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Dossier

Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beruf

Mit dem Bundesteilhabegesetz und dem Nationalen Aktionsplan 2.0 wurden 2016 zwei wichtige behindertenpolitische Vorhaben angestoßen und in den Folgejahren umgesetzt und weiterentwickelt. Damit soll im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention die Inklusion in Deutschland weiter vorangetrieben werden, indem die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden. Mit dem schrittweisen Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes erfuhren das Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die Eingliederungshilfe (SGB IX) weitreichende Änderungen. Wie stellt sich die Situation von behinderten Menschen auf dem Arbeitsmarkt dar? Wie lassen sich behindertengerechte Berufsleben und inklusive Arbeitswelten gestalten?
Die Infoplattform stellt zentrale Dokumente und relevante Quellenhinweise zusammen, inhaltlich strukturiert nach den Aspekten der Politik für behinderte Menschen und den diskutierten bzw. realisierten Reformanstrengungen.

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  • Literaturhinweis

    Das Schwerbehindertenrecht in der Europäischen Gemeinschaft (1988)

    Fuchs, Maximilian;

    Zitatform

    Fuchs, Maximilian (1988): Das Schwerbehindertenrecht in der Europäischen Gemeinschaft. In: (1988): Schwerbehinderte und Arbeitswelt (Campus. Forschung, 579), S. 157-169.

    Abstract

    "Der Autor vergleicht das Schwerbehindertenrecht in ausgewählten Ländern der Europäischen Gemeinschaft. Seinen Ausführungen zufolge haben sich die nationalen Behindertenbegriffe inhaltlich stark angenähert und sind in der Regel arbeits- und berufsbezogen. In allen Ländern der EG bestehen ähnliche Regelungen über die Vermittlung von Behinderten auf dem Arbeitsmarkt, wobei das Quotenprinzip in allen Ländern Anwendung findet. Demgegenüber ist die arbeitsrechtliche Stellung der Behinderten in den Ländern der EG höchst unterschiedlich. Einerseits gilt zwar in allen untersuchten Ländern das allgemeine Arbeitsrecht auch für Behinderte, andererseits jedoch sind Sonderregelungen, wie z.B. im Kündigungsschutzrecht, nicht in allen Ländern vorhanden." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Die Förderung von Behindertenarbeitsplätzen nach dem Schwerbehindertengesetz 1986 und der Ausgleichsabgabe-Verordnung 1988 (1988)

    Fuchs, Maximilian;

    Zitatform

    Fuchs, Maximilian (1988): Die Förderung von Behindertenarbeitsplätzen nach dem Schwerbehindertengesetz 1986 und der Ausgleichsabgabe-Verordnung 1988. In: Der Betrieb, Jg. 41, H. 20, S. 1064-1067.

    Abstract

    Die Möglichkeiten einer externen finanziellen Förderung der Beschäftigung Schwerbehinderter wurden bislang von seiten der Arbeitgeber nur unzureichend genutzt. Der Beitrag soll deshalb über das ausgeweitete Förderangebot nach der Novelle des Schwerbehindertengesetzes im Jahre 1986 informieren. Dabei werden auch die angepaßten Regelungen der 2. Durchführungsverordnung zum SchwbG - Ausgleichsabgabeverordnung Schwerbehindertengesetz 1988 (SchwbAV) berücksichtigt. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Besonderheiten des Schwerbehindertenproblems und der Politik zur Integration Schwerbehinderter in den Arbeitsmarkt in der Schweiz (1988)

    Gross, Jost;

    Zitatform

    Gross, Jost (1988): Besonderheiten des Schwerbehindertenproblems und der Politik zur Integration Schwerbehinderter in den Arbeitsmarkt in der Schweiz. In: (1988): Schwerbehinderte und Arbeitswelt (Campus. Forschung, 579), S. 193-207.

