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Dossier

SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende

Im Sozialgesetzbuch II "Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende" stehen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente unter dem Leitgedanken des Förderns und Forderns. Das Gesetz regelt die Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit, die Anreize und Sanktionen sowie die Trägerschaft der Grundsicherung (Gemeinsame Einrichtungen/Jobcenter bzw. optierende Kommunen). Das IAB hat den gesetzlichen Auftrag, die Wirkungen zu untersuchen.

Diese IAB-Infoplattform bietet Zugänge zur Diskussion um das Gesetz und dessen Umsetzung sowie zu den sozioökonomischen Hintergründen und Auswirkungen.

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  • Literaturhinweis

    Evaluation des Teilhabechancengesetzes - Abschlussbericht (2024)

    Achatz, Juliane; Ramos Lobato, Philipp; Kasrin, Zein ; Schels, Brigitte ; Kupka, Peter; Raab, Miriam; Bauer, Frank; Bennett, Jenny; Trappmann, Mark ; Coban, Mustafa ; Nivorozhkin, Anton ; Englert, Kathrin; Osiander, Christopher ; Gellermann, Jan F. C.; Pohlan, Laura ; Hülle, Sebastian ; Zins, Stefan; Bömmel, Nadja ; Zabel, Cordula ; Fuchs, Philipp ; Promberger, Markus; Schiele, Maximilian ; Wolff, Joachim; Globisch, Claudia; Wenzig, Claudia; Dietz, Martin; Tübbicke, Stefan ;

    Zitatform

    Achatz, Juliane, Frank Bauer, Jenny Bennett, Nadja Bömmel, Mustafa Coban, Martin Dietz, Kathrin Englert, Philipp Fuchs, Jan F. C. Gellermann, Claudia Globisch, Sebastian Hülle, Zein Kasrin, Peter Kupka, Anton Nivorozhkin, Christopher Osiander, Laura Pohlan, Markus Promberger, Miriam Raab, Philipp Ramos Lobato, Brigitte Schels, Maximilian Schiele, Mark Trappmann, Stefan Tübbicke, Claudia Wenzig, Joachim Wolff, Stefan Zins & Cordula Zabel (2024): Evaluation des Teilhabechancengesetzes - Abschlussbericht. (IAB-Forschungsbericht 04/2024), Nürnberg, 331 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2404

