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Dossier

SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende

Im Sozialgesetzbuch II "Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende" stehen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente unter dem Leitgedanken des Förderns und Forderns. Das Gesetz regelt die Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit, die Anreize und Sanktionen sowie die Trägerschaft der Grundsicherung (Gemeinsame Einrichtungen/Jobcenter bzw. optierende Kommunen). Das IAB hat den gesetzlichen Auftrag, die Wirkungen zu untersuchen.

Diese IAB-Infoplattform bietet Zugänge zur Diskussion um das Gesetz und dessen Umsetzung sowie zu den sozioökonomischen Hintergründen und Auswirkungen.

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im Aspekt "Thüringen"
  • Literaturhinweis

    Zwei Jahre „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) - Bilanz und Perspektiven: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 19/30651) (2021)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2021): Zwei Jahre „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) - Bilanz und Perspektiven. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 19/30651). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/31217 (28.06.2021)), 21 S.

    Abstract

    Mit dem Teilhabechancengesetz wurden Anfang des Jahres 2019 zwei neue Instrumente der Arbeitsförderung in Form von Lohnkostenzuschüssen für langzeitarbeitslose Menschen eingeführt. Gegenstand der Kleine Anfrage ist das Instrument 'Eingliederung von Langzeitarbeitslosen', durch das deutlich weniger Menschen gefördert werden als durch den 'Sozialen Arbeitsmarkt'. Außerdem beträgt die Förderdauer nur zwei Jahre mit einem Höchstfördersatz von 75 Prozent. Zwei Jahre nach der Einführung stellt sich daher die Frage, wie erfolgreich das Instrument ist und welche ersten Erkenntnisse es zum Verbleib der Teilnehmenden gibt. Die Kleine Anfrage soll dazu dienen, einen Überblick über die Entwicklung des Instruments für den ersten vollständigen Förderzeitraum zu erhalten. Damit wiederum sollen Stellschrauben identifiziert werden, an denen zeitnah nachgebessert werden muss. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Vorschläge zur künftigen Arbeitsmarktpolitik: integrativ - investiv - innovativ: Gutachten für das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie (2011)

    Bäcker, Gerhard; Weinkopf, Claudia; Bosch, Gerhard;

    Zitatform

    Bäcker, Gerhard, Gerhard Bosch & Claudia Weinkopf (2011): Vorschläge zur künftigen Arbeitsmarktpolitik: integrativ - investiv - innovativ. Gutachten für das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie. Duisburg, 96 S. DOI:10.17185/duepublico/73398

    Abstract

    "Die Autorin und die Autoren dieses Gutachtens wurden vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie beauftragt, unter Vernachlässigung kurzfristiger Budgetzwänge einen Blick nach vorne zu werfen und Schwerpunkte arbeitsmarktpolitischen Handelns für die nächsten zehn Jahre herauszuarbeiten. Solche Schwerpunkte lassen sich nur angemessen definieren, wenn man einerseits aus den Erfahrungen der letzten Arbeitsmarktreformen lernt und andererseits die Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt in den nächsten Jahren einigermaßen treffsicher antizipiert. Das Gutachten sollte daher die Grundannahme der Arbeitsmarktreformen, die in den Jahren nach 2000 durchgesetzt worden sind und in deren Mittelpunkt die sogenannten Hartz-Gesetze stehen, skizzieren und die Erfahrungen mit den Reformen bilanzieren (Kapitel 2). Danach sollten die wichtigsten Veränderungen und Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland und in Thüringen in diesem Jahrzehnt herausgearbeitet werden (Kapitel 3). Auf dieser Basis sollten Vorschläge zur Weiterentwicklung der Arbeitsmarktpolitik formuliert werden (Kapitel 4). Die Vorschläge sollten sich auf Wunsch des Auftraggebers auf folgende Handlungsfelder konzentrieren: Umorientierungen in der beruflichen Weiterbildung und in der Arbeitsförderung Jugendlicher, die soziale Absicherung bei Arbeitslosigkeit, die Übergänge vom Arbeitsleben in den Ruhestand, die Einweisung in Arbeit sowie die Re-Regulierung von Leiharbeit und Minijobs. Andere Themen - wie etwa die Organisation der Trägerschaft des SGB II, die Neubemessung von Niveau und Struktur der Regelleistungen nach dem SGB II oder Beschäftigungsmöglichkeiten für nicht auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelbare Arbeitskräfte - sollten nicht Gegenstand dieses Gutachtens sein." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Der implizite Kombilohn in der Grundsicherung für Arbeitsuchende: Ergebnisbericht der wissenschaftlichen Begleitung des Integrationsmodells "job2work" (2007)

    Knuth, Matthias; Isfort, Birgit;

    Zitatform

    Knuth, Matthias & Birgit Isfort (2007): Der implizite Kombilohn in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Ergebnisbericht der wissenschaftlichen Begleitung des Integrationsmodells "job2work". (IAQ-Forschungsbericht 2007-02), Gelsenkirchen, 51 S.

    Abstract

    Das von Januar bis September 2006 mit einer Nachlaufphase bis Dezember 2006 im Rahmen der ESF-kofinanzierten Arbeitsmarktpolitik des Landes Thüringen geförderte Projekt "job2work" war darauf ausgerichtet, ein arbeitsmarktpolitisches Konzept zu entwickeln und zu erproben, das mit Hilfe von "Kombilöhnen" die nachhaltige Integration von langzeitarbeitslosen Menschen in den regulären Arbeitsmarkt bewirken soll. Die zentrale Basis des Projekts liegt in der Einführung der "Freibeträge bei Erwerbstätigkeit" nach §§ 11 und 30 SGB II in die Praxis zur Eingliederung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger in Arbeit. Diese gesetzlichen Regelungen zielen darauf, einen allgemeinen und grundsätzlich wirkenden Anreiz zur Arbeitsaufnahme für Leistungen nach dem SGB II Beziehende zu schaffen, indem die Transferentzugsrate gegenüber den früher bei der Arbeitslosen- und der Sozialhilfe gültigen Regelungen gesenkt wird. Um die Integrationserfolge des Projekts hinsichtlich der Frage Verringerung oder Wegfall der Hilfebedürftigkeit beurteilen zu können, werden in dem Bericht für ausgewählte Bedarfsgemeinschaften verschiedene Bereiche des Erwerbseinkommens betrachtet, die den Wegfall der Hilfebedürftigkeit markieren. Abschnitt 2 stellt das Projekt vor (zeitlicher Ablauf, Rahmenbedingungen, Interessen der Träger und die Sicht der einstellenden Unternehmen und der vermittelten Arbeitslosen). Abschnitt 3 widmet sich dem Umsetzungserfolg des Projekts auf Basis qualitativer Untersuchungsmethoden. Dabei werden folgende Fragestellungen bearbeitet: In welcher Zahl der Fälle wird die Arbeitsaufnahme erreicht; steht sie in einem angemessenen Verhältnis zum Aufwand der Initialphase? Wie nachhaltig ist die Arbeitsaufnahme? Welche Mechanismen wurden entwickelt um den Nachteil der fehlenden Verbindlichkeit auszugleichen? Welche Lohnbereiche sind für die Arbeitnehmer bei Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses zu erwarten? Wurde die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitskräfte verbessert? Wie wirksam ist die Kommunikationsstrategie? Welches Vermittlungspotential wird im Job2work-Netzwerk unabhängig von dem in diesem Fall genutzten Anreizmechanismus erkennbar. (IAB2)

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