    Abstract

    "Dem Autor zufolge sind die historisch gewachsenen Zweige der Sozialversicherung in der Schweiz wenig aufeinander bezogen, woraus sich erhebliche Koordinationsprobleme ergeben und oftmals die Wiedereingliederung Behinderter in die Arbeitswelt erschwert wird. So kann ein behinderter Arbeitsloser wegen fehlender Vermittlungsfähigkeit die Anspruchsberechtigung für die Arbeitslosenversicherung verlieren, ohne damit eine Anspruchsberechtigung gegenüber der Invalidenversicherung zu erwerben. Auch die berufliche Vorsorge ist mehr auf die Gesunden und Leistungsfähigen ausgerichtet. Muß der Behinderte die Sozialfürsorge in Anspruch nehmen, so ist dies zumeist mit Statusminderungen (vormundschaftliche Maßnahmen, Einschränkung politischer Rechte) verbunden, da nach liberalem Verständnis derjenige, der aufgrund selbstverschuldeter Not Sozialfürsorge in Anspruch nehmen muß, auch in seiner sozialen und rechtlichen Handlungsfähigkeit beeinträchtigt ist." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Der Schwerbehinderte und seine Rechte: Informationen und Hilfen (1988)

    Harmsen, Claus;

    Zitatform

    Harmsen, Claus (1988): Der Schwerbehinderte und seine Rechte. Informationen und Hilfen. (Heidelberger Wegweiser), Heidelberg: Decker & Müller, 156 S.

    Abstract

    Der Leitfaden systematisiert die Fülle von Vorschriften des Schwerbehindertenrechts. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Rechtsstellung im Arbeitsleben. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Die Wirkungen beruflicher Aus- und Weiterbildung auf die Beschäftigung Behinderter vor dem Hintergrund der technischen Entwicklung (1988)

    Hofbauer, Hans;

    Zitatform

    Hofbauer, Hans (1988): Die Wirkungen beruflicher Aus- und Weiterbildung auf die Beschäftigung Behinderter vor dem Hintergrund der technischen Entwicklung. In: Berufliche Rehabilitation H. 2, S. 19-33.

    Abstract

    Der Autor begründet zunächst die Notwendigkeit von Wirkungsanalysen der beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen und beschreibt dann kurz Methoden für solche Analysen. Anschließend werden anhand ausgewählter Forschungsergebnisse des IAB folgende Thesen belegt:
    1. Mit zunehmendem Einsatz neuer Techniken steigen die Anforderungen an die Qualifikation der Erwerbstätigen.
    2. Das durchschnittliche Qualifikationsniveau der Personen, die einer beruflichen Rehabilitation bedürfen, liegt unter dem aller Erwerbstätigen.
    3. Mit den Bildungsmaßnahmen für Behinderte werden oft sehr ehrgeizige berufspädagogische Ziele verfolgt und von den Behinderten, die die Maßnahmen nicht abbrechen, überwiegend auch erreicht, vor allem dank der begleitenden Hilfen, die in den Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken angeboten werden.
    4. Meist führt eine Kombination verschiedener Faktoren, die empirisch nur schwer zu identifizieren sind, zum Abbruch einer Bildungsmaßnahme.
    5. Das Ziel beruflicher Bildungsmaßnahmen für Behinderte ist erreicht, wenn durch sie den Behinderten die gleichen Erwerbschancen vermittelt wurden, wie sie Nichtbehinderte nach Abschluß entsprechender Maßnahmen haben.
    Im Ausblick werden Vorhaben, die das IAB auf dem Gebiet der Rehabilitationsforschung plant, kurz vorgestellt. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Der besondere Kündigungsschutz für Schwerbehinderte: eine Auseinandersetzung mit den Rechtstatsachen anhand der Verfahren vor der Hauptfürsorgestelle Stuttgart (1988)

    Jopen, Christoph;

    Zitatform

    Jopen, Christoph (1988): Der besondere Kündigungsschutz für Schwerbehinderte. Eine Auseinandersetzung mit den Rechtstatsachen anhand der Verfahren vor der Hauptfürsorgestelle Stuttgart. (Konstanzer Schriften zur Rechtstatsachenforschung 05), Konstanz: Universitätsverlag Konstanz, 253 S.

