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Dossier

SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende

Im Sozialgesetzbuch II "Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende" stehen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente unter dem Leitgedanken des Förderns und Forderns. Das Gesetz regelt die Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit, die Anreize und Sanktionen sowie die Trägerschaft der Grundsicherung (Gemeinsame Einrichtungen/Jobcenter bzw. optierende Kommunen). Das IAB hat den gesetzlichen Auftrag, die Wirkungen zu untersuchen.

Diese IAB-Infoplattform bietet Zugänge zur Diskussion um das Gesetz und dessen Umsetzung sowie zu den sozioökonomischen Hintergründen und Auswirkungen.

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im Aspekt ""Bildungspaket" - Leistungen zur Bildung und Teilhabe"
  • Literaturhinweis

    Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket 2020: Teilhabequoten im Fokus. Expertise (2023)

    Dehmer, Mara; Aust, Andreas; Rock, Joachim; Schabram, Greta;

    Zitatform

    Dehmer, Mara, Andreas Aust, Joachim Rock & Greta Schabram (2023): Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket 2020. Teilhabequoten im Fokus. Expertise. Berlin, 32 S.

    Abstract

    "Im Mittelpunkt der vorliegenden Expertise stehen die Teilhabeleistungen nach § 28 Abs. 7 SGB II. Die Untersuchung zeigt, dass die Inanspruchnahmemöglichkeiten dieser Leistung durch Kinder und Jugendliche zwischen 6 und unter 15 Jahren im Bürgergeldbezug erheblich differieren. Während in manchen Kreisen und kreisfreien Städten fast jedes Kind die Leistungen unmittelbar in Anspruch nehmen kann, ist dies in anderen an deutlich erhöhte Bedingungen geknüpft. Die Untersuchung beschränkt sich nicht darauf, die vorliegenden Daten zu referieren, sondern will auch Empfehlungen geben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Rechtsfragen der Weiterentwicklung von Bildungs- und Teilhabeleistungen: Ausgestaltung und Finanzierung von BuT-Leistungen durch den Bund (2023)

    Wieland, Joachim;

    Zitatform

    Wieland, Joachim (2023): Rechtsfragen der Weiterentwicklung von Bildungs- und Teilhabeleistungen. Ausgestaltung und Finanzierung von BuT-Leistungen durch den Bund. (Böll-Brief. Teilhabegesellschaft 21), Berlin, 15 S.

    Abstract

    "Die Heinrich-Böll-Stiftung in Zusammenarbeit mit dem WZB legt hiermit erstmals ein vollständig ausgearbeitetes Gesamtkonzept für ein dauerhaftes Engagement des Bundes zur Verbesserung von Bildungschancen vor. Damit verbindet sich die Hoffnung, in der Debatte um die Beseitigung der Bildungs- und Kinderarmut konkrete Impulse für eine umfassende Teilhabestrategie zu geben, die ergänzend zur Kindergrundsicherung gewährleistet, dass sozial benachteiligte junge Menschen dauerhaft einen spürbar besseren Zugang zu Infrastrukturen erhalten, die für ihre soziokulturelle, digitale und Bildungsteilhabe zentral sind" (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Instrumente des SGB III und des SGB II zur Unterstützung junger Menschen bei der Integration in den Arbeitsmarkt (2023)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Wissenschaftliche Dienste (2023): Instrumente des SGB III und des SGB II zur Unterstützung junger Menschen bei der Integration in den Arbeitsmarkt. (Sachstand / Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste WD 6 - 3000 - 070/23), Berlin, 30 S.

