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Dossier

SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende

Im Sozialgesetzbuch II "Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende" stehen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente unter dem Leitgedanken des Förderns und Forderns. Das Gesetz regelt die Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit, die Anreize und Sanktionen sowie die Trägerschaft der Grundsicherung (Gemeinsame Einrichtungen/Jobcenter bzw. optierende Kommunen). Das IAB hat den gesetzlichen Auftrag, die Wirkungen zu untersuchen.

Diese IAB-Infoplattform bietet Zugänge zur Diskussion um das Gesetz und dessen Umsetzung sowie zu den sozioökonomischen Hintergründen und Auswirkungen.

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im Aspekt "Familie, Kinder und Bedarfsgemeinschaften"
  • Literaturhinweis

    Erwerbsverläufe und frühzeitige Aktivierung von Bedarfsgemeinschaften mit kleinen Kindern (2023)

    Artmann, Elisabeth;

    Zitatform

    Artmann, Elisabeth (2023): Erwerbsverläufe und frühzeitige Aktivierung von Bedarfsgemeinschaften mit kleinen Kindern. (IAB-Forschungsbericht 03/2023), Nürnberg, 36 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2303

    Abstract

    "Arbeitslosengeld-II-Beziehende sind grundsätzlich verpflichtet, Anstrengungen zu unternehmen, um ihren Leistungsbezug zu beenden oder zu verringern. Dazu zählt die Pflicht zur Arbeitssuche und Teilnahme an angebotenen Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Eine Ausnahme von dieser Regelung betrifft Bedarfsgemeinschaften, die Kinder unter drei Jahren betreuen. Hier kann sich ein Partner auf die Erziehung des Kindes berufen und muss dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, kann dies aber auf freiwilliger Basis tun. Der vorliegende Forschungsbericht untersucht anhand von administrativen Daten zunächst, wie sich die Arbeitsmarktverläufe von Eltern im Arbeitslosengeld-II-Bezug in den ersten vier Lebensjahren ihres Kindes entwickeln. Des Weiteren wird analysiert, in welchem Umfang Mütter und Väter in diesem Zeitraum von den Jobcentern in gemeinsamen Einrichtungen aktiviert werden. Im Sinne von Aktivierung werden sowohl Betreuungstermine im Jobcenter als auch Teilnahmen an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen betrachtet. Die Stichprobe für diese Untersuchungen umfasst Bedarfsgemeinschaften, in denen in den Jahren 2014 oder 2015 ein Kind geboren wurde und die zumindest am Tag der Geburt des Kindes Arbeitslosengeld II bezogen. Die Erwerbsverläufe von Müttern und Vätern weisen darauf hin, dass vor allem Frauen die Betreuung der Kinder übernehmen und für den Arbeitsmarkt nicht verfügbar sind. Ein wesentlicher Teil der Mütter in der Stichprobe ist in den ersten drei Lebensjahren des Kindes als „nicht arbeitsuchend” gemeldet, während der Anteil von Müttern in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung mit dem Alter des Kindes zunimmt, aber während des Beobachtungszeitraums niedrig bleibt. Nach dem dritten Geburtstag des Kindes zeigt sich insgesamt ein Sprung in den Arbeitsuchendmeldungen von Frauen und ein geringer Anstieg in den Teilnahmen an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. Dieses Muster ist vor allem auf westdeutsche Frauen zurückzuführen, den bei ostdeutschen Frauen nehmen sowohl die Arbeitsuchendmeldungen als auch die Beschäftigungsquote bereits nach dem ersten Geburtstag des Kindes sprunghaft zu. Die Erwerbsverläufe von Vätern scheinen hingegen kaum von der Geburt ihres Kindes beeinflusst zu werden, sie sind durchgehend häufiger in Beschäftigung bzw. arbeitsuchend gemeldet als Frauen. Auch nach dem dritten Geburtstag des Kindes zeigen sich allenfalls geringe Veränderungen in den Erwerbsverläufen der Väter. Mütter werden im Beobachtungszeitraum dieser Studie in den ersten drei Lebensjahren ihres Kindes insgesamt nur sehr eingeschränkt aktiviert. Sowohl die durchschnittliche Anzahl der Betreuungstermine je Jobcenter als auch der Anteil an Frauen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind deutlich geringer als die entsprechenden Zahlen für Väter. Jedoch zeigen sich für Mütter auch bei der Aktivierungsintensität wesentliche Unterschiede zwischen ost- und westdeutschen Jobcentern. Mütter in ostdeutschen Jobcentern nehmen bereits nach dem ersten Geburtstag ihres Kindes zunehmend Betreuungstermine wahr und an Maßnahmen teil, während sich bei Müttern in westdeutschen Jobcentern vor allem nach dem dritten Geburtstag des Kindes eine Zunahme der Aktivierungsintensität zeigt. Rund vier Jahre nach der Geburt ihres Kindes sind etwas weniger als 20 Prozent der westdeutschen Mütter sozialversicherungspflichtig beschäftigt, aber rund 28 Prozent der ostdeutschen Mütter. Kausale Effekte frühzeitiger Aktivierung auf die Erwerbschancen der Eltern lassen sich mit den vorliegenden Daten jedoch nicht bestimmen, unter anderem weil sich die Teilnehmenden an frühzeitigen Aktivierungsmaßnahmen von denjenigen unterscheiden, die nicht teilnehmen. Im Rahmen eines Feldexperiments ließe sich für derartige (Selbst-)Selektionen kontrollieren, da die Zielgruppe zufällig einer Interventions- und Kontrollgruppe zugeordnet werden könnte. Aufgrund der Zufallszuordnung könnten spätere Unterschiede in den Arbeitsmarktergebnissen zwischen beiden Gruppen als kausale Effekte der Intervention (z.B. eine intensivere Frühaktivierung) interpretiert werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Artmann, Elisabeth;
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  • Literaturhinweis

    Unvollständige Inanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen (2023)

    Artmann, Elisabeth; Bernhard, Sarah ; Oberfichtner, Michael ;