    Abstract

    "Mit dem Teilhabechancengesetz wurde das Förderportfolio der Grundsicherung für Arbeitsuchende um die Förderinstrumente „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) erweitert. In beiden Fällen handelt es sich um Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber, die förderberechtigte Personen einstellen. Die Förderung steht dabei privatwirtschaftlichen Betrieben ebenso offen wie öffentlichen oder gemeinnützigen Arbeitgebern. Beide Instrumente richten sich an (besonders) arbeitsmarktferne Leistungsberechtigte und sollen ihnen den – ohne die Lohnkostenförderung voraussichtlich verwehrten – Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen. Auf diese Weise sollen ihre soziale Teilhabe, ihre Beschäftigungsfähigkeit sowie ihre Beschäftigungschancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verbessert werden. Im Rahmen der Wirkungsforschung nach § 55 SGB II übernimmt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) die wissenschaftliche Evaluation der Förderinstrumente. Verteilt auf insgesamt acht Teilprojekte wurden die Umsetzung, der betriebliche Einsatz sowie die Wirkung der Förderinstrumente nach § 16e und § 16i SGB II untersucht. Mit der Verfestigung von Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug adressiert das Teilhabechancen-gesetz eine der maßgeblichen arbeitsmarktpolitischen Herausforderung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Den vorliegenden Forschungsbefunden nach zu urteilen, gehen beide mit dem Teilhabechancengesetz geschaffenen Instrumente diese Herausforderung effektiv an. Sie stellen damit eine wichtige Erweiterung der Fördermöglichkeiten für (besonders) arbeitsmarktferne Leistungsberechtigte des SGB II dar. Diese Einschätzung stützt sich auf die nachfolgend skizzierten zentralen Befunde der wissenschaftlichen Begleitforschung: - Die gesetzlichen Zugangskriterien beider Instrumente werden nahezu ausnahmslos erfüllt, relevante Teilgruppen unter den Geförderten – darunter insbesondere Frauen sowie Personen ohne beruflichen Abschluss – bleiben jedoch unterrepräsentiert. - „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) erreicht die anvisierte Gruppe besonders arbeitsmarktferner Leistungsberechtigter zuverlässig, bei „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) ist dagegen eine gewisse Positivselektion innerhalb der Gruppe der formal Förderberechtigten feststellbar. - Die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching) erreicht einen überwiegenden Anteil der Geförderten und ist breit akzeptiert, ihre praktische Umsetzung ist jedoch mitunter ausbaufähig. - Beide Instrumente haben einen positiven Effekt auf die Beschäftigungsfähigkeit, die soziale Teilhabe und andere subjektive Indikatoren. - „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ hat einen überraschend hohen positiven Effekt auf die Beschäftigungschancen der Geförderten. - Unerwünschte Nebenwirkungen des Instrumenteneinsatzes, wie betriebliche Mitnahme und Substitution regulärer Beschäftigung, wurden bislang nicht festgestellt. Der Beobachtungszeitraum für die Wirkungsanalysen ist allerdings noch vergleichsweise kurz. Inwieweit die Effekte auf soziale Teilhabe, Beschäftigungsfähigkeit und – im Falle von „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ – auf die Arbeitsmarktchancen über einen längeren Zeitraum hinweg Bestand haben, ist eine empirisch offene Frage. Das gilt ebenfalls für die Effekte von „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ auf den Übergang in ungeförderte Beschäftigung. Aufgrund der im Vergleich zu § 16e SGB II deutlich längeren Förderdauer befindet sich das Gros der Teilnehmenden der betrachteten Stichprobe noch in der Förderung. Übergänge in den Arbeitsmarkt sind daher bislang nicht in einem Umfang beobachtbar, der die Messung von Nettoeffekten erlauben würde. Die Forschungsergebnisse legen lediglich moderate Änderungen der gesetzlichen Ausgestaltung der beiden Instrumente nahe, sprechen aber teils für weiterreichende Anpassungen ihrer praktischen Umsetzung. Letzteres betrifft zum einen die Zuweisungspraxis der Jobcenter, die einer Unterrepräsentanz bestimmter Teilgruppen von Leistungsberechtigten in der Förderung, unter anderem von Frauen, nicht zuverlässig entgegenwirkt. Zum anderen sind grundlegende Anpassungen der beschäftigungsbegleitenden Betreuung anzuraten. So sollte das Coaching bereits in der Anbahnungsphase beginnen, in der Beschäftigungsphase kontinuierlich sichergestellt und personelle Wechsel dabei möglichst vermieden werden. Größere Aufmerksamkeit sollte zudem der Frage nach den Anschlussperspektiven der Geförderten gewidmet werden. Schließlich drohen insbesondere die erzielten Teilhabeeffekte und damit auch die aufgewandten Investitionen ohne eine (ungeförderte) Anschlussbeschäftigung zu verpuffen. Alles in allem bestätigen die vorliegenden Befunde, dass der Instrumentenkasten des SGB II mit dem Teilhabechancengesetz um zwei effektive Instrumente ergänzt und damit die Fördermöglichkeit von (besonders) arbeitsmarktfernen Leistungsberechtigten substanziell erweitert wurde. Folglich sprechen die Evaluationsergebnisse ungeachtet gewisser weiterer Forschungsbedarfe dafür, beide Instrumente im Förderportfolio des SGB II zu behalten und stützen damit nachträglich die bereits beschlossene Entfristung der Förderung nach § 16i SGB II auch aus wissenschaftlicher Sicht. Angesichts der Verfestigungstendenzen von Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug eines nennenswerten Teils der Leistungsberechtigten der Grundsicherung für Arbeitsuchende bleiben solche Förderangebote auch zukünftig unverzichtbar, um dem betroffenen Personenkreis die Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Es sollte daher insbesondere eine Situation vermieden werden, wie sie zwischen 2012 und 2019 bestand, als keine der Förderung nach § 16i SGB II vergleichbare Variante öffentlich geförderter Beschäftigung im Regelinstrumentarium der Grundsicherung für Arbeitsuchende existierte." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Interview im Online-Magazin IAB-Forum
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  • Literaturhinweis

