Springe zum Inhalt

Dossier

SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende

Im Sozialgesetzbuch II "Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende" stehen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente unter dem Leitgedanken des Förderns und Forderns. Das Gesetz regelt die Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit, die Anreize und Sanktionen sowie die Trägerschaft der Grundsicherung (Gemeinsame Einrichtungen/Jobcenter bzw. optierende Kommunen). Das IAB hat den gesetzlichen Auftrag, die Wirkungen zu untersuchen.

Diese IAB-Infoplattform bietet Zugänge zur Diskussion um das Gesetz und dessen Umsetzung sowie zu den sozioökonomischen Hintergründen und Auswirkungen.

Zurück zur Übersicht
Ergebnisse pro Seite: 20 | 50 | 100
im Aspekt "Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts"
  • Literaturhinweis

    Regelbedarfsfortschreibungen – ein Vergleich mit faktischen Preisentwicklungen (2024)

    Becker, Irene;

    Zitatform

    Becker, Irene (2024): Regelbedarfsfortschreibungen – ein Vergleich mit faktischen Preisentwicklungen. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 73, H. 2, S. 131-150. DOI:10.3790/sfo.73.2.131

    Abstract

    "Mit Regelbedarfen im deutschen Sozialhilfe- und Grundsicherungssystem soll das soziokulturelle Existenzminimum, soweit es pauschalierbar ist, gewährleistet werden. Allerdings ist die gesetzliche Umsetzung strittig, nicht nur hinsichtlich der Ermittlung der Beträge, sondern auch der Dynamisierung. Letztere folgt einem ausschließlich vergangenheitsorientierten Verfahren. Potenzielle inflationäre Tendenzen am aktuellen Rand werden systematisch ausgeblendet, was zu Unterdeckungen des soziokulturellen Existenzminimums führt. So haben sich 2021 und 2022 erhebliche inflationsbedingte Einbußen bei Grundsicherungsbeziehenden ergeben – trotz punktueller Kompensationsmaßnahmen der Bundesregierung. An der Problematik ändert die neue Anpassungsformel, die mit dem Übergang zum Bürgergeld eingeführt wurde, grundsätzlich nichts. Sie führt allenfalls zufällig – wie zum Januar 2023 – zu einem Ergebnis, das der aktuellen Preisentwicklung ungefähr entspricht." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    "Lohnt" sich Arbeit noch? Lohnabstand und Arbeitsanreize im Jahr 2024 (2024)

    Blömer, Maximilian; Pannier, Manuel; Peichl, Andreas ; Fischer, Lilly;

    Zitatform

    Blömer, Maximilian, Lilly Fischer, Manuel Pannier & Andreas Peichl (2024): "Lohnt" sich Arbeit noch? Lohnabstand und Arbeitsanreize im Jahr 2024. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 77, H. 1, S. 35-38.

    Abstract

    "Auf Basis des ifo Mikrosimulationsmodells untersucht der Beitrag den Lohnabstand und illustriert die Arbeitsanreize für ausgewählte Haushaltskonstellationen nach den für das Jahr 2024 beschlossenen Anpassungen im deutschen Steuer- und Transfersystem. Dazu werden die verfügbaren Einkommen in Abhängigkeit von der Höhe des monatlichen Bruttoeinkommens analysiert. Es wird deutlich, dass trotz der deutlichen Anhebung der Regelsätze im Bürgergeld weiterhin ein spürbarer Lohnabstand besteht. Eine Reform des bestehenden Systems wird aufgrund der teilweise äußerst geringen Anreize zur Ausweitung bestehender Erwerbstätigkeit oder Erhöhung des Bruttoeinkommens für niedrige und mittlere Einkommen trotz des existierenden Lohnabstands für notwendig erachtet." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Geringverdienende im Leistungsbezug: monetäre Anreize und aktive Unterstützung für eine bessere Arbeitsmarktintegration (2024)

    Bruckmeier, Kerstin ; Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin & Enzo Weber (2024): Geringverdienende im Leistungsbezug: monetäre Anreize und aktive Unterstützung für eine bessere Arbeitsmarktintegration. In: IAB-Forum H. 02.04.2024, 2024-03-28. DOI:10.48720/IAB.FOO.20240402.01

    Abstract

    "Das aktuelle Transfersystem in Deutschland bietet Personen mit geringen Einkommen vielfach zu wenig finanzielle Anreize, ihre wöchentliche Arbeitszeit und damit ihren Verdienst zu erhöhen. Neben etwas großzügigeren Hinzuverdienstregelungen bedarf es auch einer aktiveren Unterstützung im Einzelfall." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Weber, Enzo ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    From welfare to work: The health and material well-being effects of long-term employment subsidies in Germany (2024)

