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Dossier

Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beruf

Mit dem Bundesteilhabegesetz und dem Nationalen Aktionsplan 2.0 wurden 2016 zwei wichtige behindertenpolitische Vorhaben angestoßen und in den Folgejahren umgesetzt und weiterentwickelt. Damit soll im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention die Inklusion in Deutschland weiter vorangetrieben werden, indem die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden. Mit dem schrittweisen Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes erfuhren das Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die Eingliederungshilfe (SGB IX) weitreichende Änderungen. Wie stellt sich die Situation von behinderten Menschen auf dem Arbeitsmarkt dar? Wie lassen sich behindertengerechte Berufsleben und inklusive Arbeitswelten gestalten?
Die Infoplattform stellt zentrale Dokumente und relevante Quellenhinweise zusammen, inhaltlich strukturiert nach den Aspekten der Politik für behinderte Menschen und den diskutierten bzw. realisierten Reformanstrengungen.

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im Aspekt "Schwerbehinderte Menschen"
  • Literaturhinweis

    Arbeitsämter fördern die Einstellung schwerbehinderter Menschen (2003)

    Karasch, Jürgen;

    Zitatform

    Karasch, Jürgen (2003): Arbeitsämter fördern die Einstellung schwerbehinderter Menschen. In: Behindertenrecht, Jg. 42, H. 4, S. 99-102.

    Abstract

    In dem Beitrag wird das Instrumentarium der Arbeitsämter zur Förderung der Arbeitsaufnahme bei erschwerter Vermittlung kurz beschrieben. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Schwerbehinderte Menschen 2001 (2003)

    Pfaff, Heiko;

    Zitatform

    Pfaff, Heiko (2003): Schwerbehinderte Menschen 2001. In: Wirtschaft und Statistik H. 8, S. 745-752.

    Abstract

    "Zum Jahresende 2001 lebten 6,7 Mill. schwerbehinderte Menschen in Deutschland; das waren 80 000 Personen bzw. 1,2% mehr als am Jahresende 1999. Bezogen auf die Bevölkerung war somit in Deutschland jeder zwölfte Einwohner (8,1%) schwerbehindert. Als schwerbehindert gelten Personen, denen von den Versorgungsämtern ein Grad der Behinderung von 50 und mehr zuerkannt worden ist. Knapp über die Hälfte (52,6%) der Schwerbehinderten waren männlich. Erwartungsgemäß kamen Behinderungen bei Menschen im fortgeschrittenen Alter häufiger vor: So waren 51,7% der Schwerbehinderten 65 Jahre und älter, weitere 23,1% gehörten der Altersgruppe zwischen 55 und 65 Jahren an. Nur 2,5% waren Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. In den weitaus meisten Fällen (85,3%) wurde die Behinderung durch eine Krankheit verursacht; 4,7% der Behinderungen waren angeboren, 2,5% waren auf einen Unfall zurückzuführen. Am häufigsten litten die schwerbehinderten Menschen unter einer Funktionsbeeinträchtigung der inneren Organe bzw. Organsysteme (27,3%). 14,6% waren von Funktionseinschränkungen der Gliedmaßen, und zwar insbesondere der Beine (10,6%) betroffen; bei 13,9% waren Wirbelsäule und Rumpf in ihrer Funktion eingeschränkt. Auf zerebrale Störungen entfielen 8,3%. In 5,3% der Fälle lag Blindheit oder Sehbehinderung vor." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Schwerbehinderten-Gesetz: Nur ein Strohfeuer? (2003)

    Rauch, Angela ;

    Zitatform

    Rauch, Angela (2003): Schwerbehinderten-Gesetz: Nur ein Strohfeuer? In: IAB-Materialien H. 1, S. 11-12.

    Abstract

    Nach einem eindrucksvollen Rückgang gegen den Trend zwischen Oktober 2000 und Oktober 2002 sind die Arbeitslosenzahlen für Schwerbehinderte seit November 2002 wieder kräftig gestiegen. Die Besserung ihrer Arbeitsmarktlage war also wohl nur von kurzer Dauer. (IAB)

    Beteiligte aus dem IAB

    Rauch, Angela ;
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  • Literaturhinweis

    Licht am Ende des Tunnels? Eine aktuelle Analyse der Situation schwerbehinderter Menschen am Arbeitsmarkt (2003)

    Rauch, Angela ; Brehm, Hannelore;

    Zitatform

    Rauch, Angela & Hannelore Brehm (2003): Licht am Ende des Tunnels? Eine aktuelle Analyse der Situation schwerbehinderter Menschen am Arbeitsmarkt. (IAB-Werkstattbericht 06/2003), Nürnberg, 30 S.

