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Dossier

SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende

Im Sozialgesetzbuch II "Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende" stehen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente unter dem Leitgedanken des Förderns und Forderns. Das Gesetz regelt die Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit, die Anreize und Sanktionen sowie die Trägerschaft der Grundsicherung (Gemeinsame Einrichtungen/Jobcenter bzw. optierende Kommunen). Das IAB hat den gesetzlichen Auftrag, die Wirkungen zu untersuchen.

Diese IAB-Infoplattform bietet Zugänge zur Diskussion um das Gesetz und dessen Umsetzung sowie zu den sozioökonomischen Hintergründen und Auswirkungen.

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im Aspekt "Experimentierklausel"
  • Literaturhinweis

    Participating in a panel survey: Changes respondents' labour market behaviour (2018)

    Bach, Ruben L. ; Eckmann, Stephanie;

    Zitatform

    Bach, Ruben L. & Stephanie Eckmann (2018): Participating in a panel survey. Changes respondents' labour market behaviour. In: Journal of the Royal Statistical Society. Series A, Statistics in Society, Jg. 17, H. 3, S. 443-456., 2018-03-01. DOI:10.1111/rssa.12367

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  • Literaturhinweis

    Evaluation der Aufgabenträgerschaft nach dem SGB II 2005-2008: Abschlussbericht (2009)

    Hesse, Joachim Jens; Rüdiger, Ronald; Götz, Alexander; Schubert, Simon;

    Zitatform

    Hesse, Joachim Jens & Alexander Götz (2009): Evaluation der Aufgabenträgerschaft nach dem SGB II 2005-2008. Abschlussbericht. (Schriften des Deutschen Landkreistages), Berlin, 321 S.

    Abstract

    Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat das Internationale Institut für Staats- und Europawissenschaften (ISE) mit einer Untersuchung zu den administrativen, organisatorischen und staats- wie kommunalpolitischen Auswirkungen der unterschiedlichen Modelle zur Aufgabenträgerschaft nach dem SGB II beauftragt. Der Endbericht fasst die Ergebnisse der Evaluation einer dreieinhalbjährigen Begleitung der Aufgabenwahrnehmung (2005-2008) zusammen (Teil A). Einen Schwerpunkt bildet dabei die detaillierte und schrittweise ausdifferenzierte flächendeckende Befragung aller Landkreise und Optionsstädte sowie ihrer örtlichen Grundsicherungsstellen (Teil B). Die beiden Teile des Untersuchungsberichts wurden identisch strukturiert, um eine Zuordnung der empirischen Erkenntnisse zu erleichtern. Hierbei geht der Gutachter jeweils in einem ersten Kapitel auf die Trägerentscheidung und das Trägerverhältnis als gleichsam zusammenfassende Indikatoren für die Funktionalität des neuen Leistungssystems ein. Es folgen Betrachtungen zur Handlungssituation, zur äußeren Struktur, zur Binnen- und Prozessorganisation sowie zu den Schnittstellen mit kommunalen und Agenturaufgaben. Behandelt werden außerdem der Personal- und Ressourceneinsatz im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die Klientel- und Leistungsstruktur, sozialintegrative Maßnahmen nach Paragraph 16a SGB II sowie Gesichtspunkte der Aufsicht und Steuerungsfähigkeit. Auf dieser Grundlage legt der Gutachter einen Modellvergleich im Rahmen des gesetzlich verfügten Systemwettbewerbs vor. Dessen Bilanzierung und die Bewertung von künftigen Trägervarianten durch die befragten Kommunen führen ihn zu einer Reihe von Empfehlungen, die pragmatische Lösungen für ein konkurrenzfähiges und wettbewerbsbasiertes System vorsehen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Konstitutionelles Experiment als Governanceform: zur Rolle der Experimentierklausel in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (2009)

    Kaps, Petra;

    Zitatform

    Kaps, Petra (2009): Konstitutionelles Experiment als Governanceform. Zur Rolle der Experimentierklausel in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. In: S. Botzem, J. Hofmann, S. Quack, G. F. Schuppert & H. Straßheim (Hrsg.) (2009): Governance als Prozess : Koordinationsformen im Wandel (Schriften zur Governance-Forschung, 16), S. 607-633.

    Abstract

    Der Beitrag untersucht, welche Wirkung die Einführung der Experimentierklausel in das SGB II im Rahmen der Hartz-IV-Reformen auf die institutionellen Regelungsstrukturen des Politikfeldes der Arbeitsmarktpolitik hat. Die zentrale These lautet, 'dass im beschriebenen Politikfeld zur Lösung eines Rechtsetzungsdilemmas über die Experimentierklausel eine neue Governanceform eingeführt wurde, die sich als hoch komplexe und dynamische Form von Governancemodi darstellt und die sowohl die Governance jedes Umsetzungsmodells als auch die strategischen Interaktionsbeziehungen zwischen den Modellen strukturiert'. Diese neue Governanceform wird als 'konstitutionelles Experiment' definiert und beschrieben. Danach wird untersucht, welche Eigeninteressen kollektiver Akteure in die Entwicklung der gesetzlichen Regelungsstrukturen, und speziell der Experimentierklausel eingeflossen sind, und es werden die Folgen der neuen Governanceform für die jeweiligen Regelungsstrukturen in den einzelnen Modellen der Aufgabenwahrnehmung diskutiert. Im Anschluss daran wird der Zusammenhang zwischen der Veränderung von Regelungsstrukturen auf übergeordneten Ebenen und Prozessen der Institutionalisierung von Regelungsstrukturen und Governancemodi auf untergeordneten Ebenen untersucht. Die Autorin kommt zu dem Schluss, dass die Interaktion des privaten Wettbewerbsmodus mit staatlichen und privat-öffentlich gemischten Modi der Leistungserbringung im Zeitverlauf zu Wettbewerbsverzerrungen führen, deren Konsequenzen abschließend erläutert werden. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Die institutionelle Umsetzung von "Hartz IV" (2009)

    Knigge, Arnold;

    Zitatform

    Knigge, Arnold (2009): Die institutionelle Umsetzung von "Hartz IV". In: ZFSH/SGB. Sozialrecht in Deutschland und Europa, Jg. 48, H. 9, S. 526-543.

