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Dossier

SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende

Im Sozialgesetzbuch II "Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende" stehen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente unter dem Leitgedanken des Förderns und Forderns. Das Gesetz regelt die Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit, die Anreize und Sanktionen sowie die Trägerschaft der Grundsicherung (Gemeinsame Einrichtungen/Jobcenter bzw. optierende Kommunen). Das IAB hat den gesetzlichen Auftrag, die Wirkungen zu untersuchen.

Diese IAB-Infoplattform bietet Zugänge zur Diskussion um das Gesetz und dessen Umsetzung sowie zu den sozioökonomischen Hintergründen und Auswirkungen.

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im Aspekt "Auswirkungen auf Personengruppen in der Grundsicherung"
  • Literaturhinweis

    Evaluation des Teilhabechancengesetzes - Abschlussbericht (2024)

    Achatz, Juliane; Ramos Lobato, Philipp; Kasrin, Zein ; Schels, Brigitte ; Kupka, Peter; Raab, Miriam; Bauer, Frank; Bennett, Jenny; Trappmann, Mark ; Coban, Mustafa ; Nivorozhkin, Anton ; Englert, Kathrin; Osiander, Christopher ; Gellermann, Jan F. C.; Pohlan, Laura ; Hülle, Sebastian ; Zins, Stefan; Bömmel, Nadja ; Zabel, Cordula; Fuchs, Philipp ; Promberger, Markus; Schiele, Maximilian ; Wolff, Joachim; Globisch, Claudia; Wenzig, Claudia; Dietz, Martin; Tübbicke, Stefan ;

    Zitatform

    Achatz, Juliane, Frank Bauer, Jenny Bennett, Nadja Bömmel, Mustafa Coban, Martin Dietz, Kathrin Englert, Philipp Fuchs, Jan F. C. Gellermann, Claudia Globisch, Sebastian Hülle, Zein Kasrin, Peter Kupka, Anton Nivorozhkin, Christopher Osiander, Laura Pohlan, Markus Promberger, Miriam Raab, Philipp Ramos Lobato, Brigitte Schels, Maximilian Schiele, Mark Trappmann, Stefan Tübbicke, Claudia Wenzig, Joachim Wolff, Stefan Zins & Cordula Zabel (2024): Evaluation des Teilhabechancengesetzes - Abschlussbericht. (IAB-Forschungsbericht 04/2024), Nürnberg, 331 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2404

    Abstract

    "Mit dem Teilhabechancengesetz wurde das Förderportfolio der Grundsicherung für Arbeitsuchende um die Förderinstrumente „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) erweitert. In beiden Fällen handelt es sich um Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber, die förderberechtigte Personen einstellen. Die Förderung steht dabei privatwirtschaftlichen Betrieben ebenso offen wie öffentlichen oder gemeinnützigen Arbeitgebern. Beide Instrumente richten sich an (besonders) arbeitsmarktferne Leistungsberechtigte und sollen ihnen den – ohne die Lohnkostenförderung voraussichtlich verwehrten – Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen. Auf diese Weise sollen ihre soziale Teilhabe, ihre Beschäftigungsfähigkeit sowie ihre Beschäftigungschancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verbessert werden. Im Rahmen der Wirkungsforschung nach § 55 SGB II übernimmt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) die wissenschaftliche Evaluation der Förderinstrumente. Verteilt auf insgesamt acht Teilprojekte wurden die Umsetzung, der betriebliche Einsatz sowie die Wirkung der Förderinstrumente nach § 16e und § 16i SGB II untersucht. Mit der Verfestigung von Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug adressiert das Teilhabechancen-gesetz eine der maßgeblichen arbeitsmarktpolitischen Herausforderung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Den vorliegenden Forschungsbefunden nach zu urteilen, gehen beide mit dem Teilhabechancengesetz geschaffenen Instrumente diese Herausforderung effektiv an. Sie stellen damit eine wichtige Erweiterung der Fördermöglichkeiten für (besonders) arbeitsmarktferne Leistungsberechtigte des SGB II dar. Diese Einschätzung stützt sich auf die nachfolgend skizzierten zentralen Befunde der wissenschaftlichen Begleitforschung: - Die gesetzlichen Zugangskriterien beider Instrumente werden nahezu ausnahmslos erfüllt, relevante Teilgruppen unter den Geförderten – darunter insbesondere Frauen sowie Personen ohne beruflichen Abschluss – bleiben jedoch unterrepräsentiert. - „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) erreicht die anvisierte Gruppe besonders arbeitsmarktferner Leistungsberechtigter zuverlässig, bei „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) ist dagegen eine gewisse Positivselektion innerhalb der Gruppe der formal Förderberechtigten feststellbar. - Die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching) erreicht einen überwiegenden Anteil der Geförderten und ist breit akzeptiert, ihre praktische Umsetzung ist jedoch mitunter ausbaufähig. - Beide Instrumente haben einen positiven Effekt auf die Beschäftigungsfähigkeit, die soziale Teilhabe und andere subjektive Indikatoren. - „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ hat einen überraschend hohen positiven Effekt auf die Beschäftigungschancen der Geförderten. - Unerwünschte Nebenwirkungen des Instrumenteneinsatzes, wie betriebliche Mitnahme und Substitution regulärer Beschäftigung, wurden bislang nicht festgestellt. Der Beobachtungszeitraum für die Wirkungsanalysen ist allerdings noch vergleichsweise kurz. Inwieweit die Effekte auf soziale Teilhabe, Beschäftigungsfähigkeit und – im Falle von „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ – auf die Arbeitsmarktchancen über einen längeren Zeitraum hinweg Bestand haben, ist eine empirisch offene Frage. Das gilt ebenfalls für die Effekte von „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ auf den Übergang in ungeförderte Beschäftigung. Aufgrund der im Vergleich zu § 16e SGB II deutlich längeren Förderdauer befindet sich das Gros der Teilnehmenden der betrachteten Stichprobe noch in der Förderung. Übergänge in den Arbeitsmarkt sind daher bislang nicht in einem Umfang beobachtbar, der die Messung von Nettoeffekten erlauben würde. Die Forschungsergebnisse legen lediglich moderate Änderungen der gesetzlichen Ausgestaltung der beiden Instrumente nahe, sprechen aber teils für weiterreichende Anpassungen ihrer praktischen Umsetzung. Letzteres betrifft zum einen die Zuweisungspraxis der Jobcenter, die einer Unterrepräsentanz bestimmter Teilgruppen von Leistungsberechtigten in der Förderung, unter anderem von Frauen, nicht zuverlässig entgegenwirkt. Zum anderen sind grundlegende Anpassungen der beschäftigungsbegleitenden Betreuung anzuraten. So sollte das Coaching bereits in der Anbahnungsphase beginnen, in der Beschäftigungsphase kontinuierlich sichergestellt und personelle Wechsel dabei möglichst vermieden werden. Größere Aufmerksamkeit sollte zudem der Frage nach den Anschlussperspektiven der Geförderten gewidmet werden. Schließlich drohen insbesondere die erzielten Teilhabeeffekte und damit auch die aufgewandten Investitionen ohne eine (ungeförderte) Anschlussbeschäftigung zu verpuffen. Alles in allem bestätigen die vorliegenden Befunde, dass der Instrumentenkasten des SGB II mit dem Teilhabechancengesetz um zwei effektive Instrumente ergänzt und damit die Fördermöglichkeit von (besonders) arbeitsmarktfernen Leistungsberechtigten substanziell erweitert wurde. Folglich sprechen die Evaluationsergebnisse ungeachtet gewisser weiterer Forschungsbedarfe dafür, beide Instrumente im Förderportfolio des SGB II zu behalten und stützen damit nachträglich die bereits beschlossene Entfristung der Förderung nach § 16i SGB II auch aus wissenschaftlicher Sicht. Angesichts der Verfestigungstendenzen von Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug eines nennenswerten Teils der Leistungsberechtigten der Grundsicherung für Arbeitsuchende bleiben solche Förderangebote auch zukünftig unverzichtbar, um dem betroffenen Personenkreis die Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Es sollte daher insbesondere eine Situation vermieden werden, wie sie zwischen 2012 und 2019 bestand, als keine der Förderung nach § 16i SGB II vergleichbare Variante öffentlich geförderter Beschäftigung im Regelinstrumentarium der Grundsicherung für Arbeitsuchende existierte." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Interview im Online-Magazin IAB-Forum
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  • Literaturhinweis