    Abstract

    Die Arbeit untersucht die Funktionsweise und Effizienz des besonderen Kündigungsschutzes nach dem Schwerbehindertengesetz. Zunächst werden die Entstehungsgeschichte und die derzeitige Rechtslage des besonderen Kündigungsschutzes für Schwerbehinderte erörtert. Dann werden 577 Kündigungsschutzverfahren aus den Jahren 1982 und 1983, die vor der Hauptfürsorgestelle Stuttgart durchgeführt wurden, analysiert und ausgewertet. Der Autor kommt zu dem Ergebnis:
    "Im Vergleich zum allgemeinen Kündigungsschutz ist der besondere Kündigungsschutz nach dem Schwerbehindertengesetz im Hinblick auf die Weiterbeschäftigungsaussichten der kündigungsbedrohten Schwerbehinderten um ein Vielfaches effektiver. In besonderem Maße steigen die Weiterbeschäftigungschancen, sofern der Betriebsrat und der Vertrauensmann der Schwerbehinderten gegen die Kündigung Bedenken erheben. Die verbreitete Auffassung, Schwerbehinderte seien de facto unkündbar, ist jedoch widerlegt. Sechs von sieben Schwerbehinderten scheiden nach Abschluß des besonderen Kündigungsschutzverfahrens aus dem Arbeitsverhältnis aus. Nur in jedem 17. Fall wird gegen den antragstellenden Arbeitgeber entschieden. Die Arbeitgeber berücksichtigen in erheblichem Maße die Schwerbehinderteneigenschaft bei der Auswahl der zu Kündigenden. Die Kündigungshäufigkeit der Schwerbehinderten ist viermal geringer als diejenige der Nichtbehinderten. Unabhängig von der absoluten Kündigungshäufigkeit konnte die Rücksichtnahme auf die Schwerbehinderteneigenschaft mit Hilfe einer Reihe von Einzelergebnissen nachgewiesen werden. Ergänzend dazu ergaben sich deutliche Hinweise, daß sich die Schwerbehinderten in ihrem Arbeitsverhalten positiv aus der Gesamtgruppe der Arbeitnehmer herausheben. Das vom Schwerbehindertengesetz vorgesehene Verfahren zur Realisierung des besonderen Kündigungsschutzes erwies sich bei der Analyse der Rechtstatsachen sowohl im Hinblick auf den Verfahrensablauf und die Verfahrensdauer wie auch in bezug auf die Erzielung sachgerechter Ergebnisse als angemessen und zweckmäßig." (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Schwerbehinderte und Arbeitswelt (1988)

    Knappe, Eckhard; Frick, Bernd;

    Zitatform

    Knappe, Eckhard & Bernd Frick (Hrsg.) (1988): Schwerbehinderte und Arbeitswelt. (Campus. Forschung 597), Frankfurt u.a.: Campus-Verl., 217 S.

    Abstract

    "Das sozialpolitische Symposion das vom 4. bis 6. Oktober 1987 an der Universität Trier veranstaltet wurde, verfolgte das Ziel, erste Kontakte zwischen Praktikern und Wissenschaftlern herzustellen und eine Grobstrukturierung politisch und wissenschaftlich relevanter Fragen der Schwerbehindertenpolitik vorzunehmen. Thematisch im Vordergrund standen dabei Arbeitsmarktprobleme der Schwerbehinderten bzw. Maßnahmen zur Integration Schwerbehinderter in den Arbeitsmarkt. Das Kolloquium gliederte sich in drei Sessionen. Die erste Session behandelte die Entwicklung und aktuelle Probleme der Schwerbehindertenpolitik in der Bundesrepublik Deutschland. Die zweite Session thematisierte die Frage nach der betrieblichen Umsetzung der staatlichen Schwerbehindertenpolitik. Vor diesem Hintergrund wurden im Rahmen der dritten Session spezielle Probleme der Schwerbehindertenpolitik in der Europäischen Gemeinschaft behandelt. In den sich anschließenden Länderstudien wurde versucht, alternative wohlfahrtsstaatliche Konzeptionen der Schwerbehindertenpolitik einander gegenüberzustellen." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Berufliche Rehabilitationsmaßnahmen als Instrument der (Wieder-)Eingliederung Schwerbehinderter in den Arbeitsmarkt (1988)