    Abstract

    "Am 20.12.2007 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die gesetzliche Konstruktion der Arbeitsgemeinschaft als Mischverwaltung für verfassungswidrig erklärt und bis Ende 2010 eine verfassungsfeste Lösung gefordert. Im Folgenden werden zunächst die Entscheidung des BVerfG und der damit gesetzte Rahmen einer notwendigen Neuregelung dargestellt. Anschließend werden die bisherigen politischen Versuche einer institutionellen Reform zusammengefasst und die Ergebnisse der wissenschaftlichen Vergleichsuntersuchungen zwischen Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen wiedergegeben. Schließlich werden die Ziele und Ansatzpunkte der bis Ende 2010 fälligen Reform untersucht." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    SGB II: die Lehren aus der Evaluationsforschung nach § 6c (2009)

    Lange, Joachim;

    Zitatform

    Lange, Joachim (Hrsg.) (2009): SGB II. Die Lehren aus der Evaluationsforschung nach § 6c. (Loccumer Protokolle 2009,09), Rehburg-Loccum, 396 S.

    Abstract

    Der Gesetzgeber hat mit der Schaffung der Experimentierklausel nach Paragraph 6c SGB II, die die alleinige Wahrnehmung der Aufgaben des SGB II durch die zugelassenen kommunalen Träger (zkT) ermöglicht, eine vergleichende Wirkungsforschung über die Erfahrungen mit den alternativen Modellen der Aufgabenwahrnehmung eingefordert. Im März 2009 veranstaltete die Evangelische Akademie Loccum eine Tagung zu der Herangehensweise der Wirkungsforschung, ihren Ergebnissen und über den Umgang mit den Ergebnissen. Teilnehmer der Tagung waren Vertreterinnen und Vertreter von Wissenschaft, Politik, Verwaltung und gesellschaftlichen Gruppen. Der Band dokumentiert die Beiträge und Diskussionen der Tagung und zieht Lehren für eine zukünftige Verbesserung der Umsetzung des SGB II.

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  • Literaturhinweis

    Makroevaluation der SGB II-Grundsicherungsstellen (2009)

    Werding, Martin ; Hofmann, Herbert; Munz, Sonja; Holzner, Christian; Büttner, Thiess;

    Zitatform

    Werding, Martin, Thiess Büttner, Herbert Hofmann, Christian Holzner & Sonja Munz (2009): Makroevaluation der SGB II-Grundsicherungsstellen. (ifo-Beiträge zur Wirtschaftsforschung 33), München, 264 S.

    Abstract

    "Gegenstand der Studie ist ein Performancevergleich von Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) und zugelassenen kommunalen Trägern (zkT) nach § 6a SGB II zugespitzt in der Frage: 'Was wäre geschehen, wenn deutschlandweit entweder das ARGE-Modell oder die kommunale Trägerschaft eingeführt worden wäre?'. In methodischer Hinsicht basiert die Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II auf einer Analyse der Wirkungen unterschiedlicher Formen der Aufgabenwahrnehmung im SGB II auf regionaler Ebene unter Berücksichtigung von regionalen Besonderheiten und gesamtwirtschaftlichen Wirkungszusammenhängen, darunter insbesondere interregionalen Verflechtungen sowie Substitutions-, Verdrängungs- und Mitnahmeeffekten. Ergänzt werden die multivariaten ökonometrischen Schätzungen durch Simulationen der Einkommensperspektive Arbeitssuchender sowie die Bestimmung der fiskalischen Effekte der beiden Formen der Aufgabenwahrnehmung im Falle einer deutschlandweiten Einführung einer Trägerschaft." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Konzept und Ziel der "Experimentierklausel" nach § 6c SGB II im System der Grundsicherung (2009)

    Zitatform

    (2009): Konzept und Ziel der "Experimentierklausel" nach § 6c SGB II im System der Grundsicherung. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 62, H. 1, S. 20-57.

    Abstract

    "Zum 1. Januar 2005 wurden die beiden Sicherungssysteme der Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für erwerbsfähige Hilfebedürftige zusammengeführt. Sowohl die Bundesagentur für Arbeit als auch die kreisfreien Städte und Kreise sind Träger der Leistungen. In der Regel finden sich beide Träger in 'Arbeitsgemeinschaften' (ARGEn) zusammen, um sämtliche Leistungen aus einer Hand zu erbringen. Die Experimentierklausel (§ 6a SGB II) zur Weiterentwicklung der Grundsicherung erlaubt aber auch, dass an Stelle der ARGEn als Träger der Leistung im Wege der Erprobung auch kommunale Träger zugelassen werden können. Durch eine Evaluierung, die im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erfolgte, sollte herausgearbeitet werden, wo die Stärken und die Schwächen des jeweiligen Modells liegen. Im Zentrum des Interesses stand dabei insbesondere die Frage, welchem Träger die (Re-)Integration in den Arbeitsmarkt, die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und die soziale Stabilisierung der Hilfebedürftigen besser gelingt. Zur Bearbeitung dieses Forschungsauftrages wurden insgesamt vier Evaluationsaufträge vergeben. Im Folgenden wird von allen vier Untersuchungsaufträgen eine Kurzfassung der erzielten Ergebnisse vorgestellt.
    Im Untersuchungsfeld 1 stand die Frage im Vordergrund, ob und in welchem Maße sich bei der Umsetzung des SGB II in den Grundsicherungsstellen systematische Unterschiede oder Gemeinsamkeiten zwischen ARGEn und zkT beobachten lassen.
    Für das Untersuchungsfeld 2 stellte sich die Aufgabe, die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags bei den kommunalen Trägern und bei den ARGEn zu untersuchen.
    Im Untersuchungsfeld 3 wurden unterschiedliche Ansätze zur Eingliederung im Hinblick auf ihre Wirksamkeit verglichen.
    Untersuchungsfeld 4 beschäftigte sich mit den Wirkungen unterschiedlicher Formen der Aufgabenwahrnehmung im SGB II auf regionaler Ebene. Die Ergebnisse von Schätzungen zeigen, dass die Wahrscheinlichkeit, den Leistungsbezug zu verlassen, für die von ARGEn betreuten Hilfebedürftigen höher ist." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II: vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "Zugelassener kommunaler Träger" und "Arbeitsgemeinschaft". Untersuchungsfeld 3: "Wirkungs- und Effizienzanalyse". Abschlussbericht (2008)

    Boockmann, Bernhard;

    Zitatform

    (2008): Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II. Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "Zugelassener kommunaler Träger" und "Arbeitsgemeinschaft". Untersuchungsfeld 3: "Wirkungs- und Effizienzanalyse". Abschlussbericht. Mannheim u.a., 447 S.

