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Dossier

Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beruf

Mit dem Bundesteilhabegesetz und dem Nationalen Aktionsplan 2.0 wurden 2016 zwei wichtige behindertenpolitische Vorhaben angestoßen und in den Folgejahren umgesetzt und weiterentwickelt. Damit soll im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention die Inklusion in Deutschland weiter vorangetrieben werden, indem die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden. Mit dem schrittweisen Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes erfuhren das Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die Eingliederungshilfe (SGB IX) weitreichende Änderungen. Wie stellt sich die Situation von behinderten Menschen auf dem Arbeitsmarkt dar? Wie lassen sich behindertengerechte Berufsleben und inklusive Arbeitswelten gestalten?
Die Infoplattform stellt zentrale Dokumente und relevante Quellenhinweise zusammen, inhaltlich strukturiert nach den Aspekten der Politik für behinderte Menschen und den diskutierten bzw. realisierten Reformanstrengungen.

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im Aspekt "Schwerbehinderte Menschen"
  • Literaturhinweis

    Arbeitsassistenz zur Teilhabe (ArzT): bundesweite Untersuchung der Leistung Arbeitsassistenz für schwerbehinderte Menschen gem. § 102 Abs. 4 SGB IX im Auftrag des Landschaftsverbandes Rheinland und in Zusammenarbeit mit der BIH - Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen. Forschungsprojekt, Abschlussbericht (2007)

    Wulf, Marion; Behrensdorf, Bernd; Seifert, Matthias; Ittner, Johanna; Schöberle, Hannah; Borchers, Andreas;

    Zitatform

    Wulf, Marion & Johanna Ittner (2007): Arbeitsassistenz zur Teilhabe (ArzT). Bundesweite Untersuchung der Leistung Arbeitsassistenz für schwerbehinderte Menschen gem. § 102 Abs. 4 SGB IX im Auftrag des Landschaftsverbandes Rheinland und in Zusammenarbeit mit der BIH - Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen. Forschungsprojekt, Abschlussbericht. Köln, 118 S.

    Abstract

    "Arbeitsassistenz zur Teilhabe", oder kurz: "ArzT" - diesen Titel trägt das Forschungsprojekt zur Evaluation des in 2000 geschaffenen, neuen Instrumentes "Arbeitsassistenz". Ziel war es, die bisherigen Erfahrungen von Assistenznehmern, Assistenzgebern und Arbeitgebern zu erheben und auszuwerten und dadurch Erkenntnisse über die Effektivität und Effizienz des Instrumentes zu gewinnen. Methodisch basierte das Projekt auf Literaturrecherchen sowie auf Befragungen der behinderten Menschen selbst, der Assistenzkräfte, der Arbeitgeber und Kollegen sowie der Integrationsämter und anderer Reha-Träger. Die Ergebnisse bestätigen, dass Arbeitsassistenz ein geeignetes Insturment zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben ist und liefern Ansätze zur Weiterentwicklung. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Arbeit und Behinderung unter Gender-Aspekten (2006)

    Arnade, Sigrid;

    Zitatform

    Arnade, Sigrid (2006): Arbeit und Behinderung unter Gender-Aspekten. In: G. Hermes & E. Rohrmann (Hrsg.) (2006): "Nichts über uns - ohne uns!" : Disability Studies als neuer Ansatz emanzipatorischer und interdisziplinärer Forschung über Behinderung (Materialien der AG SPAK, M 187), S. 211-233.

    Abstract

    Nach einer einleitenden Bestimmung der Begriffe Arbeit, Behinderung und Gender stellt die Autorin auf Basis der amtlichen Statistik die Lage behinderter Männer und Frauen auf dem Arbeitsmarkt dar. Sie stellt fest, dass Behinderte von der gegenwärtigen Massenarbeitslosigkeit stärker betroffen sind als Nichtbehinderte. Ihre Arbeitslosenquote betrug im Jahr 2003 17 Prozent. Die niedrige Erwerbsbeteiligung wirkt sich auch auf die Einkommenssituation aus. Im Vergleich zu 1999 wird eine weitere Verarmung behinderter Menschen, insbesondere behinderter Frauen festgestellt. Diese Situation wird sich nach der Ansicht der Autorin in Folge der Hartz-Reformen noch verschlimmern, wie sie im Anschluss darlegt. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Integrationsfachdienste - ein wichtiges Instrument zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben: Rechtslage, Probleme, Handlungsbedarf (2006)

    Cramer, Horst H.;

    Zitatform

    Cramer, Horst H. (2006): Integrationsfachdienste - ein wichtiges Instrument zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Rechtslage, Probleme, Handlungsbedarf. In: Behindertenrecht, Jg. 45, H. 5, S. 117-122.

