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Dossier

Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beruf

Mit dem Bundesteilhabegesetz und dem Nationalen Aktionsplan 2.0 wurden 2016 zwei wichtige behindertenpolitische Vorhaben angestoßen und in den Folgejahren umgesetzt und weiterentwickelt. Damit soll im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention die Inklusion in Deutschland weiter vorangetrieben werden, indem die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden. Mit dem schrittweisen Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes erfuhren das Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die Eingliederungshilfe (SGB IX) weitreichende Änderungen. Wie stellt sich die Situation von behinderten Menschen auf dem Arbeitsmarkt dar? Wie lassen sich behindertengerechte Berufsleben und inklusive Arbeitswelten gestalten?
Die Infoplattform stellt zentrale Dokumente und relevante Quellenhinweise zusammen, inhaltlich strukturiert nach den Aspekten der Politik für behinderte Menschen und den diskutierten bzw. realisierten Reformanstrengungen.

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im Aspekt "Schwerbehinderte Menschen"
  • Literaturhinweis

    Schwerbehinderte und Arbeitswelt (1988)

    Knappe, Eckhard; Frick, Bernd;

    Zitatform

    Knappe, Eckhard & Bernd Frick (Hrsg.) (1988): Schwerbehinderte und Arbeitswelt. (Campus. Forschung 597), Frankfurt u.a.: Campus-Verl., 217 S.

    Abstract

    "Das sozialpolitische Symposion das vom 4. bis 6. Oktober 1987 an der Universität Trier veranstaltet wurde, verfolgte das Ziel, erste Kontakte zwischen Praktikern und Wissenschaftlern herzustellen und eine Grobstrukturierung politisch und wissenschaftlich relevanter Fragen der Schwerbehindertenpolitik vorzunehmen. Thematisch im Vordergrund standen dabei Arbeitsmarktprobleme der Schwerbehinderten bzw. Maßnahmen zur Integration Schwerbehinderter in den Arbeitsmarkt. Das Kolloquium gliederte sich in drei Sessionen. Die erste Session behandelte die Entwicklung und aktuelle Probleme der Schwerbehindertenpolitik in der Bundesrepublik Deutschland. Die zweite Session thematisierte die Frage nach der betrieblichen Umsetzung der staatlichen Schwerbehindertenpolitik. Vor diesem Hintergrund wurden im Rahmen der dritten Session spezielle Probleme der Schwerbehindertenpolitik in der Europäischen Gemeinschaft behandelt. In den sich anschließenden Länderstudien wurde versucht, alternative wohlfahrtsstaatliche Konzeptionen der Schwerbehindertenpolitik einander gegenüberzustellen." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Berufliche Rehabilitationsmaßnahmen als Instrument der (Wieder-)Eingliederung Schwerbehinderter in den Arbeitsmarkt (1988)

    Kähne, Otto;

    Zitatform

    Kähne, Otto (1988): Berufliche Rehabilitationsmaßnahmen als Instrument der (Wieder-)Eingliederung Schwerbehinderter in den Arbeitsmarkt. In: (1988): Schwerbehinderte und Arbeitswelt (Campus. Forschung, 597), S. 81-97.

    Abstract

    Der Autor beschreibt zunächst kurz die aktuelle Arbeitsmarktsituation Behinderter, die flankierenden Maßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Eingliederung Behinderter und das Rehabilitationskonzept in der Bundesrepublik. Danach nimmt er eine Einschätzung des Erfolges beruflicher Rehabilitationsmaßnahmen aus der Sicht des betroffenen Behinderten, der Rehabilitationseinrichtung, der Rehabilitationsträger und aus gesamtgesellschaftlicher Sicht vor. Er geht dabei von der Überlegung aus, daß eine ausschließlich kosten-nutzen-analytische Beurteilung der beruflichen Rehabilitation zu kurz greift und durch Kriterien wie "zusätzliche Lebenschancen" bzw. "zusätzliche Lebensqualität" der Rehabilitanden ergänzt werden sollte. Abschließend weist er darauf hin, daß die berufliche Rehabilitation in einer Periode hoher Arbeitslosigkeit ökonomisch und politisch zwar schwieriger zu rechtfertigen, aber gerade dann besonders gefordert ist. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Betriebliche Interessenvertretung Schwerbehinderter: Bemerkungen zur Novellierung des Informations- und Anhörungsrechtes der Schwerbehindertenvertretung gemäß § 25 (2) SCHwbG (1988)

