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Dossier

SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende

Im Sozialgesetzbuch II "Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende" stehen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente unter dem Leitgedanken des Förderns und Forderns. Das Gesetz regelt die Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit, die Anreize und Sanktionen sowie die Trägerschaft der Grundsicherung (Gemeinsame Einrichtungen/Jobcenter bzw. optierende Kommunen). Das IAB hat den gesetzlichen Auftrag, die Wirkungen zu untersuchen.

Diese IAB-Infoplattform bietet Zugänge zur Diskussion um das Gesetz und dessen Umsetzung sowie zu den sozioökonomischen Hintergründen und Auswirkungen.

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im Aspekt "Ergebnisse und Projekte aus dem IAB"
  • Literaturhinweis

    Evaluation des Teilhabechancengesetzes - Abschlussbericht (2024)

    Achatz, Juliane; Ramos Lobato, Philipp; Kasrin, Zein ; Schels, Brigitte ; Kupka, Peter; Raab, Miriam; Bauer, Frank; Bennett, Jenny; Trappmann, Mark ; Coban, Mustafa ; Nivorozhkin, Anton ; Englert, Kathrin; Osiander, Christopher ; Gellermann, Jan F. C.; Pohlan, Laura ; Hülle, Sebastian ; Zins, Stefan; Bömmel, Nadja ; Zabel, Cordula; Fuchs, Philipp ; Promberger, Markus; Schiele, Maximilian ; Wolff, Joachim; Globisch, Claudia; Wenzig, Claudia; Dietz, Martin; Tübbicke, Stefan ;

    Zitatform

    Achatz, Juliane, Frank Bauer, Jenny Bennett, Nadja Bömmel, Mustafa Coban, Martin Dietz, Kathrin Englert, Philipp Fuchs, Jan F. C. Gellermann, Claudia Globisch, Sebastian Hülle, Zein Kasrin, Peter Kupka, Anton Nivorozhkin, Christopher Osiander, Laura Pohlan, Markus Promberger, Miriam Raab, Philipp Ramos Lobato, Brigitte Schels, Maximilian Schiele, Mark Trappmann, Stefan Tübbicke, Claudia Wenzig, Joachim Wolff, Stefan Zins & Cordula Zabel (2024): Evaluation des Teilhabechancengesetzes - Abschlussbericht. (IAB-Forschungsbericht 04/2024), Nürnberg, 331 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2404

    Abstract

    "Mit dem Teilhabechancengesetz wurde das Förderportfolio der Grundsicherung für Arbeitsuchende um die Förderinstrumente „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) erweitert. In beiden Fällen handelt es sich um Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber, die förderberechtigte Personen einstellen. Die Förderung steht dabei privatwirtschaftlichen Betrieben ebenso offen wie öffentlichen oder gemeinnützigen Arbeitgebern. Beide Instrumente richten sich an (besonders) arbeitsmarktferne Leistungsberechtigte und sollen ihnen den – ohne die Lohnkostenförderung voraussichtlich verwehrten – Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen. Auf diese Weise sollen ihre soziale Teilhabe, ihre Beschäftigungsfähigkeit sowie ihre Beschäftigungschancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verbessert werden. Im Rahmen der Wirkungsforschung nach § 55 SGB II übernimmt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) die wissenschaftliche Evaluation der Förderinstrumente. Verteilt auf insgesamt acht Teilprojekte wurden die Umsetzung, der betriebliche Einsatz sowie die Wirkung der Förderinstrumente nach § 16e und § 16i SGB II untersucht. Mit der Verfestigung von Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug adressiert das Teilhabechancen-gesetz eine der maßgeblichen arbeitsmarktpolitischen Herausforderung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Den vorliegenden Forschungsbefunden nach zu urteilen, gehen beide mit dem Teilhabechancengesetz geschaffenen Instrumente diese Herausforderung effektiv an. Sie stellen damit eine wichtige Erweiterung der Fördermöglichkeiten für (besonders) arbeitsmarktferne Leistungsberechtigte des SGB II dar. Diese Einschätzung stützt sich auf die nachfolgend skizzierten zentralen Befunde der wissenschaftlichen Begleitforschung: - Die gesetzlichen Zugangskriterien beider Instrumente werden nahezu ausnahmslos erfüllt, relevante Teilgruppen unter den Geförderten – darunter insbesondere Frauen sowie Personen ohne beruflichen Abschluss – bleiben jedoch unterrepräsentiert. - „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) erreicht die anvisierte Gruppe besonders arbeitsmarktferner Leistungsberechtigter zuverlässig, bei „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) ist dagegen eine gewisse Positivselektion innerhalb der Gruppe der formal Förderberechtigten feststellbar. - Die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching) erreicht einen überwiegenden Anteil der Geförderten und ist breit akzeptiert, ihre praktische Umsetzung ist jedoch mitunter ausbaufähig. - Beide Instrumente haben einen positiven Effekt auf die Beschäftigungsfähigkeit, die soziale Teilhabe und andere subjektive Indikatoren. - „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ hat einen überraschend hohen positiven Effekt auf die Beschäftigungschancen der Geförderten. - Unerwünschte Nebenwirkungen des Instrumenteneinsatzes, wie betriebliche Mitnahme und Substitution regulärer Beschäftigung, wurden bislang nicht festgestellt. Der Beobachtungszeitraum für die Wirkungsanalysen ist allerdings noch vergleichsweise kurz. Inwieweit die Effekte auf soziale Teilhabe, Beschäftigungsfähigkeit und – im Falle von „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ – auf die Arbeitsmarktchancen über einen längeren Zeitraum hinweg Bestand haben, ist eine empirisch offene Frage. Das gilt ebenfalls für die Effekte von „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ auf den Übergang in ungeförderte Beschäftigung. Aufgrund der im Vergleich zu § 16e SGB II deutlich längeren Förderdauer befindet sich das Gros der Teilnehmenden der betrachteten Stichprobe noch in der Förderung. Übergänge in den Arbeitsmarkt sind daher bislang nicht in einem Umfang beobachtbar, der die Messung von Nettoeffekten erlauben würde. Die Forschungsergebnisse legen lediglich moderate Änderungen der gesetzlichen Ausgestaltung der beiden Instrumente nahe, sprechen aber teils für weiterreichende Anpassungen ihrer praktischen Umsetzung. Letzteres betrifft zum einen die Zuweisungspraxis der Jobcenter, die einer Unterrepräsentanz bestimmter Teilgruppen von Leistungsberechtigten in der Förderung, unter anderem von Frauen, nicht zuverlässig entgegenwirkt. Zum anderen sind grundlegende Anpassungen der beschäftigungsbegleitenden Betreuung anzuraten. So sollte das Coaching bereits in der Anbahnungsphase beginnen, in der Beschäftigungsphase kontinuierlich sichergestellt und personelle Wechsel dabei möglichst vermieden werden. Größere Aufmerksamkeit sollte zudem der Frage nach den Anschlussperspektiven der Geförderten gewidmet werden. Schließlich drohen insbesondere die erzielten Teilhabeeffekte und damit auch die aufgewandten Investitionen ohne eine (ungeförderte) Anschlussbeschäftigung zu verpuffen. Alles in allem bestätigen die vorliegenden Befunde, dass der Instrumentenkasten des SGB II mit dem Teilhabechancengesetz um zwei effektive Instrumente ergänzt und damit die Fördermöglichkeit von (besonders) arbeitsmarktfernen Leistungsberechtigten substanziell erweitert wurde. Folglich sprechen die Evaluationsergebnisse ungeachtet gewisser weiterer Forschungsbedarfe dafür, beide Instrumente im Förderportfolio des SGB II zu behalten und stützen damit nachträglich die bereits beschlossene Entfristung der Förderung nach § 16i SGB II auch aus wissenschaftlicher Sicht. Angesichts der Verfestigungstendenzen von Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug eines nennenswerten Teils der Leistungsberechtigten der Grundsicherung für Arbeitsuchende bleiben solche Förderangebote auch zukünftig unverzichtbar, um dem betroffenen Personenkreis die Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Es sollte daher insbesondere eine Situation vermieden werden, wie sie zwischen 2012 und 2019 bestand, als keine der Förderung nach § 16i SGB II vergleichbare Variante öffentlich geförderter Beschäftigung im Regelinstrumentarium der Grundsicherung für Arbeitsuchende existierte." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Interview im Online-Magazin IAB-Forum
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  • Literaturhinweis

