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Dossier

Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beruf

Mit dem Bundesteilhabegesetz und dem Nationalen Aktionsplan 2.0 wurden 2016 zwei wichtige behindertenpolitische Vorhaben angestoßen und in den Folgejahren umgesetzt und weiterentwickelt. Damit soll im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention die Inklusion in Deutschland weiter vorangetrieben werden, indem die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden. Mit dem schrittweisen Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes erfuhren das Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die Eingliederungshilfe (SGB IX) weitreichende Änderungen. Wie stellt sich die Situation von behinderten Menschen auf dem Arbeitsmarkt dar? Wie lassen sich behindertengerechte Berufsleben und inklusive Arbeitswelten gestalten?
Die Infoplattform stellt zentrale Dokumente und relevante Quellenhinweise zusammen, inhaltlich strukturiert nach den Aspekten der Politik für behinderte Menschen und den diskutierten bzw. realisierten Reformanstrengungen.

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im Aspekt "Schwerbehinderte Menschen"
  • Literaturhinweis

    Die Zeitarbeitsagentur für Schwerbehinderte: Leistungen der Hauptfürsorgestelle zur Förderung des Arbeitsplatzangebots und zur Schaffung von Arbeitsplätzen (1996)

    Mäder, Werner; Tiemann, Friedrich;

    Zitatform

    Mäder, Werner & Friedrich Tiemann (1996): Die Zeitarbeitsagentur für Schwerbehinderte. Leistungen der Hauptfürsorgestelle zur Förderung des Arbeitsplatzangebots und zur Schaffung von Arbeitsplätzen. In: Zeitschrift für Sozialhilfe und Sozialgesetzbuch, Jg. 35, H. 4, S. 169-188.

    Abstract

    In dem Beitrag wird untersucht, ob neben anderen innovativen Aktionen zur Arbeitsförderung Behinderter wie Selbsthilfefirmen und Qualifizierungswerkstätten eine Zeitarbeitsagentur für Schwerbehinderte sinnvoll ist und wie eventuelle Fehlbeträge bei den Personalkosten ausgeglichen werden können. Die Autoren kommen zu dem Schluß, daß im Falle einer erfolgreichen Erprobung des "Unternehmens" Zeitarbeit Impulse für die weitere Diskussion über die Flexibilisierung der Arbeitsförderung erwartet werden können und Finanzierungslücken aus Mitteln der Ausgleichsabgabe im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeits- und Berufsleben und aus dem Titel für die Durchführung von Modellvorhaben gedeckt werden können. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Bestandsanalyse der besonderen Betriebe zur Beschäftigung Schwerbehinderter (1996)

    Salijevic, Meto; Biehl, Lisa; Schwarz, Gerold;

    Zitatform

    Salijevic, Meto, Lisa Biehl & Gerold Schwarz (1996): Bestandsanalyse der besonderen Betriebe zur Beschäftigung Schwerbehinderter. (Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung. Forschungsbericht Sozialforschung 255), Bonn, 193 S.

    Abstract

    Angesichts der angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt gewinnen besondere Betriebe zur Beschäftigung Schwerbehinderter, wie Selbsthilfefirmen, Integrationsbetriebe, Zuverdienstprojekte, Übergangsfirmen, geschützte Abteilungen und gemeinnützige Leiharbeitsfirmen zunehmende Bedeutung. In der Studie wird ein systematischer Gesamtüberblick zu diesen unterschiedlichen Formen und Konzepten erstellt. Hierzu wird eine Typologie der Betriebsformen mit ihren jeweiligen Besonderheiten, den Unterscheidungsmerkmalen und Zielen formuliert und ein statistischer Überblick, der auf einer bundesweiten Datenerhebung und der Auswertung unterschiedlichster Quellen beruht, über alle derzeit arbeitenden besonderen Betriebe gegeben. Die Ergebnisse einer Querschnittsanalyse von ca. 60 % der besonderen Betriebe geben einen Einblick zu Kennziffern der Wirtschaftlichkeit, der Bedeutung und dem Umfang von finanziellen Förderungen und Informationen für die Personalsituation und Organisationsstruktur. In einem weiteren Kapitel wird der Stand der Entwicklungen in den einzelnen Bundesländern dargestellt. Ferner werden Einschätzungen und Stellungnahmen von bundesweiten Wohlfahrts-, Behinderten- und anderen Verbänden zu den besonderen Betrieben beschrieben und ausgewertet. Mit Ausnahme der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände bewerten die Verbände die Betriebe positiv als ein Bindeglied zwischen Werkstätten für Behinderte und dem allgemeinen Arbeitsmarkt, das die Integration wirklich realisiert, da Behinderte und Nichtbehinderte zusammenarbeiten. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Der Kündigungsschutz nach dem Schwerbehindertengesetz (1996)

