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Dossier

SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende

Im Sozialgesetzbuch II "Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende" stehen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente unter dem Leitgedanken des Förderns und Forderns. Das Gesetz regelt die Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit, die Anreize und Sanktionen sowie die Trägerschaft der Grundsicherung (Gemeinsame Einrichtungen/Jobcenter bzw. optierende Kommunen). Das IAB hat den gesetzlichen Auftrag, die Wirkungen zu untersuchen.

Diese IAB-Infoplattform bietet Zugänge zur Diskussion um das Gesetz und dessen Umsetzung sowie zu den sozioökonomischen Hintergründen und Auswirkungen.

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  • Literaturhinweis

    The dovish turnaround: Germany's social benefit reform and job findings (2026)

    Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Weber, Enzo (2026): The dovish turnaround: Germany's social benefit reform and job findings. In: Journal of policy analysis and management, Jg. 45, H. 1, 2024-09-04. DOI:10.1002/pam.22648

    Abstract

    "On the labor markets, recent decades were characterized by structural supply-side reforms in many countries. Following its hawkish reforms from the 2000s, Germany has recently made a dovish turnaround. Conditions in basic income support for unemployed became more generous, combined witha focus on qualification and development. Before, a temporary moratorium on sanctions had been imposed, providing a unique policy shift. We analyze the consequences for job findings, building on large administrative data and a novel control group approach. The moratorium dampened job findings by 4% and the subsequent benefit reform by almost 6% - offsetting half of the positive effect of the 2000s reform. Considering reform objectives, so far, we find no improvement in skill level, job stability, or transitions to training." (Author's abstract, IAB-Doku, © Wiley) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Weber, Enzo ;
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  • Literaturhinweis

    Stellungnahme zum Antrag der Fraktion der FDP „Digitalisierungsoffensive für Jobcenter in Nordrhein-Westfalen“ (Drucksache 18/9472) anlässlich der Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags Nordrhein-Westfalen am 11. Dezember (2025)

    Altendorf, Antonia; Kuhlmann, Martin;

    Zitatform

    Altendorf, Antonia & Martin Kuhlmann (2025): Stellungnahme zum Antrag der Fraktion der FDP „Digitalisierungsoffensive für Jobcenter in Nordrhein-Westfalen“ (Drucksache 18/9472) anlässlich der Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags Nordrhein-Westfalen am 11. Dezember. (SOFI-Impulspapier), Göttingen, 4 S.

    Abstract

    "Seit 2016 wurden zahlreiche Studien zu Digitalisierungsprozessen in unterschiedlichen Branchen und Tätigkeitsfeldern durchgeführt. In zwei Untersuchungen wurden Digitalisierungsprozesse in der öffentlichen Verwaltung mit besonderem Schwerpunkt auf die Arbeit in Jobcentern in den Blick genommen: (1) das vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur im Rahmen des „Zentrums für digitale Innovationen Niedersachsen (ZDIN)“ geförderte Projekt „Zukunftslabor Gesellschaft und Arbeit: Gestaltung digitaler Arbeitswelten“; (2) das von einer gemeinsamen Einrichtung Jobcenter in einer Großstadt geförderte Begleitprojekt „Digitalisierung im Jobcenter: Herausforderungen, Gestaltungsmöglichkeiten und Entwicklungsperspektiven im Zusammenspiel von Arbeits- und Dienstleistungsqualität“." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zentrale Befunde zu aktuellen Arbeitsmarktthemen 2025 (2025)

    Anger, Silke ; Wolter, Stefanie ; Lietzmann, Torsten ; Lehmer, Florian ; Jahn, Elke; Leber, Ute; Wolff, Joachim; Artmann, Elisabeth; Wenzig, Claudia; Lang, Julia ; Wanger, Susanne ; Kuhn, Sarah; Vom Berge, Philipp ; Kubis, Alexander; Walwei, Ulrich ; Trenkle, Simon ; Braun, Wolfgang; Brücker, Herbert ; Stops, Michael ; Kosyakova, Yuliya ; Stepanok, Ignat ; Janssen, Simon; Roth, Duncan ; Janser, Markus ; Rauch, Angela ; Jahn, Elke J. ; Popp, Martin ; Hohmeyer, Katrin ; Müller, Dana ; Hohendanner, Christian ; Mense, Andreas ; Hiesinger, Karolin ; Zika, Gerd ; Heß, Pascal ; Weber, Enzo ; Hellwagner, Timon ; Bruckmeier, Kerstin ; Haas, Anette; Seibert, Holger; Gürtzgen, Nicole ; Ramos Lobato, Philipp; Gläser, Nina; Müller, Christoph ; Gherbaoui, Samia; Arntz, Melanie ; Gellermann, Jan; Stephan, Gesine ; Fitzenberger, Bernd ; Oberfichtner, Michael ; Dietz, Martin; Bächmann, Ann-Christin ; Dauth, Wolfgang ; Matthes, Britta ; Collischon, Matthias ; Reims, Nancy ; Christoph, Bernhard ;