    Bömmel, Nadja ; Coban, Mustafa ; Kasrin, Zein ; Zabel, Cordula; Wolff, Joachim; Wenzig, Claudia; Schiele, Maximilian ;

    Zitatform

    Bömmel, Nadja, Mustafa Coban, Zein Kasrin, Maximilian Schiele, Claudia Wenzig, Joachim Wolff & Cordula Zabel (2024): From welfare to work: The health and material well-being effects of long-term employment subsidies in Germany. In: International Journal of Social Welfare H. online first, S. 1-22., 2024-01-31. DOI:10.1111/ijsw.12653

    Abstract

    "This paper analyses effects of subsidized, predominantly non-standard, employment within the German labor market program ‘participation in the labor market’ for long-term welfare recipients on their health satisfaction, health-based quality of life, satisfaction with standard of living and households' actual ownership of important goods (e.g., car or new clothes) or the lack thereof due to financial reasons. We differentiated subgroups by health, age and working hours. Data for participants and non-participants (but entitled to welfare benefits) stem from the first two waves (2020/2021) of the panel survey ‘Quality of Life and Social Participation’. To identify causal effects, we employed matching methods based on administrative and survey data. Our findings show that 1 and 2 years after programme start, participation had significant positive effects on all indicators of health and standard of living. Thus, for the program's focus group, subsidized employment, even if non-standard, can contribute to improving health and material well-being." (Author's abstract, IAB-Doku, © Wiley) ((en))

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Loans for welfare benefit recipients: Evidence from the Sample of Integrated Welfare Benefit Biographies (SIG) 2007–2020 (2024)

    Dummert, Sandra ; Lietzmann, Torsten; Hohmeyer, Katrin; Grunau, Philipp ;

    Zitatform

    Dummert, Sandra, Philipp Grunau, Katrin Hohmeyer & Torsten Lietzmann (2024): Loans for welfare benefit recipients: Evidence from the Sample of Integrated Welfare Benefit Biographies (SIG) 2007–2020. In: International Journal of Social Welfare online erschienen am 16.01.2024, S. 1-8. DOI:10.1111/ijsw.12640

    Abstract

    "The Sample of Integrated Welfare Benefit Biographies (SIG) provides comprehensive administrative data on the labor market participation, household composition and financial situation of welfare benefit recipients and their household members in Germany between 2007 and 2020. The SIG data enables research on the dynamics of welfare receipt and labor market participation of welfare recipients. The aim of the article is to introduce the SIG and to showcase its analytical potential by empirically examining benefit loans that can be granted by welfare agencies when unexpected expenses cannot be covered by welfare recipients themselves. Loans and detailed further financial information available can be used to assess the severity of financial restrictions during welfare receipt. We found that 2% of welfare recipients received loans at least once during their benefit episode and that loans were most likely to be granted right at the beginning of a benefit episode. Moreover, the likelihood of loans increased with higher benefit needs and when a parallel employment episode started." (Author's abstract, IAB-Doku, © Wiley) ((en))

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Warum die aktuelle Bürgergelddebatte nicht die richtigen Schwerpunkte setzt (2024)

    Fitzenberger, Bernd ;

    Zitatform

    Fitzenberger, Bernd (2024): Warum die aktuelle Bürgergelddebatte nicht die richtigen Schwerpunkte setzt. In: IAB-Forum H. 11.03.2024 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20240311.01

    Abstract

    "Das Bürgergeld in seiner derzeitigen Form ist heftig umstritten. Viele Debattenbeiträge zeichnen dabei ein verengtes und teilweise unzutreffendes Bild. Denn die Vielschichtigkeit der Problemlagen von Menschen im Bürgergeldbezug wird oftmals verkannt. Anders als vielfach behauptet, haben Menschen, die nur Bürgergeld beziehen, in jedem Fall weniger Geld zur Verfügung als Menschen, die arbeiten. Trotz des Arbeitskräftemangels gelingt allerdings zu selten die Vermittlung in Beschäftigung – auch weil die Leistungsberechtigten häufig nicht zu den Profilen der offenen Stellen passen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Fitzenberger, Bernd ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    The Dovish Turnaround: Germany’s Social Benefit Reform and Job Findings (2024)

    Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Weber, Enzo (2024): The Dovish Turnaround: Germany’s Social Benefit Reform and Job Findings. (IAB-Discussion Paper 7/2024), Nürnberg, 23 S. DOI:10.48720/IAB.DP.2407

