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Dossier

Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beruf

Mit dem Bundesteilhabegesetz und dem Nationalen Aktionsplan 2.0 wurden 2016 zwei wichtige behindertenpolitische Vorhaben angestoßen und in den Folgejahren umgesetzt und weiterentwickelt. Damit soll im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention die Inklusion in Deutschland weiter vorangetrieben werden, indem die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden. Mit dem schrittweisen Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes erfuhren das Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die Eingliederungshilfe (SGB IX) weitreichende Änderungen. Wie stellt sich die Situation von behinderten Menschen auf dem Arbeitsmarkt dar? Wie lassen sich behindertengerechte Berufsleben und inklusive Arbeitswelten gestalten?
Die Infoplattform stellt zentrale Dokumente und relevante Quellenhinweise zusammen, inhaltlich strukturiert nach den Aspekten der Politik für behinderte Menschen und den diskutierten bzw. realisierten Reformanstrengungen.

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  • Literaturhinweis

    Behinderte Frauen als Zielgruppe der Schwerbehindertenpolitik (1989)

    Niehaus, Mathilde;

    Zitatform

    Niehaus, Mathilde (1989): Behinderte Frauen als Zielgruppe der Schwerbehindertenpolitik. In: D. Sadowski & I. M. Rendenbach (Hrsg.) (1989): Neue Zielgruppen in der Schwerbehindertenpolitik (Campus. Forschung, 623, Trierer Schriften zu Sozialpolitik und Sozialverwaltung, 02), S. 123-136.

    Abstract

    Die wenigen bisher vorliegenden Studien zur Situation behinderter Frauen zeigen, daß sich die Gruppe der schwerbehinderten Frauen von der Gruppe der schwerbehinderten Männer hinsichtlich der Merkmale Familienstand, Behinderungsgrad, Alter, Art und Ursache der Behinderung unterscheidet. Frauen, insbesondere die im erwerbsfähigen Alter, sind in der Bundesbehindertenstatistik unterrepräsentiert. Die Autorin betrachtet die Ursachen hierfür und fragt, ob Frauen trotz Vorliegens einer Schädigung auf eine amtliche Anerkennung verzichten oder ob sie durch die Anerkennungspraxis der Behörden diskriminiert werden. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Berufsbildung, Arbeitsmarktchancen und betriebliche Integration Behinderter: Überblick über die empirische Forschung der 80er Jahre (1989)

    Oyen, Renate;

    Zitatform

    Oyen, Renate (1989): Berufsbildung, Arbeitsmarktchancen und betriebliche Integration Behinderter. Überblick über die empirische Forschung der 80er Jahre. In: Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Jg. 22, H. 4, S. 507-522.

    Abstract

    In dem Beitrag wird zunächst die Entwicklung der Rehabilitations- und Behindertenpolitik in der Bundesrepublik Deutschland kurz umrissen. Im Hauptteil werden dann in den 80er Jahren veröffentlichte Forschungsarbeiten vorgestellt, die sich einerseits mit der Berufsausbildung und Umschulung jugendlicher und erwachsener Behinderter - also der beruflichen Rehabilitation - befassen und die andererseits die Situation (Schwer-)Behinderter am Arbeitsmarkt und im Betrieb behandeln.
    Während die betriebliche Ausbildung Behinderter bisher erst wenig untersucht wurde, ist der Ausbau der überbetrieblichen Ausbildung von Anfang an wissenschaftlich begleitet worden. Die Forschungsergebnisse zeigen hier, dass es zwar noch eine Reihe ungelöster Fragen gibt - wie die Vermeidung von Abbrüchen, die Suche nach weiteren geeigneten Ausbildungs- und Umschulungsberufen oder nach der optimalen Ausbildungsorgenisation -, dass die berufliche Rehabilitation aber dennoch als erfolgreich zu bewerten ist, weil die Mehrheit der Absolventen ausbildungsgemäß beruflich integriert werden kann. Die Studien zur Arbeitsmarkt- und Berufssituation der Behinderten insgesamt zeigen u.a., dass Behinderte in un- und angelernten Tätigkeiten überrepräsentiert sind. Mit ihrer Arbeits(platz)situation sind sie überwiegend zufrieden. Ihre Leistungen werden von den Arbeitgebern ebenfalls überwiegend positiv bewertet. Trotzdem ist die Bereitschaft der Unternehmen, weitere Behinderte einzustellen, sehr gering. Daran konnten auch die finanziellen Anreize und Sanktionen des Schwerbehindertengesetzes von 1974 nichts ändern. Die beschäftigungssichernden Instrumente des Gesetzes sind dagegen wirkungsvoller. Infolge des besonderen Kündigungsschutzes werden Schwerbehinderte seltener arbeitslos als die Gesamtheit der Arbeitnehmer. Tritt eine Arbeitslosigkeit aber doch ein, dauert sie länger und führt häufiger zu einem beruflichen Abstieg oder zur Ausgliederung aus dem Arbeitsmarkt als bei Nichtbehinderten. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Ausgleichsabgabe als Mittel der Schwerbehindertenpolitik (1989)