    Zitatform

    Anger, Silke, Melanie Arntz, Elisabeth Artmann, Ann-Christin Bächmann, Wolfgang Braun, Kerstin Bruckmeier, Herbert Brücker, Bernhard Christoph, Matthias Collischon, Wolfgang Dauth, Martin Dietz, Bernd Fitzenberger, Jan Gellermann, Samia Gherbaoui, Nina Gläser, Nicole Gürtzgen, Anette Haas, Timon Hellwagner, Pascal Heß, Karolin Hiesinger, Christian Hohendanner, Katrin Hohmeyer, Elke J. Jahn, Markus Janser, Simon Janssen, Stefanie Wolter, Torsten Lietzmann, Florian Lehmer, Ute Leber, Joachim Wolff, Claudia Wenzig, Julia Lang, Susanne Wanger, Sarah Kuhn, Philipp Vom Berge, Alexander Kubis, Ulrich Walwei, Simon Trenkle, Michael Stops, Yuliya Kosyakova, Ignat Stepanok, Duncan Roth, Angela Rauch, Martin Popp, Dana Müller, Andreas Mense, Gerd Zika, Enzo Weber, Holger Seibert, Philipp Ramos Lobato, Christoph Müller, Gesine Stephan, Michael Oberfichtner, Britta Matthes & Nancy Reims (2025): Zentrale Befunde zu aktuellen Arbeitsmarktthemen 2025. Nürnberg, 21 S. DOI:10.48720/IAB.GP.2505.1

    Abstract

    "Digitalisierung und Künstliche Intelligenz, Dekarbonisierung und demografischer Wandel werden den Arbeitsmarkt in den kommenden Jahren erheblich verändern. Gleichzeitig wird eine Deindustrialisierung Deutschlands befürchtet. Handlungsbedarf besteht beispielsweise bei der Sicherung des Arbeitskräftebedarfs – und damit verbunden bei den Themen Aus- und Weiterbildung –, bei der Reduzierung der Arbeitslosigkeit und insbesondere der Langzeitarbeitslosigkeit sowie bei der sozialen Absicherung von Solo-Selbständigen Zu all diesen und zahlreichen weiteren wichtigen Themen fasst die IAB-Broschüre „Zentrale Befunde zu aktuellen Arbeitsmarkt-Themen 2025“ die zentralen wissenschaftlichen Befunde kompakt zusammen. Sie bietet zudem Handlungsempfehlungen für die Arbeitsmarktpolitik, die aus den wissenschaftlichen Befunden abgeleitet wurden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Menschenwürdiges Existenzminimum – auch ein Thema der Arbeitsmarktpolitik (2025)

    Becker, Irene; Held, Benjamin;

    Zitatform

    Becker, Irene & Benjamin Held (2025): Menschenwürdiges Existenzminimum – auch ein Thema der Arbeitsmarktpolitik. In: Sozialmagazin H. 7/8, S. 14-23. DOI:10.3262/SM2508014

    Abstract

    "Die aktuelle Grundsicherung in Deutschland wird dem verfassungsrechtlich gebotenen Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum nicht gerecht. Dieses methodisch und empirisch begründete Ergebnis tangiert neben sozialpolitischen auch lohnpolitische Handlungsfelder und ist so auch ein Thema der Arbeitsmarktpolitik. Mit einem schlüssigen Reformkonzept wird eine Grundlage für die Bemessung von Bürgergeld und Co. sowie die Mindestlohnpolitik vorgestellt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Totalverweigerer: Viel Lärm um Nichts? (2025)

    Bella, Natalie; Röhrer, Stefan ; Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Bella, Natalie, Stefan Röhrer & Joachim Wolff (2025): Totalverweigerer: Viel Lärm um Nichts? (IAB-Forschungsbericht 20/2025), Nürnberg, 35 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2520

    Abstract

    "Der ‚Totalverweigerer‘ prägt seit Ende 2023 den Diskurs über erwerbsfähige Leistungsberechtigte in der Grundsicherung beziehungsweise im Bürgergeld. In der Figur des Totalverweigerers wird das Bild des ‚Hartzers‘ fortgeschrieben. Der gesellschaftliche Diskurs um die Grundsicherung wandelte sich von einer anfänglichen Betonung der Lebensleistung und des Respekts im Gesetzgebungsprozess des Bürgergelds hin zu einer kritischen Sicht auf die Höhe der Bürgergeldleistungen, ein unzureichendes Fordern und einer Wahrnehmung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten als Gruppe, die es zu aktivieren gilt. Mehreren Hinweisen zufolge ist die Anzahl von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gering, die mehrfach zumutbare Arbeit ohne guten Grund ausschlagen und deswegen nach §31a Abs. 7 SGB II als sogenannte ‚Totalverweigerer‘ durch eine zwei Monate andauernde Streichung des Regelbedarfs sanktioniert werden. In den Vermittlungsgesprächen der beobachteten Jobcentern konnte ebenfalls kein Hinweis auf eine Totalverweigerung nach §31a Abs. 7 SGB II beobachtet werden. Die befragten Vermittlungsfachkräfte erklärten dies beispielsweise mit den hohen bürokratischen Hürden. Dennoch rekurrieren die Fachkräfte in den Jobcentern in ihrer täglichen Arbeit immer wieder auf das Bild des ‚Verweigerers‘. Er bildet gleichsam einen Bezugspunkt, anhand dessen das Verhalten von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten durch die Vermittlungsfachkräfte erläutert, problematisiert oder gelobt wird." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Ältere Leistungsberechtigte in der Grundsicherung (2025)

    Belzer, Jana; Lietzmann, Torsten ; Prümer, Stephanie;

    Zitatform

    Belzer, Jana, Torsten Lietzmann & Stephanie Prümer (2025): Ältere Leistungsberechtigte in der Grundsicherung. (IAB-Forschungsbericht 19/2025), Nürnberg, 74 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2519