    Zitatform

    Artmann, Elisabeth, Sarah Bernhard & Michael Oberfichtner (2023): Unvollständige Inanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen. (IAB-Forschungsbericht 09/2023), Nürnberg, 18 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2309

    Abstract

    "Mit dem Bürgergeld hat der Gesetzgeber die einjährige Karenzzeit eingeführt: Für die Wohnkosten entfällt im ersten Jahr des Bürgergeld-Bezugs die Prüfung der Angemessenheit, sie werden also vom Jobcenter übernommen, und zusätzlich gelten anfangs höhere Freibeträge für Vermögen. Dadurch fällt das Bürgergeld im ersten Jahr für manche Personen großzügiger aus und federt soziale Härten für diesen Teil der Betroffenen ab. Mit dem gleichen Ziel erhielten Personen, die von der Arbeitslosenversicherung in die Grundsicherung übergingen, von 2005 bis Ende 2010 für bis zu zwei Jahre nach dem Ende des Arbeitslosengeldbezugs einen befristeten Zuschlag zur Grundsicherung. Dieser Zuschlag wurde im Rahmen von Einsparmaßnahmen abgeschafft. Um bis 2010 den Zuschlag zu bekommen, musste im Antrag auf Arbeitslosengeld II der vorherige Arbeitslosengeld-Bezug angegeben und nachgewiesen werden. Der Zuschlag betrug zwei Drittel des Unterschieds zwischen vorherigem Arbeitslosengeld (+ ggf. Wohngeld) und dem Arbeitslosengeld II. Im ersten Jahr nach dem Ende des Arbeitslosengeldbezugs war er für Alleinstehende auf 160 Euro und für Paare auf 320 Euro plus 60 Euro je Kind beschränkt, im zweiten Jahr halbierten sich Zuschlag und Obergrenzen. Gemessen an allen erwerbsfähigen Personen, die Arbeitslosengeld II zum 30. Juni eines Jahres bezogen, erhielten zwischen 2007 und 2010 zwischen 3 und 5 Prozent zusätzlich den Zuschlag zum Arbeitslosengeld II. Mit durchschnittlich etwa 110 Euro in diesen Jahren entsprach der Zuschlag damit rund 16 Prozent ihres Gesamtbedarfs. Der vergleichsweise geringe Anteil am Gesamtbestand von Personen, die den Zuschlag bezogen, begründet sich darin, dass sich der Zuschlag an Personen am Übergang vom Arbeitslosengeld- in den Arbeitslosengeld II-Bezug richtete. Von den Personen, die mit einem Abstand von höchstens 300 Tagen zwischen beiden Leistungen übergingen und den Zuschlag potentiell noch in voller Höhe hätten erhalten können, bezogen ihn knapp 60 Prozent neben dem Arbeitslosengeld II. Unmittelbar nach dem Übergang in den Arbeitslosengeld-II-Bezug betrug der Zuschlag mit rund 150 Euro im Durchschnitt mehr als ein Fünftel der gesamten Grundsicherungsleistungen inklusive Wohn- und Heizkosten. Er machte also für einen Großteil der Empfänger*innen durchaus einen substanziellen Teil ihres Einkommens aus. Für alleinlebende Personen lässt sich anhand administrativer Daten die Nicht-Inanspruchnahme des Zuschlags untersuchen, weil sich die Zuschlagsberechtigung valide aus der Höhe des vorherigen Arbeitslosengeldes bestimmen lässt. Bei größeren Haushalten ist die Bestimmung der Zuschlagberechtigung entsprechend komplexer und fehleranfälliger. Unter Alleinlebenden bezogen mindestens 17 Prozent der zuschlagberechtigen Personen den Zuschlag zum Arbeitslosengeld II nicht, obwohl sie durch den vorherigen Arbeitslosengeld-Bezug Anspruch darauf gehabt hätten. Zuschlagberechtigte mit niedrigeren Bildungs- und Berufsabschlüssen oder solche mit ausländischer Herkunft hatten eine niedrigere Wahrscheinlichkeit, den Zuschlag zu bekommen. Zuschlagberechtigte, die in kommunalen Jobcentern gemeldet waren, erhielten den Zuschlag mit einer höheren Wahrscheinlichkeit als Menschen, die in gemeinsam von Kommune und Bundesagentur für Arbeit geführten Jobcentern gemeldet waren. Dieser Zusammenhang zeigt sich in einem multivariaten Modell mit individuellen und regionalen Merkmalen. Als Gründe dafür kommen unterschiedliche Verwaltungsprozesse in rein kommunalen und in gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit geführten Jobcentern in Frage. Unterschiedliche Verantwortlichkeiten hinsichtlich der Finanzierung zwischen Kommunen und Bund könnten ebenso eine Rolle spielen. Eine unvollständige Inanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen kann negative individuelle und gesellschaftliche Folgen nach sich ziehen: Armutslagen können sich, auch langfristig, verschärfen, der Sozialstaat könnte mit dem Vorwurf der Ineffektivität konfrontiert sein, was schließlich auch Auswirkungen auf den Zusammenhalt der Gesellschaft haben könnte. Verstärkt wird das Problem dadurch, dass gerade Personen in prekären Lebenssituationen den Zuschlag häufig nicht in Anspruch nehmen. Die Arbeitsverwaltung und andere Sozialverwaltungen können systematisch Maßnahmen ergreifen, mit dem Ziel die Inanspruchnahme zu erhöhen. Dazu gehören Informationskampagnen in mehreren Sprachen, zielgruppengerechte Antragsformulare in einfacher deutscher Sprache sowie in wichtigen weiteren Sprachen, die transparente Berechnung von Leistungen durch gut ausgestattetes und qualifiziertes Personal, Unterstützungsangebote bei unvollständigen Anträgen und fehlenden Nachweisen sowie Möglichkeiten der digitalen Plausibilitätskontrolle bei der Berechnung von Leistungen. Während die Beantragung und Berechnung des Zuschlags für die Berechtigten und für die Jobcenter vergleichsweise kompliziert war, bleibt zu prüfen, inwiefern die mit dem Bürgergeld neu eingeführte Karenzzeit leichter zu administrieren ist und wie viele Menschen sie nutzen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Ukrainerinnen und Ukrainer in der Grundsicherung: Über ein Drittel der Erwerbsfähigen ist alleinerziehend (2023)