    Seidel, Rainer;

    Zitatform

    Seidel, Rainer (1996): Der Kündigungsschutz nach dem Schwerbehindertengesetz. In: Der Betrieb, Jg. 49, H. 27/28, S. 1409-1416.

    Abstract

    In dem Beitrag wurden die Aufgaben der Hauptfürsorgestelle im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens nach dem Schwerbehindertengesetz beschrieben. Dargestellt werden die allgemeinen Verwaltungsgrundsätze, die Praxis der Hauptfürsorgestelle im Hinblick auf die einzelnen Kündigungsgründe, bei Änderungskündigungen und bei außergewöhnlichen Kündigungen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Die wirtschaftliche Lage Schwerbehinderter in Deutschland: Entwicklungen in den alten Bundesländern 1980-1994 (1996)

    Weil, Stefan;

    Zitatform

    Weil, Stefan (1996): Die wirtschaftliche Lage Schwerbehinderter in Deutschland. Entwicklungen in den alten Bundesländern 1980-1994. (Tübinger volkswirtschaftliche Schriften 14), Tübingen u.a.: Francke, 388 S.

    Abstract

    Ziel der Untersuchung ist es, das bisher sehr lückenhafte Bild der wirtschaftlichen Lage der Schwerbehinderten zu vervollständigen. Hierzu wird neben der Beschäftigungssituation schwerpunktmäßig die Einkommenssituation seit 1980 anhand vorliegender empirischer Erhebungen analysiert. Darüber hinaus wird aufgezeigt, inwiefern Nachteilsausgleiche behinderungsbedingte ökonomische Nachteile zu kompensieren und die Sozialhilfe behinderungsbedingte finanzielle Notlagen zu beheben vermögen. Der Autor stellt fest, daß sich die Beschäftigungslage Schwerbehinderter in den vergangenen fünfzehn Jahren deutlich verschlechtert hat. Zwei Drittel der Schwerbehinderten bestreiten ihren Lebensunterhalt überwiegend aus Renten und Pensionen. Das Risiko, in relativer Armut zu leben, ist für Behinderte grundsätzlich höher als für Nichtbehinderte. Die Sozialhilfe bietet insbesondere für solche Schwerbehinderte, die aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht unterkommen können, eine minimale Sicherung ihrer Subsistenz. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Dokumentationssystem Schwerbehinderte und Arbeitswelt: Band 9, Teil 1: Literaturdatenbank, Teil 2: Statistisches Archiv (1996)

    Abstract

    Die Literaturdatenbank weist deutsch- und englischsprachige Buchveröffentlichungen, Forschungsprojekte und Zeitschriftenaufsätze zu den Themenbereichen Lebens- und Arbeitsbedingungen behinderter Menschen, soziales Umfeld Behinderter, Maßnahmen der Behindertenpolitik sowie wirtschaftliche Aspekte von Behinderung nach. Jede Literaturangabe wird durch Autoren- und Schlagwortregister erschlossen und durch ein kurzes Referat inhaltlich charakterisiert. Das statistische Archiv enthält Tabellen und Übersichten zu den Themenbereichen Lebensbedingungen von Behinderten, Behinderte und Arbeitsmarkt, Behindertenförderung, Institutionen der Behindertenpolitik und Behinderte im internationalen Vergleich. Neben den amtlichen Statistiken werden auch Daten aus Forschungsprojekten abgedruckt. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Die verstärkte Beschäftigung Schwerbehinderter im öffentlichen Dienst trotz Haushaltskonsolidierung: eine Herausforderung für Bund, Länder und Gemeinden (1995)

    Adlhoch, Ulrich;

    Zitatform

    Adlhoch, Ulrich (1995): Die verstärkte Beschäftigung Schwerbehinderter im öffentlichen Dienst trotz Haushaltskonsolidierung. Eine Herausforderung für Bund, Länder und Gemeinden. In: Behindertenrecht, Jg. 34, H. 1, S. 1-8.

