Euro und höchstens 1.600 Euro (unterste tarifliche Lohngruppe) bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden betragen. Im Ergebnis wird festgestellt, dass insgesamt 1.336 Teilnehmer/innen des Projektes in Arbeit auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden konnten. Die Integrationsquote betrug 32 Prozent. Die Nachfolgebeschäftigung führte tendenziell zu etwas besseren Anstellungskonditionen (Gehalt, Arbeitszeit) als die Kombilohnbeschäftigung. KOLIPRI hat nach Selbsteinschätzung der Teilnehmer/innen auch zur sozialen Stabilisierung beigetragen. (IAB)
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Literaturhinweis
Untersuchung der beschäftigungs- und finanzpolitischen Auswirkungen des Bofinger/Walwei-Konzepts zur Neuordnung des Niedriglohnbereichs (2007)
Bonin, Holger ; Rinne, Ulf ; Zinsmeister, Florian; Slacalek, Jiri; Dreger, Christian ; Schneider, Hilmar; Klär, Erik;Zitatform
Bonin, Holger, Ulf Rinne, Hilmar Schneider, Christian Dreger, Erik Klär, Jiri Slacalek & Florian Zinsmeister (2007): Untersuchung der beschäftigungs- und finanzpolitischen Auswirkungen des Bofinger/Walwei-Konzepts zur Neuordnung des Niedriglohnbereichs. (IZA research report 11), Bonn u.a., 109 S.
Abstract
"Dieser Bericht untersucht die möglichen Beschäftigungseffekte und fiskalischen Effekte des von Peter Bofinger und Ulrich Walwei vorgeschlagenen Konzepts zur Förderung Existenz sichernder Beschäftigung. Das Konzept zielt im Kern darauf ab, die bisherige staatliche Förderung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse aufzugeben. Stattdessen sollen über ein neuartiges System von Einkommensteuergutschriften Anreize geschaffen werden, auch Teil- und Vollzeitarbeitsplätze anzunehmen, die nur ein geringes Markteinkommen bieten. Indem der Staat niedrige, aber Existenz sichernde Einkommen bezuschusst, soll der Tendenz, Arbeitslosengeld II durch Hinzuverdienst in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen aufzustocken, begegnet werden.
Das Konzept von Bofinger und Walwei lässt sich durch vier Elemente charakterisieren: (i) die Abschaffung abgabenbegünstigter geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse (Mini- und Midi-Jobs), (ii) die Verschlechterung der Hinzuverdienstmöglichkeiten für erwerbstätige erwerbsfähige Hilfeempfänger, (iii) die Einführung einer Steuergutschrift zur teilweisen oder vollständigen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei niedrigen Einkommen, sowie (iv) die Einführung einer Steuergutschrift zur Gewährung eines bedarfsgerechten erhöhten Kindergelds im unteren und mittleren Einkommensbereich.
Das Gutachten analysiert die Wirkungen dieser vier Elemente auf Grundlage eines mikroökonomischen Simulationsmodells. Betrachtet man alle vier Elemente des Konzepts von Bofinger- und Walwei zusammen, erhöht das Konzept das Arbeitsangebot gegenüber dem Status quo um 46 Tsd. Personen. In Vollzeitäquivalenten gerechnet, steigt das Arbeitsangebot sogar um 146 Tsd. Der Grund für diesen stärkeren Effekt ist, dass das Modell viele in der Ausgangslage bereits Beschäftigte anregt, ihre Arbeitszeit auszuweiten und statt einer geringfügigen Tätigkeit eine Vollzeittätigkeit im Umfang über 30 Stunden wöchentlich zu suchen. Das Konzept von Bofinger und Walwei wirkt also in die intendierte Richtung. Im Vergleich mit anderen vorliegenden Konzepten zur Belebung des Arbeitsmarkts im Niedriglohnbereich - etwa dem vom Sachverständigenrat vorgeschlagenen Maßnahmenbündel, dem ifo-Modell oder dem Workfare-Konzept - ist die erwartete Belebung des Arbeitsangebots durch das Bofinger-Walwei-Modell allerdings klein." (Autorenreferat, IAB-Doku)Weiterführende Informationen
Hier finden Sie das Bofinger-Walwei-Gutachten. -
Literaturhinweis
Mehr Existenz sichernde Beschäftigung im Niedriglohnbereich (2007)
Zitatform
Dietz, Martin & Ulrich Walwei (2007): Mehr Existenz sichernde Beschäftigung im Niedriglohnbereich. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 60, H. 4, S. 28-33.
Abstract
"Die Beschäftigungssituation wettbewerbsschwacher Arbeitnehmer ist hierzulande nach wie vor ungünstig. Deutschland weist im internationalen Vergleich einen relativ hohen Anteil von Langzeitarbeitslosen an allen Arbeitslosen auf und Geringqualifizierte sind in besonders starkem Maße von Erwerbslosigkeit betroffen. Aufgrund dessen wird zunehmend - insbesondere auch in Regierungskreisen - diskutiert, ob durch eine Neuordnung des Niedriglohnbereichs die Chancen wettbewerbsschwacher Arbeitnehmer zum Einstieg in den Arbeitsmarkt und zum Verbleib in Beschäftigung nachhaltig verbessert werden können. Der folgende Beitrag beschreibt zunächst das zu lösende Problem und entwickelt daraus einen Vorschlag." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
In-work benefits for low wage jobs: can additional income hinder labor market integration? (2007)
Zitatform
Krug, Gerhard (2007): In-work benefits for low wage jobs. Can additional income hinder labor market integration? (IAB-Discussion Paper 28/2007), Nürnberg, 46 S.
Abstract
Lohnzuschüsse für Niedriglohn-Jobs sind ein Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik, um die berufliche Integration Geringqualifizierter und Langzeitarbeitsloser zu fördern. Der Autor stellt die Hypothese auf, dass durch die staatliche Lohnsubvention, auch wenn sich hierdurch der Durchschnittslohn erhöht, bei den Arbeitnehmern der Eindruck entsteht, dass die Arbeitgeber sich nicht der Reziprozitätsnorm verpflichtet fühlen. Dies führt zu einer geringeren Lohnzufriedenheit, hat negative Auswirkungen auf die Beschäftigungsstabilität und verhindert positive Auswirkungen auf die berufliche Integration. Diese Hypothese wird in einer Untersuchung von Empfängern von Lohnzuschüssen und einer Kontrollgruppe überprüft. Die Methode des Propensity Score Matchings wird angewendet, um alle Unterschiede in der Zusammensetzung beider Gruppen auszuschalten, mit Ausnahme der Einkommensquelle. Es wird gezeigt, das Lohnzuschüsse die Lohnzufriedenheit (als ein Indikator für die wahrgenommene Verletzung der Reziprozitätsnorm) um 14 Prozent verringern. Dennoch bleibt die Frage offen, ob dies die geringen Auswirkungen von Lohnzuschüssen auf die Beschäftigungsstabilität erklärt. (IAB)
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Literaturhinweis
Homogene und heterogene Teilnahmeeffekte des Hamburger Kombilohnmodells: ein Verfahrensvergleich von Propensity Score Matching und OLS-Regression (2007)
Zitatform
Pfeifer, Christian (2007): Homogene und heterogene Teilnahmeeffekte des Hamburger Kombilohnmodells. Ein Verfahrensvergleich von Propensity Score Matching und OLS-Regression. (IAB-Discussion Paper 22/2007), Nürnberg, 44 S.
