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Dossier

Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beruf

Mit dem Bundesteilhabegesetz und dem Nationalen Aktionsplan 2.0 wurden 2016 zwei wichtige behindertenpolitische Vorhaben angestoßen und in den Folgejahren umgesetzt und weiterentwickelt. Damit soll im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention die Inklusion in Deutschland weiter vorangetrieben werden, indem die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden. Mit dem schrittweisen Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes erfuhren das Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die Eingliederungshilfe (SGB IX) weitreichende Änderungen. Wie stellt sich die Situation von behinderten Menschen auf dem Arbeitsmarkt dar? Wie lassen sich behindertengerechte Berufsleben und inklusive Arbeitswelten gestalten?
Die Infoplattform stellt zentrale Dokumente und relevante Quellenhinweise zusammen, inhaltlich strukturiert nach den Aspekten der Politik für behinderte Menschen und den diskutierten bzw. realisierten Reformanstrengungen.

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im Aspekt "Schwerbehinderte Menschen"
  • Literaturhinweis

    Berufliche Eingliederung Schwerbehinderter und Behinderter: Auswertung einer Repräsentativbefragung von Erwerbspersonen (1986)

    Ritz, Hans-Günther;

    Zitatform

    Ritz, Hans-Günther (1986): Berufliche Eingliederung Schwerbehinderter und Behinderter. Auswertung einer Repräsentativbefragung von Erwerbspersonen. Dortmund, 105 S.

    Abstract

    "Das Projekt untersucht die berufliche Eingliederung Schwerbehinderter (MdE 50 % und mehr), Behinderter mit MdE unter 50 %) und Behinderter ohne amtliche Anerkennung unter vier Hauptaspekten:
    - Schwerbehinderte und Behinderte nach Ausbildung, Berufstätigkeit und Einkommensgruppe
    - Berufsverläufe von Schwerbehinderten und Behinderten (Arbeitslosigkeit, berufliche Mobilität und ausbildungsadäquate Beschäftigung)
    - Arbeitsbedingungen, insbesondere Arbeitsbelastungen und Arbeitszufriedenheit von Schwerbehinderten und Behinderten
    - Berufsfördernde Maßnahmen (Rehamaßnahmen) und berufliche Integration.
    Diese Fragestellungen werden mit Hilfe eines von IAB und BiBB 1979 erhobenen repräsentativen Datensatzes bearbeitet. Diese Befragung umfaßt etwa 30.000 Erwerbspersonen insgesamt, davon etwa 1.600 Behinderte.
    Die Auswertung zeigt die hohe Abhängigkeit der Behindertenquote von der demographischen Struktur der Erwerbspersonen. Sie belegt eine fortbestehende Benachteiligung der Behinderten gegenüber Nichtbehinderten, insbesondere bezüglich Einkommen und Aufstiegschancen. Es zeigen sich bei der Häufigkeit von Behinderungen nennenswerte geschlechtstypische Unterschiede. Geschlechtsspezifische Besonderheiten finden sich auch bei den jeweiligen Unterschieden zwischen Behinderten und Nichtbehinderten bezüglich Einkommensverteilung, Arbeitsbelastungen und Berufsverläufen. Unter 40jährige Behinderte sind auch bezüglich Betroffenheit von Arbeitslosigkeit stark benachteiligt. Ein für Männer möglicher Vergleich der Zahl der erwerbstätigen Behinderten 1970 und 1979 zeigt, daß 1979 die Zahl der behinderten Männer deutlich unter der von 1970 liegt." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Zur Anhörung bei der Kündigung eines Schwerbehinderten (1986)

    Wahrendorf, Volker;

    Zitatform

    Wahrendorf, Volker (1986): Zur Anhörung bei der Kündigung eines Schwerbehinderten. In: Betriebs-Berater, Jg. 41, H. 8, S. 523-524.