    Ritz, Hans-Günther;

    Zitatform

    Ritz, Hans-Günther (1989): Ausgleichsabgabe als Mittel der Schwerbehindertenpolitik. In: Soziale Arbeit, Jg. 38, H. 10/11, S. 403-406.

    Abstract

    Der Autor beschreibt zunächst, was die Ausgleichsabgabe ist und wie sie sich im Instrumentarium des Schwerbehindertengesetzes darstellt. Anschließend wird erläutert, was die Ausgleichsabgabe als Steuerungsinstrument erreichen soll und wie sie verwendet wird. Gleichfalls erörtert wird, was die Ausgleichsabgabe für Behinderte und Arbeitgeber bedeutet. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Neue Zielgruppen in der Schwerbehindertenpolitik (1989)

    Sadowski, Dieter ; Franken, Werner; Frick, Bernd; Filipp, Sigrun-Heide; Schubert, Andreas; Aymanns, Peter; Rendenbach, Ingo M.; Brennecke, Ralph; Meinhart, Peter; Semlinger, Klaus; Niehaus, Mathilde; Brinkmann, Christian; Rosenberg, Peter; Bauer, Karl-Adolf; Schiebeler, Henning;

    Zitatform

    Sadowski, Dieter & Ingo M. Rendenbach (Hrsg.) (1989): Neue Zielgruppen in der Schwerbehindertenpolitik. (Campus. Forschung 623), Frankfurt u.a.: Campus-Verl., 261 S.

    Abstract

    Die Beiträge des Bandes sind überarbeitete Fassungen von Vorträgen, die auf dem Zweiten Sozialpolitischen Symposion des Zentrums für Arbeit und Soziales der Universität Trier am 10. und 11. Oktober 1988 in Trier gehalten wurden. Sie befassen sich mit der Frage, welche Probleme die Behindertenpolitik in den nächsten Jahren und Jahrzehnten zu bewältigen hat.
    Im ersten Teil werden demographische Prognosen der Gesamtzahl der Behinderten bis 2030 vorgestellt und politische Konsequenzen aus dem erwarteten Anstieg der Schwerbehindertenzahlen diskutiert.
    Im zweiten Teil wird die Lage einzelner Behindertengruppen (arbeitslose Schwerbehinderte, psychisch Behinderte und behinderte Frauen) untersucht.
    Im dritten Teil werden Zielgruppendifferenzierungen in der beruflichen Rehabilitation und in der betrieblichen Behindertenarbeit aus der Sicht eines Werksarztes, eines Landesministeriums und eines politikwissenschaftlich orientierten Ökonomen dargestellt. Ferner werden Studien zu den personalen und sozialen Ressourcen bei der Bewältigung chronischer Krankheiten und Behinderungen referiert.
    Im abschließenden vierten Teil wird die praktische Behindertenarbeit betrachtet, und zwar am Beispiel einer großen sozialen Anstalt und der Behindertenpolitik in der DDR. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Schwerbehinderte und Handwerk: eine Stellungnahme der Bundesvereinigung der Fachverbände des Deutschen Handwerks (1989)

    Zitatform

    (1989): Schwerbehinderte und Handwerk. Eine Stellungnahme der Bundesvereinigung der Fachverbände des Deutschen Handwerks. In: Soziale Arbeit, Jg. 38, H. 10/11, S. 416-418.