    Abstract

    "Erwerbsfähige Personen, die arbeitslos sind oder über wenig Einkommen verfügen, können in Deutschland Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II beziehen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Dies gilt grundsätzlich auch für ältere Leistungsbeziehende bis zur Regelaltersgrenze. Allerdings waren bis zum Jahr 2022 Leistungsberechtigte ab dem Alter von 63 Jahren verpflichtet, aus der Grundsicherung in die gesetzliche Rentenversicherung zu wechseln, falls sie die notwendigen Versicherungsjahre für einen vorzeitigen Renteneintritt haben. Mit dem Bürgergeldgesetz, das zum 1.1.2023 in Kraft trat, wurde diese in §12a SGB II festgelegte Regelung befristet bis Ende 2026 ausgesetzt. Ziel der Reform ist es unter anderem, ältere Leistungsberechtigte im Arbeitsmarkt zu halten. Um die Erwerbspotenziale von älteren Leistungsberechtigten einschätzen zu können, auf die die vorrübergehende Aussetzung von §12a SGB II abzielt, bedarf es deren Charakterisierung. Dieser Forschungsbericht betrachtet deshalb ältere Leistungsberechtigte ab 55 Jahren im SGB II anhand verschiedener Datenquellen. Dabei werden Informationen zum Bestand im und zu den Abgängen aus dem Leistungsbezug bereitgestellt. Auch die Arbeitsmarktnähe sowie die spezifischen Lebens- und Problemlagen älterer Leistungsbeziehender werden näher analysiert. Die Zahl älterer Leistungsberechtigter im SGB II ist von 2007 bis 2023 deutlich gestiegen, in absoluten Zahlen wie auch in Relation zur Gesamtheit der Leistungsberechtigten. Dieser Anstieg geht im Wesentlichen auf Westdeutschland zurück, während der Bestand älterer Leistungsberechtigter in Ostdeutschland im Zeitverlauf gesunken ist. Der Anstieg des Bestandes an älteren Leistungsberechtigten ist weder durch ein Geschlecht noch durch Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit getrieben. Innerhalb der Gruppe der älteren Leistungsberechtigten hat sich die Altersstruktur verschoben. So ist der Anteil der Über-60-Jährigen, insbesondere der Über-63-Jährigen, fast kontinuierlich gestiegen. Letzterer hat sich im Zeitverlauf verdreifacht. Die Arbeitsmarktnähe von älteren Leistungsberechtigten ist in den letzten Jahren gestiegen. So ist zum einen der Anteil der arbeitslos Gemeldeten, d.h. derjenigen, die für eine Erwerbsintegration zur Verfügung stehen, unter den älteren Leistungsberechtigten von etwa 35 Prozent im Jahr 2010 auf rund 45 Prozent im Jahr 2023 gewachsen. Fehlt bei älteren Leistungsberechtigten die Arbeitslosigkeitsmeldung, so sind hierfür häufig Arbeitsunfähigkeit oder Sonderregelungen für Ältere im SGB II, die sie von der Verpflichtung Arbeit zu suchen ausnehmen, die Ursache. Der Anteil dieser Personen hat tendenziell abgenommen. Zugenommen hat neben der Arbeitslosigkeit auch die Zahl der älteren Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind. 2023 war knapp jeder fünfte Leistungsberechtigte über 55 erwerbstätig. Dabei spielt v.a. geringfügige Beschäftigung eine Rolle. Zusammenfassend deuten sowohl die steigende Zahl an arbeitslos gemeldeten Älteren als auch die verbreitete geringfügige Erwerbstätigkeit unter älteren Leistungsberechtigten darauf hin, dass es zumindest in einem gewissen Umfang Erwerbspotenziale unter älteren Leistungsberechtigten gibt, die durch die befristete Aussetzung von §12a SGB II gehoben werden könnten. Neben dem Bestand älterer Leistungsberechtigter beleuchtet dieser Forschungsbericht auch das Abgangsverhalten aus dem Leistungsbezug und die Integrationen in Erwerbstätigkeit. Die Abgangsquoten von Leistungsberechtigten über 55 Jahren sind deutlich geringer als die von jüngeren Altersgruppen. Lediglich für Leistungsberechtigte, die das 63. Lebensjahr vollendet haben, können nennenswerte Abgänge aus dem