    Geringverdienende im Leistungsbezug: monetäre Anreize und aktive Unterstützung für eine bessere Arbeitsmarktintegration (2024)

    Bruckmeier, Kerstin ; Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin & Enzo Weber (2024): Geringverdienende im Leistungsbezug: monetäre Anreize und aktive Unterstützung für eine bessere Arbeitsmarktintegration. In: IAB-Forum H. 02.04.2024, 2024-03-28. DOI:10.48720/IAB.FOO.20240402.01

    Abstract

    "Das aktuelle Transfersystem in Deutschland bietet Personen mit geringen Einkommen vielfach zu wenig finanzielle Anreize, ihre wöchentliche Arbeitszeit und damit ihren Verdienst zu erhöhen. Neben etwas großzügigeren Hinzuverdienstregelungen bedarf es auch einer aktiveren Unterstützung im Einzelfall." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Weber, Enzo ;
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  • Literaturhinweis

    From welfare to work: The health and material well-being effects of long-term employment subsidies in Germany (2024)

    Bömmel, Nadja ; Coban, Mustafa ; Kasrin, Zein ; Zabel, Cordula; Wolff, Joachim; Wenzig, Claudia; Schiele, Maximilian ;

    Zitatform

    Bömmel, Nadja, Mustafa Coban, Zein Kasrin, Maximilian Schiele, Claudia Wenzig, Joachim Wolff & Cordula Zabel (2024): From welfare to work: The health and material well-being effects of long-term employment subsidies in Germany. In: International Journal of Social Welfare H. online first, S. 1-22., 2024-01-31. DOI:10.1111/ijsw.12653

    Abstract

    "This paper analyses effects of subsidized, predominantly non-standard, employment within the German labor market program ‘participation in the labor market’ for long-term welfare recipients on their health satisfaction, health-based quality of life, satisfaction with standard of living and households' actual ownership of important goods (e.g., car or new clothes) or the lack thereof due to financial reasons. We differentiated subgroups by health, age and working hours. Data for participants and non-participants (but entitled to welfare benefits) stem from the first two waves (2020/2021) of the panel survey ‘Quality of Life and Social Participation’. To identify causal effects, we employed matching methods based on administrative and survey data. Our findings show that 1 and 2 years after programme start, participation had significant positive effects on all indicators of health and standard of living. Thus, for the program's focus group, subsidized employment, even if non-standard, can contribute to improving health and material well-being." (Author's abstract, IAB-Doku, © Wiley) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Warum die aktuelle Bürgergelddebatte nicht die richtigen Schwerpunkte setzt (2024)