    Kähne, Otto;

    Zitatform

    Kähne, Otto (1988): Berufliche Rehabilitationsmaßnahmen als Instrument der (Wieder-)Eingliederung Schwerbehinderter in den Arbeitsmarkt. In: (1988): Schwerbehinderte und Arbeitswelt (Campus. Forschung, 597), S. 81-97.

    Abstract

    Der Autor beschreibt zunächst kurz die aktuelle Arbeitsmarktsituation Behinderter, die flankierenden Maßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Eingliederung Behinderter und das Rehabilitationskonzept in der Bundesrepublik. Danach nimmt er eine Einschätzung des Erfolges beruflicher Rehabilitationsmaßnahmen aus der Sicht des betroffenen Behinderten, der Rehabilitationseinrichtung, der Rehabilitationsträger und aus gesamtgesellschaftlicher Sicht vor. Er geht dabei von der Überlegung aus, daß eine ausschließlich kosten-nutzen-analytische Beurteilung der beruflichen Rehabilitation zu kurz greift und durch Kriterien wie "zusätzliche Lebenschancen" bzw. "zusätzliche Lebensqualität" der Rehabilitanden ergänzt werden sollte. Abschließend weist er darauf hin, daß die berufliche Rehabilitation in einer Periode hoher Arbeitslosigkeit ökonomisch und politisch zwar schwieriger zu rechtfertigen, aber gerade dann besonders gefordert ist. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Betriebliche Interessenvertretung Schwerbehinderter: Bemerkungen zur Novellierung des Informations- und Anhörungsrechtes der Schwerbehindertenvertretung gemäß § 25 (2) SCHwbG (1988)

    Ritz, Hans-Günther;

    Zitatform

    Ritz, Hans-Günther (1988): Betriebliche Interessenvertretung Schwerbehinderter. Bemerkungen zur Novellierung des Informations- und Anhörungsrechtes der Schwerbehindertenvertretung gemäß § 25 (2) SCHwbG. In: (1988): Schwerbehinderte und Arbeitswelt (Campus. Forschung, 579), S. 127-136.

    Abstract

    "Zuerst wird ein kurzer Abriß der gesetzlichen Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung (SV) gegeben. Unter dem Begriff der betrieblichen Interessenvertretung Schwerbehinderter wird dabei nur auf ausgewählte Aspekte der Tätigkeit der SV i.S.d. §§ 24 f SchwbG eingegangen. Es bleibt also der besondere gesetzliche Auftrag des § 23 SchwbG an Betriebs- und Personalräte, die Interessen der Schwerbehinderten ihres Betriebes wahrzunehmen, in diesem Aufsatz unberücksichtigt. Es folgt die Zusammenfassung einiger empirischer Befunde aus zwei sozialwissenschaftlichen Erhebungen zur Tätigkeit der SV. Es wird gezeigt, welcher besondere Stellenwert einer besseren Durchsetzung des Informations- und Anhörungsrechtes der SV zukommt.
    In den anschließenden Teilen wird die Problematik der vorjährigen Novellierung dieses Informations- und Anhörungsrechtes diskutiert. Es wird die Auffassung vertreten, daß eine restriktive Interpretation der Rechtsfolgen bei Verletzung dieser Rechte aus § 25 (2) die Handlungsmöglichkeiten der SV an strategischer Stelle beschneidet. Nur wenn man hier zivilrechtliche Folgen für gegeben hält, ist eine wirksame betriebliche Interessenvertretung durch die SV auch in solchen Betrieben möglich, in denen der Arbeitgeber nicht schon von sich aus gegenüber Fragen der Schwerbehindertenintegration aufgeschlossen ist." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Wer beschäftigt Schwerbehinderte?: erste Einsichten aus einem laufenden Forschungsprojekt (1988)

