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Dossier

Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beruf

Mit dem Bundesteilhabegesetz und dem Nationalen Aktionsplan 2.0 wurden 2016 zwei wichtige behindertenpolitische Vorhaben angestoßen und in den Folgejahren umgesetzt und weiterentwickelt. Damit soll im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention die Inklusion in Deutschland weiter vorangetrieben werden, indem die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden. Mit dem schrittweisen Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes erfuhren das Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die Eingliederungshilfe (SGB IX) weitreichende Änderungen. Wie stellt sich die Situation von behinderten Menschen auf dem Arbeitsmarkt dar? Wie lassen sich behindertengerechte Berufsleben und inklusive Arbeitswelten gestalten?
Die Infoplattform stellt zentrale Dokumente und relevante Quellenhinweise zusammen, inhaltlich strukturiert nach den Aspekten der Politik für behinderte Menschen und den diskutierten bzw. realisierten Reformanstrengungen.

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  • Literaturhinweis

    Anerkannte Schwerbehinderte in Bayern - Umfang und Struktur des Bestandes am 30. Juni 1979 (1979)

    Zitatform

    (1979): Anerkannte Schwerbehinderte in Bayern - Umfang und Struktur des Bestandes am 30. Juni 1979. In: Arbeit und Soziales, Jg. 34, H. 8, S. 4-18.

    Abstract

    Die Zahl der amtlich anerkannten Schwerbehinderten betrug in Bayern Ende Juni 1979 490 400, das sind 4,5% der Bevölkerung.

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  • Literaturhinweis

    Zur Entwicklung des Arbeitsmarktes für Schwerbehinderte (1979)

    Zitatform

    (1979): Zur Entwicklung des Arbeitsmarktes für Schwerbehinderte. In: Amtliche Nachrichten der Bundesanstalt für Arbeit, Jg. 27, H. 8, S. 847-853.

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  • Literaturhinweis

    Dritte Verordnung zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes (Werkstättenverordnung Schwerbehindertengesetz - SchwbWV) (1979)

    Zitatform

    Bundesregierung (1979): Dritte Verordnung zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes (Werkstättenverordnung Schwerbehindertengesetz - SchwbWV). (Verhandlungen des Bundesrates. Drucksachen 554/79), 39 S.

    Abstract

    Durch die Verordnung wird der Rahmen der neuen Werkstattkonzeption in §52 des Schwerbehindertengesetzes von 1974 ergänzt und ausgefüllt. Ihre Vorschriften regeln die fachlichen Anforderungen an die Werkstatt für Behinderte und das Verfahren zur Anerkennung solcher Werkstätten.

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  • Literaturhinweis

    Schwerbehinderte - Neues Sonderprogramm (1978)

    Cramer, Horst H.;

    Zitatform

    Cramer, Horst H. (1978): Schwerbehinderte - Neues Sonderprogramm. In: Bundesarbeitsblatt H. 3, S. 62-64.

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  • Literaturhinweis

    Die Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit nach dem Schwerbehindertenrecht (1978)

    Prüwer, Hans-Joachim;

    Zitatform

    Prüwer, Hans-Joachim (1978): Die Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit nach dem Schwerbehindertenrecht. In: Behindertenrecht, Jg. 17, H. 2, S. 25-31.

    Abstract

    Der Autor beschreibt die Aufgaben der Bundesanstalt bei der Durchführung des Schwerbehindertengesetzes: Arbeitsberatung und Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und Vermittlung in Ausbildungsstellen, besondere Förderung von Arbeitsplätzen für Schwerbehinderte im Rahmen der Maßnahmen nach § 3 Abs. 2 Nr. 5 AFG, Gleichstellung gemäß §2 SchwbG, Durchführung des Anzeigenverfahrens, Überwachung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht, Zulassung der Anrechnung und der Mehrfachanrechnung und der Werkstätten für Behinderte, ihre Anerkennung und die Aufhebung der Anerkennung, Kündigungsschutz und nachgehende Hilfe im Arbeitsleben.

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  • Literaturhinweis

    Der Schwerbehinderte am Arbeitsplatz. Mit der neuen Ausgleichsabgabeverordnung (1978)

    Zanker, Hugo;

    Zitatform

    (1978): Der Schwerbehinderte am Arbeitsplatz. Mit der neuen Ausgleichsabgabeverordnung. München: Verlag für Verwaltungspraxis Rehm, 128 S.

