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Dossier

SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende

Im Sozialgesetzbuch II "Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende" stehen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente unter dem Leitgedanken des Förderns und Forderns. Das Gesetz regelt die Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit, die Anreize und Sanktionen sowie die Trägerschaft der Grundsicherung (Gemeinsame Einrichtungen/Jobcenter bzw. optierende Kommunen). Das IAB hat den gesetzlichen Auftrag, die Wirkungen zu untersuchen.

Diese IAB-Infoplattform bietet Zugänge zur Diskussion um das Gesetz und dessen Umsetzung sowie zu den sozioökonomischen Hintergründen und Auswirkungen.

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im Aspekt "Leistungen für Unterkunft und Heizung, Umzugskostenbeihilfe"
  • Literaturhinweis

    Ausgaben für Heizung und Strom: Sparanreize greifen nicht für Menschen in der Grundsicherung (2023)

    Bach, Stefan; Haan, Peter; Schill, Wolf-Peter; Felder, Lars;

    Zitatform

    Bach, Stefan, Lars Felder, Peter Haan & Wolf-Peter Schill (2023): Ausgaben für Heizung und Strom: Sparanreize greifen nicht für Menschen in der Grundsicherung. In: DIW-Wochenbericht, Jg. 90, H. 16, S. 179-185. DOI:10.18723/diw_wb:2023-16-1

    Abstract

    "Im Rahmen der Grundsicherung werden die tatsächlich anfallenden Heizungsrechnungen übernommen, sofern diese nicht unangemessen hoch sind. Dagegen werden Ausgaben für Strom lediglich pauschal im Regelsatz berücksichtigt. Somit haben Grundsicherungsbeziehende weniger Anreize, ihre Ausgaben für Heizenergie zu reduzieren als ihre Ausgaben für Strom. Auf Basis von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) zeigt sich, dass Haushalte in der Grundsicherung trotz dieser Anreize hohe Stromausgaben haben. Im Durchschnitt geben Grundsicherungsbeziehende im Monat fünf Euro mehr für die Heizung und neun Euro mehr für Strom aus als vergleichbare Haushalte außerhalb der Grundsicherung. Dies kann daran liegen, dass die Haushalte nicht ausreichend über ihre Ausgaben und Einsparmöglichkeiten für Energie informiert sind oder dass sie aufgrund einer schlechten technischen Ausstattung sowie längeren Aufenthaltszeiten zu Hause nicht sparen können. Eine Klimapolitik, die Sparanreize durch eine steigende CO2-Bepreisung setzen möchte, sollte diese Zusammenhänge berücksichtigen. Sie kann nur wirksam sein, wenn Haushalte auf Preisanreize reagieren können. Daher sind neben steigender CO2-Bepreisung zielgerichtete Förderprogramme für Energieeffizienzmaßnahmen sowie Informationskampagnen für Haushalte erforderlich." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

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  • Literaturhinweis

    Energiepreiskrise: Die geplanten finanziellen Entlastungen dürften das Arbeitsangebot nur wenig beeinflussen (2023)

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin & Jürgen Wiemers (2023): Energiepreiskrise: Die geplanten finanziellen Entlastungen dürften das Arbeitsangebot nur wenig beeinflussen. In: IAB-Forum H. 16.01.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230116.01

    Abstract

    "Anfang September 2022 hat sich die Regierungskoalition mit dem dritten Entlastungspaket auf weitere Maßnahmen verständigt, um Haushalte und Betriebe angesichts des Energiepreisschocks zu unterstützen. Haushalte mit geringem Einkommen dürften vor allem durch das höhere Bürgergeld und die Wohngeldreform überproportional profitieren. In der öffentlichen Debatte wird häufig die Befürchtung geäußert, dass durch das höhere Leistungsniveau im Bürgergeld ein hinreichender Lohnabstand nicht mehr gegeben ist, sodass sich Arbeit für Geringverdienende nicht mehr lohnt. Simulationsrechnungen zeigen jedoch, dass sich das höhere Bürgergeld im Zusammenspiel mit anderen Maßnahmen nicht negativ auf das Arbeitsangebot von Geringverdienenden auswirkt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;
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  • Literaturhinweis