    Sadowski, Dieter ; Frick, Bernd; Stengelhofen, Theo;

    Zitatform

    Sadowski, Dieter, Bernd Frick & Theo Stengelhofen (1988): Wer beschäftigt Schwerbehinderte? Erste Einsichten aus einem laufenden Forschungsprojekt. (Zentrum für Arbeit und Soziales Trier. Reprint 15), Trier, 13 S.

    Abstract

    "Schwerbehinderte werden vielfach als 'Problemgruppe' des Arbeitsmarktes bezeichnet. Ob diese Einschätzung gerechtfertigt ist, ist fraglich, da für Schwerbehinderte in aller Regel die gleichen personal- und beschäftigungspolitischen Grundsätze und Strategien gelten wie für Nichtbehinderte. Wenn auch gravierende Datendefizite die Beurteilung der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungschancen Schwerbehinderter erschweren, ist die Wirksamkeit des novellierten Schwerbehindertengesetzes zu bezweifeln. Weitergehende theoretische Analysen und empirische Erhebungen sind unerläßlich, um zu gesicherten Erkenntnissen über die berufliche Situation Schwerbehinderter zu gelangen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Wer beschäftigt Schwerbehinderte?: erste Einsichten aus einem laufenden Forschungsprojekt (1988)

    Sadowski, Dieter ; Stengelhofen, Theo; Frick, Bernd;

    Zitatform

    Sadowski, Dieter, Bernd Frick & Theo Stengelhofen (1988): Wer beschäftigt Schwerbehinderte? Erste Einsichten aus einem laufenden Forschungsprojekt. In: Zeitschrift für Betriebswirtschaft, Jg. 58, H. 1, S. 37-49.

    Abstract

    "Schwerbehinderte werden vielfach als 'Problemgruppe' des Arbeitsmarktes bezeichnet. Ob diese Einschätzung gerechtfertigt ist, ist fraglich, da für Schwerbehinderte in aller Regel die gleichen personal- und beschäftigungspolitischen Grundsätze und Strategien gelten wie für Nichtbehinderte. Wenn auch gravierende Datendefizite die Beurteilung der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungschancen Schwerbehinderter erschweren, ist die Wirksamkeit des novellierten Schwerbehindertengesetzes zu bezweifeln. Weitergehende theoretische Analysen und empirische Erhebungen sind unerläßlich, um zu gesicherten Erkenntnissen über die berufliche Situation Schwerbehinderter zu gelangen." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Etappen der Arbeitsmarktpolitik für Schwerbehinderte in Deutschland (1988)

    Sanmann, Horst;

    Zitatform

    Sanmann, Horst (1988): Etappen der Arbeitsmarktpolitik für Schwerbehinderte in Deutschland. In: (1988): Schwerbehinderte und Arbeitwelt (Campus. Forschung, 597), S. 17-36.

    Abstract

    Der Autor stellt zunächst die Entwicklungslinien der Arbeitsmarktpolitik für Schwerbehinderte zwischen 1919 und 1986 dar. Er unterscheidet dann drei Etappen der Schwerbehindertenpolitik, deren Erfolg bzw. Mißerfolg anhand eines speziell entwickelten Indikators, der "Schwerbehinderten-Arbeitslosenquote", der er die allgemeine Arbeitslosenquote gegenüberstellt, empirisch überprüft wird. Während sich dabei die erste Etappe der Arbeitsmarktpolitik (1928-1937) als ausgesprochen erfolgreich erweist, liegt die Schwerbehinderten-Arbeitslosenquote in der Nachkriegszeit und verstärkt seit 1974 über der allgemeinen Arbeitslosenquote. Zur Erklärung dieses arbeitsmarktpolitischen Mißerfolgs stellt der Autor abschließend einige Hypothesen auf. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Schwerbehinderte 1987 (1988)

    Seewald, Hermann;

    Zitatform

    Seewald, Hermann (1988): Schwerbehinderte 1987. In: Wirtschaft und Statistik H. 10, S. 738-742.

