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Dossier

Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beruf

Mit dem Bundesteilhabegesetz und dem Nationalen Aktionsplan 2.0 wurden 2016 zwei wichtige behindertenpolitische Vorhaben angestoßen und in den Folgejahren umgesetzt und weiterentwickelt. Damit soll im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention die Inklusion in Deutschland weiter vorangetrieben werden, indem die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden. Mit dem schrittweisen Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes erfuhren das Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die Eingliederungshilfe (SGB IX) weitreichende Änderungen. Wie stellt sich die Situation von behinderten Menschen auf dem Arbeitsmarkt dar? Wie lassen sich behindertengerechte Berufsleben und inklusive Arbeitswelten gestalten?
Die Infoplattform stellt zentrale Dokumente und relevante Quellenhinweise zusammen, inhaltlich strukturiert nach den Aspekten der Politik für behinderte Menschen und den diskutierten bzw. realisierten Reformanstrengungen.

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  • Literaturhinweis

    Schwerbehinderte 1991 (1992)

    Seewald, Hermann;

    Zitatform

    Seewald, Hermann (1992): Schwerbehinderte 1991. In: Wirtschaft und Statistik H. 11, S. 814-818.

    Abstract

    "In diesem Beitrag werden die Ergebnisse der am 31. Dezember 1991 im früheren Bundesgebiet durchgeführten Schwerbehindertenstatistik dargestellt. Am Stichtag waren bei den Versorgungsämtern 5,37 Mill. Schwerbehinderte registriert, davon 2,90 Mill. Männer und 2,47 Mill. Frauen. Damit war im Durchschnitt jeder zwölfte Einwohner im früheren Bundesgebiet schwerbehindert. Fast drei Viertel (74%) der Schwerbehinderten waren 55 Jahre und älter. Rund 83% der Behinderungen wurden durch Krankheit verursacht. Unter den Behinderungsarten kamen die Herz- und Kreislauferkrankungen (19%) am häufigsten vor." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Der verfassungsrechtliche Rahmen der Schwerbehindertenabgabe (1992)

    Wendt, Rudolf;

    Zitatform

    Wendt, Rudolf (1992): Der verfassungsrechtliche Rahmen der Schwerbehindertenabgabe. In: Zeitschrift für Sozialreform, Jg. 38, H. 9, S. 541-560.

    Abstract

    In dem Beitrag werden zunächst die Rechtsgrundlagen der Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz geklärt. Anschließend wird auf den Rechtscharakter der Ausgleichsabgabe eingegangen sowie auf seine Bedeutung für ihre Zulässigkeit und die Verwendung des Aufgabenaufkommens. Von zentraler Bedeutung ist dabei die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Sonderabgaben und namentlich zur Schwerbehindertenabgabe. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Dokumentationssystem Schwerbehinderte und Arbeitswelt: Band 5, Teil 1: Literaturdatenbank, Teil 2: Statistisches Archiv (1992)

    Abstract

    Die Literaturdatenbank weist 400 überwiegend deutschsprachige Buchveröffentlichungen, Forschungprojekte und Zeitschriftenaufsätze zur Behindertenpolitik und zur Arbeits-, Ausbildungs- und Lebenssituation Schwerbehinderter nach. Die einzelnen Titel werden durch Autoren- und Schlagwortregister erschlossen und durch ein kurzes Referat inhaltlich charakterisiert. Das Statistische Archiv enthält 102 Tabellen und Übersichten zu den Themenbereichen Lebensbedingungen von Behinderten, Behinderte und Arbeitsmarkt, Behindertenförderung sowie Institutionen der Behindertenpolitik. Neben den amtlichen Statistiken werden auch Daten aus Forschungsarbeiten abgedruckt. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    National trends in vocational rehabilitation: a comparison of individuals with physical disabilities (1991)

    Andrews, Howard; LaRocca, Nicholas; Mars, Larry; Struening, Elmar; Pittman, John; Barker, Joan;

    Zitatform

    Andrews, Howard, Joan Barker, John Pittman, Larry Mars, Elmar Struening & Nicholas LaRocca (1991): National trends in vocational rehabilitation. A comparison of individuals with physical disabilities. In: Journal of rehabilitation, Jg. 58, H. 1, S. 7-16.