    Ritz, Hans-Günther;

    Zitatform

    Ritz, Hans-Günther (1988): Betriebliche Interessenvertretung Schwerbehinderter. Bemerkungen zur Novellierung des Informations- und Anhörungsrechtes der Schwerbehindertenvertretung gemäß § 25 (2) SCHwbG. In: (1988): Schwerbehinderte und Arbeitswelt (Campus. Forschung, 579), S. 127-136.

    Abstract

    "Zuerst wird ein kurzer Abriß der gesetzlichen Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung (SV) gegeben. Unter dem Begriff der betrieblichen Interessenvertretung Schwerbehinderter wird dabei nur auf ausgewählte Aspekte der Tätigkeit der SV i.S.d. §§ 24 f SchwbG eingegangen. Es bleibt also der besondere gesetzliche Auftrag des § 23 SchwbG an Betriebs- und Personalräte, die Interessen der Schwerbehinderten ihres Betriebes wahrzunehmen, in diesem Aufsatz unberücksichtigt. Es folgt die Zusammenfassung einiger empirischer Befunde aus zwei sozialwissenschaftlichen Erhebungen zur Tätigkeit der SV. Es wird gezeigt, welcher besondere Stellenwert einer besseren Durchsetzung des Informations- und Anhörungsrechtes der SV zukommt.
    In den anschließenden Teilen wird die Problematik der vorjährigen Novellierung dieses Informations- und Anhörungsrechtes diskutiert. Es wird die Auffassung vertreten, daß eine restriktive Interpretation der Rechtsfolgen bei Verletzung dieser Rechte aus § 25 (2) die Handlungsmöglichkeiten der SV an strategischer Stelle beschneidet. Nur wenn man hier zivilrechtliche Folgen für gegeben hält, ist eine wirksame betriebliche Interessenvertretung durch die SV auch in solchen Betrieben möglich, in denen der Arbeitgeber nicht schon von sich aus gegenüber Fragen der Schwerbehindertenintegration aufgeschlossen ist." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Wer beschäftigt Schwerbehinderte?: erste Einsichten aus einem laufenden Forschungsprojekt (1988)

    Sadowski, Dieter ; Stengelhofen, Theo; Frick, Bernd;

    Zitatform

    Sadowski, Dieter, Bernd Frick & Theo Stengelhofen (1988): Wer beschäftigt Schwerbehinderte? Erste Einsichten aus einem laufenden Forschungsprojekt. In: Zeitschrift für Betriebswirtschaft, Jg. 58, H. 1, S. 37-49.

    Abstract

    "Schwerbehinderte werden vielfach als 'Problemgruppe' des Arbeitsmarktes bezeichnet. Ob diese Einschätzung gerechtfertigt ist, ist fraglich, da für Schwerbehinderte in aller Regel die gleichen personal- und beschäftigungspolitischen Grundsätze und Strategien gelten wie für Nichtbehinderte. Wenn auch gravierende Datendefizite die Beurteilung der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungschancen Schwerbehinderter erschweren, ist die Wirksamkeit des novellierten Schwerbehindertengesetzes zu bezweifeln. Weitergehende theoretische Analysen und empirische Erhebungen sind unerläßlich, um zu gesicherten Erkenntnissen über die berufliche Situation Schwerbehinderter zu gelangen." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Wer beschäftigt Schwerbehinderte?: erste Einsichten aus einem laufenden Forschungsprojekt (1988)

    Sadowski, Dieter ; Frick, Bernd; Stengelhofen, Theo;

    Zitatform

    Sadowski, Dieter, Bernd Frick & Theo Stengelhofen (1988): Wer beschäftigt Schwerbehinderte? Erste Einsichten aus einem laufenden Forschungsprojekt. (Zentrum für Arbeit und Soziales Trier. Reprint 15), Trier, 13 S.

