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Dossier

Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beruf

Mit dem Bundesteilhabegesetz und dem Nationalen Aktionsplan 2.0 wurden 2016 zwei wichtige behindertenpolitische Vorhaben angestoßen und in den Folgejahren umgesetzt und weiterentwickelt. Damit soll im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention die Inklusion in Deutschland weiter vorangetrieben werden, indem die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden. Mit dem schrittweisen Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes erfuhren das Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die Eingliederungshilfe (SGB IX) weitreichende Änderungen. Wie stellt sich die Situation von behinderten Menschen auf dem Arbeitsmarkt dar? Wie lassen sich behindertengerechte Berufsleben und inklusive Arbeitswelten gestalten?
Die Infoplattform stellt zentrale Dokumente und relevante Quellenhinweise zusammen, inhaltlich strukturiert nach den Aspekten der Politik für behinderte Menschen und den diskutierten bzw. realisierten Reformanstrengungen.

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im Aspekt "Schwerbehinderte Menschen"
  • Literaturhinweis

    Schwerbehinderte 1989 (1990)

    Seewald, Hermann;

    Zitatform

    Seewald, Hermann (1990): Schwerbehinderte 1989. In: Wirtschaft und Statistik H. 12, S. 854-858.

    Abstract

    "In diesem Beitrag werden die Ergebnisse der am 31. Dezember 1989 durchgeführten Schwerbehindertenstatistik dargestellt. Am Stichtag waren bei den Versorgungsämtern 5,31 Mill. Schwerbehinderte registriert, davon 2,86 Mill. Männer und 2,45 Mill. Frauen. Damit war im Durchschnitt jeder zwölfte Einwohner der Bundesrepublik Deutschland schwerbehindert. Fast drei Viertel (74%) der Schwerbehinderten standen im Alter von 55 und mehr Jahren. Rund 82% der Behinderungen wurden durch eine Krankheit verursacht. Unter den Behinderungsarten kamen die Herz- und Kreislauferkrankungen (20%) am häufigsten vor." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Die Sicherung von Arbeitsverhältnissen im Interesse des anfallsleidenden Schwerbehinderten (1990)

    Seidel, Rainer;

    Zitatform

    Seidel, Rainer (1990): Die Sicherung von Arbeitsverhältnissen im Interesse des anfallsleidenden Schwerbehinderten. In: Behindertenrecht, Jg. 29, H. 5, S. 125-129.

    Abstract

    In dem Beitrag werden die Aufgaben der Arbeitsämter und Hauptfürsorgestellen bei der beruflichen Eingliederung von Epileptikern beschrieben. So gilt es, die Unkenntnis über Anfallsleiden bzw. die fehlende Akezptanz bei Arbeitgebern und Mitarbeitern durch Informationen zu verringern, Fähigkeits- und Anforderungsprofile in Einklang zu bringen und dadurch die Unfallgefahren am Arbeitsplatz zu minimieren. Ferner besteht die Möglichkeit, Arbeitgeber bei der Einrichtung behindertengerechter Arbeitsplätze und der psychosozialen Betreuung am Arbeitsplatz aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziell zu unterstützen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Die begleitende Hilfe im Arbeits- und Berufsleben für Hörbehinderte nach dem Schwerbehindertengesetz (1989)

    Adlhoch, Ulrich; Piel, Petra;

    Zitatform

    Adlhoch, Ulrich & Petra Piel (1989): Die begleitende Hilfe im Arbeits- und Berufsleben für Hörbehinderte nach dem Schwerbehindertengesetz. In: Behindertenrecht, Jg. 28, H. 4, S. 97-107.