    Abstract

    "Die Integrationsfachdienste (IFDs) bilden zusammen mit den Fachbehörden, die für die Förderung und Sicherung der Eingliederung schwerbehinderter und behinderter Menschen in das Arbeitsleben verantwortlich sind, einen wichtigen Baustein bei der Verwirklichung der Teilhabe in diesem Bereich des gesellschaftlichen Lebens. Sie sind im Jahre 2000 durch das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter gesetzlich verankert worden. Diese Regelung ist im Jahre 2001 nahezu unverändert in das SGB IX übernommen worden. Im Jahr 2004 sind grundlegende rechtliche Veränderungen eingetreten. Es hat sich gezeigt, dass die IFDs dadurch in ihrem Bestand gefährdet sind, wenn nicht alsbald Neuregelungen in einer Reihe von Punkten getroffen werden. Der Beitrag stellt die aktuelle Rechtslage, die Probleme und den Handlungsbedarf dar. Er ist eine überarbeitete Fassung des Vortrags, den der Verfasser auf der Tagung ,,Integrationsfachdienste - Chancen und Perspektiven' am 15. März 2006 im Bayrischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen gehalten hat." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Abbau der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen - dringlicher denn je! (2006)

    Schröder, Helmut; Rauch, Angela ;

    Zitatform

    Schröder, Helmut & Angela Rauch (2006): Abbau der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen - dringlicher denn je! In: Behindertenrecht, Jg. 45, H. 1, S. 1-7.

    Abstract

    Im Jahre 2000 wurde die Kampagne '50 000 Jobs für Schwerbehinderte' gestartet, deren Ziel es war, den Bestand an schwerbehinderten Arbeitslosen innerhalb von zwei Jahren um 25 Prozent zu senken. Im Zusammenspiel aller Akteure gelang es tatsächlich, die Zahl der schwerbehinderten Arbeitslosen bis 2002 um diesen Prozentsatz zu vermindern. Der Beitrag untersucht, ob dieser Impuls eine nachhaltige Wirkung hatte und welche Faktoren mehr im Fokus der Aufmerksamkeit stehen sollten. Aus der Tatsache, dass nach Ende der Kampagne die Zahl schwerbehinderter Arbeitsloser wieder rasant anstieg, wird geschlossen, dass solche Anstrengungen schnell verpuffen können, wenn der Fokus nicht mehr konstant auf diese Gruppe gerichtet ist. Kritisiert wird, dass die Reform der Arbeitsmarktpolitik der letzten drei Jahre an den Kriterien Effektivität und Effizienz orientiert war, und dass dabei die sozialpolitischen Belange von benachteiligten Zielgruppen am Arbeitsmarkt an Gewicht verloren haben. Die Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik und die Intentionen des SGB IX driften auseinander. Ohne das Gebot der Angemessenheit und Effektivität von Eingliederungsaktivitäten und -maßnahmen in Frage zu stellen, wird dafür plädiert, die besonderen Bedingungen des Förderns von gesundheitlich eingeschränkten, behinderten und schwerbehinderten Menschen im Auge zu behalten. Aus Sicht der Autoren ist es "dringend geboten, die Neuausrichtung von SGB III und SGB II mit den Intentionen des SGB IX in Einklang zu bringen". (IAB)

    Beteiligte aus dem IAB

    Rauch, Angela ;
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  • Literaturhinweis

    Das betriebliche Eingliederungsmanagement nach dem SGB IX: arbeits- und schwerbehindertenrechtliche Fragen (2005)

    Balders, Sven-Frederik; Lepping, Christian;

    Zitatform

    Balders, Sven-Frederik & Christian Lepping (2005): Das betriebliche Eingliederungsmanagement nach dem SGB IX. Arbeits- und schwerbehindertenrechtliche Fragen. In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht, Jg. 22, H. 15, S. 854-857.

