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Dossier

SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende

Im Sozialgesetzbuch II "Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende" stehen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente unter dem Leitgedanken des Förderns und Forderns. Das Gesetz regelt die Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit, die Anreize und Sanktionen sowie die Trägerschaft der Grundsicherung (Gemeinsame Einrichtungen/Jobcenter bzw. optierende Kommunen). Das IAB hat den gesetzlichen Auftrag, die Wirkungen zu untersuchen.

Diese IAB-Infoplattform bietet Zugänge zur Diskussion um das Gesetz und dessen Umsetzung sowie zu den sozioökonomischen Hintergründen und Auswirkungen.

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im Aspekt "Hessen"
  • Literaturhinweis

    Die Förderung von Frauen und Alleinerziehenden im Sozialen Arbeitsmarkt (2022)

    Martin, Andrea;

    Zitatform

    Martin, Andrea (2022): Die Förderung von Frauen und Alleinerziehenden im Sozialen Arbeitsmarkt. In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Jg. 53, H. 4, S. 52-59.

    Abstract

    "Die Förderung von Frauen und Alleinerziehenden im Sozialen Arbeitsmarkt ist eine Frage der Perspektive auf die Zielgruppe. Gezielte Ansprache, bedarfsgerechte Angebote, aber auch die Konstellation der jeweiligen Bedarfsgemeinschaft entscheiden über die Integrationschancen." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.)

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  • Literaturhinweis

    Zwei Jahre „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) - Bilanz und Perspektiven: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 19/30651) (2021)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2021): Zwei Jahre „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) - Bilanz und Perspektiven. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 19/30651). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/31217 (28.06.2021)), 21 S.

    Abstract

    Mit dem Teilhabechancengesetz wurden Anfang des Jahres 2019 zwei neue Instrumente der Arbeitsförderung in Form von Lohnkostenzuschüssen für langzeitarbeitslose Menschen eingeführt. Gegenstand der Kleine Anfrage ist das Instrument 'Eingliederung von Langzeitarbeitslosen', durch das deutlich weniger Menschen gefördert werden als durch den 'Sozialen Arbeitsmarkt'. Außerdem beträgt die Förderdauer nur zwei Jahre mit einem Höchstfördersatz von 75 Prozent. Zwei Jahre nach der Einführung stellt sich daher die Frage, wie erfolgreich das Instrument ist und welche ersten Erkenntnisse es zum Verbleib der Teilnehmenden gibt. Die Kleine Anfrage soll dazu dienen, einen Überblick über die Entwicklung des Instruments für den ersten vollständigen Förderzeitraum zu erhalten. Damit wiederum sollen Stellschrauben identifiziert werden, an denen zeitnah nachgebessert werden muss. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Die Verwaltungspraxis in der Grundsicherung für Arbeitsuchende – eine rechtstatsächliche Analyse am Beispiel der kommunalen Jobcenter (2020)

    Banafsche, Minou; Klenk, Tanja ;

    Zitatform

    Banafsche, Minou & Tanja Klenk (2020): Die Verwaltungspraxis in der Grundsicherung für Arbeitsuchende – eine rechtstatsächliche Analyse am Beispiel der kommunalen Jobcenter. In: Zeitschrift für Rechtspolitik, Jg. 40, H. 1/2, S. 151-178. DOI:10.1515/zfrs-2020-0006

    Abstract

    "Der Widerspruch gegen eine Behördenentscheidung ermöglicht es dem/der Bürger*in im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung, eine Überprüfung durch die Behörde herbeizuführen. Damit sollen ihm/ihr niedrigschwelliger Rechtsschutz gewährt, der Behörde die Möglichkeit zur Korrektur gegeben und die Gerichte entlastet werden. Wie gehen die Behörden nun aber mit dem Instrument des Widerspruchs tatsächlich um? Und was sagt das aus über dessen Bedeutung in der Verwaltungspraxis? Diese Fragen sind gesellschaftspolitisch relevant und auch wissenschaftlich von großem Interesse. Das gilt vor allem für die Bereiche, in denen die Klagequote gegen Widerspruchsbescheide auffallend hoch ist. Hier sticht die Grundsicherung für Arbeitsuchende hervor, die deshalb den rechtlichen Rahmen der Untersuchung bildet. Die wissenschaftliche Herausforderung erwächst daraus, dass die für die Grundsicherung unter anderem zuständigen kommunalen Jobcenter, die sog. „Optionskommunen“, insoweit eine „Blackbox“ darstellen, als sie kaum Einblicke in ihre internen Strukturen und Arbeitsabläufe zulassen. Vor diesem Hintergrund wurden eine Fokusgruppendiskussion und eine Befragung der hessischen Optionskommunen zu den Themen Organisation und Personal sowie Evaluation und Qualitätssicherung, einschließlich der behördeninternen und -übergreifenden Kommunikation, durchgeführt. Der Beitrag stellt die Ergebnisse vor und diskutiert, inwieweit die vorgefundenen Handlungs- und Entscheidungspraxen geeignet sind, den Funktionen des Widerspruchsverfahrens adäquat Rechnung zu tragen. Im Fokus steht dabei der Aspekt der Verfahrensgerechtigkeit." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Typische Verlaufsmuster im Grundsicherungsbezug in Hessen: für einige Dauerzustand, für andere nur Episode (2018)

    Burkert, Carola ;

    Zitatform

    Burkert, Carola (2018): Typische Verlaufsmuster im Grundsicherungsbezug in Hessen. Für einige Dauerzustand, für andere nur Episode. (IAB-Regional. Berichte und Analysen aus dem Regionalen Forschungsnetz. IAB Hessen 02/2018), Nürnberg, 26 S.

