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Dossier

SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende

Im Sozialgesetzbuch II "Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende" stehen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente unter dem Leitgedanken des Förderns und Forderns. Das Gesetz regelt die Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit, die Anreize und Sanktionen sowie die Trägerschaft der Grundsicherung (Gemeinsame Einrichtungen/Jobcenter bzw. optierende Kommunen). Das IAB hat den gesetzlichen Auftrag, die Wirkungen zu untersuchen.

Diese IAB-Infoplattform bietet Zugänge zur Diskussion um das Gesetz und dessen Umsetzung sowie zu den sozioökonomischen Hintergründen und Auswirkungen.

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im Aspekt "Pflichten, Anreize und Sanktionen"
  • Literaturhinweis

    "Lohnt" sich Arbeit noch? Lohnabstand und Arbeitsanreize im Jahr 2024 (2024)

    Blömer, Maximilian; Pannier, Manuel; Peichl, Andreas ; Fischer, Lilly;

    Zitatform

    Blömer, Maximilian, Lilly Fischer, Manuel Pannier & Andreas Peichl (2024): "Lohnt" sich Arbeit noch? Lohnabstand und Arbeitsanreize im Jahr 2024. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 77, H. 1, S. 35-38.

    Abstract

    "Auf Basis des ifo Mikrosimulationsmodells untersucht der Beitrag den Lohnabstand und illustriert die Arbeitsanreize für ausgewählte Haushaltskonstellationen nach den für das Jahr 2024 beschlossenen Anpassungen im deutschen Steuer- und Transfersystem. Dazu werden die verfügbaren Einkommen in Abhängigkeit von der Höhe des monatlichen Bruttoeinkommens analysiert. Es wird deutlich, dass trotz der deutlichen Anhebung der Regelsätze im Bürgergeld weiterhin ein spürbarer Lohnabstand besteht. Eine Reform des bestehenden Systems wird aufgrund der teilweise äußerst geringen Anreize zur Ausweitung bestehender Erwerbstätigkeit oder Erhöhung des Bruttoeinkommens für niedrige und mittlere Einkommen trotz des existierenden Lohnabstands für notwendig erachtet." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Geringverdienende im Leistungsbezug: monetäre Anreize und aktive Unterstützung für eine bessere Arbeitsmarktintegration (2024)

    Bruckmeier, Kerstin ; Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin & Enzo Weber (2024): Geringverdienende im Leistungsbezug: monetäre Anreize und aktive Unterstützung für eine bessere Arbeitsmarktintegration. In: IAB-Forum H. 02.04.2024, 2024-03-28. DOI:10.48720/IAB.FOO.20240402.01

    Abstract

    "Das aktuelle Transfersystem in Deutschland bietet Personen mit geringen Einkommen vielfach zu wenig finanzielle Anreize, ihre wöchentliche Arbeitszeit und damit ihren Verdienst zu erhöhen. Neben etwas großzügigeren Hinzuverdienstregelungen bedarf es auch einer aktiveren Unterstützung im Einzelfall." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Weber, Enzo ;
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  • Literaturhinweis

    Warum die aktuelle Bürgergelddebatte nicht die richtigen Schwerpunkte setzt (2024)

    Fitzenberger, Bernd ;

    Zitatform

    Fitzenberger, Bernd (2024): Warum die aktuelle Bürgergelddebatte nicht die richtigen Schwerpunkte setzt. In: IAB-Forum H. 11.03.2024 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20240311.01

    Abstract

    "Das Bürgergeld in seiner derzeitigen Form ist heftig umstritten. Viele Debattenbeiträge zeichnen dabei ein verengtes und teilweise unzutreffendes Bild. Denn die Vielschichtigkeit der Problemlagen von Menschen im Bürgergeldbezug wird oftmals verkannt. Anders als vielfach behauptet, haben Menschen, die nur Bürgergeld beziehen, in jedem Fall weniger Geld zur Verfügung als Menschen, die arbeiten. Trotz des Arbeitskräftemangels gelingt allerdings zu selten die Vermittlung in Beschäftigung – auch weil die Leistungsberechtigten häufig nicht zu den Profilen der offenen Stellen passen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Fitzenberger, Bernd ;
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  • Literaturhinweis

    The Dovish Turnaround: Germany’s Social Benefit Reform and Job Findings (2024)

    Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Weber, Enzo (2024): The Dovish Turnaround: Germany’s Social Benefit Reform and Job Findings. (IAB-Discussion Paper 7/2024), Nürnberg, 23 S. DOI:10.48720/IAB.DP.2407