    Abstract

    "Das in §§ 83 II a Nr. 5, 84 II 1 SGB IX neu eingeführte 'betriebliche Eingliederungsmanagement' regelt ein Verfahren zur möglichst frühzeitigen Beendigung von Arbeitsunfähigkeit sowie zur Sicherung des Arbeitsplatzes schwerbehinderter Arbeitnehmer. Im Anschluss an die Darstellung von Gagel (NZA 2004, 1359) geht der Beitrag auf die sich aus diesem gesetzlichen Modell für die Praxis ergebenden arbeits- und schwerbehindertenrechtlichen Fragen ein." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Einschränkung des besonderen Kündigungsschutzes für Schwerbehinderte im SGB IX: offene Rechtsfragen und Widersprüche des neu eingefügten § 90 Abs. 2a SGB IX (2005)

    Grimm, Detlef; Brock, Martin; Windeln, Norbert;

    Zitatform

    Grimm, Detlef, Martin Brock & Norbert Windeln (2005): Einschränkung des besonderen Kündigungsschutzes für Schwerbehinderte im SGB IX. Offene Rechtsfragen und Widersprüche des neu eingefügten § 90 Abs. 2a SGB IX. In: Der Betrieb, Jg. 58, H. 5, S. 282-286.

    Abstract

    "Zur Vermeidung von Missbrauchsfällen hat der Gesetzgeber mit Wirkung ab dem 1. 5. 2004 die Vorschrift des § 90 Abs. 2a SGB IX eingeführt, mit der die Anwendbarkeit der gesetzlichen Vorschriften zum Sonderkündigungsschutz in bestimmten Fällen trotz einer möglicherweise vorhandenen Schwerbehinderung ausgenommen wird. Nach Auffassung der Autoren wirft die neue Norm mehr Fragen auf als sie beantwortet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Schwerbehinderte Menschen 2003 (2005)

    Pfaff, Heiko;

    Zitatform

    Pfaff, Heiko (2005): Schwerbehinderte Menschen 2003. In: Wirtschaft und Statistik H. 11, S. 1209-1215.

    Abstract

    "Zum Jahresende 2003 lebten 6,6 Mill. schwerbehinderte Menschen in Deutschland; das waren 73 000 Personen bzw. 1,1% weniger als am Jahresende 2001. Bezogen auf die Bevölkerung war somit in Deutschland jeder zwölfte Einwohner (8,0%) schwerbehindert. Als schwerbehindert gelten Personen, denen von den Versorgungsämtern ein Grad der Behinderung von 50 und mehr zuerkannt worden ist. Knapp über die Hälfte (52,5%) der Schwerbehinderten waren männlich. Erwartungsgemäß kamen Behinderungen bei Menschen im fortgeschrittenen Alter häufiger vor: So waren 51,6% der Schwerbehinderten 65 Jahre und älter, weitere 22,4% gehörten der Altersgruppe zwischen 55 und 65 Jahren an. Nur 2,5% waren Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. In den weitaus meisten Fällen (83,5%) wurde die Behinderung durch eine Krankheit verursacht; 4,7% der Behinderungen waren angeboren, 2,5% waren auf einen Unfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen. Am häufigsten litten die schwerbehinderten Menschen unter einer Funktionsbeeinträchtigung der inneren Organe bzw. Organsysteme (26,3%). 14,4% waren von Funktionseinschränkungen der Gliedmaßen, und zwar insbesondere der Beine (10,6%) betroffen; bei 13,7% waren Wirbelsäule und Rumpf in ihrer Funktion eingeschränkt. Auf zerebrale Störungen entfielen 8,6%. In 5,2% der Fälle lag Blindheit oder Sehbehinderung vor." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Wiedereingliederung von Schwerbehinderten in den Arbeitsmarkt: Gesundheitszustand und Eingliederungszuschüsse machen den Unterschied aus (2005)

    Schröder, Helmut; Steinwede, Jacob; Rauch, Angela ;

    Zitatform

    Schröder, Helmut, Jacob Steinwede & Angela Rauch (2005): Wiedereingliederung von Schwerbehinderten in den Arbeitsmarkt. Gesundheitszustand und Eingliederungszuschüsse machen den Unterschied aus. In: Arbeit und Beruf, Jg. 56, H. 5, S. 129-133.