Leistungsbezug festgestellt werden, wobei es sich vor allem um Übergänge in die Rente handeln dürfte. Abgänge aus dem Leistungsbezug von Älteren variieren im Zeitverlauf dementsprechend auch stark mit Änderungen in den Rentenzugangswegen, d.h. man beobachtet Abgänge besonders an bestimmten Altersgrenzen, an denen ein Rentenzugang möglich ist. Dass Leistungsberechtigte über 55 Jahre den Leistungsbezug durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit beenden, ist sehr selten. Insbesondere bei Leistungsberechtigten ab 60 Jahren sind solche Beschäftigungsintegrationen kaum existent. Und es ist hier auch kein positiver Trend zu erkennen. Daher erscheint die Zielsetzung der vorübergehenden Aussetzung von §12a SGB II, nämlich den erzwungenen Ausstieg älterer Leistungsberechtigten aus dem Arbeitsmarkt zu begrenzen, wenig realistisch. Denn die Aufnahme einer bedarfsdeckenden Beschäftigung gelingt nur sehr wenigen. Eine Betrachtung der individuellen Erwerbs- und Leistungsbezugsbiografien gibt weiteren Aufschluss über die Arbeitsmarktnähe der älteren Leistungsbeziehenden und zeigt, dass über 75 Prozent sehr lange Leistungen beziehen. Ein kleiner Teil dieser Personen ist gleichzeitig erwerbstätig – zumeist in geringfügiger Beschäftigung –, der Großteil jedoch weist nur eine sehr geringe Erwerbsbeteiligung auf. Daneben ist die Biografie von gut 20 Prozent der älteren Leistungsberechtigten von kürzerem Leistungsbezug und einer etwas höheren Erwerbsbeteiligung geprägt. Somit herrscht innerhalb der Gruppe der älteren Leistungsbeziehenden eine gewisse Heterogenität in Bezug auf Arbeitsmarktstatus und Bezugsdauer. Außerdem sind die Biografien im Falle der Beendigung des Leitungsbezugs von den Zugangsmöglichkeiten in die gesetzliche Rente geprägt: Das Verlassen des Leistungsbezugs findet häufig an den Altersgrenzen von 63 Jahren und ab 65 Jahren statt. Auch wenn sich auf Basis der administrativen Individualdaten nicht direkt ablesen lässt, dass die Abgänge aus dem Leistungsbezug in diesen Fällen mit dem Übertritt in die Rente zu tun haben, liegt diese Vermutung sehr nahe. Denn Befragungsdaten geben darüber Aufschluss, in welcher Situation sich Personen, die mit 62 Jahren Leistungen bezogen haben, im Alter von 64 Jahren befinden: Demnach verbleibt der Großteil im Leistungsbezug nach SGB II, etwa 6 Prozent beziehen Leistungen nach SGB XII und etwa ein Viertel bezieht keine Leistungen mehr. Von letzteren bezieht ein Großteil Rente. Die Aufnahme einer eigenen mehr als geringfügigen Erwerbstätigkeit spielt hingegen bei dem Abgang aus dem Leistungsbezug kaum eine Rolle. Unklar bleibt aber grundsätzlich, ob ein etwaiger Renteneintritt freiwillig erfolgt ist oder der Anwendung von §12a SGB II geschuldet war, also der Pflicht zur vorzeitigen Inanspruchnahme von Rentenleistungen. Im Einklang mit früheren Studienergebnissen haben Leistungsbeziehende in den Daten des Panels „Arbeitsmarkt und soziale Sicherung“ häufig niedrigere Bildungsabschlüsse, leben häufiger alleine, haben häufiger einen Migrationshintergrund und berichten über einen schlechteren Gesundheitszustand. Die Erkenntnisse des Forschungsberichts lassen an der Erreichung des Zieles der vorübergehenden Aussetzung von §12a SGB II zweifeln, ältere Leistungsberechtigte im Arbeitsmarkt zu halten und ihre Erwerbspotenziale zu heben. Die Erwerbspotenziale erscheinen begrenzt. Um sie zu heben, bedarf es zusätzlicher flankierender Maßnahmen wie stärkerer Beratungs- und Vermittlungsaktivitäten. Dabei dürfte insbesondere eine Förderung der Leistungsberechtigten zwischen 55 und 60 Jahren zielführend sein." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Absicherung von Kurzarbeitergeldbeziehenden in der SGB-II-Grundsicherung während der Corona-Pandemie (2025)

