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Dossier

Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beruf

Mit dem Bundesteilhabegesetz und dem Nationalen Aktionsplan 2.0 wurden 2016 zwei wichtige behindertenpolitische Vorhaben angestoßen und in den Folgejahren umgesetzt und weiterentwickelt. Damit soll im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention die Inklusion in Deutschland weiter vorangetrieben werden, indem die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden. Mit dem schrittweisen Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes erfuhren das Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die Eingliederungshilfe (SGB IX) weitreichende Änderungen. Wie stellt sich die Situation von behinderten Menschen auf dem Arbeitsmarkt dar? Wie lassen sich behindertengerechte Berufsleben und inklusive Arbeitswelten gestalten?
Die Infoplattform stellt zentrale Dokumente und relevante Quellenhinweise zusammen, inhaltlich strukturiert nach den Aspekten der Politik für behinderte Menschen und den diskutierten bzw. realisierten Reformanstrengungen.

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im Aspekt "Politik und Rechtsprechung für behinderte Menschen"
  • Literaturhinweis

    Disability and Employment Policy in Canada: National Policy Variation for Working Age Individuals (2023)

    Dinan, Shannon ; Boucher, Normand;

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    Dinan, Shannon & Normand Boucher (2023): Disability and Employment Policy in Canada: National Policy Variation for Working Age Individuals. In: Journal of Social Policy, Jg. 52, S. 719-739. DOI:10.1017/S0047279421000878

    Abstract

    "This article analyses and compares disability policies for working-age individuals in Canada with a focus on the mode of policy provision and type of measure to determine the degree to which direct funding is used in this country. To consider policy diversity in this federal system, policies are compared using a mixed-methods approach. Using quantitative methods, federal, provincial and territorial policies are first compared using hierarchical cluster analysis. This provides evidence of three distinct clusters in Canada according to policy provision and measure type. In a second, qualitative analysis, the disability strategies of four provinces’ (British Columbia, Ontario, Newfoundland and Labrador and Quebec) are compared, to determine over arching policy orientations. Findings indicate that policy provision in Canada largely favours money over services. Furthermore, most provinces emphasize either health or integration measures over substantive measures. Despite these commonalities, significant variation persists across Canada. This extends to poverty and disability reduction strategies with two of the four provinces having a broader orientation while the other two provinces focus specifically on employment as a means of social inclusion. The article concludes with a discussion on the state of employment policies for individuals with a disability in Canada." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    European Semester 2022-2023 country fiche on disability equality: Germany: with comparative data Annex provided by EDE (2023)

    Hirschberg, Marianne; Welti, Felix;

    Zitatform

    Hirschberg, Marianne & Felix Welti (2023): European Semester 2022-2023 country fiche on disability equality: Germany. With comparative data Annex provided by EDE. Luxembourg: Publications Office of the European Union, 46 S. DOI:10.2767/50356

