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Dossier

SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende

Im Sozialgesetzbuch II "Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende" stehen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente unter dem Leitgedanken des Förderns und Forderns. Das Gesetz regelt die Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit, die Anreize und Sanktionen sowie die Trägerschaft der Grundsicherung (Gemeinsame Einrichtungen/Jobcenter bzw. optierende Kommunen). Das IAB hat den gesetzlichen Auftrag, die Wirkungen zu untersuchen.

Diese IAB-Infoplattform bietet Zugänge zur Diskussion um das Gesetz und dessen Umsetzung sowie zu den sozioökonomischen Hintergründen und Auswirkungen.

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im Aspekt "EU-Ausländer"
  • Literaturhinweis

    Arbeitslosengeld II – Leistungsberechtigung von EU-Ausländern: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der AfD (Drucksache 19/26912) (2021)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2021): Arbeitslosengeld II – Leistungsberechtigung von EU-Ausländern. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der AfD (Drucksache 19/26912). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/27948 (24.03.2021)), 12 S.

    Abstract

    Die Bundesregierung antwortet auf die Anfrage der AfD-Fraktion zu Arbeitslosengeld II – Leistungsberechtigung von EU-Ausländern u.a. mit Statistiken der Bundesagentur für Arbeit zum Bestand an Arbeitslosen und Arbeitsuchenden im Rechtskreis SGB II nach ausgewählter Staatsangehörigkeit und Leistungsberechtigung von 2010 bis 2020. (IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Ein verbindlicher EU-Rechtsrahmen für soziale Grundsicherungssysteme in den Mitgliedstaaten: Rechtsgutachten für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2017)

    Kingreen, Thorsten;

    Zitatform

    Kingreen, Thorsten (2017): Ein verbindlicher EU-Rechtsrahmen für soziale Grundsicherungssysteme in den Mitgliedstaaten. Rechtsgutachten für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. (Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Forschungsbericht 491), Berlin, 34 S.

    Abstract

    "Das Rechtsgutachten untersucht mögliche Kompetenzgrundlagen für einen verbindlichen EU-Rechtsrahmen für soziale Grundsicherungssysteme in den EU-Mitgliedstaaten, der zwei Elemente enthält:
    1. Alle EU-Mitgliedstaaten müssen ein soziales Grundsicherungssystem aufweisen;
    2. Alle EU-Mitgliedstaaten müssen ein transparentes und nachvollziehbares Verfahren zur Bestimmung und Anpassung der Grundsicherungsleistungen festlegen.
    Das Gutachten legt den Fokus auf die umfassende Prüfung der Kompetenzgrundlage des Artikels 153 Abs. 1 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) auf dem Gebiet der 'sozialen Sicherheit und des sozialen Schutzes der Arbeitnehmer' für den Erlass einer EU-Richtlinie. Das Gutachten schlägt zugleich verschiedene Modelle vor, wie eine Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme bereits in einer Richtlinie angelegt werden könnte." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Verfassungsrechtliche und europarechtliche Aspekte der Überbrückungsleistungen und des Leistungsentzugs von Eltern bei bestehendem Aufenthaltsrecht der Kinder: aufgrund des Referentenentwurfs/Kabinettsbeschlusses für ein Gesetz zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (2016)

    Devetzi, Stamatia; Janda, Constanze;

    Zitatform

    Devetzi, Stamatia & Constanze Janda (2016): Verfassungsrechtliche und europarechtliche Aspekte der Überbrückungsleistungen und des Leistungsentzugs von Eltern bei bestehendem Aufenthaltsrecht der Kinder. Aufgrund des Referentenentwurfs/Kabinettsbeschlusses für ein Gesetz zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch. Berlin, 20 S.

    Abstract

    "Das Gutachten der beiden Sozialrechtlerinnen Prof. Dr. Stamatia Devetzi von der Hochschule Fulda und Prof. Dr. Constanze Janda von der SRH Hochschule Heidelberg vertritt die Ansicht: Überbrückungsleistungen für ausländische Personen, die vom Grundsicherungsbezug (Hartz IV) ausgeschlossen werden, verstoßen gegen das Recht auf Sicherung einer menschenwürdigen Existenz, das sich aus den Grundgesetzartikeln 1 und 20 ergibt. Denn der Staat würde sich damit von jedweder Verantwortung für diesen Leistungsanspruch, der die Gewährleistung der entsprechenden Grundrechte garantiert, freisprechen - so das Gutachten." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Gesetzesinitiative aus dem Bundesarbeitsministerium:: Grundsicherungsleistungen für EU-Ausländer sollen beschnitten werden (2016)

    Nakielski, Hans;

    Zitatform

    Nakielski, Hans (2016): Gesetzesinitiative aus dem Bundesarbeitsministerium:. Grundsicherungsleistungen für EU-Ausländer sollen beschnitten werden. In: Soziale Sicherheit, Jg. 65, H. 5, S. 204-206.