    Fitzenberger, Bernd ;

    Zitatform

    Fitzenberger, Bernd (2024): Warum die aktuelle Bürgergelddebatte nicht die richtigen Schwerpunkte setzt. In: IAB-Forum H. 11.03.2024 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20240311.01

    Abstract

    "Das Bürgergeld in seiner derzeitigen Form ist heftig umstritten. Viele Debattenbeiträge zeichnen dabei ein verengtes und teilweise unzutreffendes Bild. Denn die Vielschichtigkeit der Problemlagen von Menschen im Bürgergeldbezug wird oftmals verkannt. Anders als vielfach behauptet, haben Menschen, die nur Bürgergeld beziehen, in jedem Fall weniger Geld zur Verfügung als Menschen, die arbeiten. Trotz des Arbeitskräftemangels gelingt allerdings zu selten die Vermittlung in Beschäftigung – auch weil die Leistungsberechtigten häufig nicht zu den Profilen der offenen Stellen passen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Fitzenberger, Bernd ;
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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarktintegration von jungen Erwachsenen in der Grundsicherung: Maßnahmen bei einem Arbeitgeber erhöhen Beschäftigungschancen (2024)

    Knize, Veronika ; Wolf, Markus;

    Zitatform

    Knize, Veronika & Markus Wolf (2024): Arbeitsmarktintegration von jungen Erwachsenen in der Grundsicherung: Maßnahmen bei einem Arbeitgeber erhöhen Beschäftigungschancen. (IAB-Kurzbericht 07/2024), Nürnberg, 8 S. DOI:10.48720/IAB.KB.2407

    Abstract

    "Inwieweit beeinflussen arbeitsmarktpolitische Maßnahmen langfristig die Beschäftigungswahrscheinlichkeit und die Beschäftigungsqualität von jungen Erwachsenen in der Grundsicherung, gemessen anhand des monatlichen Erwerbseinkommens aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung? Die Ergebnisse der Studie zeigen: Geförderte Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Arbeitgeber oder bei einem Träger erhöhen nicht nur die Beschäftigungswahrscheinlichkeit, sondern auch die Beschäftigungsqualität. Ein-Euro-Jobs hingegen wirken sich negativ aus." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Knize, Veronika ; Wolf, Markus;
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  • Literaturhinweis

    The Dovish Turnaround: Germany’s Social Benefit Reform and Job Findings (2024)

    Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Weber, Enzo (2024): The Dovish Turnaround: Germany’s Social Benefit Reform and Job Findings. (IAB-Discussion Paper 7/2024), Nürnberg, 23 S. DOI:10.48720/IAB.DP.2407

    Abstract

    "Auf den Arbeitsmärkten waren die letzten Jahrzehnte in vielen Ländern von strukturellen Reformen auf der Angebotsseite gekennzeichnet. Nach den Hartz-Reformen in den 2000er Jahren hat Deutschland kürzlich eine Kehrtwende vollzogen. Die Bedingungen der Grundsicherung für Arbeitslose wurden großzügiger. Zuvor galt ein befristetes Sanktionsmoratorium. Wir analysieren die kurzfristigen Auswirkungen auf die Beschäftigungsaufnahmen und verwenden umfangreiche administrativer Daten sowie eine neue Kontrollgruppe. Das Moratorium dämpfte die Jobaufnahmen aus der Grundsicherung um vier Prozent und die nachfolgende Bürgergeldreform um fast sechs Prozent im ersten Jahr. Andere Faktoren spielten für die jüngste Abschwächung der Arbeitsaufnahmen eine noch größere Rolle." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Weber, Enzo ;
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  • Literaturhinweis

    Persistent or temporary? Effects of social assistance benefit sanctions on employment quality (2024)

    Wolf, Markus;

    Zitatform

    Wolf, Markus (2024): Persistent or temporary? Effects of social assistance benefit sanctions on employment quality. In: Socio-economic review online erschienen am 06.03.2024, S. 1-27. DOI:10.1093/ser/mwad073

    Abstract

    "This article analyzes the effects of sanctions for unemployed recipients of the social assistance benefit in Germany. I conduct an analysis using administrative data from 2012 to 2018, applying a dynamic entropy balancing approach. In contrast to most previous analyses of benefit sanction effects, I analyse outcomes over a longer period and assess effects on various dimensions of employment quality, including education (mis)match. The results show, in line with previous research, that benefit sanctions increase the employment probability in the first months after treatment. In the long run, the employment probability and employment quality of sanctioned benefit recipients are lower than those for the comparison group of non-sanctioned benefit recipients, indicating long-lasting negative effects. The negative consequences of benefit sanctions for employment quality are hence not temporary, but persistent." (Authors Abstract, IAB-Doku, © Oxford Acacemic)

    Beteiligte aus dem IAB

    Wolf, Markus;
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  • Literaturhinweis

    Justice perceptions of sanctions for unemployed welfare recipients (2023)

    Abraham, Martin ; Stephan, Gesine ; Rottmann, Miriam;

    Zitatform

    Abraham, Martin, Miriam Rottmann & Gesine Stephan (2023): Justice perceptions of sanctions for unemployed welfare recipients. In: Social science research, Jg. 110, 2022-12-02. DOI:10.1016/j.ssresearch.2022.102839