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Hohe Kosten der Unterkunft können die Integration in den Arbeitsmarkt erschweren (2023)

    Mense, Andreas ;

    Zitatform

    Mense, Andreas (2023): Grundsicherung für Arbeitsuchende: Hohe Kosten der Unterkunft können die Integration in den Arbeitsmarkt erschweren. In: IAB-Forum H. 23.01.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230123.01

    Abstract

    "Die Kosten der Unterkunft sind in den Ballungsräumen wesentlich höher als in der Peripherie. Das liegt auch an den Mietsteigerungen der letzten Jahre. Hohe Kosten der Unterkunft können die Vermittlung von Grundsicherungsbeziehenden in den Arbeitsmarkt erschweren. Anpassungen beim Bürgergeld, die über das bereits in Kraft Getretene hinausgehen, und ein größeres Angebot an gefördertem Wohnraum könnten das Problem verringern." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Mense, Andreas ;
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  • Literaturhinweis

    Mindestlohn und staatliche Transferzahlungen: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der AfD (Drucksache 20/334) (2022)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2022): Mindestlohn und staatliche Transferzahlungen. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der AfD (Drucksache 20/334). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 20/461 (21.01.2022)), 31 S.

    Abstract

    Zum 1. Juli 2021 wurde der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 9,60 Euro angehoben. Am Beispiel einer alleinerziehenden Person mit einer Wochenarbeitszeit von 37,7 Stunden wird gefragt, wie hoch die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) sein dürfen, um einen Anspruch auf Grundsicherung nach SGB II zu vermeiden. Alternativ erfolgt die Berechnung für einen Stundenlohn von 12 Euro. Bei diesem Musterhaushalt wird davon ausgegangen, dass Leistungen nach dem SGB II mit einem Bruttoeinkommen von 1.568 bzw. 1.960 Euro nicht mehr in Anspruch genommen werden, da - in Abhängigkeit von den konkreten Wohnkosten - das verfügbare Einkommen mit Kinderzuschlag und Wohngeld dasjenige mit Arbeitslosengeld II und Sozialgeld übersteigen würde. Weitere Themen sind die durchschnittlich laufenden tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung einer Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaft, die anerkannten Kosten und ihre Entwicklung seit 2010, die Zahl der Wohngeldempfänger und der Empfänger des Kinderzuschlags. Im Hinblick auf die Einführung des Kinderzuschlags im Jahr 2005 wird festgestellt, dass dieser nicht zu mehr Beschäftigung geführt hat. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Die materielle Versorgung von Hartz-IV-Haushalten hat sich in den letzten Jahren etwas verbessert, deren relative Einkommenssituation nicht (2021)

    Beste, Jonas ; Trappmann, Mark ;

    Zitatform

    Beste, Jonas & Mark Trappmann (2021): Die materielle Versorgung von Hartz-IV-Haushalten hat sich in den letzten Jahren etwas verbessert, deren relative Einkommenssituation nicht. In: IAB-Forum H. 17.02.2021 Nürnberg, o. Sz., 2021-02-15.

    Abstract

    "Während die relative Armut in Deutschland in den 2010er Jahren zunächst zunahm und dann auf hohem Niveau stagnierte, nahm die materielle Unterversorgung in der gleichen Zeit deutlich ab. Letztere kann als Maß für absolute Armut betrachtet werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Beste, Jonas ; Trappmann, Mark ;
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  • Literaturhinweis

    Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung: Wer von einer Schonfrist bei Vermögensanrechnung und Aufwendungen für die Unterkunft profitieren würde (2021)

    Beste, Jonas ; Wiederspohn, Jens; Trappmann, Mark ;

    Zitatform

    Beste, Jonas, Mark Trappmann & Jens Wiederspohn (2021): Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung: Wer von einer Schonfrist bei Vermögensanrechnung und Aufwendungen für die Unterkunft profitieren würde. In: IAB-Forum H. 13.12.2021 Nürnberg, 2021-12-09.