    Abstract

    "The participation of persons with disabilities in the labor market in Germany is still low and unemployment is high in comparison to other groups. More than 300 000 persons with disabilities are employed in sheltered workshops. They do not have full labor rights, in particular there is no minimum wage, but a reform of sheltered workshop payments has been announced. Their transition rate to the general labor market is very low. There are efforts to increase transition options to the general labor market through the budget for work and the budget for vocational training and through supported employment and single contact units for employers. Still, the effectiveness of these efforts has to be improved. A quota system with a levy for non-compliance is in force. However, many enterprises fail to employ 5 % of persons with severe disabilities as required. The coalition parties in the new Government have announced a rise in the levy for enterprises which do not employ any persons with severe disabilities. A general right to reasonable workplace accommodation and effective workplace accessibility regulations are still lacking. (...) Recent reforms of healthcare and rehabilitation will improve accessibility and specialised services. However, these efforts have not yet been successful enough. A national action plan for an inclusive, accessible and diverse healthcare system has been announced. The division between the public and private health insurance systems is still a problem for persons with disabilities. Equal access and non-discrimination in private health insurance are not properly regulated. Pensions for people with a reduced earning capacity are often insufficient to guarantee a minimum living standard. Recent reforms from 2014 to 2019 have only supported new pensioners. An additional reform will now also increase pensions for those who were pensioners with reduced earning capacity before 2014. The Federal Participation Law of 2018 and 2020 aimed to support deinstitutionalisation. However, there are still disadvantages, especially for people who need long-term care. (...) A completely inclusive school system has still not been achieved. Reforms in the Länder include responsibility to close special schools and to invest in inclusive schools but they are proceeding very slowly. Reasonable accommodation and accessibility in the educational system are still inadequate. (...) The National Reform Program (NRP) 2022 focuses on work transition programs, including single contact points for employers and innovative rehabilitation programs. The NRP 2022 includes a national accessibility programme, which is oriented towards accessible mobility, housing, healthcare and private life." (Text excerpt, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Aktuelle Gesetzgebung zur Förderung eines inklusiv(er)en Arbeitsmarktes (2023)

    Tabbara, Annette;

    Zitatform

    Tabbara, Annette (2023): Aktuelle Gesetzgebung zur Förderung eines inklusiv(er)en Arbeitsmarktes. In: Die Berufliche Rehabilitation, Jg. 37, H. 1, S. 4-15.

    Abstract

    "Die positive Entwicklung für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt konnte während der Coronapandemie nicht wie geplant fortgesetzt werden. Nach dem Teilhabestärkungsgesetz wird mit dem nun vorgelegten Gesetzentwurf zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes der nächste wichtige Schritt in Richtung eines inklusiven Arbeitsmarktes gemacht. Es ist absehbar, dass auch die Weiterentwicklung der Werkstätten in Bezug auf das Entgelt, den Zugang und den Übergang der Werkstattbeschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gesetzgeberischen Handlungsbedarf erfordern wird." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Lambertus-Verlag)

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  • Literaturhinweis

    Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 27. März 2023 zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts (20/5664) b) Antrag der Abgeordneten Jürgen und der Fraktion der AfD: Ausgleichsabgabe neu – Mehr Menschen mit Behinderung in Arbeit bringen (20/5999) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Mehr Schritte hin zu einem inklusiven Arbeitsmarkt (20/5820): Materialzusammenstellung (2023)

    Zitatform

    (2023): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 27. März 2023 zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts (20/5664) b) Antrag der Abgeordneten Jürgen und der Fraktion der AfD: Ausgleichsabgabe neu – Mehr Menschen mit Behinderung in Arbeit bringen (20/5999) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Mehr Schritte hin zu einem inklusiven Arbeitsmarkt (20/5820). Materialzusammenstellung. In: Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache, Jg. Dr. 20(11)321 v. 24.03.2023, S. 1-98.

    Abstract

    "Sachverständigenliste: Verbände: Deutscher Gewerkschaftsbund; Sozialverband VdK Deutschland e.V.; Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V.; Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V.; Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.; mittendrin e.V.; Allgemeiner Behindertenverband in Deutschland e.V.. Einzelsachverständige: Prof. Dr. Felix Welti, Kassel; Prof. Franz Josef Düwell, Weimar; Monika Labruier, Köln; Claudia Rustige, Bielefeld." (Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP)

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  • Literaturhinweis

    Catalogue of positive actions to encourage the hiring of persons with disabilities and combating stereotypes (2023)