    Abstract

    "Die Kündigung eines Schwerbehinderten ist nur nach vorheriger Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zulässig. Diese hat die Beteiligten anzuhören und zu ermitteln, ob die Voraussetzungen für eine Zustimmung vorliegen. Wird die Anhörung unterlassen, so kann der dadurch Beschwerte Widerspruch einlegen und gegebenenfalls Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Wird eine unterlassene Anhörung nicht bis zum Erlaß des Widerspruchsbescheids nachgeholt, so besteht ein absoluter Aufhebungsgrund." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Beschäftigung von Schwerbehinderten im Oktober 1984 (1986)

    Zitatform

    (1986): Beschäftigung von Schwerbehinderten im Oktober 1984. In: Amtliche Nachrichten der Bundesanstalt für Arbeit, Jg. 34, H. 1, S. 11-13, 62-66.

    Abstract

    Der Beitrag enthält die Ergebnisse aus den Anzeigen über die Beschäftigung Schwerbehinderter, die Arbeitgeber, die über mindestens 16 Arbeitsplätze verfügen, jährlich bei den Arbeitsämtern erstatten müssen. Die statistische Aufbereitung dieser Anzeigen erfolgt in Form einer Totalauszählung. Zusätzlich wurde für das Jahr 1984 - zum zweitenmal nach 1979 - aus dem Kreis der 1,2 Mio. Arbeitgeber mit weniger als 16 Arbeitsplätzen eine Stichprobe von rund 32 000 Arbeitgebern durch die Arbeitsämter befragt.Die Auswertung beider Erhebungen zeigt, daß 1984 ca. 963 000 Schwerbehinderte beschäftigt waren, das sind rund 100 000 weniger als 1982. Gut ein Viertel der nach dem Schwerbehindertengesetz zu besetzenden Pflichtplätze waren unbesetzt, die Quote der besetzten Plätze an den gesamten Arbeitsplätzen betrug 5,3%. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Anhörung von Sachverständigen zum Gesetzentwurf der Fraktion der SPD zur Weiterentwicklung des Schwerbehindertengesetzes - Dr. 10/1731 - und zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes - Dr. 10/3138 (1986)

    Zitatform

    (1986): Anhörung von Sachverständigen zum Gesetzentwurf der Fraktion der SPD zur Weiterentwicklung des Schwerbehindertengesetzes - Dr. 10/1731 - und zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes - Dr. 10/3138. In: Deutscher Bundestag, Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung, Kurzprotoko H. 89, S. 1-277.

    Abstract

    Die Sachverständigen äußern sich zum Schwerbehindertenbegriff und Anrechnungsverfahren, zur Beschäftigungspflicht, zur Höhe und Verwendung der Ausgleichsabgabe, zum besonderen Kündigungsschutz, zur nachgehenden Hilfe im Arbeitsleben, zur Rechtsstellung der Vertrauensleute und ihrer Stellvertreter, zur Dauer des Zusatzurlaubs, zum Nachteilsausgleich durch unentgeltliche Beförderung und Kraftfahrzeugsteuervergünstigung und zur Sozialversicherung der Behinderten in Werkstätten. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Der Vertrauensmann der Schwerbehinderten in der betrieblichen Praxis: Ergebnisse einer Umfrage (1985)

    Düchs, Gerhard;

    Zitatform

    Düchs, Gerhard (1985): Der Vertrauensmann der Schwerbehinderten in der betrieblichen Praxis. Ergebnisse einer Umfrage. In: Behindertenrecht, Jg. 24, H. 4, S. 73-76.

    Abstract

    Um festzustellen, ob die im Schwerbehindertengesetz geschaffene Institution des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten die ihr zugedachte Aufgabe erfüllt, hat die Hauptfürsorgestelle der Regierung von Oberbayern in den Jahren 1983 und 1985 eine Umfrage bei etwa 10% der Vertrauensleute ihres Zuständigkeitsbereichs durchgeführt.
    "Mit Hilfe eines Fragebogens wurden die Vertrauensleute zu folgenden vier Komplexen aus ihrem Tätigkeitsbereich befragt:
    a) Das Verhältnis zum Arbeitgeber.
    b) Das Verhältnis zum Betriebs/Personalrat.
    c) Die eigenen Aktivitäten im Betrieb.
    d) Die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen der Hauptfürsorgestelle."
    Der Autor zieht ein positives Fazit. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Erwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter im Lande Bremen: erster Zwischenbericht September 1985 (1985)

    Pepping, Monika; Ritz, Hans-Günther;

    Zitatform

    Pepping, Monika & Hans-Günther Ritz (1985): Erwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter im Lande Bremen. Erster Zwischenbericht September 1985. Bremen, 64 S.