    Abstract

    "Die Ausgabe enthält das Schwerbehindertengesetz, das Gesetz zur Weiterentwicklung des Schwerbehindertengesetzes und die beiden zum Schwerbehindertengesetz ergangenen Durchführungsverordnungen in den jeweils neuesten Fassungen. An den Text des Schwerbehindertengesetzes sind Leitsätze aus der bis Mitte August 1978 bekanntgewordenen arbeits- und verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung angefügt." "Dem Text der neuen Ausgleichsabgabenverordnung geht eine Einführung voraus, in der versucht wird, Inhalt und Problematik zusammenfassend darzustellen."

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes zur Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung für Schwerbehinderte (Fünftes Rentenversicherungs-Änderungsgesetz - 5.RVÄndG) (1978)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Fraktion der SPD (1978): Entwurf eines Gesetzes zur Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung für Schwerbehinderte (Fünftes Rentenversicherungs-Änderungsgesetz - 5.RVÄndG). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 8/2101 (14.09.1978)), 6 S.

    Abstract

    "Für die Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze sind für die Bundesregierung in erster Linie sozialpolitische Erwägungen maßgebend. Darüber hinaus erwartet die Bundesregierung von der Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze für Schwerbehinderte auch eine günstige Beeinflussung der Beschäftigungssituation."

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  • Literaturhinweis

    Zweite Verordnung zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes (Ausgleichsabgabeverordnung Schwerbehindertengesetz - SchwbAV) (1978)

    Zitatform

    (1978): Zweite Verordnung zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes (Ausgleichsabgabeverordnung Schwerbehindertengesetz - SchwbAV). In: Bundesarbeitsblatt H. 10, S. 484-487.

    Abstract

    Im ersten Abschnitt der Verordnung wird die Verwendung der Mittel der Ausgleichsabgabe durch die Hauptfürsorgestellen geregelt. Mit ihnen werden z.B. die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsstellen für Schwerbehinderte gefördert, Leistungen zur nachgehenden Hilfe im Arbeitsleben für Schwerbehinderte gewährt und Einrichtungen zur Arbeits- und Berufsförderung Schwerbehinderter bezuschußt. Der zweite Abschnitt behandelt den "Ausgleichsfonds für überregionale Maßnahmen zur Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft."

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarkt und Schwerbehindertengesetz (1977)

    Becker, Wolfgang;

    Zitatform

    Becker, Wolfgang (1977): Arbeitsmarkt und Schwerbehindertengesetz. In: Soziale Sicherheit, Jg. 26, H. 2, S. 49-52.

    Abstract

    Der Aufsatz enthält Angaben zur Lage der Schwerbehinderten auf dem Arbeitsmarkt im Nov. 1976 sowie Erläuterungen zum Schwerbehindertengesetz, zum Regierungsprogramm zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze für Schwerbehinderte, das am 1. Nov. 1976 in Kraft trat, und zu weiteren geplanten Maßnahmen.

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  • Literaturhinweis

    Verlauf und Erfolg der beruflichen Umschulung bei Rehabilitanden (1977)

    Hofbauer, Hans;

    Zitatform

    Hofbauer, Hans (1977): Verlauf und Erfolg der beruflichen Umschulung bei Rehabilitanden. In: Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Jg. 10, H. 1, S. 47-73.

    Abstract

    "Im Jahre 1975 wurden ca. 10 000 erwachsene Rehabilitanden, die im Jahre 1971 eine berufliche Umschulung begonnen hatten, über den Verlauf der Umschulung sowie über den Berufsweg nach Abschluß der Umschulung befragt. Die Untersuchung ergab, daß 73 % der Rehabilitanden in ihrer ersten Tätigkeit nach Abschluß der Umschulung im Umschulungsberuf beschäftigt waren. Auch ca. 2 Jahre danach waren noch 70 % der Rehabilitanden voll- oder teilweise umschulungsadäquat beschäftigt. Bei 75 % aller Rehabilitanden wurde das Mindestziel der beruflichen Rehabilitation, nämlich der Erhalt des vor Eintritt der Behinderung innegehabten beruflichen Status, erreicht. Unter den Rehabilitanden, für die dieses Ziel nicht erreicht wurde, befinden sich überdurchschnittlich häufig Personen mit schweren gesundheitlichen Schäden und solche, die bei Eintritt der Behinderung den oberen Einkommensgruppen angehörten. Mit der beruflichen Umschulung von Rehabilitanden ist häufig ein beruflicher Aufstieg verbunden: 50 % aller Rehabilitanden hielten ihre berufliche Stellung zum Zeitpunkt der Befragung im Vergleich zu der bei Eintritt der Behinderung für höherwertig. Die betriebliche Umschulung mit anerkanntem Abschluß ist im Durchschnitt unter sonst gleichen Bedingungen erfolgreicher als die außerbetriebliche, vor allem deshalb, weil mehr als die Hälfte der Umschüler in Betrieben nach Abschluß der Umschulung im Umschulungsbetrieb beschäftigt bleibt. Über die Schwierigkeiten während der Umschulung (vor allem: Trennung von der Familie, zeitliche und bildungsmäßige Überforderung) wird detailliertes Material vorgelegt. Die Untersuchung wurde in Kooperation mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung und dem Dr.-Richter-Marktforschungsinstitut im IAB durchgeführt."

