Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beruf
Mit dem Bundesteilhabegesetz und dem Nationalen Aktionsplan 2.0 wurden 2016 zwei wichtige behindertenpolitische Vorhaben angestoßen und in den Folgejahren umgesetzt und weiterentwickelt. Damit soll im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention die Inklusion in Deutschland weiter vorangetrieben werden, indem die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden. Mit dem schrittweisen Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes erfuhren das Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die Eingliederungshilfe (SGB IX) weitreichende Änderungen. Wie stellt sich die Situation von behinderten Menschen auf dem Arbeitsmarkt dar? Wie lassen sich behindertengerechte Berufsleben und inklusive Arbeitswelten gestalten?
Die Infoplattform stellt zentrale Dokumente und relevante Quellenhinweise zusammen, inhaltlich strukturiert nach den Aspekten der Politik für behinderte Menschen und den diskutierten bzw. realisierten Reformanstrengungen.
- Ergebnisse und Projekte aus dem IAB
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Ausbildung, Rehabilitationsmaßnahmen
- Politik und Rechtsprechung für behinderte Menschen
- Rehabilitationseinrichtungen
- Berufsvorbereitung, Berufsberatung, Berufswahl
- Studium
- Berufsausbildung, Berufseinmündung
- Fortbildung und Umschulung
- betriebliche Rehabilitation
- Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit
- Erfolgskontrolle, Kosten-Nutzen-Aspekte
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Arbeitsmarktsituation behinderter Menschen
- Arbeitsmarktpolitik, Inklusion, Persönliches Budget
- Beschäftigungsentwicklung
- Arbeitslosigkeit
- Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen
- Beschäftigung in alternativen Einrichtungen, Selbsthilfefirmen
- Berufliche Selbständigkeit
- Hochqualifizierte behinderte Menschen auf dem Arbeitsmarkt
- Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt
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Berufsleben und Arbeitswelt behinderter Menschen
- Personalpolitik, Arbeitgebereinstellungen, finanzielle Einstellungsanreize
- Eingliederungshilfe, BEM, Arbeitsassistenz, Unterstützte Beschäftigung, Arbeitsplatzsicherung
- Arbeitsbedingungen, Arbeitsplatzgestaltung, technische Arbeitshilfen, Arbeitszeit
- Berufsverlauf, Berufserfolg
- Berufsstruktur, Einzelberufe
- Arbeitszufriedenheit
- Lohn, Einkommen
- Behinderungsart
- Alter
- Geografischer Bezug
- Geschlecht
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Literaturhinweis
Betriebliche Integration Schwerbehinderter und Beteiligung der Schwerbehindertenvertrauensleute (1982)
Ritz, Hans-Günther;Zitatform
Ritz, Hans-Günther (1982): Betriebliche Integration Schwerbehinderter und Beteiligung der Schwerbehindertenvertrauensleute. In: (1982): Lebensbedingungen Behinderter im Sozialstaat (Beiträge zur sozialwissenschaftlichen Forschung, 26), S. 200-222.
Abstract
"Der Beitrag stützt sich im wesentlichen auf die empirischen Erhebungen eines an der Universität Bremen vom Autor dieses Beitrages bearbeiteten Forschungsprojektes "Funktion und Selbstverständnis der Schwerbehindertenvertrauensleute". Es sollen mittels der dort über die Befragung von ScwbVM erhobenen Informationen folgende Leitfragen beantwortet werden: - Wie rekrutieren sich die betrieblich beschäftigten Schwb? - Welche inner- und zwischenbetrieblichen Arbeitsmarkt bewegungen von Schwb finden mit welcher Häufigkeit statt? - Sind Schwerbehinderte - wie oftmals in politischen Dis kussionen behauptet - vom SchwbG direkt negativ betroffen? - Welches Ausmaß hat die professionelle Betreuung der Schwb durch Betriebsärzte und Hauptfürsorgestellen? - Welche Hindernisse bestehen für die verstärkte betriebliche Integration der Schwb, insbesondere bezüglich der innerbetrieb lichen Betreuung und Vertretung durch den SchwbVM?"