    Geringverdienende im Leistungsbezug: monetäre Anreize und aktive Unterstützung für eine bessere Arbeitsmarktintegration (2024)

    Bruckmeier, Kerstin ; Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin & Enzo Weber (2024): Geringverdienende im Leistungsbezug: monetäre Anreize und aktive Unterstützung für eine bessere Arbeitsmarktintegration. In: IAB-Forum H. 02.04.2024, 2024-03-28. DOI:10.48720/IAB.FOO.20240402.01

    Abstract

    "Das aktuelle Transfersystem in Deutschland bietet Personen mit geringen Einkommen vielfach zu wenig finanzielle Anreize, ihre wöchentliche Arbeitszeit und damit ihren Verdienst zu erhöhen. Neben etwas großzügigeren Hinzuverdienstregelungen bedarf es auch einer aktiveren Unterstützung im Einzelfall." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Weber, Enzo ;
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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarktintegration von jungen Erwachsenen in der Grundsicherung: Maßnahmen bei einem Arbeitgeber erhöhen Beschäftigungschancen (2024)

    Knize, Veronika ; Wolf, Markus;

    Zitatform

    Knize, Veronika & Markus Wolf (2024): Arbeitsmarktintegration von jungen Erwachsenen in der Grundsicherung: Maßnahmen bei einem Arbeitgeber erhöhen Beschäftigungschancen. (IAB-Kurzbericht 07/2024), Nürnberg, 8 S. DOI:10.48720/IAB.KB.2407

    Abstract

    "Inwieweit beeinflussen arbeitsmarktpolitische Maßnahmen langfristig die Beschäftigungswahrscheinlichkeit und die Beschäftigungsqualität von jungen Erwachsenen in der Grundsicherung, gemessen anhand des monatlichen Erwerbseinkommens aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung? Die Ergebnisse der Studie zeigen: Geförderte Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Arbeitgeber oder bei einem Träger erhöhen nicht nur die Beschäftigungswahrscheinlichkeit, sondern auch die Beschäftigungsqualität. Ein-Euro-Jobs hingegen wirken sich negativ aus." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Knize, Veronika ; Wolf, Markus;
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  • Literaturhinweis

    On the effects of active labour market policies among individuals reporting to have severe mental health problems (2024)

    Tübbicke, Stefan ; Schiele, Maximilian ;

    Zitatform

    Tübbicke, Stefan & Maximilian Schiele (2024): On the effects of active labour market policies among individuals reporting to have severe mental health problems. In: Social Policy and Administration, Jg. 58, H. 3, S. 404-422., 2023-09-10. DOI:10.1111/spol.12968

    Abstract

    "On the one hand, unemployment is known to have detrimental effects on individuals' mental health. On the other hand, poor mental health reduces re-employment chances quite drastically, creating a vicious cycle. Active labour market policies (ALMPs) such as training programs or wage subsidies have been shown to ameliorate negative effects on mental health and improve labour market integration on average for the general unemployed population. In the context of individuals with severe mental health issues, however, it is unclear whether these interventions can be expected to deliver similar positive effects. In fact, one may argue that they have the potential to worsen employment prospects of individuals by adding additional stress to their pre-existing mental health problems. Hence, this paper estimates the long-term causal effects of ALMPs on the labour market integration of individuals with self-reported severe mental health issues and compares estimates to individuals without such issues using unique combined survey and administrative data. Effects are estimated using the innovative double machine learning method and show that ALMPs do not only improve labour market integration of unemployed individuals with severe mental health issues, but they do so more effectively than for other unemployed individuals." (Author's abstract, IAB-Doku, Published by arrangement with John Wiley & Sons) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Tübbicke, Stefan ; Schiele, Maximilian ;
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  • Literaturhinweis

    The Dovish Turnaround: Germany’s Social Benefit Reform and Job Findings (2024)

    Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Weber, Enzo (2024): The Dovish Turnaround: Germany’s Social Benefit Reform and Job Findings. (IAB-Discussion Paper 7/2024), Nürnberg, 23 S. DOI:10.48720/IAB.DP.2407

    Abstract

    "Auf den Arbeitsmärkten waren die letzten Jahrzehnte in vielen Ländern von strukturellen Reformen auf der Angebotsseite gekennzeichnet. Nach den Hartz-Reformen in den 2000er Jahren hat Deutschland kürzlich eine Kehrtwende vollzogen. Die Bedingungen der Grundsicherung für Arbeitslose wurden großzügiger. Zuvor galt ein befristetes Sanktionsmoratorium. Wir analysieren die kurzfristigen Auswirkungen auf die Beschäftigungsaufnahmen und verwenden umfangreiche administrativer Daten sowie eine neue Kontrollgruppe. Das Moratorium dämpfte die Jobaufnahmen aus der Grundsicherung um vier Prozent und die nachfolgende Bürgergeldreform um fast sechs Prozent im ersten Jahr. Andere Faktoren spielten für die jüngste Abschwächung der Arbeitsaufnahmen eine noch größere Rolle." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Weber, Enzo ;
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  • Literaturhinweis

    Unvollständige Inanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen (2023)

    Artmann, Elisabeth; Bernhard, Sarah ; Oberfichtner, Michael ;

    Zitatform

    Artmann, Elisabeth, Sarah Bernhard & Michael Oberfichtner (2023): Unvollständige Inanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen. (IAB-Forschungsbericht 09/2023), Nürnberg, 18 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2309

    Abstract

    "Mit dem Bürgergeld hat der Gesetzgeber die einjährige Karenzzeit eingeführt: Für die Wohnkosten entfällt im ersten Jahr des Bürgergeld-Bezugs die Prüfung der Angemessenheit, sie werden also vom Jobcenter übernommen, und zusätzlich gelten anfangs höhere Freibeträge für Vermögen. Dadurch fällt das Bürgergeld im ersten Jahr für manche Personen großzügiger aus und federt soziale Härten für diesen Teil der Betroffenen ab. Mit dem gleichen Ziel erhielten Personen, die von der Arbeitslosenversicherung in die Grundsicherung übergingen, von 2005 bis Ende 2010 für bis zu zwei Jahre nach dem Ende des Arbeitslosengeldbezugs einen befristeten Zuschlag zur Grundsicherung. Dieser Zuschlag wurde im Rahmen von Einsparmaßnahmen abgeschafft. Um bis 2010 den Zuschlag zu bekommen, musste im Antrag auf Arbeitslosengeld II der vorherige Arbeitslosengeld-Bezug angegeben und nachgewiesen werden. Der Zuschlag betrug zwei Drittel des Unterschieds zwischen vorherigem Arbeitslosengeld (+ ggf. Wohngeld) und dem Arbeitslosengeld II. Im ersten Jahr nach dem Ende des Arbeitslosengeldbezugs war er für Alleinstehende auf 160 Euro und für Paare auf 320 Euro plus 60 Euro je Kind beschränkt, im zweiten Jahr halbierten sich Zuschlag und Obergrenzen. Gemessen an allen erwerbsfähigen Personen, die Arbeitslosengeld II zum 30. Juni eines Jahres bezogen, erhielten zwischen 2007 und 2010 zwischen 3 und 5 Prozent zusätzlich den Zuschlag zum Arbeitslosengeld II. Mit durchschnittlich etwa 110 Euro in diesen Jahren entsprach der Zuschlag damit rund 16 Prozent ihres Gesamtbedarfs. Der vergleichsweise geringe Anteil am Gesamtbestand von Personen, die den Zuschlag bezogen, begründet sich darin, dass sich der Zuschlag an Personen am Übergang vom Arbeitslosengeld- in den Arbeitslosengeld II-Bezug richtete. Von den Personen, die mit einem Abstand von höchstens 300 Tagen zwischen beiden Leistungen übergingen und den Zuschlag potentiell noch in voller Höhe hätten erhalten können, bezogen ihn knapp 60 Prozent neben dem Arbeitslosengeld II. Unmittelbar nach dem Übergang in den Arbeitslosengeld-II-Bezug betrug der Zuschlag mit rund 150 Euro im Durchschnitt mehr als ein Fünftel der gesamten Grundsicherungsleistungen inklusive Wohn- und Heizkosten. Er machte also für einen Großteil der Empfänger*innen durchaus einen substanziellen Teil ihres Einkommens aus. Für alleinlebende Personen lässt sich anhand administrativer Daten die Nicht-Inanspruchnahme des Zuschlags untersuchen, weil sich die Zuschlagsberechtigung valide aus der Höhe des vorherigen Arbeitslosengeldes bestimmen lässt. Bei größeren Haushalten ist die Bestimmung der Zuschlagberechtigung entsprechend komplexer und fehleranfälliger. Unter Alleinlebenden bezogen mindestens 17 Prozent der zuschlagberechtigen Personen den Zuschlag zum Arbeitslosengeld II nicht, obwohl sie durch den vorherigen Arbeitslosengeld-Bezug Anspruch darauf gehabt hätten. Zuschlagberechtigte mit niedrigeren Bildungs- und Berufsabschlüssen oder solche mit ausländischer Herkunft hatten eine niedrigere Wahrscheinlichkeit, den Zuschlag zu bekommen. Zuschlagberechtigte, die in kommunalen Jobcentern gemeldet waren, erhielten den Zuschlag mit einer höheren Wahrscheinlichkeit als Menschen, die in gemeinsam von Kommune und Bundesagentur für Arbeit geführten Jobcentern gemeldet waren. Dieser Zusammenhang zeigt sich in einem multivariaten Modell mit individuellen und regionalen Merkmalen. Als Gründe dafür kommen unterschiedliche Verwaltungsprozesse in rein kommunalen und in gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit geführten Jobcentern in Frage. Unterschiedliche Verantwortlichkeiten hinsichtlich der Finanzierung zwischen Kommunen und Bund könnten ebenso eine Rolle spielen. Eine unvollständige Inanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen kann negative individuelle und gesellschaftliche Folgen nach sich ziehen: Armutslagen können sich, auch langfristig, verschärfen, der Sozialstaat könnte mit dem Vorwurf der Ineffektivität konfrontiert sein, was schließlich auch Auswirkungen auf den Zusammenhalt der Gesellschaft haben könnte. Verstärkt wird das Problem dadurch, dass gerade Personen in prekären Lebenssituationen den Zuschlag häufig nicht in Anspruch nehmen. Die Arbeitsverwaltung und andere Sozialverwaltungen können systematisch Maßnahmen ergreifen, mit dem Ziel die Inanspruchnahme zu erhöhen. Dazu gehören Informationskampagnen in mehreren Sprachen, zielgruppengerechte Antragsformulare in einfacher deutscher Sprache sowie in wichtigen weiteren Sprachen, die transparente Berechnung von Leistungen durch gut ausgestattetes und qualifiziertes Personal, Unterstützungsangebote bei unvollständigen Anträgen und fehlenden Nachweisen sowie Möglichkeiten der digitalen Plausibilitätskontrolle bei der Berechnung von Leistungen. Während die Beantragung und Berechnung des Zuschlags für die Berechtigten und für die Jobcenter vergleichsweise kompliziert war, bleibt zu prüfen, inwiefern die mit dem Bürgergeld neu eingeführte Karenzzeit leichter zu administrieren ist und wie viele Menschen sie nutzen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Erwerbsverläufe und frühzeitige Aktivierung von Bedarfsgemeinschaften mit kleinen Kindern (2023)