    Abstract

    "The Rehabilitation Act of 1973 mandated improved access to services in the state-federal vocational rehabilitation systems for individuals with severe disabilities. Using a 10% national sample of all case closures during the period 1977-1984, we found evidence that this mandate was being implemented: the percentage of all case closures who were severely disabled increased during the study period, both among individuals with physical disabilities and among individuals with psychiatric disabilities. However, on many indicators of change over time, there was a marked disparity between individuals with severe psychiatric disabilities. A key finding is that among individuals with severe physical disabilities there was a 19.9 increase between 1977 and 1984 in the number who obtained employment in the competitive labor market, while among individuals with severe psychiatric disabilities, there was a 3.4% decrease." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Schwerbehindertenrecht im Beitrittsgebiet des Art. 3 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (1991)

    Dörner, Hans-Jürgen;

    Zitatform

    Dörner, Hans-Jürgen (1991): Schwerbehindertenrecht im Beitrittsgebiet des Art. 3 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990. In: Zeitschrift für Sozialhilfe und Sozialgesetzbuch, Jg. 30, H. 12, S. 662-669.

    Abstract

    Nach kurzen Erläuterungen der Entwicklung des Schwerbehindertenrechts in der Bundesrepublik und der DDR werden die Grundzüge des gesamtdeutschen Schwerbehindertenrechts dargestellt. Dabei werden zum besseren Verständnis stets die Verbindungen zum alten DDR-Recht hergestellt. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Verlaufsanalysen zur Beschäftigungs(in)stabilität Schwerbehinderter (1991)

    Frick, Bernd;

    Zitatform

    Frick, Bernd (1991): Verlaufsanalysen zur Beschäftigungs(in)stabilität Schwerbehinderter. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 40, H. 11, S. 270-275.

    Abstract

    In dem Beitrag wird die Betriebszugehörigkeitsdauer Schwerbehinderter untersucht. Datenbasis sind Arbeitgeberanzeigen nach dem Schwerbehindertengesetz von 1171 beschäftigungspflichtigen öffentlichen und privaten Arbeitgebern aus Rheinland-Pfalz des Jahres 1985. Von den 12501 in der Stichprobe enthaltenen Schwerbehinderten sind 11,8% im Laufe des Jahres 1985 ausgeschieden. Die Analyse der Determinanten ihrer Beschäftigungsinstabilität ergab: "Während die weit überwiegende Mehrheit der intern rekrutierten Schwerbehinderten unabhängig von ihrer beruflichen Qualifikation und einer Reihe von Arbeitgebermerkmalen eine überdurchschnittlich hohe Beschäftigungsstabilität aufweist, stellt die betriebliche Integration der im Durchschnitt jüngeren und teilweise sogar höher qualifizierten extern rekrutierten Schwerbehinderten eine von der betrieblichen Personal- und staatlichen Arbeitsmarktpolitik bislang nur unbefriedigend gelöste Aufgabe dar. Die unterdurchschnittliche Betriebszugehörigkeitsdauer extern rekrutierter Schwerbehinderter widerlegt die These, die Beschäftigungsstabilität der gesamten Behindertenpopulation sei durch gesetzliche (Bestandsschutz-)Regelungen 'erzwungen'." (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung als Wirksamkeitsvoraussetzung einer Kündigung (1991)

    Großmann, Ruprecht;

    Zitatform

    Großmann, Ruprecht (1991): Die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung als Wirksamkeitsvoraussetzung einer Kündigung. In: Behindertenrecht, Jg. 30, H. 6, S. 145-152.