Abstract
"Der Beitrag untersucht die homogenen und heterogenen Teilnahmeeffekte des Hamburger Kombilohnmodells. Hierfür werden neben dem Verfahren des Propensity Score Matching auch lineare Regressionen durchgeführt. Die so ermittelten Teilnahmeeffekte variieren nur geringfügig zwischen den beiden Evaluierungsmethoden. Jedoch ist die Ermittlung und Interpretation von heterogenen Teilnahmeeffekten mit linearen Regressionen einfacher als mit Matching Methoden. Insgesamt zeigen sich signifikant positive Teilnahmeeffekte, die bei Problemgruppen am Arbeitsmarkt höher ausfallen. Daher scheint das Hamburger Kombilohnmodell neben allgemein positiven Wirkungen auch zielgruppenorientiert zu sein." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Vorrang für das reguläre Arbeitsverhältnis: Ein Konzept für Existenz sichernde Beschäftigung im Niedriglohnbereich: Gutachten für das Sächsische Ministerium für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) (2006)
Zitatform
Bofinger, Peter, Martin Dietz, Sascha Genders & Ulrich Walwei (2006): Vorrang für das reguläre Arbeitsverhältnis: Ein Konzept für Existenz sichernde Beschäftigung im Niedriglohnbereich. Gutachten für das Sächsische Ministerium für Wirtschaft und Arbeit (SMWA). o.O., 127 S.
Abstract
Die Beschäftigungsprobleme wettbewerbsschwächerer Arbeitnehmer sind schon seit langer Zeit gravierend. Projektionen der langfristigen Arbeitsmarktentwicklung verdeutlichen die Dringlichkeit des Problems. Der Trend in Richtung wachsender Qualifikationsanforderungen wird sich weiter fortsetzen, so dass sich die Aussichten für die Problemgruppen des Arbeitsmarktes ohne entschlossenes Gegensteuern verschlechtern werden. Daher muss es in der nahen Zukunft darum gehen, für wettbewerbsschwächere Arbeitnehmer eine schrittweise Verbesserung zu erzielen. Das Gutachten schlägt ein aus drei Elementen bestehendes Maßnahmenbündel vor. Plädiert wird für ein am ALG II-Anspruch orientiertes abgabenfreies Mindesteinkommen bei Vollzeitbeschäftigung in Form einer bedarfsorientierten Steuergutschrift. Gleichzeitig sind spezifische Anreize für atypische Erwerbsformen abzubauen, insbesondere bestehende Subventionen zu Gunsten von Mini-Jobs. In Kombination mit der Streichung des befristeten Zuschlags beim Übergang von ALG I in ALG II und modifizierten Hinzuverdienstmöglichkeiten, die auf eine stärkere Anrechnung niedriger Einkommen zielen, erhöht sich der Anreiz für Grundsicherungsempfänger, eine Existenz sichernde Beschäftigung aufzunehmen. Die Kernelemente werden durch komplementäre Maßnahmen ergänzt. Das Maßnahmenbündel ist fiskalisch mit überschaubaren Kosten verbunden, die Einführungskosten des Gesamtansatzes dürften nach Meinung der Gutachter weniger als die Kosten einer Senkung der Sozialabgaben um einen Prozentpunkt ausmachen. Laut Gutachten besteht zudem die große Chance, mit Hilfe des noch stärker auf Fördern und Fordern setzenden Gesamtansatzes Zug um Zug schwer vermittelbare Personengruppen in den Arbeitsmarkt zurückzuführen und damit der Persistenz von Arbeitslosigkeit entgegen zu wirken. (IAB)
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Literaturhinweis
Zielstellung, Förderstrukturen und Effekte der "Entgeltsicherung": Erfahrungen mit einem Kombilohn für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (2006)
Zitatform
Brussig, Martin, Sarah Bernhard, Ursula Jaenichen & Thomas Zwick (2006): Zielstellung, Förderstrukturen und Effekte der "Entgeltsicherung". Erfahrungen mit einem Kombilohn für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. In: Zeitschrift für ArbeitsmarktForschung, Jg. 39, H. 3/4, S. 491-504.
Abstract
"Mit dem 'Ersten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt' ('Hartz I') wurde ab 01.01.2003 eine Entgeltsicherung für Arbeitnehmer ab 50 Jahren eingeführt: Wer zur Beendigung oder Vermeidung von Arbeitslosigkeit eine Arbeit annimmt, die schlechter bezahlt wird als die letzte Arbeit, erhält einen Teil der Entgeltdifferenz von der Bundesagentur für Arbeit für den Zeitraum erstattet, in dem sonst Arbeitslosengeld I gezahlt worden wäre, wenn der Verdienstrückgang mindestens 50 Euro und der Restanspruch auf Arbeitslosengeld I mindestens 180 Tage beträgt. Die Entgeltsicherung ist Teil einer aktivierenden Arbeitsmarktpolitik für Ältere, weil ein Anreiz zur raschen Aufnahme einer Beschäftigung trotz Lohneinbußen besteht. Der Aufsatz beruht auf einer Evaluation der Entgeltsicherung und behandelt die bisher vorliegenden Erfahrungen mit der Entgeltsicherung. Insbesondere werden die Inanspruchnahme der Entgeltsicherung dargestellt sowie die Auswirkungen auf die Wiederbeschäftigungschancen Älterer untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass die Entgeltsicherung nur relativ selten genutzt wurde. Auch deshalb fällt der Nachweis, dass die Existenz der Entgeltsicherung die Wiederbeschäftigungschancen Älterer verbessert hat, negativ aus. Wesentliche Ursachen für die geringe Nutzung und ausbleibende Wirkung der Entgeltsicherung sind ihre geringe Bekanntheit, die unter anderem auf den zurückhaltenden Einsatz durch die Vermittler zurückzuführen ist, unklare und widersprüchliche Förderbestimmungen sowie die Tatsache, dass die Entgeltsicherung bestehende Akzeptanzprobleme für die Aufnahme der neuen Beschäftigung bei potenziellen Nutzer/innen mehrheitlich nur teilweise beseitigt. Jedoch scheint die Anreizwirkung bei starken Verdienstrückgängen höher zu sein als bei schwachen Einkommenseinbußen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Arbeitsanreize im Kontext des Steuer-Transfer-Systems: ein ausgewählter internationaler Vergleich (2006)
Düll, Herbert;Zitatform
Düll, Herbert (2006): Arbeitsanreize im Kontext des Steuer-Transfer-Systems. Ein ausgewählter internationaler Vergleich. In: Bundesarbeitsblatt H. 4, S. 4-16.
Abstract
"Die Bundesregierung will die Beschäftigungsmöglichkeiten von gering Qualifizierten und Langzeitarbeitslosen verbessern. Im bestehenden Niedriglohnsektor soll möglicherweise ein Kombilohn-Modell eingeführt und dabei die bestehenden staatlichen Lohnergänzungen besser aufeinander abgestimmt werden. Vor der Herausforderung, einen eventuellen Kombilohn möglichst in das bestehende Steuer-Transfer-System einzupassen, standen und stehen auch andere Industrieländer. Der Beitrag wirft einen Blick auf die Erfahrungen dieser Länder mit Arbeitsanreizen im Niedriglohnbereich." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Kombilohn in Hamburg: Befristete Lohnsubventionen mit nachhaltigem Erfolg (2006)
Zitatform
Jirjahn, Uwe, Christian Pfeifer, Georgi Tsertsvadze & Susanne Koch (2006): Kombilohn in Hamburg: Befristete Lohnsubventionen mit nachhaltigem Erfolg. (IAB-Kurzbericht 20/2006), Nürnberg, 6 S.