    Abstract

    "Auf den Arbeitsmärkten waren die letzten Jahrzehnte in vielen Ländern von strukturellen Reformen auf der Angebotsseite gekennzeichnet. Nach den Hartz-Reformen in den 2000er Jahren hat Deutschland kürzlich eine Kehrtwende vollzogen. Die Bedingungen der Grundsicherung für Arbeitslose wurden großzügiger. Zuvor galt ein befristetes Sanktionsmoratorium. Wir analysieren die kurzfristigen Auswirkungen auf die Beschäftigungsaufnahmen und verwenden umfangreiche administrativer Daten sowie eine neue Kontrollgruppe. Das Moratorium dämpfte die Jobaufnahmen aus der Grundsicherung um vier Prozent und die nachfolgende Bürgergeldreform um fast sechs Prozent im ersten Jahr. Andere Faktoren spielten für die jüngste Abschwächung der Arbeitsaufnahmen eine noch größere Rolle." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Weber, Enzo ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Einschätzung zu Reformen bei Bürgergeld und Midijobs sowie zur Grundrente und zur Einführung der Kindergrundsicherung: Stellungnahme des IAB zur Anhörung beim Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung am 13.10.2023 (2023)

    Anger, Silke ; Wiemers, Jürgen ; Bruckmeier, Kerstin ; Trahms, Annette; Gellermann, Jan; Brücker, Herbert ; Sandner, Malte ; Promberger, Markus; Wolff, Joachim; Ramos Lobato, Philipp;

    Zitatform

    Anger, Silke, Kerstin Bruckmeier, Herbert Brücker, Jan Gellermann, Markus Promberger, Philipp Ramos Lobato, Malte Sandner, Annette Trahms, Jürgen Wiemers & Joachim Wolff (2023): Einschätzung zu Reformen bei Bürgergeld und Midijobs sowie zur Grundrente und zur Einführung der Kindergrundsicherung. Stellungnahme des IAB zur Anhörung beim Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung am 13.10.2023. (IAB-Stellungnahme 08/2023), Nürnberg, 17 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2308

    Abstract

    "Zur Vorbereitung des Jahresgutachtens 2023/2024 des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wurde das IAB um seine Expertise zur Reform zum Bürgergeld, zum Gesetzesentwurf zur Kindergrundsicherung, zur Anhebung der Einkommensgrenze für Midijobs sowie zur Einführung der Grundrente gebeten. Die Erkenntnisse, die das IAB im Herbst 2023 hierzu vorgelegt hat, werden in der vorliegenden Stellungnahme zusammengefasst." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Unvollständige Inanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen (2023)

    Artmann, Elisabeth; Bernhard, Sarah ; Oberfichtner, Michael ;

    Zitatform

    Artmann, Elisabeth, Sarah Bernhard & Michael Oberfichtner (2023): Unvollständige Inanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen. (IAB-Forschungsbericht 09/2023), Nürnberg, 18 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2309

