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Dossier

SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende

Im Sozialgesetzbuch II "Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende" stehen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente unter dem Leitgedanken des Förderns und Forderns. Das Gesetz regelt die Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit, die Anreize und Sanktionen sowie die Trägerschaft der Grundsicherung (Gemeinsame Einrichtungen/Jobcenter bzw. optierende Kommunen). Das IAB hat den gesetzlichen Auftrag, die Wirkungen zu untersuchen.

Diese IAB-Infoplattform bietet Zugänge zur Diskussion um das Gesetz und dessen Umsetzung sowie zu den sozioökonomischen Hintergründen und Auswirkungen.

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im Aspekt "Politische Stellungnahmen"
  • Literaturhinweis

    Wie viel Hartz IV steckt im Bürgergeld?: Eine institutionentheoretische Analyse (2023)

    Beckmann, Fabian;

    Zitatform

    Beckmann, Fabian (2023): Wie viel Hartz IV steckt im Bürgergeld? Eine institutionentheoretische Analyse. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 1, S. 55-74. DOI:10.3790/sfo.72.1.55

    Abstract

    "Mit der Einführung des Bürgergeldes plant die Ampel-Koalition eine Reform des „Hartz IV-Systems“, mithilfe derer einer weniger restriktiven sozialen Mindestsicherung der Weg geebnet werden soll. Nicht nur die Inhalte und potentiellen Effekte der Reform werden kontrovers diskutiert, sondern auch ihre Reichweite: Handelt es sich beim Bürgergeld um eine graduelle Weiterentwicklung des „Hartz IV-Systems“ (Pfadabhängigkeitsthese) oder einen wohlfahrtsstaatlichen Paradigmenwechsel (Transformationsthese)? Der Beitrag nimmt diese Leitfrage zum Ausgangspunkt einer institutionentheoretischen Analyse. Hierbei werden (Ideal-)Typen und Mechanismen institutionellen Wandels ebenso in den Blick genommen wie die Frage nach der Reichweite paradigmatischen Policywandels. Die Untersuchung zeigt, dass beim Bürgergeld verschiedene Mechanismen institutionellen Wandels parallel auftreten und Instrumente und Prinzipien der „alten“ Grundsicherung fortbestehen, andere wiederum substanziell modifiziert werden. Gleichzeitig bleiben zentrale wohlfahrtsstaatliche Paradigmen wie Reziprozität und Subsidiarität wirkmächtig, so dass das Reformvorhaben zwar durchaus einen graduellen wohlfahrtsstaatlichen Wandel, nicht aber einen Pfadwechsel in Richtung eines bedingungslosen Grundeinkommens markiert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Sozialstaatliche Responsivität (2023)

    Diermeier, Matthias; Niehues, Judith;

    Zitatform

    Diermeier, Matthias & Judith Niehues (2023): Sozialstaatliche Responsivität. (IW-Kurzberichte / Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 2023,51), Köln, 3 S.

    Abstract

    "Mit der Einführung des Bürgergeldes wurde der monatliche Regelsatz von 449 auf 502 Euro erhöht. Mit 46,3 Prozent wird die Erhöhung von einem großen Teil der Deutschen als zu gering bewertet (von 16,9 Prozent als zu hoch). Eine experimentelle Befragung zeigt nun, wie sensibel diese Einschätzungen auf Informationen reagieren, dass auch Krankenkassenbeiträge und bis zu einer Höchstmiete Wohnkosten übernommen werden. So sinkt der Anteil, der den Regelsatz als zu gering bewertet, auf bis zu 33,7 Prozent (26,5 Prozent zu hoch). Wohingegen sich Parteianhängerschaften von Grünen bis zu Liberalen responsiv zeigen, reagiert die AfD-Anhängerschaft nicht auf die Einordnungen.Im Haushalt der Europäischen Union (EU) wird das Geld knapp, so die Feststellung der Europäischen Kommission anlässlich der Halbzeitrevision des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2021 bis 2027. Zur Erinnerung: Im Dezember 2020 hatten sich die Mitgliedstaaten nach langwierigen und schwierigen Verhandlungen auf die Höhe der Ausgaben für die nächsten sieben Jahre sowie eine grobe Aufteilung der Ausgabenstruktur geeinigt. Insgesamt waren Ausgaben in Höhe von rund 1,2 Billionen Euro geplant; hinzu kamen noch einmal knapp 807 Milliarden Euro für Ausgaben im Rahmen des Programms Next-Generation EU (NGEU) - beide Angaben in laufenden Preisen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zu viel oder zu wenig Reform? Die öffentliche Verhandlung des Bürgergeldes (2023)