Abstract
"In Hamburg wird ein befristetes und auf Langzeitarbeitslose ausgerichtetes Kombilohn-Modell bereits seit 2002 erfolgreich eingesetzt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden dabei gleichermaßen gefördert; die transparente und einfache Ausgestaltung erhöhen ebenfalls die Akzeptanz des Instruments. Neben der durchgängig hohen Inanspruchnahme konnte nun auch ein nachhaltiger Beschäftigungseffekt auf die Teilnehmer empirisch nachgewiesen werden. Der Vergleich mit geeigneten Kontrollgruppen zeigt, dass Kombilohn-Teilnehmer bessere Wiedereingliederungschancen haben. Das gilt selbst dann, wenn die Maßnahme vorzeitig abgebrochen wird. Allerdings ist der Erfolg bei Teilnehmern, die bis zum Ende durchhalten, noch deutlich größer. Die positiven Beschäftigungseffekte einer Teilnahme konnten auch bei Teilzeitbeschäftigten und Zeitarbeitern festgestellt werden. Eine maßnahmebegleitende Qualifizierung - die allerdings selten genutzt wird - erhöht den Eingliederungserfolg zusätzlich. Auch wenn regionale Erfahrungen nicht uneingeschränkt übertragbar sind, liefert diese Untersuchung doch wichtige Hinweise für den flächendeckenden Einsatz befristeter Kombilöhne." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Weiterführende Informationen
- Teilnahmeeffekt auf den Wiedereingliederungserfolg von übernommenen und nicht übernommenen Teilnehmern
- Wiedereingliederungserfolg von Teilnehmern am Kombilohn im Vergleich zu Nichtteilnehmern
- Teilnahmeeffekt auf den Wiedereingliederungserfolg von teilzeit- und vollzeitbeschäftigten Teilnehmern
- Teilnahmeeffekt auf den Wiedereingliederungserfolg bei Abbrechern und Nichtabbrechern
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Literaturhinweis
Mikroökonomische Beschäftigungseffekte des Hamburger Modells zur Beschäftigungsförderung (2006)
Zitatform
Jirjahn, Uwe, Christian Pfeifer & Georgi Tsertsvadze (2006): Mikroökonomische Beschäftigungseffekte des Hamburger Modells zur Beschäftigungsförderung. (IAB-Discussion Paper 25/2006), Nürnberg, 49 S.
Abstract
"Das Hamburger Modell zur Beschäftigungsförderung zielt darauf ab, Arbeitslose mit geringen Verdienstmöglichkeiten und schlechten Arbeitsmarktchancen durch zeitlich befristete Zuschüsse, die sowohl den Teilnehmern an der Maßnahme als auch den Arbeitgebern gewährt werden, in den regulären Arbeitsmarkt zu integrieren. Der Beitrag vergleicht auf der Basis eines Propensity Score Matching den Arbeitsmarkterfolg von Arbeitslosen, die eine Förderung erhalten haben, mit dem Arbeitsmarkterfolg derjenigen, die keine Förderung erhalten haben. Die Ergebnisse sprechen für einen über den Förderungszeitraum anhaltenden Beschäftigungseffekt des Hamburger Kombilohnmodells. Eine mögliche Erklärung für diesen längerfristigen positiven Arbeitsmarkteffekt der temporären Zuschüsse könnte darin bestehen, dass die Teilnehmer während der Maßnahme zusätzliche Erfahrungen sammeln und ihre Produktivität steigt. Eine zweite Erklärung besteht darin, dass durch die Zuschüsse die auf der Arbeitnehmer- und auf der Arbeitgeberseite anfallenden Fixkosten, die mit dem Beschäftigungsverhältnis verbunden sind, effektiv gesenkt werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Förderung mit dem Einstiegsgeld nach § 29 SGB II: erste Befunde zur Implementation und Deskription (2006)
Zitatform
Noll, Susanne, Joachim Wolff & Anton Nivorozhkin (2006): Förderung mit dem Einstiegsgeld nach § 29 SGB II. Erste Befunde zur Implementation und Deskription. (IAB-Forschungsbericht 23/2006), Nürnberg, 39 S.
Abstract
"Mit der Einführung des Sozialgesetzbuches (SGB) II wurde das Einstiegsgeld (§ 29 SGB II) geschaffen. Durch dieses Instrument können arbeitslose erwerbsfähige Hilfebedürftige bei der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit zum Vollerwerb finanziell unterstützt werden. Der Bericht befasst sich mit der institutionellen Ausgestaltung und Umsetzung der Förderung sowie den Teilnehmerstrukturen. Durch Einstiegsgeld werden im Vergleich zu anderen aktiven arbeitsmarktpolitischen Instrumenten bislang nur wenige bedürftige Personen gefördert (rund 20.000 Eintritte in 2005). In Westdeutschland überwiegt dabei die Gründungsförderung. In Ostdeutschland spielt auch die 'Kombilohnvariante' eine Rolle. Es gibt viele mögliche Erklärungen für die geringe Zahl der Förderfälle: Arbeitslosengeld II-Empfänger müssen womöglich zum Teil erst durch andere Maßnahmen an den Arbeitsmarkt herangeführt werden, bevor eine Einstiegsgeldförderung effektiv wäre. Die Förderbeträge könnten zu niedrig sein, damit sie das Risiko eines Start-Ups wagen. Ein geringes Angebot an Vollzeitstellen im Niedriglohnbereich mag die niedrige Anzahl der Kombilohnförderungen (weniger als 15 Prozent der Eintritte in 2005) erklären. Viele weitere Ursachen sind denkbar. Die Teilnehmerstrukturen zeigen, dass einige Gruppen mit besonderen Vermittlungshemmnissen (wie Ältere ab 50 Jahre und Geringqualifizierte) in beiden Fördervarianten unterproportional vertreten sind. Dies mag für die Gründungsförderung daran liegen, dass Gründungsvorhaben bei arbeitsmarktnahen Personen mehr Aussicht auf Erfolg haben. Dennoch hat beispielsweise die Hartz-Evaluation gezeigt, dass einige arbeitsmarktferne Gruppen durch die Gründungsförderung des SGB III ihre Arbeitsmarktchancen stärker verbessern als arbeitsmarktnahe Personen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Evaluierung der arbeitsmarktpolitischen Sonderprogramme CAST und Mainzer Modell (2005)
Zitatform
Kaltenborn, Bruno, Gerhard Krug, Helmut Rudolph, Claudia Weinkopf & Eberhard Wiedemann (2005): Evaluierung der arbeitsmarktpolitischen Sonderprogramme CAST und Mainzer Modell. (Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit. Forschungsbericht 552), Berlin, 80 S.
