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Dossier

Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beruf

Mit dem Bundesteilhabegesetz und dem Nationalen Aktionsplan 2.0 wurden 2016 zwei wichtige behindertenpolitische Vorhaben angestoßen und in den Folgejahren umgesetzt und weiterentwickelt. Damit soll im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention die Inklusion in Deutschland weiter vorangetrieben werden, indem die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden. Mit dem schrittweisen Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes erfuhren das Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die Eingliederungshilfe (SGB IX) weitreichende Änderungen. Wie stellt sich die Situation von behinderten Menschen auf dem Arbeitsmarkt dar? Wie lassen sich behindertengerechte Berufsleben und inklusive Arbeitswelten gestalten?
Die Infoplattform stellt zentrale Dokumente und relevante Quellenhinweise zusammen, inhaltlich strukturiert nach den Aspekten der Politik für behinderte Menschen und den diskutierten bzw. realisierten Reformanstrengungen.

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im Aspekt "Brandenburg"
  • Literaturhinweis

    Übergänge aus WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt: Ergebnisse einer Studie im Land Brandenburg (2016)

    Fischer, Bastian; Gericke, Thomas;

    Zitatform

    Fischer, Bastian & Thomas Gericke (2016): Übergänge aus WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Ergebnisse einer Studie im Land Brandenburg. In: Berufliche Rehabilitation, Jg. 30, H. 1, S. 24-36.

    Abstract

    "In diesem Beitrag werden ausgewählte Ergebnisse einer Studie zu Übergängen aus WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt im Land Brandenburg dargestellt. Zentral sind dabei die in der Untersuchung eruierten Voraussetzungen, Bedingungen und Notwendigkeiten, die für die Gestaltung von Übergängen als relevant erscheinen. Dazu werden einführend wesentliche Aspekte des aktuellen Diskurses aufgegriffen. Im Anschluss zeigt sich mit Blick auf die schon immer vorhandene Aufgabe der WfbM Übergänge zu gestalten, dass im brandenburgischen Raum übergangsfördererde Ansätze und Strategien vorhanden sind -- wenngleich diese zur verstärkten Realisierung von Übergängen weiterentwickelt werden müssten. Voraussetzung zur Förderung von Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ist die Gestaltung von Übergängen als Aufgabe wahrzunehmen, welche die befragten WfbM auf Basis drei unterschiedlicher 'Fördertypen' zunehmend umsetzen. Nachfolgend werden drei wesentliche Gesichtspunkte aufgezeigt, die den Übergang aus WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bedingen: Menschenbildperspektiven, Förderpraxis und regionale Kooperationen der WfbM. Aus den Ergebnissen der Studie ergeben sich letztlich grundlegende Schlussfolgerungen, die zur Gestaltung von Übergängen aus WfbM in den allgemeinen Arbeitsmarkt als notwendig zu betrachten sind: eine inklusionsorientierte Pädagogik, die Herstellung einer optimalen Passung zwischen WfbM-Beschäftigten und Betrieb, phasenorientierte Förderkonzepte, die Implementierung und Erweiterung von Assistenz- und Unterstützungssystemen sowie Service-und Dienstleistungen in und für Betriebe/ Unternehmen und politisch motivierte Sensibilisierung und akteursübergreifende Werbung durch Best-Practice-Beispiele." (Autorenreferat, © Lambertus-Verlag)

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  • Literaturhinweis

    Das "Budget für Arbeit": wesentlicher Baustein für die Weiterentwicklung der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit einer Behinderung (2016)

    Wuschech, Simone; Bruère, Kerstin; Beyer, Christoph;

    Zitatform

    Wuschech, Simone, Kerstin Bruère & Christoph Beyer (2016): Das "Budget für Arbeit". Wesentlicher Baustein für die Weiterentwicklung der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit einer Behinderung. In: Behindertenrecht, Jg. 55, H. 1, S. 10-14.

    Abstract

    Nach Ansicht des Verfassers kann das vom Gesetzgeber angekündigte 'Budget für Arbeit' ein wesentliches Instrument sein, um nachhaltige alternative Beschäftigungsmöglichkeiten für Behinderte auf dem ersten Arbeitsmarkt zu schaffen und deren selbstbestimmte Entscheidungsfindung hierüber zu fördern. Anhand von Beispielen aus den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt zeigt er auf, dass bereits einige erfolgreiche Aktivitäten rund um die Übergänge aus der Förderschule bzw. aus der Behindertenwerkstätte auf den ersten Arbeitsmarkt vorhanden vorliegen. 'Ihnen allen haftet jedoch nach wie vor der Modellcharakter an.' Fazit: 'Ein bundesgesetzlich verankertes Budget für Arbeit kann einen wesentlichen Beitrag zur Inklusion in Deutschland leisten. Dafür müssen jedoch die Rahmenbedingungen sauber formuliert und Zuständigkeiten geklärt sein.' (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Budget für Arbeit: Forschungsprojekt im Auftrag des Intergrationsamtes des Landschaftsverbandes Rheinland (2015)

    Nebe, Katja; Waldenburger, Natalie; Hengels, Simone; Beyer, Christoph;

    Zitatform

    Nebe, Katja & Natalie Waldenburger (2015): Budget für Arbeit. Forschungsprojekt im Auftrag des Intergrationsamtes des Landschaftsverbandes Rheinland. Köln, 197 S.

    Abstract

    "Um mehr Menschen den Übergang von der Schule und von der Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt möglich zu machen, haben sich in den letzten Jahren in einer Reihe von Bundesländern Lösungsansätze entwickelt, die unter dem Stichwort 'Budget für Arbeit' zusammengefasst werden.
    Auch der LVR hat seine Leistungen der Eingliederungshilfe und des Integrationsamtes im Bereich Arbeit und Beschäftigung in einem 'LVR-Budget für Arbeit' gebündelt, mit dem er Übergänge fördert und die beteiligten Akteure besser untereinander vernetzt.
    Im Jahr 2013 hat das LVR-Integrationsamt die Universität Halle/Wittenberg mit der Durchführung eines Forschungsprojektes zum 'Budget für Arbeit' beauftragt.
    Die Ergebnisse wurden in einem Forschungsbericht zusammengefasst und am 28. November 2014 in Köln vorgestellt.
    Mit dem Forschungsbericht stellt das LVR-Integrationsamt einen Vergleich zwischen den verschiedenen Modellen in den Bundesländern an und beleuchtet die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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