    Diermeier, Matthias; Schäfer, Holger; Engler, Jan Felix;

    Zitatform

    Diermeier, Matthias, Jan Felix Engler & Holger Schäfer (2023): Zu viel oder zu wenig Reform? Die öffentliche Verhandlung des Bürgergeldes. In: IW-Trends, Jg. 50, H. 1, S. 101-124. DOI:10.2373/1864-810X.23-01-06

    Abstract

    "Das Bürgergeld sollte die Grundsicherung für Arbeitsuchende auf eine neue Grundlage stellen und das politische Versprechen erfüllen, Hartz IV zu „überwinden“. Der Reformansatz rief indes diverse Konfliktlinien innerhalb Gesellschaft, Regierung und sogar einzelner Parteianhängerschaften hervor: die Höhe der Regelsätze, die Ausgestaltung der Sanktionen, die Höhe des anrechnungsfreien Vermögens sowie die Angemessenheit von Unterkunftskosten. Der politische Kompromiss am Ende des Vorhabens ließ wenig vom eigentlichen Reformversprechen übrig. Anhand der IW-Personenbefragung kann sowohl die Enttäuschung über die mangelnde Tragweite der Reform innerhalb von Grünen- und SPD-Anhängerschaft als auch die Unzufriedenheit über die ausgehandelten Lockerungen unter den FDP-Unterstützern nachvollzogen werden. In zentralen Fragen werden die Liberalen nur von den AfD-Anhängern in ihrer Zu-viel-Reform-Kritik übertroffen. Lediglich in der Grünen- und SPD-Anhängerschaft ließen sich Mehrheiten für das Bürgergeld organisieren. Insgesamt bleibt die Reformzustimmung mit rund einem Drittel Befürwortern äußerst überschaubar. Eine Analyse von Beiträgen auf dem Kurznachrichtendienst Twitter zeichnet die aufgeregte Bürgergeld-Kritik zudem im digitalen Raum nach. Am intensivsten diskutiert wurde, inwiefern sich die Erhöhung der Regelsätze negativ auf die Arbeitsanreize auswirkt. Während die FDP-Politiker sehr zurückhaltend agierten, zeigten sich die wohlfahrtschauvinistischen Tweets aus den Reihen der AfD als besonders resonanzstark – auch wenn die Partei in der Breite keine Diskussion über Migration lostreten konnte." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Instrumente des SGB III und des SGB II zur Unterstützung junger Menschen bei der Integration in den Arbeitsmarkt (2023)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Wissenschaftliche Dienste (2023): Instrumente des SGB III und des SGB II zur Unterstützung junger Menschen bei der Integration in den Arbeitsmarkt. (Sachstand / Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste WD 6 - 3000 - 070/23), Berlin, 30 S.

    Abstract

    "Die Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt stellt vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des zunehmenden Fachkräftemangels eine wichtige staatliche Aufgabe dar. Von zentraler Bedeutung sind dabei die Förderungsmaßnahmen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung (SGB III) und dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). Das SGB III sieht unter anderem Maßnahmen zur Berufsorientierung, zur Aus- und Weiterbildung sowie zur Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche vor. Hierbei werden junge Menschen am Übergang von der Schule ins Berufsleben gezielt gefördert, um ihre Qualifikationen und Fähigkeiten zu entwickeln und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Viele dieser Leistungen stehen auch Beziehern von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II zur Verfügung, das SGB II bietet jedoch auch eigene Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, von denen sich einige auch speziell an junge Menschen richten. Die vorliegende Arbeit soll einen knappen Überblick über die nach dem SGB III und dem SGB II bestehenden Fördermöglichkeiten geben. Die Darstellung beschränkt sich im Wesentlichen auf die Instrumente und Leistungen, die sich explizit an junge Menschen richten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Entschließung des Bundesrates "Änderung des Bürgergeldes": Antrag des Freistaates Bayern (2023)

    Zitatform

    Bayern (2023): Entschließung des Bundesrates "Änderung des Bürgergeldes". Antrag des Freistaates Bayern. (Verhandlungen des Bundesrates. Drucksachen 649/23 (13.12.2023)), Berlin, 5 S.