    Bruckmeier, Kerstin ; Hauptmann, Andreas; Hohmeyer, Katrin; Keita, Sekou ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Andreas Hauptmann, Katrin Hohmeyer & Sekou Keita (2023): Ukrainerinnen und Ukrainer in der Grundsicherung: Über ein Drittel der Erwerbsfähigen ist alleinerziehend. In: IAB-Forum H. 23.02.2023 Nürnberg, 2023-02-20. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230222.01

    Abstract

    "In Deutschland wurden bislang rund eine Million Geflüchtete aus der Ukraine registriert, rund 96 Prozent sind ukrainische Staatsangehörige. Seit Juni 2022 können Geflüchtete aus der Ukraine bei Hilfebedürftigkeit Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beantragen. Insbesondere Altersstruktur und durchschnittliches Qualifikationsniveau, aber auch institutionelle Rahmenbedingungen sprechen dafür, dass ihre Beschäftigungsperspektiven vergleichsweise günstig sind. Eine besondere Bedeutung für die Arbeitsmarktintegration dürfte aber der Kinderbetreuung zukommen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Jobcenter-Angebote für erziehende Leistungsberechtigte im Kontext von § 10 SGB II: Eine Bestandsaufnahme (2023)

    Falkenhain, Mariella ; Wagner, Ellen; Dobrovolski, Emilie; Hirseland, Andreas;

    Zitatform

    Falkenhain, Mariella, Andreas Hirseland, Emilie Dobrovolski & Ellen Wagner (2023): Jobcenter-Angebote für erziehende Leistungsberechtigte im Kontext von § 10 SGB II: Eine Bestandsaufnahme. (IAB-Forschungsbericht 22/2023), Nürnberg, 44 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2322

    Abstract

    "Grundsicherungsbeziehende sind verpflichtet, regelmäßigen Einladungen zu Beratungs- und Vermittlungsgesprächen im Jobcenter nachzukommen, Suchaktivitäten nachzuweisen, Vermittlungsvorschlägen zu folgen oder an Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit oder zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt teilzunehmen. Für Leistungsbeziehende ist die Aufnahme einer Beschäftigung oder Teilnahme an einer Fördermaßnahme jedoch laut Gesetz dann nicht zumutbar, wenn dies die Erziehung des Kindes gefährden würde (§ 10 Absatz 1 Nummer 3 SGB II). Auf die Unzumutbarkeit berufen sich meistens Mütter mit einem oder mehreren Kindern unter drei Jahren. Die Jobcenter sind dazu angehalten, auch Leistungsbeziehende zu beraten und zu unterstützen, die sich auf die Unzumutbarkeit berufen. Aufgrund der begrenzten Mitwirkungspflichten kann eine Inanspruchnahme zumeist nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Auf Grundlage einer teilstandardisierten Online-Befragung unter allen Jobcentern, die in Form „gemeinsamer Einrichtungen“ organisiert sind, geht dieser Forschungsbericht der Frage nach, ob und wie Jobcenter auf spezielle (Förder)bedarfe von Eltern kleiner Kinder eingehen, mit welchen Angeboten sie das tun und welche Erfahrungen sie in ihrer täglichen Arbeit mit der Zielgruppe machen. Die Umfrage zeigt, dass 57 Prozent der befragten Jobcenter spezielle Angebote für Erziehende mit Kind(ern) unter drei Jahren haben. Dabei werden zielgruppenspezifische Angebote am häufigsten von Jobcentern im städtischen Raum berichtet. Etwas seltener als im städtischen Raum sind derartige Angebote bei Jobcentern in ländlichen Regionen, in denen wenige weibliche Leistungsbeziehende mit Kleinkind wohnen, sowie in Metropolregionen, wo diese Zielgruppe überproportional groß ist. Meist handelt es sich bei den entsprechenden Angeboten um individuelle Beratungsangebote, deutlich seltener um Maßnahmen mit direktem Arbeitsmarktbezug. Positive Erfahrungen machen Jobcenter vor allem mit solchen Angeboten, die auf eine Stabilisierung der Lebenslagen von Erziehenden abzielen. Die befragten Jobcenter benennen zahlreiche strukturell limitierende Faktoren wie fehlende Möglichkeiten der veranstaltungsbegleitenden Kinderbetreuung oder begrenzte Mobilität im ländlichen Raum. Diese Faktoren erschweren die kontinuierliche Durchführung zielgruppenspezifischer Angebote und können dazu führen, dass viele Betroffene nicht erreicht werden bzw. nicht teilnehmen können. Die sich aus der Rechtslage ergebenden eingeschränkten Verpflichtungsmöglichkeiten werden von den Jobcentern unterschiedlich bewertet. Einige Jobcenter sehen in ihnen ein Hemmnis für die Mitwirkung von Eltern; andere betrachten die Rechtslage als Chance, neue Wege zu gehen und strukturelle (Zugangs)Barrieren mit innovativen Konzepten zu überwinden. Letztere beurteilen ihre Arbeit mit der Zielgruppe am positivsten. Für diesen Forschungsbericht wurde die konzeptionelle Vielfalt der vorhandenen Angebote für Eltern von unter dreijährigen Kindern – von Kontakt- und Beratungsangeboten bis hin zu Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung – anhand eines Stufenmodells geordnet. Angebotsportfolios, die mehrere Stufen umfassen, werden von knapp 25 Prozent der befragten Jobcenter berichtet. Dort wo vorhanden, werden diese prozessorientierten Förderstrategien positiv beurteilt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Intergenerational Transmission of Welfare Benefit Receipt: Evidence from Germany (2023)

    Feichtmayer, Jennifer; Riphahn, Regina T.;

    Zitatform

    Feichtmayer, Jennifer & Regina T. Riphahn (2023): Intergenerational Transmission of Welfare Benefit Receipt: Evidence from Germany. (CESifo working paper 10835), München, 58 S.