    Abstract

    "Derzeit wird in der Politik viel über einen vereinfachten Zugang zu Leistungen der Grundsicherung diskutiert. Von einer Karenzzeit für die Prüfung von Vermögen und Angemessenheit der Wohnung würden insbesondere Personen profitieren, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung und über eine längere Erwerbshistorie verfügen. Das käme dem politischen Ziel entgegen, Lebensleistung noch stärker zu honorieren und so den Abstiegsängsten der Mittelschichten entgegenzuwirken." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Beste, Jonas ; Trappmann, Mark ;
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  • Literaturhinweis

    Ausmaß der Wohnkostenlücke in Bayern: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 19/31295) (2021)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2021): Ausmaß der Wohnkostenlücke in Bayern. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 19/31295). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/31899 (05.08.2021)), 26 S.

    Abstract

    Hintergrund der Kleinen Anfrage ist die Tatsache, dass Bezieher von Leistungen der Grundsicherung nur die sogenannten angemessenen Wohnkosten erstattet bekommen. Die Differenz zu den tatsächlichen Kosten, die Wohnkostenlücke, muss von den Hartz-IV-Empfängern selbst getragen werden, was nach Ansicht der Fragesteller zu schweren sozialpolitischen Verwerfungen führt. In ihrer Antwort stellt die Bundesregierung fest, dass im Durchschnitt des Jahres 2020 in Bayern in 37.900 Bedarfsgemeinschaften die tatsächlichen laufenden Kosten der Unterkunft und Heizung die anerkannten Kosten überstiegen. Bezogen auf alle Bedarfsgemeinschaften mit laufenden anerkannten Kosten der Unterkunft entspricht das einem Anteil von 18,9 Prozent. Die Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten laufenden Kosten für Unterkunft und Heizung beliefen sich im gesamten Jahr 2020 in Bayern auf 47,9 Mio. Euro. Ein Tabellenanhang gibt einen Überblick über die regionale Verteilung der Bedarfsgemeinschaften in Bayern mit anerkannten Unterkunftskosten für die Jahre 2011 bis 2020 sowie die Differenz zu den tatsächlichen Kosten. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Wohnkostenlücke 2020: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 19/30857) (2021)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2021): Wohnkostenlücke 2020. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 19/30857). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/31600 (19.07.2021)), 67 S.

    Abstract

    Zwischen der Miete, die Personen im Leistungsbezug nach dem SGB II und SGB XII tatsächlich zahlen müssen, und den als angemessen anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung bestehen regional teilweise erhebliche Differenzen. Regelmäßig wird diese sogenannte Wohnkostenlücke von Leistungsbeziehenden aus dem Regelbedarf bestritten - oft nicht als Ausdruck individueller Prioritätensetzung, sondern schlicht, weil es keinen günstigeren Wohnraum gibt. Dadurch wird das Existenzminimum unterschritten. Vor diesem Hintergrund richtet sich die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE auf die Beteiligung der Bundesregierung an Gremien und Arbeitsgruppen, die sich der Neuregelung der Kosten für Unterkunft und Heizung widmen. Weiterhin geht es um die tatsächliche Höhe der Wohnkostenlücke, aufgeschlüsselt nach Bundesländern und einzelne Jobcenter. Im Durchschnitt des Jahres 2020 überstiegen in 450.000 Bedarfsgemeinschaften die tatsächlichen laufenden Kosten der Unterkunft und Heizung die anerkannten Kosten. Bezogen auf alle Bedarfsgemeinschaften mit laufenden anerkannten Kosten der Unterkunft entspricht das einem Anteil von 16,9 Prozent. Die Differenz zwischen den durchschnittlichen monatlichen laufenden tatsächlichen und anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung bezogen auf die Bedarfsgemeinschaften, in denen die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung höher waren als die anerkannten Kosten, betrug im Jahr 2020 durchschnittlich 87 Euro. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 18. März 2019 zum a) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der FDP: Rechtssicherheit für die Kommunen und Jobcenter - Berechnung der Kosten der Unterkunft in der Grundsicherung vereinfachen (BT-Drs. 19/7030) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Wohnkostenlücke schließen - Kosten der Unterkunft existenzsichernd gestalten (BT-Drs. 19/6526): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2019)

    Zitatform

    (2019): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 18. März 2019 zum a) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der FDP: Rechtssicherheit für die Kommunen und Jobcenter - Berechnung der Kosten der Unterkunft in der Grundsicherung vereinfachen (BT-Drs. 19/7030) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Wohnkostenlücke schließen - Kosten der Unterkunft existenzsichernd gestalten (BT-Drs. 19/6526). Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. In: Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache H. Dr. 19(11)277 v. 15. März 2018, S. 1-43.