    Abstract

    "Ende April hat Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung vorgelegt. Damit hat sie - so ihr Ministerium - 'auf den Handlungsbedarf, der sich aus den Urteilen des Bundessozialgerichts zu Sozialhilfeansprüchen von Unionsbürgerinnen und -bürgern in Deutschland ergeben hat' reagiert. Im Folgenden werden die Inhalte des Gesetzentwurfs zusammengefasst." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Auf hoher See und vor Gericht in Gotteshand? Die Folgen des Ausschlusses von SGB-II-Leistungen für arbeitsuchende EU-Ausländer (2016)

    Wunder, Annett;

    Zitatform

    Wunder, Annett (2016): Auf hoher See und vor Gericht in Gotteshand? Die Folgen des Ausschlusses von SGB-II-Leistungen für arbeitsuchende EU-Ausländer. In: Soziale Sicherheit, Jg. 65, H. 5, S. 198-204.

    Abstract

    "Ob und wann arbeitsuchende EU-Ausländer in Deutschland Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben, ist nach wie vor heftig umstritten. Trotz mehrerer Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und des Bundessozialgerichts (BSG) kann von einer Klärung der Rechtslage nicht die Rede sein. Das Sprichwort 'Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gotteshand', scheint mehr denn je zuzutreffen. Die Gerichte sind sich uneinig wie selten. Im Folgenden wird die derzeitige Gemengelage erläutert und die BSG-Rechtsprechung skizziert. Im nächsten Schritt wird dargestellt, welche Personengruppe von dem Ausschluss von Hartz-IV-Leistungen nach § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II erfasst wird und welche Folgen das für die Betroffenen nach sich zieht. Danach wird die Kritik in der Literatur und Rechtsprechung vorgestellt und ein Fazit gezogen. Mit einem eigenem Gesetz will nun Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles "die Leistungsausschlüsse im SGB II und im SGB XII für Unionsbürgerinnen und -bürger [...] klarstellen". Doch es bleibt fraglich, ob die geplanten Regelungen mit dem Grundrecht auf Sicherung des Existenzminimums vereinbar sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch: Gesetzentwurf der Bundesregierung (2016)

    Zitatform

    Bundesregierung (2016): Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch. Gesetzentwurf der Bundesregierung. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/10211 (07.11.2016)), 16 S.

    Abstract

    "Mit dem Gesetz zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende und in der Sozialhilfe werden u.a. die Leistungsausschlüsse von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern im SGB II ergänzt und es wird klargestellt, dass Personen ohne materielles Aufenthaltsrecht aus dem Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) ebenso wie Personen, die sich mit einem Aufenthaltsrecht allein zur Arbeitsuche in Deutschland aufhalten sowie Personen, deren Aufenthaltsrecht nur aus Artikel 10 der Verordnung (EU) 492/2011 angenommen wird, von den Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen sind." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 28. November 2016 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (BT-Drucksache 18/10211): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2016)

    Zitatform

    (2016): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 28. November 2016 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (BT-Drucksache 18/10211). Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. In: Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache H. Dr. 18(11)851 v. 25.11.2016, S. 1-64.

    Abstract

    Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 28. November 2016 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch.
    Liste der Sachverständigen:
    Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Bundesagentur für Arbeit; Deutscher Landkreistag; Deutscher Städtetag; Deutscher Gewerkschaftsbund; Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V.; Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.
    Einzelsachverständige:
    Dr. Andy Groth; Franz Wilhelm Dollinger; Ingo Nürnberger; Dr. Björn Harich. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Die Grenzen von Freizügigkeit und Solidarität: der Ausschluss von EU-Bürgern aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende (2015)

    Absenger, Nadine; Blank, Florian ;

    Zitatform

    Absenger, Nadine & Florian Blank (2015): Die Grenzen von Freizügigkeit und Solidarität. Der Ausschluss von EU-Bürgern aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 68, H. 5, S. 355-364. DOI:10.5771/0342-300X-2015-5-355