    Abstract

    Der Beitrag fasst die Ergebnisse einer Studie der Bundesagentur für Arbeit zusammen, die fördernde und hemmende Faktoren für die (Wieder-)Beschäftigung Schwerbehinderter untersuchte. Hierzu wurden Schwerbehinderte, Unternehmen und Vermittlungsinstitutionen befragt. Es zeigt sich, dass neben behindertenspezifischen Problemen bei der Vermittlung dieselben Faktoren wie bei Nichtbehinderten eine Rolle spielen: Alter, Qualifikation, Gesundheitszustand, Motivation und Intensität des Suchverhaltens. Vor allem ein unzureichendes Coping der Behinderung erhöht neben fortgeschrittenem Alter oder geringer Qualifikation das Risiko schwerbehinderter Menschen, arbeitslos zu bleiben. Das Case-Management schwerbehinderter Menschen sollte deshalb gefördert werden. Außerdem sollte die Zusammenarbeit zwischen Vermittlungsinstitutionen und Unternehmen ausgebaut werden. Eine zentrale Rolle spielen auch Eingliederungsinstrumente, vor allem finanzielle Förderung, zum Beispiel in Form von Eingliederungszuschüssen. (IAB)

    Beteiligte aus dem IAB

    Rauch, Angela ;
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  • Literaturhinweis

    Vermittlung behinderter und schwerbehinderter Arbeitsloser: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 15/5377 (2005)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Fraktion der CDU/CSU (2005): Vermittlung behinderter und schwerbehinderter Arbeitsloser. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 15/5377. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 15/5532 (23.05.2005)), 19 S.

    Abstract

    Vor dem Hintergrund der angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt sind die Vermittlungschancen von benachteiligten Gruppen, insbesondere schwerbehinderten Menschen, erheblich gesunken. In der Anfrage an die Bundesregierung geht es darum, wie die Chancengleichheit behinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt nach Hartz IV gewährleistet werden soll, insbesondere was den Rehabilitationsbereich betrifft. Die Bundesregierung stellt in ihrer Antwort klar, 'dass die Bundesagentur für Arbeit als eigenständiger und eigenverantwortlicher Rehabilitationsträger das bisher außerordentliche finanzielle und behindertenpolitische Engagement zur Integration behinderter Menschen auch in Zukunft fortsetzen wird. Der Bundesagentur stehen für die berufliche Eingliederung behinderter und schwerbehinderter Menschen die erweiterten und ausreichenden Instrumentarien der Eingliederungsleistungen des Neunten, Dritten und Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zur Verfügung, die Grundlage für eine erfolgreiche Durchführung der beruflichen Rehabilitation sind.' Ein tabellarischer Anhang enthält statistische Daten zur Vermittlungssituation behinderter Menschen sowie zu gezahlten Ausbildungszuschüssen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Bericht der Bundesregierung über die Situation behinderter und schwerbehinderter Frauen und Männer auf dem Ausbildungsstellenmarkt (2005)