    Abstract

    "In diesem Beitrag werden die Ergebnisse der zum 31. Dezember 1987 durchgeführten Behindertenstatistik dargestellt. Gegenüber den vorangegangenen Erhebungen wurden 1987 erstmals nur noch die Schwerbehinderten erfaßt, die einen gültigen Schwerbehindertenausweis besaßen.
    Zum Jahresende 1987 lebten in der Bundesrepublik Deutschland 5,13 Mill. amtlich anerkannte Schwerbehinderte, davon 2.36 Mill. Männer und 2,36 Mill Frauen. Im Durchschnitt war somit jeder zwölfte Einwohner schwerbehindert. 45,5 % der Schwerbehinderten waren älter als 65 Jahre. Die weitaus meisten Behinderungen (81,3 %) traten als Folge einer Krankheit auf. Unter den Behinderungsarten kamen die Herz- und Kreislauferkrankungen (21,2 %) am häufigsten vor." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Betriebliche Integration Schwerbehinderter durch technische Beratung (1988)

    Semlinger, Klaus;

    Zitatform

    Semlinger, Klaus (1988): Betriebliche Integration Schwerbehinderter durch technische Beratung. In: Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Jg. 21, H. 3, S. 393-402.

    Abstract

    Der Autor untersucht den Stellenwert der technischen Beratungsdienste der Bundesanstalt für Arbeit und der Hauptfürsorgestellen für die betriebliche Eingliederung Behinderter. "Die Ausführungen basieren auf einer schriftlichen Befragung, an der sich 75% aller Technischen Berater der Bundesanstalt für Arbeit sowie fast alle Beratenden Ingenieure der Hauptfürsorgestellen beteiligt haben. Hierbei wurden vor allem die Tätigkeitsschwerpunkte der Berater erhoben. Grundlage der Aussagen bilden ferner 23 betriebliche Fallstudien zur Praxis technischer Beratung, in denen es um die Eingliederung eines arbeitsuchenden Schwerbehinderten, um die Verbesserung der Arbeitssituation eines Schwerbehinderten im Betrieb oder ein offizielles Kündigungsschutzverfahren ging. Die Fallstudien umfaßten jeweils ausführliche Interviews mit Vertretern der Geschäftsführung, dem Betriebsrat und/oder dem Schwerbehinderten-Vertrauensmann, i.d.R. eine kurze Besichtigung des Betriebes und des jeweils in Frage stehenden Arbeitsplatzes und - soweit möglich - eine Befragung des betroffenen Behinderten sowie ergänzende Gespräche mit den zuständigen Beratern. Die statistische Bestimmung des Wirkungsbeitrages technischer Beratung schließlich wertet 360 abgeschlossene Kündigungsschutzverfahren aus, die in der überwiegenden Mehrzahl 1984 abgewickelt worden sind." Die multivariate Analyse dieser Verfahren bestätigt insgesamt, daß technische Beratung selbst unter der vergleichsweise ungünstigen Ausgangsbedingung einer expliziten Entlassungsabsicht wirksam zur Durchsetzung des Intergrationsanliegens beiträgt. Zugleich deuten die Ergebnisse aber darauf hin, daß das Wirkungspotential der Dienste noch nicht voll ausgeschöpft ist. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Besonderheiten des Schwerbehindertenproblems und der Politik zur Integration Schwerbehinderter in den Arbeitsmarkt in Luxemburg (1988)

    Thill, Andre;

    Zitatform

    Thill, Andre (1988): Besonderheiten des Schwerbehindertenproblems und der Politik zur Integration Schwerbehinderter in den Arbeitsmarkt in Luxemburg. In: (1988): Schwerbehinderte und Arbeitswelt (Campus. Forschung, 579), S. 171-182.