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Literaturhinweis
Der Vertrauensmann der Schwerbehinderten - seine Aufgaben und Rechte (1982)
Tremel, Karl Heinz;Zitatform
Tremel, Karl Heinz (1982): Der Vertrauensmann der Schwerbehinderten - seine Aufgaben und Rechte. In: Behindertenrecht, Jg. 21, H. 3, S. 49-54.
Abstract
"Die Aufgaben des Vertrauensmannes ergeben sich aus § 22 SchwbG. Danach hat der Vertrauensmann die Interessen der Schwerbehinderten in dem Betrieb oder den Dienststellen zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen. Damit der Vertrauensmann seine Aufgaben wahrnehmen kann, räumt ihm das Gesetz bestimmte Befugnisse ein. Es geht dabei in der Konstruktion zwei Wege. In manchen Vorschriften spricht es ausdrücklich von Rechten des Vertrauensmannes; in anderen Vorschriften legt es anderen (Arbeitgebern, Betriebs- und Personalrat, Hauptfürsorgestelle) die Verpflichtung zur Beteiligung des Vertauensmannes auf." (Autorenreferat)
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Literaturhinweis
Rechtliche Defizite beim Abbau der Schwerbehinderten-Arbeitslosigkeit (1981)
Bunge, Thomas;Zitatform
Bunge, Thomas (1981): Rechtliche Defizite beim Abbau der Schwerbehinderten-Arbeitslosigkeit. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 30, H. 2, S. 34-40.
Abstract
Nach einem Überblick über die Entwicklung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter beschäftigt sich der Beitrag mit der Frage, inwieweit das geltende Recht zu einer Verbesserung der Situation beitragen kann bzw. welche Defizite es aufweist. In seinem Fazit schlägt der Autor folgende rechtliche Änderungen vor: - Anhebung der Ausgleichsabgabe; - Erweiterung einer Reihe von Mitbestimmungsbefugnissen des Betriebs- bzw. Personalrats; - Verpflichtung der Arbeitgeber, bei der Besetzung freier Stellen die Arbeitsämter einzuschalten; - stärkere Berücksichtigung der Erfordernisse Schwerbehinderter in der Arbeitsstättenverordnung und den Arbeitsstätten richtlinien; - Verbesserung der Subventionsbedingungen. (IAB2)
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Literaturhinweis
Schwerbehindertengesetz: Verfassungsgemäß (1981)
Cramer, Horst H.;Zitatform
Cramer, Horst H. (1981): Schwerbehindertengesetz: Verfassungsgemäß. In: Bundesarbeitsblatt H. 7-8, S. 10-12.
Abstract
Kurzkommentar zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. Mai 1981, in der die Verfassungsmäßigkeit der Beschäftigungspflicht in Höhe von sechs Prozent, der Pflicht zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe in Höhe von 100 DM monatlich für jeden unbesetzten Pflichtplatz im Falle der Nichterfüllung der Beschäftigungspflicht und der Verwendung des Aufkommens aus dieser Abgabe für die gesetzlich und verordnungsrechtlich vorgeschriebenen Zwecke einstimmig und uneingeschränkt anerkannt wird.
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Literaturhinweis
Zur Verfassungsmäßigkeit der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz (1981)
Engelen-Kefer, Ursula; Möller-Lücking, Norbert;Zitatform
Engelen-Kefer, Ursula & Norbert Möller-Lücking (1981): Zur Verfassungsmäßigkeit der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz. In: Soziale Sicherheit, Jg. 30, H. 4, S. 104-110.
Abstract
Der Beitrag enthält "die DGB-Stellungnahme zur Verfassungsmäßigkeit der Pflichtquote und der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz vom 29. Juni 1979 sowie den wesentlichen Inhalt der am 10. März 1981 vor dem Bundesverfassungsgericht mündlich abgegebenen DGB-Stellungnahmen."