Abstract
Im Rahmen des arbeitsmarktpolitischen Sonderprogramms CAST (Chancen und Anreize zur Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Tätigkeiten) wurden seit Mitte des Jahres 2000 auf Initiative des nationalen Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit zwei unterschiedliche Fördermodelle erprobt, die darauf abzielten, die Beschäftigung im Niedriglohnbereich auszuweiten und die Integrationschancen insbesondere von gering Qualifizierten und Langzeitarbeitslosen zu verbessern. Letztlich ist die Inanspruchnahme beider Förderkonzepte trotz zahlreicher Veränderungen der Konditionen, die darauf abzielten, die Nutzung der Förderung attraktiver zu gestalten, deutlich hinter den ursprünglichen Erwartungen zurück geblieben. Dies gilt insbesondere für das SGI-Modell, dessen Erprobung im Saarland und Teilen Sachsens aufgrund der geringen Inanspruchnahme sogar vorzeitig eingestellt wurde. Die Inanspruchnahme des Mainzer Modells war während der regional begrenzten Erprobung in ausgewählten Arbeitsamtsbezirken in Rheinland-Pfalz und Brandenburg ausgeprägter. Dessen Erprobung wurde im März 2002 auf das gesamte Bundesgebiet ausgeweitet. Hierdurch stieg zwar die Zahl der Bewilligungen auf über 15.000 Förderfälle bundesweit, blieb aber insgesamt so zurückhaltend, dass das Mainzer Modell im Zuge der Einführung der Mini- und Midijobs im April 2003 ebenfalls vorzeitig eingestellt wurde. Immerhin wurde beim Mainzer Modell das sozialpolitische Ziel durchaus erreicht. In der Praxis haben vor allem allein erziehende Frauen in besonderer Weise von den Zuschüssen nach dem Mainzer Modell profitiert. (IAB)
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Literaturhinweis
Evaluierung des Projektes Kasseler Modell Kombilohn (KaMoKo) (2005)
Möhrle, Wilfried; Werner, Bernd;Zitatform
Möhrle, Wilfried & Bernd Werner (2005): Evaluierung des Projektes Kasseler Modell Kombilohn (KaMoKo). (HA Hessen-Agentur. Report 681), Wiesbaden, 131 S.
Abstract
Zentrales Ziel des vorgestellten 'Kasseler Modells Kombilohn' ist die Verbesserung der Eingliederung von Sozialhilfeempfängern durch die aktive Erschließung neuer Arbeitsplätze im Bereich geringer Qualifikationserfordernisse und Entlohnung. Dies tritt im Modellversuch neben die herkömmliche Förderung der Eingliederung der Zielgruppe (Lohnkostenzuschüsse, Qualifizierungsmaßnahmen usw.). Die begleitende Evaluierung fand im Zeitraum von Oktober 2002 bis Oktober 2004 statt und basiert auf sechs Bausteinen: 1. Arbeitsmarktanalyse des regionalen Arbeitsmarkts Kassel; 2. Auswertung der Anträge, Sach- und Durchführungsberichte der Zuwendungsempfänger; 3. mehrmalige Befragung der geförderten Teilnehmer; 4. mehrmalige Befragung der Arbeitgeber; 5. regelmäßiger Kontakt mit den im Projekt aktiven Berater; 6. Ergebnistransfer. Ergebnisse: Im Modellversuch wurden 109 Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger in Teil- oder Vollzeitarbeitsverhältnisse des allgemeinen Arbeitmarktes vermittelt. Darüber hinaus erfolgten - ohne den Einsatz von Fördermitteln - weitere 9 Vermittlungen in Mini-Jobs. Die Erwartung, neue und dauerhafte Arbeitsstellen im Niedriglohnsektor, besonders bei Privatpersonen zu schaffen, hat sich nicht erfüllt. (IAB)
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Literaturhinweis
Drei Jahre Mainzer Modell: eine Zwischenbilanz. 3. Zwischenbericht (2004)
Brinkmann, Christian; Hollederer, Alfons ; Weinkopf, Claudia ; Hartmann, Josef; Vanselow, Achim; Wiedemann, Eberhard; Rudolph, Helmut; Kalina, Thorsten; Kaltenborn, Bruno;Zitatform
Brinkmann, Christian, Josef Hartmann, Alfons Hollederer, Thorsten Kalina, Bruno Kaltenborn, Helmut Rudolph, Achim Vanselow, Claudia Weinkopf & Eberhard Wiedemann (2004): Drei Jahre Mainzer Modell. Eine Zwischenbilanz. 3. Zwischenbericht. (BMWA-Dokumentation 528), Berlin, 247 S.
Abstract
"Das inzwischen seit drei Jahren im Rahmen eines Sonderprogramms der Bundesregierung erprobte 'Mainzer Modell' geht auf eine Initiative des damaligen nationalen Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit zurück. Es bezweckt, die Beschäftigungsmöglichkeiten insbesondere von gering Qualifizierten und Langzeitarbeitslosen zu verbessern. Zunächst werden in Kapitel I.1 die vielfältigen Aktivitäten der Arbeitsämter, teilweise auch unterstützt durch die Sozialämter, bei der Umsetzung (Implementation) des Mainzer Modells von Beginn an analysiert. Anschließend wird in Kapitel I.2 auf die bundesweite Inanspruchnahme und im Regionalvergleich eingegangen. Dabei wird auch analysiert, inwieweit die regional unterschiedliche Inanspruchnahme mit der regionalen Arbeitsmarktsituation und der Wirtschaftsstruktur verbunden ist. Wie eingangs erwähnt, wurden mit dem Mainzer Modell zumindest zwei verschiedene Zielsetzungen verfolgt. Damit korrespondieren auch zwei unterschiedliche Zielgruppen. Inwieweit sie erreicht wurden, wird in den Kapiteln I.3 und I.4 untersucht. Kapitel I.3 ist zunächst den gering Qualifizierten und Langzeitarbeitslosen gewidmet, Kapitel I.4 den Kleinverdienerfamilien. Kapitel I.5 zeigt auf, welche Arbeitsplätze gefördert wurden. Kapitel I.6 geht auf Dauer und Beendigungen der Förderungen ein. Kapitel I.7 geht der Frage nach, welche Erwerbstätigkeiten vor der Förderung ausgeübt wurden. Kapitel I.8 zeigt die Förderhöhe und die Erfahrungen mit der Förderung anhand der Befragungen der Geförderten auf. Ein kurzes Fazit wird schließlich in Kapitel I.9 gezogen. In Teil II wird auf die Ergebnisse der einzelnen Untersuchungsteile der Begleitforschung näher eingegangen. Hierzu gehören die Analyse der Implementation, der Inanspruchnahme im Regionalvergleich, der Förderstruktur und der Individualbefragungen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Das Mainzer Modell aus Sicht der Arbeitnehmer und Betriebe: Befunde aus der Begleitforschung (2004)
Zitatform
Gewiese, Tilo, Josef Hartmann, Gerhard Krug & Helmut Rudolph (2004): Das Mainzer Modell aus Sicht der Arbeitnehmer und Betriebe. Befunde aus der Begleitforschung. Berlin, 337 S.