    Abstract

    "The right of persons with disabilities to work and be employed on an equal basis with others is enshrined in the United Nations Convention on the Rights of Persons with Disabilities, which has been ratified by all EU Member States. Principle 17 of the European Pillar of Social Rights reaffirms the right of persons with disabilities to services that enable them to participate in the labor market and a work environment adapted to their needs. Closing the employment gap between persons with and without disabilities is one of the objectives of the Strategy for the Rights of Persons with Disabilities 2021-2030, which invited Member States to set national targets for employment and adult learning for persons with disabilities. One of the Strategy’s seven flagship initiatives is the Disability Employment Package. The Package aims to improve the labour market outcomes of persons with disabilities by providing guidance and good practices for employers, employers’ associations, and public authorities, as well as by raising awareness about persons with disabilities and by combating stereotypes. (...) This catalogue, which the Commission produced with the help of the European Disability Expertise (EDE) project and the members of the Disability Platform subgroup on employment, is one of the Package’s deliverables. It publicises positive actions carried out by employers and public authorities in Europe to hire persons with disabilities. Those actions can be considered good practices and serve as an inspiration for employers, employers’ organizations, public authorities, trade unions and other stakeholders that support employment of persons with disabilities." (Text excerpt, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts: Gesetzentwurf der Bundesregierung (2023)

    Zitatform

    Bundesregierung (2023): Entwurf eines Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts. Gesetzentwurf der Bundesregierung. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 20/5664 (15.02.2023)), 41 S.

    Abstract

    Das Gesetz zielt darauf ab, mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit zu bringen bzw. in Arbeit zu halten und eine zielgenauere Unterstützung für Menschen mit Schwerbehinderung zu ermöglichen. Erreicht werden soll das Ziel durch eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber (,vierte Staffel'), die Konzentration der Mittel aus der Ausgleichsabgabe auf die Förderung der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, die Einführung einer Genehmigungsfiktion für Anspruchsleistungen des Integrationsamtes, die Aufhebung der Deckelung für den Lohnkostenzuschuss beim Budget für Arbeit sowie eine Neuausrichtung des Sachverständigenbeirates Versorgungsmedizinische Begutachtung. Dem Entwurfstext (nebst Begründung) beigefügt sind die Stellungnahmen des Nationalen Normenkontrollrates und des Bundesrats mit den jeweiligen Gegenäußerungen der Bundesregierung. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen: Betrieben liegen oftmals zu wenige passende Bewerbungen vor (2022)

    Hiesinger, Karolin ; Kubis, Alexander;

    Zitatform

    Hiesinger, Karolin & Alexander Kubis (2022): Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen. Betrieben liegen oftmals zu wenige passende Bewerbungen vor. In: Sozialrecht + Praxis, Jg. 32, H. 7, S. 411-422.

    Abstract

    "Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, auf wenigstens 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze Menschen mit Schwerbehinderungen zu beschäftigen. Bei Unterschreiten dieser Quote ist eine Ausgleichsabgabe fällig, die 2019 laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit rund 61 Prozent der betroffenen Arbeitgeber entrichten mussten. Auf Basis der IAB-Stellenerhebung werden die Erfahrungen von Betrieben mit Menschen mit Schwerbehinderungen untersucht und das Autorenteam geht der Frage nach, warum viele Betriebe die Schwerbehindertenquote nicht erfüllen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Hiesinger, Karolin ; Kubis, Alexander;
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  • Literaturhinweis

    Das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderungen : Menschenrechtliche Grundlagen (2022)

    Knackendöffel, Max;

    Zitatform

    Knackendöffel, Max (2022): Das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderungen : Menschenrechtliche Grundlagen. In: Impulse H. 96, S. 6-12.

    Abstract

    "Menschen mit Behinderungen können sich mit Hilfe des Persönlichen Budgets die notwendigen Leistungen zur Teilhabe eigenständig organisieren. Das ermöglicht ihnen, ein selbstbestimmteres Leben zu führen. Im Folgenden werden die menschenrechtlichen Grundlagen des Persönlichen Budgets dargestellt, die sich aus den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention herleiten lassen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bericht zum Stand und zu den Ergebnissen der Maßnahmen nach Artikel 25 Absatz 2 bis 4 des Bundesteilhabegesetzes: Unterrichtung durch die Bundesregierung (2022)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2022): Bericht zum Stand und zu den Ergebnissen der Maßnahmen nach Artikel 25 Absatz 2 bis 4 des Bundesteilhabegesetzes. Unterrichtung durch die Bundesregierung. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 20/5150 (23.12.2022)), 1391 S.