    Abstract

    "Die Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt stellt vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des zunehmenden Fachkräftemangels eine wichtige staatliche Aufgabe dar. Von zentraler Bedeutung sind dabei die Förderungsmaßnahmen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung (SGB III) und dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). Das SGB III sieht unter anderem Maßnahmen zur Berufsorientierung, zur Aus- und Weiterbildung sowie zur Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche vor. Hierbei werden junge Menschen am Übergang von der Schule ins Berufsleben gezielt gefördert, um ihre Qualifikationen und Fähigkeiten zu entwickeln und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Viele dieser Leistungen stehen auch Beziehern von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II zur Verfügung, das SGB II bietet jedoch auch eigene Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, von denen sich einige auch speziell an junge Menschen richten. Die vorliegende Arbeit soll einen knappen Überblick über die nach dem SGB III und dem SGB II bestehenden Fördermöglichkeiten geben. Die Darstellung beschränkt sich im Wesentlichen auf die Instrumente und Leistungen, die sich explizit an junge Menschen richten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Beschäftigungsbegleitende Betreuung im Sozialen Arbeitsmarkt: Geförderte sind mehrheitlich zufrieden mit dem Coaching (2022)

    Coban, Mustafa ; Zabel, Cordula; Wenzig, Claudia; Kasrin, Zein ; Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Coban, Mustafa, Zein Kasrin, Claudia Wenzig, Joachim Wolff & Cordula Zabel (2022): Beschäftigungsbegleitende Betreuung im Sozialen Arbeitsmarkt: Geförderte sind mehrheitlich zufrieden mit dem Coaching. (IAB-Kurzbericht 23/2022), Nürnberg, 8 S. DOI:10.48720/IAB.KB.2223

    Abstract

    "Coaching – eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung – soll Beschäftigungsverhältnisse stabilisieren, die durch die Instrumente „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ gefördert werden. Das Autorenteam untersucht in diesem Kurzbericht Aussagen von Geförderten hinsichtlich des Erhalts, der Ausgestaltung und Bewertung des Coachings und dessen Rolle für die Beschäftigungsstabilität. Den Befragungsergebnissen zufolge erhält in beiden Maßnahmen die überwiegende Mehrheit der Geförderten ein Coaching und es finden im Schnitt fünf bis sechs Coaching-Gespräche pro Quartal statt. Die Geförderten sind mit dem Coaching überwiegend sehr zufrieden, aber geteilter Meinung, ob es ihre persönliche Situation verbessert hat." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Gutachten zum Reformvorschlag "Kindergrundsicherung". Endbericht: Studie im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (2021)

    Blömer, Maximilian Joseph; Litsche, Simon; Peichl, Andreas ;

    Zitatform

    Blömer, Maximilian Joseph, Simon Litsche & Andreas Peichl (2021): Gutachten zum Reformvorschlag "Kindergrundsicherung". Endbericht. Studie im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. (Ifo-Forschungsberichte 124), München, 50 S.

    Abstract

    "Dieses Gutachten untersucht einen Reformvorschlag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung einer Kindergrundsicherung. Ziel des Reformvorschlags ist es, Familien materiell besser zu stellen und die Bezugsmöglichkeiten von Leistungen zu vereinfachen. Kernelemente des Reformvorschlages umfassen zum einen eine Zusammenlegung von derzeit verschiedenen Transferleistungen für Familien in eine Kindergrundsicherung. Im Zuge dessen werden die kinderbezogenen Leistungen vom Arbeitslosengeld II entkoppelt. Zum anderen beinhaltet das Konzept eine allgemeine Anhebung der Leistungshöhe im niedrigen und mittleren Einkommensbereich. Der Reformvorschlag bietet insbesondere für Familien mit Kindern in den unteren Einkommensdezilen signifikante Verbesserungen hinsichtlich des verfügbaren Haushaltseinkommens. Damit lässt sich auch das Armutsrisiko deutlich reduzieren. Negative Arbeitsangebotseffekte tragen zu den hohen Kosten des Reformvorschlags bei. Bei der Ausgestaltung des Reformvorschlages ergeben sich Gestaltungsspielräume bei der Höhe einer Abschmelzgrenze sowie einer Abschmelzrate. Die negativen Arbeitsanreize fallen bei geringerer Transferentzugsrate und höherer Abschmelzgrenze verhältnismäßig schwächer aus." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bessere Bildungschancen für sozial benachteiligte junge Menschen – Wie ein neues Bildungs- und Teilhabegesetz finanziert werden kann: Kurzgutachten im Auftrag der Heinrich-Böll-Stiftung (2021)

    Bonin, Holger;

    Zitatform

    Bonin, Holger (2021): Bessere Bildungschancen für sozial benachteiligte junge Menschen – Wie ein neues Bildungs- und Teilhabegesetz finanziert werden kann. Kurzgutachten im Auftrag der Heinrich-Böll-Stiftung. (IZA research report 124 17), Bonn, 25 S.