    Abstract

    In dem Beitrag wird dafür plädiert, begleitende Hilfen zur Sicherung des Arbeitsplatzes Schwerbehinderter auch an den spezifischen Problemen der einzelnen Behinderungsarten auszurichten. "Im Mittelpunkt begleitender Hilfen für Hörbehinderte müssen Maßnahmen für hörbehinderte Arbeitnehmer und ihre hörenden Arbeitskollegen zur Verbesserung der wechselseitigen Kommunikationsfähigkeit stehen. Die Gebärdensprache sollte dabei berücksichtigt werden. Die begleitende Hilfe muß ferner dahin wirken, daß die Hörbehinderten, vor allem die Gehörlosen
    - am Arbeitsplatz gut eingearbeitet und laufend informiert werden,
    - feste Ansprechpartner im Betrieb - möglichst mit Gebärdensprachengrundkenntnissen - haben,
    - auf einem behinderungsgerecht ausgestatteten Arbeitsplatz eingesetzt werden und
    - an Maßnahmen berufsbegleitender Fortbildung teilnehmen." (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Die Schwerbehindertenvertretungen in Hamburg: Fragen und Antworten zur Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretungen und zur Beschäftigung Schwerbehinderter (1989)

    Breetz, Hans-Joachim; Deecke, Helmut;

    Zitatform

    (1989): Die Schwerbehindertenvertretungen in Hamburg. Fragen und Antworten zur Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretungen und zur Beschäftigung Schwerbehinderter. Hamburg, 51 S.

    Abstract

    Die Broschüre berichtet über eine Ende 1987 von der Hauptfürsorgestelle Hamburg durchgeführte schriftliche Befragung aller 607 Schwerbehindertenvertretungen in Hamburger Betrieben und Dienststellen. Die Untersuchung informiert über soziale Merkmale der Schwerbehindertenvertretungen, nennt die Kooperations- und Aufgabenschwerpunkte der Vertrauensleute und gibt Aufschlüsse über Bewegungen auf dem Arbeitsmarkt für Schwerbehinderte in Hamburg. Die Befragungsergebnisse bestätigen pessimistische Hypothesen zur Novellierung des Schwerbehindertengesetzes im Jahr 1986: Der Abbau der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter kommt nicht voran. Im Gegenteil: Fünf ausscheidenden Schwerbehinderten stehen nur eine Neueinstellung und zwei innerbetriebliche "Selbstrekrutierungen" von Schwerbehinderten gegenüber. Drei Viertel der Betriebe fragen nicht beim Arbeitsamt nach, ob geeignete Schwerbehinderte zur Besetzung freier Arbeitsplätze zur Verfügung stehen. Nur jede vierte Schwerbehindertenvertretung wird vom Arbeitgeber bei der Besetzung freier Stellen beteiligt, obwohl dies generell vorgeschrieben ist. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten in der Zukunft (1989)

    Brinkmann, Christian;

    Zitatform

    Brinkmann, Christian (1989): Die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten in der Zukunft. In: D. Sadowski & I. M. Rendenbach (Hrsg.) (1989): Neue Zielgruppen in der Schwerbehindertenpolitik (Campus. Forschung, 623, Trierer Schriften zu Sozialpolitik und Sozialverwaltung, 02), S. 57-77.

    Abstract

    Der Autor beschreibt zunächst die Entwicklung der Arbeitslosigkeit von Schwerbehinderten seit Anfang der 70er Jahre. Er zeigt, daß der Arbeitsmarkt für Behinderte in der Vergangenheit durch Maßnahmen zum vorzeitigen Ausscheiden aus dem Erwerbsleben (z.B. Vorverlegung der Altersgrenze für Schwerbehinderte und arbeitsmarktbedingte Erwerbsunfähigkeitsrente) sowie durch Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung nach dem AFG erheblich entlastet wurde. Anschließend betrachtet er auf der Grundlage von IAB-Prognosen die künftige globale Arbeitsmarktentwicklung und zu erwartende Strukturverschiebungen im Arbeitskräfteangebot. Er rechnet mit einem zunehmenden Problemdruck für Behinderte. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Zur Abgrenzung von Schwerbehindertenrecht und Arbeitsrecht bei der Kündigung Schwerbehinderter (1989)

    Düchs, Gerhard;

    Zitatform

    Düchs, Gerhard (1989): Zur Abgrenzung von Schwerbehindertenrecht und Arbeitsrecht bei der Kündigung Schwerbehinderter. In: Behindertenrecht, Jg. 28, H. Sonderheft, S. 25-31.