Abstract
Der Projektbericht enthält fünf Teilberichte. Der erste Teilbericht befasst sich mit den Förderstrukturen im Mainzer Modell, so wie sie aus den Prozessdaten der Bundesagentur für Arbeit (CAST-Förderdatei) abzulesen sind. Teilbericht zwei präsentiert Ergebnisse der Befragung von Geförderten und einer Vergleichsgruppe. Wie sich herausgestellt hat, gibt es einige deutliche Abweichungen der Vergleichsgruppe von der Teilnehmergruppe, auch hinsichtlich solcher Merkmale, welche die Erreichung der Förderziele des Mainzer Modells beeinflussen können. Die Identifikation solcher Merkmale macht es jedoch möglich, ihren Einfluss auf die Bewertung zu kontrollieren. Der vierte Teilbericht dient der Beantwortung der Frage, inwieweit die Teilnahme am Mainzer Modell zu dauerhaft stabiler Beschäftigung führte und wie sich die Erwerbsbiographie der Geförderten entwickelte, nachdem sie nicht mehr der geförderten Beschäftigung nachging. Im fünften und letzten Teilbericht werden die Ergebnisse von Betriebsbefragungen vorgestellt, mit deren Hilfe Informationen über die Einsatzorte von nach dem Mainzer Modell geförderten Personen erhoben wurden. Für Zwecke der Evaluierung bzw. der Beurteilung der Zielerreichung des Mainzer Modells ist in diesem Zusammenhang besonders interessant, ob sich auf der Betriebsebene ein vom Mainzer Modell hervorgerufener positiver Beschäftigungseffekt ermitteln lässt. (IAB2)
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Literaturhinweis
Evaluierung des arbeitsmarktpolitischen Sonderprogramms CAST: Endbericht (2004)
Zitatform
Kaltenborn, Bruno, Gerhard Krug, Helmut Rudolph, Claudia Weinkopf & Eberhard Wiedemann (2004): Evaluierung des arbeitsmarktpolitischen Sonderprogramms CAST. Endbericht. Berlin, 78 S.
Abstract
"Nach einer intensiven öffentlichen Debatte um die Förderung des Niedriglohnsektors im Jahr 1999 hat die Bundesregierung das Sonderprogramm 'CAST' (Chancen und Anreize zur Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Tätigkeiten) aufgelegt. Im Rahmen von CAST wurden ab Mitte 2000 zwei Förderkonzepte erprobt. Mit dem Modell der Saar- Gemeinschaftsinitiative des Saarlandes (SGI-Modell) konnten zusätzliche Neueinstellungen von Langzeitarbeitslosen und gering qualifizierten Arbeitslosen insbesondere durch degressive Lohnkostenzuschüsse an Betriebe gefördert werden. Demgegenüber erhielten nach dem so genannten Mainzer Modell Arbeitnehmer/innen, die eine neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnahmen, bedürftigkeitsgeprüfte, ebenfalls degressive Zuschüsse zu den Sozialversicherungsbeiträgen und ggf. einen Kindergeldzuschlag. Während zunächst beide Förderkonzepte in jeweils einer Arbeitsmarktregion West- und Ostdeutschlands erprobt wurden, wurde das SGI-Modell mit der bundesweiten Ausdehnung des Mainzer Modells ab März 2002 zehn Monate früher als ursprünglich geplant eingestellt. Die Laufzeit des Mainzer Modells hingegen wurde mit der bundesweiten Ausdehnung zunächst um ein Jahr bis Ende 2003 verlängert, dann allerdings ebenfalls vorzeitig Ende März 2003 anlässlich der Einführung der so genannten 'Midi-Jobs' (Gleitzone) beendet. Die Intention des Mainzer Modells, den Ausstieg aus der Abhängigkeit von Sozialhilfe zu erleichtern, wurde durch die Midi-Job-Regelung sozialversicherungsrechtlich fortentwickelt. Bei der Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe im SGB II werden ab 2005 mit dem Einstiegsgeld (§ 29 SGB II) und der großzügigeren Freistellung von Erwerbseinkommen (§ 30 SGB II) gegenüber dem Mainzer Modell modifizierte Elemente zur Förderung niedriger Erwerbseinkommen eingeführt. Ebenfalls knüpft der Kinderzuschlag nach § 6a BKKG an die Zuschläge des Mainzer Modells an.
Dieser Abschlussbericht umfasst die Evaluierungsergebnisse zu beiden Fördermodellen. In Kapitel 2 steht das Mainzer Modell im Mittelpunkt, in Kapitel 3 das SGI-Modell. In Kapitel 4 wird ein Fazit gezogen." (Autorenreferat, IAB-Doku) -
Literaturhinweis
Modellversuch "Hessischer Kombilohn": wissenschaftliche Begleitforschung des hessischen Modellversuchs (2003)
Zitatform
Dann, Sabine, Andrea Kirchmann, Alexander Spermann & Jürgen Volkert (2003): Modellversuch "Hessischer Kombilohn". Wissenschaftliche Begleitforschung des hessischen Modellversuchs. In: IAW-Report, Jg. 31, H. 1, S. 103-128.
Abstract
"Im Jahr 1999 beschloss die Hessische Landesregierung, die Erprobung und Umsetzung von Kombilohnmodellen zu initiieren. Das Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) inTübingen wurde vom Hessischen Sozialministerium mit der wissenschaftlichen Begleitung und Beratung des Modellversuchs 'Hessischer Kombilohn' beauftragt. Der Auftrag gliederte sich in zwei Untersuchungsphasen: (1) Planungs- und Implementationsphase sowie (2) Einführung und Evaluation. Der Modellversuch endete am 31. Dezember 2001. Der Beitrag fasst die Hauptergebnisse des Modellversuchs 'Hessischer Kombilohn' zusammen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Weiterführende Informationen
Hier finden Sie eine Kurzfassung des Projekt-Schlussberichts. -
Literaturhinweis
Die bundesweite Umsetzung des Mainzer Modells im Jahr 2002 (2003)
Zitatform
Hollederer, Alfons & Helmut Rudolph (2003): Die bundesweite Umsetzung des Mainzer Modells im Jahr 2002. (Forschungsverbund Evaluierung Mainzer Modell. Projektbrief 07), Bonn, 21 S.
Abstract
"Im Mainzer Modell können Beschäftigte einen Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen und/oder einen Kindergeldzuschlag für maximal 36 Monate erhalten. Mit der bundesweiten Einführung zum 1. März 2002 wurden die Förderkonditionen geändert. Dieser Projektbrief informiert über die bundesweite Inanspruchnahme des Mainzer Modells und die Förderstrukturen. Der Berichtszeitraum dieses Projektbriefs erstreckt sich von März bis Dezember 2002. Er geht damit über die erste bundesweite Implementierungsphase hinaus, in der die Beurteilung der Förderstrukturen durch mögliche Sondereffekte besonders erschwert wird. Insgesamt haben sich in den ersten zehn Monaten seit der bundesweiten Ausdehnung zum 1. März 2002 gegenüber der vorherigen regional begrenzten Erprobung des Mainzer Modells keine bedeutsamen Änderungen ergeben. Der 'typische' Förderfall ist nach wie vor eine Frau im mittleren Alter mit mindestens einem minderjährigen Kind, die nach vorheriger Arbeitslosigkeit in Teilzeit arbeitet. Branchenschwerpunkte sind hingegen weiterhin kaum erkennbar. Überraschend ist allerdings der mit fast einem Drittel hohe Anteil Ostdeutschlands an allen Förderungen. Die Inanspruchnahme ist auch nach der bundesweiten Ausdehnung und nach der ersten Implementationsphase weiterhin sehr gering." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Kombilöhne: Stand und Perspektiven (2003)
Kaltenborn, Bruno;Zitatform
Kaltenborn, Bruno (2003): Kombilöhne: Stand und Perspektiven. In: Vierteljahrshefte zur Wirtschaftsforschung, Jg. 72, H. 1, S. 124-132.
