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Dossier

Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beruf

Mit dem Bundesteilhabegesetz und dem Nationalen Aktionsplan 2.0 wurden 2016 zwei wichtige behindertenpolitische Vorhaben angestoßen und in den Folgejahren umgesetzt und weiterentwickelt. Damit soll im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention die Inklusion in Deutschland weiter vorangetrieben werden, indem die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden. Mit dem schrittweisen Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes erfuhren das Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die Eingliederungshilfe (SGB IX) weitreichende Änderungen. Wie stellt sich die Situation von behinderten Menschen auf dem Arbeitsmarkt dar? Wie lassen sich behindertengerechte Berufsleben und inklusive Arbeitswelten gestalten?
Die Infoplattform stellt zentrale Dokumente und relevante Quellenhinweise zusammen, inhaltlich strukturiert nach den Aspekten der Politik für behinderte Menschen und den diskutierten bzw. realisierten Reformanstrengungen.

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im Aspekt "Sachsen-Anhalt"
  • Literaturhinweis

    Was das Konzept der Unterstützten Beschäftigung leistet (2019)

    Oschmiansky, Frank; Kaps, Petra;

    Zitatform

    Oschmiansky, Frank & Petra Kaps (2019): Was das Konzept der Unterstützten Beschäftigung leistet. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 72, H. 5, S. 373-381. DOI:10.5771/0342-300X-2019-5-373

    Abstract

    "Unterstützte Beschäftigung (UB) ist eine Maßnahme für Menschen mit Behinderung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Anders als bei traditionellen beruflichen Wiedereingliederungsprogrammen sieht die seit 2009 im deutschen Sozialgesetzbuch IX verankerte UB die rasche Platzierung auf dem ersten Arbeitsmarkt mit berufsbegleitender Unterstützung und Qualifizierung vor. Ziel der UB ist ein sozialversicherungspflichtiges, betriebliches Arbeitsverhältnis, das möglichst dauerhaft erhalten bleiben soll. Der Beitrag diskutiert explorativ den Umsetzungsstand und die Potenziale des Instruments. Er zeigt unter anderem, dass das Instrument zwar von allen wesentlichen Institutionen und Akteursgruppen überwiegend positiv bewertet und gewürdigt wird, die Teilnehmerzahlen aber auf bescheidenem Niveau verharren. Der Umstand, dass die Maßnahme in den Bundesländern unterschiedlich stark genutzt wird, deutet auf nicht ausgeschöpfte Potenziale hin. Dies wird auch von involvierten Praktikern bestätigt, die die Autoren im Rahmen von Fallstudien befragt haben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Das "Budget für Arbeit": wesentlicher Baustein für die Weiterentwicklung der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit einer Behinderung (2016)

    Wuschech, Simone; Bruère, Kerstin; Beyer, Christoph;

    Zitatform

    Wuschech, Simone, Kerstin Bruère & Christoph Beyer (2016): Das "Budget für Arbeit". Wesentlicher Baustein für die Weiterentwicklung der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit einer Behinderung. In: Behindertenrecht, Jg. 55, H. 1, S. 10-14.

    Abstract

    Nach Ansicht des Verfassers kann das vom Gesetzgeber angekündigte 'Budget für Arbeit' ein wesentliches Instrument sein, um nachhaltige alternative Beschäftigungsmöglichkeiten für Behinderte auf dem ersten Arbeitsmarkt zu schaffen und deren selbstbestimmte Entscheidungsfindung hierüber zu fördern. Anhand von Beispielen aus den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt zeigt er auf, dass bereits einige erfolgreiche Aktivitäten rund um die Übergänge aus der Förderschule bzw. aus der Behindertenwerkstätte auf den ersten Arbeitsmarkt vorhanden vorliegen. 'Ihnen allen haftet jedoch nach wie vor der Modellcharakter an.' Fazit: 'Ein bundesgesetzlich verankertes Budget für Arbeit kann einen wesentlichen Beitrag zur Inklusion in Deutschland leisten. Dafür müssen jedoch die Rahmenbedingungen sauber formuliert und Zuständigkeiten geklärt sein.' (IAB)

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