    Abstract

    "Im vorliegenden Bericht werden typische Verlaufsmuster von Leistungsbeziehern der Grundsicherung in Hessen analysiert. Ziel ist es, einen Einblick in die komplexen zeitlichen Verlaufsmuster im Leistungsbezug zu geben. Auf der Basis von detaillierten Prozessdaten werden anhand einer Sequenzmusteranalyse typische Verlaufsmuster der Erwerbsverläufe von Personen identifiziert, die in den Jahren 2007 bis 2009 erstmalig SGB-II-Leistungen erhielten und von da an über einen Zeitraum von jeweils 72 Monaten hinweg beobachtet wurden. Insgesamt zeigt die Unterscheidung der Cluster, dass in einigen Clustern eine hohe Dynamik in Bezug auf einen Statuswechsel im Zeitverlauf vorherrscht und in anderen nicht. Rund 25 Prozent der betrachteten Leistungsempfänger gelingt es im Beobachtungszeitraum, den SGB-II-Bezug durch die relativ zügige Aufnahme einer ungeförderten Beschäftigung in Voll- oder Teilzeit zu verlassen. 10 Prozent gelingt dieser Ausstieg erst nach einer längeren Zeit. Allerdings verbleiben auch 25 Prozent im SGB-II-Dauerbezug und haben wenig Kontakt zum Arbeitsmarkt. Eine weitere Gruppe, welche rund 6 Prozent repräsentiert, nimmt eine Beschäftigung auf, erhält aber aufstockende Leistungen um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Bei der Zugehörigkeit zu den Clustern spielen einerseits individuelle Merkmale wie Alter, Schul- und Berufsabschlüsse sowie Erwerbserfahrung eine Rolle, andererseits aber auch Kinderbetreuungsaufgaben oder die Haushaltsgröße. Insbesondere die Kumulation von bestimmten Ausprägungen der Merkmale fördern Verfestigungstendenzen in der Grundsicherung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Burkert, Carola ;
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  • Literaturhinweis

    Erwerbstätige ALG II-Bezieher in Hessen 2007 - 2014 (2015)

    Schanne, Norbert; Thoma, Oliver;

    Zitatform

    Schanne, Norbert & Oliver Thoma (2015): Erwerbstätige ALG II-Bezieher in Hessen 2007 - 2014. (IAB-Regional. Berichte und Analysen aus dem Regionalen Forschungsnetz. IAB Hessen 02/2015), Nürnberg, 42 S.

    Abstract

    "Dieses IAB-Regional beschäftigt sich mit der Entwicklung der Zahl erwerbstätiger ALG II-Bezieher (den sogenannten Aufstockern) in Hessen und den hessischen Kreisen. Bemerkenswert an der Entwicklung der Aufstocker in Hessen sind vor allem zwei Dinge: Zum einen ist die Zahl der (erwerbsfähigen) Leistungsberechtigten rückläufig, während die Zahl der Aufstocker (als Teilgruppe der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten) für Hessen insgesamt ansteigt. Zum anderen divergieren die Trends zwischen dem Rhein-Main-Gebiet (mit starkem Wachstum der Aufstocker) und dem Rest von Hessen.
    Der Rückgang der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist nicht nur begrenzt vom Arbeitsmarkt abhängig, sondern scheint vergleichsweise stark durch die Entwicklung der Zahl nicht-erwerbsfähiger Haushaltsmitglieder beeinflusst. Die regionalen Unterschiede scheinen dagegen primär auf gegensätzliche Entwicklungen im Arbeitsangebot bei gleichzeitig steigender Arbeitsnachfrage durch die Betriebe sowohl in Süd- wie auch in Nordhessen zurückzuführen sein." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Kommunalisierte Grundsicherung für Arbeitsuchende: Abschlussbericht zum Projekt "Pilotstudie zur optionalen Alleinträgerschaft von hessischen Kommunen für die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II" (2007)

    Knuth, Matthias; Schweer, Oliver; Koch, Frank;

    Zitatform

    Knuth, Matthias, Frank Koch & Oliver Schweer (2007): Kommunalisierte Grundsicherung für Arbeitsuchende. Abschlussbericht zum Projekt "Pilotstudie zur optionalen Alleinträgerschaft von hessischen Kommunen für die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II". (IAQ-Forschungsbericht 2007-01), Gelsenkirchen, 86 S.

    Abstract

    "Scheinbar geht es bei der Option um die Frage, welches Modell die Aufgaben nach dem SGB II besser erfüllt: ARGEn oder Optionskommunen. Unsere drei Fallstudien zeigen, dass beide Organisationsformen in der Startphase mit ähnlichen Problemen zu kämpfen hatten: - gleichzeitige Umsetzung eines neuen Leistungsrechts und Aufbau einer neuen Organisation; - unterschiedliche, aber inadäquate EDV-Programme und -Infrastrukturen; - hohe Anforderungen an die statistische Datenerfassung; - unterschätzte Fallzahlen und daher unzureichende Personalausstattung; - große Anteile von fachfremdem und nur befristet eingestelltem Personal; - Das 'Fördern' kam zu kurz - es fehlten Kapazitäten und Konzepte, um die Mittel des Eingliederungstitels 2005 sinnvoll auszuschöpfen. Derzeit ist noch nicht abzusehen, welche Vorteile oder Hemmnisse jeweils überwiegen werden. Die politisch im Vordergrund stehende Frage, ob zkT (zugelassener kommunaler Träger) oder ARGEn erfolgreicher vermitteln, lenkt ab von der Frage, welche Form der Ansprache von Zielgruppen, welche Instrumente der Arbeitsförderung und welche Art der Organisation der Leistungsprozesse in welcher Situation wirksam sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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