    Abstract

    "We study the intergenerational transmission of welfare benefit receipt in Germany. We first describe the correlation between welfare receipt experienced in the parental household and subsequent own welfare receipt of young adults. In a second step, we investigate whether the observed correlations reflect causal effects of past welfare experience. We use family fixed effects estimations and Gottschalk's (1996) approach and take advantage of the long-running German Socio-Economic Panel Survey to contribute to a sparse literature. We find strong positive correlations between parental and own welfare receipt. These patterns do, however, not persist after controlling for unobserved heterogeneities. Therefore, our results suggest that the strong intergenerational correlation of welfare benefit receipt is determined by family background rather than by the experience of parental welfare benefit receipt." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Kinder- und Jugendarmut in Deutschland (2023)

    Funcke, Antje; Menne, Sarah;

    Zitatform

    Funcke, Antje & Sarah Menne (2023): Kinder- und Jugendarmut in Deutschland. (Factsheet / Bertelsmann Stiftung), Gütersloh, 31 S.

    Abstract

    "In Deutschland sind im Jahr 2021 2,88 Millionen Kinder unter 18 Jahren sowie 1,55 Millionen junge Erwachsene (18 bis unter 25 Jahre) armutsgefährdet (im Jahr 2021). Das heißt: Mehr als jedes fünfte Kind ist von Armut bedroht. Betroffen sind vor allem Kinder in Alleinerziehenden- und Mehrkindfamilien. Bei den jungen Erwachsenen unter 25 Jahren ist jede:r Vierte armutsgefährdet – sie haben damit das höchste Armutsrisiko aller Altersgruppen in Deutschland. Viele dieser jungen Menschen benötigen SGB II-Leistungen, um über die Runden zu kommen. Das Factsheet liefert Daten zur Armutsgefährdung und zum SGB II-Bezug von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf Bundes-, Bundesländer- und soweit möglich auch auf regionaler Ebene. Anhand aktueller Forschungsbefunde zeigt es, dass ein Aufwachsen in Armut junge Menschen begrenzt, beschämt und ihr Leben heute, aber auch in der Zukunft maßgeblich prägt und bestimmt. Denn Armut führt dazu, dass sie in nahezu allen Lebensbereichen – wie Bildung, Gesundheit und gesellschaftliche Teilhabe – Benachteiligungen erleben. Kinder- und Jugendarmut ist seit Jahren ein ungelöstes strukturelles Problem in Deutschland. Die aktuellen Krisen und die damit einhergehenden Preissteigerungen verschärfen die Situation weiter. Die Vermeidung von Kinder- und Jugendarmut muss daher jetzt politisch Priorität haben. Die von der Koalition anvisierte Einführung einer Kindergrundsicherung ist daher ein richtiger und wichtiger Schritt. Sie muss aber auch so gestaltet sein, dass sie Armut wirksam vermeidet und an den tatsächlichen Bedarfen von Kindern und Jugendlichen orientiert ist. Daneben benötigen junge Menschen eine grundlegende BAföG-Reform sowie eine Ausbildungsgarantie, die insbesondere auch armutsbetroffenen jungen Menschen Zugang zu einer vollqualifizierenden Berufsausbildung eröffnet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    The Fertility Response to Cutting Child-Related Welfare Benefits (2023)

    Sandner, Malte ; Wiynck, Frederik;

    Zitatform

    Sandner, Malte & Frederik Wiynck (2023): The Fertility Response to Cutting Child-Related Welfare Benefits. In: Population Research and Policy Review, Jg. 42, H. 2, 2022-12-12. DOI:10.1007/s11113-023-09757-3

    Abstract

    "Bereits seit langer Zeit wird untersucht, ob Sozialleistungen die Fertilität anregen. Dennoch ist die Forschung bisher nicht konsistent. Dieses Papier trägt zu ebendieser Debatte bei, indem es den Fertilitätseffekt einer deutschen Sozialleistungsreform untersucht. Die Reform verringerte das Haushaltseinkommen von Familien mit Sozialhilfebezug um 18 Prozent im ersten Jahr nach Geburt ihres Kindes. Die Analyse exklusiver Sozialversicherungsdaten von über 460.000 betroffenen Frauen ergibt, dass die Reform zu einer Verringerung der Fertilität von 6,8 Prozent führt. Dieses Ergebnis legt nahe, dass für sozialhilfebeziehende Mütter Fertilität eine Einkommenselastizität von 0,38 hat. Das ist wesentlich kleiner als in bisherigen Untersuchungen zur Gesamtbevölkerung angenommen. Unsere Befunde lassen darauf schließen, dass die Fertilität von Sozialhilfeempfängern weniger stark auf finanzielle Anreize reagiert, als die der Gesamtbevölkerung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Sandner, Malte ;
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  • Literaturhinweis

    Marriage and divorce: the role of unemployment insurance (2023)

    Schulz, Bastian ; Siuda, Fabian ;

    Zitatform

    Schulz, Bastian & Fabian Siuda (2023): Marriage and divorce: the role of unemployment insurance. In: Journal of Population Economics, Jg. 36, H. 4, S. 2277-2308. DOI:10.1007/s00148-023-00961-1

    Abstract

    "This paper examines how changes in household-level risk sharing affect the marriage market. We use as our laboratory a German unemployment insurance (UI) reform that tightened means-testing based on the partner’s income. The reduced generosity of UI increased the demand for household-level risk sharing, which lowered the attractiveness of individuals exposed to unemployment risk. Because unemployment risk correlates with non-German nationality, our main finding is that the UI reform led to a decrease in intermarriage. The 2004 expansion of the European Union had a comparable effect on intermarriage for the affected nationalities. Both reforms increased marital stability, which is consistent with better selection by couples." (Author's abstract, IAB-Doku, © Springer-Verlag) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Aufstocker: Die Kerngruppe der Erwerbsarmut (2023)

    Walwei, Ulrich ;

    Zitatform

    Walwei, Ulrich (2023): Aufstocker: Die Kerngruppe der Erwerbsarmut. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 2, S. 131-151., 2023-03-01. DOI:10.3790/sfo.72.2.131