    Abstract

    "Kritik an der Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld), Stärkung der Jobcenter durch ausreichende Budgets, Differenzierung nach Leistung, Aussetzung der Erhöhung des Regelbedarfs, Kostenreduzierung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung, Vermögensanrechnung, Erweiterung von Leistungsausschlüssen für Ausländer" (Textauszug, Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP)

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  • Literaturhinweis

    Anreize zur Rückkehr in den allgemeinen Arbeitsmarkt richtig setzen und differenzierte Regelungen beibehalten: Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze (BT-Drs. 20/8344) sowie zu den Anträgen der Fraktion DIE LINKE (BT-Drs. 20/7642) und der Fraktion der AfD (BT-Drs. 20/6275) (2023)

    Abstract

    "Das Ziel, mit einer gesetzlichen Regelung eines (Wieder-)Eingliederungsversuchs einen verbesserten Anreiz zur Rückkehr erwerbsgeminderter Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu setzen, ist richtig. Dieser Anreiz sollte jedoch viel früher gesetzt werden, um eine Rückkehr wahrscheinlicher zu machen. Denn oftmals wird eine Erwerbsminderungsrente erst mehr als anderthalb Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben bezogen. Dann aber sind die Chancen auf eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt bereits deutlich gemindert. Notwendig ist daher eine Neuordnung der Entgeltersatzleistungen bei Krankheit, Rehabilitation und Erwerbsminderung, um die Chancen auf Wiedereingliederung gesundheitlich Eingeschränkter in den Arbeitsmarkt zu verbessern. Es ist richtig, im Nachgang zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) durch das Bürgergeldgesetz eine Anpassung der Berücksichtigung von Einkommen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) vorzunehmen. Eine weitere Anpassung zur Herstellung eines Gleichlaufs zwischen den Leistungssystemen im SGB XII und SGB II hingegen ist nicht geboten. An den differenzierten Regelungen ist aufgrund der konzeptionellen Unterschiedlichkeit der Leistungssysteme SGB II und SGB XII festzuhalten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bürgergeld und die Zukunft des Sozialstaats (2022)

    Opielka, Michael; Strengmann-Kuhn, Wolfgang;

    Zitatform

    Opielka, Michael & Wolfgang Strengmann-Kuhn (2022): Bürgergeld und die Zukunft des Sozialstaats. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 102, H. 2, S. 95-99. DOI:10.1007/s10273-022-3108-5

    Abstract

    "Die Ende 2021 neu gewählte deutsche Bundesregierung plant eine Reform von Hartz IV hin zu einem Bürgergeld. Der Koalitionsvertrag der Ampel sieht dabei vor, dass es ein Sanktionsmoratorium geben wird, die Anrechnung des Zuverdienstes reduziert und auf die Überprüfung von Vermögen sowie Angemessenheit der Wohnung in den ersten zwei Jahren verzichtet wird. Hervorheben lässt sich zudem, dass zwar auf Sanktionen nicht grundsätzlich verzichtet, aber der Vermittlungsvorrang abgeschafft werden soll. Kompetenzen und Entwicklungsbedarfe der Erwerbsfähigen sollen besser ermittelt und Weiterbildung wie Qualifizierung verbessert sowie durch ein Weiterbildungsgeld auch finanziell unterstützt werden. Die Jobcenter sollen mehr Gestaltungsspielraum bekommen. Darin wird das Bemühen deutlich, die Arbeitsförderung bei erwerbsfähigen Grundsicherungsempfänger:innen in nachhaltige und bessere Jobs zu stärken. Damit würden sich die Bedingungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) an wesentlichen Stellen ändern." (Textauszug, IAB-Doku, © Springer-Verlag)

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  • Literaturhinweis

    Sanktionsmoratorium: Stellungnahme des IAB zur Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sanktionsmoratoriums im SGB II am 2.3.2022 (2022)

    Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Wolff, Joachim (2022): Sanktionsmoratorium. Stellungnahme des IAB zur Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sanktionsmoratoriums im SGB II am 2.3.2022. (IAB-Stellungnahme 03/2022), Nürnberg, 7 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2203