    Abstract

    "Behinderte Menschen sollen am Arbeitsleben und am Leben in der Gesellschaft wie nicht behinderte Menschen teilhaben können. Eine Ausbildung im dualen System, wie sie für nicht behinderte Menschen die Regel ist, ist deshalb auch für sie das vorrangige Ziel. Die Versorgung behinderter Jugendlicher mit Berufsausbildungsstellen in Deutschland ist sehr gut: Im Ausbildungsjahr 2003/2004 konnte die Bundesagentur für Arbeit 72,9 Prozent der behinderten jugendlichen Bewerber in Ausbildungsstellen und 24,5 Prozent in Alternativangebote, z. B. berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, vermitteln. Das führt zu einer sehr hohen Versorgungsquote der behinderten Bewerber von 97,4 Prozent. Dieses Ergebnis zeigt, dass die Berufsausbildung behinderter junger Frauen und Männer auf einem breiten Fundament steht: Bereits in der Schule berät die Bundesagentur für Arbeit, unterstützt von Integrationsfachdiensten, behinderte Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern individuell über die Möglichkeiten einer Berufsausbildung. Für behinderte Jugendliche, die beim Verlassen der Schule noch nicht ausbildungsreif sind, bietet die Bundesagentur für Arbeit gezielt berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen an. Arbeitgeber, die behinderte Menschen ausbilden, können staatliche Zuschüsse erhalten, insbesondere zu den Ausbildungskosten und für die behinderungsgerechte Einrichtung des Arbeitsplatzes. Ist eine Ausbildung im dualen System wegen Art oder Schwere der Behinderung trotz der staatlichen Zuschüsse nicht erreichbar, stehen den behinderten Menschen andere, auf ihre Behinderung abgestimmte Angebote zur Verfügung. In erster Linie sind dies wohnortnahe berufliche Rehabilitationseinrichtungen und Berufsbildungswerke. Das gute Ergebnis bei der Versorgung behinderter Bewerber ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass es diese außerbetrieblichen Ausbildungsmöglichkeiten gibt. Mindestens die Hälfte der behinderten Jugendlichen wird außerbetrieblich ausgebildet. Die außerbetriebliche Ausbildung erfolgt auf einem anerkannt hohen Niveau. Wegen fehlender Betriebsnähe ist es jedoch für diese Jugendlichen trotz erfolgreich abgeschlossener Ausbildung oftmals schwierig, einen Arbeitsplatz zu finden. Hier setzt das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen vom 23. April 2004 an: Um die Zahl der betrieblichen Ausbildungen zu erhöhen, wurden die Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber verbessert und das Beratungs- und Unterstützungsangebot verstärkt. Gleichzeitig wurden die Voraussetzungen für die sog. 'verzahnte Ausbildung' verbessert. Dies ist eine besondere Form der außerbetrieblichen Ausbildung, in der die Jugendlichen möglichst umfängliche Teile ihrer Ausbildung in Partnerunternehmen absolvieren. Dadurch erhöht sich die Betriebsnähe ihrer Ausbildung, so dass sie es später leichter haben, im Beruf Fuß zu fassen. Denn wenn die Jugendlichen im Betrieb bereits bekannt sind, erhöhen sich ihre Chancen, nach Abschluss der Ausbildung übernommen zu werden. Damit die gesetzlichen Regelungen und Neuerungen in das Bewusstsein der Beteiligten eingehen und gelebt werden, hat das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung die Initiative 'job - Jobs ohne Barrieren' ins Leben gerufen. Ein Schwerpunkt der Initiative ist die Ausbildung behinderter Jugendlicher. Unternehmen sollen motiviert werden, verstärkt auch Jugendliche mit Behinderungen auszubilden. Sowohl auf der Auftaktveranstaltung der Initiative im September 2004 als auch auf der Schwerpunktveranstaltung 'Ausbildung' im März 2005 haben Unternehmensvertreter in beeindruckender Weise gezeigt, wie Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen möglich ist, wenn man nur will. So zieht sich der Satz 'Wollen muss man!' wie ein roter Faden durch die Initiative. Auch in Broschüren und im Internet des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung werden Beispiele von Arbeitgebern bekannt gemacht, die mit der Ausbildung und Beschäftigung behinderter Menschen gute Erfahrungen gemacht haben. Daneben fördert die Initiative innovative Projekte auf dem Gebiet der Ausbildung behinderter Frauen und Männer. Die Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung hilft, bestehende Vorbehalte abzubauen und zeigt, dass auch bei schwieriger Arbeitsmarktlage eine erfolgreiche Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben möglich ist." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Leistungen an Arbeitgeber, die behinderte oder schwerbehinderte Menschen ausbilden oder beschäftigen (2005)

    Abstract

    "Die Broschüre informiert vor allem über die Leistungen an Arbeitgeber durch die Bundesagentur für Arbeit, die Integrationsämter und anderer Rehabilitationsträger, wenn behinderte oder schwerbehinderte Menschen ausgebildet oder beschäftigt werden. Hierbei werden auch die Ländersonderprogramme vorgestellt. Daneben wird in der Broschüre auch die Initiative 'job-Jobs ohne Barrieren' vorgestellt. Dabei werden Informationen zu den Möglichkeiten der Förderung von Projekten im Rahmen der Initiative gegeben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die Neuerungen im Schwerbehindertenrecht des SGB IX: Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen (2004)

    Cramer, Horst H.;

    Zitatform

    Cramer, Horst H. (2004): Die Neuerungen im Schwerbehindertenrecht des SGB IX. Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht, Jg. 21, H. 13, S. 698-714.