    Abstract

    "Erwerbsarmut beschreibt eine Situation, in der Menschen trotz eines Erwerbseinkommens vielfältige Einschränkungen im alltäglichen Leben in Kauf nehmen müssen. Ihre Messung erfolgt zumeist mit Hilfe spezifischer Verteilungsmaße, mit denen eine Relation zwischen niedrigen und durchschnittlichen Einkommen von Haushalten hergestellt wird. Sie kann auch an der Notwendigkeit des Bezugs bedarfsorientierter Leistungen von erwerbstätigen Personen festgemacht werden. Im hierzulande geltenden System der Grundsicherung für Arbeitsuchende handelt es sich in diesem Zusammenhang um erwerbstätige Leistungsberechtigte oder um sogenannte „Aufstocker/-innen“. Der Beitrag beschäftigt sich mit der quantitativen Bedeutung dieser Gruppe und fragt danach, welche wesentlichen Faktoren für deren Status verantwortlich sind und welche arbeitsmarktpolitischen Ansatzpunkte sich daraus ergeben. Die empirische Analyse verdeutlicht, dass die Gruppe der erwerbstätig Leistungsbeziehenden quantitativ mit rund 2% der Erwerbstätigen deutlich kleiner ausfällt als das relative Maß für Erwerbsarmut (rd. 9%). Der Personenkreis ist dadurch gekennzeichnet, dass er selbst bzw. auch im Haushaltskontext allein durch Erwerbsarbeit nicht das soziokulturelle Existenzminimum erreicht. Er kann damit als Kern der Erwerbsarmut hierzulande betrachtet werden. Die vorliegende Untersuchung zeigt, dass Alleinstehende und alleinerziehende Personen in der Gruppe der erwerbstätigen Leistungsberechtigten überrepräsentiert sind. Zudem werden Aufstocker-/Aufstockerinnen hierzulande vor allem durch ein hohes Niveau an Teilzeitbeschäftigung und niedrige Stundenlöhne geprägt. Mögliche Reformen sollten in der Summe auf eine umfassende Stärkung der Arbeitsanreize im Niedriglohnbereich und eine verbesserte soziale Infrastruktur für einkommensschwache Haushalte setzen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Walwei, Ulrich ;
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  • Literaturhinweis

    Bester Schutz vor Kinderarmut bleibt Erwerbstätigkeit der Eltern: Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung und zur Änderung weiterer Bestimmungen : 6. September 2023 (2023)

    Abstract

    "Die Verbesserung der Lebenssituation und Unterstützung von Kindern aus Familien mit niedrigem Haushaltseinkommen sind richtige Ziele. Kinderarmut muss nachhaltig reduziert werden, hier sind bereits positive Entwicklungen erkennbar: Viele Familien und ihre Kinder haben es geschafft, nicht mehr auf Bürgergeldleistungen angewiesen zu sein. Dies gilt für Familien ohne Migrationshintergrund genauso wie für Familien die schon länger in Deutschland sind. Durch gezielte Unterstützung und Förderung wird dies auch zunehmend Familien gelingen, die zuletzt aufgrund von Krieg und Terror Schutz in Deutschland gesucht und gefunden haben. Eine digitale und automatisierte Auszahlung kann dafür sorgen, dass vorhandene Leistungen tatsächlich in Anspruch genommen werden – und im besten Fall Bürokratie abbauen. Reine Geldleistungen sind aber nicht allein entscheidend, um die Chancen von Kindern wirkungsvoll zu verbessern. Der beste Schutz vor Kinderarmut ist die Erwerbstätigkeit der Eltern. Diese fördert man nicht durch immer höhere Geldleistungen. Ziel muss sein, Arbeit attraktiver zu machen und zu ermöglichen. Die Erwerbsbeteiligung von Eltern scheitert oft an fehlender Vereinbarkeit. Familien brauchen flächendeckende und qualitativ hochwertige Bildungs- und Betreuungsangebote – und das zuverlässig und für den ganzen Tag. Hieran ändert die Kindergrundsicherung nichts. Eltern, die arbeitslos oder nur in geringem Umfang berufstätig sind, müssen eng von den Jobcentern begleitet und bei der Arbeitsaufnahme unterstützt werden. Gut ist aber wenigstens, dass der Fokus jetzt nicht mehr auf generellen Leistungsausweitungen liegt, sondern darauf, bestehende Leistungen für Kinder besser zugänglich zu machen und zu bündeln. Entscheidend werden die konkrete Umsetzung und eine gute Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden an den Schnittstellen sein." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mehrkindfamilien gerecht werden: Bedarfe im Alltag von Familien mit drei und mehr Kindern (2022)

    Andresen, Sabine; Biebert, Marvin; Çinar, Dilan; Dietz, Tatjana;

    Zitatform

    Andresen, Sabine, Tatjana Dietz & Dilan Çinar (2022): Mehrkindfamilien gerecht werden. Bedarfe im Alltag von Familien mit drei und mehr Kindern. Gütersloh, 106 S. DOI:10.11586/2022128