    Abstract

    "Im SGB II ist in §6a die Experimentierklausel enthalten, durch die unterschiedliche Formen der Trägerschaft für einen befristeten Zeitraum im Wettbewerb zwischen den Agenturen für Arbeit und den Kommunen erprobt werden. Das Zusammenspiel der SGB II-Träger ist in drei unterschiedlichen Modellen der Aufgabenwahrnehmung organisiert. Im Regelfall errichten die Träger auf örtlicher Ebene gemäß §44b Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) zur gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung. In 19 Fällen kamen keine Verträge über die Bildung von Arbeitsgemeinschaften zustande, so dass es hier bei der getrennten Aufgabenwahrnehmung (gAw) in den beiden Zuständigkeitsbereichen blieb. Darüber hinaus wurde kommunalen Trägern die Möglichkeit gegeben, zur Erprobung die Gesamtheit der Maßnahmen zur Eingliederung als Alternative zur Aufgabenwahrnehmung durch Agenturen für Arbeit und kommunale Träger auch in alleiniger Verantwortung als zugelassene kommunale Träger (zkT) durchzuführen. Im Wettbewerb sollen unterschiedliche Ansätze zur Eingliederung im Hinblick auf ihre Wirksamkeit verglichen werden. Die Ergebnisse sollen so zu einer Weiterentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende führen. Nach §6c SGB II untersucht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Wahrnehmung der Aufgaben durch die unterschiedlichen Modelle der Aufgabenwahrnehmung und berichtet den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes bis zum 31. Dezember 2008. Die Evaluation durch das BMAS wurde in vier Untersuchungsfelder gegliedert. Das Untersuchungsfeld 3 hat zum Ziel, die Wirkungen der Aufgabenwahrnehmung im SGB II auf der Ebene der einzelnen Personen zu ermitteln und die Effizienz der Aufgabenwahrnehmung zu beurteilen. Das BMAS hat die Fragestellung des Untersuchungsfeldes 3 auf zwei Leitfragen zugespitzt: Wer kann es besser? Und warum ist das so? Maßstab für den Erfolg sind die Ziele des SGB II. Im Vordergrund steht die Stärkung der Eigenverantwortung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützt werden sollen. Die Eingliederung in Arbeit soll die Hilfebedürftigkeit überwinden oder zumindest reduzieren. Darüber hinaus sollen die Leistungen der Grundsicherung dazu beitragen, dass die Erwerbsfähigkeit des Hilfebedürftigen erhalten, verbessert oder wiederhergestellt wird. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat in seinem Urteil vom 20. Dezember 2007 befunden, dass §44b SGB II über die Bildung von Arbeitsgemeinschaften mit dem Grundgesetz unvereinbar ist und somit die ARGE als Modell der Aufgabenwahrnehmung für unzulässig erklärt. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber im vorliegenden Bericht berücksichtigt. Auch nach dem ursprünglichen Forschungskonzept erschöpft sich die Aufgabe der Evaluation nicht in einem Leistungsvergleich zwischen ARGEn und zkT, sondern besteht vor allem in der Feststellung der Wirkungszusammenhänge zwischen Modellen der Aufgabenwahrnehmung, Organisationsformen, Strategien und Maßnahmen. Diese Frage hat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht an Aktualität verloren. Ihre Klärung wird sogar noch wichtiger, weil der Gesetzgeber aufgefordert wurde, spätestens bis zum 31. Dezember 2010 eine neue verfassungskonforme Regelung zu schaffen. Die getrennte Aufgabenwahrnehmung ist nach der Entscheidung des BVG neben den zugelassenen kommunalen Trägern das einzige verfassungskonforme Modell. Aufgrund der geringen Fallzahl in der Stichprobe (sechs Landkreise, ein Stadtkreis) können über die getrennte Aufgabenwahrnehmung im Rahmen der Evaluation keine Schätzergebnisse vorgelegt werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II Feld 4: Makroanalyse und regionale Vergleiche. Endbericht und Anhang zum Endbericht (2008)

    Büttner, Thiess; Strotmann, Harald; Kirchmann, Andrea; Rosemann, Martin; Werding, Martin ; Hofmann, Herbert; Egger, Peter; Späth, Jochen ; Holzner, Christian; Munz, Sonja;

    Zitatform

    Büttner, Thiess, Peter Egger, Herbert Hofmann, Christian Holzner, Sonja Munz, Andrea Kirchmann, Martin Rosemann & Jochen Späth (2008): Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II Feld 4: Makroanalyse und regionale Vergleiche. Endbericht und Anhang zum Endbericht. München u.a., 292 S.; 258 S.