    Abstract

    "Auf den Arbeitsmärkten waren die letzten Jahrzehnte in vielen Ländern von strukturellen Reformen auf der Angebotsseite gekennzeichnet. Nach den Hartz-Reformen in den 2000er Jahren hat Deutschland kürzlich eine Kehrtwende vollzogen. Die Bedingungen der Grundsicherung für Arbeitslose wurden großzügiger. Zuvor galt ein befristetes Sanktionsmoratorium. Wir analysieren die kurzfristigen Auswirkungen auf die Beschäftigungsaufnahmen und verwenden umfangreiche administrativer Daten sowie eine neue Kontrollgruppe. Das Moratorium dämpfte die Jobaufnahmen aus der Grundsicherung um vier Prozent und die nachfolgende Bürgergeldreform um fast sechs Prozent im ersten Jahr. Andere Faktoren spielten für die jüngste Abschwächung der Arbeitsaufnahmen eine noch größere Rolle." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Weber, Enzo ;
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  • Literaturhinweis

    Persistent or temporary? Effects of social assistance benefit sanctions on employment quality (2024)

    Wolf, Markus;

    Zitatform

    Wolf, Markus (2024): Persistent or temporary? Effects of social assistance benefit sanctions on employment quality. In: Socio-economic review online erschienen am 06.03.2024, S. 1-27. DOI:10.1093/ser/mwad073

    Abstract

    "This article analyzes the effects of sanctions for unemployed recipients of the social assistance benefit in Germany. I conduct an analysis using administrative data from 2012 to 2018, applying a dynamic entropy balancing approach. In contrast to most previous analyses of benefit sanction effects, I analyse outcomes over a longer period and assess effects on various dimensions of employment quality, including education (mis)match. The results show, in line with previous research, that benefit sanctions increase the employment probability in the first months after treatment. In the long run, the employment probability and employment quality of sanctioned benefit recipients are lower than those for the comparison group of non-sanctioned benefit recipients, indicating long-lasting negative effects. The negative consequences of benefit sanctions for employment quality are hence not temporary, but persistent." (Authors Abstract, IAB-Doku, © Oxford Acacemic)

    Beteiligte aus dem IAB

    Wolf, Markus;
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  • Literaturhinweis

    Justice perceptions of sanctions for unemployed welfare recipients (2023)

    Abraham, Martin ; Stephan, Gesine ; Rottmann, Miriam;

    Zitatform

    Abraham, Martin, Miriam Rottmann & Gesine Stephan (2023): Justice perceptions of sanctions for unemployed welfare recipients. In: Social science research, Jg. 110, 2022-12-02. DOI:10.1016/j.ssresearch.2022.102839

    Abstract

    "Institutions of the welfare state are supposed to function in accordance with normative principles of redistributive justice, which should guide not only the allocation but also the withdrawal of resources. Our study examines justice assessments of sanctions for unemployed individuals receiving welfare benefits, a much-discussed variant of benefit withdrawal. We present results from a factorial survey that asked German citizens to indicate which sanction they would perceive as just under different scenarios. In particular, we look at different kinds of deviant behavior on the part of the unemployed job seeker, which allows for a broad picture concerning potential sanction-triggering events. The findings show that the extent of sanctions perceived as just varies considerably across scenarios. Respondents would impose more sanctions on men, repeaters, and young people. Moreover, they have a clear picture of the severity of the deviant behavior." (Author's abstract, IAB-Doku, © Elsevier) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Stephan, Gesine ;
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  • Literaturhinweis

    Unvollständige Inanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen (2023)

    Artmann, Elisabeth; Bernhard, Sarah ; Oberfichtner, Michael ;

    Zitatform

    Artmann, Elisabeth, Sarah Bernhard & Michael Oberfichtner (2023): Unvollständige Inanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen. (IAB-Forschungsbericht 09/2023), Nürnberg, 18 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2309

