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Dossier

Arbeitszeit: Verlängern? Verkürzen? Flexibilisieren?

Standen in früheren Jahren erst die Verkürzung der Arbeitszeit und dann die Arbeitszeitverlängerung im Zentrum der Debatten, ist nun eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit der Wunsch von Unternehmen und vielen Beschäftigten. Die Politik fragt vor diesem Hintergrund: wie kann Arbeitszeitpolitik die Schaffung neuer Arbeitsplätze und die Sicherung vorhandener Arbeitsplätze unterstützen?
Die Infoplattform bietet weiterführende Informationen zu dieser Frage, zur Entwicklung der Arbeitszeiten in Deutschland auch im internationalen Vergleich, zur betrieblichen Gestaltung der Arbeitszeit und zu den Arbeitszeitwünschen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

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im Aspekt "Bereitschaftsdienst"
  • Literaturhinweis

    Flexible Arbeitszeitmodelle: Überblick und Umsetzung (2017)

    Frindte, Tobias; Thalmann, Andrea;

    Zitatform

    (2017): Flexible Arbeitszeitmodelle. Überblick und Umsetzung. (baua: Praxis), Dortmund, 64 S. DOI:10.21934/baua:praxis20170719

    Abstract

    "Wie Arbeitszeit gesund und ergonomisch gestaltet werden kann, gehört zu den zentralen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Es geht dabei neben Dauer und Lage von Arbeits- wie Ruhezeiten auch zunehmend darum, inwieweit diese für die Beschäftigten noch vorhersehbar oder beeinflussbar sind. So entsteht derzeit eine Vielzahl neuer Arbeitsformen, bei denen Zeit und Ort der Tätigkeit immer flexibler werden, Stichwort Digitalisierung. Das eröffnet zwar vielfältige Chancen, birgt aber auch Risiken. Beispielsweise können flexible Arbeitszeiten für die Beschäftigten mehr Zeitsouveränität bedeuten, die zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben beitragen kann. Andererseits verschmelzen Arbeits- und Ruhezeiten immer öfter zu einer entgrenzten Arbeit mit allen negativen Konsequenzen für Wohlbefinden, Sicherheit und Gesundheit.
    Deshalb steht der Arbeitsschutz einmal mehr vor der Aufgabe, Arbeitszeiten für alle gut zu gestalten, sowohl im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen als auch im Schutzinteresse der Beschäftigten. Den Rahmen für flexible Arbeitszeiten setzt das moderne Arbeitszeitrecht. Es begrenzt einerseits die Arbeitszeit, damit Beschäftigte Lebenszeit für Familie, Freizeit, Kultur, sich selbst und für die Regeneration behalten. Andererseits fördert das Arbeitszeitrecht die Wirtschaftlichkeit der Unternehmen, indem es zum Erhalt der Leistungsfähigkeit beiträgt und dabei ausdrücklich Spielraum für flexible Arbeitszeiten lässt. Damit wird auf eine veränderte Arbeitswelt reagiert, die mit starren Regelungen nicht mehr funktionieren würde.
    Viele Unternehmen nutzen die Möglichkeiten flexibler Arbeitszeiten bereits, wenngleich in unterschiedlichem Maße. So sind Gleitzeit und Teilzeit, Mehrarbeit und Arbeitszeitkonten als leicht handhabbare Modelle weit verbreitet. Andere werden seltener angewendet, wie etwa die Vertrauensarbeitszeit. Das auch, weil einige Arbeitszeitmodelle in kleinen und mittleren Unternehmen weniger bekannt sein dürften. Hier hilft die vorliegende baua: Praxis weiter. Sie informiert zunächst über Grundsätzliches zum Arbeitszeitschutz. Danach werden sechzehn flexible Arbeitszeitmodelle ausführlicher vorgestellt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Effects of on-call work on well-being: Results of a daily survey (2012)

    Bamberg, Eva; Krähe, Birgit; Vahle-Hinz, Tim; Funck, Hannah; Dettmers, Jan ;