    Abstract

    Gegenstand der Evaluation der Experimentierklausel ist die mit Paragraph 6c SGB II geschaffene Option, dass Kreise und kreisfreie Städte die Trägerschaft für die Leistungen nach diesem Gesetz als zugelassene kommunale Träger allein übernehmen, statt zu diesem Zweck eine ARGE in gemeinsamer Trägerschaft mit der örtlichen Arbeitsagentur zu bilden. Im Untersuchungsfeld 4 (Makroanalyse und regionale Vergleiche) zu den Arbeiten des Forschungsverbundes zur Evaluation der Experimentierklausel nach Paragraph 6c SGB II werden die Wirkungen unterschiedlicher Formen der Aufgabenwahrnehmung im SGB II auf regionaler Ebene unter Berücksichtigung von regionalen Besonderheiten und gesamtwirtschaftlichen Wirkungszusammenhänge, darunter insbesondere interregionale Verflechtungen sowie Substitutions-, Verdrängungs- und Mitnahmeeffekte untersucht. Im Vordergrund steht dabei ein Performancevergleich von Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) und zugelassenen kommunalen Trägern, zugespitzt in der Frage: ' Was wäre geschehen, wenn deutschlandweit entweder das ARGE-Modell oder die kommunale Trägerschaft eingeführt worden wäre?' Zur Beantwortung dieser Frage werden, über rein deskriptive Vergleiche hinaus, Untersuchungen zu die Einflussfaktoren für die Wahl der Form der Aufgabenwahrnehmung und zu den Effekten untersucht, die sich auf der Ebene der verschiedenen Grundsicherungsstellen bezüglich der Zielsetzungen des SGB II ergeben und der jeweiligen Form der Aufgabenwahrnehmung kausal zugerechnet werden können. Der Endbericht zu Untersuchungsfeld 4 der Paragraph 6c-Evaluation wird ergänzt durch einen Anhang-Band, der zahlreiche weitere Hintergrundinformationen, Daten und Materialien zu den regionalen Vergleichen und zur Makroanalyse enthält. (IAB)

    Weiterführende Informationen

    Hier finden Sie den Anhang zum Bericht.
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  • Literaturhinweis

    Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II: vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "zugelassener kommunaler Träger" und "Arbeitsgemeinschaft". Untersuchungsfeld I: "Deskriptive Analyse und Matching. Endbericht (2008)

    Dann, Sabine; Hamacher, Christine; Winterhager, Henrik; Wilke, Ralf; Kirchmann, Andrea; Rosemann, Martin; Klee, Günther; Strotmann, Harald; Kleimann, Rolf; Arntz, Melanie ;

    Zitatform

    Dann, Sabine, Christine Hamacher, Andrea Kirchmann, Günther Klee, Rolf Kleimann, Martin Rosemann, Melanie Arntz & Henrik Winterhager (2008): Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II. Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "zugelassener kommunaler Träger" und "Arbeitsgemeinschaft". Untersuchungsfeld I: "Deskriptive Analyse und Matching. Endbericht. Tübingen u.a., 206 S.

    Abstract

    Die Evaluation der Experimentierklausel nach Paragraph 6c SGB II verfolgte zwei Ziele: Zum einen sollte die Implementation und Durchführung des SGB II durch die Grundsicherungsstellen beobachtet und dokumentiert werden. Zum anderen galt es, die Wirkungen der Experimentierklausel zu analysieren und Wirkungszusammenhänge herauszuarbeiten. Untersuchungsfeld 1 hatte im Kontext des Forschungsverbunds der Paragraph 6c-SGB II-Forschung die Aufgabe, wesentliche konzeptionelle Grundlagen für den Forschungsverbund zu erarbeiten, die in die anderen Untersuchungsfelder einfließen und auf denen die anderen Untersuchungsfelder aufbauen sollten. Zum anderen fungierte Untersuchungsfeld 1 als zentraler Datenlieferant und Datenschnittstelle gegenüber der Bundesagentur für Arbeit für aggregierte Arbeitsmarktdaten für die anderen Forschungsfelder. Der Bericht ist wie folgt gegliedert: Nach einer Einleitung informiert Kapitel 2 in komprimierter Form über das Vorgehen und die wesentlichen Ergebnisse des Regionenmatching und der Stichprobenziehung als wichtige Vorarbeiten des Untersuchungsfeldes 1 für den Forschungsverbund. Der Schwerpunkt dieses Berichts liegt auf der Darstellung der dritten und letzten Welle der IAW-SGB II-Organisationserhebung und insbesondere auf der Darstellung der zentralen Ergebnisse der dritten Befragungswelle über die organisatorische Umsetzung des SGB II vor Ort in Kapitel 3. Kapitel 4 beschäftigt sich mit der Organisation der Kundenbetreuung. Es wird eine Organisationstypologie entwickelt, die drei Dimensionen der Organisation der Fallmanagements unterscheidet; zentrales Kriterium dabei ist, in welchem Maße wesentliche Aspekte des Leistungsprozesses integriert oder aber durch Spezialisten erbracht werden. Im Mittelpunkt stehen Kapitel 5 beschreibt die arbeitsmarktpolitischen Strategien sowie die Intensität und Ausgestaltung der Leistungserbringung in den Regionen mit unterschiedlichen Formen der Aufgabenwahrnehmung für die Jahre 2006 und 2007. Kapitel 6 erläutert Stand und Entwicklung der Datenlage für die § 6c SGB II-Begleitforschung. Kapitel 7 gibt abschließend einen Überblick über die zentralen Inhalte und ausgewählte Ergebnisse der vom IAW erstellten Quartalsberichte. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Hilfebedürftigkeit und Unterbeschäftigung im Bereich des SGB II nach Formen der Aufgabenwahrnehmung und regionalem Arbeitsmarkthintergrund zwischen März 2007 und März 2008. Tabellenband: Quartalsbericht Oktober 2008. Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II - Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "zugelassene kommunale Träger" und "Arbeitsgemeinschaften" (2008)

    Kirchmann, Andrea; Strotmann, Harald; Klee, Günther;

    Zitatform

    Kirchmann, Andrea & Günther Klee (2008): Hilfebedürftigkeit und Unterbeschäftigung im Bereich des SGB II nach Formen der Aufgabenwahrnehmung und regionalem Arbeitsmarkthintergrund zwischen März 2007 und März 2008. Tabellenband. Quartalsbericht Oktober 2008. Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II - Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "zugelassene kommunale Träger" und "Arbeitsgemeinschaften". Tübingen, 38 S.