    Regelbedarfsfortschreibungen – ein Vergleich mit faktischen Preisentwicklungen (2024)

    Becker, Irene;

    Zitatform

    Becker, Irene (2024): Regelbedarfsfortschreibungen – ein Vergleich mit faktischen Preisentwicklungen. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 73, H. 2, S. 131-150. DOI:10.3790/sfo.73.2.131

    Abstract

    "Mit Regelbedarfen im deutschen Sozialhilfe- und Grundsicherungssystem soll das soziokulturelle Existenzminimum, soweit es pauschalierbar ist, gewährleistet werden. Allerdings ist die gesetzliche Umsetzung strittig, nicht nur hinsichtlich der Ermittlung der Beträge, sondern auch der Dynamisierung. Letztere folgt einem ausschließlich vergangenheitsorientierten Verfahren. Potenzielle inflationäre Tendenzen am aktuellen Rand werden systematisch ausgeblendet, was zu Unterdeckungen des soziokulturellen Existenzminimums führt. So haben sich 2021 und 2022 erhebliche inflationsbedingte Einbußen bei Grundsicherungsbeziehenden ergeben – trotz punktueller Kompensationsmaßnahmen der Bundesregierung. An der Problematik ändert die neue Anpassungsformel, die mit dem Übergang zum Bürgergeld eingeführt wurde, grundsätzlich nichts. Sie führt allenfalls zufällig – wie zum Januar 2023 – zu einem Ergebnis, das der aktuellen Preisentwicklung ungefähr entspricht." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    "Lohnt" sich Arbeit noch? Lohnabstand und Arbeitsanreize im Jahr 2024 (2024)

    Blömer, Maximilian; Pannier, Manuel; Peichl, Andreas ; Fischer, Lilly;

    Zitatform

    Blömer, Maximilian, Lilly Fischer, Manuel Pannier & Andreas Peichl (2024): "Lohnt" sich Arbeit noch? Lohnabstand und Arbeitsanreize im Jahr 2024. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 77, H. 1, S. 35-38.

    Abstract

    "Auf Basis des ifo Mikrosimulationsmodells untersucht der Beitrag den Lohnabstand und illustriert die Arbeitsanreize für ausgewählte Haushaltskonstellationen nach den für das Jahr 2024 beschlossenen Anpassungen im deutschen Steuer- und Transfersystem. Dazu werden die verfügbaren Einkommen in Abhängigkeit von der Höhe des monatlichen Bruttoeinkommens analysiert. Es wird deutlich, dass trotz der deutlichen Anhebung der Regelsätze im Bürgergeld weiterhin ein spürbarer Lohnabstand besteht. Eine Reform des bestehenden Systems wird aufgrund der teilweise äußerst geringen Anreize zur Ausweitung bestehender Erwerbstätigkeit oder Erhöhung des Bruttoeinkommens für niedrige und mittlere Einkommen trotz des existierenden Lohnabstands für notwendig erachtet." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Geringverdienende im Leistungsbezug: monetäre Anreize und aktive Unterstützung für eine bessere Arbeitsmarktintegration (2024)

    Bruckmeier, Kerstin ; Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin & Enzo Weber (2024): Geringverdienende im Leistungsbezug: monetäre Anreize und aktive Unterstützung für eine bessere Arbeitsmarktintegration. In: IAB-Forum H. 02.04.2024, 2024-03-28. DOI:10.48720/IAB.FOO.20240402.01