    Abstract

    "Schwerbehinderte werden vielfach als 'Problemgruppe' des Arbeitsmarktes bezeichnet. Ob diese Einschätzung gerechtfertigt ist, ist fraglich, da für Schwerbehinderte in aller Regel die gleichen personal- und beschäftigungspolitischen Grundsätze und Strategien gelten wie für Nichtbehinderte. Wenn auch gravierende Datendefizite die Beurteilung der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungschancen Schwerbehinderter erschweren, ist die Wirksamkeit des novellierten Schwerbehindertengesetzes zu bezweifeln. Weitergehende theoretische Analysen und empirische Erhebungen sind unerläßlich, um zu gesicherten Erkenntnissen über die berufliche Situation Schwerbehinderter zu gelangen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Etappen der Arbeitsmarktpolitik für Schwerbehinderte in Deutschland (1988)

    Sanmann, Horst;

    Zitatform

    Sanmann, Horst (1988): Etappen der Arbeitsmarktpolitik für Schwerbehinderte in Deutschland. In: (1988): Schwerbehinderte und Arbeitwelt (Campus. Forschung, 597), S. 17-36.

    Abstract

    Der Autor stellt zunächst die Entwicklungslinien der Arbeitsmarktpolitik für Schwerbehinderte zwischen 1919 und 1986 dar. Er unterscheidet dann drei Etappen der Schwerbehindertenpolitik, deren Erfolg bzw. Mißerfolg anhand eines speziell entwickelten Indikators, der "Schwerbehinderten-Arbeitslosenquote", der er die allgemeine Arbeitslosenquote gegenüberstellt, empirisch überprüft wird. Während sich dabei die erste Etappe der Arbeitsmarktpolitik (1928-1937) als ausgesprochen erfolgreich erweist, liegt die Schwerbehinderten-Arbeitslosenquote in der Nachkriegszeit und verstärkt seit 1974 über der allgemeinen Arbeitslosenquote. Zur Erklärung dieses arbeitsmarktpolitischen Mißerfolgs stellt der Autor abschließend einige Hypothesen auf. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Schwerbehinderte 1987 (1988)

    Seewald, Hermann;

    Zitatform

    Seewald, Hermann (1988): Schwerbehinderte 1987. In: Wirtschaft und Statistik H. 10, S. 738-742.

    Abstract

    "In diesem Beitrag werden die Ergebnisse der zum 31. Dezember 1987 durchgeführten Behindertenstatistik dargestellt. Gegenüber den vorangegangenen Erhebungen wurden 1987 erstmals nur noch die Schwerbehinderten erfaßt, die einen gültigen Schwerbehindertenausweis besaßen.
    Zum Jahresende 1987 lebten in der Bundesrepublik Deutschland 5,13 Mill. amtlich anerkannte Schwerbehinderte, davon 2.36 Mill. Männer und 2,36 Mill Frauen. Im Durchschnitt war somit jeder zwölfte Einwohner schwerbehindert. 45,5 % der Schwerbehinderten waren älter als 65 Jahre. Die weitaus meisten Behinderungen (81,3 %) traten als Folge einer Krankheit auf. Unter den Behinderungsarten kamen die Herz- und Kreislauferkrankungen (21,2 %) am häufigsten vor." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Betriebliche Integration Schwerbehinderter durch technische Beratung (1988)

    Semlinger, Klaus;

    Zitatform

    Semlinger, Klaus (1988): Betriebliche Integration Schwerbehinderter durch technische Beratung. In: Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Jg. 21, H. 3, S. 393-402.