    Abstract

    "Institutions of the welfare state are supposed to function in accordance with normative principles of redistributive justice, which should guide not only the allocation but also the withdrawal of resources. Our study examines justice assessments of sanctions for unemployed individuals receiving welfare benefits, a much-discussed variant of benefit withdrawal. We present results from a factorial survey that asked German citizens to indicate which sanction they would perceive as just under different scenarios. In particular, we look at different kinds of deviant behavior on the part of the unemployed job seeker, which allows for a broad picture concerning potential sanction-triggering events. The findings show that the extent of sanctions perceived as just varies considerably across scenarios. Respondents would impose more sanctions on men, repeaters, and young people. Moreover, they have a clear picture of the severity of the deviant behavior." (Author's abstract, IAB-Doku, © Elsevier) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Stephan, Gesine ;
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  • Literaturhinweis

    Einschätzung zu Reformen bei Bürgergeld und Midijobs sowie zur Grundrente und zur Einführung der Kindergrundsicherung: Stellungnahme des IAB zur Anhörung beim Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung am 13.10.2023 (2023)

    Anger, Silke ; Wiemers, Jürgen ; Bruckmeier, Kerstin ; Trahms, Annette; Gellermann, Jan; Brücker, Herbert ; Sandner, Malte ; Promberger, Markus; Wolff, Joachim; Ramos Lobato, Philipp;

    Zitatform

    Anger, Silke, Kerstin Bruckmeier, Herbert Brücker, Jan Gellermann, Markus Promberger, Philipp Ramos Lobato, Malte Sandner, Annette Trahms, Jürgen Wiemers & Joachim Wolff (2023): Einschätzung zu Reformen bei Bürgergeld und Midijobs sowie zur Grundrente und zur Einführung der Kindergrundsicherung. Stellungnahme des IAB zur Anhörung beim Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung am 13.10.2023. (IAB-Stellungnahme 08/2023), Nürnberg, 17 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2308

    Abstract

    "Zur Vorbereitung des Jahresgutachtens 2023/2024 des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wurde das IAB um seine Expertise zur Reform zum Bürgergeld, zum Gesetzesentwurf zur Kindergrundsicherung, zur Anhebung der Einkommensgrenze für Midijobs sowie zur Einführung der Grundrente gebeten. Die Erkenntnisse, die das IAB im Herbst 2023 hierzu vorgelegt hat, werden in der vorliegenden Stellungnahme zusammengefasst." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Erwerbsverläufe und frühzeitige Aktivierung von Bedarfsgemeinschaften mit kleinen Kindern (2023)

    Artmann, Elisabeth;

    Zitatform

    Artmann, Elisabeth (2023): Erwerbsverläufe und frühzeitige Aktivierung von Bedarfsgemeinschaften mit kleinen Kindern. (IAB-Forschungsbericht 03/2023), Nürnberg, 36 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2303

    Abstract

    "Arbeitslosengeld-II-Beziehende sind grundsätzlich verpflichtet, Anstrengungen zu unternehmen, um ihren Leistungsbezug zu beenden oder zu verringern. Dazu zählt die Pflicht zur Arbeitssuche und Teilnahme an angebotenen Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Eine Ausnahme von dieser Regelung betrifft Bedarfsgemeinschaften, die Kinder unter drei Jahren betreuen. Hier kann sich ein Partner auf die Erziehung des Kindes berufen und muss dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, kann dies aber auf freiwilliger Basis tun. Der vorliegende Forschungsbericht untersucht anhand von administrativen Daten zunächst, wie sich die Arbeitsmarktverläufe von Eltern im Arbeitslosengeld-II-Bezug in den ersten vier Lebensjahren ihres Kindes entwickeln. Des Weiteren wird analysiert, in welchem Umfang Mütter und Väter in diesem Zeitraum von den Jobcentern in gemeinsamen Einrichtungen aktiviert werden. Im Sinne von Aktivierung werden sowohl Betreuungstermine im Jobcenter als auch Teilnahmen an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen betrachtet. Die Stichprobe für diese Untersuchungen umfasst Bedarfsgemeinschaften, in denen in den Jahren 2014 oder 2015 ein Kind geboren wurde und die zumindest am Tag der Geburt des Kindes Arbeitslosengeld II bezogen. Die Erwerbsverläufe von Müttern und Vätern weisen darauf hin, dass vor allem Frauen die Betreuung der Kinder übernehmen und für den Arbeitsmarkt nicht verfügbar sind. Ein wesentlicher Teil der Mütter in der Stichprobe ist in den ersten drei Lebensjahren des Kindes als „nicht arbeitsuchend” gemeldet, während der Anteil von Müttern in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung mit dem Alter des Kindes zunimmt, aber während des Beobachtungszeitraums niedrig bleibt. Nach dem dritten Geburtstag des Kindes zeigt sich insgesamt ein Sprung in den Arbeitsuchendmeldungen von Frauen und ein geringer Anstieg in den Teilnahmen an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. Dieses Muster ist vor allem auf westdeutsche Frauen zurückzuführen, den bei ostdeutschen Frauen nehmen sowohl die Arbeitsuchendmeldungen als auch die Beschäftigungsquote bereits nach dem ersten Geburtstag des Kindes sprunghaft zu. Die Erwerbsverläufe von Vätern scheinen hingegen kaum von der Geburt ihres Kindes beeinflusst zu werden, sie sind durchgehend häufiger in Beschäftigung bzw. arbeitsuchend gemeldet als Frauen. Auch nach dem dritten Geburtstag des Kindes zeigen sich allenfalls geringe Veränderungen in den Erwerbsverläufen der Väter. Mütter werden im Beobachtungszeitraum dieser Studie in den ersten drei Lebensjahren ihres Kindes insgesamt nur sehr eingeschränkt aktiviert. Sowohl die durchschnittliche Anzahl der Betreuungstermine je Jobcenter als auch der Anteil an Frauen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind deutlich geringer als die entsprechenden Zahlen für Väter. Jedoch zeigen sich für Mütter auch bei der Aktivierungsintensität wesentliche Unterschiede zwischen ost- und westdeutschen Jobcentern. Mütter in ostdeutschen Jobcentern nehmen bereits nach dem ersten Geburtstag ihres Kindes zunehmend Betreuungstermine wahr und an Maßnahmen teil, während sich bei Müttern in westdeutschen Jobcentern vor allem nach dem dritten Geburtstag des Kindes eine Zunahme der Aktivierungsintensität zeigt. Rund vier Jahre nach der Geburt ihres Kindes sind etwas weniger als 20 Prozent der westdeutschen Mütter sozialversicherungspflichtig beschäftigt, aber rund 28 Prozent der ostdeutschen Mütter. Kausale Effekte frühzeitiger Aktivierung auf die Erwerbschancen der Eltern lassen sich mit den vorliegenden Daten jedoch nicht bestimmen, unter anderem weil sich die Teilnehmenden an frühzeitigen Aktivierungsmaßnahmen von denjenigen unterscheiden, die nicht teilnehmen. Im Rahmen eines Feldexperiments ließe sich für derartige (Selbst-)Selektionen kontrollieren, da die Zielgruppe zufällig einer Interventions- und Kontrollgruppe zugeordnet werden könnte. Aufgrund der Zufallszuordnung könnten spätere Unterschiede in den Arbeitsmarktergebnissen zwischen beiden Gruppen als kausale Effekte der Intervention (z.B. eine intensivere Frühaktivierung) interpretiert werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Artmann, Elisabeth;
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  • Literaturhinweis