    Abstract

    "Mit dem Bürgergeld hat der Gesetzgeber die einjährige Karenzzeit eingeführt: Für die Wohnkosten entfällt im ersten Jahr des Bürgergeld-Bezugs die Prüfung der Angemessenheit, sie werden also vom Jobcenter übernommen, und zusätzlich gelten anfangs höhere Freibeträge für Vermögen. Dadurch fällt das Bürgergeld im ersten Jahr für manche Personen großzügiger aus und federt soziale Härten für diesen Teil der Betroffenen ab. Mit dem gleichen Ziel erhielten Personen, die von der Arbeitslosenversicherung in die Grundsicherung übergingen, von 2005 bis Ende 2010 für bis zu zwei Jahre nach dem Ende des Arbeitslosengeldbezugs einen befristeten Zuschlag zur Grundsicherung. Dieser Zuschlag wurde im Rahmen von Einsparmaßnahmen abgeschafft. Um bis 2010 den Zuschlag zu bekommen, musste im Antrag auf Arbeitslosengeld II der vorherige Arbeitslosengeld-Bezug angegeben und nachgewiesen werden. Der Zuschlag betrug zwei Drittel des Unterschieds zwischen vorherigem Arbeitslosengeld (+ ggf. Wohngeld) und dem Arbeitslosengeld II. Im ersten Jahr nach dem Ende des Arbeitslosengeldbezugs war er für Alleinstehende auf 160 Euro und für Paare auf 320 Euro plus 60 Euro je Kind beschränkt, im zweiten Jahr halbierten sich Zuschlag und Obergrenzen. Gemessen an allen erwerbsfähigen Personen, die Arbeitslosengeld II zum 30. Juni eines Jahres bezogen, erhielten zwischen 2007 und 2010 zwischen 3 und 5 Prozent zusätzlich den Zuschlag zum Arbeitslosengeld II. Mit durchschnittlich etwa 110 Euro in diesen Jahren entsprach der Zuschlag damit rund 16 Prozent ihres Gesamtbedarfs. Der vergleichsweise geringe Anteil am Gesamtbestand von Personen, die den Zuschlag bezogen, begründet sich darin, dass sich der Zuschlag an Personen am Übergang vom Arbeitslosengeld- in den Arbeitslosengeld II-Bezug richtete. Von den Personen, die mit einem Abstand von höchstens 300 Tagen zwischen beiden Leistungen übergingen und den Zuschlag potentiell noch in voller Höhe hätten erhalten können, bezogen ihn knapp 60 Prozent neben dem Arbeitslosengeld II. Unmittelbar nach dem Übergang in den Arbeitslosengeld-II-Bezug betrug der Zuschlag mit rund 150 Euro im Durchschnitt mehr als ein Fünftel der gesamten Grundsicherungsleistungen inklusive Wohn- und Heizkosten. Er machte also für einen Großteil der Empfänger*innen durchaus einen substanziellen Teil ihres Einkommens aus. Für alleinlebende Personen lässt sich anhand administrativer Daten die Nicht-Inanspruchnahme des Zuschlags untersuchen, weil sich die Zuschlagsberechtigung valide aus der Höhe des vorherigen Arbeitslosengeldes bestimmen lässt. Bei größeren Haushalten ist die Bestimmung der Zuschlagberechtigung entsprechend komplexer und fehleranfälliger. Unter Alleinlebenden bezogen mindestens 17 Prozent der zuschlagberechtigen Personen den Zuschlag zum Arbeitslosengeld II nicht, obwohl sie durch den vorherigen Arbeitslosengeld-Bezug Anspruch darauf gehabt hätten. Zuschlagberechtigte mit niedrigeren Bildungs- und Berufsabschlüssen oder solche mit ausländischer Herkunft hatten eine niedrigere Wahrscheinlichkeit, den Zuschlag zu bekommen. Zuschlagberechtigte, die in kommunalen Jobcentern gemeldet waren, erhielten den Zuschlag mit einer höheren Wahrscheinlichkeit als Menschen, die in gemeinsam von Kommune und Bundesagentur für Arbeit geführten Jobcentern gemeldet waren. Dieser Zusammenhang zeigt sich in einem multivariaten Modell mit individuellen und regionalen Merkmalen. Als Gründe dafür kommen unterschiedliche Verwaltungsprozesse in rein kommunalen und in gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit geführten Jobcentern in Frage. Unterschiedliche Verantwortlichkeiten hinsichtlich der Finanzierung zwischen Kommunen und Bund könnten ebenso eine Rolle spielen. Eine unvollständige Inanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen kann negative individuelle und gesellschaftliche Folgen nach sich ziehen: Armutslagen können sich, auch langfristig, verschärfen, der Sozialstaat könnte mit dem Vorwurf der Ineffektivität konfrontiert sein, was schließlich auch Auswirkungen auf den Zusammenhalt der Gesellschaft haben könnte. Verstärkt wird das Problem dadurch, dass gerade Personen in prekären Lebenssituationen den Zuschlag häufig nicht in Anspruch nehmen. Die Arbeitsverwaltung und andere Sozialverwaltungen können systematisch Maßnahmen ergreifen, mit dem Ziel die Inanspruchnahme zu erhöhen. Dazu gehören Informationskampagnen in mehreren Sprachen, zielgruppengerechte Antragsformulare in einfacher deutscher Sprache sowie in wichtigen weiteren Sprachen, die transparente Berechnung von Leistungen durch gut ausgestattetes und qualifiziertes Personal, Unterstützungsangebote bei unvollständigen Anträgen und fehlenden Nachweisen sowie Möglichkeiten der digitalen Plausibilitätskontrolle bei der Berechnung von Leistungen. Während die Beantragung und Berechnung des Zuschlags für die Berechtigten und für die Jobcenter vergleichsweise kompliziert war, bleibt zu prüfen, inwiefern die mit dem Bürgergeld neu eingeführte Karenzzeit leichter zu administrieren ist und wie viele Menschen sie nutzen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Ausgaben für Heizung und Strom: Sparanreize greifen nicht für Menschen in der Grundsicherung (2023)