    Abstract

    In dem Beitrag wird zunächst die Beschäftigungssituation Schwerbehinderter im öffentlichen Dienst beschrieben und insbesondere dargelegt, warum die Pflichtquote von 6% in den letzten Jahren nicht mehr erfüllt wird. Anschließend werden Vorschläge zur Förderung der Beschäftigung gemacht und das Leistungsangebot der Hauptfürsorgestellen hierfür erläutert. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Erfahrungen und Perspektiven der psychosozialen Betreuung Schwerbehinderter im Arbeitsleben nach dem Schwerbehindertenrecht (1995)

    Dobbe, Bernhard;

    Zitatform

    Dobbe, Bernhard (1995): Erfahrungen und Perspektiven der psychosozialen Betreuung Schwerbehinderter im Arbeitsleben nach dem Schwerbehindertenrecht. In: Behindertenrecht, Jg. 34, H. 4, S. 85-88.

    Abstract

    In dem Beitrag wird über eine 1993 durchgeführte bundesweite Umfrage berichtet. Erfaßt wurden dabei die Personalentwicklung der psychosozialen Betreuungsdienste für Behinderte und Merkmale der Klienten (z. B. Behinderungsart, Berufsausbildung, Erwerbsstatus am Ende der Betreuung). Es wird festgestellt, daß die Mehrheit der Betreuten psychische Behinderungen aufweisen und im Vordergrund der Hilfen die berufsbegleitende Funktion steht. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Zusatzurlaub nach dem Schwerbehindertengesetz (1995)

    Dörner, Hans-Jürgen;

    Zitatform

    Dörner, Hans-Jürgen (1995): Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Zusatzurlaub nach dem Schwerbehindertengesetz. In: Der Betrieb, Jg. 48, H. 23, S. 1174-1179.

    Abstract

    Eine wesentliche Aussage der Senate zum Thema lautet: Der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte folgt, abgesehen vom Merkmal der Schwerbehinderteneigenschaft, hinsichtlich seines Entstehens und Erlöschens dem Anspruch auf Erholungsurlaub. Der Beitrag informiert über die Entstehung, die Dauer, die Übertragung, das Erlöschen, die Abgeltung des Zusatzurlaubs und über etwaigen Schadensersatzanspruch. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Betreuungs- und Beratungsdienste in der beruflichen Eingliederung Schwerbehinderter: Zusammenarbeit zwischen Arbeitsverwaltung und Hauptfürsorgestellen (1995)

    Ernst, Karl-Friedrich;

    Zitatform

    Ernst, Karl-Friedrich (1995): Betreuungs- und Beratungsdienste in der beruflichen Eingliederung Schwerbehinderter. Zusammenarbeit zwischen Arbeitsverwaltung und Hauptfürsorgestellen. In: Behindertenrecht, Jg. 34, H. 5, S. 101-105.

    Abstract

    In dem Beitrag werden konzeptionelle Überlegungen zur gemeinsamen Weiterentwicklung von Projekten und Modellversuchen angestellt, die bisher regional begrenzt vor allem arbeitsuchende geistig und psychisch Behinderte bei der beruflichen Integration unterstützen. Die einzurichtenden Beratungs- und Betreuungsdienste sollen durch psychosoziale und arbeitspädagogische Leistungen sowie durch sonstige persönliche Hilfen dazu beitragen, daß Behinderte mit besonderen Einschränkungen nach Möglichkeit in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden und auf ihren Arbeitsplätzen dauerhaft beschäftigt werden können. Der Fachdienst soll dadurch die Arbeitsvermittlung der Arbeitsämter und die Tätigkeit der Hauptfürsorgestellen unterstützen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Schwerbehinderte 1993 (1995)

    Hein, Birgit;

    Zitatform

    Hein, Birgit (1995): Schwerbehinderte 1993. In: Wirtschaft und Statistik H. 5, S. 376-381.