    Zitatform

    Bamberg, Eva, Jan Dettmers, Hannah Funck, Birgit Krähe & Tim Vahle-Hinz (2012): Effects of on-call work on well-being: Results of a daily survey. In: Applied psychology: health and well-being, Jg. 4, H. 3, S. 299-320. DOI:10.1111/j.1758-0854.2012.01075.x

    Abstract

    "Flexible work schedules and on-call work are becoming more and more common in working life. However, little is known about the effects of on-call work on health. Using a daily survey method, 31 employees from an Information Technology Service Organisation filled out a questionnaire four times a week while they were on call and another four times a week while they were not on call. An evaluation of cortisol levels was included. Multilevel analyses were used to evaluate the data. Results showed increases in irritation and negative mood and decreases in social activities, household activities, and low-effort activities. No effects were found concerning the secretion of cortisol. There were no significant differences between those employees who were actually called in to work during the on-call period and those who were not. Flexible work schedules like on-call work have effects on well-being. The mere possibility of being disturbed by calls shows negative consequences, regardless of whether the employees are actually called in or not." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Entgrenzung der täglichen Arbeitszeit: Beeinträchtigungen durch ständige Erreichbarkeit bei Rufbereitschaft (2012)

    Dettmers, J.; Schulz, A.; Friedrich, N.; Bamberg, E.; Vahle-Hinz, T.; Keller, M.;

    Zitatform

    Dettmers, J., T. Vahle-Hinz, N. Friedrich, M. Keller, A. Schulz & E. Bamberg (2012): Entgrenzung der täglichen Arbeitszeit: Beeinträchtigungen durch ständige Erreichbarkeit bei Rufbereitschaft. In: B. Badura, A. Ducki, H. Schröder, J. Klose & M. Meyer (Hrsg.) (2012): Fehlzeiten-Report 2012 : Gesundheit in der flexiblen Arbeitswelt: Chancen nutzen - Risiken minimieren. Zahlen, Daten, Analysen aus allen Branchen der Wirtschaft, S. 53-69.

    Abstract

    "Von Entgrenzung der Arbeitszeit kann gesprochen werden, wenn Unterschiede zwischen Arbeit und Freizeit verwischen und traditionelle Grenzen des Arbeitstags wie Feierabend und Wochenende ihre Bedeutung verlieren. Neue Kommunikationstechnologien ermöglichen, dass Beschäftigte permanent erreichbar und bei Bedarf für Arbeitseinsätze verfügbar sind. Diese Entwicklungen bieten für Beschäftigte und Unternehmen neue Möglichkeiten im Hinblick auf Flexibilität und Mobilität. Gleichzeitig liegen in dieser permanenten Erreichbarkeit Risiken. Der Beitrag diskutiert, wie die Anforderung, ständig erreichbar zu sein, Erholungsprozesse einschränken und die Gesundheit beeinträchtigen kann. Das Phänomen der Erreichbarkeit wird anhand einer flexiblen Arbeitszeitregelung - der Rufbereitschaft - untersucht. Bei dieser Arbeitszeitregelung können Phasen der Erreichbarkeit mit Phasen der Nicht-Erreichbarkeit verglichen werden. Ergebnisse einer Tagebuchstudie zeigen, dass allein die Anforderung, erreichbar und verfügbar zu sein, ausreicht, Beeinträchtigungen hervorzurufen - selbst dann, wenn es zu keinem Arbeitseinsatz kommt. Die Ergebnisse weisen darauf hin, dass für die durch neue Technologien ermöglichten neuen Arbeitsformen Regeln gefunden werden müssen, die ein Arbeiten ermöglichen, das nicht auf Kosten der Gesundheit geht." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Freizeitstress: wenn die Arbeit ständig ruft (2012)

    Schult, Mandy; Tobsch, Verena;

    Zitatform

    Schult, Mandy & Verena Tobsch (2012): Freizeitstress. Wenn die Arbeit ständig ruft. (SOEPpapers on multidisciplinary panel data research at DIW Berlin 485), Berlin, 34 S.