    Abstract

    Die Arbeit entstand im Rahmen des Forschungsprojekts "Hemmnisse für die Beschäftigung Schwerbehinderter und Möglichkeiten ihrer Überwindung im Lande Bremen". Sie enthält eine erstmals erstellte bremische Landesstatistik erwerbstätiger Schwerbehinderter und eine Auswahl der verfügbaren Daten über die Arbeitslosigkeit und den Kündigungsschutz Schwerbehinderter im Lande Bremen. Danach lag der Anteil schwerbehinderter Arbeitnehmer bei Arbeitgebern, die unter die Beschäftigungspflicht des Schwerbehindertengesetzes fallen, 1983 bei ca. 5,6 %. 40 bis 50 % der Betriebe erfüllen ihre Beschäftigungspflicht. Die Arbeitslosenquote betrug ca. 11 %. Von ca. 1600 arbeitslosen Schwerbehinderten wurden 1983 nur 200 in Arbeit vermittelt. Die Kündigungszahlen lagen in Bremen relativ höher als im Bundesdurchschnitt. Angesichts der prekären Arbeitsmarktlage in Bremen raten die Autoren der Hauptfürsorgestelle, stärker präventiv tätig zu werden, um sich anbahnenden Gefährdungen bestehender Arbeitsverhältnisse von Schwerbehinderten in größeren und mittleren Betrieben mit langfristigen Strategien vorzubeugen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes (1985)

    Zitatform

    Bundesregierung (1985): Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 10/3138 (03.04.1985)), 40 S.

    Abstract

    Ziel des Änderungsentwurfes ist es, die Einstellungs- und Beschäftigungschancen Behinderter zu erhöhen. Dazu sollen u.a. beschäftigungs- und ausbildungshemmende Vorschriften beseitigt, die Ausgleichsabgabe erhöht und zusätzliche finanzielle Anreize zur Einstellung besonders betroffener Gruppen von Schwerbehinderten geschaffen werden. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Möglichkeiten und Grenzen des Schwerbehindertengesetzes (SchwbG) zur Förderung der betrieblichen Erstausbildung (Schwer-)Behinderter (1984)

    Kutscha, Jürgen;

    Zitatform

    Kutscha, Jürgen (1984): Möglichkeiten und Grenzen des Schwerbehindertengesetzes (SchwbG) zur Förderung der betrieblichen Erstausbildung (Schwer-)Behinderter. In: Zeitschrift für Berufs- und Wirtschaftspädagogik, Jg. 80, H. 6, S. 565-568.

    Abstract

    Nach einer kurzen Darstellung des Schwerbehindertengesetzes werden seine nach Meinung des Autors zu geringen positiven und negativen Sanktionen kritisiert. Den Hauptteil bildet ein Vorschlag zur Förderung der betrieblichen Erstausbildung: die intensivere und formal institutionalisierte Kooperation der Beteiligten "vor Ort" (Hauptfürsorgestellen, Arbeitsämter, Schwerbehindertenvertrauensleute, Betriebsräte, Beauftragte des Arbeitgebers und Ausbilder.) "Erst wenn diese dezentrale Kooperation zu keinem befriedigenden Ergebnis führt, sollte die Bundesanstalt für Arbeit mit Sanktionen eingreifen." (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Die Situation der schwerbehinderten Frau im Erwerbsleben (1984)

    Lüpke, Karin von;

    Zitatform

    Lüpke, Karin von (1984): Die Situation der schwerbehinderten Frau im Erwerbsleben. In: Behindertenrecht, Jg. 23, H. 4, S. 73-75.