    Abstract

    "Der Autor verweist darauf, daß die Anerkennung der Behinderteneigenschaft in Luxemburg in die Zuständigkeit der dem Arbeitsminister unterstellten "Anstalt für Stellenvermittlung und berufliche Rehabilitation der Behinderten" fällt. Besonderheiten der Schwerbehindertenpolitik Luxemburgs sind die staatliche Einrichtung der sogenannten "differenzierten Erziehung" für behinderte Kinder und die finanziellen Sonderzuwendungen an Familien mit behinderten Kindern, der Anspruch des Behinderten auf einen "Pflichtplatz", bzw. das "Vorrecht auf Anstellung" sowie die Möglichkeit leistungsabhängiger Entlohnungen (bei Beachtung des Mindestlohnes) für Behinderte." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Besonderheiten des Schwerbehindertenproblems und der Politik zur Integration Schwerbehinderter in den Arbeitsmarkt in Schweden (1988)

    Wallner, Teut;

    Zitatform

    Wallner, Teut (1988): Besonderheiten des Schwerbehindertenproblems und der Politik zur Integration Schwerbehinderter in den Arbeitsmarkt in Schweden. In: (1988): Schwerbehinderte und Arbeitswelt (Campus. Forschung, 579), S. 183-192.

    Abstract

    "Für die soziale Betreuung der Behinderten in Schweden sind nicht konfessionelle oder andere Hilfsorganisationen, sondern die Gemeinden verantwortlich, was wiederum bedingt, daß der Wohnsitz über den Umfang der erhaltenen Leistungen entscheidet. Die überwiegend in Verbänden organisierten Behinderten arbeiten entweder am freien Arbeitsmarkt (ohne irgendwelche Sonderrechte), im Konzern "Samhall", einem Zusammenschluß aller Beschützenden Werkstätten (wobei die Behinderten ca. 90 v.H. des normalen Tariflohnes erhalten) oder in Beschäftigungszentren (für geistig Behinderte). Die Arbeitsämter und das schwedische Zentralamt für Arbeit verhandeln mit einzelnen Betrieben über die Einstellung von Arbeitsbehinderten, wobei bei Weigerung der Betriebe diese zur Einstellung von Behinderten gezwungen werden können." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Eingliederungschancen von Behinderten und gesundheitlich Beeinträchtigten: Ergebnisse einer Befragung der Absolventen des Berufsförderungswerks Heidelberg von 1984 und 1985 zwei Jahre nach Abschluß der Ausbildung (1988)

    Wöhrl, Hans-Georg;

    Zitatform

    Wöhrl, Hans-Georg (1988): Eingliederungschancen von Behinderten und gesundheitlich Beeinträchtigten. Ergebnisse einer Befragung der Absolventen des Berufsförderungswerks Heidelberg von 1984 und 1985 zwei Jahre nach Abschluß der Ausbildung. In: Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Jg. 21, H. 2, S. 291-306.