Abstract
"Mit verschiedenen regionalen und nationalen Zuschüssen an Arbeitnehmer (Kombilöhne) sollen in den letzten Jahren verstärkt Personen mit geringem Verdienstpotenzial zur Aufnahme oder Ausübung einer Beschäftigung motiviert werden. Zu den Zielgruppen gehören je nach Förderkonzept insbesondere Langzeitarbeitslose, Sozialhilfeempfänger und/oder gering Qualifizierte. Tatsächlich werden Kombilöhne oftmals von allein Erziehenden in Anspruch genommen. Insgesamt ist die Inanspruchnahme gemessen an den arbeitsmarktpolitischen Problemen bisher gering. Über Mitnahmeeffekte liegen noch keine gesicherten Erkenntnisse vor. Ein empirischer Beleg, dass ein Kombilohn in Deutschland zu einem nennenswerten Aufbau von Beschäftigung führt, konnte noch nicht erbracht werden. Die intensive Nutzung bestehender regionaler Spielräume für die Erprobung von Kombilöhnen möglichst unterschiedlicher Ausgestaltung erscheint nach wie vor zweckmäßig." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Ergebnisse und Lehren aus Modellversuchen mit Kontrollgruppen: Einstiegsgeld in Baden-Württemberg und Hessischer Kombilohn (2003)
Spermann, Alexander;Zitatform
Spermann, Alexander (2003): Ergebnisse und Lehren aus Modellversuchen mit Kontrollgruppen. Einstiegsgeld in Baden-Württemberg und Hessischer Kombilohn. In: E. Jahn & E. Wiedemann (Hrsg.) (2003): Beschäftigungsförderung im Niedriglohnsektor (Beiträge zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 272), S. 91-99.
Abstract
Der Autor gibt zunächst einen kurzen Überblick über die 1992 begonnene Kombilohndiskussion und stellt dann die Kombilohnmodelle für Sozialhilfeempfänger in Hessen und Baden-Württemberg vor. Zur Prüfung der Beschäftigungseffekte wurde erstmals ein Evaluationsdesign mit Kontrollgruppenbildung angewandt. Wesentliche Ergebnisse der Wirkungsforschung werden kurz vorgestellt. (IAB)
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Literaturhinweis
Kombi-Einkommen: ein Weg aus der Sozialhilfe? (2002)
Dann, Sabine; Klös, Hans-Peter; Kaltenborn, Bruno; Weinkopf, Claudia ; Kirchmann, Andrea; Volkert, Jürgen ; Ochel, Wolfgang; Hollederer, Alfons ; Rudolph, Helmut; Czommer, Lars; Schelke, Waltraud; Spermann, Alexander; Schneider, Hilmar;Zitatform
Dann, Sabine, Andrea Kirchmann, Alexander Spermann & Jürgen Volkert (Hrsg.) (2002): Kombi-Einkommen. Ein Weg aus der Sozialhilfe? Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft, 175 S.
Abstract
"Zur Überwindung von Sozialhilfefallen und Langzeitarbeitslosigkeit werden Kombi-Einkommen vorgeschlagen. Mit Kombilöhnen soll zum Ausbau des Niedriglohnsektors in Deutschland beigetragen werden. Doch welcher Beitrag ist von solchen Anreizinstrumenten für eine bessere Arbeitsmarktintegration tatsächlich zu erwarten? Der Band enthält die Beiträge einer Tagung, die vom Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung Tübingen (IAW) im Herbst 2001 durchgeführt wurde. Für die Veranstaltung und den Tagungsband konnten Wissenschaftler gewonnen werden, die mit der Begleitforschung aller wesentlichen in Deutschland laufenden Modellversuche zu Kombi-Einkommen beauftragt sind. Im Einzelnen werden in den Beiträgen die Wirkungen des gesetzlichen Lohnabstandsgebotes, Berechnungen zu Beschäftigungs- und fiskalischen Effekten unterschiedlicher Kombi-Einkommen sowie die ersten Erfahrungen mit den verschiedenen deutschen Modellversuchen erörtert. Weitere Themenschwerpunkte sind die Aufstiegschancen aus subventionierten Beschäftigungsverhältnissen, die Bedeutung von Kombi-Einkommen für Alleinerziehende und die internationalen Erfahrungen mit vergleichbaren Ansätzen." Inhalt: Jürgen Volkert: Lohnabstandsgebot, Verpflichtung zur Arbeit und Sozialhilfefallen; Hilmar Schneider: Kombi-Einkommen. Arbeitsangebotseffekte mit und ohne Zielgruppenbegrenzung; Alfons Hollederer, Helmut Rudolph: Arbeitsanreize und Niedriglöhne. Konzeption und erste Erfahrungen des Mainzer Modells und des SGI-Modells; Sabine Dann, Andrea Kirchmann, Alexander Spermann, Jürgen Volkert: Das Einstiegsgeld - eine zielgruppenorientierte negative Einkommenssteuer. Konzeption, Umsetzung und erste Zwischenbilanz nach 15 Monaten in Baden-Württemberg; Lars Czommer, Claudia Weinkopf: Modellprojekte zur Erprobung des § 18 Absatz 5 BSHG; Waltraud Schelke: "Making Work Pay". Ziele und Wirkungen finanzieller Arbeitsanreize in den USA; Wolfgang Ochel: Finanzielle Arbeitsanreize - Konzeptionen und Ergebnisse in Großbritannien, Irland und Kanada; Bruno Kaltenborn, Hans-Peter Klös: Niedriglöhne und Kombi-Einkommen - Sackgasse oder Ausgangspunkt einer Karriere? Eine Mobilitätsuntersuchung für Westdeutschland 1984/96; Sabine Dann, Andrea Kirchmann, Alexander Spermann: Kombi-Einkommen - ein Königsweg für allein Erziehende? (IAB2)
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Literaturhinweis
Arbeitsanreize und Niedriglöhne: Konzeptionen und erste Erfahrungen des Mainzer Modells und des SGI-Modells (2002)
Zitatform
Hollederer, Alfons & Helmut Rudolph (2002): Arbeitsanreize und Niedriglöhne. Konzeptionen und erste Erfahrungen des Mainzer Modells und des SGI-Modells. In: S. Dann, A. Kirchmann, A. Spermann & J. Volkert (Hrsg.) (2002): Kombi-Einkommen : ein Weg aus der Sozialhilfe?, S. 53-66.
Abstract
Im Rahmen der Diskussionen um die Beschäftigungsförderung im Niedriglohnsektor erläutern die Autoren die Konzeptionen und ersten Erfahrungen mit den beiden Modellprojekten des arbeitsmarktpolitischen Sonderprogramms CAST, die allgemeine Zuschüsse zu den Sozialversicherungsbeiträgen der Arbeitnehmer ('Mainzer Modell') bzw. der Arbeitgeber (Saar-Gemeinschaftsinitiative, SGI) vorsehen. (IAB)
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Literaturhinweis
Vom arbeitsmarktpolitischen Sonderprogramm CAST zur bundesweiten Erprobung des Mainzer Modells: 2. Zwischenbericht (2002)
Hollederer, Alfons ; Rudolph, Helmut; Vanselow, Achim; Hartmann, Josef; Kaltenborn, Bruno; Wiedemann, Eberhard; Weinkopf, Claudia ;Zitatform
Hollederer, Alfons, Bruno Kaltenborn, Helmut Rudolph, Achim Vanselow, Claudia Weinkopf & Eberhard Wiedemann (2002): Vom arbeitsmarktpolitischen Sonderprogramm CAST zur bundesweiten Erprobung des Mainzer Modells. 2. Zwischenbericht. (Forschungsverbund CAST, 2. Zwischenbericht), Nürnberg, 201 S.