    Belzer, Jana; Walz, Hannes ; Bruckmeier, Kerstin ;

    Zitatform

    Belzer, Jana, Kerstin Bruckmeier & Hannes Walz (2025): Absicherung von Kurzarbeitergeldbeziehenden in der SGB-II-Grundsicherung während der Corona-Pandemie. (IAB-Forschungsbericht 10/2025), Nürnberg, 36 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2510

    Abstract

    "Die Inanspruchnahme von Kurzarbeit erreichte in Deutschland während der Corona-Pandemie mit knapp 6 Millionen Beziehenden im April 2020 bisher unbekannte Höchststände. Mit dem Kurzarbeitergeld sollen primär Entlassungen in Krisenzeiten vermieden werden, indem Betrieben bei einem vorübergehenden Arbeitsausfall ein Teil des entfallenen Entgelts für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ersetzt wird. Während der Krise wurden die Nutzung von Kurzarbeitergeld erleichtert und die Leistung großzügiger ausgestaltet. Daneben wurde auch der Zugang zur SGB-II-Grundsicherung erleichtert. Erreichen Kurzarbeitergeldbeziehende kein existenzsicherndes Einkommen, können ergänzende Grundsicherungsleistungen bezogen werden. Bisher liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie häufig und von welchen Personengruppen in den Krisenjahren 2020 und 2021 tatsächlich Kurzarbeitergeld und ergänzende Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II gleichzeitig bezogen wurden. Dieser Bericht nutzt neu erschlossene administrative Individualdaten zur Kurzarbeit und präsentiert Ergebnisse zu Umfang, Entwicklung und Struktur des gleichzeitigen Bezugs von Kurzarbeitergeld und SGB-II-Leistungen zwischen März 2020 und Dezember 2021. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass mit den vorliegenden administrativen Daten lediglich die tatsächliche Inanspruchnahme, nicht aber die Anzahl an Anspruchsberechtigten ausgewertet werden kann. Bisherige Studien liefern Hinweise auf signifikante Nichtinanspruchnahmequoten für Grundsicherungsleistungen. Damit ist davon auszugehen, dass auch ein Teil der Kurzarbeitergeldbeziehenden keinen Antrag auf Grundsicherungsleistungen gestellt hat, obwohl ein Leistungsanspruch bestanden hätte. Der gleichzeitige Bezug von Kurzarbeitergeld und SGB-II-Leistungen kann im Jahr 2020 zum Höhepunkt im April für gut 150 Tausend Personen gemessen werden. Aufgrund von Untererfassungen in der Datenbasis entspricht dies geschätzten 84 Prozent aller tatsächlichen Kurzarbeitergeldbeziehenden im SGB II zu diesem Zeitpunkt. Somit wurden geschätzt monatlich maximal nur 180 Tausend Kurzarbeitergeldbeziehende gleichzeitig durch Grundsicherungsleistungen unterstützt. Bezogen auf alle Kurzarbeitergeldbeziehenden im April 2020 entspricht dies einem Anteil von etwa 3 Prozent. Im Jahr 2021 erreichte der gleichzeitige Bezug beider Leistungen im Februar 2021 seinen Scheitelpunkt mit 113 Tausend Empfängerinnen und Empfängern, was 3,4 Prozent aller registrierten Kurzarbeitergeldbeziehenden oder unter Berücksichtigung der Untererfassung etwa 3,8 Prozent entspricht. Insgesamt kann der gleichzeitige Bezug von Kurzarbeitergeld und Grundsicherungsleistungen bis Ende 2021 für ca. 320 Tausend Personen gemessen werden. In den meisten Monaten bis Ende 2021 erhielten erstmals Kurzarbeitergeld- und Grundsicherungsleistungsbeziehende bereits im jeweiligen Vormonat Grundsicherungsleistungen, häufig als erwerbstätige Leistungsbeziehende. Frauen waren unter den Personen in Kurzarbeit mit ergänzenden Grundsicherungsleistungen im Mittel etwa so häufig vertreten wie Männer. Da aber im Beobachtungszeitraum weniger Frauen als Männer Kurzarbeitergeld bezogen, waren Frauen unter Personen mit ergänzenden Grundsicherungsleistungen überrepräsentiert. Unter den Altersgruppen lag die mittlere Altersgruppe der 35 bis 44-Jährigen vorne. Der Anteil der Jüngeren unter 25 Jahren fiel im Verlauf der Pandemie von März 2020 bis Oktober 2021 von 6,1 Prozent auf 4,6 Prozent, während der Anteil der Älteren über 54 Jahren in diesem Zeitraum von 14,2 Prozent auf 21,4 Prozent gestiegen ist. Die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen zu Krisenbeginn etwa die Hälfte der Beziehenden beider Leistungen. Unter abhängig Beschäftigten im SGB II betrug der Anteil der Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit im März 2020 60 Prozent, was darauf hindeutet, dass ausländische Staatsangehörige im SGB II zunächst häufiger von Kurzarbeit betroffen waren. Unter den betroffenen Beschäftigungsverhältnissen dominierten Teilzeitbeschäftigungen und Tätigkeiten im Dienstleistungsbereich. In den Phasen des ersten und zweiten Lockdowns im März 2020 und Februar 2021 war mehr als jeder dritte Leistungsbeziehende im Gastgewerbe beschäftigt, im Oktober 2021 waren es noch 27 Prozent. Hohe Anteile entfielen auch auf das Friseurhandwerk, das Taxigewerbe, die befristete Überlassung von Arbeitskräften, die Gebäudereinigung sowie den Einzelhandel. Das verfügbare Einkommen (ohne ergänzende Grundsicherungsleistungen) in den Bedarfsgemeinschaften der Leistungsbeziehenden erreichte im Mittel 1.100 bis 1.200 Euro, der durchschnittliche Leistungsanspruch der Bedarfsgemeinschaft betrug etwa 600 bis 700 Euro." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die Grundsicherung für Arbeitsuchende während der Ampelkoalition: wesentliche Änderungen von 2022 bis 2024 (2025)

    Bendel-Claus, Judith ; Bösel, Lena ;

    Zitatform

    Bendel-Claus, Judith & Lena Bösel (2025): Die Grundsicherung für Arbeitsuchende während der Ampelkoalition: wesentliche Änderungen von 2022 bis 2024. In: IAB-Forum H. 12.06.2025 Nürnberg, 2025-06-12. DOI:10.48720/IAB.FOO.20250612.01

    Abstract

    "Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über wesentliche Gesetzesänderungen mit Bezug zur Grundsicherung für Arbeitsuchende in der Legislaturperiode der Ampel-Regierung von 2022 bis 2024. Ergänzt wird er mit Hinweisen auf Evaluationsergebnisse des IAB sowie auf Stellungnahmen, um die das IAB im Gesetzgebungsprozess gebeten wurde." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bendel-Claus, Judith ; Bösel, Lena ;
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  • Literaturhinweis

    Die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung im Teilhabechancengesetz (2025)

    Bennett, Jenny; Gellermann, Jan F. C.; Fuchs, Philipp ;

    Zitatform

    Bennett, Jenny, Philipp Fuchs & Jan F. C. Gellermann (2025): Die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung im Teilhabechancengesetz. In: Sozialmagazin H. 7/8, S. 39-46., 2025-04-29. DOI:10.3262/SM2508039

    Abstract

    "Mit dem Teilhabechancengesetz gibt es zwei Instrumente geförderter Beschäftigung für Personen, die schon lange im Leistungsbezug sind und nur geringe Chancen auf eine Beschäftigung haben. Dazu gehört auch eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung. Mit einer höheren Sensibilität für die Anforderungen an die Betreuung sowie klareren Regelungen könnte diese noch verbessert werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Gellermann, Jan F. C.;
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  • Literaturhinweis

    Die Bürgergeld-Reform aus Sicht der Praxis: Das IAB diskutiert seine Forschungsergebnisse mit Jobcentern und Regionaldirektionen (2025)

    Bernhard, Sarah ; Ramos Lobato, Philipp;

    Zitatform

    Bernhard, Sarah & Philipp Ramos Lobato (2025): Die Bürgergeld-Reform aus Sicht der Praxis: Das IAB diskutiert seine Forschungsergebnisse mit Jobcentern und Regionaldirektionen. In: IAB-Forum H. 27.03.2025. DOI:10.48720/IAB.FOO.20250327.01