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Literaturhinweis
Die neue Werkstätten-Verordnung nach dem Schwerbehinderten-Gesetz (SchwbG) (1981)
Siegler, Hans Georg;Zitatform
Siegler, Hans Georg (1981): Die neue Werkstätten-Verordnung nach dem Schwerbehinderten-Gesetz (SchwbG). In: Blätter für Steuerrecht, Sozialversicherung und Arbeitsrecht, Jg. 36, H. 12, S. 187-190.
Abstract
"Die Bestimmung der 3. Verordnung über die Werkstätten für Behinderte werden erläutert. Sie bezweckt, den Behinderten an regelmäßige Arbeit heranzuführen, um seine Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Neben der Leistungsfähigkeit ist auf Persönlichkeitsentfaltung zu achten. Rehabilitation in Arbeit, Beruf und Gesellschaft ist anzustreben. Bestehen über eine Aufnahme Behinderter in die Werkstätten Bedenken, entscheidet der Fachausschuß im Eingangsverfahren darüber. In einem Arbeitstraining wird der Behinderte befähigt, ein Mindestmaß wirtschaftlich verwendbarer Arbeitsleistung zu erbringen. Danach wird er in den Arbeitsbereich aufgenommen, der ein möglichst breites Arbeitsplatzangebot enthalten soll. Weitere Bestimmungen befassen sich mit Arbeitszeit, Werkstattgröße, Werkstattverbund, Fachpersonal, Betriebsführung, Arbeitsentgelt, Mitwirkungsrechten der Behinderten und dem Anerkennungsverfahren." (Referat 82-06/0712 der Fachdokumentation Arbeitswissenschaft, Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin)
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Literaturhinweis
Die Stellung des Schwerbehinderten in der Gesellschaft aus der Sicht des DGB (1981)
Vetter, Heinz O.;Zitatform
Vetter, Heinz O. (1981): Die Stellung des Schwerbehinderten in der Gesellschaft aus der Sicht des DGB. In: Soziale Sicherheit, Jg. 30, H. 02, S. 33-36.
Abstract
Der Autor beschreibt gewerkschaftliche Forderungen zur sozialen und beruflichen Eingliederung Schwerbehinderter.
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Literaturhinweis
Novellierung des Schwerbehindertengesetzes dringend erforderlich - Gewerkschaftliche Arbeit zugunsten Behinderter und die Vorschläge des DGB -. (1980)
Möller-Lücking, Norbert;Zitatform
Möller-Lücking, Norbert (1980): Novellierung des Schwerbehindertengesetzes dringend erforderlich - Gewerkschaftliche Arbeit zugunsten Behinderter und die Vorschläge des DGB -. In: Soziale Sicherheit, Jg. 29, H. 5, S. 141-145.
Abstract
Schwerpunkte der Novellierungsvorschläge des DGB sind: ++ Erhöhung der Pflichtquote von 6 auf 8 % ++ Erhöhung der Ausgleichsabgabe ++ verstärkte Bemühungen zur Stabilisierung der Beschäftigungs verhältnisse ++ verbesserter Kündigungsschutz ++ Änderung der Wahlordnung für die Wahl der Schwerbehinderten vertrauensmänner.
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Literaturhinweis
Isolation statt Integration ? - Arbeitslosigkeit als psychosoziales und materielles Problem für rehabilitierte Schwerbehinderte dargestellt am Beispiel erstausgebildeter bzw. umgeschulter Querschnittgelähmter und anderer Schwerkörperbehinderter auf kaufmännische Berufe (1980)
Mötzing, Friedhelm;Zitatform
Mötzing, Friedhelm (1980): Isolation statt Integration ? - Arbeitslosigkeit als psychosoziales und materielles Problem für rehabilitierte Schwerbehinderte dargestellt am Beispiel erstausgebildeter bzw. umgeschulter Querschnittgelähmter und anderer Schwerkörperbehinderter auf kaufmännische Berufe. Tübingen: Universität Tübingen, Päd. Hochschule Reutlingen, 59 S. plus Anhang.