    Abstract

    "Mehrkindfamilien in Deutschland sehen sich häufig mit zwei Vorurteilen konfrontiert. Entweder gelten sie als privilegiert und vermögend, weil sie genug Geld für drei oder mehr Kinder aufbringen können. Oder sie werden als von Sozialleistungen abhängige "Problemfälle" dargestellt. Doch tatsächlich sind Mehrkindfamilien übergangene Leistungsträger:innen der Gesellschaft. Sie brauchen aber gezieltere Unterstützung. Wer in Deutschland in einer Familie mit mehreren Kindern lebt, ist häufiger von Armut betroffen, als das in Haushalten mit weniger Kindern der Fall ist. Fast ein Drittel (32 Prozent) aller Familien mit drei oder mehr Kindern gilt als einkommensarm, knapp 18 Prozent beziehen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II. Der Blick auf die Länderebene unterstreicht diesen Befund: Über alle Bundesländer hinweg haben Paarfamilien mit drei und mehr Kindern ein fast dreimal so hohes Armutsrisiko wie Paarfamilien mit zwei Kindern. Am häufigsten sind Mehrkindfamilien in Bremen (63 Prozent) von Armut betroffen, in Bayern ist das Risiko am geringsten (22 Prozent). Besonders schwierig ist die Lage für alleinerziehende Familien mit drei und mehr Kindern: Über 86 Prozent von ihnen sind auf Sozialtransfers angewiesen. Wie aus unserer neuen Studie "Mehrkindfamilien gerecht werden" ebenfalls hervorgeht, sind Kinder aus kinderreichen Familien besonders häufig von Armut betroffen: Mit 46 Prozent lebt fast die Hälfte aller Kinder in Mehrkindfamilien im SGB II-Bezug. In den insgesamt 1,3 Millionen Mehrkindfamilien in Deutschland – das entspricht etwa jeder sechsten Familie – stehen die Eltern in besonderer Weise vor der Herausforderung, Beruf und Kinderbetreuung miteinander zu vereinbaren. Die Erwerbstätigkeit beider Elternteile nimmt mit steigender Kinderzahl ab; in Familien mit drei und mehr Kindern liegt sie deutlich niedriger als bei Eltern mit einem oder zwei Kindern. Insgesamt ist in Mehrkindfamilien häufiger als in anderen Familien der Vater Hauptverdiener, während die Mutter dazu verdient. Die Mütter wenden im Durchschnitt aber auch pro Tag rund doppelt so viel Zeit für die Kinderbetreuung auf wie die Väter. Erst mit zunehmendem Alter der Kinder weiten Mütter – wie in anderen Familien auch – ihre Erwerbsbeteiligung aus. Zudem zeigen die Daten, dass rund 70 Prozent der Mütter von drei und mehr Kindern gut bis sehr gut ausgebildet sind. Das widerlegt das Klischee, Eltern von Mehrkindfamilien hätten überwiegend einen niedrigen Bildungsstand." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Universal, targeted or both: Effects of different child support policies on labour supply and poverty - A simulation study (2022)

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ; d'Andria, Diego ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Diego d'Andria & Jürgen Wiemers (2022): Universal, targeted or both: Effects of different child support policies on labour supply and poverty - A simulation study. (IAB-Discussion Paper 06/2022), Nürnberg, 48 S. DOI:10.48720/IAB.DP.2206

    Abstract

    "Wir untersuchen hypothetische Reformen der wichtigsten Transferleistungen für Kinder in Deutschland: eine Reform des nicht bedarfsgeprüften Kindergeldes, eine Reform der Kinderregelbedarfe im Rahmen der Grundsicherung und eine Kombination aus beiden Leistungen. Mit Hilfe eines statischen Steuer-Transfer Mikrosimulationsmodells (IAB-MSM), das auch endogene Arbeitsangebots- und Inanspruchnahmeentscheidungen abbildet, untersuchen wir die Auswirkungen der Reformen auf die Einkommensverteilung, relative Armut und das Arbeitsangebot von Eltern. Da die Reformen mit unterschiedlichen fiskalischen Kosten verbunden sind, verwenden wir zwei alternative Ansätze zum Ausgleich des Staatshaushalts: eine Erhöhung der Einkommensteuer oder eine erhöhte Konsumsteuer. Wir zeigen, dass eine Erhöhung der Kinderregelbedarfe zu einer erheblichen Verringerung der relativen Armut bei gleichzeitig relativ geringen fiskalischen Kosten führt. Allerdings ist die Erhöhung der Kinderregelbedarfe mit einem Rückgang des Arbeitsangebots von Familien mit niedrigem Einkommen verbunden. Eine alternative Erhöhung des Kindergeldes wirkt sich vergleichsweise stärker auf den Rückgang der Einkommensungleichheit (gemessen am Gini-Koeffizienten) aus, allerdings auf Kosten geringerer Arbeitsanreize für Familien mit mittlerem und hohem Einkommen. Die Gegenfinanzierung der Reformkosten - insbesondere bei einer progressiv wirkenden Einkommensteuererhöhung - verstärkt den Rückgang der relativen Armut und der Einkommensungleichheit, während gleichzeitig das Arbeitskräfteangebot erheblich reduziert wird." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;
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  • Literaturhinweis

    Verfügbarkeit von Arbeitslosengeld-II-Beziehenden mit Kindern unter drei Jahren (2022)

    Hohmeyer, Katrin; Hedewig, Matilda;

    Zitatform

    Hohmeyer, Katrin & Matilda Hedewig (2022): Verfügbarkeit von Arbeitslosengeld-II-Beziehenden mit Kindern unter drei Jahren. (IAB-Forschungsbericht 07/2022), Nürnberg, 26 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2207

    Abstract

    "Erwerbsfähige Arbeitslosengeld-II-Beziehende sind dazu verpflichtet, alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit auszuschöpfen und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Arbeitslosengeld-II-Beziehende, die Kinder unter drei Jahren betreuen, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen. Sie können dem Arbeitsmarkt aber auf freiwilliger Basis zur Verfügung stehen, wenn die Betreuung des Kindes sichergestellt ist. Im vorliegenden Forschungsbericht wird untersucht, inwieweit erwerbslose Arbeitslosengeld-II-Beziehende mit Kindern unter drei Jahren in den Jahren 2012 und 2016 für den Arbeitsmarkt verfügbar waren. Der Bericht basiert auf administrativen Daten der Stichprobe der Integrierten Grundsicherungsbiografien. Die Information zur Verfügbarkeit beruht auf Angaben aus den Jobcentern. Dort wird die Verfügbarkeit nicht direkt erfasst, sondern lediglich die Gründe für eine mögliche Nichtverfügbarkeit. Personen, für die keine Nichtverfügbarkeitsmeldung vorliegt, sind daher nicht unbedingt verfügbar, sondern ihre Nichtverfügbarkeit könnte auch lediglich nicht erfasst sein. Die Informationen werden daher in einem ersten Schritt plausibilisiert, indem sie mit dem Arbeitsuchestatus abgeglichen werden. Deskriptive Auswertungen zeigen, dass vor allem Mütter als nicht verfügbar für den Arbeitsmarkt registriert sind. Auf Väter trifft dies nur selten zu. Im Weiteren werden daher die Determinanten der Verfügbarkeit der Mütter mit Kindern unter drei Jahren für den Arbeitsmarkt auf individueller, Haushalts- und regionaler Ebene untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass die Verfügbarkeit von nicht erwerbstätigen Arbeitslosengeld-II-Bezieherinnen für den Arbeitsmarkt mit der Kinderbetreuungssituation (d.h. der Zahl der Kinderbetreuungsplätze in der Region sowie der Zahl und dem Alter der Kinder im Haushalt) und der Arbeitsmarktnähe der Betroffenen (d.h. der beruflichen Bildung und Erwerbserfahrung) korreliert. Ein Vergleich zwischen den Jahren 2012 und 2016 zeigt, dass die Verfügbarkeit insgesamt in beiden Jahren ähnlich hoch war. Im Jahr 2012 waren allerdings die Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland noch ausgeprägter und erwerbslose Mütter kleiner Kinder mit Arbeitslosengeld-II-Bezug standen in Westdeutschland seltener dem Arbeitsmarkt zur Verfügung als in Ostdeutschland." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Hohmeyer, Katrin;
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  • Literaturhinweis