    Abstract

    "Die Debatte um die Vor- und Nachteile der Freizügigkeit von EU-Bürgern in der Europäischen Union wird in Deutschland häufig unter dem Gesichtspunkt von Armutszuwanderung bzw. 'Sozialtourismus' und daraus resultierenden Belastungen der Sozialsysteme geführt. Nicht erwähnt wird dabei, dass das deutsche Sozialrecht z. B. im Bereich des SGB II - der Grundsicherung für Arbeitsuchende - unter bestimmten Voraussetzungen EU-Bürger vom Leistungsbezug gänzlich ausnimmt und 'Sozialtourismus' insoweit gar nicht möglich ist. Ob dieser Ausschluss unionsrechtlich wie verfassungsrechtlich zulässig ist, ist umstritten. Das Recht auf Zugang zu sozialer Sicherung ist ein Menschenrecht, dessen Einschränkung unter erheblichem Rechtfertigungszwang steht, so auch die Ausschlussregelungen des SGB II." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Der Ausschluss von EU-Ausländern von SGB-II-Leistungen in der aktuellen Rechtsprechung des EuGH (2015)

    Körtek, Yasemin;

    Zitatform

    Körtek, Yasemin (2015): Der Ausschluss von EU-Ausländern von SGB-II-Leistungen in der aktuellen Rechtsprechung des EuGH. In: Soziale Sicherheit, Jg. 64, H. 10, S. 370-378.

    Abstract

    "Nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II werden 'Ausländerinnen und Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, und ihre Familienangehörigen' von den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) ausgenommen. Bereits seit einigen Jahren beschäftigen sich die Sozialgerichte damit, ob diese Regelung mit dem EU-Recht - insbesondere mit der Gleichbehandlung von EU-Ausländern und Deutschen - vereinbar ist. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte bereits im November 2014 im Fall der Rumänin Elisabetha Dano entschieden: Der Ausschluss einer wirtschaftlich inaktiven EU-Bürgerin von SGB-II-Leistungen ist rechtens.1 Am 15. September urteilte der EuGH nun im Fall der schwedischen Staatsangehörigen Nazifa Alimanovic: Auch wenn EU-Ausländer bereits kurze Zeit (weniger als ein Jahr) in Deutschland gearbeitet haben, dürfen sie nach dem EU-Recht von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ausgeschlossen werden. Im Folgenden werden die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Alimanovic und deren mögliche rechtliche Folgewirkungen erläutert. Auch die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Dano wird dabei berücksichtigt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zuwanderung in die Grundsicherung?: Rahmenbedingungen, rechtliche Regelungen und aktuelle Auswirkungen der Zuwanderung von EU-Bürgern im Rechtskreis SGB II (2015)

    Panidou, Rodopi;

    Zitatform

    Panidou, Rodopi (2015): Zuwanderung in die Grundsicherung? Rahmenbedingungen, rechtliche Regelungen und aktuelle Auswirkungen der Zuwanderung von EU-Bürgern im Rechtskreis SGB II. In: ZFSH/SGB. Zeitschrift für die sozialrechtliche Praxis, Jg. 54, H. 1, S. 13-21.

    Abstract

    "Nach Ansicht von Generalanwalt Melchior Wathelet kann Deutschland Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten auf der Grundlage eines allgemeinen Kriteriums, mit dem das Fehlen einer tatsächlichen Verbindung mit dem Aufnahmemitgliedstaats nachgewiesen wird, 'Sozialleistungen für hilfebedürftige Arbeitsuchende' verweigern. Warum ist diese Einschätzung des Generalanwaltes so wichtig für die Bundesrepublik Deutschland, und was könnte dies zur Folge haben?" (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Grundsicherungsleistungen für arbeitssuchende Unionsbürger: zur Europäisierung des deutschen Sozialrechts am Beispiel des SGB II (2014)

    Deter, Gerhard;

    Zitatform

    Deter, Gerhard (2014): Grundsicherungsleistungen für arbeitssuchende Unionsbürger. Zur Europäisierung des deutschen Sozialrechts am Beispiel des SGB II. In: ZFSH/SGB. Zeitschrift für die sozialrechtliche Praxis, Jg. 53, H. 8, S. 462-475.