    Abstract

    Die Stellungnahme weist zunächst auf die Besonderheiten bei der Beschäftigung von Schwerbehinderten in Klein- und Mittelbetrieben des Handwerks hin. Anschließend werden handwerkspolitische Wünsche und Forderungen im Zusammenhang mit dem Schwerbehindertengesetz formuliert. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Die neue Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (1988)

    Adlhoch, Ulrich;

    Zitatform

    Adlhoch, Ulrich (1988): Die neue Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung. In: Behindertenrecht, Jg. 27, H. 6, S. 126-131.

    Abstract

    "Die durch die Novellierung des SchwbG 1986 sozusagen in Stichworten vorgegebene Erweiterung der Instrumente zur Eingliederung Schwerbehinderter ins Arbeitsleben ist von der neuen SchwbAV detailliert umgesetzt worden. Dies gilt zum einen für die Förderung der Einstellung durch die Arbeitsverwaltung. Gab es früher dazu lediglich befristete Sonderprogramme und Richtlinien, so haben die § 33 Abs. 2 SchwbG und §§ 1 ff. SchwbAV diese finanziellen Hilfen zu Regelleistungen, ja sogar Rechtsansprüchen der Arbeitgeber verdichtet. Zum anderen sind die von den Hauptfürsorgestellen zu erbringenden begleitenden Hilfen im Arbeitsleben um notwendige Leistungstatbestände wie z.B. die berufsbegleitende Fortbildung gemäß § 24 SchwbAV, die Leistungen an Arbeitgeber bei außergewöhnlichen Belastungen gemäß § 27 SchwbAV sowie die psychosoziale Betreuung nach § 28 SchwbAV ergänzt worden. Damit sind jetzt verstärkt auch Hilfen für Hörbehinderte, psychisch und geistig Behinderte möglich. Dies bedingt wiederum, daß die Hauptfürsorgestellen sich spezialisieren und mit eigenem Fachpersonal auf die neuen Aufgaben reagieren müssen. In der Förderungspraxis seit 1978 aufgetretene Probleme sind bei einzelnen begleitenden Hilfen durch Klarstellungen und Leistungserweiterungen sachgerecht gelöst worden; zu begrüßen ist insbesondere die neue Auffangnorm für spezielle betriebliche Maßnahmen gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SchwbAV. Leider ungelöst bleibt die leidige Abgrenzungsfrage zu den vorrangigen Rehabilitationsleistungen. Diese Problematik wird noch dadurch verschärft, daß die SchwbAV gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 die Tendenz zeigt, begleitende Hilfen schon zur Arbeitsaufnahme, also noch im klassischen Zuständigkeitsbereich der Bundesanstalt für Arbeit zu gewähren. Alles in allem gibt die SchwbAV jetzt aber der Arbeitsverwaltung und den Hauptfürsorgestellen ein gut sortiertes Instrumentarium an die Hand, um die berufliche Integration möglichst vieler Schwerbehinderter zu fördern." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Die soziale Situation schwerbehinderter Erwerbspersonen: eine explorative Studie in Rheinland-Pfalz (1988)

    Braun, Hans; Niehaus, Mathilde;

    Zitatform

    Braun, Hans & Mathilde Niehaus (1988): Die soziale Situation schwerbehinderter Erwerbspersonen. Eine explorative Studie in Rheinland-Pfalz. Trier, 72 S.

    Abstract

    Ziel der Studie war es, die subjektive Einschätzung der Lebenslage Schwerbehinderter zu erfassen. Mit insgesamt 84 arbeitslosen und erwerbstätigen Schwerbehinderten wurden Gespräche über den Verlauf und das Erleben der eigenen Behinderung, über das soziale Netzwerk der Familie, Verwandtschaft und Nachbarschaft, die Wohnsituation und wirtschaftliche Lage sowie über die Erfahrungen am Arbeitsplatz geführt. Im Hinblick auf die Arbeitssituation ergab die Untersuchung, daß die Arbeitsplätze Schwerbehinderter überwiegend sehr sicher sind. Allerdings sehen vier von zehn Befragten ihren Arbeitsplatz als nicht ihrer Behinderung entsprechend an und fast jeder fünfte fühlt sich am Arbeitsplatz überfordert. Schwierigkeiten mit Kollegen gibt nur jeder zehnte erwerbstätige Schwerbehinderte an. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Die arbeitsmarktpolitische Problematik der Vermittlung Schwerbehinderter und deren Integration in den Arbeitsmarkt (1988)