    Abstract

    "Will man auf Seiten des Bundes die Bildungschancen sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler ohne Verfassungsänderung verbessern, sind die Bildungs- und Teilhabeleistungen eine der wenigen Stellschrauben. Dieses Kurzgutachten untersucht den finanziellen Mehraufwand, der durch die Stärkung und den Ausbau dieser Leistungen entstünde. Es bezieht sich dabei auf ein Rechtsgutachten, das im April 2021 im Auftrag der Heinrich-Böll-Stiftung den Entwurf für ein neues Bildungs- und Teilhabegesetz (BuTG) ausgearbeitet hat. Der Gesetzesvorschlag sieht die Einrichtung eines rechtskreisübergreifend einheitlichen Trägers vor, der die Bildungs- und Teilhabe-Leistungen (BuT-Leistungen) für alle leistungsberechtigten jungen Menschen sowohl bewilligt als auch administriert. Durch einen ausdrücklichen Auftrag zur Sicherstellung gleicher Bildungschancen soll der Aufbau einer Infrastruktur von BuT-Leistungen besonders an Schulen mit hohen Anteilen leistungsberechtigter Schülerinnen und Schüler vorangebracht werden. Darüber hinaus sieht es vor, die Leistungen zur Bildung und Teilhabe substanziell auszuweiten: Bedarfsunterdeckungen sollen beseitigt, die Lernförderung aufgewertet und die Voraussetzungen für die digitale Teilhabe am schulischen Bildungsangebot verbessert werden. Schließlich sollen durch Verzicht auf einige derzeit bestehende einschränkende Zugangsregeln mehr Schülerinnen und Schüler Leistungen zur Teilhabe für Bildung beanspruchen können. Die vorgelegten Schätzergebnisse zeigen, dass auf mittlere Sicht bereits ein zusätzliches finanzielles Engagement des Bundes in Höhe von 1,8 bis 2,4 Mrd. Euro pro Jahr ausreichen dürfte, um die Mehrkosten durch erhebliche Verbesserungen bei zentralen BuT-Leistungen zu decken, wie sie im Rechtsgutachten vorgeschlagen werden. Im Vergleich zum Ist-Zustand könnte damit der Wert von außerhalb der Familien organisierten (Sach-)Leistungen für eine verbesserte Teilhabe von sozial benachteiligten jungen Menschen auf das Doppelte bis Dreifache gesteigert werden. Mehr als 1,5 Millionen Schülerinnen und Schüler – und damit eine sehr große Mehrheit der potenziell Leistungsberechtigten – könnten so zusätzlich von BuT-Leistungen erreicht werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Erfahrungen mit dem Bildungs- und Teilhabepaket (2021)

    Vogt, Claire; Kranz, Christiane;

    Zitatform

    Vogt, Claire & Christiane Kranz (2021): Erfahrungen mit dem Bildungs- und Teilhabepaket. In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Jg. 52, H. 2, S. 54-63.

    Abstract

    "Die Leistungen für Bildung und Teilhabe entlasten Familien in Transfersystemen spürbar. Es ist wichtig und gut, dass es sie gibt. Dennoch besteht auch nach der jüngsten Reform weiterer Handlungsbedarf. Noch immer sind die Leistungen nicht allen berechtigten Familien bekannt und zum Teil sind sie schwer zu beantragen." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.)

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  • Literaturhinweis

    Zwei Jahre „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) - Bilanz und Perspektiven: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 19/30651) (2021)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2021): Zwei Jahre „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) - Bilanz und Perspektiven. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 19/30651). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/31217 (28.06.2021)), 21 S.