    Abstract

    Nach Ausführungen zur grenzüberschreitenden Arbeitsuche in Europa und dem Zusammenhang von Gemeinwesen und Sozialstaatlichkeit erfolgt im Beitrag eine genauere Betrachtung der Europäisierung des deutschen Sozialrechts, insbesondere durch die EU-weite Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Auswirkungen der Unionsbürgerrichtlinie. Der Autor hält danach als Zwischenfazit fest, dass eine ausdrückliche Kompetenzzuweisung für den Bereich des Sozialrechts für die Gemeinschaft nicht besteht, aber durch die Einführung der Unionsbürgerschaft der Diskriminierungsschutz für Unionsbürger über Art. 18 i.V.m. Art. 21 AEUV in Bezug auf den gleichberechtigten Zugang zu Sozialleistungen stark erweitert worden ist. Im Fortgang des Beitrags werden die Grundsicherungsleistungen für Unionsbürger (Leistungen und Leistungsberechtigte nach SGB II, Leistungsausschluss) und die neueste Rechtsprechung zu Paragraph 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II (Urteile des LSG Nordrhein-Westfalen - L 19 AS 129/13 und - L 6 AS 130/13) und deren Auswirkungen thematisiert und in diesem Rahmen retrospektiv Ausführungen über das Europäische Fürsorgeabkommen und die Vorbehaltserklärung der Bundesrepublik Deutschland gegen das Europäische Fürsorgeabkommen erläutert. Zum Abschluss betrachtet der Beitrag den Stand der politischen Diskussion um Armutseinwanderung. Die Kritik der Gegner der durch die EU vorangetriebenen Angleichung sozialrechtlicher Standards innerhalb der EU ist eine dichotomische: Zum einen weisen sie auf Ansprüche auf Sozialleistungen infolge der europäischen Arbeitnehmerfreizügigkeit hin, die in der Bevölkerung zunehmend auf Widerstand stoßen. Zum anderen weisen die Kritiker darauf hin, dass die von der EU durchgesetzten Grundfreiheiten das nationale Sozialrecht kraftlos werden lassen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Sozialleistungen in Europa - Chance oder Abschottung nationaler Sicherungssysteme?: Forum 5 (2014)

    Eichenhofer, Eberhard;

    Zitatform

    Eichenhofer, Eberhard (2014): Sozialleistungen in Europa - Chance oder Abschottung nationaler Sicherungssysteme? Forum 5. In: Friedrich-Ebert-Stiftung, Deutscher Gewerkschaftsbund & Hans-Böckler-Stiftung (Hrsg.) (2014): Demokratisierung von Gesellschaft und Arbeitswelt : Impulse für eine soziale Rechtspolitik, S. 83-96.

    Abstract

    "Wie steht es bei Wanderungen in Europa mit den Sozialleistungsberechtigungen: Ist ihre Europäisierung nach europäischem Recht zwingend geboten, weil Art. 48 AEUV dies so vorsieht, und liegt darin auch eine Chance auf ein soziales Europa oder ist die Abschottung der Sozialleistungssysteme der Mietgliedstaaten voneinander das Gebot der Stunde? Wem gebühren deutsche Sozialleistungen: den Deutschen oder auch Angehörigen anderer Staaten? Oder sollten diese dann doch eher 'bei sich' Sozialleistungen beziehen, weil jeder Staat der EU für seine Bürger jeweils zuständig ist? In dieser Debatte geht es zunächst um das Grundproblem des Soziallstaats, für wen dieser da ist und da sein sollte.
    Außerdem geht die Debatte um Europa: Ist Europa die Ansammlung nebeneinander stehender Nationalstaate, welche einzig durch wirtschaftlichen Austausch miteinander verbunden, sozial aber voneinander getrennt sind? Dann wäre offen, wo Europas Grundfreiheiten, sondern auch Grundrechte, ja: elementare soziale Rechte - bleiben. Sollte die Freizügigkeit den Erwerbstätigen vorbehalten bleiben, weshalb Arme 'daheim' bleiben und dort ihre Unterstützung finden sollen, oder ist Europa offen für Wanderung von Nichterwerbstätigen auch um den Preis, dass diese in einem anderen Staat als ihrem bisherigen Wohn- und Beschäftigungsstaat Sozialleistungen in Anspruch nehmen? Kurzum: Wie steht es um die Solidarität in Europa - was bedeutet das soziale Europa?
    Auf diese Fragen haben Rechtswissenschaft, Gesetzgebung und Rechtsprechung noch keine überzeugende Antwort gefunden. In der Debatte ist daher durch nähere Betrachtung der Rechtsgrundlagen für Klarheit zu sorgen. Gegenstand der nachfolgenden Würdigung ist das deutsche (II) und europäische Recht (III). Sodann ist das Rangverhältnis zwischen europäischem und deutschen Recht zu klären (IV), um schließlich herauszufinden, was daraus für das Verhältnis von Migration und Sozialleistungsberechtigung in der EU folgt (V)." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Sozialleistungen für Zuwanderer aus der EU: Chance für ein soziales Europa oder Abschottung nationaler Sozialleistungssysteme? (2014)