    Abstract

    "Das Schwerbehindertenrecht ist seit dem 1. 7. 2001 als Teil 2 des Neunten Buches in das Sozialgesetzbuch (SGB IX) eingeordnet. Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen vom 23. 4. 2004 (BGBI I, 606) und in engem Zusammenhang damit die Dritte Verordnung zur Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung vom 16. 1. 2004 (BGBI I, 77) ist dieses Recht in einer Vielzahl von Punkten erneut geändert worden. Der Beitrag stellt die Neuerungen dar und erläutert sie." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Sind die derzeitigen Regelungen des SGB IX für schwerbehinderte Menschen ein Beschäftigungshemmnis? (2004)

    Dolata, Ralf;

    Zitatform

    Dolata, Ralf (2004): Sind die derzeitigen Regelungen des SGB IX für schwerbehinderte Menschen ein Beschäftigungshemmnis? In: Behindertenrecht, Jg. 43, H. 5, S. 128-134.

    Abstract

    Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat eine neue Allianz zur Förderung der Menschen mit Schwerbehinderung angeboten. Dafür müssten als unabdingbare Forderungen von der Politik die Abschaffung des Zusatzurlaubs, ein Bürokratieabbau und die dauerhafte Festschreibung der Beschäftigungsquote in Höhe von fünf Prozent für schwerbehinderte Menschen für die nächsten fünf Jahre festgeschrieben werden. Der Beitrag diskutiert, ob diese Forderungen berechtigt sind und ob deren Umsetzung eine Chance für mehr Beschäftigung für Schwerbehinderte bietet. Mit dem "Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen" wurden viele Vorschriften des SGB IX geändert, mit dem Ziel die Bereitschaft der Arbeitgeber zu erhöhen, schwerbehinderte Menschen auf Dauer zu beschäftigen. Diese Änderungen werden im Hinblick auf die Arbeitgeberforderungen dahingehend untersucht, ob sie einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Beschäftigungssituation Schwerbehinderter leisten können. Fazit: Eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schwerbehinderten ist zu erwarten, wenn ein Teil der besonderen Rechte, wie Zusatzurlaub und der besondere Kündigungsschutz und die Pflichtabgabe entfallen würden. Die Neuregelungen beseitigen die Belastungen für die Arbeitgeber nur zu einem sehr geringen Teil, so dass sich an der unbefriedigenden Beschäftigungssituation wenig ändern wird. Es wird dafür plädiert, "das Angebot der Arbeitgeberseite anzunehmen, und ein Bündnis zur Verbesserung der Beschäftigungssituation der Schwerbehinderten" zu schließen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Der Kündigungsschutz schwerbehinderter Beschäftigter nach der Novelle vom 23.4.2004 (2004)

    Düwell, Franz Josef;

    Zitatform

    Düwell, Franz Josef (2004): Der Kündigungsschutz schwerbehinderter Beschäftigter nach der Novelle vom 23.4.2004. In: Betriebs-Berater, Jg. 59, H. 51/52, S. 2811-2814.

    Abstract

    "Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer hat durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen vom 23.4.2004 Veränderungen erfahren. Vor allem die 'Vorwirkung' des Antrags auf Anerkennung vor dem Ausspruch der Entscheidung durch das Integrationsamt wurde neu geregelt. Ziel des Gesetzes war, dem kündigenden Arbeitgeber mehr Rechtssicherheit zukommen zu lassen. Der Beitrag stellt die Neuregelungen vor." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe - Zentrale Instrumente zur Beschäftigungsförderung schwerbehinderter Menschen (2004)

    Jakobs, Arno;

    Zitatform

    Jakobs, Arno (2004): Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe - Zentrale Instrumente zur Beschäftigungsförderung schwerbehinderter Menschen. In: Gesundheits- und Sozialpolitik, Jg. 58, H. 7/8, S. 30-41.