    Abstract

    "Zum Abschluss der ersten Erhebung der Online-Jobcenter-Befragung Bürgergeld (OnJoB) präsentierte das IAB in einem virtuellen Workshop ausgewählte Ergebnisse. Die Zwischenbilanz zwei Jahre nach der Bürgergeld-Reform fällt geteilt aus. Einige der Änderungen werden von den Jobcentern begrüßt. Die politische Kommunikation rund um die Reform wird teils als überzeichnet wahrgenommen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bernhard, Sarah ; Ramos Lobato, Philipp;
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  • Literaturhinweis

    Die Angst vor einer Kürzung des Existenzminimums ist unter Grundsicherungsbeziehenden weit verbreitet (2025)

    Bernhard, Sarah ; Köppen, Magdalena ; Senghaas, Monika ; Röhrer, Stefan ;

    Zitatform

    Bernhard, Sarah, Magdalena Köppen, Stefan Röhrer & Monika Senghaas (2025): Die Angst vor einer Kürzung des Existenzminimums ist unter Grundsicherungsbeziehenden weit verbreitet. In: IAB-Forum H. 14.05.2025, 2025-05-12. DOI:10.48720/IAB.FOO.20250514.01

    Abstract

    "Die Beratung und Vermittlung von Leistungsberechtigten in der Grundsicherung obliegt den Jobcentern. Die meisten Leistungsberechtigten bewerten die Beratung durch die Jobcenter eher positiv. Allerdings ist Angst vor einer Kürzung der Geldleistungen weit verbreitet. Selbst wenn Sanktionen weder verhängt werden noch explizit zur Sprache kommen, kann allein die Möglichkeit einer Kürzung des Existenzminimums den Kontakt mit dem Jobcenter beeinflussen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Verbesserung der Erwerbsanreize im Transfersystem (2025)

    Blömer, Maximilian Joseph; Peichl, Andreas ;

    Zitatform

    Blömer, Maximilian Joseph & Andreas Peichl (2025): Verbesserung der Erwerbsanreize im Transfersystem. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 78, H. 1, S. 12-13.

    Abstract

    "Eine Aufgabe für die neue Bundesregierung wird die Verbesserung der Erwerbsanreize im deutschen Transfersystem. Empirische Studien der vergangenen Jahre zeigen, dass eine Absenkung der Transferentzugsraten, etwa im Rahmen einer Bürgergeldreform, das Arbeitsangebot steigern könnte, ohne die soziale Sicherheit zu gefährden. Weitergehende Ansätze umfassen die Integration von Wohngeld und Kinderzuschlag in ein einheitliches Transfersystem, um Interdependenzen zu reduzieren und Effizienzgewinne zu realisieren. Die Simulationsanalysen legen nahe, dass durch eine umfassende Reform Verbesserungen bei Arbeitsangebot, fiskalischen Kosten und Verteilungsfragen möglich sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bürokratielasten von Bildung und Teilhabe: Sachstand und Perspektiven der kommunalen Verwaltungspraxis im Ruhrgebiet (2025)

    Bogumil, Jörg ; Gräfe, Philipp ;

    Zitatform

    Bogumil, Jörg & Philipp Gräfe (2025): Bürokratielasten von Bildung und Teilhabe. Sachstand und Perspektiven der kommunalen Verwaltungspraxis im Ruhrgebiet. (ZEFIR-Materialien 29), Bochum, 68 S. DOI:10.46586/rub.zefir.409

    Abstract

    "Die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) wurden mit dem Ziel eingeführt, die Bildungschancen und Teilhabemöglichkeiten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus einkommensschwachen Haushalten zu verbessern. Von Anfang an wurden jedoch zu bürokratische und stigmatisierende Verwaltungsverfahren und eine daraus resultierend geringe Inanspruchnahme der Leistungen kritisiert. Die Studie analysiert, welche Bedeutung Kommunen und Jobcenter für die Reduktion oder – im Gegenteil – den Ausbau von Zugangshürden und Bürokratielasten im BuT haben. Aufgezeigt werden insbesondere die teils sehr deutlichen Unterschiede in der Aufbau- und Ablauforganisation, in der Gestaltung der Leistungserbringung, Antragsverfahren und Hinwirkung sowie in der Bewilligungspraxis der Teilleistungen. Vorgestellt werden die Ergebnisse intensiver Fallstudien mit Experteninterviews sowie einer quantitativen Vollerhebung aller BuT-Verwaltungen im Ruhrgebiet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Erste Erfahrungen mit ganzheitlicher Betreuung nach § 16k SGB II (2025)

    Bozon, Régine; Buri, Charlotte;

    Zitatform

    Bozon, Régine & Charlotte Buri (2025): Erste Erfahrungen mit ganzheitlicher Betreuung nach § 16k SGB II. In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Jg. 56, H. 1, S. 48-54.

    Abstract

    "Mit dem Bürgergeld-Gesetz steht den Jobcentern seit dem 1. Juli 2023 nach § 16k Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) das Instrument der ganzheitlichen Betreuung zur Verfügung. Damit werden kultursensible und systemische Beratung sowie beschäftigungsorientiertes Fallmanagement und muttersprachliche Angebote kombiniert, um Beschäftigungsfähigkeit aufzubauen. Der Beitrag berichtet über erste Erfahrungen aus der Arbeit mit Familien aus Rumänien und Bulgarien in Offenbach am Main." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.)

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  • Literaturhinweis

    Kooperationsplan und Schlichtungsverfahren: Erfahrungen aus dem Jobcenter Landkreis Görlitz (2025)

    Breitenstein, Felix;

    Zitatform

    Breitenstein, Felix (2025): Kooperationsplan und Schlichtungsverfahren: Erfahrungen aus dem Jobcenter Landkreis Görlitz. In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Jg. 56, H. 1, S. 38-47.