    Abstract

    "Mit dem Bürgergeld hat der Gesetzgeber die einjährige Karenzzeit eingeführt: Für die Wohnkosten entfällt im ersten Jahr des Bürgergeld-Bezugs die Prüfung der Angemessenheit, sie werden also vom Jobcenter übernommen, und zusätzlich gelten anfangs höhere Freibeträge für Vermögen. Dadurch fällt das Bürgergeld im ersten Jahr für manche Personen großzügiger aus und federt soziale Härten für diesen Teil der Betroffenen ab. Mit dem gleichen Ziel erhielten Personen, die von der Arbeitslosenversicherung in die Grundsicherung übergingen, von 2005 bis Ende 2010 für bis zu zwei Jahre nach dem Ende des Arbeitslosengeldbezugs einen befristeten Zuschlag zur Grundsicherung. Dieser Zuschlag wurde im Rahmen von Einsparmaßnahmen abgeschafft. Um bis 2010 den Zuschlag zu bekommen, musste im Antrag auf Arbeitslosengeld II der vorherige Arbeitslosengeld-Bezug angegeben und nachgewiesen werden. Der Zuschlag betrug zwei Drittel des Unterschieds zwischen vorherigem Arbeitslosengeld (+ ggf. Wohngeld) und dem Arbeitslosengeld II. Im ersten Jahr nach dem Ende des Arbeitslosengeldbezugs war er für Alleinstehende auf 160 Euro und für Paare auf 320 Euro plus 60 Euro je Kind beschränkt, im zweiten Jahr halbierten sich Zuschlag und Obergrenzen. Gemessen an allen erwerbsfähigen Personen, die Arbeitslosengeld II zum 30. Juni eines Jahres bezogen, erhielten zwischen 2007 und 2010 zwischen 3 und 5 Prozent zusätzlich den Zuschlag zum Arbeitslosengeld II. Mit durchschnittlich etwa 110 Euro in diesen Jahren entsprach der Zuschlag damit rund 16 Prozent ihres Gesamtbedarfs. Der vergleichsweise geringe Anteil am Gesamtbestand von Personen, die den Zuschlag bezogen, begründet sich darin, dass sich der Zuschlag an Personen am Übergang vom Arbeitslosengeld- in den Arbeitslosengeld II-Bezug richtete. Von den Personen, die mit einem Abstand von höchstens 300 Tagen zwischen beiden Leistungen übergingen und den Zuschlag potentiell noch in voller Höhe hätten erhalten können, bezogen ihn knapp 60 Prozent neben dem Arbeitslosengeld II. Unmittelbar nach dem Übergang in den Arbeitslosengeld-II-Bezug betrug der Zuschlag mit rund 150 Euro im Durchschnitt mehr als ein Fünftel der gesamten Grundsicherungsleistungen inklusive Wohn- und Heizkosten. Er machte also für einen Großteil der Empfänger*innen durchaus einen substanziellen Teil ihres Einkommens aus. Für alleinlebende Personen lässt sich anhand administrativer Daten die Nicht-Inanspruchnahme des Zuschlags untersuchen, weil sich die Zuschlagsberechtigung valide aus der Höhe des vorherigen Arbeitslosengeldes bestimmen lässt. Bei größeren Haushalten ist die Bestimmung der Zuschlagberechtigung entsprechend komplexer und fehleranfälliger. Unter Alleinlebenden bezogen mindestens 17 Prozent der zuschlagberechtigen Personen den Zuschlag zum Arbeitslosengeld II nicht, obwohl sie durch den vorherigen Arbeitslosengeld-Bezug Anspruch darauf gehabt hätten. Zuschlagberechtigte mit niedrigeren Bildungs- und Berufsabschlüssen oder solche mit ausländischer Herkunft hatten eine niedrigere Wahrscheinlichkeit, den Zuschlag zu bekommen. Zuschlagberechtigte, die in kommunalen Jobcentern gemeldet waren, erhielten den Zuschlag mit einer höheren Wahrscheinlichkeit als Menschen, die in gemeinsam von Kommune und Bundesagentur für Arbeit geführten Jobcentern gemeldet waren. Dieser Zusammenhang zeigt sich in einem multivariaten Modell mit individuellen und regionalen Merkmalen. Als Gründe dafür kommen unterschiedliche Verwaltungsprozesse in rein kommunalen und in gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit geführten Jobcentern in Frage. Unterschiedliche Verantwortlichkeiten hinsichtlich der Finanzierung zwischen Kommunen und Bund könnten ebenso eine Rolle spielen. Eine unvollständige Inanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen kann negative individuelle und gesellschaftliche Folgen nach sich ziehen: Armutslagen können sich, auch langfristig, verschärfen, der Sozialstaat könnte mit dem Vorwurf der Ineffektivität konfrontiert sein, was schließlich auch Auswirkungen auf den Zusammenhalt der Gesellschaft haben könnte. Verstärkt wird das Problem dadurch, dass gerade Personen in prekären Lebenssituationen den Zuschlag häufig nicht in Anspruch nehmen. Die Arbeitsverwaltung und andere Sozialverwaltungen können systematisch Maßnahmen ergreifen, mit dem Ziel die Inanspruchnahme zu erhöhen. Dazu gehören Informationskampagnen in mehreren Sprachen, zielgruppengerechte Antragsformulare in einfacher deutscher Sprache sowie in wichtigen weiteren Sprachen, die transparente Berechnung von Leistungen durch gut ausgestattetes und qualifiziertes Personal, Unterstützungsangebote bei unvollständigen Anträgen und fehlenden Nachweisen sowie Möglichkeiten der digitalen Plausibilitätskontrolle bei der Berechnung von Leistungen. Während die Beantragung und Berechnung des Zuschlags für die Berechtigten und für die Jobcenter vergleichsweise kompliziert war, bleibt zu prüfen, inwiefern die mit dem Bürgergeld neu eingeführte Karenzzeit leichter zu administrieren ist und wie viele Menschen sie nutzen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Auf dem Weg zum Bürgergeld: Die Sanktionspraxis nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und ‚in Zeiten von Corona‘ (2023)