    Abstract

    Die Autorin referiert neuere Untersuchungen zur Erwerbsbeteiligung, zum Ausmaß und zur Dauer der Arbeitslosigkeit, zur beruflichen Qualifikation, zur Arbeitszeit und zu Problemen am Arbeitsplatz von schwerbehinderten Frauen. Dabei vergleicht sie die Situation der behinderten häufig mit der der nichtbehinderten Frau. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Novellierung des Schwerbehindertengesetzes: die Konzeption der Bundesregierung (1984)

    Ritz, Hans-Günther;

    Zitatform

    Ritz, Hans-Günther (1984): Novellierung des Schwerbehindertengesetzes. Die Konzeption der Bundesregierung. In: Soziale Arbeit, Jg. 33, H. 12, S. 585-590.

    Abstract

    Der Autor bewertet das Novellierungskonzept der Bundesregierung. "Trotz vielfältiger bewahrender Tendenzen ist die Einschränkung sozialpolitischer Leistungen bedeutsam. Als wichtigster Kritikpunkt ist jedoch vor allem die fehlende Anpassung der Pflichtquote hervorzuheben. ... Weitere Kritikpunkte an der Novellierung ergeben sich, wenn man sie vor dem Hintergrund des laufenden Strukturwandels auf dem Arbeitsmarkt diskutiert und die Novellierung in Zusammenhang stellt mit dem geplanten 'Gesetz zur Förderung der Beschäftigung'." (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarktlage und Novellierung des Schwerbehindertengesetzes: unter besonderer Berücksichtigung der wettbewerbspolitischen Maßnahmen und der Förderung besonderer Gruppen Schwerbehinderter (Sonderprogramme) (1984)

    Ritz, Hans-Günther;

    Zitatform

    Ritz, Hans-Günther (1984): Arbeitsmarktlage und Novellierung des Schwerbehindertengesetzes. Unter besonderer Berücksichtigung der wettbewerbspolitischen Maßnahmen und der Förderung besonderer Gruppen Schwerbehinderter (Sonderprogramme). (Arbeitspapiere des Forschungsschwerpunktes Reproduktionsrisiken, Soziale Bewegungen und Sozialpolitik 22), Bremen, 110 S.

    Abstract

    "Dieses Papier untersucht vor dem Hintergrund der Arbeitsmarktlage Behinderter die Notwendigkeit einer Novellierung des Schwerbehindertengesetzes.
    Im ersten Abschnitt werden dazu einige bisher in der Öffentlichkeit bekannt gewordene Novellierungsvorstellungen des Bundesministeriums für Arbeit zum Schwerbehindertengesetz vorgestellt.
    Es folgt eine Bestandsaufnahme der derzeitigen Zielerreichung des SchwbG, die u.a. auf bisher nicht veröffentlichten amtlichen Daten und eigenen Erhebungen aufbaut. Angesichts der hohen Zahl arbeitsloser Schwerbehinderter wird sich ausführlich mit den Sonderprogrammen des Bundes und der Länder zur Eingliederung arbeitsloser Schwerbehinderter auseinandergesetzt.
    Im letzten Abschnitt wird ein Resümee gezogen: Die Änderung des SchwbG muß das Gleichgewicht der einzelnen Instrumente untereinander und in Relation zum Arbeitsmarkt und der Zahl der Schwerbehinderten wieder herstellen. Dazu gehört auch eine Anpassung der wettbewerbspolitischen Eingriffe: die Erhöhung der Ausgleichsabgabe und der Pflichtquote. Ohne diese beiden Maßnahmen würden einerseits vor allem wie bisher expandierende, d.h. wirtschaftlich gesunde Unternehmen einseitig bevorzugt und die zukünftige Wiedereingliederung Schwerbehinderter massiv gefährdet." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Der Schwerbehinderte und sein Recht (1984)

    Schmidt, Georg; Räuber, Albert;

    Zitatform

    Schmidt, Georg (1984): Der Schwerbehinderte und sein Recht. Saarbrücken, 239 S.