    Abstract

    Für Schwerbehinderte gilt neben dem allgemeinen auch ein besonderer Kündigungsschutz. Im Falle einer Kündigung muß zunächst die Hauptfürsorgestelle unter dem Aspekt des Schwerbehindertenrechts zustimmen, erst dann kann die Kündigung als privatrechtliche Willenserklärung und gegebenenfalls arbeitsgerichtlich geprüft werden. Da in der Praxis die Trennung zwischen dem Zustimmungsverfahren und dem Kündigungsschutzverfahren nach dem Arbeitsrecht häufig Probleme bereitet, wird in dem Beitrag nach einer praktikablen Abgrenzung gesucht. Der Autor kommt zu dem Ergebnis:
    1. Bei der außerordentlichen Kündigung überlappt sich das verwaltungsrechtliche mit dem arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzverfahren hinsichtlich der Frage des wichtigen Grundes. Die Prüfungsbefugnis der Hauptfürsorgestelle hinsichtlich arbeitsrechtlicher Fragen erstreckt sich hier darauf, ob der angegebene Kündigungsgrund
    - in tatsächlicher Hinsicht offensichtlich nicht vorliegt (Evidenzkontrolle),
    - in rechtlicher Hinsicht zweifelsfrei einen wichtigen Grund i.S.d. § 626 BGB bildet (Schlüssigkeitsprüfung).
    2. Bei der ordentlichen Kündigung kann die Hauptfürsorgestelle rein arbeitsrechtliche Gesichtspunkte nur dann berücksichtigen, wenn offensichtlich die Kündigung im späteren arbeitsgerichtlichen Verfahren daran scheitern wird. Hinsichtlich der in § 1 Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz genannten Kriterien für die soziale Rechtfertigung überschneiden sich Schwerbehindertenrecht und Arbeitsrecht. Die nach § 1 Abs. 3 Kündigungsschutzgesetz zu beurteilende Frage der sozialen Auswahl darf im Verwaltungsverfahren von der Hauptfürsorgestelle nicht in die Prüfung einbezogen werden. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe - Mittel der Chancenangleichung für Schwerbehinderte? (1989)

    Horn, Hans Helmut;

    Zitatform

    Horn, Hans Helmut (1989): Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe - Mittel der Chancenangleichung für Schwerbehinderte? (Sozialpolitik und Recht 15), Köln u.a.: Heymanns, 158 S.

    Abstract

    In der Dissertation wird das Recht zur beruflichen Eingliederung Schwerbehinderter dargestellt und bewertet. Insbesondere werden der Inhalt und der Umfang der Beschäftigungspflicht nach dem Schwerbehindertengesetz erfaßt und kritisch gewürdigt sowie die Sanktionsmittel bei der Nichterfüllung betrachtet. Der Autor kommt zu dem Schluß, daß die Beschäftigungspflicht erforderlich ist, damit die zur Realisierung der Chancengleichheit nötigen Arbeits- und Ausbildungsplätze für Behinderte zur Verfügung gestellt werden. Die Ausgleichsabgabe als Sanktionsmittel wird als rechtlich nicht begründbar und untauglich abgelehnt. Stattdessen wird befürwortet, Arbeitgebern, die Behinderte nicht beschäftigen, obwohl sie es könnten, empfindliche Geldbußen aufzuerlegen. Die zwangsweise Durchsetzung einer Einstellung wird dagegen als ungeeignetes Mittel der Chancenangleichung verworfen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Behinderte Frauen als Zielgruppe der Schwerbehindertenpolitik (1989)

    Niehaus, Mathilde;

    Zitatform

    Niehaus, Mathilde (1989): Behinderte Frauen als Zielgruppe der Schwerbehindertenpolitik. In: D. Sadowski & I. M. Rendenbach (Hrsg.) (1989): Neue Zielgruppen in der Schwerbehindertenpolitik (Campus. Forschung, 623, Trierer Schriften zu Sozialpolitik und Sozialverwaltung, 02), S. 123-136.