    Abstract

    "Über Rufbereitschaft und Arbeit auf Abruf liegen bisher wenig belastbare Erkenntnisse vor. Kennzeichnend für beide Arbeitszeitformen ist, dass die Beschäftigten durch einen Ruf aus ihrer unbezahlten Freizeit heraus die Arbeit aufnehmen. Dadurch werden Erholungsphasen unterbrochen und möglicherweise Stress ausgelöst. Mit Hilfe der Daten des SOEP Pretest 2010 können wir erstmals die Verbreitung von Abrufarbeit in Deutschland aufzeigen. Unter Verwendung des Modells beruflicher Gratifikationskrisen (Siegrist, 1996a, 1996b) analysieren wir die Wirkung der Freizeiteinschränkung durch Rufbereitschaft und Arbeit auf Abruf. Die Ergebnisse zeigen, dass Rufbereitschaft Gratifikationskrisen auslösen kann, während dies bei Arbeit auf Abruf nicht der Fall ist." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Immer erreichbar: Arbeitszeit und Urlaubsrecht in Zeiten des technologischen Wandels (2010)

    Falder, Roland;

    Zitatform

    Falder, Roland (2010): Immer erreichbar: Arbeitszeit und Urlaubsrecht in Zeiten des technologischen Wandels. In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht, Jg. 27, H. 20, S. 1150-1157.

    Abstract

    "Mittlerweile zwei Drittel der Berufstätigen sind regelmäßig auch nach Büroschluss für Kunden, Kollegen oder Vorgesetzte per Internet, Handy oder Blackberry erreichbar. Abgesehen davon, welche Auswirkungen diese Entwicklung auf die Work Life Balance und damit die (längerfristige) Leistungsfähigkeit von Arbeitnehmern hat, ergeben sich zahlreiche arbeitsrechtliche Fragestellungen. Das Arbeitszeit- und Urlaubsrecht setzt der Verschmelzung von Arbeits- und Freizeit Grenzen. Dies ist auch vertretbar, da es der Arbeitgeber durch klare Regelungssetzung und Handhabung selbst in der Hand hat unliebsame Konsequenzen zu vermeiden. Die Zielsetzung beider Gesetze, Arbeitnehmern hinreichend Möglichkeit zur Erholung und zum Schutz ihrer Gesundheit zu gewähren ist angesichts der Realitäten des Arbeitslebens aktueller denn je. Die Durchsetzung der bestehenden Arbeitnehmerrechte ist allerdings weniger von den einzelnen Arbeitnehmern zu erwarten, die sich verständlicherweise um ihren Arbeitsplatz und ihre berufliche Entwicklung sorgen, sondern vielmehr von den staatlichen Aufsichtsbehörden (im Bereich des Arbeitszeitrechts) und den Tarif- und Betriebsparteien." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Belastung und Beanspruchung von Krankenhausärzten/-innen: Ergebnisse einer aktuellen Erhebung (2009)

    Wegner, Ralf; Manuwald, U.; Poschadel, B.; Kostova, P.; Baur, X.;

    Zitatform

    Wegner, Ralf, P. Kostova, B. Poschadel, U. Manuwald & X. Baur (2009): Belastung und Beanspruchung von Krankenhausärzten/-innen. Ergebnisse einer aktuellen Erhebung. In: Arbeitsmedizin, Sozialmedizin, Umweltmedizin, Jg. 44, H. 7, S. 389-399.