    Abstract

    In dem Beitrag wird untersucht, ob eine Kündigung eines Schwerbehinderten, bei der die Schwerbehindertenvertretung nicht angehört wurde, wirksam ist. Der Autor kommt zu dem Schluß, daß Wortlaut, Entstehungsgeschichte und Gesetzeszusammenhang des §25 Abs. 2 SchwbG, der die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung regelt, keine eindeutige Antwort auf die Frage der Rechtsfolgen einer unterlassenen oder fehlerhaften Beteiligung gibt, daß sie nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und dem Gebot umfassender Sachprüfung aber eine zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung ist. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Situation und Eingliederungschancen von langzeitarbeitslosen älteren Schwerbehinderten (1991)

    Wöhrl, Hans-Georg;

    Zitatform

    Wöhrl, Hans-Georg (1991): Situation und Eingliederungschancen von langzeitarbeitslosen älteren Schwerbehinderten. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 40, H. 11, S. 275-279.

    Abstract

    In dem Beitrag wird über ein Projekt zur Verbesserung der Eingliederungschancen von älteren langzeitarbeitslosen Schwerbehinderten berichtet. Im Rahmen des Projekts wurde 368 langzeitarbeitslosen 40-50jährigen Schwerbehinderten aus vier Arbeitsamtsbezirken ein neu konzipierter dreimonatiger Orientierungskurs angeboten. Parallel dazu wurde die Zusammensetzung, der bisherige berufliche Werdegang, der Verlauf der Arbeitslosigkeit, die gesundheitliche Situation und der Verbleib der Zielgruppe durch Aktenanalyse und Befragungen untersucht. Aus den Erkenntnissen des Projekts werden abschließend arbeitsmarkt- und rehabilitationspolitische Forderungen abgeleitet. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Neue Wege zur Integration Schwerbehinderter auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (1990)

    Cramer, Horst H.;

    Zitatform

    Cramer, Horst H. (1990): Neue Wege zur Integration Schwerbehinderter auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. In: Zeitschrift für Sozialhilfe und Sozialgesetzbuch, Jg. 29, H. 1, S. 1-2, 6-10.

    Abstract

    In dem Beitrag wird der Frage nachgegangen, wie Behinderten, die in einer Werkstätte für Behinderte beschäftigt sind, der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht werden kann. Es werden die Voraussetzungen eines solchen Übergangs diskutiert, ferner die Gründung von Beschäftigungsinitiativen und Selbsthilfefirmen angesprochen. Der Autor plädiert dafür, durch Forschungs- und Modellvorhaben Erfahrungen mit solchen alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten für Behinderte zu sammeln. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Interne Arbeitsmärkte und betriebliche Schwerbehindertenbeschäftigung: theoretische Analysen und empirische Befunde (1990)

    Frick, Bernd;

    Zitatform

    Frick, Bernd (1990): Interne Arbeitsmärkte und betriebliche Schwerbehindertenbeschäftigung. Theoretische Analysen und empirische Befunde. Trier, 253 S.

    Abstract

    Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage nach den Ursachen und Bestimmungsgründen der (Nicht-)Beschäftigung Schwerbehinderter. Im theoretischen Teil wird die Binnenstruktur der Betriebe unter Rückgriff auf das Konzept des internen Arbeitsmarktes analysiert und als zentrale Forschungshypothese formuliert, daß die Beschäftigung Schwerbehinderter im Interesse der Unternehmen liegen kann, sofern sie der langfristigen Bindung der gesamten Belegschaft an das Unternehmen dient. Auf der Grundlage vergleichsweise disaggregierter Branchendaten der amtlichen Statistik, in Rheinland-Pfalz bei beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern sowie bei beschäftigten und gekündigten Schwerbehinderten erhobener Individualdaten und der Ergebnisse der ersten Welle des Sozio-ökonomischen Panels, wird diese Hypothese im empirischen Teil überprüft. Der Autor kommt zu dem Fazit: "Sofern die Weiterbeschäftigung Schwerbehinderter sowohl den betrieblichen Interessen an einer Minimierung der Arbeits- und Organisationskosten als auch den Reziprozitätserwartungen der Belegschaft entspricht, ist eine gezielte 'Ausgliederung' oder 'Diskriminierung' gesundheitlich beeinträchtigter und leistungsgeminderter Arbeitnehmer wenig wahrscheinlich." (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Das Informations- und Anhörungsrecht der Schwerbehindertenvertretung und deren Beteiligung bei der Besetzung freier Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten (1990)