    Christmann, Heinz;

    Zitatform

    Christmann, Heinz (1988): Die arbeitsmarktpolitische Problematik der Vermittlung Schwerbehinderter und deren Integration in den Arbeitsmarkt. In: (1988): Schwerbehinderte und Arbeitswelt (Campus. Forschung, 579), S. 73-79.

    Abstract

    "Ausgehend von einer Darstellung der aktuellen Beschäftigungssituation erläutert der Autor die wesentlichen Schwierigkeiten bei der Vermittlung von Schwerbehinderten. Diese Schwierigkeiten resultieren überwiegend aus sozio-demographischen Faktoren, wie z.B. dem höheren Lebensalter, einer unterdurchschnittlichen bzw. fehlenden beruflichen Qualifikation und einer Konzentration arbeitsloser Schwerbehinderter auf Berufsgruppen mit starkem Bewerberüberhang. Dabei betont er die wichtige Rolle der Bundesanstalt für Arbeit bei der beruflichen Eingliederung Schwerbehinderter." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Zur Beschäftigungssituation Schwerbehinderter: eine empirische Analyse anhand des Sozioökonomischen Panels (1988)

    Frick, Bernd; Sadowski, Dieter ;

    Zitatform

    Frick, Bernd & Dieter Sadowski (1988): Zur Beschäftigungssituation Schwerbehinderter. Eine empirische Analyse anhand des Sozioökonomischen Panels. (Zentrum für Arbeit und Soziales Trier. Diskussionsbeitrag 17), Trier, 37 S.

    Abstract

    Zunächst werden die Ergebnisse verschiedener Studien, die die Arbeits- und Beschäftigungssituation schwer- und nichtbehinderter Arbeitnehmer vergleichen, vorgestellt und bewertet. Danach werden die 1984 erhobenen Daten der ersten Welle des "Sozio-ökonomischen Panels", einer Längsschnittunterschung zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Wohnbevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland, analysiert. Die Auswertung zeigt, daß der Anteil Schwerbehinderter an den abhängig Beschäftigten um rund 1,5 % höher ist als von der amtlichen Statistik ausgewiesen. Schwer- und nichtbehinderte Arbeitnehmer unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich verschiedener sozio-demographischer Merkmale und des Ausmaßes an Beschäftigungsstabilität: Schwerbehinderte Arbeitnehmer weisen einen höheren Männeranteil, ein höheres Alter und eine längere Betriebszugehörigkeitsdauer auf als Nichtbehinderte. Ferner werden sie seltener arbeitslos. Insgesamt schließen die Autoren aus den Ergebnissen, daß die These, schwerbehinderte Arbeitnehmer würden diskriminiert, kaum haltbar ist. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Die Förderung von Behindertenarbeitsplätzen nach dem Schwerbehindertengesetz 1986 und der Ausgleichsabgabe-Verordnung 1988 (1988)

    Fuchs, Maximilian;

    Zitatform

    Fuchs, Maximilian (1988): Die Förderung von Behindertenarbeitsplätzen nach dem Schwerbehindertengesetz 1986 und der Ausgleichsabgabe-Verordnung 1988. In: Der Betrieb, Jg. 41, H. 20, S. 1064-1067.

    Abstract

    Die Möglichkeiten einer externen finanziellen Förderung der Beschäftigung Schwerbehinderter wurden bislang von seiten der Arbeitgeber nur unzureichend genutzt. Der Beitrag soll deshalb über das ausgeweitete Förderangebot nach der Novelle des Schwerbehindertengesetzes im Jahre 1986 informieren. Dabei werden auch die angepaßten Regelungen der 2. Durchführungsverordnung zum SchwbG - Ausgleichsabgabeverordnung Schwerbehindertengesetz 1988 (SchwbAV) berücksichtigt. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Das Schwerbehindertenrecht in der Europäischen Gemeinschaft (1988)

    Fuchs, Maximilian;

    Zitatform

    Fuchs, Maximilian (1988): Das Schwerbehindertenrecht in der Europäischen Gemeinschaft. In: (1988): Schwerbehinderte und Arbeitswelt (Campus. Forschung, 579), S. 157-169.