    Abstract

    Der Autor untersucht den Stellenwert der technischen Beratungsdienste der Bundesanstalt für Arbeit und der Hauptfürsorgestellen für die betriebliche Eingliederung Behinderter. "Die Ausführungen basieren auf einer schriftlichen Befragung, an der sich 75% aller Technischen Berater der Bundesanstalt für Arbeit sowie fast alle Beratenden Ingenieure der Hauptfürsorgestellen beteiligt haben. Hierbei wurden vor allem die Tätigkeitsschwerpunkte der Berater erhoben. Grundlage der Aussagen bilden ferner 23 betriebliche Fallstudien zur Praxis technischer Beratung, in denen es um die Eingliederung eines arbeitsuchenden Schwerbehinderten, um die Verbesserung der Arbeitssituation eines Schwerbehinderten im Betrieb oder ein offizielles Kündigungsschutzverfahren ging. Die Fallstudien umfaßten jeweils ausführliche Interviews mit Vertretern der Geschäftsführung, dem Betriebsrat und/oder dem Schwerbehinderten-Vertrauensmann, i.d.R. eine kurze Besichtigung des Betriebes und des jeweils in Frage stehenden Arbeitsplatzes und - soweit möglich - eine Befragung des betroffenen Behinderten sowie ergänzende Gespräche mit den zuständigen Beratern. Die statistische Bestimmung des Wirkungsbeitrages technischer Beratung schließlich wertet 360 abgeschlossene Kündigungsschutzverfahren aus, die in der überwiegenden Mehrzahl 1984 abgewickelt worden sind." Die multivariate Analyse dieser Verfahren bestätigt insgesamt, daß technische Beratung selbst unter der vergleichsweise ungünstigen Ausgangsbedingung einer expliziten Entlassungsabsicht wirksam zur Durchsetzung des Intergrationsanliegens beiträgt. Zugleich deuten die Ergebnisse aber darauf hin, daß das Wirkungspotential der Dienste noch nicht voll ausgeschöpft ist. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Besonderheiten des Schwerbehindertenproblems und der Politik zur Integration Schwerbehinderter in den Arbeitsmarkt in Luxemburg (1988)

    Thill, Andre;

    Zitatform

    Thill, Andre (1988): Besonderheiten des Schwerbehindertenproblems und der Politik zur Integration Schwerbehinderter in den Arbeitsmarkt in Luxemburg. In: (1988): Schwerbehinderte und Arbeitswelt (Campus. Forschung, 579), S. 171-182.

    Abstract

    "Der Autor verweist darauf, daß die Anerkennung der Behinderteneigenschaft in Luxemburg in die Zuständigkeit der dem Arbeitsminister unterstellten "Anstalt für Stellenvermittlung und berufliche Rehabilitation der Behinderten" fällt. Besonderheiten der Schwerbehindertenpolitik Luxemburgs sind die staatliche Einrichtung der sogenannten "differenzierten Erziehung" für behinderte Kinder und die finanziellen Sonderzuwendungen an Familien mit behinderten Kindern, der Anspruch des Behinderten auf einen "Pflichtplatz", bzw. das "Vorrecht auf Anstellung" sowie die Möglichkeit leistungsabhängiger Entlohnungen (bei Beachtung des Mindestlohnes) für Behinderte." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Besonderheiten des Schwerbehindertenproblems und der Politik zur Integration Schwerbehinderter in den Arbeitsmarkt in Schweden (1988)

    Wallner, Teut;

    Zitatform

    Wallner, Teut (1988): Besonderheiten des Schwerbehindertenproblems und der Politik zur Integration Schwerbehinderter in den Arbeitsmarkt in Schweden. In: (1988): Schwerbehinderte und Arbeitswelt (Campus. Forschung, 579), S. 183-192.