    Bernhard, Stefan; Senghaas, Monika ; Röhrer, Stefan;

    Zitatform

    Bernhard, Stefan, Stefan Röhrer & Monika Senghaas (2023): Auf dem Weg zum Bürgergeld: Die Sanktionspraxis nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und ‚in Zeiten von Corona‘. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 3, S. 257-273., 2022-07-25. DOI:10.3790/sfo.2022.00.0000.Berhard_Roehrer_Senghaas

    Abstract

    "Das Bundesverfassungsgericht hat im November 2019 eine grundlegende Reform der Sanktionsregelungen im SGB II angestoßen. In diesem Beitrag gehen wir der Frage nach, wie sich dieses Urteil auf die Sanktionspraxis der Mitarbeitenden in den Jobcentern auswirkt. Im Anschluss an die Forschung zur StreetLevel Bureaucracy wird die Sanktionspraxis in den Jobcentern als routinisierte Reaktion auf eine strukturelle Überforderung verstanden, die aus teilweise widersprüchlichen Anforderungen politischer, steuerungsbezogener, organisatorischer und professioneller Kontexte herrührt. Auf Basis von Interviews mit Jobcenterbeschäftigten und Mitarbeitenden in Beratungsstellen konstatieren wir eine erhebliche Irritation der Sanktionsroutinen in den Jobcentern. Dabei verstärken die organisatorischen Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie die Stoßrichtung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts in unvorhergesehener Weise. Wir diskutieren die Befunde im Lichte des mit der geplanten Bürgergeldreform angestrebten Kulturwandels in der Grundsicherung." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Duncker & Humblot)

    Beteiligte aus dem IAB

    Senghaas, Monika ; Röhrer, Stefan;
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  • Literaturhinweis

    Bürgergeld-Reform: Evaluationsprogramm des IAB (2023)

    Bähr, Sebastian ; Gundert, Stefanie ; Lietzmann, Torsten; Globisch, Claudia; Zabel, Cordula ; Dietz, Martin; Wolff, Joachim; Bruckmeier, Kerstin ; Wolf, Markus; Mense, Andreas ; Wolf, Katja; Bernhard, Sarah ; Hohmeyer, Katrin; Promberger, Markus; Röhrer, Stefan; Ramos Lobato, Philipp; Trappmann, Mark ; Collischon, Matthias ; Stephan, Gesine ; Kasrin, Zein ; Stegmaier, Jens ; Osiander, Christopher ; Senghaas, Monika ; Gellermann, Jan; Schiele, Maximilian ;

    Zitatform

    Bähr, Sebastian, Sarah Bernhard, Kerstin Bruckmeier, Matthias Collischon, Martin Dietz, Jan Gellermann, Claudia Globisch, Stefanie Gundert, Katrin Hohmeyer, Zein Kasrin, Torsten Lietzmann, Andreas Mense, Christopher Osiander, Markus Promberger, Philipp Ramos Lobato, Stefan Röhrer, Maximilian Schiele, Monika Senghaas, Jens Stegmaier, Gesine Stephan, Mark Trappmann, Katja Wolf, Markus Wolf, Joachim Wolff & Cordula Zabel (2023): Bürgergeld-Reform: Evaluationsprogramm des IAB. (IAB-Forschungsbericht 06/2023), Nürnberg, 20 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2306

    Abstract

    "Zum Jahresbeginn 2023 ist das neue Bürgergeld-Gesetz in Kraft getreten, wobei weite Teile der im vergangenen Herbst von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Gesetzesänderungen erst zum 1. Juli des laufenden Jahres wirksam geworden sind. Mit dem Gesetz strebt die Bundesregierung eine „grundlegende Weiterentwicklung“ der Grundsicherung für Arbeitsuchende an. Das Bürgergeld-Gesetz und die zahlreichen mit seiner Einführung erfolgten Rechtsänderungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden im Rahmen der Wirkungsforschung nach §55 Abs. 1 SGB II wissenschaftlich durch das IAB evaluiert. Im Fokus stehen dabei Zugänge und Leistungen, der Eingliederungs- und Beratungsprozess sowie Arbeitsmarktübergänge und die arbeitsmarktpolitische Förderung. Neben einer allgemeinen Darstellung des Evaluationsprogramms dokumentiert der Forschungsbericht die inhaltliche Ausrichtung und methodische Umsetzung der rund zwanzig Einzelprojekte der Evaluation." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Eine Mehrheit in der Bevölkerung befürwortet Sanktionen mit Augenmaß (2023)