    Abstract

    Der Quartalsbericht erscheint im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung des IAW im Untersuchungsfeld 1 der Evaluation der Experimentierklausel des § 6c SGB II im Auftrag des BMAS. Die regelmäßige Quartalsberichterstattung verfolgt das Ziel, anhand ausgewählter Kennzahlen die Struktur und Entwicklung der regionalen Hilfebedürftigkeit sowie der regionalen Arbeitslosigkeit auf der Ebene der 439 Grundsicherungsstellen zu beschreiben und zu vergleichen. Der Quartalsbericht ist als Tabellenband konzipiert, in dem die aktuelle Entwicklung zentraler SGB II-Kenngrößen tabellarisch dargestellt wird. Der Bericht beinhaltet zwei thematische Schwerpunkte: a) Struktur und Entwicklung der SGB II-Hilfebedürftigkeit sowie der Empfänger/innen der verschiedenen Arten von SGB II-Leistungen und b) Arbeitslosigkeit Unterbeschäftigung im Rechtskreis des SGB II. Die tabellarischen Darstellungen beziehen sich aktuell auf März 2008, Vorjahresvergleiche betreffen den Zeitraum von März 2007 bis März 2008. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Entwicklung der Unterbeschäftigung im Bereich des SGB II nach Formen der Aufgabenwahrnehmung: Quartalsbericht Februar 2008. Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II - Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "zugelassene kommunale Träger" und "Arbeitsgemeinschaften" Untersuchungsfeld I: Deskriptive Analyse und Matching (2008)

    Kirchmann, Andrea; Strotmann, Harald; Klee, Günther;

    Zitatform

    Kirchmann, Andrea & Günther Klee (2008): Entwicklung der Unterbeschäftigung im Bereich des SGB II nach Formen der Aufgabenwahrnehmung. Quartalsbericht Februar 2008. Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II - Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "zugelassene kommunale Träger" und "Arbeitsgemeinschaften" Untersuchungsfeld I: Deskriptive Analyse und Matching. Tübingen, 37 S.

    Abstract

    "Der Quartalsbericht erscheint im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung des IAW in Untersuchungsfeld 1 der Evaluation der Experimentierklausel des § 6c SGB II im Auftrag des BMAS. Die inhaltliche Besonderheit des vorliegenden Quartalsberichts besteht darin, dass erstmals das für den gesamten Forschungsverbund wichtige Thema der regionalen Unterbeschäftigung im Rechtskreis des SGB II im Vergleich der unterschiedlichen Formen der Aufgabenwahrnehmung beleuchtet werden kann. Bei der erstmaligen Betrachtung des Ausmaßes, der Struktur und der Entwicklung der SGB II-Unterbeschäftigung im Vergleich der Regionen mit unterschiedlichen Formen der Aufgabenwahrnehmung wird ergänzend auch nach Typen des regionalen Arbeitsmarkthintergrunds vor Einführung des SGB II differenziert." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II - Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "Zugelassener kommunaler Träger" und "Arbeitsgemeinschaft": Untersuchungsfeld 2: Implementations- und Governanceanalyse. Abschlussbericht und Methodenanhang zum Abschlussbericht Mai 2008 (2008)

    Reis, Claus; Ludwig, Monika; Christe, Gerhard; Steinwede, Jacob; Schröder, Helmut; Brand, Thorsten; Bertram, Bettina; Blum, Anja; Köppler, Winfried; Kaps, Petra; Wende, Lutz; Mosley, Hugh; Reinmüller, Ron; Hillebrand, Guido; Gründer, Stefan; Simma, Elmar; Reis, Laura; Schulte, Sylvia; Hobusch, Tina; Schiel, Stefan; Oschmiansky, Frank; Marwinski, Karen; Kolbe, Christian; Knerr, Petra; Ebach, Mareike; Drya, Susann; Vieth, Andrea; Cramer, Ralph;

    Zitatform

    Reis, Claus, Monika Ludwig, Christian Kolbe, Winfried Köppler, Tina Hobusch, Lutz Wende, Andrea Vieth, Ron Reinmüller, Laura Reis, Gerhard Christe, Helmut Schröder, Jacob Steinwede, Bettina Bertram, Thorsten Brand, Anja Blum, Ralph Cramer, Susann Drya, Petra Knerr, Karen Marwinski, Stefan Schiel, Sylvia Schulte, Elmar Simma, Guido Hillebrand, Hugh Mosley, Petra Kaps, Stefan Gründer, Frank Oschmiansky & Mareike Ebach (2008): Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II - Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "Zugelassener kommunaler Träger" und "Arbeitsgemeinschaft". Untersuchungsfeld 2: Implementations- und Governanceanalyse. Abschlussbericht und Methodenanhang zum Abschlussbericht Mai 2008. Frankfurt am Main u.a., 367 S.; 221 S.

    Abstract

    Nach erheblichen politischen Differenzen über die Trägerschaft des SGB II wurde im parlamentarischen Vermittlungsverfahren von Bundestag und Bundesrat mit dem SGB II auch eine 'Experimentierklausel' verabschiedet. Im Rahmen eines bis Ende 2010 befristeten Versuchs eröffnet dieser Passus 69 kommunalen Trägern die Option, als alleiniger Leistungsträger zu fungieren. Diese zugelassenen kommunalen Träger (zkT) führen neben den originären kommunalen Leistungen auch sämtliche anderen Leistungen nach dem SGB II durch. Der Versuch wird als Wettbewerb um die effektivste Form der Gestaltung von Eingliederungsleistungen verstanden. Der Bericht enthält die Ergebnisse der begleitenden Evaluation. Das Untersuchungsfeld 2 hatte den Auftrag, die Umsetzung des SGB II in der Praxis der regionalen SGB II-Einrichtungen zu untersuchen (Implementationsanalyse). Diese Untersuchung ist eingebettet in eine Analyse der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen, in denen sich die Umsetzung der lokalen Träger bewegt (Governanceanalyse). Die Untersuchungsergebnisse werden in diesem Abschlussbericht vorgestellt. Die überregionalen Governancestrukturen wurden vergleichend für die drei existierenden Formen der Aufgabenwahrnehmung untersucht. Dabei zeigt sich, dass sich die zugelassenen kommunalen Träger und die ARGEn in wesentlichen Strukturmerkmalen unterscheiden: in den Aufsichtsregeln, bei der Verbindung von Finanzierungs- und Aufgabenverantwortung für die jeweiligen Leistungen des Bundes und der Kommunen und in der Verbindlichkeit prozeduraler Verfahrens- und Organisationsvorgaben durch überregionale Akteure. Wie die Implementationsanalyse zeigt, wirken sich die unterschiedlichen Strukturmerkmale überregionaler Governance in erheblichem Maße auf die Steuerungsstrukturen und die Leistungserbringung in den SGB II-Einrichtungen aus. Dies gilt insbesondere für die Unterschiede im Hinblick auf die Einbindung in Systeme der Ziel- und Prozesssteuerung (Zielvereinbarungen, Übernahme von Verfahrensstandards, Statistik und Controlling), für die Leitungsstrukturen (Wahrnehmung von Dienst- und Fachaufsicht), die Einbindung in aufsichtsrechtliche Strukturen und die Nutzung von Angeboten der BA (z. B. Arbeitgeberservice). (IAB)