    Abstract

    "Der mit dem Bürgergeld-Gesetz eingeführte Kooperationsplan überwindet einige offensichtliche Nachteile der Eingliederungsvereinbarung. Seine Erstellung erfordert sowohl von Kund*innen der Jobcenter als auch Vermittlungsfachkräften großes wechselseitiges Vertrauen und stellt hohe Anforderungen an die Gesprächsführung. Der Beitrag berichtet über die Erfahrungen mit der Anwendung und Durchführung dieses Instruments im Jobcenter Landkreis Görlitz." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.)

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  • Literaturhinweis

    Bewertung und Relevanz der Karenzzeit beim Vermögen im Bürgergeld (2025)

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ; Bernhard, Sarah ; Sommer, Maximilian;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Maximilian Sommer, Sarah Bernhard & Jürgen Wiemers (2025): Bewertung und Relevanz der Karenzzeit beim Vermögen im Bürgergeld. (IAB-Forschungsbericht 14/2025), Nürnberg, 39 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2514

    Abstract

    "Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II sichert mit dem Bürgergeld das Existenzminimum von Erwerbsfähigen und ihren Angehörigen. Die Leistungen werden gewährt, wenn der Lebensunterhalt nicht vollständig aus dem eigenen Einkommen und Vermögen oder den Mitteln der Angehörigen in einer Bedarfsgemeinschaft finanziert werden kann. Im ersten Jahr des Bürgergeldbezuges gilt eine einjährige Karenzzeit beim Vermögen. Innerhalb der Karenzzeit bleiben für die erste Personen Vermögenswerte bis 40 Tausend Euro und für jede weitere Person in einer Bedarfsgemeinschaft 15 Tausend Euro bei der Prüfung eines Anspruchs unberücksichtigt. Der vorliegende Forschungsbericht führt erste Ergebnisse zur Bewertung und Relevanz der Karenzzeit beim Vermögen im SGB II aus Befragungen der Erwerbsbevölkerung und von Jobcentermitarbeitern zusammen und gibt Hinweise zur Relevanz verschiedener Vermögensgrenzen für die Bedürftigkeit nach SGB II in der Bevölkerung basierend auf Mikrosimulationsergebnissen. Die Befragungsergebnisse zur Bewertung der Regelung unter Beschäftigten und Bürgergeldbeziehenden zeigen ein eher geteiltes Bild, wobei die Mehrheit der Befragten es jedoch positiv bewertet, dass im ersten Jahr Bürgergeld auch mit höheren Ersparnissen bezogen werden kann. Vor allem unter Arbeitslosen und Selbständigen findet die Regelung Zustimmung, etwas kritischer stehen ihr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gegenüber. Tendenziell steigt die Zustimmung auch mit der Höhe der Ersparnisse im Haushalt. Von den befragten Jobcenter-Beschäftigten wird die Karenzzeit mehrheitlich als wenig sinnvoll bewertet. Sie schaffe auf der einen Seite Sicherheit für die Betroffenen. Auf der anderen Seite irritiert die Karenzzeit Vermögen das Gerechtigkeitsempfinden der Jobcenter-Beschäftigten, weil Bedürftigkeit lange Zeit anders - d.h. weniger großzügig - definiert wurde. Hinsichtlich der Relevanz der Karenzzeit geben 93 Prozent der befragten Jobcentermitarbeiter aus der Beratung und Vermittlung an, dass die Karenzzeit Vermögen nie oder sehr selten ein Thema in ihren Beratungsgesprächen ist. Eine eher geringe, aber nicht irrelevante Bedeutung hat die Karenzzeitregel auch für die Leistungsbewilligung. Im Mittel über alle Jobcenter geben Leistungssachbearbeiter an, im letzten Monat 1,7 Erstanträge auf Bürgergeld bearbeitet zu haben, bei denen Vermögen im für die Karenzzeit relevanten Bereich vorlag, was etwa 10 Prozent aller bewilligten Neuanträge entspricht. Noch weniger Fälle (0,5) werden im Mittel angeben, bei denen nach Ende der Karenzzeit das Bürgergeld aufgrund eines zu hohen Vermögens verweigert werden musste. Die Angaben zu den Ersparnissen im Haushalt der befragten Erwerbspersonen lassen darauf schließen, dass nur ein geringer Teil der Bürgergeldbeziehenden von der Karenzzeitregel profitiert. Nur 2 Prozent der befragten Bürgergeldbeziehenden gibt Ersparnisse im relevanten Bereich an, bei Personen außerhalb des Bürgergeldes sind es 14 Prozent. Analysen und Simulationsrechnungen auf Basis des SOEP zeigen insgesamt niedrige Vermögenswerte bei Sozialleistungsberechtigten. Da das zu berücksichtigende Vermögen insbesondere nicht das Wohneigentum sowie das Auto beinhaltet, übersteigen die verbleibenden liquiden Vermögenswerte selten die Schonvermögensgrenzen im Bürgergeld. Dieser Effekt wird in der Karenzzeit durch die höheren Vermögensgrenzen verstärkt. Somit führt ein Anheben der Schonvermögensgrenzen zu Mehrkosten im Bereich des SGB II. Bedarfsgemeinschaften, deren Vermögen etwas über der ursprünglichen Schonvermögensgrenze waren und somit nicht im Leistungsbezug waren, werden dadurch wieder anspruchsberechtigt. Allerdings nimmt der Effekt mit steigender Schonvermögensgrenze ab, da die meisten Haushalte mit höherem Vermögen auch über signifikantes Einkommen verfügen und somit kein Leistungsanspruch unabhängig von Vermögensgrenzen bestehen würde." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Sozialleistungen: Aus vielen mach eine? (2025)