Abstract
"Ausgehend von einer Kurzanalyse zur psycho-sozialen Situation erkrankter bzw. verunfallter Schwerbehinderter, der Bedeutung von Beruf und Arbeit für diesen Personenkreis und der daraus resultierenden Rehabilitationspolitik und -praxis werden als wesentliche Fragestellungen herausgearbeitet und eingegrenzt: 1. Welches sind im einzelnen die Bedingungen bzw. Ursachen dafür, daß Schwerbehinderte schlechtere Wiedereingliede rungschancen haben als andere Arbeitslosengruppen ? 2. Welche Auswirkungen ergeben sich aus der Arbeitslosigkeit für die Behinderten ? 3. Welche Maßnahmen wurden seit dem Auftreten dieses Problems ergriffen und wie wirksam waren bzw. sind diese ? 4. Welche systemergänzenden, ggf. aber auch systemüberwinden den Strategien zur gegebenen Rehabilitationspolitik, Rehabi litationspraxis und Arbeitsmarktpolitik sind erforderlich, um diese Situation baldmöglichst und auf Dauer zu verbessern ? ... Das Vorgehen bei der Arbeit orientiert sich dabei, wo immer möglich, an Ergebnissen empirischer Teiluntersuchungen. Dazu werden auch eigene Befragungen herangezogen, die der Verfasser an Rehabilitanden des Berufsförderungswerkes Wildbad und Schwerbehindertenvertrauensleuten aus Baden-Württemberg vorgenommen hat."
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Literaturhinweis
Schwerbehindertengesetz: Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft. Kommentar (1980)
Neumann, Dirk; Gotzen, Otfried Begr.); Wilrodt, Hermann Begr.);Zitatform
Neumann, Dirk, Hermann Begr.) Wilrodt & Otfried Begr.) Gotzen (1980): Schwerbehindertengesetz. Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft. Kommentar. (Beck'sche Kommentare zum Arbeitsrecht 10), München: Beck, 648 S.
Abstract
Stand 1. Oktober 1979
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Literaturhinweis
Medizinische Manipulatoren für Schwerbehinderte. Abschlußbericht (1980)
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Literaturhinweis
Der Vertrauensmann der Schwerbehinderten und der Beauftragte des Arbeitgebers (1979)
Jacobi, Volker;Zitatform
Jacobi, Volker (1979): Der Vertrauensmann der Schwerbehinderten und der Beauftragte des Arbeitgebers. In: Caritas-Korrespondenz, Jg. 47, H. 10, S. 17-24.
Abstract
Der Artikel beschreibt Rechtsstellung und Aufgaben des Vertrauensmannes und der Beauftragten des Arbeitgebers, die durch das Schwerbehindertengesetz zum Vermittler zwischen Dienstgeber und behinderten Arbeitnehmern bestimmt wurden.
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Literaturhinweis
Die Pflichten des Arbeitgebers gegenüber Schwerbehinderten (1979)
Siegler, Hans Georg;Zitatform
Siegler, Hans Georg (1979): Die Pflichten des Arbeitgebers gegenüber Schwerbehinderten. In: Behindertenrecht, Jg. 18, H. 1, S. 10-13.
Abstract
Der Autor erläutert die Pflichten, die Arbeitgebern nach §11 SchwbG entstehen: Die Prüfung der Einstellung Schwerbehinderter bei der Besetzung freier Arbeitsplätze, die Beschäftigung Schwerbehinderter auf angemessenen Arbeitsplätzen nach ihren Kenntnissen und Fähigkeiten, die Bereitstellung von Dauerarbeitsplätzen für die Schwerbehinderten und die Ausstattung ihrer Arbeitsplätze mit technischen Arbeitshilfen.
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Literaturhinweis
Zur Entwicklung des Arbeitsmarktes für Schwerbehinderte (1979)
Zitatform
(1979): Zur Entwicklung des Arbeitsmarktes für Schwerbehinderte. In: Amtliche Nachrichten der Bundesanstalt für Arbeit, Jg. 27, H. 8, S. 847-853.
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Literaturhinweis
Anerkannte Schwerbehinderte in Bayern - Umfang und Struktur des Bestandes am 30. Juni 1979 (1979)
Zitatform
(1979): Anerkannte Schwerbehinderte in Bayern - Umfang und Struktur des Bestandes am 30. Juni 1979. In: Arbeit und Soziales, Jg. 34, H. 8, S. 4-18.