    Kaiser, Anton;

    Zitatform

    Kaiser, Anton (1990): Das Informations- und Anhörungsrecht der Schwerbehindertenvertretung und deren Beteiligung bei der Besetzung freier Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten. In: Behindertenrecht, Jg. 29, H. Sonderheft, S. 31-34.

    Abstract

    In dem Beitrag wird gezeigt, daß die Rechtsstellung der Schwerbehindertenvertretung durch die Änderung des Schwerbehindertengesetzes von 1986 erheblich gestärkt wurde. So muß der Arbeitgeber die Vertrauensleute in allen Angelegenheiten, die Schwerbehinderte berühren, rechtzeitig und umfassend unterrichten und vor einer Entscheidung hören. Wurde dies versäumt, ist die Entscheidung auszusetzen, die Beteiligung innerhalb von sieben Tagen nachzuholen und dann endgültig zu entscheiden. Ferner ist die Schwerbehindertenvertretung generell bei Überlegungen zur Besetzung einer freien Arbeitsstelle bzw. zu innerbetrieblichen Umsetzungen zu beteiligen und nicht erst - wie nach dem alten Recht - einzuschalten, wenn bereits eine Bewerbung eines Schwerbehinderten vorliegt. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Ökonomie der Schwerbehindertenbeschäftigung: eine marktorientierte Perspektive (1990)

    Rendenbach, Ingo;

    Zitatform

    Rendenbach, Ingo (1990): Ökonomie der Schwerbehindertenbeschäftigung. Eine marktorientierte Perspektive. (Campus. Forschung 641), Frankfurt u.a.: Campus-Verl., 287 S.

    Abstract

    Die Arbeit will einen Beitrag zur Fortentwicklung der Schwerbehindertenpolitik leisten. Zunächst wird gezeigt, daß aufgrund der demographischen Entwicklung und des medizinisch-technischen Fortschritts der Problemdruck im Bereich der Schwerbehindertenpolitik weiter zunehmen wird. Danach werden die Ursachen der Schwerbehindertenarbeitslosigkeit vor dem Hintergrund verschiedener Arbeitsmarkttheorien erörtert und ausgewählte arbeitsmarktpolitische Instrumente des Schwerbehindertengesetzes auf ihre Effizienz hin überprüft. Auf der Grundlage dieser ökonomischen Analyse wird im Hauptteil der Arbeit eine ordnungspolitische Konzeption zum Abbau der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter entwickelt. Vorgeschlagen wird dabei ein Verzicht auf den dysfunktionalen, da keineswegs kostenneutralen Kündigungsschutz, eine Angleichung der Pflichtquote zur Beschäftigung Schwerbehinderter und eine deutliche Erhöhung der Ausgleichsabgabe. Ferner wird ein Zertifikatmodell für den Bereich der Schwerbehindertenpolitik vorgestellt. Dieses sieht vor, daß Unternehmen, die die Pflichtquote übererfüllen, dafür Zertifikate erhalten, die sie an "untererfüllende" Unternehmen verkaufen können. Letztere sparen dadurch die erheblich höhere Ausgleichsabgabe. "Entscheidend bei diesem Modell ist, daß somit Unternehmen, die über günstige Strukturmerkmale zur Beschäftigung Schwerbehinderter verfügen, ein Incentive für weitere Einstellungen Schwerbehinderter gegeben wird, da damit verbunden der Erhalt weiterer, ertragbringender Zertifikate ist." (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Überlegungen zu einem umfassenden Konzept der beruflichen Eingliederung der Schwerbehinderten als Basis und Voraussetzung ihrer sozialen Integration in die Gesellschaft: Berufswahl, Berufsausbildung, Arbeitsvermittlung und berufliche Weiterqualifikation (1990)

    Schneider, Jürgen ;

    Zitatform

    Schneider, Jürgen (1990): Überlegungen zu einem umfassenden Konzept der beruflichen Eingliederung der Schwerbehinderten als Basis und Voraussetzung ihrer sozialen Integration in die Gesellschaft. Berufswahl, Berufsausbildung, Arbeitsvermittlung und berufliche Weiterqualifikation. In: Behindertenrecht, Jg. 29, H. 2, S. 49-56.