    Abstract

    "Der Autor vergleicht das Schwerbehindertenrecht in ausgewählten Ländern der Europäischen Gemeinschaft. Seinen Ausführungen zufolge haben sich die nationalen Behindertenbegriffe inhaltlich stark angenähert und sind in der Regel arbeits- und berufsbezogen. In allen Ländern der EG bestehen ähnliche Regelungen über die Vermittlung von Behinderten auf dem Arbeitsmarkt, wobei das Quotenprinzip in allen Ländern Anwendung findet. Demgegenüber ist die arbeitsrechtliche Stellung der Behinderten in den Ländern der EG höchst unterschiedlich. Einerseits gilt zwar in allen untersuchten Ländern das allgemeine Arbeitsrecht auch für Behinderte, andererseits jedoch sind Sonderregelungen, wie z.B. im Kündigungsschutzrecht, nicht in allen Ländern vorhanden." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Besonderheiten des Schwerbehindertenproblems und der Politik zur Integration Schwerbehinderter in den Arbeitsmarkt in der Schweiz (1988)

    Gross, Jost;

    Zitatform

    Gross, Jost (1988): Besonderheiten des Schwerbehindertenproblems und der Politik zur Integration Schwerbehinderter in den Arbeitsmarkt in der Schweiz. In: (1988): Schwerbehinderte und Arbeitswelt (Campus. Forschung, 579), S. 193-207.

    Abstract

    "Dem Autor zufolge sind die historisch gewachsenen Zweige der Sozialversicherung in der Schweiz wenig aufeinander bezogen, woraus sich erhebliche Koordinationsprobleme ergeben und oftmals die Wiedereingliederung Behinderter in die Arbeitswelt erschwert wird. So kann ein behinderter Arbeitsloser wegen fehlender Vermittlungsfähigkeit die Anspruchsberechtigung für die Arbeitslosenversicherung verlieren, ohne damit eine Anspruchsberechtigung gegenüber der Invalidenversicherung zu erwerben. Auch die berufliche Vorsorge ist mehr auf die Gesunden und Leistungsfähigen ausgerichtet. Muß der Behinderte die Sozialfürsorge in Anspruch nehmen, so ist dies zumeist mit Statusminderungen (vormundschaftliche Maßnahmen, Einschränkung politischer Rechte) verbunden, da nach liberalem Verständnis derjenige, der aufgrund selbstverschuldeter Not Sozialfürsorge in Anspruch nehmen muß, auch in seiner sozialen und rechtlichen Handlungsfähigkeit beeinträchtigt ist." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Der Schwerbehinderte und seine Rechte: Informationen und Hilfen (1988)

    Harmsen, Claus;

    Zitatform

    Harmsen, Claus (1988): Der Schwerbehinderte und seine Rechte. Informationen und Hilfen. (Heidelberger Wegweiser), Heidelberg: Decker & Müller, 156 S.

    Abstract

    Der Leitfaden systematisiert die Fülle von Vorschriften des Schwerbehindertenrechts. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Rechtsstellung im Arbeitsleben. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Die Wirkungen beruflicher Aus- und Weiterbildung auf die Beschäftigung Behinderter vor dem Hintergrund der technischen Entwicklung (1988)

    Hofbauer, Hans;

    Zitatform

    Hofbauer, Hans (1988): Die Wirkungen beruflicher Aus- und Weiterbildung auf die Beschäftigung Behinderter vor dem Hintergrund der technischen Entwicklung. In: Berufliche Rehabilitation H. 2, S. 19-33.