Abstract
"Das Mainzer Modell und das SGI-Modell sehen die Förderung neuer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse vor. Schwerpunkt des vorliegenden Berichts sind die Erfahrungen mit dem "Mainzer Modell" und dem "SGI-Modell" der Saar-Gemeinschaftsinitiative in den ursprünglichen Förderregionen. Über Inanspruchnahme und Förderstrukturen auch seit der bundesweiten Ausdehnung des Mainzer Modells wird anhand der CAST-Förderdatei berichtet. Ergänzend liegen inzwischen aus einer Aktenrecherche des IAB Angaben zu Förderbeträgen, Löhnen und Einkommen der Förderzugänge bis zum Jahresende 2001 vor. Darüber hinaus werden vertiefende Angaben zu den Förderstrukturen anhand erster Ergebnisse der Befragungen von Geförderten vorgestellt. Befragt wurde auch eine ungeförderte Vergleichsgruppe. Der Vergleich zwischen Geförderten und Vergleichsgruppe gibt Hinweise auf die Zielgruppenerreichung. Die begleitende Implementationsforschung gibt Aufschluss über die konkrete Umsetzung in den Förderregionen und insbesondere anhand von Erfahrungsberichten der regionalen Akteure auch über aufgetretene Probleme. Für das Verständnis der bisherigen Entwicklung sind neben der Ausgestaltung der Förderkonzepte auch die Ausgangslage auf den regionalen Arbeitsmärkten in den Förderregionen bedeutsam.
Teil I befasst sich mit dem Mainzer Modell, Teil II mit dem SGI-Modell, wobei die Berichtsstruktur jeweils ähnlich gegliedert ist. In Kapitel 1 wird jeweils das Förderkonzept vorgestellt, in Kapitel 2 wird auf die Arbeitsmarktlage in den ursprünglichen Förderregionen eingegangen. Kapitel 3 zeigt die Umsetzungsaktivitäten in den bisherigen Förderregionen auf. Das zentrale Kapitel 4 befasst sich mit der bisherigen Resonanz auf die Förderkonzepte in den ursprünglichen Förderregionen. Ergänzend gibt das Kapitel 5 beim Mainzer Modell einen Überblick über die bisherige bundesweite Resonanz. Geschlossen wird jeweils mit einer Zusammenfassung. Das abschließende Resümee geht wieder auf beide Förderkonzepte ein." (Autorenreferat, IAB-Doku) -
Literaturhinweis
Bisher erreichte Zielgruppen in den CAST-Modellarbeitsämtern (2002)
Zitatform
Hollederer, Alfons & Helmut Rudolph (2002): Bisher erreichte Zielgruppen in den CAST-Modellarbeitsämtern. (Forschungsverbund CAST. Projektbrief 06), Bonn, 28 S.
Abstract
"Das Mainzer Modell steht nun nach dem regional begrenzten Einsatz in Teilen der Bundesländer Brandenburg und Rheinland-Pfalz im arbeitsmarktpolitischen Sonderprogramm CAST (Chancen und Anreize zur Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Tätigkeiten) seit dem 1. März 2002 bundesweit zur Verfügung. Durch die Gewährung eines Zuschusses zu den Sozialversicherungsbeiträgen und/oder eines Kindergeldzuschlages an Arbeitnehmer/innen soll ein zusätzlicher finanzieller Anreiz zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung geschaffen werden. Mit dem Projektbericht wird über die erreichten Zielgruppen der beiden Modellprojekte informiert. Neben den Informationen aus der Förderstatistik werden erstmals Ergebnisse zur Verteilung der Höhe der monatlich bewilligten Zuschüsse aus einer Aktenrecherche vorgestellt (Kapitel 2 und 3). Ebenso liegen erstmalig auch Ergebnisse eines Datenvergleichs von Förderteilnehmer/innen mit ungeförderten Abgänger/innen aus Arbeitslosigkeit in den Modellarbeitsämtern vor (vgl. Kapitel 4). In Kapitel 5 wird abschließend ein kurzes Fazit gezogen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Unemployment vouchers versus low-wage subsidies (2002)
Orszag, J. Michael; Snower, Dennis J.;Zitatform
Orszag, J. Michael & Dennis J. Snower (2002): Unemployment vouchers versus low-wage subsidies. (IZA discussion paper 537), Bonn, 43 S.
Abstract
"The paper examines the relative effectiveness of two policy proposals in reducing unemployment and working poverty: unemployment vouchers and low-wage subsidies. The unemployment vouchers are targeted exclusively at the unemployed (especially the longterm unemployed) and are provided only for a limited period of time. The low-wage subsidies, on the other hand, are granted to all low-wage earners regardless of their employment history and are of limitless duration. Our analysis indicates that the relative effectiveness of the two policies depends on workers' prospective wage growth. The more upwardly mobile workers are (i.e. the more their wages rise with employment duration), the more effective will unemployment vouchers be relative to low-wage subsidies. Conversely, the greater the danger that workers come to be trapped in dead-end jobs with flat wage profiles, the more effective will low-wage subsidies be relative to unemployment vouchers." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Der Misserfolg des Mainzer Modells (2002)
Ziegler, Frank;Zitatform
Ziegler, Frank (2002): Der Misserfolg des Mainzer Modells. In: ZFSH/SGB. Sozialrecht in Deutschland und Europa, Jg. 41, H. 9, S. 527-532.
Abstract
Der Autor untersucht die Ursachen des geringen Erfolgs, der sich beim 'Mainzer Modell' der finanziellen Förderung der Arbeitsaufnahme im Niedriglohnbereich abzeichnet. Am Misserfolg dieses Versuchs und anderer Bezuschussungsmodelle erweise sich die Fragwürdigkeit der zugrundeliegenden Prämissen: mangelnder Lohnabstand zwischen Transfereinkommen und Niedriglöhnen ('Sozialstaatsfalle'), hohes Arbeitsplatzpotenzial im Niedriglohnsektor, mangelnde Motivation von Arbeitslosen zur Arbeitsaufnahme. (IAB)
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Literaturhinweis
Ein Jahr Erfahrungen mit dem arbeitsmarktpolitischen Sonderprogramm CAST: erster Zwischenbericht des Forschungsverbundes aus IAB/IAT/Dr. Kaltenborn zur Evaluierung von CAST im Auftrag des Bundesmininisteriums für Arbeit und Sozialordnung (2001)
Bittner, Susanne; Hollederer, Alfons ; Kaltenborn, Bruno; Weinkopf, Claudia ; Rudolph, Helmut; Vanselow, Achim;Zitatform
Bittner, Susanne, Alfons Hollederer, Bruno Kaltenborn, Helmut Rudolph, Achim Vanselow & Claudia Weinkopf (2001): Ein Jahr Erfahrungen mit dem arbeitsmarktpolitischen Sonderprogramm CAST. Erster Zwischenbericht des Forschungsverbundes aus IAB/IAT/Dr. Kaltenborn zur Evaluierung von CAST im Auftrag des Bundesmininisteriums für Arbeit und Sozialordnung. (Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung. Forschungsbericht Arbeitsmarkt 290), Bonn, 95 S.