    Abstract

    "Mit Einführung eines Bürgergeldes will die Bundesregierung auch die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 erforderlich gewordene gesetzliche Neuregelung der Leistungsminderungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (sogenannte SGB-II-Sanktionen) umsetzen. Befristet bis zum 31. Dezember 2022 soll ein Moratorium die geltenden Sanktionsregelungen außer Kraft setzen, danach soll das Bürgergeld die Mitwirkungspflichten neu regeln. In seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sanktionsmoratoriums knüpft das IAB an seine früheren Stellungnahmen an und betont, dass mit vorliegenden Forschungsbefunden ein Sanktionsmoratorium oder gar eine Abschaffung der Sanktionen nicht zu begründen sei, sondern vielmehr Elemente einer Reform der Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Wichtige Reformschritte seien bereits infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Ende des Jahres 2019 erfolgt. Aus der Begründung des Gesetzesentwurfs werde nicht deutlich, warum mit dem Sanktionsmoratorium ein derart weitgehender Zwischenschritt notwendig ist und es erschließe sich nicht, warum Sanktionen wegen Meldeversäumnissen ausgesetzt werden sollen. Auch erste Forschungsergebnisse zur Sanktionspraxis während der Covid-19-Pandemie sprächen nicht für ein Sanktionsmoratorium." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Wolff, Joachim;
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  • Literaturhinweis

    Sind die Sanktionsregelungen im SGB II verfassungswidrig?: Mündliche Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts am 15. Januar 2019 (2019)

    Schwarz, Rahel;

    Zitatform

    Schwarz, Rahel (2019): Sind die Sanktionsregelungen im SGB II verfassungswidrig? Mündliche Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts am 15. Januar 2019. In: Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, Jg. 99, H. 3, S. 97-101.

    Abstract

    "Durch die zahlreichen Verfahrensbeteiligten wurden die aktuelle Rechtslage, die tatsächliche Umsetzung der Sanktionsregelungen durch die Jobcenter, die wissenschaftlichen Erkenntnisse der Wirkungen von Sanktionen sowie die tatsächliche Lebenssituation der Leistungsberechtigten beleuchtet. Hieraus ergaben sich zwei sehr unterschiedliche Bilder der aktuellen Sanktionspraxis und ihren Auswirkungen: zum einen Sanktionen als notwendiges, restriktiv eingesetztes Mittel verbunden mit einem verantwortungsvollen Verwaltungshandeln, das vor dem Eintritt schwerwiegender Folgen ausreichend schützt. Zum anderen überforderte Leistungsberechtigte, die nicht ausreichend beraten und gefördert werden und aufgrund von Sanktion schlecht bezahlte Jobs annehmen oder gar obdachlos werden.
    Die aktuelle öffentliche Diskussion über 'Hartz IV' wird weder die Entscheidung des BVerfG noch eine alleinige Reform der Sanktionsregelungen beenden können. Hierzu muss sich die Politik grundsätzliche Fragen zu bedarfsgerechten Grundsicherungssystemen in einem sich durch die Digitalisierung rasant verändernden Arbeitsmarkt stellen und dabei die vielfältigen Lebenslagen von Leistungsberechtigten und ihren Kindern sowie Langzeitarbeitslosen genau in den Blick nehmen." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Verweildauer im Regelleistungsbezug - Zweites Buch Sozialgesetzbuch (Hartz IV): Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der AfD (Drucksache 19/14809) (2019)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2019): Verweildauer im Regelleistungsbezug - Zweites Buch Sozialgesetzbuch (Hartz IV). Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der AfD (Drucksache 19/14809). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/15733 (06.12.2019)), 22 S.

    Abstract

    Die Bundesregierung antwortet auf die Anfrage der AfD-Fraktion zu Dauer und Unterbrechungen des Regelleistungsbezugs im SGB II. (IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Erste Erfahrungen mit dem "Sozialen Arbeitsmarkt" (2019)

    Zitatform

    Deutscher Gewerkschaftsbund. Bereich Arbeitsmarktpolitik (2019): Erste Erfahrungen mit dem "Sozialen Arbeitsmarkt". (Arbeitsmarkt aktuell 2019,06), Berlin, 15 S.