    Bruckmeier, Kerstin ; Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin & Enzo Weber (2025): Sozialleistungen: Aus vielen mach eine? In: Wirtschaftsdienst, Jg. 105, H. 4. DOI:10.2478/wd-2025-0058

    Abstract

    "Über eine Sozialstaatsreform wird vielfach diskutiert. Ein Nebeneinander zahlreicher (steuerfinanzierter) Sozialleistungen, umständliche Schnittstellen, unklare Zuständigkeiten, hohe Komplexität, überbordende Bürokratie, so das Urteil. Und in der Tat, der Sozialstaat könnte eine Entbürokratisierung gebrauchen. Aber auch aus Arbeitsmarktsicht gibt es zentrale Ziele. Zunächst kommt es auf finanzielle Anreize an. Sozialleistungen gibt es nur bei Bedürftigkeit. Sie sinken also, wenn Menschen mit Erwerbseinkommen stärker auf eigenen Beinen stehen. In der Ausgestaltung der verschiedenen Sozialleistungen ist es aber oft der Fall, dass mehr Erwerbseinkommen kaum zu mehr Nettogesamteinkommen führt (Bruckmeier & Weber, 2024). Ein integriertes System aus Grundsicherung, Wohngeld und Kinderzuschlag könnte dagegen für den Einzelnen transparente Regeln für die Anrechnung des Erwerbseinkommens erreichen. Nach Simulationsergebnissen würde ein durchgängiger Selbstbehalt von etwa 30 % zu zusätzlicher Erwerbstätigkeit im Bereich von sechsstelligen Vollzeitäquivalenten führen." (Textauszug, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Weber, Enzo ;
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  • Literaturhinweis

    Macht Bürgergeld Arbeit unattraktiv? (Serie "Bürgergeld") (2025)

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ; Sommer, Maximilian; Coban, Mustafa ; Hohmeyer, Katrin ; Fitzenberger PhD, Bernd;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Mustafa Coban, Bernd Fitzenberger PhD, Katrin Hohmeyer, Maximilian Sommer & Jürgen Wiemers (2025): Macht Bürgergeld Arbeit unattraktiv? (Serie "Bürgergeld"). In: IAB-Forum H. 17.03.2025. DOI:10.48720/IAB.FOO.20250317.01

    Abstract

    "In der öffentlichen und medialen Debatte wird vielfach unterstellt, dass Menschen, die Bürgergeld beziehen, häufig gar nicht arbeiten wollen. Das Bürgergeld, so wird behauptet, mache Arbeit unattraktiv. Eine genauere wissenschaftliche Analyse zeigt indes, dass die Realität deutlich komplexer und vielschichtiger ist, als es diese generalisierenden Behauptungen nahelegen. Tatsächlich lohnt sich ein näherer Blick auf die Zahlen und Fakten. Wir haben für Sie die wichtigsten einschlägigen Befunde und Erkenntnisse in komprimierter Form zusammengestellt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die "neue Grundsicherung" - kein grundlegender Systemwechsel, aber eine partiell sinnvolle Neujustierung (2025)

    Bruckmeier, Kerstin ; Wolff, Joachim; Ramos Lobato, Philipp;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Philipp Ramos Lobato & Joachim Wolff (2025): Die "neue Grundsicherung" - kein grundlegender Systemwechsel, aber eine partiell sinnvolle Neujustierung. In: IAB-Forum H. 17.10.2025, 2025-10-16. DOI:10.48720/IAB.FOO.20251017.01

    Abstract

    "Die „neue Grundsicherung für Arbeitsuchende“ soll mehr Verbindlichkeit schaffen und die Arbeitsmarktintegration wieder konsequent in den Fokus rücken. Schärfere Regeln bei Sanktionen, Schonvermögen und der Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch können zudem die öffentliche Akzeptanz der Grundsicherung stärken. Mit der Betonung von Qualifizierung als ein Baustein für eine nachhaltige Beschäftigungsintegration bleibt ein wichtiges Anliegen des Bürgergeldes erhalten. Dies gilt auch für die im Koalitionsbeschluss anerkannte Notwendigkeit, unterschiedliche Lebenslagen in Beratung und Betreuung noch stärker zu berücksichtigen. DOI: 10.48720/IAB.FOO.20251017.01" (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Kinder aus Haushalten, die über längere Zeit SGB-II-Leistungen beziehen, haben geringere Ausbildungs- und Beschäftigungschancen (Serie "Befunde aus der IAB-Grundsicherungsforschung 2021 bis 2024") (2025)

    Brunner, Joshua; Knize, Veronika ; Wolf, Markus; Schiele, Maximilian ;

    Zitatform

    Brunner, Joshua, Veronika Knize, Maximilian Schiele & Markus Wolf (2025): Kinder aus Haushalten, die über längere Zeit SGB-II-Leistungen beziehen, haben geringere Ausbildungs- und Beschäftigungschancen (Serie "Befunde aus der IAB-Grundsicherungsforschung 2021 bis 2024"). In: IAB-Forum H. 10.06.2025, 2025-06-05. DOI:10.48720/IAB.FOO.20250610.01

    Abstract

    "Ein längerer SGB-II-Leistungsbezug des Elternhaushalts spiegelt sich zum Teil auch in der nächsten Generation wider. Denn bei Jugendlichen aus diesen Haushalten zeigen sich in den Folgejahren ungünstigere Verläufe hinsichtlich Ausbildungserfolg und Arbeitsmarktintegration." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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