    Abstract

    "Zu überprüfen war, ob die Änderung der Arbeitsbedingungen in den letzten Jahren zu einer verringerten Beanspruchung bei Krankenhausärzten/ innen geführt hat. Für die Untersuchung standen Angaben zum Geschlecht, zum Lebensalter und der Anschrift aller in Hamburg tätigen Krankenhausärzte/innen zur Verfügung. Jedem/r zweiten (n = 2140) wurde ein Erhebungsbogen mit Fragen u. a. zur Arbeitszeit, zum Nachtdienst, zum Kontakt mit Kollegen und Vorgesetzen zugeschickt. Als Beanspruchungsparameter dienten die 22-Item-Fassung des Maslach- Burnout-Inventars (MBI) sowie die Kurzfassung des Arbeitsbewältigungsindex (WAI). Die Rücklaufquote erreichte 48 %, zur Auswertung gelangten 994 Fragebogen. Das mittlere Lebensalter lag bei 40,5 Jahren, die wöchentliche Arbeitszeit (Klinikanwesenheit von Vollzeitbeschäftigten) bei 56,7 Std. (abzüglich Pausen 54,6 Std.) mit fachbezogen großen Unterschieden (Psychiater 49,1 Std., Chirurgen 61,6 Std.). Die Anzahl monatlicher Nachtdienste betrug im Mittel 3,9 für Schichtdienst, 4,3 für Bereitschaftsdienst und 7,7 für Rufdienst. Die Schlafdauer im Bereitschaftsdienst war auf im Mittel 3,6 Std., die im Rufdienst auf 5,0 Std. reduziert. Der MBI-Punktwert für Emotionale Erschöpfung (EE) lag bei 21,5 Punkten; der WAI bei 40,1 Punkten. Eine erhöhte Burnoutgefährdung (EE > 26) zeigte sich bei insgesamt 31,4 % der Befragten (Oberärzte 35,0 %). In den multivariaten Verfahren erwiesen sich die Skalen für Kollegen und Vorgesetzte als entscheidende Prädiktoren einer Zunahme der Emotionalen Erschöpfung bzw. einer Abnahme des WAI-Punktwertes. Die im Vergleich mit einer Vorgängerstudie (Wegner et al. 2002) festzustellende Zunahme der Burnoutgefährdung trotz Abnahme der zeitlichen Arbeitsbelastung weist auf Einflüsse wie unzureichende Kommunikation und Führungsprobleme hin. Der erhebliche Anstieg der Burnoutgefährdung beim Führungspersonal der Kliniken könnte sich zukünftig nachteilig auf unser Gesundheitssystem auswirken. Dieser Frage sollte in weiteren Untersuchungen nachgegangen werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Working time developments 2006 (2007)

    Carley, Mark;

    Zitatform

    Carley, Mark (2007): Working time developments 2006. Dublin, 61 S.

    Abstract

    "This review of working time developments in Europe in 2005 and 2006 finds that over the period the average collectively agreed weekly working time in the EU was 38.7 hours, while agreed normal annual working time averaged around 1,750 hours. Of the eight sectors and occupational groups examined in the study, agreed weekly hours are highest in retail, followed by doctors in public hospitals. Average collectively agreed paid annual leave entitlement stood at 25.3 days across the EU in 2006. This report also examines statutory working time and leave limits, actual working hours and overtime, and highlights the topical issue of 'on-call' work." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Neue Entwicklungen im Arbeitszeitrecht (2005)

    Baeck, Ulrich; Lösler, Annette;

    Zitatform

    Baeck, Ulrich & Annette Lösler (2005): Neue Entwicklungen im Arbeitszeitrecht. In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht, Jg. 22, H. 5, S. 247-250.

    Abstract

    "Der Beitrag setzt sich mit dem Arbeitszeitbegriff und den derzeit aktuellen Fragen, insbesondere zum Bereitschaftsdienst auseinander. Er untersucht die Auswirkungen der geplanten Änderungen in der EG-Arbeitszeitrichtlinie auf den Arbeitszeitbegriff." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Tätigkeitsmerkmale, Arbeitszeitformen und Belastungsszenarien bei abhängig Beschäftigten mit Kundenkontakt (2005)

    Bauer, Frank;

    Zitatform

    Bauer, Frank (2005): Tätigkeitsmerkmale, Arbeitszeitformen und Belastungsszenarien bei abhängig Beschäftigten mit Kundenkontakt. In: H. Jacobsen & S. Voswinkel (Hrsg.) (2005): Der Kunde in der Dienstleistungsbeziehung : Beiträge zur Soziologie der Dienstleistung, S. 241-265.