    Abstract

    "Das aktuelle Transfersystem in Deutschland bietet Personen mit geringen Einkommen vielfach zu wenig finanzielle Anreize, ihre wöchentliche Arbeitszeit und damit ihren Verdienst zu erhöhen. Neben etwas großzügigeren Hinzuverdienstregelungen bedarf es auch einer aktiveren Unterstützung im Einzelfall." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Weber, Enzo ;
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  • Literaturhinweis

    From welfare to work: The health and material well-being effects of long-term employment subsidies in Germany (2024)

    Bömmel, Nadja ; Coban, Mustafa ; Kasrin, Zein ; Zabel, Cordula ; Wolff, Joachim; Wenzig, Claudia; Schiele, Maximilian ;

    Zitatform

    Bömmel, Nadja, Mustafa Coban, Zein Kasrin, Maximilian Schiele, Claudia Wenzig, Joachim Wolff & Cordula Zabel (2024): From welfare to work: The health and material well-being effects of long-term employment subsidies in Germany. In: International Journal of Social Welfare H. online first, S. 1-22., 2024-01-31. DOI:10.1111/ijsw.12653

    Abstract

    "This paper analyses effects of subsidized, predominantly non-standard, employment within the German labor market program ‘participation in the labor market’ for long-term welfare recipients on their health satisfaction, health-based quality of life, satisfaction with standard of living and households' actual ownership of important goods (e.g., car or new clothes) or the lack thereof due to financial reasons. We differentiated subgroups by health, age and working hours. Data for participants and non-participants (but entitled to welfare benefits) stem from the first two waves (2020/2021) of the panel survey ‘Quality of Life and Social Participation’. To identify causal effects, we employed matching methods based on administrative and survey data. Our findings show that 1 and 2 years after programme start, participation had significant positive effects on all indicators of health and standard of living. Thus, for the program's focus group, subsidized employment, even if non-standard, can contribute to improving health and material well-being." (Author's abstract, IAB-Doku, © Wiley) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Loans for welfare benefit recipients: Evidence from the Sample of Integrated Welfare Benefit Biographies (SIG) 2007–2020 (2024)

    Dummert, Sandra ; Lietzmann, Torsten; Hohmeyer, Katrin; Grunau, Philipp ;

    Zitatform

    Dummert, Sandra, Philipp Grunau, Katrin Hohmeyer & Torsten Lietzmann (2024): Loans for welfare benefit recipients: Evidence from the Sample of Integrated Welfare Benefit Biographies (SIG) 2007–2020. In: International Journal of Social Welfare online erschienen am 16.01.2024, S. 1-8. DOI:10.1111/ijsw.12640

    Abstract

    "The Sample of Integrated Welfare Benefit Biographies (SIG) provides comprehensive administrative data on the labor market participation, household composition and financial situation of welfare benefit recipients and their household members in Germany between 2007 and 2020. The SIG data enables research on the dynamics of welfare receipt and labor market participation of welfare recipients. The aim of the article is to introduce the SIG and to showcase its analytical potential by empirically examining benefit loans that can be granted by welfare agencies when unexpected expenses cannot be covered by welfare recipients themselves. Loans and detailed further financial information available can be used to assess the severity of financial restrictions during welfare receipt. We found that 2% of welfare recipients received loans at least once during their benefit episode and that loans were most likely to be granted right at the beginning of a benefit episode. Moreover, the likelihood of loans increased with higher benefit needs and when a parallel employment episode started." (Author's abstract, IAB-Doku, © Wiley) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Warum die aktuelle Bürgergelddebatte nicht die richtigen Schwerpunkte setzt (2024)

    Fitzenberger, Bernd ;

    Zitatform

    Fitzenberger, Bernd (2024): Warum die aktuelle Bürgergelddebatte nicht die richtigen Schwerpunkte setzt. In: IAB-Forum H. 11.03.2024 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20240311.01