    Collischon, Matthias ; Stegmaier, Jens ; Wolf, Markus; Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Collischon, Matthias, Jens Stegmaier, Markus Wolf & Joachim Wolff (2023): Eine Mehrheit in der Bevölkerung befürwortet Sanktionen mit Augenmaß. In: IAB-Forum H. 20.12.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20231220.01

    Abstract

    "Sanktionen in der Grundsicherung, also die vorübergehende Absenkung der finanziellen Leistungen für Grundsicherungsbeziehende, sind ein kontrovers diskutiertes Instrument. Die Befunde einer IAB-Befragung zeigen, dass auf der einen Seite Sanktionen eine relativ breite gesellschaftliche Akzeptanz genießen. Auf der anderen Seite sollte das Existenzminimum nach fast einhelliger Auffassung der Befragten unangetastet bleiben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Welfare Sanctions and Deprivation in Germany: Do First Sanctions Lead to Higher Levels of Deprivation Among the Long-Term Unemployed and Recipients of Basic Income Support? (2023)

    Löwe, Paul Severin ; Unger, Stefanie;

    Zitatform

    Löwe, Paul Severin & Stefanie Unger (2023): Welfare Sanctions and Deprivation in Germany: Do First Sanctions Lead to Higher Levels of Deprivation Among the Long-Term Unemployed and Recipients of Basic Income Support? In: Journal of Social Policy, Jg. 52, H. 4, S. 821-839., 2022-01-13. DOI:10.1017/S0047279421000994

    Abstract

    "In Germany, as in many other European countries, vast changes in the welfare regime - towards workfare - have taken place. As a central activating element of workfare, sanctions were introduced to take effect by temporarily increasing deprivation through benefit cuts. This paper provides first quantitative insights on the effect of first sanctions on deprivation and contributes to the recent debate on the (un)constitutionality of sanctions, which re-emerged after a verdict of the Federal Constitutional Court, criticizing the lack of knowledge about the effects of sanctions on those affected. We implement a difference-in-differences propensity score matching approach that addresses selection on observables and individual time constant unobserved differences. High data accuracy is ensured by combining the “Panel Labour Market and Social Security” (PASS) with administrative data from the Federal Employment Agency. The results illustrate a slightly higher yet statistically insignificant level of deprivation for first-sanctioned unemployment/basic income recipients compared to non-sanctioned recipients. The results hint in the direction that higher levels of deprivation are not what activates the sanctioned beneficiaries to reintegrate into the labour market. We discuss whether the results imply a significant deviation from the socio-cultural subsistence minimum of sanctioned recipients and a failure of the welfare state." (Author's abstract, © Cambridge University Press) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Linking information on unemployment benefit sanctions from different datasets about welfare receipt: proceedings and research potential (2023)

    Schmidtke, Julia ;

    Zitatform

    Schmidtke, Julia (2023): Linking information on unemployment benefit sanctions from different datasets about welfare receipt: proceedings and research potential. In: Journal for labour market research, Jg. 57, 2023-06-21. DOI:10.1186/s12651-023-00347-6

    Abstract

    "Most studies on benefit sanctions within the German welfare system rely on established datasets about welfare receipt. This paper analyzes how using a dataset from the operational system of the German Federal Employment Agency for processing welfare claims can contribute to further research on benefit sanctions. For this purpose, I use a random sample of welfare recipients with at least one sanction between 2016 and 2018. First, this allows the detailed analysis of time lags between different steps in the sanction process. Second, linking this dataset with established datasets allows the identification of imposed sanctions for which sanction periods could not be (fully) implemented. This is largely explained by individuals leaving the welfare system between sanction events and sanction periods, e.g., by taking up employment. Third, the paper shows differences in benefit cuts across subgroups. This opens up paths for future research." (Author's abstract, IAB-Doku, © Springer-Verlag) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Schmidtke, Julia ;
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  • Literaturhinweis

    Zur Entwicklung des Lohnabstandsgebots (2023)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Wissenschaftliche Dienste (2023): Zur Entwicklung des Lohnabstandsgebots. (Sachstand / Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste WD 6 - 3000 - 049/23), Berlin, 9 S.