    Abstract

    Der Beitrag entwirft auf der Basis von Daten einer repräsentativen Beschäftigtenbefragung des ISO Köln zu Arbeitszeiten, Beschäftigtenmerkmalen und Arbeitsorganisation eine differenzierte Typologie verschiedener Konstellationen von Tätigkeitsmerkmalen von Beschäftigten mit Kundenkontakten. Dabei werden vier Gruppen herausgearbeitet: 1. Tätigkeiten mit ausgeprägten Reaktivitätsmerkmalen, vor allem bei sozialen Dienstleistungen mit Krisenintervention, z.B. im Gesundheitswesen; 2. komplexe Tätigkeiten mit hohen Kooperationsanforderungen, z.B. bei Lehrern; 3. komplexe Aquise mit Leitungsfunktion; 4. einfache Aquisetätigkeiten, z.B. in Call Centern. Diese unterschiedlichen Dienstleistungskonstellationen sind durch typische Formen der Arbeitsorganisation, Arbeitszeitregelung und Arbeitsbelastung gekennzeichnet. Für alle vier Typen wird herausgearbeitet, inwieweit die damit verbunden Tätigkeiten durch Notfallhandeln, ununterbrochene Beobachtung, Einarbeitung neuer Mitarbeiter, Planung der Arbeit der Mitarbeiter, Selbst- oder Fremdbestimmung des Arbeitstempos, Abstimmungsbedarf mit Kollegen, Innovation, Standardisierung, Detailkontrolle, Kooperationsaufwand mit Kunden sowie Außendiensttätigkeit geprägt sind. Im Mittelpunkt steht die Variabilität, Steuerung und Schwankung der Arbeitszeit in den verschiedenen Gruppen sowie die unterschiedlichen Reaktionen auf Zeit- und Leistungsdruck. Unabhängig von den Qualitätsanforderungen und der Autonomie der Tätigkeiten ist neben Gewährleistung, Kooperation und Innovation für alle im Dienstleistungsbereich Tätigen eine hochgradige Flexibilität in Hinblick auf Arbeitszeit und Arbeitsinhalte charakteristisch. (IAB)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bauer, Frank;
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  • Literaturhinweis

    Zur Regelung von Arbeit auf Abruf-Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland und der Schweiz: eine vergleichende Perspektive (2005)

    Henneberger, Fred; Sudjana, Sarah;

    Zitatform

    Henneberger, Fred & Sarah Sudjana (2005): Zur Regelung von Arbeit auf Abruf-Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland und der Schweiz. Eine vergleichende Perspektive. In: Zeitschrift für ausländisches und internationales Arbeits- und Sozialrecht, Jg. 19, H. 2, S. 117-143.

    Abstract

    "Arbeit auf Abruf wird in der Schweiz - im Gegensatz zur Situation in Deutschland - trotz eines neuerlichen Vorstoßes auf absehbare Zeit nicht speziell geregelt sein. Die Ausgestaltung der einschränkenden Vorschriften ist in der Schweiz weitaus liberaler als die geltende deutsche Regelung. Lediglich bei der Entlohnung von Zeiten ohne Abruf geht die Rechtsprechung in der Schweiz weiter als in Deutschland: Rufbereitschaft gilt als Arbeitszeit und ist dementsprechend auch zu entlohnen, wobei die Höhe der Entlohnung nur einen Bruchteil des normalen Gehalts ausmachen muss. Fraglich ist, wie sich eine stärkere Regulierung von Arbeit auf Abruf in der Schweiz auswirken würde. Eine aktuelle Evaluationsstudie hält hierzu fest, dass die hohe Flexibilität, die diese Beschäftigungsform sowohl den Unternehmen als auch den Arbeitnehmern erlaubt, länger andauernder Arbeitslosigkeit vorbeugt sowie den Spielraum für Teilzeitpensen erhöht." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Europarechtswidrige tarifliche Arbeitszeitregelungen: Behandlung und Rechtsfolgen vor dem Hintergrund der Pfeiffer-Entscheidung des EuGH (2005)

    Matthiessen, Michael; Shea, Dennis;

    Zitatform

    Matthiessen, Michael & Dennis Shea (2005): Europarechtswidrige tarifliche Arbeitszeitregelungen. Behandlung und Rechtsfolgen vor dem Hintergrund der Pfeiffer-Entscheidung des EuGH. In: Der Betrieb, Jg. 58, H. 2, S. 106-109.