    Abstract

    "Durch eine schriftliche Befragung mit einer Rücklaufquote von etwa 70% sind die beruflichen Eingliederungschancen von Absolventen des BFW Heidelberg ermittelt worden. Zwei Jahre nach Abschluß waren 81% der Absolventen des Jahres 1984 und 84% der Absolventen des Jahres 1985 berufstätig. Im Vergleich zu den Vorjahren sind damit die Eingliederungsquoten deutlich gestiegen. Der Anteil Berufstätiger korreliert im 10-Jahres-Zeitraum von 1977 bis 1987 deutlich höher mit der Anzahl der Erwerbstätigen als mit der Zahl der Arbeitslosen. Die Beschäftigungsqualität ist bei den meisten ausgesprochen gut. Viele können durch die berufliche Rehabilitation ihren beruflichen Status oder ihr Einkommen verbessern. Die Eingliederungschancen werden sowohl vom Ausbildungsberuf und vom Ausbildungsniveau als auch von persönlichen Merkmalen, vor allem der Art und Schwere der Behinderung, beeinflußt. Es zeigen sich Kumulations- und Kompensationseffekte: in Berufen mit geringeren Arbeitsmarktchancen verstärkt sich der Einfluß von persönlichen Merkmalen, die die Eingliederung erschweren; in Berufen mit besseren Arbeitsmarktchancen wird er weitgehend kompensiert. Insgesamt sprechen die Ergebnisse für die Qualität der BFW-Ausbildung und die Richtigkeit der verstärkten Qualifizierung von Problemgruppen des Arbeitsmarktes." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Dokumentationssystem Schwerbehinderte und Arbeitswelt: Teil 1: Literaturdatenbank, Teil 2: Statistisches Archiv (1988)

    Abstract

    Die Literaturdatenbank weist 501 überwiegend deutschsprachige Buchveröffentlichungen, Forschungsprojekte und Zeitschriftenaufsätze zur Behindertenpolitik und zur Arbeits-, Ausbildungs- und Lebenssituation Schwerbehinderter nach. Die einzelnen Titel werden durch Autoren- und Schlagwortregister erschlossen und durch ein kurzes Referat inhaltlich charakterisiert. Das Statistische Archiv enthält 91 Tabellen und Übersichten zu den Themenbereichen Lebensbedingungen von Behinderten, Behinderte und Arbeitsmarkt, Behindertenförderung sowie Institutionen der Behindertenpolitik. Neben amtlichen Statistiken werden auch Daten aus Forschungsarbeiten abgedruckt. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Das Schwerbehindertengesetz 1986 im Schnittpunkt von Rechtspolitik und Verfassungsrecht (1987)

    Großmann, Ruprecht;

    Zitatform

    Großmann, Ruprecht (1987): Das Schwerbehindertengesetz 1986 im Schnittpunkt von Rechtspolitik und Verfassungsrecht. In: Betriebs-Berater, Jg. 42, H. 4, S. 260-265.

    Abstract

    "Das Schwerbehindertengesetz 1986 läßt eine abgewogene Konzeption vermissen. Die befristete, rückwirkend eingreifende Nichtanrechnung von Ausbildungsplätzen bei der Pflichtzahlberechnung und die Anrechnung des schwerbehinderten Arbeitgebers sind unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes verfassungsrechtlich bedenklich. Dagegen sind gegen die Verkürzung des Zusatzurlaubs keine verfassungsrechtlichen Bedenken zu erheben." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Beschäftigungssituation schwerbehinderter Arbeitnehmer (1987)

    Lüpke, Karin von;

    Zitatform

    Lüpke, Karin von (1987): Beschäftigungssituation schwerbehinderter Arbeitnehmer. In: Behindertenrecht, Jg. 26, H. 5, S. 102-104.

    Abstract

    Zwischen 1983 und 1985 hat die Zahl der abhängig Beschäftigten insgesamt um 5,7 % zugenommen, die der schwerbehinderten Arbeitnehmer aber um 8,7 % abgenommen. Daß die Arbeitslosigkeit Behinderter in dem Zeitraum trotzdem leicht zurückging, führt die Autorin auf das Sinken des spezifischen Erwerbspersonenpotentials der Schwerbehinderten zurück. Dies resultiert wiederum zum Teil daraus, daß die Gruppe der Kriegsopfer in den letzten Jahren das Ruhestandsalter erreicht hat. Da im Moment noch nicht abzusehen ist, wie sich das Erwerbspersonenpotential der Schwerbehinderten in Zukunft entwickeln wird, plädiert sie abschließend dafür, die Höhe der Pflichtquote weiterhin an der überproportional hohen Arbeitslosigkeit Behinderter zu orientieren. (IAB)

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