Springe zum Inhalt

Dossier

Arbeitszeit: Verlängern? Verkürzen? Flexibilisieren?

Standen in früheren Jahren erst die Verkürzung der Arbeitszeit und dann die Arbeitszeitverlängerung im Zentrum der Debatten, ist nun eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit der Wunsch von Unternehmen und vielen Beschäftigten. Die Politik fragt vor diesem Hintergrund: wie kann Arbeitszeitpolitik die Schaffung neuer Arbeitsplätze und die Sicherung vorhandener Arbeitsplätze unterstützen?
Die Infoplattform bietet weiterführende Informationen zu dieser Frage, zur Entwicklung der Arbeitszeiten in Deutschland auch im internationalen Vergleich, zur betrieblichen Gestaltung der Arbeitszeit und zu den Arbeitszeitwünschen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Zurück zur Übersicht
Ergebnisse pro Seite: 20 | 50 | 100
im Aspekt "Mecklenburg-Vorpommern"
  • Literaturhinweis

    Arbeitszeit und Überstunden in Deutschland: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 20/2930) (2022)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2022): Arbeitszeit und Überstunden in Deutschland. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 20/2930). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 20/3202 (26.08.2022)), 101 S.

    Abstract

    Im Hinblick auf die im zweiten Halbjahr 2022 geplante Änderung des Arbeitszeitgesetzes wollen sich die Fragesteller der Fraktion DIE LINKE ein aktuelles Bild von der Arbeitszeit und den Überstunden abhängig Beschäftigter in Deutschland machen. In ihrer Antwort bezieht sich die Bundesregierung auf Daten aus dem Mikrozensus und der IAB-Arbeitszeitrechnung. Im Jahr 2021 leisteten Beschäftigte rund 59 Milliarden Arbeitsstunden, davon waren 0,8 Prozent unbezahlte und 0,5 Prozent bezahlte Überstunden. Im Tabellenanhang erfolgt eine Darstellung der Arbeitsstunden für die Jahre 2013 und 2021 im Vergleich für Ost- und Westdeutschland, für die einzelnen Bundesländer, für Männer und Frauen und nach der Beschäftigungsform. Außerdem erfolgt ein Überblick über die sektorale Verteilung der Arbeitsstunden und für einzelne Berufsgruppen. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Auswirkungen der Arbeit von Jugendlichen am Abend und in den Nachtstunden: Forschung Projekt F 1964 (2011)

    Grzech-Sukalo, Hiltraud; Hänecke, Kerstin;

    Zitatform

    Grzech-Sukalo, Hiltraud & Kerstin Hänecke (2011): Auswirkungen der Arbeit von Jugendlichen am Abend und in den Nachtstunden. Forschung Projekt F 1964. Dortmund, 170 S.

    Abstract

    "Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sind Jugendliche hinsichtlich der Arbeitszeit besonders geschützt. So ist z.B. die tägliche Arbeitszeit in der Regel auf 8 Std. beschränkt und es besteht ein Nachtarbeitsverbot zwischen 20 Uhr und 6 Uhr, um nur zwei Merkmale zu nennen. In einigen Branchen, wie z.B. der Gastronomie, gibt es Ausnahmen, da hier die Arbeit in den Abend- bzw. Nachtstunden zum Berufsbild gehört. Jugendliche über 16 Jahren dürfen in dieser Branche bis 22 Uhr und in mehrschichtigen Betrieben generell bis 23 Uhr beschäftigt werden. Mit dieser Studie soll die Arbeit der beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Überprüfung des JArbSchG unterstützt werden, die das JArbSchG auf Änderungsbedarf überprüft. So sind Forderungen zur Flexibilisierung des Arbeitsendes an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales herangetragen worden. Über eine Literaturrecherche und eine bundesweite Befragung von Auszubildenden im Hotel- und Gaststättengewerbe sollen fundierte Erkenntnisse über die Auswirkungen von täglicher Arbeitszeitlänge und Arbeit am Abend sowie in den Nachtstunden auf die Belastung und Beanspruchung, auf Schlaf, Gesundheit sowie auf Freizeitaktivitäten von Jugendlichen untersucht werden.
    Aus der deutschen und internationalen Literatur gibt es kaum Hinweise auf die Einflüsse von Arbeitszeitmerkmalen auf berufstätige Jugendliche. Ergebnisse zu allgemeinen Aspekten bei Jugendlichen z.B. hinsichtlich Circadianrhythmik, Schlafverhalten und Freundeskreis konnten jedoch für die Hypothesenbildung und Gestaltung des Fragebogens herangezogen werden.
    Die Ergebnisse aus der Befragung von 853 Auszubildenden im ersten Lehrjahr im Hotel- und Gaststättenbereich (223 davon unter 18 Jahre alt) zeigen zum einen, dass die zurzeit geltenden arbeitszeitlichen Vorgaben häufig und in erheblichem Ausmaß über- sowie unterschritten werden. Zum anderen kann gezeigt werden, dass sich zwar die Länge der täglichen Arbeitszeit auf Belastung, Schlaf und Freizeit negativ auswirkt, das Arbeitsende am Abend jedoch einen größeren negativen Einfluss aufweist: Ein Arbeitsende nach 22:00 Uhr ist für Jugendliche nicht zu empfehlen. Negative Auswirkungen zeigen sich, bei täglichen Arbeitszeiten über 9 Std. Eine entsprechende Ausdehnung der Arbeitslänge kann jedoch nur als Ausnahme für Arbeitszeiten zwischen 6:00 und 20:00 Uhr empfohlen werden. Ein Ausgleich auf durchschnittlich 8 Std. muss erfolgen.
    Für weitere Arbeitszeitmerkmale, wie z.B. Pausen oder Ruhezeiten, kann empfohlen werden, die bestehenden Vorgaben im JArbSchG beizubehalten. Nur unter der Voraussetzung, dass weitere Arbeitszeitmerkmale im JArbSchG in ihren Grenzwerten nicht verändert werden und deren Einhaltung in der Praxis möglichst gewährleistet wird, wäre eine Flexibilisierung der täglichen Arbeitszeit anzudenken." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Auswirkungen der Arbeit von Jugendlichen am frühen Morgen: Forschung Projekt F 1964 (2011)