    Abstract

    Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde die Eingliederungshilfe zum 1. Januar 2020 aus dem System der Sozialhilfe herausgelöst und grundlegend reformiert. Eingliederungshilfeleistungen sollten sich nun konsequent am individuellen Bedarf der Menschen mit Behinderungen orientieren. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sollte damit verbessert und ihre Selbstbestimmung gestärkt werden. Die Umsetzung der Reform wurde gemäß Art. 25 Abs. 2 bis 4 BTHG von Projekten zu folgenden Themen begleitet und untersucht: (1) Begleitung der Umsetzung der Regelungen des Bundesteilhabegesetzes (Umsetzungsbegleitung BTHG), (2) Untersuchung der Ausführung sowie der absehbaren Wirkungen der neuen Regelungen der Eingliederungshilfe (Wirkungsprognose), (3) Modellhafte Erprobung der zum 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Verfahren und Leistungen der Eingliederungshilfe (modellhafte Erprobung), (4) Untersuchung der jährlichen Einnahmen und Ausgaben bei den Leistungen der Eingliederungshilfe (Finanzuntersuchung). Der nun vorgelegte Bericht zu diesen Projekten gibt Einblicke, u.a. zu den Wirkungen der Reform auf die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen oder den finanziellen Auswirkungen für die Träger der Eingliederungshilfe - allerdings mit dem Hinweis, dass die Befunde einen Zwischenstand darstellen. Aus den bisherigen Ergebnissen geht hervor, dass Selbstvertretungsorganisationen vor allem die durch das BTHG gestiegene Transparenz sowie die Ermöglichung passgenauerer Leistungen betonen, während Leistungsträger den höheren Aufwand in der Verwaltungspraxis in Verbindung mit Fachkräfteengpässen kritisieren. In der Verwaltungspraxis hat sich z.B. der Beratungsumfang der Eingliederungshilfeträger vergrößert. Hinsichtlich des mit dem BTHG eingeführten Budgets für Arbeit nach Paragraph 61 SGB IX und der anderen Leistungsanbieter nach Paragraph 60 SGB IX zeigen bisherige Erhebungen, dass diese neuen Angebote deutlich seltener in Anspruch genommen wurden als erwartet. Die Abschlussberichte der Begleit- und Forschungsprojekte zum BTHG sind dem Anlagenband 1 zu entnehmen. Zur besseren Lesbarkeit wurden die Anhänge zu den einzelnen Abschlussberichten mit ergänzenden, vorwiegend methodischen, Informationen in einem Anlagenband 2 beigefügt. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 25. April 2022 zum a) Antrag der Fraktion der CDU/CSU: Potentiale nutzen - Inklusive Arbeitswelt stärken (20/1013) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Volle und wirksame Partizipation von Menschen mit Behinderungen und deren Organisationen garantieren (20/1115): Materialzusammenstellung (2022)

    Zitatform

    (2022): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 25. April 2022 zum a) Antrag der Fraktion der CDU/CSU: Potentiale nutzen - Inklusive Arbeitswelt stärken (20/1013) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Volle und wirksame Partizipation von Menschen mit Behinderungen und deren Organisationen garantieren (20/1115). Materialzusammenstellung. In: Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache H. Dr. 20(11)52 v. 22. April 2022, S. 1-91.