    Abstract

    Aufgabe der Broschüre ist es, die schwierige Materie des Schwerbehindertenrechtes überschaubar zu machen. "In vielen Bereichen aktualisiert und überarbeitet, wurden in dieser Auflage insbesondere die geändertern Vorschriften über die Freifahrtberechtigung im öffentlichen Nahverkehr und die Befreiung bzw. Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer aufgenommen. Abgedruckt werden außerdem die Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit in der im November 1983 veröffentlichten Fassung. Dieses Thema wird durch Erläuterung der Grundbegriffe Minderung der Erwerbsfähigkeit, Gesamt-MdE sowie Erwerbsunfähigkeit abgerundet." (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Die Teilzeitbeschäftigung von Schwerbehinderten (1984)

    Seidel, Rainer;

    Zitatform

    Seidel, Rainer (1984): Die Teilzeitbeschäftigung von Schwerbehinderten. In: Behindertenrecht, Jg. 23, H. 1, S. 7-10.

    Abstract

    "Es ist wenig bekannt, daß das Schwerbehindertengesetz bereits 1974 gemäß § II Abs. 3 die Arbeitgeber und die Hauptfürsorgestelle verpflichtet hat, die Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen zu fördern. Diese Vorschrift hatte bisher wenig Bedeutung. Bei dem knappen Arbeitsplatzangebot lohnt es sich, darüber nachzudenken, wie besonders den an einer Teilzeitarbeit interessierten Schwerbehinderten mit Hilfe dieser Vorschrift ein Arbeitsplatz geschaffen und damit ein Beitrag zur Beseitigung der Arbeitslosigkeit geleistet werden kann." Der Autor beschreibt die Gründe für das erhebliche Interesse, das vollzeitig beschäftigte Behinderte an einer Teilzeitbeschäftigung haben, die Sicht des Arbeitgebers hierzu, die Auswirkungen der Teilzeitarbeit auf die Sozialversicherung des Mitarbeiters und die Möglichkeiten der Hauptfürsorgestellen, Teilzeitarbeitsplätze zu fördern. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Betriebliche Integration Schwerbehinderter: die Wirkungslücken der Vermittlungsförderung (1984)

    Semlinger, Klaus;

    Zitatform

    Semlinger, Klaus (1984): Betriebliche Integration Schwerbehinderter. Die Wirkungslücken der Vermittlungsförderung. In: Soziale Sicherheit, Jg. 33, H. 12, S. 375-381.

    Abstract

    Der Beitrag nimmt zu der Diskussion Stellung, ob die bestehenden Förderungs- und Schutzrechte die Vermittlung arbeitsloser Schwerbehinderter fördern, behindern oder keine Wirkung zeigen. Empirische Basis waren Interviews mit verantwortlichen Personaleinstellern, Betriebsräten und Schwerbehindertenvertrauensleuten in 16 Betrieben. Ferner wurden leitende Mitarbeiter in zwei Hauptfürsorgestellen und Schwerbehindertenberater und -vermittler in acht Arbeitsamtsbezirken befragt. "Zunächst wird nach den Ursachen der Beschäftigungsprobleme Schwerbehinderter gefragt,um daran anschließend die Wirkungslücken öffentlicher Einflußnahme deutlich zu machen. Als Ausgangspunkt dienen dabei weniger die persönlichen Merkmale der betroffenen Arbeitsanbieter, als vielmehr das Selektionsverfahren der betrieblichen Arbeitsnachfrager. Einige Schlußfolgerungen für die Weiterentwicklung der Arbeitsmarktpolitik für Schwerbehinderte stehen am Ende des Aufsatzes." (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Neuere Rechtsprechung zum Schwerbehindertengesetz (1984)

    Zanker, Hugo;

    Zitatform

    Zanker, Hugo (1984): Neuere Rechtsprechung zum Schwerbehindertengesetz. In: Zeitschrift für Sozialhilfe und Sozialgesetzbuch, Jg. 23, H. 6, S. 241-250.