    Abstract

    "Im Zusammenhang mit der im sozialpolitischen Kontext immer wieder erhobenen Forderung, dass Arbeit sich lohnen müsse, wird nicht selten auf das sogenannte Lohnabstandsgebot hingewiesen, das der Gefahr begegnen soll, dass aus Steuermitteln finanzierte Transferleistungen „strukturell zu einem höheren verfügbaren Einkommen führ[en] als der Einsatz der eigenen Arbeitskraft bei Vollzeittätigkeit.“ Damit soll sichergestellt werden, dass die (Wieder-)Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit für Leistungsberechtige hinreichend attraktiv bleibt." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Exploratory study - Publications Office of the EU: Final Report (2023)

    Abstract

    "This study explores the importance of financial incentives for the labor market integration of minimum income recipients compared to other factors, via three distinct strands of analysis: Benefit adequacy and work incentives: The study examines the potential trade-off in the design of minimum income schemes between ensuring adequate income support and providing sufficient incentive for recipients to look for employment. To do so, it calculates for each EU Member State the “participation tax rate” (PTR), which measures the net income lost by someone moving from receiving minimum income benefits into work relative to the income gained. It then assesses the actual importance of high PTRs on work incentives by analysing the empirical evidence available. Gradual phasing out of benefits: The study examines how minimum income schemes make use of tapering to ensure a financial incentive for recipients to take up (more) work. To do so, it takes inventory of the tapering arrangements currently applicable in Member States and examines how these are implemented. It also identifies recent reforms to tapering mechanisms, case studies on six recent reforms, and uses these to reflect on their impact. Active labor market policies for minimum income recipients: The study examines the use of active labour market policies and what types of policy may be most effective in enabling transition for minimum income benefit recipients. To do so, it performs a quantitative analysis of the data from the EU Labor Market Policy database and a qualitative analysis of evaluations of programs co-funded by the European Social Fund. In both cases long-term unemployed were used as a proxy for minimum income benefit recipients." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    The impact of sanctions for young welfare recipients on transitions to work and wages and on dropping out (2022)

    Berg, Gerard J. van den; Wolff, Joachim; Uhlendorff, Arne;

    Zitatform

    Berg, Gerard J. van den, Arne Uhlendorff & Joachim Wolff (2022): The impact of sanctions for young welfare recipients on transitions to work and wages and on dropping out. In: Economica, Jg. 89, H. 353, S. 1-28., 2021-02-16. DOI:10.1111/ecca.12392

    Abstract

    "The reintegration of young welfare recipients into the labour market is a major policy objective in many European countries. In this context, monitoring and sanctions are commonly used policy tools. We analyse the impact of strict sanctions for young welfare recipients whose institutional setting features sanctions for non-compliance with job-search requirements that effectively cancel benefits for a period of 3 months after detection. We consider effects on job-search outcomes and on dropping out of the labour force, using administrative data on a large inflow sample. We estimate multivariate duration models taking selection on unobservables into account. Our results indicate an increased job entry rate at the expense of an increased withdrawal from the labour force and lower entry wages. Combining quantitative with qualitative evidence reveals that the latter side-effects of sanctions can have dramatic consequences for the quality of life of the youths involved." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Wolff, Joachim; Uhlendorff, Arne;
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  • Literaturhinweis

    Mehr Anreize, weniger Sanktionen: Vorschlag für eine Reform der Grundsicherung (2022)

    Breyer, Friedrich;

    Zitatform

    Breyer, Friedrich (2022): Mehr Anreize, weniger Sanktionen: Vorschlag für eine Reform der Grundsicherung. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 102, H. 8, S. 629-634. DOI:10.1007/s10273-022-3256-7

    Abstract

    "Die Bundesregierung will das System der Grundsicherung für Arbeitsfähige radikal reformieren. Neben der Abschaffung des Vermittlungsvorrangs und der Stärkung der Qualifizierung will sie vor allem die Zuverdienstmöglichkeiten für Hilfeempfänger:innen verbessern. Fachleute zerbrechen sich schon lange den Kopf, wie die prohibitiv hohen Transferentzugsraten, also die Anrechnung von Markteinkommen auf den Transfer, auf ein erträgliches Maß gesenkt werden können, ohne dass das System zu teuer wird. Eine Lösung könnte in einer Variante des „Workfare“-Modells liegen, die aus einer Absenkung des Sockeltransfers und einer Arbeitsplatzgarantie des Staates besteht, sodass jeder Arbeitsfähige zur Deckung seines Grundbedarfs durch Arbeit beiträgt." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Springer-Verlag)

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  • Literaturhinweis

    Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf den Bezug von Sozialleistungen (2022)

    Bruckmeier, Kerstin ; Schwarz, Stefan ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin & Stefan Schwarz (2022): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf den Bezug von Sozialleistungen. (IAB-Forschungsbericht 14/2022), Nürnberg, 113 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2214