Abstract
Die Zahl der amtlich anerkannten Schwerbehinderten betrug in Bayern Ende Juni 1979 490 400, das sind 4,5% der Bevölkerung.
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Literaturhinweis
Dritte Verordnung zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes (Werkstättenverordnung Schwerbehindertengesetz - SchwbWV) (1979)
Zitatform
Bundesregierung (1979): Dritte Verordnung zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes (Werkstättenverordnung Schwerbehindertengesetz - SchwbWV). (Verhandlungen des Bundesrates. Drucksachen 554/79), 39 S.
Abstract
Durch die Verordnung wird der Rahmen der neuen Werkstattkonzeption in §52 des Schwerbehindertengesetzes von 1974 ergänzt und ausgefüllt. Ihre Vorschriften regeln die fachlichen Anforderungen an die Werkstatt für Behinderte und das Verfahren zur Anerkennung solcher Werkstätten.
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Literaturhinweis
Schwerbehinderte - Neues Sonderprogramm (1978)
Cramer, Horst H.;Zitatform
Cramer, Horst H. (1978): Schwerbehinderte - Neues Sonderprogramm. In: Bundesarbeitsblatt H. 3, S. 62-64.
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Literaturhinweis
Die Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit nach dem Schwerbehindertenrecht (1978)
Prüwer, Hans-Joachim;Zitatform
Prüwer, Hans-Joachim (1978): Die Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit nach dem Schwerbehindertenrecht. In: Behindertenrecht, Jg. 17, H. 2, S. 25-31.
Abstract
Der Autor beschreibt die Aufgaben der Bundesanstalt bei der Durchführung des Schwerbehindertengesetzes: Arbeitsberatung und Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und Vermittlung in Ausbildungsstellen, besondere Förderung von Arbeitsplätzen für Schwerbehinderte im Rahmen der Maßnahmen nach § 3 Abs. 2 Nr. 5 AFG, Gleichstellung gemäß §2 SchwbG, Durchführung des Anzeigenverfahrens, Überwachung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht, Zulassung der Anrechnung und der Mehrfachanrechnung und der Werkstätten für Behinderte, ihre Anerkennung und die Aufhebung der Anerkennung, Kündigungsschutz und nachgehende Hilfe im Arbeitsleben.
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Literaturhinweis
Der Schwerbehinderte am Arbeitsplatz. Mit der neuen Ausgleichsabgabeverordnung (1978)
Zanker, Hugo;Zitatform
(1978): Der Schwerbehinderte am Arbeitsplatz. Mit der neuen Ausgleichsabgabeverordnung. München: Verlag für Verwaltungspraxis Rehm, 128 S.
Abstract
"Die Ausgabe enthält das Schwerbehindertengesetz, das Gesetz zur Weiterentwicklung des Schwerbehindertengesetzes und die beiden zum Schwerbehindertengesetz ergangenen Durchführungsverordnungen in den jeweils neuesten Fassungen. An den Text des Schwerbehindertengesetzes sind Leitsätze aus der bis Mitte August 1978 bekanntgewordenen arbeits- und verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung angefügt." "Dem Text der neuen Ausgleichsabgabenverordnung geht eine Einführung voraus, in der versucht wird, Inhalt und Problematik zusammenfassend darzustellen."
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Literaturhinweis
Entwurf eines Gesetzes zur Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung für Schwerbehinderte (Fünftes Rentenversicherungs-Änderungsgesetz - 5.RVÄndG) (1978)
Zitatform
Deutscher Bundestag. Fraktion der SPD (1978): Entwurf eines Gesetzes zur Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung für Schwerbehinderte (Fünftes Rentenversicherungs-Änderungsgesetz - 5.RVÄndG). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 8/2101 (14.09.1978)), 6 S.
Abstract
"Für die Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze sind für die Bundesregierung in erster Linie sozialpolitische Erwägungen maßgebend. Darüber hinaus erwartet die Bundesregierung von der Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze für Schwerbehinderte auch eine günstige Beeinflussung der Beschäftigungssituation."
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