    Abstract

    Mit dem Teilhabechancengesetz wurden Anfang des Jahres 2019 zwei neue Instrumente der Arbeitsförderung in Form von Lohnkostenzuschüssen für langzeitarbeitslose Menschen eingeführt. Gegenstand der Kleine Anfrage ist das Instrument 'Eingliederung von Langzeitarbeitslosen', durch das deutlich weniger Menschen gefördert werden als durch den 'Sozialen Arbeitsmarkt'. Außerdem beträgt die Förderdauer nur zwei Jahre mit einem Höchstfördersatz von 75 Prozent. Zwei Jahre nach der Einführung stellt sich daher die Frage, wie erfolgreich das Instrument ist und welche ersten Erkenntnisse es zum Verbleib der Teilnehmenden gibt. Die Kleine Anfrage soll dazu dienen, einen Überblick über die Entwicklung des Instruments für den ersten vollständigen Förderzeitraum zu erhalten. Damit wiederum sollen Stellschrauben identifiziert werden, an denen zeitnah nachgebessert werden muss. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Inanspruchnahme der Leistungen im Bildungs- und Teilhabepaket: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der FDP (Drucksache 19/30860) (2021)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2021): Inanspruchnahme der Leistungen im Bildungs- und Teilhabepaket. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der FDP (Drucksache 19/30860). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/31398 (06.07.2021)), 26 S.

    Abstract

    Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket stehen hilfebedürftigen Kindern und Jugendlichen verschiedene Leistungen zu, um die Teilhabe an Bildung und gesellschaftlichem Miteinander zu gewährleisten. Die Fragenstellenden möchten sich mit dieser Kleinen Anfrage einen Überblick über die Nutzung der im Bildungs- und Teilhabepaket enthaltenen Angebote und den Stand der angekündigten sowie notwendigen Änderungen machen. Im einzelnen geht es dabei um folgende Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket: a) Persönlicher Schulbedarf, b) Eintägige Schul- und Kitaausflüge, c) Mehrtägige Klassen- und Kitafahrten, d) Beförderung zur Schule, e) Lernförderung, f) Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen und g) Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Entwicklung von Kinderarmut im Rahmen der Corona-Krise - weitere Entwicklungen und neue Daten: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion Die LINKE (Drucksache 19/31535) (2021)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2021): Entwicklung von Kinderarmut im Rahmen der Corona-Krise - weitere Entwicklungen und neue Daten. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion Die LINKE (Drucksache 19/31535). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/31796 (28.07.2021)), 18 S.

    Abstract

    Mit dieser Kleinen Anfrage soll der im Februar 2021 übermittelte Stand ergänzt und fortgeschrieben und im Ergebnis die Entwicklung der sozialen Lage von Kindern und Jugendlichen in der Corona-Krise dokumentiert werden. (IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 19/26157) (2021)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2021): Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 19/26157). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/26910 (24.02.2021)), 6 S.

    Abstract

    Die Bundesregierung antwortet auf die Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets u.a. mit einer Statistik des Bundesagentur für Arbeit zum Bestand an Leistungsberechtigten mit festgestelltem Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. (IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket 2020: Teilhabequoten im Fokus. Expertise (2020)

    Dehmer, Mara; Rock, Joachim; Linckh, Carolin; Schabram, Greta;

    Zitatform

    Dehmer, Mara, Carolin Linckh, Joachim Rock & Greta Schabram (2020): Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket 2020. Teilhabequoten im Fokus. Expertise. Berlin, 55 S.