    Abstract

    "Zum Jahresende 1993 waren in Deutschland 6,38 Mill. Schwerbehinderte mit gültigem Ausweis und einem Grad der Behinderung von mindestens 50 bei den Versorgungsämtern registriert. Im früheren Bundesgebiet hat sich die Zahl der amtlich anerkannten Schwerbehinderten gegenüber der letzten Erhebung 1991 um 198 000 auf 5,57 Mill. erhöht. In den neuen Ländern und Berlin-Ost, für die erstmalig Angaben vorliegen, wurden 0,81 Mill. schwerbehinderte Personen gemeldet. Bezogen auf die jeweilige Bevölkerung kamen im Westen durchsnittlich 85 Schwerbehinderte auf je 1 000 Einwohner gegenüber nur 52 Schwerbehinderte auf je 1 000 Einwohner im Osten. Behinderungen kamen bei Personen im fortgeschrittenen Alter erwartungsgemäß häufiger vor als bei jüngeren Menschen. Von den amtlich anerkannten Schwerbehinderten litt ein großer Teil unter sehr schweren Behinderungen. In allein 23,5% der Fälle war vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung von 100 festgestellt worden. Häufigste Behinderungsart war die Beeinträchtigung der Funktion von inneren Organen oder Organsystemen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zweckmäßigkeit von ausgewählten Maßnahmen zur Eingliederung von Schwerbehinderten in den allgemeinen Arbeitsmarkt (1995)

    Pirzer, Alexandra;

    Zitatform

    Pirzer, Alexandra (1995): Zweckmäßigkeit von ausgewählten Maßnahmen zur Eingliederung von Schwerbehinderten in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Erlangen-Nürnberg, 103 S., Anhang.

    Abstract

    Ziel der Arbeit ist es, ausgewählte Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Integration Schwerbehinderter hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zu beurteilen. Hierzu werden zunächst die Beschäftigungssituation und Arbeitsmarktprobleme Behinderter dargestellt, um damit ihre Lage auf dem Arbeitsmarkt zu charakterisieren. Ferner wird die Arbeitsmarktpolitik für Schwerbehinderte als Teil der Sozialpolitik beschrieben. Danach werden die wichtigsten arbeitsmarktpolitischen Förderinstrumente für Schwerbehinderte erläutert und die Pflichtquote, die Ausgleichsabgabe, Lohnkostenzuschüsse, die Schwerbehindertenvertretung, der besondere Kündigungsschutz und Rehabilitationsmaßnahmen einer Zweckmäßigkeitsanalyse unterzogen. Die Autorin kommt zu dem Schluß, daß das bestehende Instrumentarium insgesamt betrachtet geeignet ist, eine Integration Schwerbehinderter zu fördern. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Betriebsverfassung und betriebliche Schwerbehindertenbeschäftigung (1994)

    Frick, Bernd;

    Zitatform

    Frick, Bernd (1994): Betriebsverfassung und betriebliche Schwerbehindertenbeschäftigung. In: Arbeit. Zeitschrift für Arbeitsforschung, Arbeitsgestaltung und Arbeitspolitik, Jg. 3, H. 4, S. 331-345. DOI:10.1515/arbeit-1994-0404

    Abstract

    "Der Beitrag untersucht die Frage nach dem Einfluß betrieblicher Arbeitnehmervertretungen auf die Umsetzung des Schwerbehindertengesetzes (SchwbG). Anhand bislang unzugänglichen Datenmaterials läßt sich zeigen, daß das Sanktionspotential der Betriebsräte eine zwar unvollkommene, aber dennoch effiziente Rechtsbefolgung sicherstellen kann. Zum einen ist der Anteil Schwerbehinderter an den Beschäftigten, die sogenannte 'Istquote', in Betrieben mit einer Arbeitnehmervertretung signifikant höher als in solchen ohne Interessenvertretung, und zum anderen ist das Entlassungsrisiko Schwerbehinderter in hohem Maße davon abhängig, wie sehr sich der Betriebsrat für eine Weiterbeschäftigung der kündigungsbedrohten Person(en) einsetzt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Verbesserung der Eingliederungschancen von älteren langzeitarbeitslosen Schwerbehinderten (1994)

    Wöhrl, Hans-Georg; Nagy, Michael; Winkler, Kurt;

    Zitatform

    Wöhrl, Hans-Georg, Michael Nagy & Kurt Winkler (1994): Verbesserung der Eingliederungschancen von älteren langzeitarbeitslosen Schwerbehinderten. (Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung. Forschungsbericht Sozialforschung 234), Bonn, 111 S.