    Abstract

    "Durch die Übergangsnorm des § 25 ArbZG sollen tarifliche Arbeitszeitregelungen, die eine über dem europarechtlichen Höchstmaß liegende Wochenarbeitszeit anordnen, noch bis Ende 2005 wirksam bleiben. Der Beitrag zeigt unter Berücksichtigung der jüngsten Entscheidung des EuGH zur Arbeitszeit (Rs. Pfeiffer), welche der Arbeitszeitrichtlinie eine direkte Wirkung erstmals auch gegenüber rein privaten Arbeitgebern zumisst, dass diese Übergangsnorm selbst europarechtswidrig ist, und untersucht die sich daraus ergebenden Folgen für die von den tariflichen Arbeitszeitregelungen betroffenen Arbeitsverhältnisse." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Neue Evidenz zur beruflichen Situation von Klinikärzten in Deutschland (2005)

    Spengler, Hannes;

    Zitatform

    Spengler, Hannes (2005): Neue Evidenz zur beruflichen Situation von Klinikärzten in Deutschland. In: DIW-Wochenbericht, Jg. 72, H. 38, S. 553-558.

    Abstract

    "Der Bericht knüpft an den jüngst erschienenen Wochenbericht über die berufliche Situation junger Klinikärzte in Deutschland an. Das große Medienecho weist auf die Brisanz des Themas hin. Die von einigen Seiten geäußerte Kritik reicht bis zu Zweifeln an der wissenschaftlichen Substanz. An dieser Stelle soll deshalb der methodische Hintergrund, insbesondere die Solidität der zugrunde liegenden Datenbasis, näher betrachtet werden. Außerdem ist es mit den nunmehr vorliegenden Daten aus dem Mikrozensus 2003 möglich, die im ersten Bericht für 2002 ermittelten Ergebnisse auf ihren Aussagegehalt zu überprüfen. Im Vordergrund stehen jedoch neue Erkenntnisse, vor allem die Arbeitszeit junger Klinikärzte betreffend." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Flexibilität ohne Grenzen: Arbeitszeitmodelle auf dem Prüfstand (2004)

    Schindler, Gabriele;

    Zitatform

    Schindler, Gabriele (2004): Flexibilität ohne Grenzen. Arbeitszeitmodelle auf dem Prüfstand. In: Arbeit & Ökologie Briefe H. 1, S. 37-39.

    Abstract

    Bericht über die Fachtagung "Flexibilität ohne Grenzen? - Arbeitszeitmodelle auf dem Prüfstand" der Beratungsstelle für Technologiefolgen und Qualifizierung (BTQ) Niedersachsen. Leitfrage war die rechtssichere und sozialverträgliche Gestaltung der aktuell diskutierten Arbeitszeitmodelle. Hintergrund ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), dass Bereitschaftsdienste als Arbeitszeit anzurechnen sind. Vorgestellt wird u.a. ein flexibles Drei-Schicht-System, welches seit Anfang 2003 an Hamburger Krankenhäusern erprobt wird. Eingegangen wird auch auf die gesundheitlichen Folgen von Schicht- und Nachtarbeit sowie von Mehrarbeit und Überstunden. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Commission proposes to amend working time Directive (2004)

    Zitatform

    (2004): Commission proposes to amend working time Directive. In: European Industrial Relations Review H. 369, S. 17-19.

    Abstract

    "The Commission has issued a proposal aimed at amending the working time Directive in key areas such as the opt-out from the maximum average working week, treatment of on-call working and reference periods for the calculation of maximum average working time. We look at the detail of this controversial proposal and assess the reaction, which has been largely critical." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Zur Entwicklung des Personalbedarfs im Gesundheitswesen (2003)

    Bellmann, Lutz ; Schwengler, Barbara;

    Zitatform

    Bellmann, Lutz & Barbara Schwengler (2003): Zur Entwicklung des Personalbedarfs im Gesundheitswesen. In: Arbeit und Beruf, Jg. 54, H. 11, S. 328-330.