    Abstract

    Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 18. März 2019 zum Thema Kosten der Unterkunft in der Grundsicherung. Die Vorschläge der FDP und der Linken für eine Reform der Berechnung der Unterkunftskosten in der Grundsicherung stoßen bei Experten auf ein gemischtes Echo.
    Liste der Sachverständigen zur öffentlichen Anhörung am Montag, 18. März 2019, 13.30 - 15.00 Uhr:
    Deutscher Gewerkschaftsbund; Deutscher Landkreistag; Deutscher Städtetag; Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Bundesagentur für Arbeit; Institut für Wohnen und Umwelt; Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.;
    Prof. Dr. Peter Becker, Kassel; Dr. Andrej Holm, Berlin; Dr. Stefan Schifferdecker, Berlin (IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Erwerbstätige im unteren Einkommensbereich stärken: Ansätze zur Reform von Arbeitslosengeld II, Wohngeld und Kinderzuschlag (2018)

    Bruckmeier, Kerstin ; Mühlhan, Jannek; Wiemers, Jürgen ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Jannek Mühlhan & Jürgen Wiemers (2018): Erwerbstätige im unteren Einkommensbereich stärken. Ansätze zur Reform von Arbeitslosengeld II, Wohngeld und Kinderzuschlag. (IAB-Forschungsbericht 09/2018), Nürnberg, 72 S.

    Abstract

    "Erwerbstätige, die mit einem nur geringen Verdienst für sich oder ihre Familie sorgen müssen, können neben ihrem Erwerbseinkommen Sozialleistungen beziehen. Unter den passiven Sozialleistungen sind die Grundsicherung für Arbeitsuchende, das Wohngeld und der Kinderzuschlag zentral. Eine Reform der drei Leistungen ist angesichts der Komplexität der Transfersysteme und hoher Grenzbelastungen für Geringverdiener notwendig. Gezielte Verbesserungen in den Transfersystemen können zu mehr Beschäftigung unter Geringverdienern beitragen, ihre Inanspruchnahme unter Bedürftigen erhöhen und Einkommensungleichheiten abbauen.
    Die Bundesregierung greift die bestehende Problematik auf und kündigt eine Entbürokratisierung der Leistungen an. Zudem soll geprüft werden, wie Kinderzuschlag, Wohngeld und Unterhaltsvorschuss besser aufeinander abgestimmt werden können. Der Kinderzuschlag soll ausgeweitet und durch eine Reform die Arbeitsanreize für Bezieher erhöht werden. Generell sollen Familien und Alleinerziehende durch eine Erhöhung des Kindergeldes und einer Rechtsverschiebung der Eckwerte in der Einkommensteuer entlastet werden.
    In diesem Forschungsbericht untersuchen wir die Auswirkungen der im Koalitionsvertrag verabredeten Maßnahmen auf das Arbeitsangebot und die Einkommensverteilung. Die Effekte werden mit dem Mikrosimulationsmodell des IAB (IAB-MSM), das auf dem Sozio-ökonomischen Panel basiert, simuliert. Den Reformvorhaben der Großen Koalition wird eine umfassende Neuausgestaltung des Transfersystems gegenübergestellt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;
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  • Literaturhinweis

    Arbeit muss sich lohnen - auch im unteren Einkommensbereich!: Ein Reformvorschlag (Serie "Zukunft der Grundsicherung") (2018)

    Bruckmeier, Kerstin ; Walwei, Ulrich ; Wiemers, Jürgen ; Mühlhan, Jannek;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Jannek Mühlhan, Ulrich Walwei & Jürgen Wiemers (2018): Arbeit muss sich lohnen - auch im unteren Einkommensbereich! Ein Reformvorschlag (Serie "Zukunft der Grundsicherung"). In: IAB-Forum H. 21.12.2018, o. Sz., 2018-12-19.