    Weiterführende Informationen

    Hier finden Sie den Methodenanhang.
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  • Literaturhinweis

    Koordination statt Kooperation: neue Organisationsstrukturen im SGB II nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2007 (2008)

    Wahrendorf, Volker; Karmanski, Carsten;

    Zitatform

    Wahrendorf, Volker & Carsten Karmanski (2008): Koordination statt Kooperation. Neue Organisationsstrukturen im SGB II nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2007. In: Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Jg. 17, H. 6, S. 281-285.

    Abstract

    "1. Die bundeseigene Verwaltung durch die Bundesagentur nach Art. 87 II GG wäre verfassungsrechtlich nicht unbedenklich. Der Bund könnte aber bundeseigene Mittel- oder Unterbehörden nach Art. 87 III 2 GG errichten. 2. Eine Kommunalisierung könnte über die Länder verwirklicht werden, die jedoch von einer Übertragung auf die Kommunen absehen und andere Lösungen wählen könnten. 3. Die Experimentierklausel des § 6a SGB II kann über den Kreis der bisher 69 Optionskommunen hinaus erweitert werden. Eine flächendeckende Ausdehnung auf einen Großteil des Bundesgebiets scheitert aber faktisch an der Finanzverfassung. 4. Die Bundesagentur und die kommunalen Träger können nicht im 'Sinne eines kooperativen Jobcenters' zusammenwirken, sondern können ihr Vorgehen lediglich koordinieren. Bei der dualen Zuständigkeit mit getrennter Aufgabenwahrnehmung muss es daher stichwortartig heißen: 'Koordination statt Kooperation'. 5. Da die Bundesagentur und die kommunalen Träger einander weder über- noch nachgeordnet sind, kommen als Koordinationsmechanismen nur die Tatbestandswirkung und die Beteiligung an der Entscheidung im Einzelfall in Betracht. Tatbestandswirkung und Beteiligungsrechte müssen gesetzlich normiert werden. Unabhängig von einer gesetzlichen Neuregelung könnten die Grundsicherungsträger ihr Vorgehen schon jetzt so koordinieren, dass nur einer gegenüber dem Hilfebedürftigen auftritt, also nur ein Leistungsträger nach außen handelt. Allerdings muss für den Bürger verfahrensmäßig zum Ausdruck kommen, dass die Bundesagentur über die Regelleistung, die Kommunen über die Kosten der Unterkunft verbindlich entscheiden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bericht zur Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (2008)

    Zitatform

    Bundesregierung (2008): Bericht zur Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/11488 (18.12.2008)), 202 S.

    Abstract

    Dem BMAS wurde durch Paragraph 6c SGB II die Aufgabe übertragen, die Umsetzung des SGB II durch die verschiedenen Modelle der Aufgabenwahrnehmung in Hinblick auf die Eingliederung von Arbeitsuchenden zu beobachten, ihre Wirkungen zu analysieren und Ursachen für Unterschiede in der Leistungsfähigkeit herauszuarbeiten. Gegenstand der Wirkungsforschung zur Experimentierklausel ist der gesamte Aktivierungsprozess, mit dem die Ziele Integration in Erwerbstätigkeit, Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und soziale Stabilisierung verfolgt werden, d.h. die praktische Umsetzung der Experimentierklausel durch die Träger der Grundsicherung, insbesondere auch die organisatorische Struktur des Leistungserbringungsprozesses, die Governance sowie die Kombination von aktivierenden Maßnahmen, aber auch von Sanktionen. Der spezifische Fokus der Evaluation richtet sich auf die Kernfrage, welches der beiden Modelle der Aufgabenwahrnehmung (Arbeitsgemeinschaft oder zugelassene kommunale Träger) bei der Umsetzung des SGB II erfolgreicher ist und warum dies so ist. Der Bericht bietet eine zusammenfassende Darstellung über die Ergebnisse der im Forschungsverbund der Paragraph 6c SGB II-Evaluation durchgeführten Untersuchungen. Eingebettet werden die Ergebnisse in eine Darstellung der gesetzlichen und politischen Rahmenbedingungen, die zum SGB II geführt haben. Nach Auffassung der Bundesregierung zeigt der Bericht an vielen Stellen Möglichkeiten zur Verbesserung und Weiterentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Ergebnisse der Evaluation können damit wichtige Inputs für den vom Gesetzgeber intendierten institutionellen Lernprozess darstellen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II: Feld 4: Makroanalyse und regionale Vergleiche. Zwischenbericht 2007 (2007)

    Büttner, Thiess; Strotmann, Harald; Werding, Martin ; Späth, Jochen ; Jäckle, Robert; Kirchmann, Andrea; Egger, Peter; Holzner, Christian; Müller, Marianne; Rosemann, Martin; Hofmann, Herbert; Klee, Günther; Munz, Sonja; Kleimann, Rolf;

    Zitatform

    Büttner, Thiess, Peter Egger, Herbert Hofmann, Christian Holzner, Robert Jäckle, Marianne Müller, Sonja Munz, Martin Werding, Andrea Kirchmann, Günther Klee, Rolf Kleimann, Martin Rosemann, Jochen Späth & Harald Strotmann (2007): Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II. Feld 4: Makroanalyse und regionale Vergleiche. Zwischenbericht 2007. München u.a., 229 S.