    Bach, Stefan; Haan, Peter; Schill, Wolf-Peter; Felder, Lars;

    Zitatform

    Bach, Stefan, Lars Felder, Peter Haan & Wolf-Peter Schill (2023): Ausgaben für Heizung und Strom: Sparanreize greifen nicht für Menschen in der Grundsicherung. In: DIW-Wochenbericht, Jg. 90, H. 16, S. 179-185. DOI:10.18723/diw_wb:2023-16-1

    Abstract

    "Im Rahmen der Grundsicherung werden die tatsächlich anfallenden Heizungsrechnungen übernommen, sofern diese nicht unangemessen hoch sind. Dagegen werden Ausgaben für Strom lediglich pauschal im Regelsatz berücksichtigt. Somit haben Grundsicherungsbeziehende weniger Anreize, ihre Ausgaben für Heizenergie zu reduzieren als ihre Ausgaben für Strom. Auf Basis von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) zeigt sich, dass Haushalte in der Grundsicherung trotz dieser Anreize hohe Stromausgaben haben. Im Durchschnitt geben Grundsicherungsbeziehende im Monat fünf Euro mehr für die Heizung und neun Euro mehr für Strom aus als vergleichbare Haushalte außerhalb der Grundsicherung. Dies kann daran liegen, dass die Haushalte nicht ausreichend über ihre Ausgaben und Einsparmöglichkeiten für Energie informiert sind oder dass sie aufgrund einer schlechten technischen Ausstattung sowie längeren Aufenthaltszeiten zu Hause nicht sparen können. Eine Klimapolitik, die Sparanreize durch eine steigende CO2-Bepreisung setzen möchte, sollte diese Zusammenhänge berücksichtigen. Sie kann nur wirksam sein, wenn Haushalte auf Preisanreize reagieren können. Daher sind neben steigender CO2-Bepreisung zielgerichtete Förderprogramme für Energieeffizienzmaßnahmen sowie Informationskampagnen für Haushalte erforderlich." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    English Version.
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Barrieren der Inanspruchnahme monetärer Leistungen für Familien: Abschlussbericht (2023)

    Baisch, Benjamin; Zollner, Corinna; Boll, Christina ; Castiglioni, Laura; Müller, Dagmar;

    Zitatform

    Baisch, Benjamin, Dagmar Müller, Corinna Zollner, Laura Castiglioni & Christina Boll (2023): Barrieren der Inanspruchnahme monetärer Leistungen für Familien. Abschlussbericht. München, 108 S. DOI:10.36189/DJI202305

    Abstract

    "Die vorliegende Studie ist das zweite Teilprojekt des vom BMFSFJ geförderten Projekts „Familien mit Migrationshintergrund (migfam)“. Ein bis zwei Drittel der Haushalte, die in Deutschland zum Bezug von Grundsicherungsleistungen berechtigt sind, nehmen diese nicht in Anspruch. Auch familienpolitische Leistungen erreichen häufig nicht die Zielgruppen, für die sie gedacht sind. Die Nichtinanspruchnahme monetärer Leistungen ist ein politisches Problem, weil die mit den Leistungen verbundenen Ziele, etwa die Bekämpfung von Armut oder der Ausgleich familienbedingter Lasten, schwerer erreicht werden. Daher ist es wichtig, die Gründe zu verstehen, die zur Nichtinanspruchnahme führen, um darauf aufbauend Strategien zu entwickeln, die Menschen die Verwirklichung ihrer sozialen Rechte erlauben. Das Projekt, dessen Ergebnisse im vorliegenden Bericht dargestellt werden, hat sich vor diesem Hintergrund eingehend mit der Literatur zur Nichtinanspruchnahme monetärer Leistungen befasst und dabei insbesondere die Barrieren der Inanspruchnahme für Migrantinnen und Migranten in den Blick genommen. Diese liegen teils schon im rechtlichen Ausschluss von bestimmten Leistungen, der Fokus im Projekt lag jedoch auf der Nichtinanspruchnahme von Leistungen trotz Anspruchsberechtigung. Hauptziel der Studie war es, den Forschungsstand zu (migrationsspezifischen) Barrieren der Inanspruchnahme zu sichten, das Potenzial vorhandener Surveys für weitergehende Analysen zu prüfen und Ideen für anschlussfähige Forschungen zu entwickeln. Aus der Literatur lässt sich ableiten, dass es vor allem bürokratische Hürden sind, die Menschen an der Inanspruchnahme von Leistungen hindern, z.B. komplexe Antragsverfahren, zu erbringende Nachweise oder die unzureichende Abstimmung zwischen den einzelnen Leistungssystemen. Hinzu kommen Unkenntnis und mangelnde Information über Rechtsansprüche, Sprachbarrieren, Schamgefühle sowie stigmatisierende und diskriminierende Erfahrungen der Antragstellenden. Teilweise wird auch kein Bedarf gesehen, etwa, weil die Leistungshöhe im Vergleich zum Beantragungsaufwand zu gering erscheint. Die Gründe für die Nichtinanspruchnahme monetärer Leistungen sind allerdings noch nicht hinreichend erforscht. Beispielsweise ist unklar, wie die einzelnen Einflussfaktoren zusammenwirken. Auch über regionale und gruppenspezifische Unterschiede der (Nicht-)Inanspruchnahme ist wenig bekannt. Die Auswertung vorhandener Bevölkerungssurveys führt nur bedingt weiter, weil relevante Informationen teils gar nicht erhoben werden und die Repräsentativität und Aussagekraft der Daten begrenzt ist. Sinnvoll wären, je nach Fragestellung, auch qualitative und experimentelle Studien. Insgesamt empfiehlt sich daher ein Mixed Methods-Ansatz, der die Seite der Anspruchsberechtigten ebenso wie die der Verwaltung in den Blick nimmt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Ukrainerinnen und Ukrainer in der Grundsicherung: Über ein Drittel der Erwerbsfähigen ist alleinerziehend (2023)