    Exits from and returns to welfare benefit receipt in Germany: Cumulative disadvantages or a different kettle of fish? (2022)

    Lietzmann, Torsten; Hohmeyer, Katrin;

    Zitatform

    Lietzmann, Torsten & Katrin Hohmeyer (2022): Exits from and returns to welfare benefit receipt in Germany: Cumulative disadvantages or a different kettle of fish? (IAB-Discussion Paper 18/2022), Nürnberg, 28 S. DOI:10.48720/IAB.DP.2218

    Abstract

    "Im Jahr 2005 wurde in Deutschland die integrierte Sozialleistung "Arbeitslosengeld II" für erwerbsfähige Hilfebedürftige und deren Familien eingeführt. Im Einklang mit internationalen Trends ist das Leistungssystem durch eine breite Definition der Anspruchsberechtigung und einen Schwerpunkt auf der Arbeitsmarktintegration durch Aktivierung gekennzeichnet. Die heterogenen Empfängergruppen umfassen nicht nur Arbeitslose, sondern z.B. auch Geringverdiener, Teilzeitbeschäftigte und größere Familien. Nicht nur die individuelle Aufnahme einer Beschäftigung kann den Ausstieg aus dem Leistungsbezug ermöglichen, sondern auch Veränderungen in der Haushaltszusammensetzung oder im Haushaltseinkommen. Ein beträchtlicher Teil der Ausstiege ist nur vorübergehend, d. h. ehemalige Leistungsbeziehende sind nach kurzer Zeit wieder auf Leistungen angewiesen. Unter Verwendung umfangreicher administrativer Daten und durch Schätzung diskreter Verweildauermodelle analysieren wir die Chancen von nicht erwerbstätigen Leistungsbeziehenden, aus dem Leistungsbezug auszusteigen und unabhängig davon zu bleiben, wobei wir verschiedene Ausstiegswege berücksichtigen. Wir stellen fest, dass beschäftigungsbezogene Ausstiege aus dem Leistungsbezug stabiler sind als andere. Arbeitsmarktressourcen sind vor allem für einen beschäftigungsbezogenen Ausstieg wichtig, schützen ehemalige Leistungsbeziehende aber nicht unbedingt vor einer Rückkehr in den Leistungsbezug. Unter den soziodemografischen Merkmalen zeigen sich kumulative Nachteile für ausländische Staatsangehörige und für die Arbeitsmarktintegration älterer Leistungsempfänger, da sie mit niedrigen Ausstiegs- und hohen Rückkehrwahrscheinlichkeiten verbunden sind. Die Ergebnisse erfordern differenzierte Maßnahmen, die nicht nur auf bestimmte Untergruppen, sondern auch auf unterschiedliche Ausstiegsstrategien abzielen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Lietzmann, Torsten; Hohmeyer, Katrin;
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  • Literaturhinweis

    The Fertility Response to Cutting Child Related Welfare Benefits (2022)

    Sandner, Malte ; Wiynck, Frederik;

    Zitatform

    Sandner, Malte & Frederik Wiynck (2022): The Fertility Response to Cutting Child Related Welfare Benefits. (IAB-Discussion Paper 01/2022), Nürnberg, 57 S. DOI:10.48720/IAB.DP.2201

    Abstract

    "Bereits seit langer Zeit wird untersucht, ob Sozialleistungen die Fertilität anregen. Dennoch ist die Forschung bisher nicht konsistent. Dieses Papier trägt zu ebendieser Debatte bei, indem es den Fertilitätseffekt einer deutschen Sozialleistungsreform untersucht. Die Reform verringerte das Haushaltseinkommen von Familien mit Sozialhilfebezug um 18 Prozent im ersten Jahr nach Geburt ihres Kindes. Die Analyse exklusiver Sozialversicherungsdaten von über 460.000 betroffenen Frauen ergibt, dass die Reform zu einer Verringerung der Fertilität von 6,8 Prozent führt. Dieses Ergebnis legt nahe, dass für sozialhilfebeziehende Mütter Fertilität eine Einkommenselastizität von 0,38 hat. Das ist wesentlich kleiner als in bisherigen Untersuchungen zur Gesamtbevölkerung angenommen. Unsere Befunden lassen darauf schließen, dass die Fertilität von Sozialhilfeempfängern weniger stark auf finanzielle Anreize reagiert, als die der Gesamtbevölkerung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Sandner, Malte ;
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  • Literaturhinweis

    Einschätzungen zur geplanten Kindergrundsicherung aus Sicht der Forschung: (Interview mit Torsten Lietzmann, Claudia Wenzig und Kerstin Bruckmeier) (2022)

    Schludi, Martin; Wenzig, Claudia; Lietzmann, Torsten; Bruckmeier, Kerstin ;