    Abstract

    Die wenigen bisher vorliegenden Studien zur Situation behinderter Frauen zeigen, daß sich die Gruppe der schwerbehinderten Frauen von der Gruppe der schwerbehinderten Männer hinsichtlich der Merkmale Familienstand, Behinderungsgrad, Alter, Art und Ursache der Behinderung unterscheidet. Frauen, insbesondere die im erwerbsfähigen Alter, sind in der Bundesbehindertenstatistik unterrepräsentiert. Die Autorin betrachtet die Ursachen hierfür und fragt, ob Frauen trotz Vorliegens einer Schädigung auf eine amtliche Anerkennung verzichten oder ob sie durch die Anerkennungspraxis der Behörden diskriminiert werden. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Ausgleichsabgabe als Mittel der Schwerbehindertenpolitik (1989)

    Ritz, Hans-Günther;

    Zitatform

    Ritz, Hans-Günther (1989): Ausgleichsabgabe als Mittel der Schwerbehindertenpolitik. In: Soziale Arbeit, Jg. 38, H. 10/11, S. 403-406.

    Abstract

    Der Autor beschreibt zunächst, was die Ausgleichsabgabe ist und wie sie sich im Instrumentarium des Schwerbehindertengesetzes darstellt. Anschließend wird erläutert, was die Ausgleichsabgabe als Steuerungsinstrument erreichen soll und wie sie verwendet wird. Gleichfalls erörtert wird, was die Ausgleichsabgabe für Behinderte und Arbeitgeber bedeutet. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Neue Zielgruppen in der Schwerbehindertenpolitik (1989)

    Sadowski, Dieter ; Franken, Werner; Frick, Bernd; Filipp, Sigrun-Heide; Schubert, Andreas; Aymanns, Peter; Rendenbach, Ingo M.; Brennecke, Ralph; Meinhart, Peter; Semlinger, Klaus; Niehaus, Mathilde; Brinkmann, Christian; Rosenberg, Peter; Bauer, Karl-Adolf; Schiebeler, Henning;

    Zitatform

    Sadowski, Dieter & Ingo M. Rendenbach (Hrsg.) (1989): Neue Zielgruppen in der Schwerbehindertenpolitik. (Campus. Forschung 623), Frankfurt u.a.: Campus-Verl., 261 S.

    Abstract

    Die Beiträge des Bandes sind überarbeitete Fassungen von Vorträgen, die auf dem Zweiten Sozialpolitischen Symposion des Zentrums für Arbeit und Soziales der Universität Trier am 10. und 11. Oktober 1988 in Trier gehalten wurden. Sie befassen sich mit der Frage, welche Probleme die Behindertenpolitik in den nächsten Jahren und Jahrzehnten zu bewältigen hat.
    Im ersten Teil werden demographische Prognosen der Gesamtzahl der Behinderten bis 2030 vorgestellt und politische Konsequenzen aus dem erwarteten Anstieg der Schwerbehindertenzahlen diskutiert.
    Im zweiten Teil wird die Lage einzelner Behindertengruppen (arbeitslose Schwerbehinderte, psychisch Behinderte und behinderte Frauen) untersucht.
    Im dritten Teil werden Zielgruppendifferenzierungen in der beruflichen Rehabilitation und in der betrieblichen Behindertenarbeit aus der Sicht eines Werksarztes, eines Landesministeriums und eines politikwissenschaftlich orientierten Ökonomen dargestellt. Ferner werden Studien zu den personalen und sozialen Ressourcen bei der Bewältigung chronischer Krankheiten und Behinderungen referiert.
    Im abschließenden vierten Teil wird die praktische Behindertenarbeit betrachtet, und zwar am Beispiel einer großen sozialen Anstalt und der Behindertenpolitik in der DDR. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Schwerbehinderte und Handwerk: eine Stellungnahme der Bundesvereinigung der Fachverbände des Deutschen Handwerks (1989)