    Abstract

    "Im Rahmen der Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II umfasst die Aufgabenstellung des Forschungsfeldes 4 - Makroanalyse und regionale Vergleiche - eine Analyse der regionalen Wirkungen von ARGEn und zkT (zugelassene kommunale Träger), die Analyse der gesamtwirtschaftlichen Wirkungen und ein Performancevergleich der Regionen. Insbesondere im Rahmen der Makroanalyse gilt es die Frage zu beantworten, 'Was wäre geschehen, wenn zum 1. 1. 2005 deutschlandweit entweder das ARGE-Modell oder die kommunale Trägerschaft eingeführt worden wäre?' und zwar unter besonderer Berücksichtigung regionaler Besonderheiten und Verflechtungen, sowie Substitutions-, Verdrängungs- und Mitnahmeeffekten. Bei einem Vergleich der ARGEn mit den zkT muss berücksichtigt werden, ob sich Kreise mit spezifischen Merkmalen für die eine oder die andere Form der Aufgabenwahrnehmung entschieden haben. Auf Grundlage der Vorarbeiten des § 6c-Forschungsverbundes dürften folgende Faktoren die Optionsneigung beeinflusst haben: Lokale Arbeitsmarktlage, Größe der Kommune, Finanzkraft, Sozio-geographische Merkmale, Politische Merkmale und Vorerfahrungen.
    Die regionalen Vergleiche dienen der Darstellung und der deskriptiven Beschreibung der Entwicklung zentraler Indikatoren für die Zielgrößen 'Integration in Erwerbstätigkeit', 'Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit' und 'soziale Stabilisierung' im Vergleich der drei Formen der Aufgabenwahrnehmung sowie der unterschiedlichen Organisationstypen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation der Aufgabenträgerschaft nach dem SGB II: dritter Zwischenbericht. Untersuchung im Auftrag des Deutschen Landkreistages (2007)

    Hesse, Joachim Jens; Götz, Alexander; Schubert, Simon; Rüdiger, Ronald;

    Zitatform

    Hesse, Joachim Jens (2007): Evaluation der Aufgabenträgerschaft nach dem SGB II. Dritter Zwischenbericht. Untersuchung im Auftrag des Deutschen Landkreistages. Berlin, 316 S.

    Abstract

    "Der dritte Zwischenbericht der Evaluation der Aufgabenträgerschaft nach dem SGB II summiert die Ergebnisse der nach 2006 zweiten flächendeckenden Erhebung bei allen Landkreisen und Optionsstädten im Frühjahr/Sommer 2007. Ergänzung findet dies durch die Erkenntnisse aus 20 Fallstudien, die parallel dazu fortgeschrieben werden. Teilgenommen haben an der diesjährigen Befragung 271 Kommunen und örtliche Einrichtungen. Unterschieden nach Trägermodellen ergibt sich dabei folgendes Bild:
    191 ARGEn (78% aller ARGEn mit mehrheitlicher Kreisbeteiligung), 65 Optionskommunen (94% aller Optionskommunen - Kreise und Städte), 15 Fälle mit getrennter Aufgabenwahrnehmung (88% aller entsprechenden Konstellationen in den Kreisen).
    Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen die organisatorischen und institutionellen Rahmenbedingungen des Vollzugs der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich der örtlichen Ausgestaltung der Aufgabenwahrnehmung. Neben dem expliziten Modellvergleich zur Leistungsfähigkeit der drei unterschiedlichen Trägerformen (ARGE, Optionskommune, getrennte Aufgabenwahrnehmung) geht es dabei insbesondere um den Nachvollzug jener Auswirkungen, die das neue Leistungssystem auf die Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit der Kommunen (namentlich der Landkreise) hat.
    Im Ersten Abschnitt (I.) werden die Ergebnisse der Befragung gemeinsam mit den Erkenntnissen aus den 20 fortgeschriebenen Fallstudien zusammengefasst. Teil II beinhaltet die differenzierte Dokumentation der quantitativen Ergebnisse. Inhaltlich sind die institutionellen und materiellen Schwerpunkte der Aufgabenträgerschaft erfasst; sie finden sich in identischer Form in der Gliederung der beiden Berichtsteile wieder:
    - Organisation: Erfahrungen der Aufgabenträger, äußere Struktur, Binnenorganisation und Abläufe (Kap. B);
    - Schnittstellen: Kooperationsbereiche und institutionelle Lösungen (Kap. C);
    - Personal und Ressourcen: Beschäftigte, Personalentwicklung, Budgetgestaltung und technische Voraussetzungen (Kap. D);
    - Markt und Leistung: Fallzahlen, Kundenstruktur und Maßnahmeneinsatz (Kap. E);
    - Flankierende Maßnahmen: Sozialintegrative Leistungen und soziale Daseinsvorsorge (Kap. F);
    - Steuerung und Aufsicht: Aufgabenverantwortung, örtliche und externe Steuerungsmöglichkeiten (Kap. G)." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Für eine zukunftsfähige Arbeits- und Sozialverwaltung: Aufgabenträgerschaft nach dem SGB II ("Hartz IV") 2005-2007 (2007)

    Hesse, Joachim Jens; Götz, Alexander;

    Zitatform

    Hesse, Joachim Jens & Alexander Götz (2007): Für eine zukunftsfähige Arbeits- und Sozialverwaltung. Aufgabenträgerschaft nach dem SGB II ("Hartz IV") 2005-2007. (Staatsreform in Deutschland und Europa 04), Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft, 297 S.