    Abstract

    "Der vorliegende Bericht beschreibt die Inhalte der Studie „Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf den Bezug von Sozialleistungen“, die im Rahmen des gesetzlichen Evaluationsauftrags der Mindestlohnkommission an das IAB vergeben wurde. In der Studie wird untersucht, wie sich der allgemeine gesetzliche Mindestlohn auf den Bezug von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II auswirkt. Bisherige Studien zur Entwicklung der Zahl der erwerbstätigen Leistungsbeziehenden im Jahr 2015 sowie die deskriptiven Befunde in dieser Studie zeigen, dass die Anzahl der abhängig beschäftigten Grundsicherungsbeziehenden im Zuge der Mindestlohneinführung nur moderat gesunken ist. Aus diesem Grund wird in dieser Studie der Blick auf die Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf die Höhe der Transferleistungen von Grundsicherungsbeziehenden gerichtet, die auch nach Einführung des Mindestlohns noch im Leistungsbezug verblieben sind. Die empirischen Auswertungen basieren auf administrativen Datensätzen, die im Rahmen von Verwaltungsvorgängen, insbesondere zum SGB II, erzeugt und in der „Stichprobe Integrierte Grundsicherungsbiografien“ am IAB aufbereitet wurden. Legt man die in dieser Studie berechneten Medianstundenlöhnen für das Jahr 2014 von ca. 8,30 Euro bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zu Grunde, so waren die Leistungsbeziehenden im SGB II zu diesem Zeitpunkt mehrheitlich von der Einführung des Mindestlohns betroffen. Dies gilt noch deutlicher für geringfügig Beschäftigte, bei denen ein Medianstundenlohn von nur 6,90 Euro im Jahr 2014 errechnet wurde. Die Mehrheit der erwerbstätigen Leistungsbeziehenden arbeitet in einer geringfügigen Beschäftigung oder in einer Teilzeitbeschäftigung. Für den Medianbedarf der Bedarfsgemeinschaft von Erwerbstätigen im Jahr 2014 wurden Werte zwischen 723 Euro für Alleinstehende und 1.780 Euro für Paare mit Kind(ern) berechnet. Ohne weitere Einkommen im Haushalt liegt folglich ein leistungsvermeidender Stundenlohn bei diesen Bedarfswerten für verschiedene Kombinationen aus Arbeitszeit und Größe der Bedarfsgemeinschaftstypen zumeist über 8,50 Euro. Auf Basis von Kausalanalysen ergibt sich ein mindestlohnbedingter Anstieg des individuellen Bruttomonatseinkommens bei den weiterhin im Leistungsbezug verbliebenen Beschäftigten im Jahr 2015 von ca. 5 bis 6 Prozent bei Vollzeitbeschäftigten, 6 bis 7 Prozent bei Teilzeitbeschäftigten und 5 bis 7 Prozent bei geringfügig Beschäftigten. Für das Jahr 2016 werden höhere Lohneffekte durch den Mindestlohn zwischen knapp 6 und 9 Prozent bei Vollzeitbeschäftigten, zwischen 9 und 11 Prozent bei Teilzeitbeschäftigten und zwischen 8 und 14 Prozent bei geringfügig Beschäftigten ermittelt. Der monatliche Gesamtzahlungsanspruch ging im Jahr 2015 mindestlohnbedingt um 7 bis 8 Prozent bei Vollzeitbeschäftigten, 3 bis 5 Prozent bei Teilzeitbeschäftigten und 2 Prozent bei geringfügig Beschäftigten zurück. Dieser leistungsreduzierende Effekt verstärkte sich nochmals bei allen betrachteten Beschäftigungsformen im Jahr 2016. Die Ergebnisse legen zudem nahe, dass sich aufgrund des Mindestlohns bei Vollzeitbeschäftigten zu einem großen Teil auch die Leistungen für die Kosten der Unterkunft reduzierten. Bei geringfügig Beschäftigten betraf der Mindestlohneffekt nahezu ausschließlich die Regelleistungen. Eine mindestlohnbedingte Erhöhung des Bruttomonatseinkommens eines vollzeitbeschäftigten Leistungsbeziehenden um 5 Prozent bei einem mittleren monatlichen Einkommen von ca. 1.200 Euro beträgt 60 Euro brutto je Monat. Unter der Annahme, dass keine Einkommensteuer fällig wird, würden davon ca. 38 Euro auf den Leistungsanspruch je Monat angerechnet. Bei Teilzeitbeschäftigten und geringfügig Beschäftigten ergeben sich noch kleinere absolute Effekte. Somit lassen die in dieser Studie gefundenen positiven Wirkungen des Mindestlohns auf die individuellen Einkommen von erwerbstätigen Leistungsbeziehenden den Schluss zu, dass der Mindestlohn und die nach dem Jahr 2016 erfolgten Mindestlohnerhöhungen die Bedürftigkeit von Grundsicherungsbeziehenden reduzierten, auch wenn der Leistungsbezug häufig nicht überwunden werden konnte." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Schwarz, Stefan ;
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  • Literaturhinweis

    Neuregelung der Hinzuverdienstmöglichkeiten für Transferbeziehende: keine leichte Aufgabe: Zeitgespräch (2022)