    Bruckmeier, Kerstin ; Hauptmann, Andreas; Hohmeyer, Katrin; Keita, Sekou ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Andreas Hauptmann, Katrin Hohmeyer & Sekou Keita (2023): Ukrainerinnen und Ukrainer in der Grundsicherung: Über ein Drittel der Erwerbsfähigen ist alleinerziehend. In: IAB-Forum H. 23.02.2023 Nürnberg, 2023-02-20. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230222.01

    Abstract

    "In Deutschland wurden bislang rund eine Million Geflüchtete aus der Ukraine registriert, rund 96 Prozent sind ukrainische Staatsangehörige. Seit Juni 2022 können Geflüchtete aus der Ukraine bei Hilfebedürftigkeit Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beantragen. Insbesondere Altersstruktur und durchschnittliches Qualifikationsniveau, aber auch institutionelle Rahmenbedingungen sprechen dafür, dass ihre Beschäftigungsperspektiven vergleichsweise günstig sind. Eine besondere Bedeutung für die Arbeitsmarktintegration dürfte aber der Kinderbetreuung zukommen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Energiepreiskrise: Die geplanten finanziellen Entlastungen dürften das Arbeitsangebot nur wenig beeinflussen (2023)

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin & Jürgen Wiemers (2023): Energiepreiskrise: Die geplanten finanziellen Entlastungen dürften das Arbeitsangebot nur wenig beeinflussen. In: IAB-Forum H. 16.01.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230116.01

    Abstract

    "Anfang September 2022 hat sich die Regierungskoalition mit dem dritten Entlastungspaket auf weitere Maßnahmen verständigt, um Haushalte und Betriebe angesichts des Energiepreisschocks zu unterstützen. Haushalte mit geringem Einkommen dürften vor allem durch das höhere Bürgergeld und die Wohngeldreform überproportional profitieren. In der öffentlichen Debatte wird häufig die Befürchtung geäußert, dass durch das höhere Leistungsniveau im Bürgergeld ein hinreichender Lohnabstand nicht mehr gegeben ist, sodass sich Arbeit für Geringverdienende nicht mehr lohnt. Simulationsrechnungen zeigen jedoch, dass sich das höhere Bürgergeld im Zusammenspiel mit anderen Maßnahmen nicht negativ auf das Arbeitsangebot von Geringverdienenden auswirkt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Bürgergeld-Reform: Evaluationsprogramm des IAB (2023)

    Bähr, Sebastian ; Gundert, Stefanie ; Lietzmann, Torsten; Globisch, Claudia; Zabel, Cordula; Dietz, Martin; Wolff, Joachim; Bruckmeier, Kerstin ; Wolf, Markus; Mense, Andreas ; Wolf, Katja; Bernhard, Sarah ; Hohmeyer, Katrin; Promberger, Markus; Röhrer, Stefan; Ramos Lobato, Philipp; Trappmann, Mark ; Collischon, Matthias ; Stephan, Gesine ; Kasrin, Zein ; Stegmaier, Jens ; Osiander, Christopher ; Senghaas, Monika ; Gellermann, Jan; Schiele, Maximilian ;