    Abstract

    Der Autor begründet zunächst die Notwendigkeit von Wirkungsanalysen der beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen und beschreibt dann kurz Methoden für solche Analysen. Anschließend werden anhand ausgewählter Forschungsergebnisse des IAB folgende Thesen belegt:
    1. Mit zunehmendem Einsatz neuer Techniken steigen die Anforderungen an die Qualifikation der Erwerbstätigen.
    2. Das durchschnittliche Qualifikationsniveau der Personen, die einer beruflichen Rehabilitation bedürfen, liegt unter dem aller Erwerbstätigen.
    3. Mit den Bildungsmaßnahmen für Behinderte werden oft sehr ehrgeizige berufspädagogische Ziele verfolgt und von den Behinderten, die die Maßnahmen nicht abbrechen, überwiegend auch erreicht, vor allem dank der begleitenden Hilfen, die in den Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken angeboten werden.
    4. Meist führt eine Kombination verschiedener Faktoren, die empirisch nur schwer zu identifizieren sind, zum Abbruch einer Bildungsmaßnahme.
    5. Das Ziel beruflicher Bildungsmaßnahmen für Behinderte ist erreicht, wenn durch sie den Behinderten die gleichen Erwerbschancen vermittelt wurden, wie sie Nichtbehinderte nach Abschluß entsprechender Maßnahmen haben.
    Im Ausblick werden Vorhaben, die das IAB auf dem Gebiet der Rehabilitationsforschung plant, kurz vorgestellt. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Der besondere Kündigungsschutz für Schwerbehinderte: eine Auseinandersetzung mit den Rechtstatsachen anhand der Verfahren vor der Hauptfürsorgestelle Stuttgart (1988)

    Jopen, Christoph;

    Zitatform

    Jopen, Christoph (1988): Der besondere Kündigungsschutz für Schwerbehinderte. Eine Auseinandersetzung mit den Rechtstatsachen anhand der Verfahren vor der Hauptfürsorgestelle Stuttgart. (Konstanzer Schriften zur Rechtstatsachenforschung 05), Konstanz: Universitätsverlag Konstanz, 253 S.

    Abstract

    Die Arbeit untersucht die Funktionsweise und Effizienz des besonderen Kündigungsschutzes nach dem Schwerbehindertengesetz. Zunächst werden die Entstehungsgeschichte und die derzeitige Rechtslage des besonderen Kündigungsschutzes für Schwerbehinderte erörtert. Dann werden 577 Kündigungsschutzverfahren aus den Jahren 1982 und 1983, die vor der Hauptfürsorgestelle Stuttgart durchgeführt wurden, analysiert und ausgewertet. Der Autor kommt zu dem Ergebnis:
    "Im Vergleich zum allgemeinen Kündigungsschutz ist der besondere Kündigungsschutz nach dem Schwerbehindertengesetz im Hinblick auf die Weiterbeschäftigungsaussichten der kündigungsbedrohten Schwerbehinderten um ein Vielfaches effektiver. In besonderem Maße steigen die Weiterbeschäftigungschancen, sofern der Betriebsrat und der Vertrauensmann der Schwerbehinderten gegen die Kündigung Bedenken erheben. Die verbreitete Auffassung, Schwerbehinderte seien de facto unkündbar, ist jedoch widerlegt. Sechs von sieben Schwerbehinderten scheiden nach Abschluß des besonderen Kündigungsschutzverfahrens aus dem Arbeitsverhältnis aus. Nur in jedem 17. Fall wird gegen den antragstellenden Arbeitgeber entschieden. Die Arbeitgeber berücksichtigen in erheblichem Maße die Schwerbehinderteneigenschaft bei der Auswahl der zu Kündigenden. Die Kündigungshäufigkeit der Schwerbehinderten ist viermal geringer als diejenige der Nichtbehinderten. Unabhängig von der absoluten Kündigungshäufigkeit konnte die Rücksichtnahme auf die Schwerbehinderteneigenschaft mit Hilfe einer Reihe von Einzelergebnissen nachgewiesen werden. Ergänzend dazu ergaben sich deutliche Hinweise, daß sich die Schwerbehinderten in ihrem Arbeitsverhalten positiv aus der Gesamtgruppe der Arbeitnehmer herausheben. Das vom Schwerbehindertengesetz vorgesehene Verfahren zur Realisierung des besonderen Kündigungsschutzes erwies sich bei der Analyse der Rechtstatsachen sowohl im Hinblick auf den Verfahrensablauf und die Verfahrensdauer wie auch in bezug auf die Erzielung sachgerechter Ergebnisse als angemessen und zweckmäßig." (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Schwerbehinderte und Arbeitswelt (1988)