    Abstract

    "Wie erfolgreich die Steuerung des Arbeitsmarktes mit Hilfe von Beschäftigungsquoten und Ausgleichsabgaben ist, zeigt ein Blick auf den Arbeitsmarkt für schwerbehinderte Menschen. Trotz Anhebung und progressiver Staffelung der Ausgleichsabgabe hat sich die Personalpolitik der Arbeitgeber nicht zugunsten schwerbehinderter Menschen verändert. Dieser Befund wird durch die Ergebnisse einer Betriebsbefragung in Rheinland-Pfalz untermauert. Um die Teilhabe schwerbehinderter Menschen zu fördern, bedarf es mehr als negativer Sanktionen auf Seiten der Arbeitsnachfrage." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen (2004)

    Kossens, Michael; Wollschläger, Frank;

    Zitatform

    Kossens, Michael & Frank Wollschläger (2004): Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. In: ZFSH/SGB. Sozialrecht in Deutschland und Europa, Jg. 43, H. 6, S. 346-352.

    Abstract

    "Das zum 1.7.2001 in Kraft getretene Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) ist in den letzten zweieinhalb Jahren bereits punktuell an einzelnen Stellen geändert worden. Mit dem im Wesentlichen zum 1.5.2004 in Kraft tretenden 'Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen' vom 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) hat der Gesetzgeber weitere, nicht unerhebliche Veränderungen beschlossen, die die Erhöhung der Ausbildungsbereitschaft, die Sicherung der Beschäftigung durch den Ausbau der Prävention, den weiteren Ausbau der Integrationsfachdienste sowie den langfristigen Bestand der 5-prozentigen Beschäftigungspflichtquote zum Inhalt haben. Diese und weitere Änderungen lassen es angebracht erscheinen, die Neuerungen im Gesamtzusammenhang darzustellen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Schwerbehindertenrecht: Neu zu beachtende Bestimmungen (2004)

    Marschner, Andreas;

    Zitatform

    Marschner, Andreas (2004): Schwerbehindertenrecht: Neu zu beachtende Bestimmungen. In: Arbeit und Arbeitsrecht, Jg. 59, H. 7, S. 14-16.

    Abstract

    "Das Gesetz zu Förderung der Ausbildung und Beschäftigung Schwerbehinderter Menschen vom 23.4.2004 enthält ein Bündel von gesetzgeberischen Maßnahmen, die überwiegend am 1.5.2004 in Kraft getreten sind und zum Ziel haben, die Lage von Schwerbehinderten Arbeitnehmern zu verbessern. Vorgesehen sind u.a. (durch Modifikationen des SGB IX) die Beibehaltung der bisherigen Pflichtquote von 5 % (die an sich zum 1.1.2004 eine Erhöhung hätte erfahren sollen), die Schaffung von bestimmten Anreizen für die Arbeitgeber bezüglich der Errechnung dieser Quote sowie die Erweiterung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine sachgerechte Eingliederung von behinderten Menschen in das Betriebs- und Arbeitsleben. Für Arbeitgeber dürfte nicht zuletzt von Interesse sein, dass auch der Sonderkündigungsschutz gelockert wurde, den das SGB IX zugunsten von Schwerbehinderten Arbeitnehmern enthält." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitslosigkeit und Integrationschancen schwerbehinderter Menschen (2004)

    Schröder, Helmut; Steinwede, Jacob;

    Zitatform

    Schröder, Helmut & Jacob Steinwede (2004): Arbeitslosigkeit und Integrationschancen schwerbehinderter Menschen. (Beiträge zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 285), Nürnberg, 195 S.

    Abstract

    "Auf der Grundlage mehrerer Teiluntersuchungen werden Hintergründe und Ursachen der Arbeitsmarktprobleme Behinderter untersucht. Im Zentrum steht eine Befragung von arbeitslosen schwerbehinderten Menschen aus dem Bestand der Bundesagentur für Arbeit und solchen, die wieder in das Erwerbsleben eingemündet sind. Der Vergleich zwischen beiden Gruppierungen lässt Faktoren erkennen, die den Vermittlungs- und Wiedereingliederungsprozess verzögern, wenn nicht sogar verhindern. Parallel zu der Erhebung bei den Betroffenen wurde eine repräsentative Stichprobe von beschäftigungspflichtigen Unternehmen über die Beschäftigung von schwerbehinderten Mitarbeitern befragt. Im Fokus standen die Möglichkeiten, Hindernisse und Voraussetzungen für die Beschäftigung dieser Zielgruppe. Ergänzt wird die Perspektive der beiden Arbeitsmarktseiten durch die Erfahrungen von Arbeitsagenturen, Integrationsämtern, Integrationsfachdiensten sowie Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken. Im Ergebnis stellt die Studie realistische Einschätzungen der Arbeitsmarktlage schwerbehinderter Menschen zur Verfügung, legt eine Bewertung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vor und gibt Hinweise auf mögliche Verbesserungen der Eingliederungsbemühungen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Prüfungspflicht, Benachteiligungsverbot und Entschädigungsanspruch im Zusammenhang mit der Einstellung von schwerbehinderten Menschen nach § 81 SGB IX (2003)