    Abstract

    "Zum Jahresbeginn ist das Teilhabechancengesetz mit neuen Fördermöglichkeiten für Langzeitarbeitslose bzw. Langzeitleistungsbezieher in Kraft getreten. In dieser Ausgabe analysieren wir, wie die neuen Förderinstrumente im ersten Halbjahr 2019 angelaufen sind und gehen der Frage nach, ob es Hinweise auf Nachbesserungsbedarf gibt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    The end of social security as we know it: the erosion of status protection in German labour market policy (2018)

    Bothfeld, Silke; Rosenthal, Peer;

    Zitatform

    Bothfeld, Silke & Peer Rosenthal (2018): The end of social security as we know it. The erosion of status protection in German labour market policy. In: Journal of social policy, Jg. 47, H. 2, S. 275-294. DOI:10.1017/S0047279417000332

    Abstract

    "The German labour market policy regime constitutes a reliable supporting pillar of the highly productive German employment system. Due to the most recent reforms, its core principle of status protection - a basic norm of the German middle-class-related model of social protection for the population of working age - is losing its formative character. Our analysis focuses on three separate policy principles that form the guiding logic of status centredness, namely the equivalence in security provision, the mechanisms that protect the socio-economic status in the event of unemployment, and the tripartite mode of funding. We argue that the 'Hartz Reforms' have reinforced the logic of the legal modifications since the mid-1990s, cumulating now in a shift away from the middle-class-oriented status-centred approach of social security provision." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Grundsicherung und Arbeitsmarkt in Deutschland: Lebenslagen - Instrumente - Wirkungen (2018)

    Bähr, Holger; Kupka, Peter; Dietz, Martin; Ramos Lobato, Philipp; Stobbe, Holk;

    Zitatform

    Bähr, Holger, Martin Dietz, Peter Kupka, Philipp Ramos Lobato & Holk Stobbe (2018): Grundsicherung und Arbeitsmarkt in Deutschland: Lebenslagen - Instrumente - Wirkungen. (IAB-Bibliothek 370), Bielefeld: Bertelsmann, 394 S. DOI:10.3278/300985w

    Abstract

    "Mehr als eine Dekade nach Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2005 zieht das IAB erneut Bilanz. Der Bericht bündelt die Ergebnisse der Wirkungsforschung zur Grundsicherung für Arbeitsuchende aus den Jahren 2013 bis 2016 und bietet somit eine Gesamtschau der in diesem Zeitraum gewonnenen Erkenntnisse.
    Vorgestellt werden Befunde zu folgenden Themenkomplexen:
    - Struktur und Dynamik im Leistungsbezug - Beratung und Vermittlung in den Jobcentern - Wirkungen arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen - Lebenslagen und soziale Teilhabe der Leistungsberechtigten - Gesamtwirtschaftliche Perspektiven auf die Grundsicherung
    Auf Basis dieser Forschungsergebnisse reflektieren die Autoren die bisherige Entwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende und verweisen auf zukünftige Herausforderungen." (Verlagsangaben, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Alternativen zu Hartz IV: Wohngeld und Kinderzuschlag verbessern (2018)

    Künkler, Martin;

    Zitatform

    Künkler, Martin (2018): Alternativen zu Hartz IV. Wohngeld und Kinderzuschlag verbessern. In: Soziale Sicherheit, Jg. 67, H. 10, S. 355-360.

    Abstract

    "Soll Hartz IV überwunden werden, dann benötigen wir Alternativen in zweifacher Hinsicht: Notwendig ist einerseits die grundlegende Umgestaltung des Hartz-IV-Systems zu einer bedarfsdeckenden, bürgerfreundlichen und den Arbeitsmarkt stabilisierenden Grundsicherung. Andererseits ist es erforderlich, für Personengruppen, deren Einkommensarmut gar nicht auf einem fehlenden Arbeitsplatz beruht, Perspektiven jenseits des Hartz-IV-Bezugs zu eröffnen. Der nachfolgende Artikel präsentiert Vorschläge, wie Geringverdienende mit einer Reform des Kinderzuschlags und des Wohngeldes materiell bessergestellt und aus dem Hartz-IV-Bezug herausgeholt werden können." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Freiwillig aktiv statt aktiviert: Ein Diskussionsimpuls zur Änderung von Hartz IV (2018)

    Weber, Elena;

    Zitatform

    Weber, Elena (2018): Freiwillig aktiv statt aktiviert: Ein Diskussionsimpuls zur Änderung von Hartz IV. In: Soziale Sicherheit, Jg. 67, H. 10, S. 366-370.