    Abstract

    "Rückwirkend zum 1. Januar 2011 hat der Bundestag, einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts folgend, das Bildungs- und Teilhabepaket mit dem Ziel eingeführt, das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen in Haushalten, die Transferleistungen beziehen, abzusichern. Im Bildungs- und Teilhabepaket wurden bereits bestehende Leistungen zusammengefasst und um lediglich zwei zusätzliche Leistungsansprüche, darunter die Lernförderung, ergänzt. Der auch seitens der Bundesregierung selbst in den Vordergrund gerückte neue Anspruch betrifft die sogenannten Teilhabeleistungen. Die Bundesregierung selbst verzichtet auf Veröffentlichungen zur Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes. Eine in ihrem Auftrag durchgeführte Evaluation wurde bereits 2016 abgeschlossen. Die Paritätische Forschungsstelle möchte dazu beitragen, neue Erfahrungen zur Umsetzung mit der Teilhabeleistung des Bildungs- und Teilhabepaketes vorzulegen. Dazu legt sie hiermit die Expertise „Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket: Teilhabequoten im Fokus“ vor. Gegenstand der Expertise sind die Möglichkeiten zur Inanspruchnahme der Teilhabeleistungen in der Altersgruppe der 6- bis 15-Jährigen im SGB II. Zum dritten Mal in Folge wird deutlich, dass mindestens 85 Prozent der grundsätzlich Leistungsberechtigten nicht von dieser Leistung profitieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket: Teilhabequoten im Fokus. Expertise (2019)

    Aust, Andreas; Dehmer, Mara; Tiefensee, Anita; Schabram, Greta; Linckh, Carolin; Rock, Joachim;

    Zitatform

    Aust, Andreas, Mara Dehmer, Carolin Linckh, Joachim Rock, Greta Schabram & Anita Tiefensee (2019): Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket. Teilhabequoten im Fokus. Expertise. Berlin, 53 S.

    Abstract

    "Vor nunmehr acht Jahren hat die Bundesregierung das Bildungs- und Teilhabepaket mit dem Ziel eingeführt, das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen in Haushalten, die Transferleistungen beziehen, abzusichern. Teil des Bildungs- und Teilhabepakets sind die sogenannten Teilhabeleistungen - über deren Wirkung jedoch wenig bekannt ist. Die Paritätische Forschungsstelle legt mit ihrer jährlichen Expertise 'Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket: Teilhabequoten im Fokus' empirische Befunde zu den Teilhabeleistungen für die Altersgruppe der 6 bis 15-jährigen im SGB II vor. Zum zweiten Mal in Folge wird deutlich, dass mindestens 85 Prozent der grundsätzlich Leistungsberechtigten nicht von dieser Leistung profitieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Regulierung von Ungleichheitsverhältnissen: Wirkungen des Elterngelds und des Bildungs- und Teilhabepakets (2019)

    Geene, Raimund;

    Zitatform

    Geene, Raimund (2019): Regulierung von Ungleichheitsverhältnissen: Wirkungen des Elterngelds und des Bildungs- und Teilhabepakets. In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Jg. 50, H. 3, S. 40-52.

    Abstract

    "In diesem Beitrag werden das 2007 eingeführte Elterngeld und das 2011 ins Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) integrierte Bildungs- und Teilhabepaket analysiert. Es wird gezeigt, dass Maßnahmen zur Reduktion von Kinder- und Familienarmut Verarmungstendenzen verfestigen und verstärken können." (Autorenreferat, © Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz - StaFamG) (Drucksache 19/7504): Unterrichtung durch die Bundesregierung. Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung (2019)

    Zitatform

    Bundesregierung (2019): Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz - StaFamG) (Drucksache 19/7504). Unterrichtung durch die Bundesregierung. Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/8036 (zu Dr. 19/7504) (27.02.2019)), 47 S.

    Abstract

    Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung zum Gesetzwurf des Starke-Familien-Gesetzes, das den Kinderzuschlag und die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets neu gestalten will. Das Gesetz soll zum 1. August 2019 in Kraft treten. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket: Teilhabequoten im Fokus (2018)

    Aust, Andreas; Dehmer, Mara; Schabram, Greta; Rock, Joachim;

    Zitatform

    Aust, Andreas, Mara Dehmer, Joachim Rock & Greta Schabram (2018): Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket. Teilhabequoten im Fokus. (Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband. Kurzexpertise 2018,04), Berlin, 57 S.