    Großmann, Ruprecht;

    Zitatform

    Großmann, Ruprecht (2003): Prüfungspflicht, Benachteiligungsverbot und Entschädigungsanspruch im Zusammenhang mit der Einstellung von schwerbehinderten Menschen nach § 81 SGB IX. In: Behindertenrecht, Jg. 42, H. 5, S. 125-136.

    Abstract

    Die angestrebte Verbesserung der Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen, insbesondere durch die Schaffung von zusätzlichen 50.000 Arbeitsplätzen erfordert den Einsatz einer ganzen Reihe von Maßnahmen. Diesem Zweck sollen auch die zunächst im Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslsoigkeit Schwerbehinderter (SchwbBAG) und nachfolgend im SGB IX getroffenen Regelungen dienen, mit denen verschiedentlich neue Wege beschritten werden. Eine zentrale Bedeutung nach Inhalt und Gewicht besitzt dabei die mit 28 Sätzen umfangreichste Bestimmung des Paragraphen 81 SGB IX. Der Beitrag beschreibt die Entstehungsgeschichte des SchwbBAG und legt den Geltungsbereich des Paragraphen 81 dar. Abschließend werden die Arbeitgeberpflichten im Zusammenhang mit der Besetzung von Arbeitsplätzen (§ 81 Abs. 1) erläutert. Hierzu zählen die Grundlagen der Prüfungspflicht, arbeitsamtliche Vermittlungsvorschläge, Bewerbungen schwerbehinderter Menschen, die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung, die Beteiligung des Betriebsrats, die Beteiligung der sonstigen Vertretungen, die Erfüllung der Prüfungspflicht, die Erörterung der beabsichtigten Entscheidung, die Anhörung des betroffenen Schwerbehinderten und die Rechtsfolgen der Arbeitgeberentschädigung. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Teilhabe an Arbeit für schwerbehinderte Menschen: eine Frage der Einstellung (2003)

    Hollederer, Alfons ;

    Zitatform

    Hollederer, Alfons (2003): Teilhabe an Arbeit für schwerbehinderte Menschen. Eine Frage der Einstellung. In: Gesundheits- und Sozialpolitik, Jg. 57, H. 11/12, S. 37-42.

    Abstract

    Arbeitsplatzbeschaffung für Schwerbehinderte ist nicht nur eine Frage der gut gemeinten gesamtgesellschaftlichen Einstellung, sondern vor allem der konkreten Personaleinstellung. Die Einführung des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) am 19. Juni 2001 markiert in Deutschland einen Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik. Es wird gezeigt, wie dennoch und entgegen der von der Bundesregierung schon 1999 gestarteten Öffentlichkeitskampagne "50000 Jobs für Schwerbehinderte" die Einstellung von schwerbehindertem Personal gegenwärtig wieder reduziert wird und die Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter überproportional ansteigt. An Hand statistischer Daten der Bundesanstalt für Arbeit und ihres Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung aus dem Zeitraum 1999-2003 werden die bisherigen wenn auch bescheidenen Fortschritte in der Bestandsentwicklung an arbeitslosen Schwerbehinderten bzw. in den Zu- und Abgängen von arbeitslosen Schwerbehinderten belegt. Die seitdem sinkenden Wiedereingliederungschancen werden vor allem mit gesundheitlichen Einschränkungen und mit der Abschaffung der Anreize zur Einstellung von Schwerbehinderten begründet. Um den richtungweisenden Ansatz der Kampagne "50000 Jobs für Schwerbehinderte" als konzertierte Aktion von Politik, Arbeitgebern und Gewerkschaften, Bundesanstalt für Arbeit, Integrationsfachdiensten und Verbänden weiter zu verfolgen, muss die Arbeitsplatzvermittlung individueller gestaltet und die Erfolge müssen langfristig gesichert werden. (IAB)

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