    Abstract

    Der Autor kommentiert Entscheidungen, "die im Zeitraum von Mai 1982 bis Ende Februar 1984 erstmals mit Begründung veröffentlicht worden sind. Ausgewählt sind sie danach, wie bedeutend sie für die Beteiligten - Schwerbehinderte, Arbeitgeber, betriebliche Helfer, Behörden - erscheinen, ob sie neue Erkenntnisse vermitteln und wie diskussionsanregend sie - auch für die bevorstehende Novellierung des Schwerbehindertengesetzes - sind." (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Schwerbehindertengesetzes (SchwbWG) (1984)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Fraktion der SPD (1984): Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Schwerbehindertengesetzes (SchwbWG). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 10/1731 (10.07.1984)), 18 S.

    Abstract

    Der Änderungsentwurf soll insbesondere der gestiegenen Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter Rechnung tragen. Dazu sieht er u.a. die Erhöhung der Ausgleichsabgabe, die besondere Förderung schwerbehinderter Auszubildender und schwerbehinderter Teilzeitbeschäftigter, die Überführung der bisherigen Sonderprogramme zur Bereitstellung von Arbeitsplätzen in dauerhafte gesetzliche Regelungen und die Verbesserung der Rechtsstellung des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten vor. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Inhalt der Arbeitsverhältnisse Schwerbehinderter (1983)

    Lauter, Wolfgang;

    Zitatform

    Lauter, Wolfgang (1983): Inhalt der Arbeitsverhältnisse Schwerbehinderter. In: Behindertenrecht, Jg. 22, H. 3, S. 49-54.

    Abstract

    "Die Arbeitsverhältnisse schwerbehinderter Arbeitnehmer gewinnen ihren rechtlichen Gehalt aus gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere aber aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelregelungen im Arbeitsvertrag. Hinzu treten die aus der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte abzuleitenden Grundsätze über ein der Billigkeit und Treu und Glauben Rechnung tragendes Arbeitsrecht. Abweichungen von dem für die nichtbehinderten Arbeitnehmer geltenden Recht und Ergänzungen zu ihm ergeben sich vor allem aus dem Schwerbehindertengesetz." In dem Beitrag werden "sowohl der allgemein geltende Inhalt von Arbeitsverhältnissen wie auch die besonderen schutzgesetzlichen Bestandteile bei Schwerbehinderten in den Grundzügen skizziert". (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Perspektiven der Schwerbehindertenpolitik nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Mai 1981 (1982)

    Dopatika, Friedrich-Wilhelm; Ritz, Hans-Günther;

    Zitatform

    Dopatika, Friedrich-Wilhelm & Hans-Günther Ritz (1982): Perspektiven der Schwerbehindertenpolitik nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Mai 1981. In: Zeitschrift für Sozialreform, Jg. 28, H. 4, S. 193-215.

    Abstract

    Im ersten Abschnitt wird zunächst die Notwendigkeit eines besonderen Kündigungsschutzes für Schwerbehinderte begründet und anschließend werden das Instrumentarium des Schwerbehindertengesetzes und die politischen Konflikte um dieses Gesetz beschrieben. Der zweite Abschnitt befaßt sich mit dem Verfassungsrechtsstreit um das SchwbG. Er erläutert die Vorlagebeschlüsse, den Umfang der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht und das Urteil auch in seiner reformpolitischen Bedeutung. Dabei kritisieren die Verfasser, daß die Ausführungen des BVerfG zwar im Ergebnis überzeugen (das SchwbG wird für verfassungsmäßig erklärt), aber in der Begründung dem sozialstaatlichen Charakter des SchwbG nicht Rechnung tragen. Der letzte Abschnitt behandelt dann die Perspektiven zukünftiger Schwerbehindertenpolitik. Bei der Überprüfung der hier zunächst gestellten Frage nach der Wirksamkeit des SchwbG kommen die Autoren zu dem Schluß, daß das Gesetz die Sicherung der Weiterbeschäftigung trotz Wirtschaftskrise derzeit noch dort erfüllt, wo keine Branchenstrukturkrisen oder Betriebsstillegungen stattfinden, die Förderung neuer Arbeitsverhältnisse aber unzureichend ist. Zur Verbesserung der Situation werden abschließend Reformen in zwei Bereichen gefordert. Zum einen wird die Erhöhung der Pflichtplatzquote und der Ausgleichsabgabe vorgeschlagen, zum anderen Maßnahmen zur besseren Förderung der betrieblichen Beschäftigung von Schwerbehinderten (z.B. Lohnkostenzuschüsse, Förderung innerbetrieblicher beruflicher Bildungsmaßnahmen, behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung, Erhöhung der Einflußmöglichkeiten der Schwerbehinderten-Vertrauensleute und Betriebsräte im Bereich Neueinstellungen, Personalplanung und Gestaltung der Arbeitsbedingungen). (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitgeberverpflichtungen im Schwerbehindertengesetz (1982)