    Abstract

    Der Bericht bietet statistische Informationen zur Beschreibung der Situation schwerbehinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt. Dafür werden - neben der Entwicklung der Beschäftigung Schwerbehinderter - die Zu- und Abgangsstatistiken der Arbeitslosigkeit analysiert. Es wird insbesondere untersucht, ob in den letzten Jahren mehr arbeitslose Schwerbehinderte in Erwerbstätigkeit abgegangen sind, wie die Abnahme des Bestandes vermuten lässt, oder ob die Zugänge in Arbeitslosigkeit weniger geworden sind. Ferner wird die Qualifikation - vor allem arbeitsloser - schwerbehinderter Menschen betrachtet und gefragt, ob sie schlechter qualifiziert sind als die Arbeitslosen insgesamt und deshalb geringere Chancen auf Wiederbeschäftigung haben. Zur Einbettung wird auf soziodemographische Merkmale des Personenkreises eingegangen und ein Exkurs zu Rentenzugängen unternommen. (IAB2)

    Beteiligte aus dem IAB

    Rauch, Angela ;
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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarktsituation für schwerbehinderte Menschen (2003)

    Rauch, Angela ;

    Zitatform

    Rauch, Angela (2003): Arbeitsmarktsituation für schwerbehinderte Menschen. In: Selbstverwaltung aktuell, Jg. 12, H. Sonderausgabe Juni, S. 24-26.

    Abstract

    Von Oktober 1999 bis Oktober 2002 sank die Zahl arbeitsloser schwerbehinderter Menschen um 24 Prozent. Dies wird als Erfolg des Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen angesehen. Der Beitrag untersucht, inwieweit sich in dieser Bestandsbetrachtung eine reale Besserung der Lage am Arbeitsmarkt für schwerbehinderte Menschen spiegelt. Dazu werden die Strukturmerkmale des betroffenen Personenkreises, die Entwicklung der Erwerbsquote der Schwerbehinderten sowie die Zu- und Abgänge aus der Arbeitslosigkeit im Zeitraum von 1999 bis 2002 im Detail analysiert. Die Befunde sind nicht eindeutig. Die Zahl schwerbehinderter Menschen stieg im Untersuchungszeitraum insgesamt an, war allerdings verbunden mit einem Rückgang des Anteils schwerbehinderter Menschen im erwerbsfähigen Alter. Parallel dazu ist eine Abnahme der Erwerbsquote und ein Zugang in die Arbeitslosigkeit zu beobachten. Bei der Betrachtung der Abgangsgründe aus Arbeitslosigkeit gilt: immer noch geht nur jeder vierte in Arbeit ab. Erst gegen Ende des Jahres 2003 wird abzusehen sein, ob von einer Verschlechterung, Konsolidierung oder weiteren Verbesserung der Chancen schwerbehinderter Arbeitsloser am Arbeitsmarkt gesprochen werden kann. (IAB)

    Beteiligte aus dem IAB

    Rauch, Angela ;
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  • Literaturhinweis

    Schwerbehinderte - Teilhabe am Arbeitsleben (2003)

    Reiffenhäuser, Norbert;

    Zitatform

    Reiffenhäuser, Norbert (2003): Schwerbehinderte - Teilhabe am Arbeitsleben. In: Arbeit und Arbeitsrecht, Jg. 58, H. 1, S. 20-25.

    Abstract

    "Mit einem Erfolg beginnt das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen (EJMB) 2003 in Deutschland: Die nur vorläufig auf 5 % reduzierte Beschäftigungspflichtquote soll zumindest um ein weiteres Jahr fortgelten, weil trotz der schlechten Lage auf dem Arbeitsmarkt die Beschäftigung Schwerbehinderter deutlich gesteigert werden konnte. Schon im Vorfeld des EJMB hat die Bundesrepublik viel getan, um behinderte Menschen besser ins Arbeitsleben zu integrieren. Davon zeugen vor allem das verfassungsrechtliche Benachteiligungsverbot (Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG), das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter vom 29. September 2000 sowie das seit 1. Juli 2001 im Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) einheitlich verankerte Schwerbehindertenrecht. An die Adresse der Arbeitgeber gerichtet, enthält der Beitrag einen Aufriss über praxisrelevante Aspekte der Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer. Die Beschäftigung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen nutzt nicht nur diesem Personenkreis, sondern auch dem Arbeitgeber, welcher vor allem die Ausgleichsabgabe vermeiden oder reduzieren kann. Er muss dabei einige besondere, vorstehend beschriebene Spielregeln des Schwerbehindertenrechts kennen und beachten. Gute Hilfe kann eine betriebliche Integrationsvereinbarung bieten. Überdies unterstützen das Integrationsamt und weitere Einrichtungen sowohl Arbeitgeber als auch schwerbehinderte Menschen durch Fördermittel, Rat und Begleitung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung (2003)

    Seidel, Rainer;

    Zitatform

    Seidel, Rainer (2003): Die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung. In: Behindertenrecht, Jg. 42, H. 3, S. 80-84.