    Abstract

    "Die systematische und institutionelle Kopplung von Existenzsicherung und Pflicht zur Mitwirkung bzw. zur Erwerbsarbeit ist eine wesentliche Prämisse des SGB II. Ausgehend von der inzwischen 13-jährigen Erfahrung mit dem SGB II stellt sich die Frage, ob diese normative Grundlage sinnvoll und zielführend ist und welche Alternativen in der systematischen Gestaltung und praktischen Umsetzung denkbar sind. Hier wird zur Diskussion gestellt, die Gewährung (1.) einer soziokulturellen Mindestsicherung, (2.) arbeitsmarktbezogener Hilfen und (3.) sozialer Beratung institutionell zu trennen. So würde ein Hilfesystem mit drei Säulen entstehen. Ziel der Überlegungen: Die Lebens- und Arbeitssituation von Hilfesuchenden nachhaltig zu verbessern, ihnen soziale Teilhabe zu ermöglichen und ihre soziale Handlungsfähigkeit zu stärken." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 04. Juni 2018 zum a) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Sanktionen bei Hartz IV und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe abschaffen (BT-Drucksache 19/103) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Soziale Teilhabe und Selbstbestimmung in der Grundsicherung statt Sanktionen und Ausgrenzung (BT-Drucksache 19/171): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2018)

    Zitatform

    (2018): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 04. Juni 2018 zum a) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Sanktionen bei Hartz IV und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe abschaffen (BT-Drucksache 19/103) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Soziale Teilhabe und Selbstbestimmung in der Grundsicherung statt Sanktionen und Ausgrenzung (BT-Drucksache 19/171). Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. In: Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache H. Dr. 19(11)42 v. 01. Juni 2018, S. 1-57.

    Abstract

    Gegenstand der Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales 04.06.2018, waren zwei Anträge der Fraktionen Die Linke und von Bündnis 90/Die Grünen. Beide Fraktionen fordern, Sanktionen im Hartz-IV-System und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe abzuschaffen und die Beratung der Arbeitslosengeld-II-Beziehenden zu verbessern. Hier finden Sie die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen. Liste der Sachverständigen:
    Deutscher Gewerkschaftsbund; Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Zentralverband des Deutschen Handwerks; Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V.; Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung; Deutscher Landkreistag; Deutscher Caritasverband; Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge; Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.; Kölner Arbeitslosenzentrum e.V. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz): Gesetzentwurf der Bundesregierung (2018)

    Zitatform

    Bundesregierung (2018): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz). Gesetzentwurf der Bundesregierung. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/4948 (12.10.2018)), 33 S.

    Abstract

    "Der Gesetzentwurf zum Qualifizierungschancengesetz sieht folgende Lösungen vor:
    - Die Weiterbildungsförderung für beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße ermöglicht und damit weiter geöffnet, um denjenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Anpassung und Fortentwicklung ihrer beruflichen Kompetenzen zu ermöglichen, die berufliche Tätigkeiten ausüben, die durch Technologien ersetzt werden können, in sonstiger Weise von Strukturwandel betroffen sind oder eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben; auch für Beschäftigte im (aufstockenden) Leistungsbezug nach dem SGB II. Die Übernahme der Weiterbildungskosten und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt setzen grundsätzlich eine Kofinanzierung durch den Arbeitgeber voraus.
    - Stärkung der Weiterbildungs- und Qualifizierungsberatung der BA; auch für Leistungsberechtigte nach dem SGB II.
    - Erweiterter Schutz in der Arbeitslosenversicherung: die Rahmenfrist, innerhalb derer die Mindestversicherungszeit für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zurückzulegen ist, wird auf 30 Monate erweitert.
    - Entlastung von Beschäftigten und Arbeitgebern: der Beitragssatz zur Arbeitsförderung wird von 3,0 Prozent auf 2,6 Prozent gesenkt und die für die Berechnung des Arbeitslosengeldes und weiterer Leistungen nach dem SGB III maßgebliche Sozialversicherungspauschale wird von 21 Prozent auf 20 Prozent gesenkt.
    - Entlastung von Betrieben, für die Saisonarbeit einen besonders hohen Stellenwert hat: die befristet geltenden höheren Zeitgrenzen für eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen werden dauerhaft beibehalten." (Textauszug, (Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP))

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  • Literaturhinweis

    Simulation der Umlegung der Hartz-IV Reform auf Österreich (2017)

    Fuchs, Michael ; Hollan, Katarina; Gasior, Katrin ;

    Zitatform

    Fuchs, Michael, Katarina Hollan & Katrin Gasior (2017): Simulation der Umlegung der Hartz-IV Reform auf Österreich. (Euro Cenre publication), Wien, 76 S.