    Eichenhofer, Eberhard;

    Zitatform

    Eichenhofer, Eberhard (2014): Sozialleistungen für Zuwanderer aus der EU. Chance für ein soziales Europa oder Abschottung nationaler Sozialleistungssysteme? In: Soziale Sicherheit, Jg. 63, H. 5, S. 198-206.

    Abstract

    "'Wer betrügt, der fliegt!' Mit diesem Slogan warnte die CSU um die Jahreswende - nachdem der EU-Arbeitsmarkt auch für Rumänen und Bulgaren vollständig geöffnet worden war - vor einer 'Zuwanderung in unsere sozialen Sicherungssysteme' und dem 'fortgesetzten Missbrauch der europäischen Freizügigkeit durch Armutszuwanderung '. Dies forcierte in Deutschland eine heftige Debatte um die Folgen europäischer Freizügigkeit und die Gewährung von Sozialleistungen an Zuwanderer aus der EU. Diese Debatte begann mit Urteilen von Sozialgerichten, die arbeitsuchenden EU-Bürgern, die nach Deutschland gekommen waren, Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen zugestanden hatten.1 Wie sieht es bei Wanderungen in Europa mit den Sozialleistungsberechtigungen aus? Sollte die Freizügigkeit den Erwerbstätigen vorbehalten bleiben, weshalb Arme 'daheim' bleiben und dort ihre Unterstützung finden sollen? Oder ist Europa offen für die Wanderung von Nichterwerbstätigen - auch um den Preis, dass diese in einem anderen Staat Sozialleistungen in Anspruch nehmen? Auf diese Fragen haben Rechtswissenschaft, Gesetzgebung und Rechtsprechung noch keine überzeugende Antwort gefunden. Im Folgenden soll daher durch eine nähere Betrachtung der Rechtsgrundlagen für Klarheit gesorgt werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Wandernde Europäerinnen und Europäer: Missbrauch der Sozialsysteme? (2014)

    Frings, Dorothee;

    Zitatform

    Frings, Dorothee (2014): Wandernde Europäerinnen und Europäer. Missbrauch der Sozialsysteme? In: Migration und Soziale Arbeit, Jg. 36, H. 1, S. 19-27. DOI:10.3262/MIG1401019

    Abstract

    "Die Debatte um die Zuwanderung in die Sozialsysteme 'Wer nur nach Deutschland kommt, um hier Sozialhilfe zu kassieren, muss zurückgeschickt werden' (Bundesinnenminister Friedrich, heute-Journal vom 19.2.2013) Während einerseits der Ruf nach einer Willkommenskultur für Zuwanderer immer eindringlicher wird, warnen Medien, Politiker und Kommunalvertreter mit Schreckensszenarien vor einer ansteigenden Armutszuwanderung, die bereits ganze Stadtteile in Slums verwandelt habe. Die Willkommenskultur richtet sich nur an qualifizierte Fachkräfte, die auch aus dem Osten oder Süden Europas kommen, um hier nach einer neuen Existenzgrundlage zu suchen. Es gibt aber auch Orte in Deutschland, an denen sich Armut sammelt, so das 'Problemhaus' in Duisburg oder die völlig überbelegten Wohnungen im Dortmunder Norden, wo skrupellose Vermieter aus der Not der Zuwanderer aus Bulgarien und Rumänien Profit schlagen. Hier leben Menschen, die in Deutschland nach einem Leben in Würde und einer Arbeitsmöglichkeit suchen. Sie sind oft als große Familien mit vielen Kindern gekommen. Wie selbstverständlich werden ihnen von den Jobcentern und Sozialämtern die staatlichen Leistungen für Unterkunft und Existenzsicherung vorenthalten, die nach den deutlichen Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts jedem Menschen unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit oder seinem Aufenthaltsstatus zu gewähren sind. Im Herbst 2013 richtete sich die bedrohliche Stimmung nicht nur gegen Flüchtlinge und Armutsmigration, sondern auch direkt gegen die Gruppe der Roma aus osteuropäischen Staaten." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Sozialleistungen für und Aufenthalt von nichterwerbstätigen Unionsbürgern (2014)

    Thym, Daniel;

    Zitatform

    Thym, Daniel (2014): Sozialleistungen für und Aufenthalt von nichterwerbstätigen Unionsbürgern. In: Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Jg. 23, H. 3, S. 81-90.