    Artmann, Elisabeth;

    Zitatform

    Artmann, Elisabeth (2023): Erwerbsverläufe und frühzeitige Aktivierung von Bedarfsgemeinschaften mit kleinen Kindern. (IAB-Forschungsbericht 03/2023), Nürnberg, 36 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2303

    Abstract

    "Arbeitslosengeld-II-Beziehende sind grundsätzlich verpflichtet, Anstrengungen zu unternehmen, um ihren Leistungsbezug zu beenden oder zu verringern. Dazu zählt die Pflicht zur Arbeitssuche und Teilnahme an angebotenen Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Eine Ausnahme von dieser Regelung betrifft Bedarfsgemeinschaften, die Kinder unter drei Jahren betreuen. Hier kann sich ein Partner auf die Erziehung des Kindes berufen und muss dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, kann dies aber auf freiwilliger Basis tun. Der vorliegende Forschungsbericht untersucht anhand von administrativen Daten zunächst, wie sich die Arbeitsmarktverläufe von Eltern im Arbeitslosengeld-II-Bezug in den ersten vier Lebensjahren ihres Kindes entwickeln. Des Weiteren wird analysiert, in welchem Umfang Mütter und Väter in diesem Zeitraum von den Jobcentern in gemeinsamen Einrichtungen aktiviert werden. Im Sinne von Aktivierung werden sowohl Betreuungstermine im Jobcenter als auch Teilnahmen an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen betrachtet. Die Stichprobe für diese Untersuchungen umfasst Bedarfsgemeinschaften, in denen in den Jahren 2014 oder 2015 ein Kind geboren wurde und die zumindest am Tag der Geburt des Kindes Arbeitslosengeld II bezogen. Die Erwerbsverläufe von Müttern und Vätern weisen darauf hin, dass vor allem Frauen die Betreuung der Kinder übernehmen und für den Arbeitsmarkt nicht verfügbar sind. Ein wesentlicher Teil der Mütter in der Stichprobe ist in den ersten drei Lebensjahren des Kindes als „nicht arbeitsuchend” gemeldet, während der Anteil von Müttern in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung mit dem Alter des Kindes zunimmt, aber während des Beobachtungszeitraums niedrig bleibt. Nach dem dritten Geburtstag des Kindes zeigt sich insgesamt ein Sprung in den Arbeitsuchendmeldungen von Frauen und ein geringer Anstieg in den Teilnahmen an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. Dieses Muster ist vor allem auf westdeutsche Frauen zurückzuführen, den bei ostdeutschen Frauen nehmen sowohl die Arbeitsuchendmeldungen als auch die Beschäftigungsquote bereits nach dem ersten Geburtstag des Kindes sprunghaft zu. Die Erwerbsverläufe von Vätern scheinen hingegen kaum von der Geburt ihres Kindes beeinflusst zu werden, sie sind durchgehend häufiger in Beschäftigung bzw. arbeitsuchend gemeldet als Frauen. Auch nach dem dritten Geburtstag des Kindes zeigen sich allenfalls geringe Veränderungen in den Erwerbsverläufen der Väter. Mütter werden im Beobachtungszeitraum dieser Studie in den ersten drei Lebensjahren ihres Kindes insgesamt nur sehr eingeschränkt aktiviert. Sowohl die durchschnittliche Anzahl der Betreuungstermine je Jobcenter als auch der Anteil an Frauen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind deutlich geringer als die entsprechenden Zahlen für Väter. Jedoch zeigen sich für Mütter auch bei der Aktivierungsintensität wesentliche Unterschiede zwischen ost- und westdeutschen Jobcentern. Mütter in ostdeutschen Jobcentern nehmen bereits nach dem ersten Geburtstag ihres Kindes zunehmend Betreuungstermine wahr und an Maßnahmen teil, während sich bei Müttern in westdeutschen Jobcentern vor allem nach dem dritten Geburtstag des Kindes eine Zunahme der Aktivierungsintensität zeigt. Rund vier Jahre nach der Geburt ihres Kindes sind etwas weniger als 20 Prozent der westdeutschen Mütter sozialversicherungspflichtig beschäftigt, aber rund 28 Prozent der ostdeutschen Mütter. Kausale Effekte frühzeitiger Aktivierung auf die Erwerbschancen der Eltern lassen sich mit den vorliegenden Daten jedoch nicht bestimmen, unter anderem weil sich die Teilnehmenden an frühzeitigen Aktivierungsmaßnahmen von denjenigen unterscheiden, die nicht teilnehmen. Im Rahmen eines Feldexperiments ließe sich für derartige (Selbst-)Selektionen kontrollieren, da die Zielgruppe zufällig einer Interventions- und Kontrollgruppe zugeordnet werden könnte. Aufgrund der Zufallszuordnung könnten spätere Unterschiede in den Arbeitsmarktergebnissen zwischen beiden Gruppen als kausale Effekte der Intervention (z.B. eine intensivere Frühaktivierung) interpretiert werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Artmann, Elisabeth;
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  • Literaturhinweis

    Personalized Support in Youth Labor Market Policy: The Role of Youth Career Agencies (2023)

    Assmann, Marie-Luise;

    Zitatform

    Assmann, Marie-Luise (2023): Personalized Support in Youth Labor Market Policy. The Role of Youth Career Agencies. Wiesbaden: Springer Fachmedien Wiesbaden, 231 S.