    Abstract

    In der öffentlichen Anhörung kommen folgende Organisationen zu Wort: DGB, Bundesvereinigung Lebenshilfe, BAG Selbsthilfe, LIGA Selbstvertretung, ProjektRouter, BAG Inklusionsfirmen, BAG der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, BAG Werkstätten für behinderte Menschen, BAG der Berufsbildungswerke. Entsprechend der von den Verbänden vertretenen Interessen werden einzelne Aspekte kontrovers diskutiert: die UN-Behindertenrechtskonvention als Maßstab des Handelns; die Orientierung an einer 'echten' Inklusion mit einer Umwandlung bestehender Systeme der 'Aussonderung behinderter Menschen' zugunsten inklusiver Angebote (vor allem die Umwandlung des Systems der Werkstätten für behinderte Menschen zugunsten inklusiver Fördermöglichkeiten etwa über das Budget für Arbeit, das Budget für Ausbildung oder eine Beschäftigung in Inklusionsbetrieben); eine Erweiterung von Partizipationsprozessen bei Behandlung der Behindertenpolitik als Querschnittaufgabe, die bislang meist im Bundesministerium für Arbeit und Soziales angesiedelt ist; die Privilegierung von Inklusionsunternehmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Klärungsbedarf besteht, auf welche Weise und anhand welcher Standards die Digitalisierung noch stärker als Chance für die Inklusion zu nutzen oder die Brückenfunktion der Inklusionsunternehmen zu stärken ist, die Förderinstrumente für die Teilhabe am Arbeitsleben noch stärker als Teil einer Förderkette zu sehen und die Durchlässigkeit der Förderinstrumente zu erhöhen sind. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Teilhabe stärken von Menschen mit Behinderungen: VdK-Stellungnahme zum Gesetzentwurf (2021)

    Czennia, Dorothee;

    Zitatform

    Czennia, Dorothee (2021): Teilhabe stärken von Menschen mit Behinderungen. VdK-Stellungnahme zum Gesetzentwurf. In: Sozialrecht + Praxis, Jg. 31, H. 4, S. 207-220.

    Abstract

    "Stellungnahme des Sozialverbands VdK Deutschland e.V. vom 15. Januar 2021 zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Teilhabestärkungsgesetz)" (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Übergang zwischen Schule und Beruf neu denken: Für ein inklusives Ausbildungssystem aus menschenrechtlicher Perspektive (2021)

    Enggruber, Ruth; Oehme, Andreas; Tillmann, Frank; Neises, Frank; Schröer, Wolfgang; Palleit, Leander;

    Zitatform

    Enggruber, Ruth, Frank Neises, Andreas Oehme, Leander Palleit, Wolfgang Schröer & Frank Tillmann (2021): Übergang zwischen Schule und Beruf neu denken: Für ein inklusives Ausbildungssystem aus menschenrechtlicher Perspektive. Berlin ; Bonn ; Düsseldorf ; Halle ; Hildesheim, 48 S.

    Abstract

    "In den letzten Jahren wurden durch menschenrechtliche Konventionen – wie bspw. das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen, der sogenannten UN-Behindertenrechtskonvention und deren Ratifizierung – einschlägige Rechtsnormen geschaffen, welche teils weitreichende Reformbedarfe des deutschen Ausbildungssystems deutlich werden lassen. Der Fokus der vom Paritätischen Gesamtverband beauftragten Expertise richtet sich auf die Wechselverhältnisse zwischen den aktuellen Herausforderungen im Jugendalter in der Zeit zwischen Schule und Beruf und dem institutionellen Gefüge in diesem Lebensalter. Sie geht der Fragestellung nach, welche Implikationen aus menschenrechtlicher Perspektive für eine inklusive Ausgestaltung des deutschen Berufsausbildungssystems unter Berücksichtigung aktueller empirischer Befunde zum Übergang Schule-Beruf erwachsen. Im Überblick auf den Aufbau der Expertise dienen die ersten beiden Kapitel der konzeptionellen Rahmung der beschrittenen Argumentation, indem zunächst aus den relevanten Konventionen menschenrechtlich ableitbare Kriterien der Bewertung des derzeitigen, an den allgemeinbildenden Schulbesuch anschließende Bildungssystem herausgearbeitet werden. Dem schließen sich Überlegungen zur Rolle der Jugendsozialarbeit als kompensatorisches oder nachteilsausgleichendes Unterstützungssystem an. Die beiden folgenden Kapitel widmen sich der Darstellung aktueller Entwicklungen sowie bestehender Ungleichheiten am Übergang Schule-Beruf aus Sicht der Jugend- und der Berufsbildungsforschung. Abschließend werden zentrale Anforderungen an eine Umgestaltung der institutionellen Arrangements beruflicher Bildung und der begleitenden Unterstützungssysteme hin zu einem inklusiven Ausbildungssystem formuliert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Dritter Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen (Gesamtbericht): Teilhabe - Beeinträchtigung - Behinderung (2021)