    Abstract

    Wie die Beschäftigungsentwicklung von 1993 bis 2002 zeigt, ist das Gesundheitswesen ein besonders dynamischer Sektor und damit ein wichtiger Beschäftigungsmotor der Wirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Aufgrund der demografischen Entwicklung und der damit zusammenhängenden ständig steigenden Nachfrage nach Gesundheitsdienstleistungen ist auch in der Zukunft mit einem weiter steigenden Personalbedarf im Gesundheitswesen zu rechnen. Dies bestätigen auch die empirischen Ergebnisse zu den Beschäftigungserwartungen von Betrieben, die auf der Basis des IAB-Betriebspanels 2002 bei Betrieben des Gesundheits- und Sozialwesens durchgeführt wurden. Ein weiterer Beschäftigungsschub ist darüber hinaus aufgrund des entschiedenen Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom September 2003 zu erwarten. Darin wurde der Bereitschaftsdienst in Krankenhäusern in vollem Umfang zur Arbeitszeit erklärt, was einen dringenden Handlungsbedarf für die Politik schafft und auch die Änderung des Arbeitsgesetzes zur Folge haben wird. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft rechnet alleine durch dieses Urteil mit einem weiteren zusätzlichen Bedarf von ca. 41.000 neuen Stellen in Krankenhäusern. (IAB)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bellmann, Lutz ; Schwengler, Barbara;
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  • Literaturhinweis

    Bereitschaftsdienst - auch in Deutschland Arbeitszeit (2003)

    Boerner, Corinna; Boerner, Dietmar;

    Zitatform

    Boerner, Corinna & Dietmar Boerner (2003): Bereitschaftsdienst - auch in Deutschland Arbeitszeit. In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht, Jg. 20, H. 16, S. 883-890.

    Abstract

    "Mit seinem Beschluss vom 18. 2. 2003 hat der 1. Senat des BAG die Rechtsprechung des EuGH zur Zuordnung von Bereitschaftsdienst zur Arbeitszeit im Sinne der EG-Arbeitszeitrichtlinie auf die Verhältnisse in Deutschland übertragen. Insoweit habe das deutsche Arbeitszeitgesetz die Richtlinie nicht ordnungsgemäß umgesetzt. Das BAG sah sich jedoch an einer gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung des Arbeitszeitgesetzes gehindert; überdies komme der Richtlinie im Verhältnis zwischen Privatrechtssubjekten keine unmittelbare Wirkung zu. Deshalb sei das Arbeitszeitgesetz auf Arbeitsverhältnisse mit privaten Arbeitgebern vorerst weiterhin anwendbar. In dem Beitrag werden die zentralen Aussagen der Entscheidung kritisch gewürdigt und mögliche Konsequenzen des Beschlusses erörtert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsbedingungen und Arbeitszufriedenheit von Ärzten im Krankenhaus: eine empirische Untersuchung in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland (2002)

    Kaiser, R. H.; Ünlü, A.; Kortmann, A.; Seifert-Müller, S.;

    Zitatform

    Kaiser, R. H. (2002): Arbeitsbedingungen und Arbeitszufriedenheit von Ärzten im Krankenhaus. Eine empirische Untersuchung in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland. Köln: Deutscher Ärzte-Verlag, 68 S.