    Unvollständige Inanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen (2023)

    Artmann, Elisabeth; Bernhard, Sarah ; Oberfichtner, Michael ;

    Zitatform

    Artmann, Elisabeth, Sarah Bernhard & Michael Oberfichtner (2023): Unvollständige Inanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen. (IAB-Forschungsbericht 09/2023), Nürnberg, 18 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2309

    Abstract

    "Mit dem Bürgergeld hat der Gesetzgeber die einjährige Karenzzeit eingeführt: Für die Wohnkosten entfällt im ersten Jahr des Bürgergeld-Bezugs die Prüfung der Angemessenheit, sie werden also vom Jobcenter übernommen, und zusätzlich gelten anfangs höhere Freibeträge für Vermögen. Dadurch fällt das Bürgergeld im ersten Jahr für manche Personen großzügiger aus und federt soziale Härten für diesen Teil der Betroffenen ab. Mit dem gleichen Ziel erhielten Personen, die von der Arbeitslosenversicherung in die Grundsicherung übergingen, von 2005 bis Ende 2010 für bis zu zwei Jahre nach dem Ende des Arbeitslosengeldbezugs einen befristeten Zuschlag zur Grundsicherung. Dieser Zuschlag wurde im Rahmen von Einsparmaßnahmen abgeschafft. Um bis 2010 den Zuschlag zu bekommen, musste im Antrag auf Arbeitslosengeld II der vorherige Arbeitslosengeld-Bezug angegeben und nachgewiesen werden. Der Zuschlag betrug zwei Drittel des Unterschieds zwischen vorherigem Arbeitslosengeld (+ ggf. Wohngeld) und dem Arbeitslosengeld II. Im ersten Jahr nach dem Ende des Arbeitslosengeldbezugs war er für Alleinstehende auf 160 Euro und für Paare auf 320 Euro plus 60 Euro je Kind beschränkt, im zweiten Jahr halbierten sich Zuschlag und Obergrenzen. Gemessen an allen erwerbsfähigen Personen, die Arbeitslosengeld II zum 30. Juni eines Jahres bezogen, erhielten zwischen 2007 und 2010 zwischen 3 und 5 Prozent zusätzlich den Zuschlag zum Arbeitslosengeld II. Mit durchschnittlich etwa 110 Euro in diesen Jahren entsprach der Zuschlag damit rund 16 Prozent ihres Gesamtbedarfs. Der vergleichsweise geringe Anteil am Gesamtbestand von Personen, die den Zuschlag bezogen, begründet sich darin, dass sich der Zuschlag an Personen am Übergang vom Arbeitslosengeld- in den Arbeitslosengeld II-Bezug richtete. Von den Personen, die mit einem Abstand von höchstens 300 Tagen zwischen beiden Leistungen übergingen und den Zuschlag potentiell noch in voller Höhe hätten erhalten können, bezogen ihn knapp 60 Prozent neben dem Arbeitslosengeld II. Unmittelbar nach dem Übergang in den Arbeitslosengeld-II-Bezug betrug der Zuschlag mit rund 150 Euro im Durchschnitt mehr als ein Fünftel der gesamten Grundsicherungsleistungen inklusive Wohn- und Heizkosten. Er machte also für einen Großteil der Empfänger*innen durchaus einen substanziellen Teil ihres Einkommens aus. Für alleinlebende Personen lässt sich anhand administrativer Daten die Nicht-Inanspruchnahme des Zuschlags untersuchen, weil sich die Zuschlagsberechtigung valide aus der Höhe des vorherigen Arbeitslosengeldes bestimmen lässt. Bei größeren Haushalten ist die Bestimmung der Zuschlagberechtigung entsprechend komplexer und fehleranfälliger. Unter Alleinlebenden bezogen mindestens 17 Prozent der zuschlagberechtigen Personen den Zuschlag zum Arbeitslosengeld II nicht, obwohl sie durch den vorherigen Arbeitslosengeld-Bezug Anspruch darauf gehabt hätten. Zuschlagberechtigte mit niedrigeren Bildungs- und Berufsabschlüssen oder solche mit ausländischer Herkunft hatten eine niedrigere Wahrscheinlichkeit, den Zuschlag zu bekommen. Zuschlagberechtigte, die in kommunalen Jobcentern gemeldet waren, erhielten den Zuschlag mit einer höheren Wahrscheinlichkeit als Menschen, die in gemeinsam von Kommune und Bundesagentur für Arbeit geführten Jobcentern gemeldet waren. Dieser Zusammenhang zeigt sich in einem multivariaten Modell mit individuellen und regionalen Merkmalen. Als Gründe dafür kommen unterschiedliche Verwaltungsprozesse in rein kommunalen und in gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit geführten Jobcentern in Frage. Unterschiedliche Verantwortlichkeiten hinsichtlich der Finanzierung zwischen Kommunen und Bund könnten ebenso eine Rolle spielen. Eine unvollständige Inanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen kann negative individuelle und gesellschaftliche Folgen nach sich ziehen: Armutslagen können sich, auch langfristig, verschärfen, der Sozialstaat könnte mit dem Vorwurf der Ineffektivität konfrontiert sein, was schließlich auch Auswirkungen auf den Zusammenhalt der Gesellschaft haben könnte. Verstärkt wird das Problem dadurch, dass gerade Personen in prekären Lebenssituationen den Zuschlag häufig nicht in Anspruch nehmen. Die Arbeitsverwaltung und andere Sozialverwaltungen können systematisch Maßnahmen ergreifen, mit dem Ziel die Inanspruchnahme zu erhöhen. Dazu gehören Informationskampagnen in mehreren Sprachen, zielgruppengerechte Antragsformulare in einfacher deutscher Sprache sowie in wichtigen weiteren Sprachen, die transparente Berechnung von Leistungen durch gut ausgestattetes und qualifiziertes Personal, Unterstützungsangebote bei unvollständigen Anträgen und fehlenden Nachweisen sowie Möglichkeiten der digitalen Plausibilitätskontrolle bei der Berechnung von Leistungen. Während die Beantragung und Berechnung des Zuschlags für die Berechtigten und für die Jobcenter vergleichsweise kompliziert war, bleibt zu prüfen, inwiefern die mit dem Bürgergeld neu eingeführte Karenzzeit leichter zu administrieren ist und wie viele Menschen sie nutzen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Handlungsfelder und Anpassungsbedarfe der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung im Teilhabechancengesetz (2023)