    Abstract

    "Durch das Projekt sollte geklärt werden, ob ältere langzeitarbeitslose Schwerbehinderte für berufliche Qualifizierungsmaßnahmen geeignet sind, ob sie dazu bereit sind oder dafür motiviert werden können, welche besonderen Hilfen sie benötigen und ob ihre beruflichen Eingliederungsversuche durch Qualifizierungsmaßnahmen verbessert werden können. Hierzu wurde ein Praxisversuch durchgeführt, der die gezielte Ansprache aller zur Zielgruppe gehörenden Personen, ein gestuftes Auswahlverfahren, einen dreimonatigen Motivierungs- und Orientierungskurs sowie eine Nachbetreuung in der anschließenden Integrations- und Qualifizierungsphase beinhaltet. Zur Zielgruppe gehörten alle 40-49jährigen langzeitarbeitslosen Schwerbehinderten aus den Arbeitsamtsbezirken Heidelberg, Mannheim, Karlsruhe und Heilbronn. Vorbereitet, begleitet und evaluiert wurde der Praxisversuch durch Untersuchungen zur Zusammensetzung des Personenkreises, zu den Erfahrungen von Arbeitsvermittlern und Arbeitsberatern mit der Vermittlung und Qualifizierung älterer Schwerbehinderter, zum Auswahlprozeß und zum Verbleib der in die Untersuchung einbezogenen Personen. Hierzu erfolgten Aktenanalysen, Befragungen, statistische Auswertungen und Expertengespräche." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Beschäftigungssituation Schwerbehinderter bei den Bundesdienststellen und Einordnung des Schwerbehindertenrechts in ein neues Sozialgesetzbuch IX: Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der SPD (Drucksache 12/6159) (1994)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (1994): Beschäftigungssituation Schwerbehinderter bei den Bundesdienststellen und Einordnung des Schwerbehindertenrechts in ein neues Sozialgesetzbuch IX. Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der SPD (Drucksache 12/6159). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 12/7139 (23.03.1994)), 36 S.

    Abstract

    "Die Bundesregierung macht mit den Antworten zu den Einzelfragen deutlich, daß sie der Förderung der Einstellung und Beschäftigung Schwerbehinderter im öffentlichen Dienst des Bundes große Bedeutung beimißt. Ziel ist, daß alle Ressorts einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs und die sonstigen Bundesdienststellen so schnell wie möglich wieder eine Beschäftigungsquote von 6 v.H. erreichen. Das Neunte Buch Sozialgesetzbuch zielt vor allem darauf ab, die Übersichtlichkeit und Transparenz der Rechtsvorschriften des Rehabilitationsrechts dadurch zu verbessern, daß die Regelungen - soweit wie möglich - in übersichtlicher Form im Sozialgesetzbuch zusammengefaßt werden. Daneben geht es auch um inhaltliche Fortentwicklungen. Im Bereich des Schwerbehindertenrechts sind eine Reihe von rechtlichen Verbesserungen vorgesehen, mit denen der überproportional hohen Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter entgegengewirkt werden soll. Wesentliche Verbesserungen sind auch für die Schwerbehinderten vorgesehen, die einer Arbeit nur unter den besonderen Bedingungen einer Werkstatt für Behinderte nachgehen können. Die Rechtsstellung der dort beschäftigten Behinderten wird an die von Arbeitnehmern angenähert. Ein Bündel von Maßnahmen wird zu einer Verbesserung der Entlohnung führen. Die Mitwirkung in Angelegenheiten der Werkstatt wird gesetzlich geregelt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die Zustimmung zur Kündigung von Schwerbehinderten aus der Sicht des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers (1993)

    Brill, Werner;

    Zitatform

    Brill, Werner (1993): Die Zustimmung zur Kündigung von Schwerbehinderten aus der Sicht des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers. In: Behindertenrecht, Jg. 32, H. 5, S. 97-102.