    Zitatform

    (1989): Schwerbehinderte und Handwerk. Eine Stellungnahme der Bundesvereinigung der Fachverbände des Deutschen Handwerks. In: Soziale Arbeit, Jg. 38, H. 10/11, S. 416-418.

    Abstract

    Die Stellungnahme weist zunächst auf die Besonderheiten bei der Beschäftigung von Schwerbehinderten in Klein- und Mittelbetrieben des Handwerks hin. Anschließend werden handwerkspolitische Wünsche und Forderungen im Zusammenhang mit dem Schwerbehindertengesetz formuliert. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Die neue Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (1988)

    Adlhoch, Ulrich;

    Zitatform

    Adlhoch, Ulrich (1988): Die neue Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung. In: Behindertenrecht, Jg. 27, H. 6, S. 126-131.

    Abstract

    "Die durch die Novellierung des SchwbG 1986 sozusagen in Stichworten vorgegebene Erweiterung der Instrumente zur Eingliederung Schwerbehinderter ins Arbeitsleben ist von der neuen SchwbAV detailliert umgesetzt worden. Dies gilt zum einen für die Förderung der Einstellung durch die Arbeitsverwaltung. Gab es früher dazu lediglich befristete Sonderprogramme und Richtlinien, so haben die § 33 Abs. 2 SchwbG und §§ 1 ff. SchwbAV diese finanziellen Hilfen zu Regelleistungen, ja sogar Rechtsansprüchen der Arbeitgeber verdichtet. Zum anderen sind die von den Hauptfürsorgestellen zu erbringenden begleitenden Hilfen im Arbeitsleben um notwendige Leistungstatbestände wie z.B. die berufsbegleitende Fortbildung gemäß § 24 SchwbAV, die Leistungen an Arbeitgeber bei außergewöhnlichen Belastungen gemäß § 27 SchwbAV sowie die psychosoziale Betreuung nach § 28 SchwbAV ergänzt worden. Damit sind jetzt verstärkt auch Hilfen für Hörbehinderte, psychisch und geistig Behinderte möglich. Dies bedingt wiederum, daß die Hauptfürsorgestellen sich spezialisieren und mit eigenem Fachpersonal auf die neuen Aufgaben reagieren müssen. In der Förderungspraxis seit 1978 aufgetretene Probleme sind bei einzelnen begleitenden Hilfen durch Klarstellungen und Leistungserweiterungen sachgerecht gelöst worden; zu begrüßen ist insbesondere die neue Auffangnorm für spezielle betriebliche Maßnahmen gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SchwbAV. Leider ungelöst bleibt die leidige Abgrenzungsfrage zu den vorrangigen Rehabilitationsleistungen. Diese Problematik wird noch dadurch verschärft, daß die SchwbAV gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 die Tendenz zeigt, begleitende Hilfen schon zur Arbeitsaufnahme, also noch im klassischen Zuständigkeitsbereich der Bundesanstalt für Arbeit zu gewähren. Alles in allem gibt die SchwbAV jetzt aber der Arbeitsverwaltung und den Hauptfürsorgestellen ein gut sortiertes Instrumentarium an die Hand, um die berufliche Integration möglichst vieler Schwerbehinderter zu fördern." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Die soziale Situation schwerbehinderter Erwerbspersonen: eine explorative Studie in Rheinland-Pfalz (1988)

    Braun, Hans; Niehaus, Mathilde;

    Zitatform

    Braun, Hans & Mathilde Niehaus (1988): Die soziale Situation schwerbehinderter Erwerbspersonen. Eine explorative Studie in Rheinland-Pfalz. Trier, 72 S.