    Bauer, Frank; Bennett, Jenny; Fuchs, Philipp ; Gellermann, Jan F. C.;

    Zitatform

    Bauer, Frank, Jenny Bennett, Philipp Fuchs & Jan F. C. Gellermann (2023): Handlungsfelder und Anpassungsbedarfe der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung im Teilhabechancengesetz. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9-10, S. 731-746., 2023-08-02. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.731

    Abstract

    "Der Aufsatz untersucht die Umsetzungspraxis der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung (gbB) im Rahmen der Förderung nach dem Teilhabechancengesetz (THCG). Ausgehend von einer Rekonstruktion der Logik der gbB im Rahmen der Gesetzgebung wird die tatsächliche Umsetzungspraxis anhand einer qualitativen Studie an zehn Standorten beleuchtet. Auf dieser Grundlage wird hinsichtlich der inhaltlichen Anforderungen an die gbB analytisch zwischen vier Handlungsfeldern unterschieden: Betrieb, Initiierung längerfristiger Entwicklungsprozesse, Notfall- und Krisenintervention sowie Lotse im Wohlfahrtsstaat. Damit die gbB diesen Anforderungen gerecht werden kann, wird empfohlen, einerseits die Fach- und Basiskompetenzen der Umsetzenden sicherzustellen und die Kontinuität in der Betreuung zu erhöhen, sowie andererseits den Zugang der gbB zu den Geförderten im Betrieb zu verbessern." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Duncker & Humblot)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bauer, Frank; Gellermann, Jan F. C.;
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  • Literaturhinweis

    Auf dem Weg zum Bürgergeld: Die Sanktionspraxis nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und ‚in Zeiten von Corona‘ (2023)

    Bernhard, Stefan; Senghaas, Monika ; Röhrer, Stefan;

    Zitatform

    Bernhard, Stefan, Stefan Röhrer & Monika Senghaas (2023): Auf dem Weg zum Bürgergeld: Die Sanktionspraxis nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und ‚in Zeiten von Corona‘. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 3, S. 257-273., 2022-07-25. DOI:10.3790/sfo.2022.00.0000.Berhard_Roehrer_Senghaas

    Abstract

    "Das Bundesverfassungsgericht hat im November 2019 eine grundlegende Reform der Sanktionsregelungen im SGB II angestoßen. In diesem Beitrag gehen wir der Frage nach, wie sich dieses Urteil auf die Sanktionspraxis der Mitarbeitenden in den Jobcentern auswirkt. Im Anschluss an die Forschung zur StreetLevel Bureaucracy wird die Sanktionspraxis in den Jobcentern als routinisierte Reaktion auf eine strukturelle Überforderung verstanden, die aus teilweise widersprüchlichen Anforderungen politischer, steuerungsbezogener, organisatorischer und professioneller Kontexte herrührt. Auf Basis von Interviews mit Jobcenterbeschäftigten und Mitarbeitenden in Beratungsstellen konstatieren wir eine erhebliche Irritation der Sanktionsroutinen in den Jobcentern. Dabei verstärken die organisatorischen Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie die Stoßrichtung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts in unvorhergesehener Weise. Wir diskutieren die Befunde im Lichte des mit der geplanten Bürgergeldreform angestrebten Kulturwandels in der Grundsicherung." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Duncker & Humblot)