    Abstract

    "Die Schwerbehindertenvertretung ist zentraler Ansprechpartner der schwerbehinderten Menschen im Betrieb und Verbindungsperson zum Integrationsamt und zum Arbeitsamt. Sie hat sich unter anderem dafür einzusetzen, dass schwerbehinderte Menschen einen für sie geeigneten Arbeitsplatz erhalten. Sie soll dem Schwerbehinderten Gesprächsmöglichkeiten anbieten und sich bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz einschalten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bericht der Bundesregierung nach § 160 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) über die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen (2003)

    Zitatform

    Bundesregierung (2003): Bericht der Bundesregierung nach § 160 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) über die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 15/1295 (26.06.2003)), 41 S.

    Abstract

    "Mit dem 'Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter' vom 29. September 2000 und der von der Bundesregierung initiierten Kampagne '50 000 Jobs für Schwerbehinderte' ist es gelungen, die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen von Oktober 1999 bis Oktober 2002 um rund 24 Prozent abzubauen. Der Bericht zeigt, dass auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Beschäftigungssituation der auf dem Arbeitsmarkt besonders benachteiligten schwerbehinderten Menschen spürbar verbessert werden kann. Wichtig für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in diesem Bereich ist eine engagierte Vermittlungstätigkeit, die auf die Bedürfnisse schwerbehinderter Menschen und der Arbeitgeber eingeht. Dabei muss eine umfassende Information und Beratung stattfinden. Neben der Bundesanstalt für Arbeit haben hier die Integrationsfachdienste wertvolle Arbeit geleistet. Ebenso haben die Länder, Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen sowie Verbände behinderter Menschen und Rehabilitationsträger unter anderem durch Informations- und Schulungsveranstaltungen maßgeblich zum Erfolg des Konzepts beigetragen. Positiv auf die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen haben sich auch die verbesserten Förderleistungen der Arbeitgeber und die Vereinfachung des Förderrechts ausgewirkt. Der Koalitionsvertrag vom 16. Oktober 2002 sieht vor, die erfolgreiche Strategie der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen mit weiterentwickelten Zielvorgaben fortzusetzen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen (2003)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Fraktion der SPD (2003): Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 15/1783 (21.10.2003)), 22 S.

    Abstract

    Um die selbstbestimmte Teilhabe behinderter Menschen in Ausbildung und Beschäftigung zu fördern, sieht der Gesetzentwurf folgendes vor:
    - Verbesserung der Möglichkeiten für eine betriebliche Ausbildung;
    - verbesserte Beratung, Information und Unterstützung der Arbeitgeber zur Beseitigung von Einstellungshindernissen und zur Sicherung der Beschäftigung;
    - Ausbau betrieblicher Prävention im Sinne von "Rehabilitation statt Entlassung";
    - Verbesserung der Arbeitsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung;
    - Beibehaltung der auf 5 v. H. abgesenkten Beschäftigungspflichtquote;
    - Ausbau der Integrationsfachdienste;
    - Verbesserung der Instrumente zur Förderung des Übergangs schwerbehinderter Menschen aus den Werkstätten für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Erfolgreicher Abbau der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen (2002)

    Cleavenger, Bettina;

    Zitatform

    Cleavenger, Bettina (2002): Erfolgreicher Abbau der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen. In: Bundesarbeitsblatt H. 12, S. 5-8.

    Abstract

    "Für die Verbesserung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben hatte sich die Regierung ein ehrgeiziges Ziel gesetzt: Die Zahl arbeitsloser schwerbehinderter Menschen sollte von 189.766 im Oktober 1999 um 25 % bis Oktober 2002 gesenkt werden. Nach Ablauf der Frist steht nun fest: das Ziel wurde fast erreicht. Die Zahl arbeitsloser schwerbehinderter Menschen wurde um 144.292 gesenkt. Das entspricht 24 %." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die Kündigungsfristen bei der außerordentlichen Kündigung von Schwerbehinderten (2002)

    Joussen, Jacob;

    Zitatform

    Joussen, Jacob (2002): Die Kündigungsfristen bei der außerordentlichen Kündigung von Schwerbehinderten. In: Der Betrieb, Jg. 55, H. 41, S. 2162-2165.