    Abstract

    "Die Debatte um Änderungen am System der Grundsicherung (Hartz IV) oder gar dessen Abschaffung verläuft derzeit über alle Parteigrenzen hinweg. Nachdem bislang häufig arbeitsmarktferne Personen wie Langzeitarbeitslose im Fokus standen, wird mittlerweile über den Erhalt des bestehenden Systems insgesamt bis hin zum Einstieg in ein bedingungsloses Grundeinkommen diskutiert. Die Grundsicherung muss in der Tat weiterentwickelt werden, um Übergänge in eine möglichst existenzsichernde Erwerbstätigkeit zu erleichtern. Das IAB hat einen Reformvorschlag vorgelegt, in dem der arbeitsmarktpolitische Anspruch der Grundsicherung aufrechterhalten wird und die Integration in den Arbeitsmarkt weiterhin Priorität hat. Zudem würden Erwerbstätige im unteren Einkommensbereich, davon viele in instabilen und nicht existenzsichernden Beschäftigungsverhältnissen, bei Bedarf in die fördernde Arbeitsmarktpolitik einbezogen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Grundsicherung und Arbeitsmarkt in Deutschland: Lebenslagen - Instrumente - Wirkungen (2018)

    Bähr, Holger; Kupka, Peter; Dietz, Martin; Ramos Lobato, Philipp; Stobbe, Holk;

    Zitatform

    Bähr, Holger, Martin Dietz, Peter Kupka, Philipp Ramos Lobato & Holk Stobbe (2018): Grundsicherung und Arbeitsmarkt in Deutschland: Lebenslagen - Instrumente - Wirkungen. (IAB-Bibliothek 370), Bielefeld: Bertelsmann, 394 S. DOI:10.3278/300985w

    Abstract

    "Mehr als eine Dekade nach Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2005 zieht das IAB erneut Bilanz. Der Bericht bündelt die Ergebnisse der Wirkungsforschung zur Grundsicherung für Arbeitsuchende aus den Jahren 2013 bis 2016 und bietet somit eine Gesamtschau der in diesem Zeitraum gewonnenen Erkenntnisse.
    Vorgestellt werden Befunde zu folgenden Themenkomplexen:
    - Struktur und Dynamik im Leistungsbezug - Beratung und Vermittlung in den Jobcentern - Wirkungen arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen - Lebenslagen und soziale Teilhabe der Leistungsberechtigten - Gesamtwirtschaftliche Perspektiven auf die Grundsicherung
    Auf Basis dieser Forschungsergebnisse reflektieren die Autoren die bisherige Entwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende und verweisen auf zukünftige Herausforderungen." (Verlagsangaben, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

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  • Literaturhinweis

    Zum Stromkonsum von Haushalten in Grundsicherung: Eine empirische Analyse für Deutschland (2017)

    Heindl, Peter; Liessem, Verena; Vogt, Claire; Römer, Daniel; Aigeltinger, Gerd; Schwengers, Clarita;

    Zitatform

    Heindl, Peter, Gerd Aigeltinger, Verena Liessem, Daniel Römer, Clarita Schwengers & Claire Vogt (2017): Zum Stromkonsum von Haushalten in Grundsicherung. Eine empirische Analyse für Deutschland. In: Perspektiven der Wirtschaftspolitik, Jg. 18, H. 4, S. 348-367. DOI:10.1515/pwp-2017-0009