    Zitatform

    Bähr, Sebastian, Sarah Bernhard, Kerstin Bruckmeier, Matthias Collischon, Martin Dietz, Jan Gellermann, Claudia Globisch, Stefanie Gundert, Katrin Hohmeyer, Zein Kasrin, Torsten Lietzmann, Andreas Mense, Christopher Osiander, Markus Promberger, Philipp Ramos Lobato, Stefan Röhrer, Maximilian Schiele, Monika Senghaas, Jens Stegmaier, Gesine Stephan, Mark Trappmann, Katja Wolf, Markus Wolf, Joachim Wolff & Cordula Zabel (2023): Bürgergeld-Reform: Evaluationsprogramm des IAB. (IAB-Forschungsbericht 06/2023), Nürnberg, 20 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2306

    Abstract

    "Zum Jahresbeginn 2023 ist das neue Bürgergeld-Gesetz in Kraft getreten, wobei weite Teile der im vergangenen Herbst von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Gesetzesänderungen erst zum 1. Juli des laufenden Jahres wirksam geworden sind. Mit dem Gesetz strebt die Bundesregierung eine „grundlegende Weiterentwicklung“ der Grundsicherung für Arbeitsuchende an. Das Bürgergeld-Gesetz und die zahlreichen mit seiner Einführung erfolgten Rechtsänderungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden im Rahmen der Wirkungsforschung nach §55 Abs. 1 SGB II wissenschaftlich durch das IAB evaluiert. Im Fokus stehen dabei Zugänge und Leistungen, der Eingliederungs- und Beratungsprozess sowie Arbeitsmarktübergänge und die arbeitsmarktpolitische Förderung. Neben einer allgemeinen Darstellung des Evaluationsprogramms dokumentiert der Forschungsbericht die inhaltliche Ausrichtung und methodische Umsetzung der rund zwanzig Einzelprojekte der Evaluation." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket 2020: Teilhabequoten im Fokus. Expertise (2023)

    Dehmer, Mara; Aust, Andreas; Rock, Joachim; Schabram, Greta;

    Zitatform

    Dehmer, Mara, Andreas Aust, Joachim Rock & Greta Schabram (2023): Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket 2020. Teilhabequoten im Fokus. Expertise. Berlin, 32 S.

    Abstract

    "Im Mittelpunkt der vorliegenden Expertise stehen die Teilhabeleistungen nach § 28 Abs. 7 SGB II. Die Untersuchung zeigt, dass die Inanspruchnahmemöglichkeiten dieser Leistung durch Kinder und Jugendliche zwischen 6 und unter 15 Jahren im Bürgergeldbezug erheblich differieren. Während in manchen Kreisen und kreisfreien Städten fast jedes Kind die Leistungen unmittelbar in Anspruch nehmen kann, ist dies in anderen an deutlich erhöhte Bedingungen geknüpft. Die Untersuchung beschränkt sich nicht darauf, die vorliegenden Daten zu referieren, sondern will auch Empfehlungen geben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Teilhabechancengesetz: Warum die Zuweisungspraxis in den Jobcentern Frauen benachteiligt (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt") (2023)

    Englert, Kathrin; Globisch, Claudia; Kupka, Peter;

    Zitatform

    Englert, Kathrin, Claudia Globisch & Peter Kupka (2023): Teilhabechancengesetz: Warum die Zuweisungspraxis in den Jobcentern Frauen benachteiligt (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 26.09.2023. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230926.01

    Abstract

    "Der Lohnkostenzuschuss „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ beinhaltet eine deutlich höhere und längere finanzielle Förderung von Betrieben, die Langzeitarbeitslose einstellen, als der Eingliederungszuschuss. In den Jobcentern wird beiden Förderinstrumenten nicht selten attestiert, dass sie gleichermaßen geeignet sind, arbeitsmarktferne Personen in reguläre Beschäftigung zu bringen. Dies stimmt jedoch nur bedingt, wie eine aktuelle IAB-Studie zeigt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Globisch, Claudia; Kupka, Peter;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Institutionelle Hürden bei der Inanspruchnahme des Kinderzuschlags: Begleitforschung zum Projekt „KiZ+“ (2023)

    Jackwerth-Rice, Deborah;

    Zitatform

    Jackwerth-Rice, Deborah (2023): Institutionelle Hürden bei der Inanspruchnahme des Kinderzuschlags. Begleitforschung zum Projekt „KiZ+“. (Working paper / HdBA, Fachgruppe Soziologie und Arbeitsmarktpolitik 3), Mannheim ; Schwerin, 19 S.