    Abstract

    Ziel der Studie war es, die subjektive Einschätzung der Lebenslage Schwerbehinderter zu erfassen. Mit insgesamt 84 arbeitslosen und erwerbstätigen Schwerbehinderten wurden Gespräche über den Verlauf und das Erleben der eigenen Behinderung, über das soziale Netzwerk der Familie, Verwandtschaft und Nachbarschaft, die Wohnsituation und wirtschaftliche Lage sowie über die Erfahrungen am Arbeitsplatz geführt. Im Hinblick auf die Arbeitssituation ergab die Untersuchung, daß die Arbeitsplätze Schwerbehinderter überwiegend sehr sicher sind. Allerdings sehen vier von zehn Befragten ihren Arbeitsplatz als nicht ihrer Behinderung entsprechend an und fast jeder fünfte fühlt sich am Arbeitsplatz überfordert. Schwierigkeiten mit Kollegen gibt nur jeder zehnte erwerbstätige Schwerbehinderte an. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Die arbeitsmarktpolitische Problematik der Vermittlung Schwerbehinderter und deren Integration in den Arbeitsmarkt (1988)

    Christmann, Heinz;

    Zitatform

    Christmann, Heinz (1988): Die arbeitsmarktpolitische Problematik der Vermittlung Schwerbehinderter und deren Integration in den Arbeitsmarkt. In: (1988): Schwerbehinderte und Arbeitswelt (Campus. Forschung, 579), S. 73-79.

    Abstract

    "Ausgehend von einer Darstellung der aktuellen Beschäftigungssituation erläutert der Autor die wesentlichen Schwierigkeiten bei der Vermittlung von Schwerbehinderten. Diese Schwierigkeiten resultieren überwiegend aus sozio-demographischen Faktoren, wie z.B. dem höheren Lebensalter, einer unterdurchschnittlichen bzw. fehlenden beruflichen Qualifikation und einer Konzentration arbeitsloser Schwerbehinderter auf Berufsgruppen mit starkem Bewerberüberhang. Dabei betont er die wichtige Rolle der Bundesanstalt für Arbeit bei der beruflichen Eingliederung Schwerbehinderter." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Zur Beschäftigungssituation Schwerbehinderter: eine empirische Analyse anhand des Sozioökonomischen Panels (1988)

    Frick, Bernd; Sadowski, Dieter ;

    Zitatform

    Frick, Bernd & Dieter Sadowski (1988): Zur Beschäftigungssituation Schwerbehinderter. Eine empirische Analyse anhand des Sozioökonomischen Panels. (Zentrum für Arbeit und Soziales Trier. Diskussionsbeitrag 17), Trier, 37 S.

    Abstract

    Zunächst werden die Ergebnisse verschiedener Studien, die die Arbeits- und Beschäftigungssituation schwer- und nichtbehinderter Arbeitnehmer vergleichen, vorgestellt und bewertet. Danach werden die 1984 erhobenen Daten der ersten Welle des "Sozio-ökonomischen Panels", einer Längsschnittunterschung zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Wohnbevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland, analysiert. Die Auswertung zeigt, daß der Anteil Schwerbehinderter an den abhängig Beschäftigten um rund 1,5 % höher ist als von der amtlichen Statistik ausgewiesen. Schwer- und nichtbehinderte Arbeitnehmer unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich verschiedener sozio-demographischer Merkmale und des Ausmaßes an Beschäftigungsstabilität: Schwerbehinderte Arbeitnehmer weisen einen höheren Männeranteil, ein höheres Alter und eine längere Betriebszugehörigkeitsdauer auf als Nichtbehinderte. Ferner werden sie seltener arbeitslos. Insgesamt schließen die Autoren aus den Ergebnissen, daß die These, schwerbehinderte Arbeitnehmer würden diskriminiert, kaum haltbar ist. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Die Förderung von Behindertenarbeitsplätzen nach dem Schwerbehindertengesetz 1986 und der Ausgleichsabgabe-Verordnung 1988 (1988)