    Maetzel, Jakob; Braukmann, Jan; Frankenbach, Patrick; Heimer, Andreas; Schmutz, Sabrina; Ludwig, Lätizia;

    Zitatform

    (2021): Dritter Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen (Gesamtbericht). Teilhabe - Beeinträchtigung - Behinderung. Bonn, 827 S.

    Abstract

    "Der dritte Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen beruht größtenteils auf dem Forschungsstand aus der Zeit kurz vor der Pandemie. Er bietet einen systematischen und ausführlichen Überblick über die vorliegenden Erkenntnisse der Forschung zur Entwicklung der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen sowie verbleibenden Herausforderungen. Gleichzeitig bildet er die Brücke zu einer Berichterstattung in neuer Datenqualität und Tiefe. Erstmals fließen in diesen Bericht Ergebnisse einer im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) bundesweit durchgeführten umfangreichen Teilhabebefragung ein. Diese „Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“ läuft seit dem Jahr 2017. Sie liefert erstmals repräsentative Daten nach dem international anerkannten bio-psycho-sozialen Konzept der ICF (International Classification of Functioning, Disability and Health) zur Messung von Teilhabebarrieren im Wechselspiel zwischen Individuum und Umfeld bzw. Umwelt." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Niemand darf wegen einer Behinderung benachteiligt werden: IAB-Debattenbeitrag zu Inklusion ins Erwerbsleben (2021)

    Rauch, Angela ; Reims, Nancy ;

    Zitatform

    Rauch, Angela & Nancy Reims (2021): Niemand darf wegen einer Behinderung benachteiligt werden. IAB-Debattenbeitrag zu Inklusion ins Erwerbsleben. In: Sozialrecht + Praxis, Jg. 31, H. 2, S. 89-96., 2021-01-21.

    Abstract

    "Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in das Erwerbsleben schreitet voran. Aber oft bestimmen noch Vorurteile und ein mangelhaftes Wissen über Behinderungen das Denken vieler Menschen. Es geht darum, Vorurteile auszuräumen und für ein Verständnis von Behinderung zu sensibilisieren, das nicht von Defiziten ausgeht, sondern von unausgeschöpften Potenzialen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Rauch, Angela ; Reims, Nancy ;
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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz): Gesetzentwurf der Bundesregierung (2021)

    Zitatform

    Bundesregierung (2021): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz). Gesetzentwurf der Bundesregierung. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19(27400) (09.03.2021)), 76 S.