    Abstract

    §15 des Schwerbehindertengesetzes bestimmt, daß die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbehinderten durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung der Hauptfürsorgestelle bedarf. Trotz der Kürze und Klarheit dieser Vorschrift ist ihre Anwendung im Arbeitsleben nicht problemlos. Der Autor beschreibt die Rechtslage bei typischen Schwierigkeiten, die entstehen können, z.B. wenn der Arbeitgeber nicht weiß, daß der zu kündigende Arbeitnehmer schwerbehindert ist, oder wenn die Kündigung in einem Zeitpunkt ausgesprochen wird, in dem unklar ist, ob die Zustimmung der Hauptfürsorgestelle bereits wirksam erteilt ist. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Psychosoziale Betreuung Schwerbehinderter im Arbeitsleben nach § 31 SchwbG 1987-1992 (1993)

    Dobbe, Bernhard;

    Zitatform

    Dobbe, Bernhard (1993): Psychosoziale Betreuung Schwerbehinderter im Arbeitsleben nach § 31 SchwbG 1987-1992. Walldorf: Integra Verlag, 187 S.

    Abstract

    Bei der Novellierung des Schwerbehindertengesetzes von 1986 wurde die psychosoziale Betreuung als Teil der begleitenden Hilfe im Arbeits- und Berufsleben insbesondere für psychisch Behinderte eingefügt. Um die optimale Umsetzung des gesetzlichen Auftrages zu ermitteln, wurde zwischen 1987 und 1992 ein Modellversuch von der Hauptfürsorgestelle des Landeswohlfahrtsverbandes Baden durchgeführt und intern evaluiert. Evaluierungsmethoden waren die Auswertung von Klienten- und Betriebsdaten, von Berichten der Fachdienste, ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch der Mitarbeiter und Umfragen. Im Abschlußbericht werden die Aufgaben und die Organisation der psychosozialen Betreuung dargestellt, statistische Merkmale, die betriebliche Situation und die berufliche Entwicklung der Klienten sowie die Betreuungsergebnisse beschrieben und abschließend Zusammenhänge zwischen Maßnahmen und Ergebnisse aufgezeigt. Dabei wird die herausragende Bedeutung von betriebsbezogenen Maßnahmen (Arbeitsplatzanalyse und Betriebsgespräch) für den Arbeitsplatzerhalt festgestellt. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsuchende Schwerbehinderte: eine Sekundäranalyse amtlicher Statistiken (1993)

    Henninges, Hasso von;

    Zitatform

    Henninges, Hasso von (1993): Arbeitsuchende Schwerbehinderte. Eine Sekundäranalyse amtlicher Statistiken. (Beiträge zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 172), Nürnberg, 82 S.

    Abstract

    Ziel der Untersuchung ist zum einen, die Struktur und Entwicklung von arbeitslosen Schwerbehinderten zu analysieren, zum anderen wird versucht, die Frage nach der Kompatibilität zwischen den beiden Marktseiten, also zwischen dem Leistungsvermögen der arbeitslosen Schwerbehinderten und den für sie geeigneten Beschäftigungsmöglichkeiten (im öffentlichen Dienst) zu klären. Diese Zielsetzung wird in drei Schritten zu erreichen versucht:
    - Ausgangspunkt der Betrachtung ist zunächst eine erneute Analyse des Umfangs der Arbeitslosigkeit und der Struktur der arbeitslosen Schwerbehinderten. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, welche personalen und qualifikationsrelevanten Merkmale die arbeitslosen Schwerbehinderten aufweisen und welche Gruppen von ihnen besonders große Schwierigkeiten haben, wieden einen Arbeitsplatz zu finden.
    - Sodann erfolgt eine Umblendung auf das Beschäftigungssystem. Untersucht wird, wie sich das betriebliche Beschäftigungsverhalten in bezug auf Schwerbehinderte entwickelte und in welchem quantitativen und qualitativen Verhältnis die Struktur der für Schwerbehinderte als geeignet angesehenen Stellen zur Struktur der arbeitsuchenden Schwerbehinderten steht.
    - Anknüpfend an diese Befunde wird schließlich der Frage nachgegangen, wie beide Marktseiten - Personen und Arbeitsplätze - besser als bisher aufeinander bezogen werden könnten. Im Mittelpunkt dieser Betrachtung steht die Arbeitsplatzseite und hier die Frage, in welchen privaten und öffentlichen Bereichen der Arbeitswelt zusätzliche Beschäftigungsfelder für Schwerbehinderte eingerichtet werden könnten und um welche Art von Arbeitsplätzen es sich dabei handeln müßte.
    Die empirische Beantwortung dieser Fragen erfolgt mangels anderer Datenquellen ausschließlich mit Hilfe amtlicher Statistiken. Sie begrenzt sich auf das Gebiet der alten Bundesländer und reicht bis zum Jahr 1990. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Die Zustimmung zur Kündigung von Schwerbehinderten (1993)

    Klare, Henning;

    Zitatform

    Klare, Henning (1993): Die Zustimmung zur Kündigung von Schwerbehinderten. In: Behindertenrecht, Jg. 32, H. 4, S. 73-80.