    Abstract

    "The report 'Simulation of an application of the Hartz-IV reform in Austria' presents the fiscal implications together with the distributional effects and the impact on risk of poverty of a similar reform in Austria. Specifically, this would imply: after expiration of unemployment benefit (Arbeitslosengeld), minimum income benefit (Bedarfsorientierte Mindestsicherung) as social assistance type benefit would replace the means-tested insurance benefit unemployment assistance (Notstandshilfe) as follow-up benefit. Three different main scenarios are calculated using the tax-/benefit microsimulation models EUROMOD and SORESI based on latest national EU-SILC data from 2015." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft als Sammelbecken der Kommunalentlastung? (2016)

    Wixforth, Jürgen;

    Zitatform

    Wixforth, Jürgen (2016): Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft als Sammelbecken der Kommunalentlastung? In: Wirtschaftsdienst, Jg. 96, H. 7, S. 501-509. DOI:10.1007/s10273-016-2005-1

    Abstract

    "Die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung war ursprünglich ein Instrument, um die kommunale Ebene aufgabenbezogen zu entlasten. Allerdings wird dieser Finanzierungsweg zunehmend für allgemeine finanzielle Erleichterungen vom Bund zugunsten der Kommunen genutzt. Damit verbleibt immer weniger Spielraum für weitere strukturelle Entlastungen der Kommunen, die der Bund jedoch im Rahmen des aktuellen Koalitionsvertrages zugesagt hat. Daher sind Alternativen gefragt." (Autorenreferat, © Springer-Verlag)

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  • Literaturhinweis

    Jugendarbeitslosigkeit und Hartz IV (2016)

    Zitatform

    Deutscher Gewerkschaftsbund. Bereich Arbeitsmarktpolitik (2016): Jugendarbeitslosigkeit und Hartz IV. (Arbeitsmarkt aktuell 2016,04), Berlin, 15 S.

    Abstract

    Der Beitrag gibt einen Überblick über die Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit, insbesondere im Rechtskreis des SGB II, Möglichkeiten zu deren Überwindung und schlägt Maßnahmen zur besseren Integration junger Hartz-IV-Empfänger vor. Es wird festgestellt, dass 800.000 Menschen im Alter von 15 bis 24 Jahren Hartz-IV-Bezieher und/oder arbeitslos sind. 300.000 junge Menschen sind schon seit vier Jahren auf Hartz IV angewiesen. Die Zahl dieser Langzeitbezieher ist deutlich höher als die der Arbeitslosen im Alter von 15 bis 24 Jahren insgesamt. Erwerbsfähige Hartz-IV-Bezieher unter 25 Jahren haben sechs Mal häufiger keinen Schulabschluss als Gleichaltrige in der Bevölkerung insgesamt. Das Armutsrisiko junger Menschen steigt wieder, doch die Chancen auf Ausbildung und Beschäftigung junger Hartz-IV-Bezieher haben sich in den letzten Jahren verschlechtert. Soweit arbeitsmarktpolitische Integration gelingt, ist diese oftmals instabil und viele fallen nach kurzer Zeit wieder auf Hartz IV zurück. Trotz steigendem Förderbedarf sinkt die Zahl der jungen Menschen, die im Hartz-IV-System gefördert werden. Nur selten werden Vorschaltmaßnahmen für abschlussorientierte Weiterbildung eingesetzt. Neben einer besseren Finanzausstattung sollten neue Ansätze zur Integration junger Hilfebezieher ausgebaut werden, wie die assistierte Ausbildung und zweite Chance für benachteiligte junge Erwachsene. In der aktuell im Bundestag beratenen Gesetzesinitiative sollten die Sanktionen für junge Hilfebezieher entschärft werden und Vermittlungskräfte die Möglichkeit erhalten, auch positive und stabilisierende Anreize setzen zu können. (IAB)

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