Abstract
Im Rahmen des arbeitsmarktpolitischen Sonderprogramms "Chancen und Anreize zur Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Tätigkeiten" (CAST) der Bundesregierung werden in der Zeit vom 1. Juli 2000 bis zum 31. Dezember 2002 neu eingegangene sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in ausgewählten Regionen in je einem west- und ostdeutschen Bundesland mit zwei unterschiedlichen Instrumenten alternativ zu anderen bestehenden Fördermaßnahmen gefördert. Beide Förderkonzepte bezwecken, die Eingliederung gering qualifizierter Arbeitnehmer, Langzeitarbeitsloser sowie gering verdienender Arbeitnehmer - insbesondere mit Kindern - in den ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern und Anreize für die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze zu setzen. Der Zwischenbericht zeigt, das beide Modelle nur zögerlich in Anspruch genommen wurden. Nach einem Jahr Laufzeit gab es nur 592 Förderfälle in 476 Betrieben. (IAB2)
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Literaturhinweis
Das arbeitsmarktpolitische Sonderprogramm CAST vor und nach der Richtlinienänderung (2001)
Zitatform
Hollederer, Alfons, Helmut Rudolph & Bruno Kaltenborn (2001): Das arbeitsmarktpolitische Sonderprogramm CAST vor und nach der Richtlinienänderung. (Forschungsverbund CAST. Projektbrief 04), Nürnberg, 23 S.
Abstract
"Das Sonderprogramm CAST wurde von dem Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit initiiert und wird seit dem 1. Juli 2000 auf Grundlage von Richtlinien des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung umgesetzt. Im Rahmen von CAST ('Chancen und Anreize zur Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Tätigkeiten') werden das 'Mainzer Modell für Beschäftigung und Familienförderung' im Norden von Rheinland-Pfalz und Teilen Brandenburgs und das von der Saar-Gemeinschaftsinitiative entwickelte SGI-Modell im Saarland und Teilen Sachsens erprobt; ab 1. Januar 2002 wird das Mainzer Modell in Rheinland-Pfalz landesweit ausgedehnt.
Mit dem Projektbrief Nr. 4 gibt der Forschungsverbund CAST erste Einschätzungen zu den Auswirkungen der geänderten Förderbedingungen mit Stand Ende November 2001. Zunächst wird in Kapitel 2 auf das Mainzer Modell und anschließend in Kapitel 3 auf das SGI-Modell eingegangen. Nach einer kurzen Darstellung der modellspezifischen Änderungen der Förderkriterien werden Inanspruchnahme, Förderstrukturen und Förderdauer vor und nach der Richtlinienänderung miteinander verglichen. Kapitel 4 schließt mit einem kurzen Resümee. Der Anhang stellt wichtige Merkmale der geförderten Personen nach Zugängen, Beständen und Abgängen in Tabellenform zusammen und gibt Hinweise auf weitere Informationsquellen." (Autorenreferat, IAB-Doku) -
Literaturhinweis
Erste Ergebnisse zur Teilnehmerstruktur des arbeitsmarktpolitischen Sonderprogramms CAST (2001)
Zitatform
Hollederer, Alfons, Helmut Rudolph & Bruno Kaltenborn (2001): Erste Ergebnisse zur Teilnehmerstruktur des arbeitsmarktpolitischen Sonderprogramms CAST. (Forschungsverbund CAST. Projektbrief 03), Nürnberg, 19 S.
Abstract
"Dieser Projektbrief informiert über die Förderungen im Rahmen des Sonderprogramms CAST (Chancen und Anreize zur Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Tätigkeiten) seit dessen Start am 1.7.2000. Der vorliegende Projektbrief Nr. 3 hat die ersten Auswertungen der Förderstatistik mit Stand Ende Juli 2001 zum Inhalt. Die Kapitel 2 und 3 geben einen Überblick über die Teilnehmerstrukturen des CAST-Förderprogramms nach dem Mainzer Modell und dem Modell der Saar-Gemeinschaftsinitiative. Daran schließt sich Kapitel 4 mit einem kurzen Vergleich der beiden Modellansätze an. Der Anhang stellt wichtige Merkmale nach Zugängen, Beständen und Abgängen in Tabellenform zusammen und informiert über den Hintergrund der Förderstatistik." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Beschäftigungseffekte und fiskalische Kosten von Lohnsubventionen im Niedriglohnbereich (2000)
Buslei, Hermann; Steiner, Viktor;Zitatform
Buslei, Hermann & Viktor Steiner (2000): Beschäftigungseffekte und fiskalische Kosten von Lohnsubventionen im Niedriglohnbereich. In: Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Jg. 33, H. 1, S. 54-67.
Abstract
"In dem Beitrag werden die grundlegenden Erscheinungsformen und Effekte von Lohnsubventionen skizziert und die wahrscheinlichen Beschäftigungseffekte der bestehenden Subventionen aufgezeigt. Darüber hinaus wird analysiert, welche Beschäftigungseffekte und fiskalischen Kosten aus vorgeschlagenen Veränderungen der bestehenden Subventionsformen resultieren würden. Es werden sowohl Lohnsubventionen an Unternehmen als auch lohnbezogene Transfers an Arbeitnehmer in Form verbesserter Hinzuverdienstmöglichkeiten in der Sozial- und Arbeitslosenhilfe betrachtet. Lohnsubventionen an Unternehmen durch Bezuschussung der Sozialversicherungsbeiträge oder eine degressiv gestaffelte Stundenlohnsubvention im gesamten Niedriglohnbereich erscheinen angesichts des erheblichen Finanzierungsbedarfs je zusätzlich Beschäftigten allein mit dem Ziel der Erhöhung der Beschäftigung nicht gründbar. Von verbesserten Hinzuverdienstmöglichkeiten in der Sozial- und Arbeitslosenhilfe sind ebenfalls keine größeren Beschäftigungszuwächse zu erwarten." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Arbeitsmarkteffekte von Niedriglohnsubventionen (2000)
Kaltenborn, Bruno;Zitatform
Kaltenborn, Bruno (2000): Arbeitsmarkteffekte von Niedriglohnsubventionen. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 49, H. 4, S. 85-90.
Abstract
"Das Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit hat die Diskussion um die Verbesserung der Beschäftigungschancen von gering Qualifizierten im Niedriglohnbereich belebt. Insbesondere werden Konzepte für eine Bezuschussung der Arbeitnehmerbeiträge, teilweise auch der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung diskutiert, um die Attraktivität einer Beschäftigung für gering Qualifizierte und ihre (potentiellen) Arbeitgeber zu erhöhen. Besonderes Augenmerk gilt Zuschüssen, die generell und dauerhaft bei geringer Entlohnung gewährt werden. Inzwischen würden verschiedene derartige Konzepte hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und ihres Finanzbedarfs untersucht. In dem Beitrag werden Konzepte und Ergebnisse der Untersuchungen vorgestellt. Insgesamt trüben die skizzierten empirischen Untersuchungen die Hoffnung auf beschäftigungspolitische Wunder durch unterschiedliche Konzepte einer Niedriglohnsubvention. Auch gibt es Hinweise auf verteilungspolitisch problematische Konsequenzen. Es erscheint jedoch möglich, hinsichtlich Finanzbedarf und Beschäftigungswirkung bessere Resultate zu erzielen als mit einer linearen Senkung der Beitragssätze zur Sozialversicherung." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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