    Abstract

    Der Autor beschreibt die Funktion des besonderen Kündigungschutzes für Schwerbehinderte, das Verfahren der Hauptfürsorgestelle bei Kündigungsanträgen zur Sachaufklärung und zum Interessenausgleich sowie die Entscheidung über Anträge auf Zustimmung zur ordentlichen bzw. zur außerordentlichen Kündigung, wenn kein Interessenausgleich gefunden werden konnte. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Zur Situation schwerbehinderter Frauen auf dem Arbeitsmarkt (1993)

    Rieß, Walter;

    Zitatform

    Rieß, Walter (1993): Zur Situation schwerbehinderter Frauen auf dem Arbeitsmarkt. In: Behindertenrecht, Jg. 32, H. 2, S. 32-36.

    Abstract

    In dem Beitrag wird zunächst die Entwicklung und Struktur der Arbeitslosigkeit von Schwerbehinderten beschrieben und aufgezeigt, daß es Diskrepanzen zwischen der Präferenzstruktur der arbeitslosen Schwerbehinderten und den Qualifikationsanforderungen der offenen Stellen gibt. Dies gilt auch für den öffentlichen Dienst. Anschließend wird die Beteiligung schwerbehinderter Frauen an arbeitsmarktspezifischen Maßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit untersucht und festgestellt, "daß es trotz gleicher rechtlicher Voraussetzungen in der praktischen Teilhabe und Inanspruchnahme Unterschiede zwischen Männern und Frauen gibt, die sich bei Schwerbehinderten noch verstärken. Der Grund liegt dabei vielfach in den Bedingungen für das Erwerbsverhalten, die sich an einer für Männer typischen Lebenssituation und Erwerbsbiographie ausrichtet." (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Die Wirkungsweise des Schwerbehindertengesetzes: Vollzugsdefizite und Verbesserungsvorschläge (1993)

    Sadowski, Dieter ; Böck, Ruth; Brühl, Norbert; Frick, Bernd;

    Zitatform

    Sadowski, Dieter, Ruth Böck, Norbert Brühl & Bernd Frick (1993): Die Wirkungsweise des Schwerbehindertengesetzes. Vollzugsdefizite und Verbesserungsvorschläge. (Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung. Forschungsbericht Sozialforschung 230), Bonn, 202 S.

    Abstract

    Ziel des Forschungsvorhabens war es festzustellen, a) warum die überwiegende Mehrheit der Betriebe lieber Ausgleichsabgabe zahlt als sich aktiv um die Erfüllung der Pflichtquote zur Beschäftigung Schwerbehinderter zu bemühen und b) warum die zur Verbesserung der (Wieder-)Eingliederungschancen Schwerbehinderter eingerichteten Beratungs- und Kostenausgleichsangebote so selten eigeninitiativ von den Betrieben nachgefragt werden. Hierzu wurden zunächst Ansatzpunkte einer ökonomischen Theorie der betrieblichen Schwerbehindertenbeschäftigung entwickelt und diese anschließend empirisch überprüft. Durch schriftliche Befragungen von 1709 Betrieben wurden die Istquote der intern rekrutierten und extern eingestellten Schwerbehinderten sowie beschäftigungsfördernde und beschäftigungshemmende Unternehmensmerkmale erhoben. Die Ergebnisse zeigen, daß die Möglichkeiten der Arbeitsverwaltung, die Wiedereingliederung arbeitsloser Schwerbehinderter zu fördern, vergleichsweise gering, aber dennoch Ansatzpunkte vorhanden sind. Vorgeschlagen wird insbesondere, die Vermittlungsbemühungen auf Kleinbetriebe zu erweitern, mehr Dienstleistungen statt Subventionen anzubieten, die Ausgleichsabgabe zu erhöhen und die Pflichtquote zu senken, die betrieblichen Interessenvertretungen stärker zu beteiligen und Schwerbehinderte mehr zu qualifizieren. (IAB)

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