    Harmsen, Claus;

    Zitatform

    Harmsen, Claus (1982): Arbeitgeberverpflichtungen im Schwerbehindertengesetz. (Schriften zum Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht 15), Königstein: Athenäum, 170 S.

    Abstract

    "Das Schwerbehindertengesetz von 1974 wurde von der sozialliberalen Koalition als Meilenstein staatlicher Sozialpolitik gewürdigt. Bei den zur Einstellung Behinderter bzw. zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe verpflichteten Arbeitgebern ist es dagegen von Anfang an auf Kritik gestoßen. Diese Kritik richtet sich vor allem gegen den erweiterten Schutzbereich des Gesetzes als auch gegen die als unzulässige Sondersteuer empfundene Ausgleichsabgabe. Auf der anderen Seite werfen Sozialpolitiker und Behindertenverbände den Arbeitgebern behindertenfeindliches Einstellungsverhalten vor und machen sie für die anhaltend hohe Zahl arbeitsloser Schwerbehinderter verantwortlich. Das Hauptargument von dieser Seite ist die bislang nie bewiesene These, daß sich die Arbeitgeber von der Beschäftigungspflicht freikaufen würden. Mit der ... Arbeit wird der Versuch einer Versachlichung dieser auch im Internationalen Jahr der Behinderten anhaltenden unerfreulichen Kontroverse um das Schwerbehindertengesetz unternommen. Die in diesem Gesetz normierten Arbeitgeberverpflichtungen wurden interpretiert, analysiert und mit empirischen Daten aus einer erstmals durchgeführten Arbeitgeberbefragung zum Einstellungsverhalten gegenüber Behinderten konfrontiert. Die so erarbeiteten Ergebnisse enthalten fundierte Aussagen über die Effektivität der genannten Arbeitgeberverpflichtungen." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitgeberverpflichtungen im Schwerbehindertengesetz: Gedanken zu einer effektiven Änderung des Schwerbehindertengesetzes (1982)

    Harmsen, Claus;

    Zitatform

    Harmsen, Claus (1982): Arbeitgeberverpflichtungen im Schwerbehindertengesetz. Gedanken zu einer effektiven Änderung des Schwerbehindertengesetzes. In: Zeitschrift für Rechtspolitik, Jg. 15, H. 7, S. 172-173.

    Abstract

    "Die im Schwerbehindertengesetz von 1974 verankerte Ausgleichsabgabe hat Ausgleichs- und Antriebsfunktion, nicht aber Straffunktion. Einer vom DGB geforderten drastischen Erhöhung der Ausgleichsabgabe kann deshalb nicht zugestimmt werden. Die Erhöhung der Pflichtquote scheint geeignet zu sein, der Arbeitslosigkeit Behinderter entgegenzuwirken. Darüber hinaus könnte eine gesetzlich konkretisierte und praktizierte Kontrolle der Arbeitsämter und Hauptfürsorgestellen die Einstellungspolitik der Arbeitgeber gegenüber Behinderten erheblich forcieren. Eine spezifische Förderung von Teilzeitarbeitsplätzen für Behinderte erscheint hingegen weder aus rechtlichen noch aus rehabilitationspolitischen Erwägungen angemessen." (Autorenreferat)

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