    Abstract

    "Für die soziale Betreuung der Behinderten in Schweden sind nicht konfessionelle oder andere Hilfsorganisationen, sondern die Gemeinden verantwortlich, was wiederum bedingt, daß der Wohnsitz über den Umfang der erhaltenen Leistungen entscheidet. Die überwiegend in Verbänden organisierten Behinderten arbeiten entweder am freien Arbeitsmarkt (ohne irgendwelche Sonderrechte), im Konzern "Samhall", einem Zusammenschluß aller Beschützenden Werkstätten (wobei die Behinderten ca. 90 v.H. des normalen Tariflohnes erhalten) oder in Beschäftigungszentren (für geistig Behinderte). Die Arbeitsämter und das schwedische Zentralamt für Arbeit verhandeln mit einzelnen Betrieben über die Einstellung von Arbeitsbehinderten, wobei bei Weigerung der Betriebe diese zur Einstellung von Behinderten gezwungen werden können." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Dokumentationssystem Schwerbehinderte und Arbeitswelt: Teil 1: Literaturdatenbank, Teil 2: Statistisches Archiv (1988)

    Abstract

    Die Literaturdatenbank weist 501 überwiegend deutschsprachige Buchveröffentlichungen, Forschungsprojekte und Zeitschriftenaufsätze zur Behindertenpolitik und zur Arbeits-, Ausbildungs- und Lebenssituation Schwerbehinderter nach. Die einzelnen Titel werden durch Autoren- und Schlagwortregister erschlossen und durch ein kurzes Referat inhaltlich charakterisiert. Das Statistische Archiv enthält 91 Tabellen und Übersichten zu den Themenbereichen Lebensbedingungen von Behinderten, Behinderte und Arbeitsmarkt, Behindertenförderung sowie Institutionen der Behindertenpolitik. Neben amtlichen Statistiken werden auch Daten aus Forschungsarbeiten abgedruckt. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Das Schwerbehindertengesetz 1986 im Schnittpunkt von Rechtspolitik und Verfassungsrecht (1987)

    Großmann, Ruprecht;

    Zitatform

    Großmann, Ruprecht (1987): Das Schwerbehindertengesetz 1986 im Schnittpunkt von Rechtspolitik und Verfassungsrecht. In: Betriebs-Berater, Jg. 42, H. 4, S. 260-265.

    Abstract

    "Das Schwerbehindertengesetz 1986 läßt eine abgewogene Konzeption vermissen. Die befristete, rückwirkend eingreifende Nichtanrechnung von Ausbildungsplätzen bei der Pflichtzahlberechnung und die Anrechnung des schwerbehinderten Arbeitgebers sind unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes verfassungsrechtlich bedenklich. Dagegen sind gegen die Verkürzung des Zusatzurlaubs keine verfassungsrechtlichen Bedenken zu erheben." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Beschäftigungssituation schwerbehinderter Arbeitnehmer (1987)

    Lüpke, Karin von;

    Zitatform

    Lüpke, Karin von (1987): Beschäftigungssituation schwerbehinderter Arbeitnehmer. In: Behindertenrecht, Jg. 26, H. 5, S. 102-104.

    Abstract

    Zwischen 1983 und 1985 hat die Zahl der abhängig Beschäftigten insgesamt um 5,7 % zugenommen, die der schwerbehinderten Arbeitnehmer aber um 8,7 % abgenommen. Daß die Arbeitslosigkeit Behinderter in dem Zeitraum trotzdem leicht zurückging, führt die Autorin auf das Sinken des spezifischen Erwerbspersonenpotentials der Schwerbehinderten zurück. Dies resultiert wiederum zum Teil daraus, daß die Gruppe der Kriegsopfer in den letzten Jahren das Ruhestandsalter erreicht hat. Da im Moment noch nicht abzusehen ist, wie sich das Erwerbspersonenpotential der Schwerbehinderten in Zukunft entwickeln wird, plädiert sie abschließend dafür, die Höhe der Pflichtquote weiterhin an der überproportional hohen Arbeitslosigkeit Behinderter zu orientieren. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Gutachten über Erfahrungen und Perspektiven alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten für Schwerbehinderte außerhalb der Werkstätten für Behinderte (1987)