    Abstract

    "Die Kündigungsfristen bei der außerordentlichen Kündigung von Schwerbehinderten führen immer noch häufig zu Verwirrung und Unsicherheiten. Dies gilt in zweierlei Hinsicht: zum einen ist unklar, ob die Zustimmung des Integrationsamts, das übersehen hat, dass der Arbeitgeber die Frist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB bzw. § 91 Abs. 2 SGB IX nicht beachtet hat, vom Arbeitsgericht beachtet werden muss. Umstritten ist zudem, welche Frist gilt, wenn die Zustimmung vor Ablauf der 2-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB erfolgt. Hier hat das BAG in einer neueren Entscheidung Stellung genommen. Diesen Fragen geht der Verfasser in dem Beitrag nach." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Auswirkungen der Altersteilzeit auf das Schwerbehindertenrecht (2002)

    Kuhlmann, Eva-Maria;

    Zitatform

    Kuhlmann, Eva-Maria (2002): Auswirkungen der Altersteilzeit auf das Schwerbehindertenrecht. In: Behindertenrecht, Jg. 41, H. 1, S. 1-5.

    Abstract

    Altersteilzeit kann als Teilzeitmodell oder als Blockmodell praktiziert werden. In dem Beitrag wird untersucht, wie sich die beiden Arbeitszeitmodelle auf die Wählbarkeit des Arbeitnehmers zur Schwerbehindertenvertrauensperson, auf die Berechnung der Ausgleichsabgabe und auf den Kündigungsschutz Schwerbehinderter auswirken. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Die Pflichten des Arbeitgebers und die Rechte schwerbehinderter Arbeitnehmer nach § 81 SGB IX (2002)

    Rolfs, Christian; Paschke, Derk;

    Zitatform

    Rolfs, Christian & Derk Paschke (2002): Die Pflichten des Arbeitgebers und die Rechte schwerbehinderter Arbeitnehmer nach § 81 SGB IX. In: Betriebs-Berater, Jg. 57, H. 24, S. 1260-1264.

    Abstract

    "Mit Wirkung zum 1. 7. 2001 ist das Neunte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX ¡ Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) in Kraft getreten, dessen Zweiter Teil das erst im Oktober 2001 novellierte Schwerbehindertengesetz abgelöst hat. Neben vielen bekannten Regelungen, die größtenteils wörtlich denen des Schwerbehindertengesetzes entsprechen, enthält das Gesetz eine deutliche Ausweitung der vertraglichen Nebenpflichten der Arbeitgeber gegenüber schwerbehinderten Menschen sowie ein dem § 611a BGB nachgebildetes Benachteiligungsverbot." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Wirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der PDS - Drucksache 14/7878 (2002)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag, PDS, Linke Liste (2002): Wirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der PDS - Drucksache 14/7878. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 14/8441 (05.03.2002)), 50 S.

    Abstract

    Seit dem 1. Oktober 2000 ist das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter in Kraft. Es führte eine Reihe von Instrumenten ein, die eine Reduzierung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter um mindestens 25 Prozent bis zum Oktober 2002 ermöglichen sollen. In der Drucksache wird eine Zwischenbilanz zum Erfolg der Maßnahmen gezogen. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Reformierung der Bundesanstalt für Arbeit und Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der PDS - Drucksache 14/8397 (2002)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag, PDS, Linke Liste (2002): Reformierung der Bundesanstalt für Arbeit und Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der PDS - Drucksache 14/8397. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 14/8542 (14.03.2002)), 5 S.

    Abstract

    In der Drucksache werden Fragen zu den Auswirkungen der geplanten Reform der Bundesanstalt für Arbeit auf die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter beantwortet. Es wird festgestellt, dass sich an den Aufgaben gegenüber schwerbehinderten Menschen nichts ändert und daran gearbeitet wird, sie effektiver zu erfüllen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst 2000 (2002)

    Zitatform

    (2002): Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst 2000. In: Amtliche Nachrichten der Bundesanstalt für Arbeit, Jg. 50, H. Sonderheft, S. 1-224.