    Abstract

    "Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine familienbezogene Leistung, die zusammen mit dem Wohngeld bezogen werden kann, um ein geringes Haushaltseinkommen über das Grundsicherungsniveau zu heben und damit eine Hilfebedürftigkeit nach § 9 SGB II zu vermeiden. Hierzu wird neben einer finanziellen Zuwendung auch eine KiTa-Gebührenbefreiung und ein Zugang zu Leistungen für Bildung und Teilhabe gewährt. Allerdings wissen Familien mit geringem Einkommen oft nicht von ihrem KiZ-Anspruch oder sind mit der Antragstellung überfordert. Dies hat nicht nur individuelle Ursachen, sondern wird auch durch ein komplexes Leistungssystem begünstigt, das für Familien ‚undurchdringlich‘ sein kann. Dieses Arbeitspapier geht näher auf institutionelle Hürden bei der Inanspruchnahme des Kinderzuschlags ein. Dabei wird insbesondere auf die Antragstellung, Wechselwirkungen mit anderen Sozialleistungen, erschwerte Zugangsbedingungen nach Beendigung eines Bürgergeldbezugs und den Mangel an Anlaufstellen für eine rechtskreisübergreifende Leistungsberatung eingegangen. Das Arbeitspapier basiert auf den Ergebnissen einer Begleitforschung zum Projekt „KiZ+“ (2020-2022) der PHOENIX Beschäftigung und Bildung e.G. in Zusammenarbeit mit der Familienkasse Baden-Württemberg Ost und West" (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Bürgergeld, Sozialhilfe und Kindergeld: Ansprüche und Ausschlüsse von Unionsbürgerinnen und -bürgern (2023)

    Löhr, Tillmann;

    Zitatform

    Löhr, Tillmann (2023): Bürgergeld, Sozialhilfe und Kindergeld: Ansprüche und Ausschlüsse von Unionsbürgerinnen und -bürgern. In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Jg. 54, H. 2, S. 4-15.

    Abstract

    "Unionsbürgerinnen und -bürger sind unter bestimmten Umständen von Leistungen des Zweiten und Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB II und XII) und vom Kindergeld ausgeschlossen. Sie haben nur Anspruch auf vorübergehende, im Leistungsniveau abgesenkte Überbrückungsleistungen nach dem SGB XII, in Härtefällen auch auf weitergehende Leistungen. Dieser Beitrag soll zu einem besseren Verständnis der komplexen Regelungen beitragen. Er gibt einen Überblick über die rechtliche Grundstruktur, ergänzt um ausgewählte Einzelfragen." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Hohe Kosten der Unterkunft können die Integration in den Arbeitsmarkt erschweren (2023)

    Mense, Andreas ;

    Zitatform

    Mense, Andreas (2023): Grundsicherung für Arbeitsuchende: Hohe Kosten der Unterkunft können die Integration in den Arbeitsmarkt erschweren. In: IAB-Forum H. 23.01.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230123.01

    Abstract

    "Die Kosten der Unterkunft sind in den Ballungsräumen wesentlich höher als in der Peripherie. Das liegt auch an den Mietsteigerungen der letzten Jahre. Hohe Kosten der Unterkunft können die Vermittlung von Grundsicherungsbeziehenden in den Arbeitsmarkt erschweren. Anpassungen beim Bürgergeld, die über das bereits in Kraft Getretene hinausgehen, und ein größeres Angebot an gefördertem Wohnraum könnten das Problem verringern." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Mense, Andreas ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen: Viele Betriebe kennen das Teilhabechancengesetz nicht (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt") (2023)

    Pohlan, Laura ; Ramos Lobato, Philipp;

    Zitatform

    Pohlan, Laura & Philipp Ramos Lobato (2023): Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen: Viele Betriebe kennen das Teilhabechancengesetz nicht (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 21.04.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230421.01

    Abstract

    "Mit dem Teilhabechancengesetz wurde das Förderinstrumentarium der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum Jahresbeginn 2019 erweitert. Seither sind zwei weitere Lohnkostenzuschüsse für Betriebe verfügbar. Die Jobcenter erstatten Betrieben einen erheblichen Teil des anfallenden Arbeitsentgelts, wenn diese besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose einstellen. Die mit diesem Gesetz geschaffenen Fördermöglichkeiten sind allerdings großen Betrieben weitaus häufiger bekannt als kleinen und mittleren. Dies zeigt eine Betriebsbefragung des IAB." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Pohlan, Laura ; Ramos Lobato, Philipp;
    mehr Informationen
    weniger Informationen

Aspekt auswählen:

Aspekt zurücksetzen