    Zitatform

    Schludi, Martin, Claudia Wenzig, Torsten Lietzmann & Kerstin Bruckmeier; Claudia Wenzig, Torsten Lietzmann & Kerstin Bruckmeier (sonst. bet. Pers.) (2022): Einschätzungen zur geplanten Kindergrundsicherung aus Sicht der Forschung. (Interview mit Torsten Lietzmann, Claudia Wenzig und Kerstin Bruckmeier). In: IAB-Forum H. 20.04.2022 Nürnberg, 2022-04-19. DOI:10.48720/IAB.FOO.20220420.01

    Abstract

    "Im Koalitionsvertrag haben sich die Ampelparteien auf die Einführung einer Kindergrundsicherung verständigt. Sie soll die bisherigen finanziellen Unterstützungen in der Familienförderung in einer Förderleistung bündeln – mit dem Ziel, Familien zu stärken und mehr Kinder aus der Armut zu holen. In der praktischen Umsetzung stellen sich allerdings zahlreiche Fragen. Die Redaktion des IAB-Forum hat daher die fachlich einschlägigen Expertinnen und Experten aus dem IAB um eine erste Bewertung des Reformvorhabens gebeten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die materielle Versorgung von Hartz-IV-Haushalten hat sich in den letzten Jahren etwas verbessert, deren relative Einkommenssituation nicht (2021)

    Beste, Jonas ; Trappmann, Mark ;

    Zitatform

    Beste, Jonas & Mark Trappmann (2021): Die materielle Versorgung von Hartz-IV-Haushalten hat sich in den letzten Jahren etwas verbessert, deren relative Einkommenssituation nicht. In: IAB-Forum H. 17.02.2021 Nürnberg, o. Sz., 2021-02-15.

    Abstract

    "Während die relative Armut in Deutschland in den 2010er Jahren zunächst zunahm und dann auf hohem Niveau stagnierte, nahm die materielle Unterversorgung in der gleichen Zeit deutlich ab. Letztere kann als Maß für absolute Armut betrachtet werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Beste, Jonas ; Trappmann, Mark ;
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  • Literaturhinweis

    Gutachten zum Reformvorschlag "Kindergrundsicherung". Endbericht: Studie im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (2021)

    Blömer, Maximilian Joseph; Litsche, Simon; Peichl, Andreas ;

    Zitatform

    Blömer, Maximilian Joseph, Simon Litsche & Andreas Peichl (2021): Gutachten zum Reformvorschlag "Kindergrundsicherung". Endbericht. Studie im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. (Ifo-Forschungsberichte 124), München, 50 S.

    Abstract

    "Dieses Gutachten untersucht einen Reformvorschlag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung einer Kindergrundsicherung. Ziel des Reformvorschlags ist es, Familien materiell besser zu stellen und die Bezugsmöglichkeiten von Leistungen zu vereinfachen. Kernelemente des Reformvorschlages umfassen zum einen eine Zusammenlegung von derzeit verschiedenen Transferleistungen für Familien in eine Kindergrundsicherung. Im Zuge dessen werden die kinderbezogenen Leistungen vom Arbeitslosengeld II entkoppelt. Zum anderen beinhaltet das Konzept eine allgemeine Anhebung der Leistungshöhe im niedrigen und mittleren Einkommensbereich. Der Reformvorschlag bietet insbesondere für Familien mit Kindern in den unteren Einkommensdezilen signifikante Verbesserungen hinsichtlich des verfügbaren Haushaltseinkommens. Damit lässt sich auch das Armutsrisiko deutlich reduzieren. Negative Arbeitsangebotseffekte tragen zu den hohen Kosten des Reformvorschlags bei. Bei der Ausgestaltung des Reformvorschlages ergeben sich Gestaltungsspielräume bei der Höhe einer Abschmelzgrenze sowie einer Abschmelzrate. Die negativen Arbeitsanreize fallen bei geringerer Transferentzugsrate und höherer Abschmelzgrenze verhältnismäßig schwächer aus." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Hartz IV and educational attainment: Investigating the causal effect of social benefit reform on intergenerational inequalities in Germany (2021)

    Trinh, Nhat An ;

    Zitatform

    Trinh, Nhat An (2021): Hartz IV and educational attainment. Investigating the causal effect of social benefit reform on intergenerational inequalities in Germany. (SocArXiv papers), 23 S. DOI:10.31235/osf.io/acuwn

    Abstract

    "This study examines how far radical and still contested changes to Germany’s unemployment and social benefit system in 2005 affected the intergenerational transmission of disadvantage for children of benefit recipients. Using difference-in-differences estimation and data from the Socio-Economic Panel, I examine whether inequalities in secondary school track attainment increased after the implementation of the so-called ‘Hartz IV’ reform. The findings suggest that children whose parents receive the newly created scheme ALGII instead of Arbeitslosenhilfe for unemployment assistance experienced a significant and considerable drop in their chances to attend the academic track. Changes in parents’ socio-demographic characteristics due to stricter eligibility criteria and lower household incomes as a result of lower benefit levels account for half of the observed decline. By contrast, reductions in parental life satisfaction due to increased benefit conditionality and stigma are unlikely to mediate the reform’s documented effects. Focussing on an important outcome in Germany’s highly stratified educational system, the study is hence the first to provide evidence on the intergenerational effects of Hartz IV, shedding light on the role of social security and welfare institutions in the transmission of inequalities from parents to their children." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Erfahrungen mit dem Bildungs- und Teilhabepaket (2021)

    Vogt, Claire; Kranz, Christiane;

    Zitatform

    Vogt, Claire & Christiane Kranz (2021): Erfahrungen mit dem Bildungs- und Teilhabepaket. In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Jg. 52, H. 2, S. 54-63.

    Abstract

    "Die Leistungen für Bildung und Teilhabe entlasten Familien in Transfersystemen spürbar. Es ist wichtig und gut, dass es sie gibt. Dennoch besteht auch nach der jüngsten Reform weiterer Handlungsbedarf. Noch immer sind die Leistungen nicht allen berechtigten Familien bekannt und zum Teil sind sie schwer zu beantragen." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.)

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