    Abstract

    Nach § 80 Abs. 9 SGB IX erstellt und veröffentlicht die Bundesanstalt für Arbeit alljährlich eine Übersicht über die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen bei den einzelnen öffentlichen Arbeitgebern. Die erstmalige Veröffentlichung dieser Daten für das Jahr 2000 ist nach Bundesländern gegliedert und listet für jeden Arbeitgeber die zu zählenden Arbeitsplätze, die Zahl der Pflichtarbeitsplätze, die besetzten Pflichtarbeitsplätze und die Besetzungsquote auf. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Trotz schwieriger Arbeitsmarktentwicklung: Weniger schwerbehinderte Menschen arbeitslos (2002)

    Zitatform

    (2002): Trotz schwieriger Arbeitsmarktentwicklung: Weniger schwerbehinderte Menschen arbeitslos. In: Arbeitsmarkt Bayern. Hintergrund-Informationen H. 4, S. 1-11.

    Abstract

    Im Rahmen des von Oktober 1999 bis Oktober 2002 laufenden bundesweiten "Aktionsprogramms zur beruflichen Integration Schwerbehinderter" wurde für Bayern das Ziel festgesetzt, die Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter um 27,5 Prozent zu reduzieren. In dem Beitrag wird über die Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe berichtet. Ferner werden die Beschäftigungsquote im Oktober 2001, die Struktur der arbeitslosen Schwerbehinderten im Oktober 2002 und die Arbeitsmarktperspektiven Schwerbehinderter dargestellt. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Erfahrungen schwerbehinderter Arbeitnehmer mit betrieblichen Maßnahmen im Rahmen der Weiterbeschäftigung: ausgewählte Ergebnisse einer empirischen Untersuchung (2001)

    Bahlke, Susanne;

    Zitatform

    Bahlke, Susanne (2001): Erfahrungen schwerbehinderter Arbeitnehmer mit betrieblichen Maßnahmen im Rahmen der Weiterbeschäftigung. Ausgewählte Ergebnisse einer empirischen Untersuchung. In: Die Rehabilitation, Jg. 40, H. 4, S. 226-234.

    Abstract

    In dem Beitrag werden zunächst Zahlen zur Entwicklung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter vorgestellt. Danach wird über eine Befragung zur Lebens- und Arbeitssituation berichtet, die 1997-1999 bei 51 Schwerbehinderten durchgeführt wurde, die nach einer Erkrankung im selben Unternehmen weiterbeschäftigt wurden. Die Ergebnisse zeigen, dass Versetzungen, Umschulungen und Maßnahmen der stufenweisen Wiedereingliederung vor allem im Rahmen der Beschäftigungssicherung jüngerer Arbeitnehmer eingesetzt werden. Obwohl von einigen schwerbehinderten Beschäftigten gewünscht, werden andere betriebliche Lösungen wie die behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen nur selten berücksichtigt. Außerdem vermissen viele Schwerbehinderte einen konkreten und kompetenten Ansprechpartner, klare Zuständigkeiten und handlungsleitende Empfehlungen für die betriebliche Integrationsarbeit. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Alkoholkonsum und verhaltensbedingte Kündigung Schwerbehinderter (2001)

    Bengelsdorf, Peter;

    Zitatform

    Bengelsdorf, Peter (2001): Alkoholkonsum und verhaltensbedingte Kündigung Schwerbehinderter. In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht, Jg. 18, H. 18, S. 993-1003.

    Abstract

    "Die verhaltensbegingte Kündigung aus Anlass von Alkoholkonsum des Arbeitnehmers ist Gegenstand des Beitrags. Um diese Kündigung für die Betriebspraxis transparent zu machen, stellt der Verfasser zunächst die grundsätzlichen Voraussetzungen der Kündigung vor, um sodann die Spezifikation der beim Alkoholkonsum auftretenden Besonderheitn aufzuzeigen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Das nochmals reformierte Schwerbehindertenrecht: ein Überblick über die neuen Regelungen durch SchwbBAG und SGB IX (2001)

    Braasch, Dietrich;

    Zitatform

    Braasch, Dietrich (2001): Das nochmals reformierte Schwerbehindertenrecht. Ein Überblick über die neuen Regelungen durch SchwbBAG und SGB IX. In: Behindertenrecht, Jg. 40, H. 7, S. 177-188.

    Abstract

    Der Autor erläutert u.a. die Gesetzesziele, Änderungen beim Behindertenbegriff, der Beschäftigungspflicht und der Ausgleichsabgabe, die Pflichten der Arbeitgeber und Rechte der Schwerbehinderten, die Aufgaben der Integrationsämter, der Bundesanstalt für Arbeit und der Integrationsfachdienste. (IAB)

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