    Abstract

    "In the face of increasing youth unemployment across Europe, innovative approaches to youth labor market policy are crucial. One such approach is the introduction of ‘one-stop shops’ for young people. Here, employment offices and other actors, such as youth social services, cooperate to offer young people coordinated advice from a single source. The impact of their introduction upon the young people that use them is, thus far, under-researched. This study begins to fill this gap by outlining the support approach of the German ‘youth career agencies’ that centers on gaining a more complete picture of the young person’s life situation in order to offer them a range of possible support programs. The study interrogates whether the youth career agencies do offer more personalized advice for young people during their transition to employment than classical job center teams. It argues that, if the cooperative relationships between the actors involved in the youth career agencies are of good quality, more personalized support is likely to be offered there. However, personalized support in youth career agencies is still limited by the diverse specifications and target figures demanded of job centers by the Federal Employment Agency and also influenced by the professional background of the individual caseworkers." (Publisher information, IAB-Doku) ((en))

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    Inhaltsverzeichnis vom Verlag
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  • Literaturhinweis

    Barrieren der Inanspruchnahme monetärer Leistungen für Familien: Abschlussbericht (2023)

    Baisch, Benjamin; Zollner, Corinna; Boll, Christina ; Castiglioni, Laura; Müller, Dagmar;

    Zitatform

    Baisch, Benjamin, Dagmar Müller, Corinna Zollner, Laura Castiglioni & Christina Boll (2023): Barrieren der Inanspruchnahme monetärer Leistungen für Familien. Abschlussbericht. München, 108 S. DOI:10.36189/DJI202305

    Abstract

    "Die vorliegende Studie ist das zweite Teilprojekt des vom BMFSFJ geförderten Projekts „Familien mit Migrationshintergrund (migfam)“. Ein bis zwei Drittel der Haushalte, die in Deutschland zum Bezug von Grundsicherungsleistungen berechtigt sind, nehmen diese nicht in Anspruch. Auch familienpolitische Leistungen erreichen häufig nicht die Zielgruppen, für die sie gedacht sind. Die Nichtinanspruchnahme monetärer Leistungen ist ein politisches Problem, weil die mit den Leistungen verbundenen Ziele, etwa die Bekämpfung von Armut oder der Ausgleich familienbedingter Lasten, schwerer erreicht werden. Daher ist es wichtig, die Gründe zu verstehen, die zur Nichtinanspruchnahme führen, um darauf aufbauend Strategien zu entwickeln, die Menschen die Verwirklichung ihrer sozialen Rechte erlauben. Das Projekt, dessen Ergebnisse im vorliegenden Bericht dargestellt werden, hat sich vor diesem Hintergrund eingehend mit der Literatur zur Nichtinanspruchnahme monetärer Leistungen befasst und dabei insbesondere die Barrieren der Inanspruchnahme für Migrantinnen und Migranten in den Blick genommen. Diese liegen teils schon im rechtlichen Ausschluss von bestimmten Leistungen, der Fokus im Projekt lag jedoch auf der Nichtinanspruchnahme von Leistungen trotz Anspruchsberechtigung. Hauptziel der Studie war es, den Forschungsstand zu (migrationsspezifischen) Barrieren der Inanspruchnahme zu sichten, das Potenzial vorhandener Surveys für weitergehende Analysen zu prüfen und Ideen für anschlussfähige Forschungen zu entwickeln. Aus der Literatur lässt sich ableiten, dass es vor allem bürokratische Hürden sind, die Menschen an der Inanspruchnahme von Leistungen hindern, z.B. komplexe Antragsverfahren, zu erbringende Nachweise oder die unzureichende Abstimmung zwischen den einzelnen Leistungssystemen. Hinzu kommen Unkenntnis und mangelnde Information über Rechtsansprüche, Sprachbarrieren, Schamgefühle sowie stigmatisierende und diskriminierende Erfahrungen der Antragstellenden. Teilweise wird auch kein Bedarf gesehen, etwa, weil die Leistungshöhe im Vergleich zum Beantragungsaufwand zu gering erscheint. Die Gründe für die Nichtinanspruchnahme monetärer Leistungen sind allerdings noch nicht hinreichend erforscht. Beispielsweise ist unklar, wie die einzelnen Einflussfaktoren zusammenwirken. Auch über regionale und gruppenspezifische Unterschiede der (Nicht-)Inanspruchnahme ist wenig bekannt. Die Auswertung vorhandener Bevölkerungssurveys führt nur bedingt weiter, weil relevante Informationen teils gar nicht erhoben werden und die Repräsentativität und Aussagekraft der Daten begrenzt ist. Sinnvoll wären, je nach Fragestellung, auch qualitative und experimentelle Studien. Insgesamt empfiehlt sich daher ein Mixed Methods-Ansatz, der die Seite der Anspruchsberechtigten ebenso wie die der Verwaltung in den Blick nimmt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Ukrainerinnen und Ukrainer in der Grundsicherung: Über ein Drittel der Erwerbsfähigen ist alleinerziehend (2023)

    Bruckmeier, Kerstin ; Hauptmann, Andreas; Hohmeyer, Katrin; Keita, Sekou ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Andreas Hauptmann, Katrin Hohmeyer & Sekou Keita (2023): Ukrainerinnen und Ukrainer in der Grundsicherung: Über ein Drittel der Erwerbsfähigen ist alleinerziehend. In: IAB-Forum H. 23.02.2023 Nürnberg, 2023-02-20. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230222.01