    Runde, Peter; Rüb, Herbert;

    Zitatform

    Runde, Peter & Herbert Rüb (1987): Gutachten über Erfahrungen und Perspektiven alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten für Schwerbehinderte außerhalb der Werkstätten für Behinderte. Hamburg, 95 S.

    Abstract

    Der erste Teil des Gutachtens unterrichtet über die Ergebnisse des ersten Jahres eines zweijährigen Modellvorhabens, in dessen Rahmen zehn Behinderte aus Werkstätten für Behinderte seit Anfang 1986 im öffentlichen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg beschäftigt werden. Wesentliche Ausgangshypothese für das Modellvorhaben war, daß in den Werkstätten für Behinderte eine nicht unerhebliche Zahl von Schwerbehinderten untergebracht ist, die aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit bzw. des Rehabilitationserfolges auf reguläre Arbeitsplätze wechseln könnten. Grundlagen der Evaluation der persönlichen und arbeitsspezifischen Situation und Entwicklung der Teilnehmer des 10-Stellen-Programms waren eine Aktenanalyse der Personalakten der ehemaligen Werkstattmitarbeiter, strukturierte Interviews mit den Vorgesetzten, Kollegen und Betreuungspersonen der Teilnehmer, differenzierte Arbeitsplatzbeobachtungen und Gruppengespräche, die an mehreren Zeitpunkten im Laufe des Jahres durchgeführt wurden. Die Autoren kommen zu dem Schluß, daß sich das Projekt bewährt hat und weitere Arbeitsplätze bereitgestellt werden sollten. Im zweiten Teil werden die Kosten hierfür analysiert. Es zeigt sich, daß die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze im Behördenbereich bzw. in öffentlichen Unternehmen deutlich kostengünstiger wäre als die Bereitstellung zusätzlicher Werkstattplätze. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Beschäftigungsprobleme Schwerbehinderter und die Förderung ihrer betrieblichen Integration (1987)

    Semlinger, Klaus;

    Zitatform

    Semlinger, Klaus (1987): Beschäftigungsprobleme Schwerbehinderter und die Förderung ihrer betrieblichen Integration. In: (1987): Arbeitsmarkt und Beschäftigung, S. 237-262.

    Abstract

    Die Analyse der Arbeitsmarktsituation macht zunächst die Ausgliederungsgefahren und Wiedereingliederungsschwierigkeiten deutlich, von denen Schwerbehinderte betroffen sind. Anschließend wird das öffentliche Förderinstrumentarium (Lohnsubventionen, Ausgleichsabgabe, Einstellungsprämien, besonderer Kündigungsschutz) kritisch auf seine Wirksamkeit hinsichtlich der betrieblichen Integration von Behinderten analysiert. Chancen für eine wirkungsvollere Eingliederungsförderung für Schwerbehinderte sieht der Verfasser in einem stärkeren Ausbau des Informations- und Beratungsangebotes und in einer Verstärkung der betrieblichen Kooperationsverpflichtung. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes (1987)

    Zitatform

    Berlin (1987): Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes. (Verhandlungen des Bundesrates. Drucksachen 454/87 (30.10.1987)), 6 S.

    Abstract

    Durch das Änderungsgesetz soll die finanzielle Situation der im Arbeitsbereich der Behindertenwerkstätten Beschäftigten verbessert werden. Es sieht vor, daß aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe ein einheitlicher Sockelbetrag (Grundbetrag) gezahlt wird, der je nach individuellem Leistungsvermögen von der Behindertenwerkstätte aufgestockt wird. Der Grundbetrag soll bei der Gewährung von Sozialleistungen nicht als Einkommen berücksichtigt werden. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Zweite Verordnung zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes (Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung-SchwbAV) (1987)

    Zitatform

    Bundesregierung (1987): Zweite Verordnung zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes (Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung-SchwbAV). (Verhandlungen des Bundesrates. Drucksachen 482/87 (06.11.1987)), 77 S.