    Abstract

    In dem Beitrag wird eine arbeitswissenschaftliche Konzeption zur beruflichen Integration Behinderter entwickelt. Diese sieht vor, mit Hilfe der Methode der analytischen Arbeitsbewertung Berufsbilder, Ausbildungs- und Arbeitsplätze systematisch zu beschreiben und die Anforderungen mit den Fähigkeiten und Möglichkeiten der Schwerbehinderten zur Deckung zu bringen. Vorurteile in bezug auf die Flexibilität sollen durch trainingsartige Maßnahmen der Erfahrungserweiterung (z.B. durch job rotation, job enlargement und job enrichment) sowohl während der Berufsausbildung als auch in der betrieblichen Praxis abgebaut werden. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Schwerbehinderte 1989 (1990)

    Seewald, Hermann;

    Zitatform

    Seewald, Hermann (1990): Schwerbehinderte 1989. In: Wirtschaft und Statistik H. 12, S. 854-858.

    Abstract

    "In diesem Beitrag werden die Ergebnisse der am 31. Dezember 1989 durchgeführten Schwerbehindertenstatistik dargestellt. Am Stichtag waren bei den Versorgungsämtern 5,31 Mill. Schwerbehinderte registriert, davon 2,86 Mill. Männer und 2,45 Mill. Frauen. Damit war im Durchschnitt jeder zwölfte Einwohner der Bundesrepublik Deutschland schwerbehindert. Fast drei Viertel (74%) der Schwerbehinderten standen im Alter von 55 und mehr Jahren. Rund 82% der Behinderungen wurden durch eine Krankheit verursacht. Unter den Behinderungsarten kamen die Herz- und Kreislauferkrankungen (20%) am häufigsten vor." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Die Sicherung von Arbeitsverhältnissen im Interesse des anfallsleidenden Schwerbehinderten (1990)

    Seidel, Rainer;

    Zitatform

    Seidel, Rainer (1990): Die Sicherung von Arbeitsverhältnissen im Interesse des anfallsleidenden Schwerbehinderten. In: Behindertenrecht, Jg. 29, H. 5, S. 125-129.

    Abstract

    In dem Beitrag werden die Aufgaben der Arbeitsämter und Hauptfürsorgestellen bei der beruflichen Eingliederung von Epileptikern beschrieben. So gilt es, die Unkenntnis über Anfallsleiden bzw. die fehlende Akezptanz bei Arbeitgebern und Mitarbeitern durch Informationen zu verringern, Fähigkeits- und Anforderungsprofile in Einklang zu bringen und dadurch die Unfallgefahren am Arbeitsplatz zu minimieren. Ferner besteht die Möglichkeit, Arbeitgeber bei der Einrichtung behindertengerechter Arbeitsplätze und der psychosozialen Betreuung am Arbeitsplatz aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziell zu unterstützen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Die begleitende Hilfe im Arbeits- und Berufsleben für Hörbehinderte nach dem Schwerbehindertengesetz (1989)

    Adlhoch, Ulrich; Piel, Petra;

    Zitatform

    Adlhoch, Ulrich & Petra Piel (1989): Die begleitende Hilfe im Arbeits- und Berufsleben für Hörbehinderte nach dem Schwerbehindertengesetz. In: Behindertenrecht, Jg. 28, H. 4, S. 97-107.