    Abstract

    "Die Paritätische Forschungsstelle legt mit eigenen Berechnungen auf Grundlage amtlicher Daten aktuelle empirische Befunde zur Umsetzung der Teilhabeleistungen für die Altersgruppe der 6 bis 15-jährigen im SGB II vor." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Grundsicherung und Arbeitsmarkt in Deutschland: Lebenslagen - Instrumente - Wirkungen (2018)

    Bähr, Holger; Kupka, Peter; Dietz, Martin; Ramos Lobato, Philipp; Stobbe, Holk;

    Zitatform

    Bähr, Holger, Martin Dietz, Peter Kupka, Philipp Ramos Lobato & Holk Stobbe (2018): Grundsicherung und Arbeitsmarkt in Deutschland: Lebenslagen - Instrumente - Wirkungen. (IAB-Bibliothek 370), Bielefeld: Bertelsmann, 394 S. DOI:10.3278/300985w

    Abstract

    "Mehr als eine Dekade nach Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2005 zieht das IAB erneut Bilanz. Der Bericht bündelt die Ergebnisse der Wirkungsforschung zur Grundsicherung für Arbeitsuchende aus den Jahren 2013 bis 2016 und bietet somit eine Gesamtschau der in diesem Zeitraum gewonnenen Erkenntnisse.
    Vorgestellt werden Befunde zu folgenden Themenkomplexen:
    - Struktur und Dynamik im Leistungsbezug - Beratung und Vermittlung in den Jobcentern - Wirkungen arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen - Lebenslagen und soziale Teilhabe der Leistungsberechtigten - Gesamtwirtschaftliche Perspektiven auf die Grundsicherung
    Auf Basis dieser Forschungsergebnisse reflektieren die Autoren die bisherige Entwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende und verweisen auf zukünftige Herausforderungen." (Verlagsangaben, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    E-Book Open Access
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  • Literaturhinweis

    Kinder- und Kindheitsbilder in den Existenzsicherungsgesetzen: Eine Analyse der Leistungen für Bildung und Teilhabe und die Wirkung der legislativen Kinder- und Kindheitsbilder auf die Lebenssituation der Kinder (2018)

    Meiner-Teubner, Christiane;

    Zitatform

    Meiner-Teubner, Christiane (2018): Kinder- und Kindheitsbilder in den Existenzsicherungsgesetzen. Eine Analyse der Leistungen für Bildung und Teilhabe und die Wirkung der legislativen Kinder- und Kindheitsbilder auf die Lebenssituation der Kinder. Weinheim: Beltz, 643 S.

    Abstract

    "Seit 2011 soll das Bildungs- und Teilhabepaket Kinder in Armutslagen unterstützen. Ziel des Gesetzes ist, dass auch armutsgefährdete Kinder an Schulausflügen teilnehmen können, dass sie einen Sportverein oder eine Musikschule besuchen können und eine Mittagsverpflegung in der Kita oder Schule erhalten. Doch welche Bilder von Kindheit und vom Kind liegen diesem Gesetz zugrunde? Welche familialen und kindlichen Ressourcen werden als vorhanden, welche als fehlend unterstellt? Und: Kann ein solches Gesetz die Handlungsmöglichkeiten der betroffenen Kinder tatsächlich erweitern? Diesen Fragen wird im Buch nachgegangen." (Verlagsangaben, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe: Schlussbericht (2016)

    Bartelheimer, Peter; Wenzig, Claudia; Kotlenga, Sandra; Achatz, Juliane; Marquardsen, Kai; Henke, Jutta; Nägele, Barbara; Kaps, Petra; Wagner, Alexandra; Söhn, Nina;

    Zitatform

    Bartelheimer, Peter, Jutta Henke, Petra Kaps, Sandra Kotlenga, Kai Marquardsen, Barbara Nägele, Alexandra Wagner, Nina Söhn, Juliane Achatz & Claudia Wenzig (2016): Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe. Schlussbericht. Göttingen, 256 S.