    Abstract

    "Das Erste Gesetz zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes vom 24. Juli 1986 hat die Möglichkeiten zur finanziellen Förderung der Eingliederung Schwerbehinderter auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aus Mitteln der Ausgleichsabgabe erweitert:
    - Der Bundesanstalt für Arbeit ist die Aufgabe übertragen worden, die Einstellung und Beschäftigung Schwerbehinderter aus Mitteln der Ausgleichsabgabe besonders zu fördern.
    - Die Hauptfürsorgestellen können zur Arbeits- und Berufsförderung Schwerbehinderter und im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeits- und Berufsleben weitere Leistungen erbringen.
    Ziel der Verordnung ist es, diese erweiterten Förderungsmöglichkeiten zu konkretisieren und die seit 1978 geltende Ausgleichsabgabeverordnung zum Schwerbehindertengesetz unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich gewonnenen praktischen Erfahrungen anzupassen und weiter zu entwickeln. Dadurch sollen die Einstellungs- und Beschäftigungschancen Schwerbehinderter auf dem Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt weiter verbessert werden." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Schwerbehindertengesetz, Finalität und Normalisierungsprinzip: kritische Anmerkungen zur Novelle vom 24. Juli 1986 (1986)

    Dietze, Lutz;

    Zitatform

    Dietze, Lutz (1986): Schwerbehindertengesetz, Finalität und Normalisierungsprinzip. Kritische Anmerkungen zur Novelle vom 24. Juli 1986. In: Behindertenrecht, Jg. 25, H. 4, S. 80-84.

    Abstract

    "Nachdem Ernst J. Pöppl die Zielsetzungen und Neuregelungen des Ersten Gesetzes zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes in dieser Zeitschrift (Behindertenrecht 1986, S. 49) dargestellt hat, werden sie hier danach bewertet, ob sie final dem rehabilitationsrechtlichen Normalisierungsprinzip entsprechen. Es werden Zweifel begründet, warum die Gesetzesreform für die Intention des Gesetzgebers - die Beschäftigungssituation für Schwerbehinderte erheblich zu verbessern - nur wenig bewirken kann." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Synoptische Darstellung der Änderung des Schwerbehindertenrechts (1986)

    Dreier, Michael;

    Zitatform

    Dreier, Michael (1986): Synoptische Darstellung der Änderung des Schwerbehindertenrechts. In: Personalführung H. 8-9, S. 352-356.

    Abstract

    "Mit Wirkung vom 1. August 1986 ist das Schwerbehindertengesetz geändert worden. Hauptziel der Novellierung ist die Verringerung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter. Das Ziel soll erreicht werden durch die Beseitigung beschäftigungs- und ausbildungshemmender Vorschriften und die verstärkte Förderung der Einstellung Schwerbehinderter. Die nachstehende synoptische Darstellung gibt einen Überblick über die für die Praxis der Betriebe wesentlichen Neuregelungen in Gegenüberstellung zum bisher geltenden Recht." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Das neue Schwerbehindertenrecht: wichtige Verbesserungen in Kraft getreten (1986)

    Pöppl, Ernst J.;

    Zitatform

    Pöppl, Ernst J. (1986): Das neue Schwerbehindertenrecht. Wichtige Verbesserungen in Kraft getreten. In: Behindertenrecht, Jg. 25, H. 3, S. 49-56.

    Abstract

    Der Autor beschreibt kurz die Leitgedanken der Novelle des Schwerbehindertengesetzes und erläutert die wichtigsten Neuerungen. (IAB)

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