    Abstract

    In dem Beitrag wird dafür plädiert, begleitende Hilfen zur Sicherung des Arbeitsplatzes Schwerbehinderter auch an den spezifischen Problemen der einzelnen Behinderungsarten auszurichten. "Im Mittelpunkt begleitender Hilfen für Hörbehinderte müssen Maßnahmen für hörbehinderte Arbeitnehmer und ihre hörenden Arbeitskollegen zur Verbesserung der wechselseitigen Kommunikationsfähigkeit stehen. Die Gebärdensprache sollte dabei berücksichtigt werden. Die begleitende Hilfe muß ferner dahin wirken, daß die Hörbehinderten, vor allem die Gehörlosen
    - am Arbeitsplatz gut eingearbeitet und laufend informiert werden,
    - feste Ansprechpartner im Betrieb - möglichst mit Gebärdensprachengrundkenntnissen - haben,
    - auf einem behinderungsgerecht ausgestatteten Arbeitsplatz eingesetzt werden und
    - an Maßnahmen berufsbegleitender Fortbildung teilnehmen." (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Die Schwerbehindertenvertretungen in Hamburg: Fragen und Antworten zur Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretungen und zur Beschäftigung Schwerbehinderter (1989)

    Breetz, Hans-Joachim; Deecke, Helmut;

    Zitatform

    (1989): Die Schwerbehindertenvertretungen in Hamburg. Fragen und Antworten zur Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretungen und zur Beschäftigung Schwerbehinderter. Hamburg, 51 S.

    Abstract

    Die Broschüre berichtet über eine Ende 1987 von der Hauptfürsorgestelle Hamburg durchgeführte schriftliche Befragung aller 607 Schwerbehindertenvertretungen in Hamburger Betrieben und Dienststellen. Die Untersuchung informiert über soziale Merkmale der Schwerbehindertenvertretungen, nennt die Kooperations- und Aufgabenschwerpunkte der Vertrauensleute und gibt Aufschlüsse über Bewegungen auf dem Arbeitsmarkt für Schwerbehinderte in Hamburg. Die Befragungsergebnisse bestätigen pessimistische Hypothesen zur Novellierung des Schwerbehindertengesetzes im Jahr 1986: Der Abbau der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter kommt nicht voran. Im Gegenteil: Fünf ausscheidenden Schwerbehinderten stehen nur eine Neueinstellung und zwei innerbetriebliche "Selbstrekrutierungen" von Schwerbehinderten gegenüber. Drei Viertel der Betriebe fragen nicht beim Arbeitsamt nach, ob geeignete Schwerbehinderte zur Besetzung freier Arbeitsplätze zur Verfügung stehen. Nur jede vierte Schwerbehindertenvertretung wird vom Arbeitgeber bei der Besetzung freier Stellen beteiligt, obwohl dies generell vorgeschrieben ist. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten in der Zukunft (1989)

    Brinkmann, Christian;

    Zitatform

    Brinkmann, Christian (1989): Die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten in der Zukunft. In: D. Sadowski & I. M. Rendenbach (Hrsg.) (1989): Neue Zielgruppen in der Schwerbehindertenpolitik (Campus. Forschung, 623, Trierer Schriften zu Sozialpolitik und Sozialverwaltung, 02), S. 57-77.

    Abstract

    Der Autor beschreibt zunächst die Entwicklung der Arbeitslosigkeit von Schwerbehinderten seit Anfang der 70er Jahre. Er zeigt, daß der Arbeitsmarkt für Behinderte in der Vergangenheit durch Maßnahmen zum vorzeitigen Ausscheiden aus dem Erwerbsleben (z.B. Vorverlegung der Altersgrenze für Schwerbehinderte und arbeitsmarktbedingte Erwerbsunfähigkeitsrente) sowie durch Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung nach dem AFG erheblich entlastet wurde. Anschließend betrachtet er auf der Grundlage von IAB-Prognosen die künftige globale Arbeitsmarktentwicklung und zu erwartende Strukturverschiebungen im Arbeitskräfteangebot. Er rechnet mit einem zunehmenden Problemdruck für Behinderte. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Zur Abgrenzung von Schwerbehindertenrecht und Arbeitsrecht bei der Kündigung Schwerbehinderter (1989)

    Düchs, Gerhard;

    Zitatform

    Düchs, Gerhard (1989): Zur Abgrenzung von Schwerbehindertenrecht und Arbeitsrecht bei der Kündigung Schwerbehinderter. In: Behindertenrecht, Jg. 28, H. Sonderheft, S. 25-31.