    Abstract

    "In diesem Aufsatz untersuchen die Autoren Stromkonsum und Stromkosten von Haushalten in Grundsicherung in Deutschland. Dazu werten sie einen Datensatz aus, der mehr als 19.500 Haushalte mit Leistungsbezug nach SGB II und SGB XII in verschiedenen Haushaltszusammensetzungen umfasst. Die Ergebnisse der empirischen Analyse zeigen, dass die Haushaltszusammensetzung sowie die Art der Warmwasserbereitung erheblichen Einfluss auf die entstehenden Verbräuche und Kosten haben. Insbesondere die elektrische Warmwasserbereitung verursacht erhebliche zusätzliche Kosten. Es kann nur eine schwache Nachfragereaktion der Haushalte auf Veränderungen des Strompreises nachgewiesen werden. Insgesamt zeigt sich, dass die veranschlagten Anteile für Strom in den Regelbedarfen nach SGB II und SGB XII im Durchschnitt nicht zur Begleichung der Stromkosten ausreichen. Dieses Problem verschärft sich insbesondere in Fällen, in denen Warmwasser mit Strom bereitet wird." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Ermittlung der existenzsichernden Bedarfe für die Kosten der Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII): Endbericht incl. Materialband (2017)

    Malottki, Christian v.; Kirchner, Joachim; Nuss, Galina; Rodenfels, Markus; Lohmann, Günter; Krapp, Max-Christopher;

    Zitatform

    Malottki, Christian v., Max-Christopher Krapp, Joachim Kirchner, Günter Lohmann, Galina Nuss & Markus Rodenfels (2017): Ermittlung der existenzsichernden Bedarfe für die Kosten der Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Endbericht incl. Materialband. (Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Forschungsbericht 478), Berlin, 379 S.

    Abstract

    "Die vorliegende Studie befasst sich mit der Ermittlung existenzsichernder Bedarfe der Unterkunft und Heizung für Bedarfs- und Einstandsgemeinschaften nach SGB II und SGB XII. Zum einen untersucht sie auf der Grundlage einer bundesweiten Kommunalbefragung, zwölf Fallstudien sowie zwanzig Expertengesprächen die aktuelle Umsetzungspraxis. Es werden unterschiedliche Verfahrensweisen der Grundsicherungs- und Sozialhilfeträger unter Berücksichtigung der wohnungsmarktlichen Rahmbedingungen analysiert und zentrale Herausforderungen und Probleme der Umsetzung diskutiert. Hier zeigt sich eine Vielfalt an Umsetzungswegen, die letztlich durch normative Entscheidungsspielräume auf kommunaler Ebene geprägt und weniger durch unterschiedliche Wohnungsmarktkontexte begründet ist. Zum anderen werden in der Studie mit dem Ziel einer existenzsichernden Bedarfsdeckung unterschiedliche Verfahren entwickelt, mit Hilfe derer mögliche Mietobergrenzen berechnet werden. Dabei differenziert die Studie zwischen drei grundlegenden Bemessungsansätzen, die im Wesentlichen auf der Abbildung der Wohnkosten einer definierten Referenzgruppe, den ortsüblichen Miete eines bestimmten Wohnstandards oder den Kosten für die Neuanmietung einer ausreichenden Menge von Wohnraum basieren. Verknüpft mit den verschiedenen Ansätzen sind unterschiedliche Datengrundlagen und Berechnungsschritte. Die Vergleichsberechnung in den zwölf Fallstudien und 878 deutschen Mittelbereichen zeigt im Ergebnis deutliche Unterschiede. Abschließend werden unterschiedliche Wege der Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmensetzung diskutiert. Hier werden Möglichkeiten der Bedarfsbemessung durch den Bund, die durch die aktuelle Datenlage beschränkt werden, und Empfehlungen bezüglich einzelner Verfahrensschritte der Bemessung beschrieben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft als Sammelbecken der Kommunalentlastung? (2016)

    Wixforth, Jürgen;

    Zitatform

    Wixforth, Jürgen (2016): Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft als Sammelbecken der Kommunalentlastung? In: Wirtschaftsdienst, Jg. 96, H. 7, S. 501-509. DOI:10.1007/s10273-016-2005-1

    Abstract

    "Die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung war ursprünglich ein Instrument, um die kommunale Ebene aufgabenbezogen zu entlasten. Allerdings wird dieser Finanzierungsweg zunehmend für allgemeine finanzielle Erleichterungen vom Bund zugunsten der Kommunen genutzt. Damit verbleibt immer weniger Spielraum für weitere strukturelle Entlastungen der Kommunen, die der Bund jedoch im Rahmen des aktuellen Koalitionsvertrages zugesagt hat. Daher sind Alternativen gefragt." (Autorenreferat, © Springer-Verlag)

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  • Literaturhinweis

    Effekte der Wohngeldreform 2016 auf Grundsicherungsbezieher (2015)

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin & Jürgen Wiemers (2015): Effekte der Wohngeldreform 2016 auf Grundsicherungsbezieher. (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Aktuelle Berichte 11/2015), Nürnberg, 6 S.

