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Dossier

SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende

Im Sozialgesetzbuch II "Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende" stehen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente unter dem Leitgedanken des Förderns und Forderns. Das Gesetz regelt die Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit, die Anreize und Sanktionen sowie die Trägerschaft der Grundsicherung (Gemeinsame Einrichtungen/Jobcenter bzw. optierende Kommunen). Das IAB hat den gesetzlichen Auftrag, die Wirkungen zu untersuchen.

Diese IAB-Infoplattform bietet Zugänge zur Diskussion um das Gesetz und dessen Umsetzung sowie zu den sozioökonomischen Hintergründen und Auswirkungen.

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im Aspekt "Sachsen"
  • Literaturhinweis

    Zwei Jahre „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) - Bilanz und Perspektiven: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 19/30651) (2021)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2021): Zwei Jahre „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) - Bilanz und Perspektiven. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 19/30651). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/31217 (28.06.2021)), 21 S.

    Abstract

    Mit dem Teilhabechancengesetz wurden Anfang des Jahres 2019 zwei neue Instrumente der Arbeitsförderung in Form von Lohnkostenzuschüssen für langzeitarbeitslose Menschen eingeführt. Gegenstand der Kleine Anfrage ist das Instrument 'Eingliederung von Langzeitarbeitslosen', durch das deutlich weniger Menschen gefördert werden als durch den 'Sozialen Arbeitsmarkt'. Außerdem beträgt die Förderdauer nur zwei Jahre mit einem Höchstfördersatz von 75 Prozent. Zwei Jahre nach der Einführung stellt sich daher die Frage, wie erfolgreich das Instrument ist und welche ersten Erkenntnisse es zum Verbleib der Teilnehmenden gibt. Die Kleine Anfrage soll dazu dienen, einen Überblick über die Entwicklung des Instruments für den ersten vollständigen Förderzeitraum zu erhalten. Damit wiederum sollen Stellschrauben identifiziert werden, an denen zeitnah nachgebessert werden muss. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Die Höhe der Sozialen Mindestsicherung: eine Neuberechnung "bottom up" (2007)

    Thießen, Friedrich; Fischer, Christian;

    Zitatform

    Thießen, Friedrich & Christian Fischer (2007): Die Höhe der Sozialen Mindestsicherung. Eine Neuberechnung "bottom up". (Technische Universität Chemnitz, Fakultät für Wirtschaftswissenschaften. WWDP 81/2007), Chemnitz, 26 S.

    Abstract

    "Mehr als 100.000 anhängige Verfahren vor Sozialgerichten im Gefolge der Hartz-IV-Gesetzgebung haben die Frage nach der angemessenen Untergrenze von Sozialleistungen wieder in den Vordergrund gerückt. Das Sozialstaatsgebot der Verfassung lässt den Entscheidungsträgem einen breiten Ermessensspielraum. Das Bundessozialgericht hat im November 2006 festgestellt, dass der Regelsatz von 345 Euro zuzüglich Wohngeld gemäß SGB II und XII das zum durch die Verfassung garantierten menschwürdigen Leben notwendige Existenzminimum nicht unterschreite. Zweifel an der 'richtigen' Höhe der sozialen Mindestsicherung werden genährt durch ein nicht in allen Teilen transparentes, zudem teilweise pauschales Verfahren seiner Ermittlung. Diese Zweifel waren Anlass für diese Studie, deren Ziel es ist, die Höhe der sozialen Mindestsicherung auf Basis der formulierten gesellschaftlichen Ziele ohne Rückgriff auf das offizielle Berechnungsverfahren 'bottom up' völlig neu zu bestimmen. Dazu wurden zunächst aus der Literatur die mit der sozialen Mindestsicherung verfolgten Ziele ermittelt. Da die Ziele ungenau formuliert sind, mussten zwei Fälle unterschieden werden, die einer Untergrenze und einer Obergrenze der Interpretation der verfolgten Ziele entsprechen (Im Folgenden 'Minimumfall' und 'Maximumfall'). Daraus wurden zwei Warenkörbe abgeleitet. Schließlich wurden den Gütern der beiden Warenkörbe Preise zugeordnet, die im Raum Chemnitz erhoben wurden. Durch Summierung ergaben sich die Gesamtkosten der sozialen Mindestsicherung. Wie diese Neuberechnungen der sozialen Mindestsicherung zeigt, liegt der 'Regelsatz' leicht oberhalb des Satzes, der noch mit den festgelegten Zielen der sozialen Mindestsicherung kompatibel ist. Selbst die Hälfte davon wäre immer noch damit kompatibel." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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