    Abstract

    "Das Bürgergeld in seiner derzeitigen Form ist heftig umstritten. Viele Debattenbeiträge zeichnen dabei ein verengtes und teilweise unzutreffendes Bild. Denn die Vielschichtigkeit der Problemlagen von Menschen im Bürgergeldbezug wird oftmals verkannt. Anders als vielfach behauptet, haben Menschen, die nur Bürgergeld beziehen, in jedem Fall weniger Geld zur Verfügung als Menschen, die arbeiten. Trotz des Arbeitskräftemangels gelingt allerdings zu selten die Vermittlung in Beschäftigung – auch weil die Leistungsberechtigten häufig nicht zu den Profilen der offenen Stellen passen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Fitzenberger, Bernd ;
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  • Literaturhinweis

    Teilhabechancengesetz: Die Weiterbeschäftigung nach Ende der Förderung hängt auch von den betrieblichen Strukturen ab (Serie 'Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt') (2024)

    Gellermann, Jan F. C.; Fuchs, Philipp ; Bauer, Frank; Bennett, Jenny;

    Zitatform

    Gellermann, Jan F. C., Philipp Fuchs, Jenny Bennett & Frank Bauer (2024): Teilhabechancengesetz: Die Weiterbeschäftigung nach Ende der Förderung hängt auch von den betrieblichen Strukturen ab (Serie 'Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt'). In: IAB-Forum H. 22.03.2024. DOI:10.48720/IAB.FOO.20240322.02

    Abstract

    "Fallstudien zu Langzeitarbeitslosen, die eine über das Teilhabechancengesetz geförderte Beschäftigung aufgenommen haben, zeigen: Eine Übernahme in ungeförderte Beschäftigung hängt keineswegs nur von den individuellen Fähigkeiten und Eigenschaften der Geförderten ab. Die strukturellen Rahmenbedingungen der Beschäftigungsbetriebe, die Einbindung der Geförderten in betriebliche Prozesse und die praktische Ausgestaltung der Förderung sind ebenfalls von großer Bedeutung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Gellermann, Jan F. C.; Bauer, Frank;
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  • Literaturhinweis

    Das Teilhabechancengesetz hat die richtigen Impulse gesetzt (Interview) (2024)

    Keitel, Christiane; Kasrin, Zein ; Ramos Lobato, Philipp; Bömmel, Nadja ; Gellermann, Jan F. C.;

    Zitatform

    Keitel, Christiane, Zein Kasrin, Philipp Ramos Lobato, Nadja Bömmel & Jan F. C. Gellermann; Zein Kasrin, Philipp Ramos Lobato, Nadja Bömmel & Jan F. C. Gellermann (sonst. bet. Pers.) (2024): Das Teilhabechancengesetz hat die richtigen Impulse gesetzt (Interview). In: IAB-Forum H. 22.03.2024, 2024-03-14. DOI:10.48720/IAB.FOO.20240322.01

    Abstract

    "Mit dem Teilhabechancengesetz sind 2019 zwei neue Förderinstrumente für Langzeitarbeitslose geschaffen worden. Mit Lohnkostenzuschüssen von bis zu 100 Prozent in der Anfangszeit und einer langfristigen Förderung von bis zu fünf Jahren werden Arbeitgeber bei der Einstellung Langzeitarbeitsloser unterstützt, die Teilnehmenden erhalten während der Förderung ein begleitendes ganzheitliches Coaching. Das IAB hat das neue Gesetz seit Beginn der Förderung evaluiert, nun erscheint der Abschlussbericht. Die Redaktion des IAB-Forums hat dazu bei vier Expertinnen und Experten nachgefragt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarktintegration von jungen Erwachsenen in der Grundsicherung: Maßnahmen bei einem Arbeitgeber erhöhen Beschäftigungschancen (2024)

    Knize, Veronika ; Wolf, Markus;

    Zitatform

    Knize, Veronika & Markus Wolf (2024): Arbeitsmarktintegration von jungen Erwachsenen in der Grundsicherung: Maßnahmen bei einem Arbeitgeber erhöhen Beschäftigungschancen. (IAB-Kurzbericht 07/2024), Nürnberg, 8 S. DOI:10.48720/IAB.KB.2407