    Abstract

    Durch das Teilhabestärkungsgesetz sollen weitere Verbesserungen und mehr Teilhabechancen für Menschen mit Behinderungen erreicht werden. Zudem sollen soziale Leistungen über das Bildungs- und Teilhabepaket rechtssicher gemacht und vereinfachte, elektronische Anträge auf Kurzarbeit ermöglicht werden. (IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 19. April 2021 um 12:30 Uhr zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) (BT-Drucksache 19/27400) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der AfD: Kein Ausschluss der Teilhabe von Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung in Krankenhäusern oder Reha-Einrichtungen (BT-Drucksache 19/22929) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der FDP: Umfassende Teilhabe und Inklusion für Deutschland (BT-Drucksache 19/24886) d) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der FDP: Volle und wirksame Teilhabe für Menschen mit Behinderung durch ein Assistenzhundegesetz (BT-Drucksache 19/14503) e) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen deutlich verbessern und Selbstbestimmungsrecht garantieren (BT-Drucksache 19/27299) f) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Tierische Assistenz ermöglichen - Assistenzhunde für Menschen mit Behinderungen gesetzlich garantieren (BT-Drucksache 19/27316) g) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sozialstaat auf Augenhöhe – Zugang zu Teilhabeleistungen verbessern (BT-Drucksache 19/24437) / Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen: Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2021)

    Zitatform

    (2021): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 19. April 2021 um 12:30 Uhr zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) (BT-Drucksache 19/27400) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der AfD: Kein Ausschluss der Teilhabe von Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung in Krankenhäusern oder Reha-Einrichtungen (BT-Drucksache 19/22929) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der FDP: Umfassende Teilhabe und Inklusion für Deutschland (BT-Drucksache 19/24886) d) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der FDP: Volle und wirksame Teilhabe für Menschen mit Behinderung durch ein Assistenzhundegesetz (BT-Drucksache 19/14503) e) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen deutlich verbessern und Selbstbestimmungsrecht garantieren (BT-Drucksache 19/27299) f) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Tierische Assistenz ermöglichen - Assistenzhunde für Menschen mit Behinderungen gesetzlich garantieren (BT-Drucksache 19/27316) g) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sozialstaat auf Augenhöhe – Zugang zu Teilhabeleistungen verbessern (BT-Drucksache 19/24437) / Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. In: Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache, Jg. 19(11)1036 v. 15.4.2021, S. 1-176.

    Abstract

    Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 19. April 2021 zum Gesetzentwurf des Teilhabestärkungsgesetzes. Liste der Sachverständigen: Verbände: Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Bundesagentur für Arbeit; Allianz für Assistenzhunde – Pfotenpiloten e.V.; Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V.; Deutscher Landkreistag; Associata-Assistenzhunde e.V.; Deutscher Gewerkschaftsbund; Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.; Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V.; Einzelsachverständige: Nancy Poser, Trier; Constantin Grosch, Hameln

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  • Literaturhinweis

    Union der Gleichheit: Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021‑ 2030: Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen : COM(2021) 101 fina (2021)

    Abstract

    "Im März 2021 hat die Europäische Kommission die Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 angenommen. Die Strategie baut auf den Ergebnissen der vorangegangenen Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020 auf, die den Weg für ein barrierefreies Europa geebnet und Menschen mit Behinderungen in die Lage versetzt hat, ihre Rechte wahrzunehmen und uneingeschränkt am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilzuhaben. Trotz der Fortschritte der vergangenen zehn Jahre stoßen Menschen mit Behinderungen immer noch auf große Hindernisse und sind stärker von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Mit dieser Strategie soll sichergestellt werden, dass alle Menschen mit Behinderungen in Europa ungeachtet ihres Geschlechts, ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Ausrichtung - ihre Menschenrechte wahrnehmen können, - Chancengleichheit sowie gleichberechtigten Zugang zur Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben genießen, - frei entscheiden können, wo, wie und mit wem sie leben, - sich unabhängig von ihrem Unterstützungsbedarf frei in der EU bewegen können - und keinerlei Diskriminierung mehr erfahren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt: Erster Zwischenbericht (2021)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2021): Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Erster Zwischenbericht. (Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Forschungsbericht 586), Berlin, 85 S.