    Abstract

    "Ziel der vom Bundestag beschlossenen Wohngeldreform, die am 1. Januar 2016 in Kraft treten soll, ist es, das Wohngeld zu erhöhen und den Empfängerkreis auszuweiten. Das IAB legt hiermit Simulationsrechnungen zur Abschätzung der Effekte der Wohngeldreform auf Einkommensverläufe, die Zahl der Transferempfänger sowie die öffentlichen Haushalte vor. Alleinerziehenden und Paarhaushalten mit Kindern im SGB II könnte es durch die Reform häufiger gelingen, aus der Grundsicherung in das Wohngeld und ggf. in den Kinderzuschlag zu wechseln. Für Alleinstehende und Paare ohne Kinder dürfte die Reform eher geringe Auswirkungen haben. Die Wohngeldreform würde kurzfristig zu einem Rückgang der Haushalte mit SGB-II-Bezug um 16.000 Haushalte führen. Ca. 24.000 Haushalte würden aus der Grundsicherung nach SGB XII in das Wohngeld wechseln. Die Zahl der Wohngeldempfänger würde mit ca. 440.000 Haushalten deutlich stärker ansteigen. Beim Kinderzuschlag würde die Reform ebenfalls zu einem Anstieg der Zahl der Empfängerhaushalte um ca. 47.000 führen. Beim Arbeitslosengeld II ergäben sich Einsparungen von 3 Mio. Euro und bei den Kosten der Unterkunft von 78 Mio. Euro. Beim Wohngeld und beim Kinderzuschlag wäre mit Mehrausgaben von 773 Mio. Euro bzw. 120 Mio. Euro zu rechnen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;
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  • Literaturhinweis

    The return to labor market mobility: an evaluation of relocation assistance for the unemployed (2015)

    Caliendo, Marco ; Künn, Steffen; Mahlstedt, Robert;

    Zitatform

    Caliendo, Marco, Steffen Künn & Robert Mahlstedt (2015): The return to labor market mobility. An evaluation of relocation assistance for the unemployed. (IZA discussion paper 9183), Bonn, 54 S.

    Abstract

    "In many European countries, labor markets are characterized by high regional disparities in terms of unemployment rates on the one hand and low geographical mobility among the unemployed on the other hand. This is somewhat surprising and raises the question of why only minor shares of unemployed job seekers relocate in order to find employment. The German active labor market policy offers a subsidy covering moving costs to incentivize unemployed job seekers to search/accept jobs in distant regions. Based on administrative data, this study provides the first empirical evidence on the impact of this subsidy on participants' prospective labor market outcomes. We use an instrumental variable approach to take endogenous selection based on observed and unobserved characteristics into account when estimating causal treatment effects. We find that unemployed job seekers who participate in the subsidy program and move to a distant region receive higher wages and find more stable jobs compared to non-participants. We show that the positive effects are (to a large extent) the consequence of a better job match due to the increased search radius of participants." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    "Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen!" Eine Vignettenanalyse zur Bestimmung eines Einkommensmindestbedarfs (2015)

    Hörstermann, Katharina; Andreß, Hans-Jürgen ;

    Zitatform

    Hörstermann, Katharina & Hans-Jürgen Andreß (2015): "Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen!" Eine Vignettenanalyse zur Bestimmung eines Einkommensmindestbedarfs. In: Zeitschrift für Sozialreform, Jg. 61, H. 2, S. 171-198. DOI:10.1515/zsr-2015-0204