    Abstract

    "Seit geraumer Zeit sorgt die Zuwanderung aus Bulgarien und Rumänien für öffentliche Diskussionen. Prominent warnt der Deutsche Städtetag vor den Auswirkungen auf die kommunalen Dienstleistungen parallel diskutiert die Sozialgerichtsbarkeit die Zulässigkeit des Leistungsausschlusses nach § 7 Abs. 1 S. 2 SGB II und muss auch in anderen Fällen die Existenz eines Freizügigkeitsrechts als Vorfrage für eine Leistungsgewährung beurteilen. Aus diesem Grund ist es überaus bedeutsam, dass der EuGH jüngst die Rechtsstellung von nichterwerbstätigen Unionsbürgern konkretisierte. Hiernach müssen die Mitgliedstaaten einen gewissen Sozialleistungsbezug bei Nichterwerbstätigen hinnehmen. Dies beschränkt die staatlichen Regelungsoptionen, zumal die Richter in Luxemburg wieder einmal einen Rechtsmaßstab vorgeben, der viele Fragen offen lässt und die Entscheidung von Einzelfällen erschwert. Der vorliegende Beitrag zeigt mögliche Auswege aus dieser Unordnung." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Abschlussbericht des Staatssekretärsausschusses zu "Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten" (2014)

    Abstract

    "Die Zuwanderung aus anderen EU-Mitgliedstaaten nach Deutschland hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen. Die umfassende Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union macht dies möglich. Sie ist eine der tragenden Grundfreiheiten und einer der sichtbarsten Vorzüge Europas für seine Bürger. In letzter Zeit wird jedoch die Zuwanderung in Deutschland auch kritisch gesehen. Betroffene Städte und Gemeinden berichten von zum Teil unhaltbaren Wohnverhältnissen und ausbeuterischer Beschäftigung, von Kindern, die nicht zur Schule gehen, oder von Problemen bei der Gesundheitsversorgung.
    Zuwanderung ist ein komplexes und vielschichtiges Phänomen. Die Bundesregierung steht zur Freizügigkeit und Deutschland profitiert davon. Zugleich müssen wir anerkennen, dass mit der Zu-wanderung auch erhebliche Probleme verbunden sein können. Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien vereinbart, sich der Thematik anzunehmen und zu diesem Zweck mit Kabinettbeschluss vom 8. Januar 2014 einen Staatssekretärsausschuss zu 'Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten' eingesetzt. Unter gemeinsamer Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums des Innern haben Staatssekretäre aus elf Bundesministerien sowie die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration und das Bundespresseamt zusammengearbeitet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Hier finden Sie den Zwischenbericht.
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    Zwischenbericht des Staatssekretärsausschusses zu "Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten" (2014)

    Abstract

    "Die Bundesregierung hat mit Beschluss des Kabinetts vom 8. Januar 2014 einen Staatssekretärsausschuss zu 'Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten' eingesetzt. Am 26. März 2014 legte der Ausschuss dem Kabinett seinen Zwischenbericht vor. Dieser Zwischenbericht enthält eine umfangreiche Bestandsaufnahme der Daten-, Fakten- und Rechtlage zur Zuwanderung von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern nach Deutschland. Auf dieser Grundlage werden Handlungsempfehlungen gegeben, wie ein Missbrauch des Freizügigkeitsrechts verhindert werden kann. Zudem enthält der Bericht Vorschläge zur Unterstützung der Städte und Gemeinden, die besonders von Zuwanderung betroffen sind. Der Ausschuss wird Ende Juni 2014 seinen Endbericht vorlegen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Sozialer Schutz oder Zuzug in die Sozialsysteme? Freizügigkeit und Sozialleistungsberechtigung in der EU (2013)

    Eichenhofer, Eberhard;

    Zitatform

    Eichenhofer, Eberhard (2013): Sozialer Schutz oder Zuzug in die Sozialsysteme? Freizügigkeit und Sozialleistungsberechtigung in der EU. In: Sozialrecht + Praxis, Jg. 23, H. 10, S. 615-629.