    Abstract

    "Die Studie dient dazu, ein transparentes, nachhaltiges und zukunftsfähiges Entgeltsystem in Werkstätten für behinderte Menschen zu entwickeln. Es wird auch untersucht, wie Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verbessert werden können. Der erste Zwischenbericht enthält eine Auswertung der rechtswissenschaftlichen und sozialpolitischen Diskussion sowie den ersten Teil des rechtlichen Rahmens, der sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention und aus dem Europarecht ergibt. Weiterhin enthält er Berechnungen zur Einkommenssituation von Werkstattbeschäftigten unter Berücksichtigung möglicher Kombinationen mit Grundsicherung und Erwerbsminderungsrenten sowie Modellrechnungen zu einigen Alternativvorschlägen. Schließlich wird über den Stand der Vorbereitung der Befragungen von Werkstattleitungen und Werkstattbeschäftigten berichtet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Das Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderungen in Deutschland und Österreich: Empfehlungen und Diskussionen zur Umsetzung von Art. 27 UN-BRK (2020)

    Dittmann, Réne;

    Zitatform

    Dittmann, Réne (2020): Das Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderungen in Deutschland und Österreich. Empfehlungen und Diskussionen zur Umsetzung von Art. 27 UN-BRK. In: Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht, S. 1-9.

    Abstract

    "Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) konkretisiert die in anderen internationalen Verträgen enthaltenen Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen, so auch das Recht auf Arbeit. Nach Art. 27 Abs. 1 S. 1 UN-BRK anerkennen die Vertragsstaaten das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit, was das Recht auf die Möglichkeit beinhaltet, den Lebensunterhalt durch frei gewählte oder angenommene Arbeit auf einem offenen, integrativen/inklusiven und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld zu verdienen. Über die Maßnahmen zur Umsetzung der Verpflichtungen aus der UN-BRK und die dabei erzielten Fortschritte haben die Vertragsstaaten dem Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Fachausschuss) regelmäßig zu berichten (Art. 35 Abs. 1 UN-BRK). Deutschland und Österreich haben jeweils ein erstes Staatenberichtsverfahren durchlaufen und werden nun ein zweites Mal durch den UN-Fachausschuss geprüft. Aus diesem Anlass wurde am 13. Februar 2020 in Innsbruck die Tagung „Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland und Österreich“ von Prof. Dr. Michael Ganner, Dr. Elisabeth Rieder, Dr. Caroline Voithofer (alle Universität Innsbruck) und Prof. Dr. Felix Welti (Universität Kassel) veranstaltet. Dieser Beitrag zeigt auf, welche Beobachtungen und Empfehlungen der UN-Fachausschuss zur Umsetzung von Art. 27 UN-BRK in seinen Abschließenden Bemerkungen zu den ersten Staatenberichten für Deutschland und Österreich hatte (I.). Anschließend wird über aktuelle Diskussionen in beiden Ländern berichtet (II.)" (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Evaluating social investment in disability policy (2020)

    Folmer, Christopher P. Reinders; van der Veen, Romke; Mascini, Peter;

    Zitatform

    Folmer, Christopher P. Reinders, Peter Mascini & Romke van der Veen (2020): Evaluating social investment in disability policy. In: Social Policy and Administration, Jg. 54, H. 5, S. 792-812. DOI:10.1111/spol.12579

    Abstract

    "Disability policy in European countries is displaying a shift towards social investment: increasing human capital and access to the labour market. The reasoning that underlies this transition is that disabled persons would benefit from mainstream employment, but are impeded in traditional policy by deficiencies in labour supply and demand. However, the shift towards more activating policies in many countries is accompanied by a decline in social protection. It is unclear whether social investment may effectively promote the employment chances of disabled persons within this context. The present research examines this question through a quantitative, cross‐sectional, multilevel analysis on microdata from 22 EU countries. Our findings suggest greater activation to predict lower employment chances, while reducing passive support shows mixed effects. Conversely, measures for facilitation in daily life predict greater employment chances, as do measures for sheltered work. These findings raise questions over the value of social investment for disabled persons - and underline the need to overcome broader barriers in the labour market and in society." (Author's abstract, IAB-Doku, Published by arrangement with John Wiley & Sons) ((en))

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