    Abstract

    "Seit der Umgestaltung des deutschen Arbeitsmarktes im Zuge der Hartz-Reformen ist die Diskussion um ein menschenwürdiges Existenzminimum neu entfacht. Im Zentrum der Debatte steht dabei neben den Sanktionsmechanismen auch die angemessene Höhe der Regelleistungen. In diesem Beitrag wird anhand einer Vignettenstudie - eine Methode, bei der den Befragten konkrete Fallbeschreibungen vorgelegt werden - untersucht, nach welchen Kriterien die Teilnehmer/ -innen einer Online-Studie die Hilfewürdigkeit von ALG-II-Empfängern beurteilen und welche Geldbeträge sie ihnen zusprechen. Es zeigt sich, dass die von den Befragten vorgeschlagenen Einkommensmindestbedarfe mit der Anzahl an Personen (Erwachsene und Kinder) im beschriebenen Haushalt, der Ursache der Arbeitslosigkeit, der Reaktion auf die Arbeitslosigkeit, dem Alter und der Nationalität des Haushaltsvorstands sowie der Wohnregion variieren. Die ermittelten Bedarfe lagen mit Ausnahme eines Einpersonenhaushalts zum Teil deutlich unter den zum Befragungszeitpunkt geltenden ALG-II-Regelsätzen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Höhe des Arbeitslosengeldes und Anzahl der alleinstehenden Arbeitslosengeldbeziehenden mit Anspruch auf Wohngeld bzw. aufstockende Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/4503) (2015)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2015): Höhe des Arbeitslosengeldes und Anzahl der alleinstehenden Arbeitslosengeldbeziehenden mit Anspruch auf Wohngeld bzw. aufstockende Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/4503). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/4594 (15.04.2015)), 8 S.

    Abstract

    Die Bundesregierung antwortet auf die Anfrage der Fraktion Die Linke zur Höhe des Arbeitslosengeldes und Anzahl der alleinstehenden Arbeitslosengeldbeziehenden mit Anspruch auf Wohngeld bzw. aufstockende Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Lebenslagen von Familien und Bedarfsgemeinschaften im Leistungsbezug SGB II: Beitrag zur Lebenslagenberichterstattung in Hamburg (2014)

    Rudolph, Helmut; Tanis, Kerstin ; Koller, Lena ; Gerullis, Maria; Lietzmann, Torsten; Makrinius, Doreen;

    Zitatform

    Rudolph, Helmut, Lena Koller & Torsten Lietzmann; Doreen Makrinius, Maria Gerullis & Kerstin Tanis (Mitarb.) (2014): Lebenslagen von Familien und Bedarfsgemeinschaften im Leistungsbezug SGB II. Beitrag zur Lebenslagenberichterstattung in Hamburg. In: Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Hamburg (Hrsg.) (2014): Sozialbericht der Freien und Hansestadt Hamburg, S. 1-91, 2013-04-26.

    Abstract

    "Zum 1. Januar 2005 wurde die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) eingeführt. Diese ersetzte die vorherigen Systeme der Arbeitslosen- und Sozialhilfe und bildet das soziale Netz zur Sicherung des sozio-ökonomischen Existenzminimums für die Bevölkerung im Erwerbsalter und ihrer Kinder. Die Inanspruchnahme von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II zeigt nach den Kriterien des Gesetzes das Ausmaß der 'sozialstaatlich bekämpften Armut' für diesen Bevölkerungsteil an. Dieser Berichtsteil handelt schwerpunktmäßig von den Lebenslagen der Familien in Hamburg, die Leistungen der Grundsicherung in Anspruch genommen haben und nehmen. Die zentralen Vergleichskriterien bilden die Lebensformen von Alleinerziehenden und Paaren sowie die Anzahl der Kinder als Indikatoren für die Möglichkeiten und Einschränkungen bei der Erwerbsbeteiligung und Einkommenserzielung.
    Soweit möglich wird eine 'dynamische Perspektive' bei der Untersuchung der Lebenslagen eingenommen, um ein Bild der 'Strukturen der Bedürftigkeit', wie sie sich in Stichtagsergebnissen abbilden, mit einem Verständnis der Prozesse bei der Entstehung, Verfestigung und Überwindung der Armutslagen zu verbinden. Der Zeitraum, der dabei betrachtet wird, reicht von 2005 bis an den aktuellen Rand der verfügbaren Daten Ende 2009 und 2010." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Koller, Lena ; Lietzmann, Torsten;
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