    Knappe, Eckhard; Frick, Bernd;

    Zitatform

    Knappe, Eckhard & Bernd Frick (Hrsg.) (1988): Schwerbehinderte und Arbeitswelt. (Campus. Forschung 597), Frankfurt u.a.: Campus-Verl., 217 S.

    Abstract

    "Das sozialpolitische Symposion das vom 4. bis 6. Oktober 1987 an der Universität Trier veranstaltet wurde, verfolgte das Ziel, erste Kontakte zwischen Praktikern und Wissenschaftlern herzustellen und eine Grobstrukturierung politisch und wissenschaftlich relevanter Fragen der Schwerbehindertenpolitik vorzunehmen. Thematisch im Vordergrund standen dabei Arbeitsmarktprobleme der Schwerbehinderten bzw. Maßnahmen zur Integration Schwerbehinderter in den Arbeitsmarkt. Das Kolloquium gliederte sich in drei Sessionen. Die erste Session behandelte die Entwicklung und aktuelle Probleme der Schwerbehindertenpolitik in der Bundesrepublik Deutschland. Die zweite Session thematisierte die Frage nach der betrieblichen Umsetzung der staatlichen Schwerbehindertenpolitik. Vor diesem Hintergrund wurden im Rahmen der dritten Session spezielle Probleme der Schwerbehindertenpolitik in der Europäischen Gemeinschaft behandelt. In den sich anschließenden Länderstudien wurde versucht, alternative wohlfahrtsstaatliche Konzeptionen der Schwerbehindertenpolitik einander gegenüberzustellen." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Berufliche Rehabilitationsmaßnahmen als Instrument der (Wieder-)Eingliederung Schwerbehinderter in den Arbeitsmarkt (1988)

    Kähne, Otto;

    Zitatform

    Kähne, Otto (1988): Berufliche Rehabilitationsmaßnahmen als Instrument der (Wieder-)Eingliederung Schwerbehinderter in den Arbeitsmarkt. In: (1988): Schwerbehinderte und Arbeitswelt (Campus. Forschung, 597), S. 81-97.

    Abstract

    Der Autor beschreibt zunächst kurz die aktuelle Arbeitsmarktsituation Behinderter, die flankierenden Maßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Eingliederung Behinderter und das Rehabilitationskonzept in der Bundesrepublik. Danach nimmt er eine Einschätzung des Erfolges beruflicher Rehabilitationsmaßnahmen aus der Sicht des betroffenen Behinderten, der Rehabilitationseinrichtung, der Rehabilitationsträger und aus gesamtgesellschaftlicher Sicht vor. Er geht dabei von der Überlegung aus, daß eine ausschließlich kosten-nutzen-analytische Beurteilung der beruflichen Rehabilitation zu kurz greift und durch Kriterien wie "zusätzliche Lebenschancen" bzw. "zusätzliche Lebensqualität" der Rehabilitanden ergänzt werden sollte. Abschließend weist er darauf hin, daß die berufliche Rehabilitation in einer Periode hoher Arbeitslosigkeit ökonomisch und politisch zwar schwieriger zu rechtfertigen, aber gerade dann besonders gefordert ist. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Betriebliche Interessenvertretung Schwerbehinderter: Bemerkungen zur Novellierung des Informations- und Anhörungsrechtes der Schwerbehindertenvertretung gemäß § 25 (2) SCHwbG (1988)

    Ritz, Hans-Günther;

    Zitatform

    Ritz, Hans-Günther (1988): Betriebliche Interessenvertretung Schwerbehinderter. Bemerkungen zur Novellierung des Informations- und Anhörungsrechtes der Schwerbehindertenvertretung gemäß § 25 (2) SCHwbG. In: (1988): Schwerbehinderte und Arbeitswelt (Campus. Forschung, 579), S. 127-136.