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  • Literaturhinweis

    Schwerbehindertengesetz und Personalaufwand (1977)

    Laubinger, Hans-Werner; Krause, Dieter;

    Zitatform

    Laubinger, Hans-Werner & Dieter Krause (1977): Schwerbehindertengesetz und Personalaufwand. (Speyerer Arbeitshefte 16), Speyer: Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, Getr. Sz.

    Abstract

    "Seit April 1975 wird im Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer auf Anregung des Bundesinnenministeriums ein Forschungsprojekt 'Auswirkungen neuer Gesetze auf den Personalaufwand im öffentlichen Dienst' durchgeführt. Über die erste Phase dieses Forschungsvorhabens wurde im Januar 1976 unter dem Titel 'Gesetzesvollzug und Personalaufwand - Zur Bestimmung des für den Vollzug neuer Gesetze erforderlichen Personalaufwandes' (Speyerer Arbeitshefte 2) berichtet. Hiermit wird der Abschlußbericht über die zweite Phase des Projekts vorgelegt. Er stellt die Ergebnisse eines ersten Tests dar, in dem der Versuch unternommen wurde, das in der Studie vom Januar 1976 entworfene theoretische Konzept auf seine Praktikabilität hin zu überprüfen."

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  • Literaturhinweis

    Schwerbehindertengesetz und Personalaufwand (1977)

    Laubinger, Hans-Werner; Krause, Dieter;

    Zitatform

    Laubinger, Hans-Werner & Dieter Krause (1977): Schwerbehindertengesetz und Personalaufwand. In: Speyerer Arbeitsheft H. 16, S. 1-70. Anhang.

    Abstract

    Forschungsprojekt aus dem Verwaltungsbereich. Untersucht wird am Beispiel des Schwerbehindertengesetzes, welcher Personalaufwand bei der Durchführung neuer Gesetze erforderlich wird. Der Testversuch sollte erst Aufschlüsse darüber vermitteln," ++ ob der mit der Ausarbeitung eines Gesetzes befaßte Referent anhand des von uns vorgeschlagenen Verfahrens in der Lage ist, den voraussichtlichen Personalaufwand zu prognostizie ren, ++ welche Schwierigkeiten dabei auftreten und ++ wie hoch der Aufwand für eine derartige Prognose ist." (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes (1977)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Fraktion der CDU/CSU (1977): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 8/1105 (27.10.1977)), 3 S.

    Abstract

    "In Ausbildung Stehende sollen nicht mehr bei der Berechnung der Pflichtsätze für Schwerbehinderte berücksichtigt werden, um Hemmungen abzubauen, die heute vielfach der Schaffung von Ausbildungsplätzen entgegenstehen. Schwerbehinderte Arbeitgeber sollen außerdem auf Antrag auf die Pflichtzahl angerechnet werden können." "Der Gesetzentwurf sieht entsprechende Änderungen der §§ 6 und 7 vor."

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  • Literaturhinweis

    Die Umschulung von Rehabilitanden: Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit (1976)

    Hofbauer, Hans;

    Zitatform

    Hofbauer, Hans (1976): Die Umschulung von Rehabilitanden. Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit. Nürnberg, 149 S., Anhang.

