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Dossier

SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende

Im Sozialgesetzbuch II "Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende" stehen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente unter dem Leitgedanken des Förderns und Forderns. Das Gesetz regelt die Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit, die Anreize und Sanktionen sowie die Trägerschaft der Grundsicherung (Gemeinsame Einrichtungen/Jobcenter bzw. optierende Kommunen). Das IAB hat den gesetzlichen Auftrag, die Wirkungen zu untersuchen.

Diese IAB-Infoplattform bietet Zugänge zur Diskussion um das Gesetz und dessen Umsetzung sowie zu den sozioökonomischen Hintergründen und Auswirkungen.

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im Aspekt "Bremen"
  • Literaturhinweis

    Zwei Jahre „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) - Bilanz und Perspektiven: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 19/30651) (2021)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2021): Zwei Jahre „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) - Bilanz und Perspektiven. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 19/30651). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/31217 (28.06.2021)), 21 S.

    Abstract

    Mit dem Teilhabechancengesetz wurden Anfang des Jahres 2019 zwei neue Instrumente der Arbeitsförderung in Form von Lohnkostenzuschüssen für langzeitarbeitslose Menschen eingeführt. Gegenstand der Kleine Anfrage ist das Instrument 'Eingliederung von Langzeitarbeitslosen', durch das deutlich weniger Menschen gefördert werden als durch den 'Sozialen Arbeitsmarkt'. Außerdem beträgt die Förderdauer nur zwei Jahre mit einem Höchstfördersatz von 75 Prozent. Zwei Jahre nach der Einführung stellt sich daher die Frage, wie erfolgreich das Instrument ist und welche ersten Erkenntnisse es zum Verbleib der Teilnehmenden gibt. Die Kleine Anfrage soll dazu dienen, einen Überblick über die Entwicklung des Instruments für den ersten vollständigen Förderzeitraum zu erhalten. Damit wiederum sollen Stellschrauben identifiziert werden, an denen zeitnah nachgebessert werden muss. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Bildungszielplanung in der Arbeitsförderung: Struktur und Funktion im Land Bremen (2014)

    Matysik, Alexander; Warsewa, Günter; Leusch, Martin;

    Zitatform

    Matysik, Alexander, Martin Leusch & Günter Warsewa (2014): Bildungszielplanung in der Arbeitsförderung. Struktur und Funktion im Land Bremen. (Reihe Arbeit und Wirtschaft in Bremen 05), Bremen, 45 S.

    Abstract

    "Mit den Hartz-Reformen haben sich die Rahmenbedingungen für die Förderung beruflicher Weiterbildung massiv gewandelt. Unter anderem wird der konkrete Qualifizierungsbedarf über eine Bildungszielplanung bestimmt, über die die Arbeitsverwaltung darlegt, welche Weiterbildungsförderung in welchem Umfang umgesetzt werden soll. Die Bildungszielplanung dient damit den Weiterbildungsträgern als zentrale Bezugsgröße für ihre Maßnahmenplanung. Die Studie geht den Fragen nach, auf welcher konzeptionellen Grundlage die Ausgestaltung der Bildungszielplanung erfolgt und in welchen Netzwerkstrukturen die Steuerung des Marktes für Weiterbildungen im Land Bremen erfolgt. Die Ergebnisse zeigen, dass spezifisches Wissen arbeitsmarktpolitischer Akteure jenseits der Arbeitsverwaltung nur unsystematisch in den Planungsprozess einfließen kann. Es wird daher empfohlen, die Bildungszielplanung zukünftig stärker als gemeinschaftliche Aufgabe der regionalen Arbeitsmarktakteure zu definieren und dafür entsprechende Netzwerkstrukturen zu etablieren, um die Förderung beruflicher Weiterbildung noch besser auf die Bedarfe der Arbeitsuchenden einerseits und den Fachkräftebedarfen der Wirtschaft andererseits zu beziehen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Man versucht zwar objektiv zu bleiben, aber so immer kann man das auch nicht: zur Bewilligungspraxis von Sozialhilfesachbearbeitern (2005)

    Wilking, Katja;

    Zitatform

    Wilking, Katja (2005): Man versucht zwar objektiv zu bleiben, aber so immer kann man das auch nicht. Zur Bewilligungspraxis von Sozialhilfesachbearbeitern. In: Gesundheits- und Sozialpolitik, Jg. 59, H. 11/12, S. 39-44.

    Abstract

    "Im Zuge der Eingliederung des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) in das Sozialgesetzbuch (SGB) und der Einführung der Grundsicherung für Arbeitslose (ALG II) wurden die bisherigen einmaligen Leistungen, wie z.B. für Kleidung und Hausrat, pauschaliert und in den neuen Regelsatz einbezogen. Neben positiven Aspekten wie die dadurch entstehende größere Selbständigkeit und Eigenverantwortung der Leistungsempfänger hat diese Änderung auch Kritik nach sich gezogen. So könne es aufgrund fehlender Öffnungsklauseln zur Unterdeckung des notwendigen Lebensstandards kommen, der Grundsatz der Bedarfsdeckung im Einzelfall werde aufgegeben. Der folgende Beitrag untersucht, wie die tatsächliche Bewilligungspraxis einmaliger Leistungen vor den sozialpolitischen Reformen aussah und inwieweit die Kritik an der Pauschalierung berechtigt ist." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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