    Beteiligte aus dem IAB

    Senghaas, Monika ; Röhrer, Stefan;
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  • Literaturhinweis

    Folgen der Corona-Krise für den Arbeitsmarkt: Droht der Aufbau neuer Langzeitarbeitslosigkeit? (2023)

    Bruckmeier, Kerstin ; Hohmeyer, Katrin;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin & Katrin Hohmeyer (2023): Folgen der Corona-Krise für den Arbeitsmarkt: Droht der Aufbau neuer Langzeitarbeitslosigkeit? In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 1, S. 3-21., 2022-09-27. DOI:10.3790/sfo.72.1.3

    Abstract

    "Die Corona-Pandemie stellte den Arbeitsmarkt vor große Herausforderungen. In diesem Beitrag untersuchen wir die Entwicklung der Arbeitslosigkeit im Pandemiezeitraum. Trotz der höheren Inanspruchnahme von Kurzarbeit stieg die Arbeitslosigkeit im Jahr 2020 stärker als während der vorherigen großen Rezession 2009, hauptsächlich da weniger Arbeitslose die Arbeitslosigkeit beenden konnten. Betroffen waren Arbeitslose mit unterschiedlichen Perspektiven in Industrie oder im Dienstleistungsbereich. Eine weitere Besonderheit waren die Einschränkungen bei der Betreuung von Arbeitslosen und bei arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. Zusammengenommen führte dies zu einem deutlichen Anstieg der Langzeitarbeitslosigkeit. Seit dem Jahr 2021 zog die Arbeitskräftenachfrage zunächst wieder an, allerdings liegt die Langzeitarbeitslosigkeit noch deutlich über dem Vorkrisenniveau. Zudem sind zusätzliche wirtschaftliche Unsicherheiten infolge des Krieges in der Ukraine hinzugekommen und seit dem Herbst 2022 stagnierte die Entwicklung am Arbeitsmarkt nahezu. Die Verfestigungsrisiken bei der Arbeitslosigkeit bleiben damit hoch." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Duncker & Humblot)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Hohmeyer, Katrin;
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  • Literaturhinweis

    Ukrainerinnen und Ukrainer in der Grundsicherung: Über ein Drittel der Erwerbsfähigen ist alleinerziehend (2023)

    Bruckmeier, Kerstin ; Hauptmann, Andreas; Hohmeyer, Katrin; Keita, Sekou ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Andreas Hauptmann, Katrin Hohmeyer & Sekou Keita (2023): Ukrainerinnen und Ukrainer in der Grundsicherung: Über ein Drittel der Erwerbsfähigen ist alleinerziehend. In: IAB-Forum H. 23.02.2023 Nürnberg, 2023-02-20. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230222.01

    Abstract

    "In Deutschland wurden bislang rund eine Million Geflüchtete aus der Ukraine registriert, rund 96 Prozent sind ukrainische Staatsangehörige. Seit Juni 2022 können Geflüchtete aus der Ukraine bei Hilfebedürftigkeit Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beantragen. Insbesondere Altersstruktur und durchschnittliches Qualifikationsniveau, aber auch institutionelle Rahmenbedingungen sprechen dafür, dass ihre Beschäftigungsperspektiven vergleichsweise günstig sind. Eine besondere Bedeutung für die Arbeitsmarktintegration dürfte aber der Kinderbetreuung zukommen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Energiepreiskrise: Die geplanten finanziellen Entlastungen dürften das Arbeitsangebot nur wenig beeinflussen (2023)

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin & Jürgen Wiemers (2023): Energiepreiskrise: Die geplanten finanziellen Entlastungen dürften das Arbeitsangebot nur wenig beeinflussen. In: IAB-Forum H. 16.01.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230116.01

    Abstract

    "Anfang September 2022 hat sich die Regierungskoalition mit dem dritten Entlastungspaket auf weitere Maßnahmen verständigt, um Haushalte und Betriebe angesichts des Energiepreisschocks zu unterstützen. Haushalte mit geringem Einkommen dürften vor allem durch das höhere Bürgergeld und die Wohngeldreform überproportional profitieren. In der öffentlichen Debatte wird häufig die Befürchtung geäußert, dass durch das höhere Leistungsniveau im Bürgergeld ein hinreichender Lohnabstand nicht mehr gegeben ist, sodass sich Arbeit für Geringverdienende nicht mehr lohnt. Simulationsrechnungen zeigen jedoch, dass sich das höhere Bürgergeld im Zusammenspiel mit anderen Maßnahmen nicht negativ auf das Arbeitsangebot von Geringverdienenden auswirkt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;
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  • Literaturhinweis

    Bürgergeld-Reform: Evaluationsprogramm des IAB (2023)

    Bähr, Sebastian ; Gundert, Stefanie ; Lietzmann, Torsten; Globisch, Claudia; Zabel, Cordula; Dietz, Martin; Wolff, Joachim; Bruckmeier, Kerstin ; Wolf, Markus; Mense, Andreas ; Wolf, Katja; Bernhard, Sarah ; Hohmeyer, Katrin; Promberger, Markus; Röhrer, Stefan; Ramos Lobato, Philipp; Trappmann, Mark ; Collischon, Matthias ; Stephan, Gesine ; Kasrin, Zein ; Stegmaier, Jens ; Osiander, Christopher ; Senghaas, Monika ; Gellermann, Jan; Schiele, Maximilian ;