    Abstract

    "Hartz IV" stellt nicht nur eine große Sozial-, sondern auch eine umfassende Verwaltungsreform dar. Sie ermöglicht den Staats- und Verwaltungswissenschaften, das Entstehen neuer und umfangreicher Organisationsstrukturen nachzuvollziehen." Die Evaluation der Aufgabenträgerschaft nach SGB II führt leistungs- und organisationspolitische Fragen zusammen und wird durch eine vertiefende Studie für Baden-Württemberg ergänzt. "lm Mittelpunkt stehen der funktionale und leistungsbezogene Modellvergleich zwischen Arbeitsgemeinschaften (ARGEn), Optionskommunen und Fällen getrennter Aufgabenwahrnehmung, ferner die Identifikation bereits im Untersuchungsverlauf erkennbarer Reformmöglichkeiten sowie die Beschreibung der Auswirkungen unterschiedlicher Trägermodelle auf die Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit der kommunalen Gebietskörperschaften. Hinzutritt das Anliegen, parallel zu der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales beauftragten Evaluation nach § 6c SGB II Erkenntnisse zu Wirkungszusammenhängen und vor allem zur Situation vor Ort zu gewinnen. Als eigenständige zusätzliche Empiriebasis dienen hierfür 20 Fallstudien, die vom ISE kontinuierlich fortgeschrieben und durch die Erkenntnisse aus mehrfachen "Wellen" flächendeckender Befragungen aller Landkreise und Optionsstädte abgesichert werden." Neben dem Jahresbericht 2006 und dem Zwischenbericht für Baden-Württemberg greift ein weiterer Teil die im Herbst 2007 zur Entscheidung anstehende Frage der Verfassungsmäßigkeit der mit den Arbeitsgemeinschaften nach § 44b SGB II gegebenen Mischverwaltung von Bund und Kommunen auf und gibt die hierzu im Rahmen der Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht gemachten Ausführungen wieder. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation der Aufgabenträgerschaft nach dem SGB II in Baden-Württemberg: dritter Zwischenbericht. Untersuchung im Auftrag des Landkreistages Baden-Württemberg (2007)

    Hesse, Joachim Jens; Schubert, Simon; Götz, Alexander; Rüdiger, Ronald;

    Zitatform

    Hesse, Joachim Jens (2007): Evaluation der Aufgabenträgerschaft nach dem SGB II in Baden-Württemberg. Dritter Zwischenbericht. Untersuchung im Auftrag des Landkreistages Baden-Württemberg. Berlin, 117 S.

    Abstract

    "Der dritte Zwischenbericht der Evaluation der Aufgabenträgerschaft nach dem SGB II in Baden-Württemberg summiert die Ergebnisse der nach 2006 zweiten bundesweiten Erhebung bei allen Landkreisen und Optionsstädten im Frühjahr/Sommer 2007. Ergänzung findet dies durch die Erkenntnisse aus acht badenwürttembergischen Fallstudien, die parallel dazu fortgeschrieben werden.
    Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen die organisatorischen und institutionellen Rahmenbedingungen des Vollzugs der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich der örtlichen Ausgestaltung der Aufgabenwahrnehmung unter besonderer Berücksichtigung der landesspezifischen Gegebenheiten in Baden-Württemberg. Neben dem expliziten Modellvergleich zur Leistungsfähigkeit der drei unterschiedlichen Trägerformen (ARGE, Optionskommune, getrennte Aufgabenwahrnehmung) geht es dabei insbesondere um den Nachvollzug jener Auswirkungen, die das neue Leistungssystem auf die Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit der Kommunen (namentlich der Landkreise) hat. Besondere Bedeutung kommt dem Bericht schließlich auch deshalb zu, als sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20.12.2007 zur unzulässigen Mischverwaltung in den Arbeitsgemeinschaften nach § 44b SGB II die Frage nach einer sinnvollen, den Gesetzeszweck wahrenden Reform der Organisationsbestimmungen stellt. In Baden-Württemberg dürften dabei vor allem der hohe Anteil an Fällen mit getrennter Aufgabenwahrnehmung sowie die in diesem Kontext zu beobachtenden Routinen beträchtlicher Aufmerksamkeit unterliegen.
    Der Bericht gliedert sich in zwei Schwerpunkte. In den Kap. 1 bis 9 werden die Ergebnisse der Befragung gemeinsam mit den Erkenntnissen aus den acht fortgeschriebenen Fallstudien zusammengefasst. Kap. 10 beinhaltet dann die differenzierte Dokumentation der quantitativen Ergebnisse mit der detaillierten Gegenüberstellung der bundesweiten und der baden-württembergischen Befragungsergebnisse." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    SGB II-Hilfebedürftigkeit und SGB II-Arbeitslosigkeit im Jahr 2006 nach Formen der Aufgabenwahrnehmung: Quartalsbericht Juli 2007 (2007)

    Kirchmann, Andrea; Klee, Günther; Strotmann, Harald;

    Zitatform

    Kirchmann, Andrea & Günther Klee (2007): SGB II-Hilfebedürftigkeit und SGB II-Arbeitslosigkeit im Jahr 2006 nach Formen der Aufgabenwahrnehmung. Quartalsbericht Juli 2007. Tübingen, 53 S.

    Abstract

    "Der Quartalsbericht erscheint im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung des IAW in Untersuchungsfeld 1 der Evaluation der Experimentierklausel des § 6c SGB II im Auftrag des BMAS. Die regelmäßige Quartalsberichterstattung verfolgt das Ziel, anhand ausgewählter Kennzahlen die Strukturen und Entwicklungen der regionalen Hilfebedürftigkeit sowie der regionalen Arbeitsmärkte auf der Ebene der 442 SGB II-Trägereinheiten zu beschreiben und zu vergleichen. Dies geschieht hauptsächlich auf der Grundlage der Statistiken der Bundesagentur für Arbeit (BA) nach § 53 SGB II sowie der Sonderauswertungen der BA aus diesen Statistiken, die dem IAW im Rahmen des Forschungsvorhabens unter der Bezeichnung 'BA-Statistik für § 6c SGB II - IAW' zur Verfügung gestellt werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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