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Dossier

SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende

Im Sozialgesetzbuch II "Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende" stehen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente unter dem Leitgedanken des Förderns und Forderns. Das Gesetz regelt die Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit, die Anreize und Sanktionen sowie die Trägerschaft der Grundsicherung (Gemeinsame Einrichtungen/Jobcenter bzw. optierende Kommunen). Das IAB hat den gesetzlichen Auftrag, die Wirkungen zu untersuchen.

Diese IAB-Infoplattform bietet Zugänge zur Diskussion um das Gesetz und dessen Umsetzung sowie zu den sozioökonomischen Hintergründen und Auswirkungen.

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im Aspekt "Mecklenburg-Vorpommern"
  • Literaturhinweis

    Zwei Jahre „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) - Bilanz und Perspektiven: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 19/30651) (2021)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2021): Zwei Jahre „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) - Bilanz und Perspektiven. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 19/30651). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/31217 (28.06.2021)), 21 S.

    Abstract

    Mit dem Teilhabechancengesetz wurden Anfang des Jahres 2019 zwei neue Instrumente der Arbeitsförderung in Form von Lohnkostenzuschüssen für langzeitarbeitslose Menschen eingeführt. Gegenstand der Kleine Anfrage ist das Instrument 'Eingliederung von Langzeitarbeitslosen', durch das deutlich weniger Menschen gefördert werden als durch den 'Sozialen Arbeitsmarkt'. Außerdem beträgt die Förderdauer nur zwei Jahre mit einem Höchstfördersatz von 75 Prozent. Zwei Jahre nach der Einführung stellt sich daher die Frage, wie erfolgreich das Instrument ist und welche ersten Erkenntnisse es zum Verbleib der Teilnehmenden gibt. Die Kleine Anfrage soll dazu dienen, einen Überblick über die Entwicklung des Instruments für den ersten vollständigen Förderzeitraum zu erhalten. Damit wiederum sollen Stellschrauben identifiziert werden, an denen zeitnah nachgebessert werden muss. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Wann Jobcenter an Arbeitgeber Regressforderungen stellen können (2011)

    Wendtland, Carsten;

    Zitatform

    Wendtland, Carsten (2011): Wann Jobcenter an Arbeitgeber Regressforderungen stellen können. In: Soziale Sicherheit, Jg. 60, H. 4, S. 153-157.

    Abstract

    "'Gericht verurteilt Hungerlöhne'. So oder ähnlich titelte die Tagespresse Anfang 2010, als eine aufsehenerregende Entscheidung des Arbeitsgerichts Stralsund bekannt wurde. Dort hatten Arbeitnehmer sittenwidrig niedrige Löhne bekommen, so dass die ARGE ihnen mehr aufstockendes Arbeitslosengeld II zahlen musste als bei einer regulären Bezahlung notwendig gewesen wäre. Das ist leider keine Seltenheit (mehr) in Deutschland. Gar nicht alltäglich war aber, was dann passierte: Die zuständige ARGE machte Regressansprüche gegen den Arbeitgeber geltend, klagte diese sogar vor dem Arbeitsgericht ein und erzielte zumindest einen Teilerfolg. Bislang gehen die SGB-II-Träger aber nur extrem selten so gegen Arbeitgeber vor. Ist das hinzunehmen? Ist es akzeptabel, dass soziale Hilfeleistungen nur deswegen an Arbeitnehmer fließen müssen, weil ihr Arbeitgeber sie mit Hungerlöhnen abspeist? Das wird hier näher untersucht." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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