    Fuchs, Maximilian;

    Zitatform

    Fuchs, Maximilian (1988): Die Förderung von Behindertenarbeitsplätzen nach dem Schwerbehindertengesetz 1986 und der Ausgleichsabgabe-Verordnung 1988. In: Der Betrieb, Jg. 41, H. 20, S. 1064-1067.

    Abstract

    Die Möglichkeiten einer externen finanziellen Förderung der Beschäftigung Schwerbehinderter wurden bislang von seiten der Arbeitgeber nur unzureichend genutzt. Der Beitrag soll deshalb über das ausgeweitete Förderangebot nach der Novelle des Schwerbehindertengesetzes im Jahre 1986 informieren. Dabei werden auch die angepaßten Regelungen der 2. Durchführungsverordnung zum SchwbG - Ausgleichsabgabeverordnung Schwerbehindertengesetz 1988 (SchwbAV) berücksichtigt. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Das Schwerbehindertenrecht in der Europäischen Gemeinschaft (1988)

    Fuchs, Maximilian;

    Zitatform

    Fuchs, Maximilian (1988): Das Schwerbehindertenrecht in der Europäischen Gemeinschaft. In: (1988): Schwerbehinderte und Arbeitswelt (Campus. Forschung, 579), S. 157-169.

    Abstract

    "Der Autor vergleicht das Schwerbehindertenrecht in ausgewählten Ländern der Europäischen Gemeinschaft. Seinen Ausführungen zufolge haben sich die nationalen Behindertenbegriffe inhaltlich stark angenähert und sind in der Regel arbeits- und berufsbezogen. In allen Ländern der EG bestehen ähnliche Regelungen über die Vermittlung von Behinderten auf dem Arbeitsmarkt, wobei das Quotenprinzip in allen Ländern Anwendung findet. Demgegenüber ist die arbeitsrechtliche Stellung der Behinderten in den Ländern der EG höchst unterschiedlich. Einerseits gilt zwar in allen untersuchten Ländern das allgemeine Arbeitsrecht auch für Behinderte, andererseits jedoch sind Sonderregelungen, wie z.B. im Kündigungsschutzrecht, nicht in allen Ländern vorhanden." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Besonderheiten des Schwerbehindertenproblems und der Politik zur Integration Schwerbehinderter in den Arbeitsmarkt in der Schweiz (1988)

    Gross, Jost;

    Zitatform

    Gross, Jost (1988): Besonderheiten des Schwerbehindertenproblems und der Politik zur Integration Schwerbehinderter in den Arbeitsmarkt in der Schweiz. In: (1988): Schwerbehinderte und Arbeitswelt (Campus. Forschung, 579), S. 193-207.

    Abstract

    "Dem Autor zufolge sind die historisch gewachsenen Zweige der Sozialversicherung in der Schweiz wenig aufeinander bezogen, woraus sich erhebliche Koordinationsprobleme ergeben und oftmals die Wiedereingliederung Behinderter in die Arbeitswelt erschwert wird. So kann ein behinderter Arbeitsloser wegen fehlender Vermittlungsfähigkeit die Anspruchsberechtigung für die Arbeitslosenversicherung verlieren, ohne damit eine Anspruchsberechtigung gegenüber der Invalidenversicherung zu erwerben. Auch die berufliche Vorsorge ist mehr auf die Gesunden und Leistungsfähigen ausgerichtet. Muß der Behinderte die Sozialfürsorge in Anspruch nehmen, so ist dies zumeist mit Statusminderungen (vormundschaftliche Maßnahmen, Einschränkung politischer Rechte) verbunden, da nach liberalem Verständnis derjenige, der aufgrund selbstverschuldeter Not Sozialfürsorge in Anspruch nehmen muß, auch in seiner sozialen und rechtlichen Handlungsfähigkeit beeinträchtigt ist." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Der Schwerbehinderte und seine Rechte: Informationen und Hilfen (1988)

    Harmsen, Claus;

    Zitatform

    Harmsen, Claus (1988): Der Schwerbehinderte und seine Rechte. Informationen und Hilfen. (Heidelberger Wegweiser), Heidelberg: Decker & Müller, 156 S.