    Abstract

    "Zuerst wird ein kurzer Abriß der gesetzlichen Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung (SV) gegeben. Unter dem Begriff der betrieblichen Interessenvertretung Schwerbehinderter wird dabei nur auf ausgewählte Aspekte der Tätigkeit der SV i.S.d. §§ 24 f SchwbG eingegangen. Es bleibt also der besondere gesetzliche Auftrag des § 23 SchwbG an Betriebs- und Personalräte, die Interessen der Schwerbehinderten ihres Betriebes wahrzunehmen, in diesem Aufsatz unberücksichtigt. Es folgt die Zusammenfassung einiger empirischer Befunde aus zwei sozialwissenschaftlichen Erhebungen zur Tätigkeit der SV. Es wird gezeigt, welcher besondere Stellenwert einer besseren Durchsetzung des Informations- und Anhörungsrechtes der SV zukommt.
    In den anschließenden Teilen wird die Problematik der vorjährigen Novellierung dieses Informations- und Anhörungsrechtes diskutiert. Es wird die Auffassung vertreten, daß eine restriktive Interpretation der Rechtsfolgen bei Verletzung dieser Rechte aus § 25 (2) die Handlungsmöglichkeiten der SV an strategischer Stelle beschneidet. Nur wenn man hier zivilrechtliche Folgen für gegeben hält, ist eine wirksame betriebliche Interessenvertretung durch die SV auch in solchen Betrieben möglich, in denen der Arbeitgeber nicht schon von sich aus gegenüber Fragen der Schwerbehindertenintegration aufgeschlossen ist." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Wer beschäftigt Schwerbehinderte?: erste Einsichten aus einem laufenden Forschungsprojekt (1988)

    Sadowski, Dieter ; Frick, Bernd; Stengelhofen, Theo;

    Zitatform

    Sadowski, Dieter, Bernd Frick & Theo Stengelhofen (1988): Wer beschäftigt Schwerbehinderte? Erste Einsichten aus einem laufenden Forschungsprojekt. (Zentrum für Arbeit und Soziales Trier. Reprint 15), Trier, 13 S.

    Abstract

    "Schwerbehinderte werden vielfach als 'Problemgruppe' des Arbeitsmarktes bezeichnet. Ob diese Einschätzung gerechtfertigt ist, ist fraglich, da für Schwerbehinderte in aller Regel die gleichen personal- und beschäftigungspolitischen Grundsätze und Strategien gelten wie für Nichtbehinderte. Wenn auch gravierende Datendefizite die Beurteilung der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungschancen Schwerbehinderter erschweren, ist die Wirksamkeit des novellierten Schwerbehindertengesetzes zu bezweifeln. Weitergehende theoretische Analysen und empirische Erhebungen sind unerläßlich, um zu gesicherten Erkenntnissen über die berufliche Situation Schwerbehinderter zu gelangen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Wer beschäftigt Schwerbehinderte?: erste Einsichten aus einem laufenden Forschungsprojekt (1988)

    Sadowski, Dieter ; Stengelhofen, Theo; Frick, Bernd;

    Zitatform

    Sadowski, Dieter, Bernd Frick & Theo Stengelhofen (1988): Wer beschäftigt Schwerbehinderte? Erste Einsichten aus einem laufenden Forschungsprojekt. In: Zeitschrift für Betriebswirtschaft, Jg. 58, H. 1, S. 37-49.

    Abstract

    "Schwerbehinderte werden vielfach als 'Problemgruppe' des Arbeitsmarktes bezeichnet. Ob diese Einschätzung gerechtfertigt ist, ist fraglich, da für Schwerbehinderte in aller Regel die gleichen personal- und beschäftigungspolitischen Grundsätze und Strategien gelten wie für Nichtbehinderte. Wenn auch gravierende Datendefizite die Beurteilung der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungschancen Schwerbehinderter erschweren, ist die Wirksamkeit des novellierten Schwerbehindertengesetzes zu bezweifeln. Weitergehende theoretische Analysen und empirische Erhebungen sind unerläßlich, um zu gesicherten Erkenntnissen über die berufliche Situation Schwerbehinderter zu gelangen." (Autorenreferat)

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