    Abstract

    "In Deutschland wurden bislang rund eine Million Geflüchtete aus der Ukraine registriert, rund 96 Prozent sind ukrainische Staatsangehörige. Seit Juni 2022 können Geflüchtete aus der Ukraine bei Hilfebedürftigkeit Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beantragen. Insbesondere Altersstruktur und durchschnittliches Qualifikationsniveau, aber auch institutionelle Rahmenbedingungen sprechen dafür, dass ihre Beschäftigungsperspektiven vergleichsweise günstig sind. Eine besondere Bedeutung für die Arbeitsmarktintegration dürfte aber der Kinderbetreuung zukommen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Teilhabechancengesetz: Männer in geförderter Beschäftigung arbeiten im Schnitt fünf Wochenstunden mehr als Frauen (Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“) (2023)

    Coban, Mustafa ; Friedrich, Martin;

    Zitatform

    Coban, Mustafa & Martin Friedrich (2023): Teilhabechancengesetz: Männer in geförderter Beschäftigung arbeiten im Schnitt fünf Wochenstunden mehr als Frauen (Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“). In: IAB-Forum H. 04.07.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230704.01

    Abstract

    "Männer, die über das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ gefördert werden, haben deutlich höhere wöchentliche Arbeitszeiten als geförderte Frauen – und erzielen entsprechend höhere Monatsverdienste. Bei den Stundenlöhnen hingegen gibt es allenfalls marginale Unterschiede." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Coban, Mustafa ; Friedrich, Martin;
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  • Literaturhinweis

    Problembewältigung oder Erwerbsarbeit first?: Wünsche von Bürgergeldbezieher:innen mit Suchtverhalten an Unterstützungsangebote – empirische Einblicke (2023)

    Enggruber, Ruth; Lauber, Dominique M. ;

    Zitatform

    Enggruber, Ruth & Dominique M. Lauber (2023): Problembewältigung oder Erwerbsarbeit first? Wünsche von Bürgergeldbezieher:innen mit Suchtverhalten an Unterstützungsangebote – empirische Einblicke. In: Soziale Passagen, Jg. 15, H. 2, S. 399-415. DOI:10.1007/s12592-023-00474-4

    Abstract

    "Zusammenfassung Menschen mit Suchtverhalten, die Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch II beziehen, zu ihren Wünschen an für sie hilfreiche Unterstützungsangebote zu befragen und aus ihren Schilderungen herauszuarbeiten, welche Bedeutung für sie Erwerbarbeit hat, fordert die Forschenden zu kritischen Selbstvergewisserungen heraus. Denn die qualitative Studie, die im Rahmen eines Modellprojekts, gefördert vom Bundesarbeitsministerium, durchgeführt wurde, berührt vier kritische Fachdebatten in der Sozialen Arbeit. Neben der (1) sozialpolitischen Aktivierungsprogrammatik sind hier v. a. die (2) Bezeichnung von Menschen mit Suchtverhalten sowie (3) methodologische Einwände gegen subjektorientierte Forschungsperspektiven und (4) Case Management bedeutsam. Nach der Positionierung in diesen Fachdebatten werden empirische Einblicke dazu gewährt, dass die Frage „Problembewältigung oder Erwerbsarbeit first?“ differenziert beantwortet wird. Ferner äußern die Bürgergeldbezieher:innen mit Suchtverhalten diverse Wünsche an die Unterstützung im Jobcenter und andere Hilfsangebote. Vor allem wünschen sie sich vom Jobcenter, dass es dort nicht nur um die Vermittlung in Erwerbsarbeit gehen sollte, sondern weitere und damit hybride Zielsetzungen verfolgt werden sollten." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Springer-Verlag)

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  • Literaturhinweis

    Umsetzung des § 16i SGB II Teilhabechancengesetz durch die Jobcenter: Zwischen Sozialem Arbeitsmarkt und Integrationsinstrument (2023)

    Englert, Kathrin; Kupka, Peter; Gottwald, Markus; Globisch, Claudia;

    Zitatform

    Englert, Kathrin, Claudia Globisch, Markus Gottwald & Peter Kupka (2023): Umsetzung des § 16i SGB II Teilhabechancengesetz durch die Jobcenter: Zwischen Sozialem Arbeitsmarkt und Integrationsinstrument. (IAB-Kurzbericht 10/2023), Nürnberg, 8 S. DOI:10.48720/IAB.KB.2310

    Abstract

    "Seit der Einführung des Teilhabechancengesetzes steht den Jobcentern mit § 16i SGB II eine Förderung zur Verfügung, die der Kernidee eines Sozialen Arbeitsmarkts nahekommt. Die Jobcenter begrüßen das neue Instrument, in seiner Deutung und Umsetzung zeigen sich jedoch erhebliche Unterschiede. Die Zielsetzung der jeweiligen Jobcenter wird von der Arbeitsmarktlage sowie der internen und externen Steuerung beeinflusst. Ihr Grundverständnis des Instruments beeinflusst auch wesentliche Aspekte der Umsetzung: Die Auswahl der Geförderten, die Akquise der Arbeitgebenden sowie das Coaching. Insgesamt ist „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ in der Umsetzung je nach Ausrichtung des Jobcenters nicht hauptsächlich an den Prinzipien eines Sozialen Arbeitsmarkts ausgerichtet: In Jobcentern der Variante Arbeitsmarktintegration wird die Förderung - anders als bei Jobcentern der Variante Sozialer Arbeitsmarkt - primär als Integrationsinstrument genutzt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Kupka, Peter; Globisch, Claudia;

    Weiterführende Informationen

    Kontextfaktoren der Umsetzungsvarianten
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  • Literaturhinweis

    Teilhabechancengesetz: Warum die Zuweisungspraxis in den Jobcentern Frauen benachteiligt (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt") (2023)

    Englert, Kathrin; Globisch, Claudia; Kupka, Peter;

    Zitatform

    Englert, Kathrin, Claudia Globisch & Peter Kupka (2023): Teilhabechancengesetz: Warum die Zuweisungspraxis in den Jobcentern Frauen benachteiligt (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 26.09.2023. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230926.01