    Abstract

    Von 2014 an gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit für Rumänen und Bulgaren auch in Deutschland und Österreich. Vor diesem Hintergrund setzt sich der Autor mit der in Medien und Politik vorherrschenden Debatte über die 'Einwanderung in die Sozialleistungssysteme' auseinander. Hierzu analysiert er das geltende Europarecht und klärt zunächst den Inhalt der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Weiterhin bestimmt er das Verhältnis von Freizügigkeit und sozialrechtlichem Schutz und geht abschließend auf die Auswirkungen einer auf Freizügigkeit beruhenden Migration auf die Systeme sozialen Schutzes ein. Fazit: 'Die Freizügigkeit ist ein hohes Gut. In der EU ist sie ein Grund- und Bürgerrecht und daher ein erklärtes, durch Europarecht geschütztes und deshalb durch die Mitgliedsstaaten zu schützendes elementares Menschenrecht. Dieses Recht steht zwar nicht den Armen zu. Aber die soziale Unterstützung der Armen ist ein soziales Recht, das in Europa anerkannt und von den Mitgliedsstaaten durch ihr Sozialrecht zu verwirklichen ist.' (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Ausgeschlossen oder privilegiert?: zur aufenthalts- und sozialrechtlichen Situation von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen (2013)

    Voigt, Claudius; Bociek, Marta;

    Zitatform

    Voigt, Claudius (2013): Ausgeschlossen oder privilegiert? Zur aufenthalts- und sozialrechtlichen Situation von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen. Berlin, 48 S.

    Abstract

    "Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat eine neue, aktualisierte Auflage der Broschüre 'Ausgeschlossen oder privilegiert? Zur aufenthalts- und sozialrechtlichen Situation von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen' herausgegeben. Nach dem EU-Beitritt Kroatiens am 1. Juli 2013 geht die Broschüre nun auch auf die aufenthalts- und sozialrechtliche Situation von Kroaten und ihren Familienangehörigen in Deutschland ein und berücksichtigt die neue Rechtsprechung seit Januar 2013.
    Die Publikation befasst sich mit den gesetzlichen Regelungen zur Einreise und Aufenthalt von Unionsbürgern in Deutschland und widmet sich im zweiten Teil dem Zugang von Unionsbürgern zu existenzsichernden Leistungen. In einem abschließenden Kapitel wird speziell auf den Zugang zum Arbeitsmarkt für bulgarische, rumänische und kroatische Staatsbürger eingegangen. Durch die Auflistung von Praxistipps und hilfreicher Internetseiten sowie einer tabellarischen Zusammenfassung gesetzlicher Regelungen ist diese Publikation sehr praxisorientiert gestaltet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Soziale Rechte bulgarischer und rumänischer EU-Bürgerinnen und -Bürger in Deutschland: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/73) (2013)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2013): Soziale Rechte bulgarischer und rumänischer EU-Bürgerinnen und -Bürger in Deutschland. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/73). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/223 (20.12.2013)), 31 S.

    Abstract

    Vor der Hintergrund der mit der vom 1. Januar 2014 an geltenden Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien befürchteten Zuwanderung in das deutsche Sozialsystem beantwortet die Bundesregierung damit in Zusammenhang stehende Einzelfragen. Sie stellt klar, dass die Zuwanderung aus diesen Ländern bundesweit keine Belastung der Sozialsysteme darstellt und wendet sich gegen eine Einschränkung des grundlegenden Prinzips der Freizügigkeit. Dargestellt werden Daten aus der amtlichen Wanderungsstatistik für Bulgaren und Rumänen sowie über die bisher erteilt Anzahl von Arbeitsgenehmigungen: Von Januar bis einschließlich Oktober 2013 wurden 43.038 (2012 gesamt: 43.652) Arbeitsgenehmigungen-EU für bulgarische und rumänische Staatsangehörige erteilt, darunter 9.648 (2012 gesamt: 8.562) für Fachkräfte und deren Familienangehörige ohne Vorrangprüfung. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Freizügigkeit keine erheblichen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt haben wird. Der Anteil bulgarischer bzw. rumänischer Staatsangehöriger an allen SGB-II-Leistungsberechtigten betrug im Juli 2013 jeweils 0,3 Prozent. (IAB)

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