    Abstract

    Für Schwerbehinderte gilt neben dem allgemeinen auch ein besonderer Kündigungsschutz. Im Falle einer Kündigung muß zunächst die Hauptfürsorgestelle unter dem Aspekt des Schwerbehindertenrechts zustimmen, erst dann kann die Kündigung als privatrechtliche Willenserklärung und gegebenenfalls arbeitsgerichtlich geprüft werden. Da in der Praxis die Trennung zwischen dem Zustimmungsverfahren und dem Kündigungsschutzverfahren nach dem Arbeitsrecht häufig Probleme bereitet, wird in dem Beitrag nach einer praktikablen Abgrenzung gesucht. Der Autor kommt zu dem Ergebnis:
    1. Bei der außerordentlichen Kündigung überlappt sich das verwaltungsrechtliche mit dem arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzverfahren hinsichtlich der Frage des wichtigen Grundes. Die Prüfungsbefugnis der Hauptfürsorgestelle hinsichtlich arbeitsrechtlicher Fragen erstreckt sich hier darauf, ob der angegebene Kündigungsgrund
    - in tatsächlicher Hinsicht offensichtlich nicht vorliegt (Evidenzkontrolle),
    - in rechtlicher Hinsicht zweifelsfrei einen wichtigen Grund i.S.d. § 626 BGB bildet (Schlüssigkeitsprüfung).
    2. Bei der ordentlichen Kündigung kann die Hauptfürsorgestelle rein arbeitsrechtliche Gesichtspunkte nur dann berücksichtigen, wenn offensichtlich die Kündigung im späteren arbeitsgerichtlichen Verfahren daran scheitern wird. Hinsichtlich der in § 1 Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz genannten Kriterien für die soziale Rechtfertigung überschneiden sich Schwerbehindertenrecht und Arbeitsrecht. Die nach § 1 Abs. 3 Kündigungsschutzgesetz zu beurteilende Frage der sozialen Auswahl darf im Verwaltungsverfahren von der Hauptfürsorgestelle nicht in die Prüfung einbezogen werden. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe - Mittel der Chancenangleichung für Schwerbehinderte? (1989)

    Horn, Hans Helmut;

    Zitatform

    Horn, Hans Helmut (1989): Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe - Mittel der Chancenangleichung für Schwerbehinderte? (Sozialpolitik und Recht 15), Köln u.a.: Heymanns, 158 S.

    Abstract

    In der Dissertation wird das Recht zur beruflichen Eingliederung Schwerbehinderter dargestellt und bewertet. Insbesondere werden der Inhalt und der Umfang der Beschäftigungspflicht nach dem Schwerbehindertengesetz erfaßt und kritisch gewürdigt sowie die Sanktionsmittel bei der Nichterfüllung betrachtet. Der Autor kommt zu dem Schluß, daß die Beschäftigungspflicht erforderlich ist, damit die zur Realisierung der Chancengleichheit nötigen Arbeits- und Ausbildungsplätze für Behinderte zur Verfügung gestellt werden. Die Ausgleichsabgabe als Sanktionsmittel wird als rechtlich nicht begründbar und untauglich abgelehnt. Stattdessen wird befürwortet, Arbeitgebern, die Behinderte nicht beschäftigen, obwohl sie es könnten, empfindliche Geldbußen aufzuerlegen. Die zwangsweise Durchsetzung einer Einstellung wird dagegen als ungeeignetes Mittel der Chancenangleichung verworfen. (IAB)

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