    Grzech-Sukalo, Hiltraud; Hänecke, Kerstin;

    Zitatform

    Grzech-Sukalo, Hiltraud & Kerstin Hänecke (2011): Auswirkungen der Arbeit von Jugendlichen am frühen Morgen. Forschung Projekt F 1964. Dortmund, 135 S.

    Abstract

    "Nach dem JArbSchG sind Jugendliche hinsichtlich der Arbeitszeit besonders geschützt. So ist z.B. die tägliche Arbeitszeit in der Regel auf 8 Std. beschränkt und es besteht ein Nachtarbeitsverbot zwischen 20 Uhr und 6 Uhr, um nur zwei Merkmale zu nennen. In einigen Branchen, wie z.B. dem Bäcker- und Konditorhandwerk, gibt es Ausnahmen, da hier die Arbeit in den frühen Morgenstunden zum Berufsbild gehört. Abhängig vom Alter dürfen Jugendliche bereits ab 4:00 Uhr (über 17-Jährige) bzw. ab 5:00 Uhr (über 16-Jährige) beschäftigt werden. Die Ergebnisse aus der Befragung von 275 Auszubildenden im ersten Lehrjahr im Bäcker- und Konditorhandwerk (139 davon unter 18-Jährige) zeigen zum einen, dass in der Branche gegen die zurzeit geltenden arbeitszeitlichen Vorgaben häufig verstoßen wird. Zum anderen kann gezeigt werden, dass vor allem der Arbeitsbeginn auf Belastung, Schlaf und Freizeit einen negativen Einfluss aufweist und allgemein nicht vor 6:00 Uhr liegen sollte. Branchenbezogen ist ein früherer Beginn möglich, jedoch keinesfalls vor 4:00 Uhr. Negative Auswirkungen zeigen sich, bei täglichen Arbeitszeiten über 9 Std. Eine entsprechende Ausdehnung der Arbeitslänge kann jedoch nur als Ausnahme für Arbeitszeiten zwischen 6:00 und 20:00 Uhr empfohlen werden. Ein Ausgleich auf durchschnittlich 8 Std. muss erfolgen. Wichtig erweist sich zudem, dass aufgrund der dokumentierten Abweichungen von den Grundnormen stärker als bisher auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben in der Praxis geachtet werden sollte.
    Im ersten Teil des Berichtes werden Unfallstatistiken der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung für die Auszubildenden sowohl aus dem Gastronomiebereich als auch aus dem Bäcker- und Konditorhandwerk zugrunde gelegt, um das Unfallrisiko für verschiedene Wochentage, Tageszeiten und Arbeitsstunden zu analysieren. Insgesamt können aufgrund der Analyse für beide Branchen Unterschiede zwischen jugendlichen und erwachsenen Auszubildenden gezeigt werden, wobei berücksichtigt werden muss, dass die Datenbasis für die Analysen eher schwach ist und damit lediglich Trends dargestellt werden können. Eine Analyse über verschiedene Wochentage konnte aufgrund der unregelmäßigen Verteilung von Berufsschultagen nicht erfolgen. Arbeitszeiten am späten Abend ebenso wie am frühen Morgen bedingen ein höheres Risiko für Jugendliche. Für den Gastronomiebereich ergibt sich außerdem ein erhöhtes Risiko für die Jugendlichen nach der 9. Arbeitsstunde. Im Bäcker- und Konditorhandwerk können die Ergebnisse aufgrund der geringen Fallzahlen und einer starken Zusammenfassung der Daten nicht befriedigend interpretiert werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen

Aspekt auswählen:

Aspekt zurücksetzen