    Zitatform

    Bähr, Sebastian, Sarah Bernhard, Kerstin Bruckmeier, Matthias Collischon, Martin Dietz, Jan Gellermann, Claudia Globisch, Stefanie Gundert, Katrin Hohmeyer, Zein Kasrin, Torsten Lietzmann, Andreas Mense, Christopher Osiander, Markus Promberger, Philipp Ramos Lobato, Stefan Röhrer, Maximilian Schiele, Monika Senghaas, Jens Stegmaier, Gesine Stephan, Mark Trappmann, Katja Wolf, Markus Wolf, Joachim Wolff & Cordula Zabel (2023): Bürgergeld-Reform: Evaluationsprogramm des IAB. (IAB-Forschungsbericht 06/2023), Nürnberg, 20 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2306

    Abstract

    "Zum Jahresbeginn 2023 ist das neue Bürgergeld-Gesetz in Kraft getreten, wobei weite Teile der im vergangenen Herbst von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Gesetzesänderungen erst zum 1. Juli des laufenden Jahres wirksam geworden sind. Mit dem Gesetz strebt die Bundesregierung eine „grundlegende Weiterentwicklung“ der Grundsicherung für Arbeitsuchende an. Das Bürgergeld-Gesetz und die zahlreichen mit seiner Einführung erfolgten Rechtsänderungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden im Rahmen der Wirkungsforschung nach §55 Abs. 1 SGB II wissenschaftlich durch das IAB evaluiert. Im Fokus stehen dabei Zugänge und Leistungen, der Eingliederungs- und Beratungsprozess sowie Arbeitsmarktübergänge und die arbeitsmarktpolitische Förderung. Neben einer allgemeinen Darstellung des Evaluationsprogramms dokumentiert der Forschungsbericht die inhaltliche Ausrichtung und methodische Umsetzung der rund zwanzig Einzelprojekte der Evaluation." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Teilhabechancengesetz: Männer in geförderter Beschäftigung arbeiten im Schnitt fünf Wochenstunden mehr als Frauen (Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“) (2023)

    Coban, Mustafa ; Friedrich, Martin;

    Zitatform

    Coban, Mustafa & Martin Friedrich (2023): Teilhabechancengesetz: Männer in geförderter Beschäftigung arbeiten im Schnitt fünf Wochenstunden mehr als Frauen (Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“). In: IAB-Forum H. 04.07.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230704.01

    Abstract

    "Männer, die über das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ gefördert werden, haben deutlich höhere wöchentliche Arbeitszeiten als geförderte Frauen – und erzielen entsprechend höhere Monatsverdienste. Bei den Stundenlöhnen hingegen gibt es allenfalls marginale Unterschiede." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Coban, Mustafa ; Friedrich, Martin;
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  • Literaturhinweis

    Arbeits- und Beschäftigungsqualität geförderter Beschäftigung im Geschlechtervergleich (2023)

    Coban, Mustafa ;

    Zitatform

    Coban, Mustafa (2023): Arbeits- und Beschäftigungsqualität geförderter Beschäftigung im Geschlechtervergleich. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9-10, S. 747-768., 2023-05-31. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.747

    Abstract

    "Ein übliches Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik für schwer vermittelbare Arbeitssuchende sind lohngeförderte Beschäftigungen. Sie zielen auf eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Geförderten und eine langfristige Reintegration in das Erwerbsleben ab. Die erfahrene Arbeits- und Beschäftigungsqualität der Geförderten ist bestimmend für die Stabilität der Erwerbstätigkeit. In den neuen Förderinstrumenten „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) entfalten die Geförderten eine hohe Arbeits- und Beschäftigungsqualität. Geschlechtsspezifische Unterschiede treten punktuell, aber dafür stärker auf. Frauen sind häufiger in Teilzeit und Männer eher in Vollzeit beschäftigt. Lediglich 15 bis 30 Prozent der Arbeitszeitlücke kann durch Strukturunterschiede erklärt werden. Darüber hinaus berichten Frauen eine schlechtere Vereinbarkeit von Arbeit und Familie. Die geschlechtsspezifische Lücke in den Vereinbarkeitskonflikten wird jedoch durch die Strukturunterschiede gedämpft." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Duncker & Humblot)

    Beteiligte aus dem IAB

    Coban, Mustafa ;
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  • Literaturhinweis

    Eine Mehrheit in der Bevölkerung befürwortet Sanktionen mit Augenmaß (2023)

    Collischon, Matthias ; Stegmaier, Jens ; Wolf, Markus; Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Collischon, Matthias, Jens Stegmaier, Markus Wolf & Joachim Wolff (2023): Eine Mehrheit in der Bevölkerung befürwortet Sanktionen mit Augenmaß. In: IAB-Forum H. 20.12.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20231220.01

    Abstract

    "Sanktionen in der Grundsicherung, also die vorübergehende Absenkung der finanziellen Leistungen für Grundsicherungsbeziehende, sind ein kontrovers diskutiertes Instrument. Die Befunde einer IAB-Befragung zeigen, dass auf der einen Seite Sanktionen eine relativ breite gesellschaftliche Akzeptanz genießen. Auf der anderen Seite sollte das Existenzminimum nach fast einhelliger Auffassung der Befragten unangetastet bleiben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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