    Abstract

    Um festzustellen, ob Behinderte nach Abschluß einer Umschulung eine umschulungsadäquate Beschäftigung finden und welche Faktoren den Umschulungserfolg beeinflussen, wurde im Frühjahr/Sommer 1975 eine schriftliche Befragung bei 10302 ehemaligen Rehabilitanden durchgeführt (Rücklauf: 73 %).
    Erhoben wurde:
    1. Die Vorbereitung der Umschulung (Zusammenwirken von medizinischer und beruflicher Rehabilitation, Anstöße für die berufliche Rehabilitation, Wartezeiten bis zum Beginn der Umschulung etc.)
    2. Die Situation während der Umschulung (Betreuung, Schwierigkeiten verschiedenster Art)
    3. Die berufliche Situation unmittelbar nach Abschluß der Umschulung (Hilfen bei der Arbeitsuche, Dauer der Arbeitsuche, umschulungsadäquate Beschäftigung)
    4. Die berufliche Situation zum Zeitpunkt der Befragung, also im Durchschnitt etwa zwei Jahre nach Abschluß der Umschulung (Beschäftigung im Umschulungsberuf, Vergleich der beruflichen Situation mit der vor Eintritt der Behinderung).
    Die Ergebnisse belegen eine hohe Erfolgsquote der beruflichen Rehabilitation Behinderter, zeigen aber auch Probleme während der Umschulung auf. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Das neue Schwerbehindertengesetz - Erfahrungen eines Landesarbeitsamtes (1976)

    Prüwer, Hans-Joachim;

    Zitatform

    Prüwer, Hans-Joachim (1976): Das neue Schwerbehindertengesetz - Erfahrungen eines Landesarbeitsamtes. In: Arbeit und Beruf, Jg. 27, H. 4, S. 99-103.

    Abstract

    "Die Ausführungen stellen eine Betrachtung der vielfältigen Aufgaben der BA bei der Durchführung des neuen Schwerbehindertengesetzes dar. Sie sollen ferner aus der Sicht eines Landesarbeitsamtes Erfahrungen zum Umfang und zur Lösung der mit dem gesetzlichen Auftrag verbundenen Verpflichtungen vermitteln. Ein Jahr nach Inkrafttreten eines so umfassenden Gesetzes kann noch nicht festgestellt werden, ob die Ziele und die geknüpften Erwartungen erfüllt werden können. Es ist zunächst festzuhalten, daß die Lösung vom Kausalprinzip zugunsten einer finalen Wertung mit der Einbeziehung eines größeren Behindertenkreises in den Gesetzesschutz bei den Betroffenen ein breites Echo gefunden hat. Aufnahmebereitschaft der Arbeitgeber und Vermittlungsaktivitäten der BA müssen jedoch künftig im Gleichklang mit dem erweiterten Personenkreis stehen."

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  • Literaturhinweis

    Das neue Schwerbehindertengesetz (1974)

    Wohlleben, Reinhard;

    Zitatform

    Wohlleben, Reinhard (1974): Das neue Schwerbehindertengesetz. In: Arbeit, Beruf und Arbeitslosenhilfe, Jg. 25, H. 7, S. 209-212.

    Abstract

    Überblicksartikel.

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  • Literaturhinweis

    Gesamthochschule für Schwerbehinderte (1971)

    Abstract

    Ziele der vorgeschlagenen Gesamthochschule. Probleme des "Studienghettos". Studiengänge und Studienorganisation. Bestehende und geplante Einrichtungen der Stiftung Rehabilitation.

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  • Literaturhinweis

    Berufsbildungsmöglichkeiten für behinderte Jugendliche (1971)

    Zitatform

    (1971): Berufsbildungsmöglichkeiten für behinderte Jugendliche. In: Die berufsbildende Schule, Jg. 25, H. 12, S. 855-860.

    Abstract

    Für jede Behinderungsart werden geeignete Anlern- und Ausbildungsberufe aufgezählt und diskutiert.

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  • Literaturhinweis

    Zwanzig Jahre Schwerbehindertengesetz: Aspekte einer Entwicklung (1995; 1996)

    Stark, Erich;

    Zitatform

    Stark, Erich (1995; 1996): Zwanzig Jahre Schwerbehindertengesetz. Aspekte einer Entwicklung. In: Behindertenrecht, Jg. 35, H. 1, S. 12-22.

    Abstract

    Im ersten Teil des Beitrags werden die Änderungen der betrieblichen Bedingungen bei der Beschäftigung Behinderter sowie die Organisation, personelle Ausstattung und die Entwicklung der Aufgaben der Hauptfürsorgestellen beschrieben. Angesprochen werden hier u. a. die Hilfen zur Eingliederung besonders betroffener Behinderter und die psychosoziale Betreuung als Teil der begleitenden Hilfe. Der zweite Teil befaßt sich dann mit dem Schwerbehindertengesetz, seinem Inhalt, dem geschützten Personenkreis und seinen Instrumenten zur Förderung der Beschäftigung Behinderter. In seiner Schlußbemerkung weist der Autor darauf hin, daß die begleitenden Hilfen im Arbeitsleben bisher nur unzureichend eingesetzt werden, obwohl es sich dabei um ein vergleichsweise kostengünstiges Instrument handelt. (IAB)

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