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Dossier

Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beruf

Mit dem Bundesteilhabegesetz und dem Nationalen Aktionsplan 2.0 wurden 2016 zwei wichtige behindertenpolitische Vorhaben angestoßen und in den Folgejahren umgesetzt und weiterentwickelt. Damit soll im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention die Inklusion in Deutschland weiter vorangetrieben werden, indem die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden. Mit dem schrittweisen Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes erfuhren das Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die Eingliederungshilfe (SGB IX) weitreichende Änderungen. Wie stellt sich die Situation von behinderten Menschen auf dem Arbeitsmarkt dar? Wie lassen sich behindertengerechte Berufsleben und inklusive Arbeitswelten gestalten?
Die Infoplattform stellt zentrale Dokumente und relevante Quellenhinweise zusammen, inhaltlich strukturiert nach den Aspekten der Politik für behinderte Menschen und den diskutierten bzw. realisierten Reformanstrengungen.

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im Aspekt "Berlin"
  • Literaturhinweis

    Was das Konzept der Unterstützten Beschäftigung leistet (2019)

    Oschmiansky, Frank; Kaps, Petra;

    Zitatform

    Oschmiansky, Frank & Petra Kaps (2019): Was das Konzept der Unterstützten Beschäftigung leistet. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 72, H. 5, S. 373-381. DOI:10.5771/0342-300X-2019-5-373

    Abstract

    "Unterstützte Beschäftigung (UB) ist eine Maßnahme für Menschen mit Behinderung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Anders als bei traditionellen beruflichen Wiedereingliederungsprogrammen sieht die seit 2009 im deutschen Sozialgesetzbuch IX verankerte UB die rasche Platzierung auf dem ersten Arbeitsmarkt mit berufsbegleitender Unterstützung und Qualifizierung vor. Ziel der UB ist ein sozialversicherungspflichtiges, betriebliches Arbeitsverhältnis, das möglichst dauerhaft erhalten bleiben soll. Der Beitrag diskutiert explorativ den Umsetzungsstand und die Potenziale des Instruments. Er zeigt unter anderem, dass das Instrument zwar von allen wesentlichen Institutionen und Akteursgruppen überwiegend positiv bewertet und gewürdigt wird, die Teilnehmerzahlen aber auf bescheidenem Niveau verharren. Der Umstand, dass die Maßnahme in den Bundesländern unterschiedlich stark genutzt wird, deutet auf nicht ausgeschöpfte Potenziale hin. Dies wird auch von involvierten Praktikern bestätigt, die die Autoren im Rahmen von Fallstudien befragt haben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Berufliche Weiterbildung für Frauen mit Behinderung in Berlin: eine Bedarfs- und Angebotsanalyse FrauenComputerZentrumBerlin e.V. (2009)

    Auf dem Berge, Stefanie; Feess, Susanne; Fleischer, Ilka;

    Zitatform

    Auf dem Berge, Stefanie (2009): Berufliche Weiterbildung für Frauen mit Behinderung in Berlin. Eine Bedarfs- und Angebotsanalyse FrauenComputerZentrumBerlin e.V. Berlin, 115 S.

    Abstract

    "Auf dem Gebiet beruflicher Weiterbildung die Bedürfnisse von Frauen mit Behinderung und ihre Teilhabemöglichkeiten zu erfassen, ist Ziel der vorliegenden Studie. Es werden vielfältige Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt, die auf eine erhöhte Teilnahme von Frauen mit Behinderung an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen abzielen und damit ihre Chancen auf Teilnahme am Erwerbsleben verbessern. Die zugrundeliegende Untersuchung basiert auf qualitativen Interviews, die der Identifizierung und Gegenüberstellung des beruflichen Qualifizierungsbedarfs von Frauen mit Behinderung und den aktuellen Fortbildungsmöglichkeiten in Berlin dienten. Nach der Erläuterung der Untersuchungsansätze und -methoden (Kapitel 2) werden die wichtigsten Zahlen und Fakten zur beruflichen (Re-)Integration von Frauen mit Behinderung dargelegt und problematisiert (Kapitel 3). Im vierten Kapitel stehen die Ergebnisse der Interviews mit Frauen mit Behinderung zu ihren persönlichen Weiterbildungserfahrungen und -bedürfnissen im Mittelpunkt. Die Resultate der Interviews mit lokalen Vertreter/inne/n der Kostenträger beruflicher Weiterbildung, Fortbildungs- und Beratungseinrichtungen und weiteren mit dem Thema befassten Fachleuten werden in Kapitel 5 dokumentiert. Der zusammenfassenden Gegenüberstellung von Angebot und Bedarf (Kapitel 6) folgt die Darstellung von Good-Practice-Beispielen (Kapitel 7). Der Bericht mündet in Empfehlungen zum weiteren Untersuchungsbedarf und zur Optimierung sowie zum Ausbau vorhandener Weiterbildungsangebote. Es werden Hinweise zur Verbesserung des Zugangs zu beruflicher Bildung gegeben sowie zur Stärkung gesamtgesellschaftlicher präventiver und nachhaltiger Ansätze." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zur Beschäftigungs(in)stabilität behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt: eine Wirkungsanalyse der Förderung zur Schaffung von Arbeitsplätzen durch das Berliner Integrationsamt mit Investitionshilfen nach § 15 der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) (2009)

    Gehrmann, Manfred;

    Zitatform

    Gehrmann, Manfred (2009): Zur Beschäftigungs(in)stabilität behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Eine Wirkungsanalyse der Förderung zur Schaffung von Arbeitsplätzen durch das Berliner Integrationsamt mit Investitionshilfen nach § 15 der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV). (Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin. Blaue Reihe 01), Berlin, 271 S.

    Abstract

    In dieser von Oktober 2006 bis November 2007 durchgeführten Studie geht es um die Frage der Wirksamkeit und Nachhaltigkeit von Investitionshilfen auf der rechtlichen Grundlage von § 15 der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV). Solche Zuschüsse und Darlehen können Betriebe beantragen, wenn sie neue Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen schaffen wollen. Unter dem Gesichtspunkt der Dauerhaftigkeit der mit dieser Hilfe geschaffenen Beschäftigungsverhältnisse wurden 470 Akten von Fördervorgängen ausgewertet, die in den Jahren 2001 bis 2003 in Berlin begannen. Fazit: Die Inanspruchnahme der Förderung ist gemessen an der Gesamtzahl Berliner Betriebe sehr gering, sie liegt bei knapp 0,3 Prozent. Die maximale Bindungsfrist von fünf Jahren wurde mit einem Anteil von fast einem Drittel am häufigsten vergeben. Von den geförderten Personen waren rund drei Viertel körperbehindert, etwa ein Fünftel sinnesbehindert und die restlichen viereinhalb Prozent teilten sich zu etwa gleichen Teilen zwischen Menschen mit Lernschwierigkeiten und mit psychischen Problemen auf. Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst betrug rund 1.600 Euro. Obwohl das Niveau der Schul- und Berufsausbildung der in Berlin geförderten Personen über demjenigen des Durchschnitts der nicht behinderten Bevölkerung lag, verdienten sie weniger als diese. Im Hinblick auf die Stabilität der Beschäftigungsverhältnisse zeigt sich, dass rund die Hälfte vorzeitig beendet wurden. (IAB)

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