    Abstract

    "Das Urteil des EuGH vom 3.10.2000 zu der Bewertung ärztlicher Bereitschaftsdienste im Krankenhaus als Arbeitszeit und der sich zunehmend abzeichnende Mangel an ärztlichem Nachwuchs im Krankenhaus haben auch in der Öffentlichkeit Interesse für die von Ärztekammern und Marburger Bund, dem Berufsverband der angestellten Ärzte, seit Jahren beklagten unzumutbaren Arbeitsbedingungen junger Ärztinnen und Ärzte in deutschen Krankenhäusern geweckt. Etwa 15% der gesamten Arbeitsleistung von Ärzten im Praktikum und Assistenzärzten in unseren Krankenhäusern sind nicht dokumentierte, unbezahlte 'Überstunden'. Hinzu kommen für die meisten dieser jungen Ärztinnen und Ärzte zahlreiche Bereitschaftsdienste, in denen sie über die ärztliche Notfallversorgung hinaus viele in der normalen Arbeitszeit liegen gebliebene Aufgaben - häufig bürokratischerArt - erledigen müssen. In vielen dieser meist mehr als 14 Stunden dauernden Bereitschaftsdienste arbeiten die Ärzte deutlich mehr als die maximal zulässigen 50% der gesamten Dienstzeit und können danach keine ausreichenden Ruhezeiten einhalten. Auch die Bereitschaftsdienste werden also systematisch zur Erschließung unbezahlter ärztlicher Arbeitsleistung'missbraucht'. Da nur in den wenigsten Krankenhäusern eine systematische Erfassung der Arbeitszeit des ärztlichen Personals erfolgt, lagen bisher kaum umfassende und repräsentative Daten zu diesen Problemen vor. Die Landesärztekammern in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland haben deshalb in einer repräsentativen empirischen Untersuchung fast 6.000 Krankenhausärzte dieser drei Bundesländer detailliert zu ihren Arbeitsbedingungen und ihrer Arbeitszufriedenheit befragt. Die wichtigsten Ergebnisse sind in diesem Bericht zusammengefasst." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Bereitschaftsdienst - Problem nicht nur bei Ärzten (2002)

    Linnenkohl, Karl; Schütz, Regina;

    Zitatform

    Linnenkohl, Karl & Regina Schütz (2002): Bereitschaftsdienst - Problem nicht nur bei Ärzten. In: Arbeit und Arbeitsrecht, Jg. 57, H. 7, S. 316-317.

    Abstract

    "Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 3. Oktober 2000 (rs. C 303/98 Simap, vgl. Leitsätze, AuA 3/01, S. 141, Schmitt AuA 4/01, S. 167 ff.) ist eine Grundsatzentscheidung mit weitreichender und über den entschiedenen Einzelfall hinausgehender Wirkung (vgl. Schmitt, AuA 3/02, S. 113 ff.). Sachverhaltsmäßig bezieht sie sich zwar auf die arbeitszeitrechtliche Beurteilung des Bereitschaftsdienstes von Ärzten der spanischen Region Valencia. Sie strahlt jedoch nicht nur EU-weit auf gleichgelagerte Fälle aus, sondern sogar über den medizinischen Bereich hinaus auf andere Bereiche des Arbeitslebens mit ebenfalls zu leistenden Bereitschaftsdiensten. Insoweit kommt ihr eine grundsätzliche präjudizielle Bedeutung zu." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Vorlage an den EuGH: Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit? (2002)

    Zitatform

    (2002): Vorlage an den EuGH: Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit? In: Betriebs-Berater, Jg. 57, H. 23, S. 1206-1208.

    Abstract

    Der Beitrag befasst sich mit rechtlichen Regelungen, wie Bereitschaftsdienst, den ein Arbeitnehmer in einem Krankenhaus ableistet, zu bewerten ist. Es wird erörtert, ob er Arbeitszeit oder Ruhezeit darstellt. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Kapazitätsorientierte Variable Arbeitszeit (KAPOVAZ) (1989)

    Meyer, Hans-Jürgen;

    Zitatform

    Meyer, Hans-Jürgen (1989): Kapazitätsorientierte Variable Arbeitszeit (KAPOVAZ). Neuwied u.a.: Luchterhand, 226 S.

    Abstract

    "Die Arbeit befaßt sich mit den arbeitsrechtlichen Problemen einer in den letzten Jahren vor allem im Einzelhandel (d.h. in Kaufhäusern, Supermärkten usw.) immer häufiger anzutreffenden Arbeitszeitgestaltung, der "Kapazitätsorientierten Variablen Arbeitszeit" (Kapovaz). Durch die knappe gesetzliche Regelung im Beschäftigungsförderungsgesetz 1985 hat diese Arbeitszeitform ihre Problematik nicht eingebüßt, sondern an Aktualität noch gewonnen. In den drei Hauptkapiteln des Buches untersucht der Verfasser die Auswirkungen der Kapovaz im Individualarbeitsrecht, im kollektiven Arbeitsrecht sowie sozialversicherungsrechtliche Fragen. Eine sozialpolitische Schlußbetrachtung rundet die Arbeit ab." (Autorenreferat)

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