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin & Jürgen Wiemers (2022): Neuregelung der Hinzuverdienstmöglichkeiten für Transferbeziehende: keine leichte Aufgabe. Zeitgespräch. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 102, H. 2, S. 90-94., 2022-02-02. DOI:10.1007/s10273-022-3107-6

    Abstract

    "Die Bundesregierung stellt in ihrem Koalitionsvertrag unter anderem eine Neuregelung der Anrechnung von Erwerbseinkommen für Beziehende des neuen Bürgergeldes in Aussicht. Damit greift sie einen häufig geäußerten Kritikpunkt an der Ausgestaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II auf. So wurde von wissenschaftlicher Seite in den vergangenen Jahren eine Stärkung der (monetären) Arbeitsanreize insbesondere zur Aufnahme einer Beschäftigung mit höherer Wochenarbeitszeit gefordert. Zudem sollte eine Neuregelung der Anrechnungsvorschriften mit einer Neuordnung des Systems von bedarfsgeprüften Leistungen verbunden werden, um die durch das Nebeneinander der verschiedenen Leistungen Wohngeld, Kinderzuschlag und Grundsicherung entstehende Komplexität zu reduzieren (Bruckmeier et al., 2018; Blömer et al. (2019); SVR, 2019; Schöb, 2020). Verbesserte Hinzuverdienstregelungen forderten auch Vertreter:innen verschiedener Parteien vor der Wahl, darunter auch aus der Ampelkoalition (Habeck, 2018; Whittaker, o.J.; Freie Demokraten, o.J.). Dass der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung dieses Thema nun adressiert, ist zu begrüßen. Die konkrete Ausgestaltung der Reform wird jedoch keine leichte Aufgabe sein." (Autorenreferat, © 2022 Springer)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;
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  • Literaturhinweis

    The Relevance of Job-Related Concessions for Unemployment Duration Among Recipients of Means-Tested Benefits in Germany (2022)

    Christoph, Bernhard ; Lietzmann, Torsten;

    Zitatform

    Christoph, Bernhard & Torsten Lietzmann (2022): The Relevance of Job-Related Concessions for Unemployment Duration Among Recipients of Means-Tested Benefits in Germany. In: Journal of Social Policy, Jg. 51, H. 2, S. 242-267., 2021-01-11. DOI:10.1017/S004727942100009X

    Abstract

    "Unemployment strongly influences a person’s economic resources and life chances. Especially for unemployed individuals who have to rely on means-tested benefits, episodes of unemployment often go along with substantial material restrictions. Therefore, from a policy perspective, measures or regulations that might shorten unemployment episodes and reduce overall unemployment are particularly important. In this paper, we analyse whether concessions regarding the characteristics of the job searched for influence an individual’s unemployment duration. In doing so, we focus on a particular aspect of availability requirements in Germany. This is the fact that for unemployed recipients of means-tested benefits almost all types of jobs count as suitable employment and, therefore, recipients are obliged to make job-related concessions if offered a job requiring such concessions. The results indicate that there is no positive effect of making concessions regarding qualification requirements or status on employment chances. In contrast, there are positive effects of wage concessions. However, searching for a job in a different occupation (that does not necessarily imply a concession) has a comparable, positive effect on finding employment. Thus, it appears that being generally flexible regarding one’s future occupation might be at least as important for employment chances as making concessions." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Christoph, Bernhard ; Lietzmann, Torsten;
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  • Literaturhinweis

    Sanktionen und Sperrzeiten ökonomisch analysiert: Was folgt aus dem Sanktionsmoratorium? (2022)

    Greiser, Johannes; Menke, Patricia;

    Zitatform

    Greiser, Johannes & Patricia Menke (2022): Sanktionen und Sperrzeiten ökonomisch analysiert. Was folgt aus dem Sanktionsmoratorium? In: ZFSH/SGB, Jg. 61, H. 9, S. 490-501.

    Abstract

    "Ziel dieses Beitrags ist eine Analyse von Sanktionen und Sperrzeiten anhand der Wirkungen der geltenden - zum Teil allerdings gerade ausgesetzten - Regelungen, wobei die Frage im Mittelpunkt steht, welche Anreize diese bieten. Es stellt sich also die Frage, wie das Verhalten von Arbeitssuchenden einerseits und Menschen, die über eine Kündigung nachdenken, andererseits von den genannten Regelungen beeinflusst wird und welche Implikationen dies für die gesamtgesellschaftliche Wohlfahrt hat. Gleichzeitig wird beantwortet, ob angesichts des Sanktionsmoratoriums Gründe für eine Fortsetzung der Durchsetzung von Mitwirkungspflichten mittels Sanktionen bestehen. Zu diesem Zweck wird die Prinzipal-Agent-Theorie zugrunde gelegt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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