    Abstract

    "Der Lohnkostenzuschuss „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ beinhaltet eine deutlich höhere und längere finanzielle Förderung von Betrieben, die Langzeitarbeitslose einstellen, als der Eingliederungszuschuss. In den Jobcentern wird beiden Förderinstrumenten nicht selten attestiert, dass sie gleichermaßen geeignet sind, arbeitsmarktferne Personen in reguläre Beschäftigung zu bringen. Dies stimmt jedoch nur bedingt, wie eine aktuelle IAB-Studie zeigt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Globisch, Claudia; Kupka, Peter;
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  • Literaturhinweis

    Jobcenter-Angebote für erziehende Leistungsberechtigte im Kontext von § 10 SGB II: Eine Bestandsaufnahme (2023)

    Falkenhain, Mariella ; Wagner, Ellen; Dobrovolski, Emilie; Hirseland, Andreas;

    Zitatform

    Falkenhain, Mariella, Andreas Hirseland, Emilie Dobrovolski & Ellen Wagner (2023): Jobcenter-Angebote für erziehende Leistungsberechtigte im Kontext von § 10 SGB II: Eine Bestandsaufnahme. (IAB-Forschungsbericht 22/2023), Nürnberg, 44 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2322

    Abstract

    "Grundsicherungsbeziehende sind verpflichtet, regelmäßigen Einladungen zu Beratungs- und Vermittlungsgesprächen im Jobcenter nachzukommen, Suchaktivitäten nachzuweisen, Vermittlungsvorschlägen zu folgen oder an Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit oder zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt teilzunehmen. Für Leistungsbeziehende ist die Aufnahme einer Beschäftigung oder Teilnahme an einer Fördermaßnahme jedoch laut Gesetz dann nicht zumutbar, wenn dies die Erziehung des Kindes gefährden würde (§ 10 Absatz 1 Nummer 3 SGB II). Auf die Unzumutbarkeit berufen sich meistens Mütter mit einem oder mehreren Kindern unter drei Jahren. Die Jobcenter sind dazu angehalten, auch Leistungsbeziehende zu beraten und zu unterstützen, die sich auf die Unzumutbarkeit berufen. Aufgrund der begrenzten Mitwirkungspflichten kann eine Inanspruchnahme zumeist nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Auf Grundlage einer teilstandardisierten Online-Befragung unter allen Jobcentern, die in Form „gemeinsamer Einrichtungen“ organisiert sind, geht dieser Forschungsbericht der Frage nach, ob und wie Jobcenter auf spezielle (Förder)bedarfe von Eltern kleiner Kinder eingehen, mit welchen Angeboten sie das tun und welche Erfahrungen sie in ihrer täglichen Arbeit mit der Zielgruppe machen. Die Umfrage zeigt, dass 57 Prozent der befragten Jobcenter spezielle Angebote für Erziehende mit Kind(ern) unter drei Jahren haben. Dabei werden zielgruppenspezifische Angebote am häufigsten von Jobcentern im städtischen Raum berichtet. Etwas seltener als im städtischen Raum sind derartige Angebote bei Jobcentern in ländlichen Regionen, in denen wenige weibliche Leistungsbeziehende mit Kleinkind wohnen, sowie in Metropolregionen, wo diese Zielgruppe überproportional groß ist. Meist handelt es sich bei den entsprechenden Angeboten um individuelle Beratungsangebote, deutlich seltener um Maßnahmen mit direktem Arbeitsmarktbezug. Positive Erfahrungen machen Jobcenter vor allem mit solchen Angeboten, die auf eine Stabilisierung der Lebenslagen von Erziehenden abzielen. Die befragten Jobcenter benennen zahlreiche strukturell limitierende Faktoren wie fehlende Möglichkeiten der veranstaltungsbegleitenden Kinderbetreuung oder begrenzte Mobilität im ländlichen Raum. Diese Faktoren erschweren die kontinuierliche Durchführung zielgruppenspezifischer Angebote und können dazu führen, dass viele Betroffene nicht erreicht werden bzw. nicht teilnehmen können. Die sich aus der Rechtslage ergebenden eingeschränkten Verpflichtungsmöglichkeiten werden von den Jobcentern unterschiedlich bewertet. Einige Jobcenter sehen in ihnen ein Hemmnis für die Mitwirkung von Eltern; andere betrachten die Rechtslage als Chance, neue Wege zu gehen und strukturelle (Zugangs)Barrieren mit innovativen Konzepten zu überwinden. Letztere beurteilen ihre Arbeit mit der Zielgruppe am positivsten. Für diesen Forschungsbericht wurde die konzeptionelle Vielfalt der vorhandenen Angebote für Eltern von unter dreijährigen Kindern – von Kontakt- und Beratungsangeboten bis hin zu Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung – anhand eines Stufenmodells geordnet. Angebotsportfolios, die mehrere Stufen umfassen, werden von knapp 25 Prozent der befragten Jobcenter berichtet. Dort wo vorhanden, werden diese prozessorientierten Förderstrategien positiv beurteilt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Intergenerational Transmission of Welfare Benefit Receipt: Evidence from Germany (2023)

    Feichtmayer, Jennifer; Riphahn, Regina T.;

    Zitatform

    Feichtmayer, Jennifer & Regina T. Riphahn (2023): Intergenerational Transmission of Welfare Benefit Receipt: Evidence from Germany. (CESifo working paper 10835), München, 58 S.

    Abstract

    "We study the intergenerational transmission of welfare benefit receipt in Germany. We first describe the correlation between welfare receipt experienced in the parental household and subsequent own welfare receipt of young adults. In a second step, we investigate whether the observed correlations reflect causal effects of past welfare experience. We use family fixed effects estimations and Gottschalk's (1996) approach and take advantage of the long-running German Socio-Economic Panel Survey to contribute to a sparse literature. We find strong positive correlations between parental and own welfare receipt. These patterns do, however, not persist after controlling for unobserved heterogeneities. Therefore, our results suggest that the strong intergenerational correlation of welfare benefit receipt is determined by family background rather than by the experience of parental welfare benefit receipt." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Kinder- und Jugendarmut in Deutschland (2023)

    Funcke, Antje; Menne, Sarah;

    Zitatform

    Funcke, Antje & Sarah Menne (2023): Kinder- und Jugendarmut in Deutschland. (Factsheet / Bertelsmann Stiftung), Gütersloh, 31 S.