    Abstract

    Der Leitfaden systematisiert die Fülle von Vorschriften des Schwerbehindertenrechts. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Rechtsstellung im Arbeitsleben. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Der besondere Kündigungsschutz für Schwerbehinderte: eine Auseinandersetzung mit den Rechtstatsachen anhand der Verfahren vor der Hauptfürsorgestelle Stuttgart (1988)

    Jopen, Christoph;

    Zitatform

    Jopen, Christoph (1988): Der besondere Kündigungsschutz für Schwerbehinderte. Eine Auseinandersetzung mit den Rechtstatsachen anhand der Verfahren vor der Hauptfürsorgestelle Stuttgart. (Konstanzer Schriften zur Rechtstatsachenforschung 05), Konstanz: Universitätsverlag Konstanz, 253 S.

    Abstract

    Die Arbeit untersucht die Funktionsweise und Effizienz des besonderen Kündigungsschutzes nach dem Schwerbehindertengesetz. Zunächst werden die Entstehungsgeschichte und die derzeitige Rechtslage des besonderen Kündigungsschutzes für Schwerbehinderte erörtert. Dann werden 577 Kündigungsschutzverfahren aus den Jahren 1982 und 1983, die vor der Hauptfürsorgestelle Stuttgart durchgeführt wurden, analysiert und ausgewertet. Der Autor kommt zu dem Ergebnis:
    "Im Vergleich zum allgemeinen Kündigungsschutz ist der besondere Kündigungsschutz nach dem Schwerbehindertengesetz im Hinblick auf die Weiterbeschäftigungsaussichten der kündigungsbedrohten Schwerbehinderten um ein Vielfaches effektiver. In besonderem Maße steigen die Weiterbeschäftigungschancen, sofern der Betriebsrat und der Vertrauensmann der Schwerbehinderten gegen die Kündigung Bedenken erheben. Die verbreitete Auffassung, Schwerbehinderte seien de facto unkündbar, ist jedoch widerlegt. Sechs von sieben Schwerbehinderten scheiden nach Abschluß des besonderen Kündigungsschutzverfahrens aus dem Arbeitsverhältnis aus. Nur in jedem 17. Fall wird gegen den antragstellenden Arbeitgeber entschieden. Die Arbeitgeber berücksichtigen in erheblichem Maße die Schwerbehinderteneigenschaft bei der Auswahl der zu Kündigenden. Die Kündigungshäufigkeit der Schwerbehinderten ist viermal geringer als diejenige der Nichtbehinderten. Unabhängig von der absoluten Kündigungshäufigkeit konnte die Rücksichtnahme auf die Schwerbehinderteneigenschaft mit Hilfe einer Reihe von Einzelergebnissen nachgewiesen werden. Ergänzend dazu ergaben sich deutliche Hinweise, daß sich die Schwerbehinderten in ihrem Arbeitsverhalten positiv aus der Gesamtgruppe der Arbeitnehmer herausheben. Das vom Schwerbehindertengesetz vorgesehene Verfahren zur Realisierung des besonderen Kündigungsschutzes erwies sich bei der Analyse der Rechtstatsachen sowohl im Hinblick auf den Verfahrensablauf und die Verfahrensdauer wie auch in bezug auf die Erzielung sachgerechter Ergebnisse als angemessen und zweckmäßig." (IAB2)

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