    Abstract

    "Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat 2013 ein umfassendes Forschungsvorhaben zur Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (sog. Bildungspaket) in Auftrag gegeben, das 2011 in Kraft getreten ist.
    Bei dem Forschungsprojekt wurde untersucht, wie das Bildungspaket vor Ort in der kommunalen Praxis umgesetzt wird, welche Zusammenhänge und Faktoren die Inanspruchnahme der Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) beeinflussen und ob und wie die Leistungen bei den Leistungsberechtigten ankommen.
    Der nun vorliegende Endbericht der Gesamtevaluation ergibt insgesamt ein vielschichtiges Bild. Es zeigt sich, dass rechtliche Rahmenbedingungen (z. B. kommunale Trägerschaft, Landesvorgaben, Sachleistungsprinzip), lokale Entwicklungspfade, das Aufgabenverständnis und die Organisationsmaximen der Sozialverwaltung auf unterschiedliche Weise und mit unterschiedlichem Gewicht zur kommunalen Umsetzungspraxis beitragen.
    Grundsätzlich gilt: Je einfacher die Antragstellung und Abrechnung für die Leistungsberechtigten, desto wahrscheinlicher ist es, dass Leistungsberechtigte ihren Anspruch auf BuT-Leistungen geltend machen. Auch die konkrete Ausgestaltung des sog. Hinwirkungsgebots spielt eine zentrale Rolle.
    Die Erhebungen zeigen, dass eine große Mehrheit (85 Prozent der Befragten) die BuT-Leistungen als eine gute (zusätzliche) Unterstützung für Kinder und Jugendliche betrachten. Demnach lohne sich auch der Aufwand, diese Leistungen zu beantragen. Eine hohe Zustimmung zum Bildungspaket findet sich auch bei den Anbietern sowie Schulen und Kitaverwaltungen.
    Die Evaluation zeigt zudem eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz für eine zweckgebundene Form der Bedarfsdeckung (sog. Sachleistungsprinzip): drei Viertel der befragten Haushalte sind sogar gegen eine reine Geldleistung. Und: die Kenntnis(-quote) über das Bildungspaket ist bei den Leistungsberechtigten in den letzten Jahren gestiegen. Kenntnis ist eine wichtige Voraussetzung für die Inanspruchnahme, das heißt mit umfassender - und ggfs. auch mehrmaliger - Beratung sowie zielgruppenadäquater Ansprache könnte die Inanspruchnahme der BuT-Leistungen weiter erhöht werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Wenzig, Claudia; Achatz, Juliane;

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  • Literaturhinweis

    Das Bildungs- und Teilhabepaket: Eine Misserfolgsgeschichte: Bürokratische Hürden und fehlende Mittel reduzieren Bildungschancen (2016)

    Dehmer, Mara; Puls, Jennifer; Rock, Joachim;

    Zitatform

    Dehmer, Mara, Jennifer Puls & Joachim Rock (2016): Das Bildungs- und Teilhabepaket: Eine Misserfolgsgeschichte. Bürokratische Hürden und fehlende Mittel reduzieren Bildungschancen. In: Soziale Sicherheit, Jg. 65, H. 10/11, S. 400-408.

    Abstract

    "Vor fünfeinhalb Jahren - im April 2011 - trat das so genannte Bildungs- und Teilhabepaket in Kraft. Davon sollen bedürftige Kinder aus Familien mit Hartz IV, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe und - seit März 2015 - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) profitieren. Sie können Leistungen für Schulbedarf, Klassenfahrten, Schülerbeförderungskosten, Mittagessen, Nachhilfe oder Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben aus dem Paket bekommen. Doch wie stark werden diese Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) von den Betroffenen eigentlich in Anspruch genommen? Reichen sie zur Deckung des Bedarfs? Und wie sieht es mit der Finanzierung aus? Diesen und anderen Fragen geht der folgende Beitrag nach. Dabei zeigt sich: Das Bildungs- und Teilhabepaket ist und bleibt das ungeliebte Stiefkind der Sozialpolitik." (Textauszug, IAB-Doku)

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