    Abstract

    "In Deutschland sind im Jahr 2021 2,88 Millionen Kinder unter 18 Jahren sowie 1,55 Millionen junge Erwachsene (18 bis unter 25 Jahre) armutsgefährdet (im Jahr 2021). Das heißt: Mehr als jedes fünfte Kind ist von Armut bedroht. Betroffen sind vor allem Kinder in Alleinerziehenden- und Mehrkindfamilien. Bei den jungen Erwachsenen unter 25 Jahren ist jede:r Vierte armutsgefährdet – sie haben damit das höchste Armutsrisiko aller Altersgruppen in Deutschland. Viele dieser jungen Menschen benötigen SGB II-Leistungen, um über die Runden zu kommen. Das Factsheet liefert Daten zur Armutsgefährdung und zum SGB II-Bezug von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf Bundes-, Bundesländer- und soweit möglich auch auf regionaler Ebene. Anhand aktueller Forschungsbefunde zeigt es, dass ein Aufwachsen in Armut junge Menschen begrenzt, beschämt und ihr Leben heute, aber auch in der Zukunft maßgeblich prägt und bestimmt. Denn Armut führt dazu, dass sie in nahezu allen Lebensbereichen – wie Bildung, Gesundheit und gesellschaftliche Teilhabe – Benachteiligungen erleben. Kinder- und Jugendarmut ist seit Jahren ein ungelöstes strukturelles Problem in Deutschland. Die aktuellen Krisen und die damit einhergehenden Preissteigerungen verschärfen die Situation weiter. Die Vermeidung von Kinder- und Jugendarmut muss daher jetzt politisch Priorität haben. Die von der Koalition anvisierte Einführung einer Kindergrundsicherung ist daher ein richtiger und wichtiger Schritt. Sie muss aber auch so gestaltet sein, dass sie Armut wirksam vermeidet und an den tatsächlichen Bedarfen von Kindern und Jugendlichen orientiert ist. Daneben benötigen junge Menschen eine grundlegende BAföG-Reform sowie eine Ausbildungsgarantie, die insbesondere auch armutsbetroffenen jungen Menschen Zugang zu einer vollqualifizierenden Berufsausbildung eröffnet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Was die Bürgergeldreform für junge Erwachsene bedeutet (2023)

    Grühn, Corinna;

    Zitatform

    Grühn, Corinna (2023): Was die Bürgergeldreform für junge Erwachsene bedeutet. In: Soziale Sicherheit, Jg. 72, H. 8-9, S. 309-314.

    Abstract

    "Das SGB II hat mit seiner Einführung zum 1. Januar 2005 die Systematik der Transferleistungen neu geordnet. Diverse Regelungen im SGB II betreffen beziehungsweise betrafen Menschen unter 25 Jahren (U25) im Leistungsbezug auf besondere Art und Weise. Die Gesetzesänderungen des SGB II durch das Bürgergeld-Gesetz zum 1. Januar 2023 beziehungsweise 1. Juli 2023 sollten zu einer grundlegenden Weiterentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende führen, um die soziale Sicherung in Deutschland zukunftsfest aufzustellen. Die U25 sind bei der Einführung des SGB II 2005 aufgrund einer hohen Jugenderwerbslosigkeit in diversen Regelungen besonders in den Blick genommen worden – und dies nicht unbedingt zu ihrem Vorteil. Nachfolgend soll daher untersucht werden, ob und wie der Gesetzgeber durch die Bürgergeldreform die U25 im Rechtskreis SGB II besonders behandelt und ob es weitergehender Unternehmungen bedarf, um diesen Personenkreis in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu integrieren." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Do Supplementary Jobs for Welfare Recipients Increase the Chance of Welfare Exit? Evidence from Germany (2023)

    Mosthaf, Alexander; Schwarz, Stefan ; Schank, Thorsten ;

    Zitatform

    Mosthaf, Alexander, Thorsten Schank & Stefan Schwarz (2023): Do Supplementary Jobs for Welfare Recipients Increase the Chance of Welfare Exit? Evidence from Germany. In: Industrial Relations online erschienen am 28.09.2023, S. 1-34. DOI:10.1111/irel.12339

    Abstract

    "Welfare recipients in Germany are allowed to take up supplementary jobs while receiving welfare. In the present study, we use the German Panel Study “Labour Market and Social Security” (PASS) for the years 2006 - 2014 to analyze the impact of these supplementary jobs on the chances of welfare exit. Dynamic multinomial logit models controlling for unobserved heterogeneity and endogenous initial conditions reveal that full-time employed men and women are more likely to exit welfare into employment than their non-employed counterparts. For supplementary part-time jobs, however, we find no or (only in some specifications for men) much smaller stepping stone effects." (Author's abstract, IAB-Doku, © Wiley) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Schwarz, Stefan ;
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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen: Viele Betriebe kennen das Teilhabechancengesetz nicht (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt") (2023)

    Pohlan, Laura ; Ramos Lobato, Philipp;

    Zitatform

    Pohlan, Laura & Philipp Ramos Lobato (2023): Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen: Viele Betriebe kennen das Teilhabechancengesetz nicht (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 21.04.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230421.01

    Abstract

    "Mit dem Teilhabechancengesetz wurde das Förderinstrumentarium der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum Jahresbeginn 2019 erweitert. Seither sind zwei weitere Lohnkostenzuschüsse für Betriebe verfügbar. Die Jobcenter erstatten Betrieben einen erheblichen Teil des anfallenden Arbeitsentgelts, wenn diese besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose einstellen. Die mit diesem Gesetz geschaffenen Fördermöglichkeiten sind allerdings großen Betrieben weitaus häufiger bekannt als kleinen und mittleren. Dies zeigt eine Betriebsbefragung des IAB." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Pohlan, Laura ; Ramos Lobato, Philipp;
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