    Abstract

    "Inwieweit beeinflussen arbeitsmarktpolitische Maßnahmen langfristig die Beschäftigungswahrscheinlichkeit und die Beschäftigungsqualität von jungen Erwachsenen in der Grundsicherung, gemessen anhand des monatlichen Erwerbseinkommens aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung? Die Ergebnisse der Studie zeigen: Geförderte Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Arbeitgeber oder bei einem Träger erhöhen nicht nur die Beschäftigungswahrscheinlichkeit, sondern auch die Beschäftigungsqualität. Ein-Euro-Jobs hingegen wirken sich negativ aus." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Knize, Veronika ; Wolf, Markus;
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  • Literaturhinweis

    On the effects of active labour market policies among individuals reporting to have severe mental health problems (2024)

    Tübbicke, Stefan ; Schiele, Maximilian ;

    Zitatform

    Tübbicke, Stefan & Maximilian Schiele (2024): On the effects of active labour market policies among individuals reporting to have severe mental health problems. In: Social Policy and Administration, Jg. 58, H. 3, S. 404-422., 2023-09-10. DOI:10.1111/spol.12968

    Abstract

    "On the one hand, unemployment is known to have detrimental effects on individuals' mental health. On the other hand, poor mental health reduces re-employment chances quite drastically, creating a vicious cycle. Active labour market policies (ALMPs) such as training programs or wage subsidies have been shown to ameliorate negative effects on mental health and improve labour market integration on average for the general unemployed population. In the context of individuals with severe mental health issues, however, it is unclear whether these interventions can be expected to deliver similar positive effects. In fact, one may argue that they have the potential to worsen employment prospects of individuals by adding additional stress to their pre-existing mental health problems. Hence, this paper estimates the long-term causal effects of ALMPs on the labour market integration of individuals with self-reported severe mental health issues and compares estimates to individuals without such issues using unique combined survey and administrative data. Effects are estimated using the innovative double machine learning method and show that ALMPs do not only improve labour market integration of unemployed individuals with severe mental health issues, but they do so more effectively than for other unemployed individuals." (Author's abstract, IAB-Doku, Published by arrangement with John Wiley & Sons) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Tübbicke, Stefan ; Schiele, Maximilian ;
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  • Literaturhinweis

    The Dovish Turnaround: Germany’s Social Benefit Reform and Job Findings (2024)

    Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Weber, Enzo (2024): The Dovish Turnaround: Germany’s Social Benefit Reform and Job Findings. (IAB-Discussion Paper 7/2024), Nürnberg, 23 S. DOI:10.48720/IAB.DP.2407

    Abstract

    "Auf den Arbeitsmärkten waren die letzten Jahrzehnte in vielen Ländern von strukturellen Reformen auf der Angebotsseite gekennzeichnet. Nach den Hartz-Reformen in den 2000er Jahren hat Deutschland kürzlich eine Kehrtwende vollzogen. Die Bedingungen der Grundsicherung für Arbeitslose wurden großzügiger. Zuvor galt ein befristetes Sanktionsmoratorium. Wir analysieren die kurzfristigen Auswirkungen auf die Beschäftigungsaufnahmen und verwenden umfangreiche administrativer Daten sowie eine neue Kontrollgruppe. Das Moratorium dämpfte die Jobaufnahmen aus der Grundsicherung um vier Prozent und die nachfolgende Bürgergeldreform um fast sechs Prozent im ersten Jahr. Andere Faktoren spielten für die jüngste Abschwächung der Arbeitsaufnahmen eine noch größere Rolle." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Weber, Enzo ;
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  • Literaturhinweis

    Persistent or temporary? Effects of social assistance benefit sanctions on employment quality (2024)

    Wolf, Markus;

    Zitatform

    Wolf, Markus (2024): Persistent or temporary? Effects of social assistance benefit sanctions on employment quality. In: Socio-economic review online erschienen am 06.03.2024, S. 1-27. DOI:10.1093/ser/mwad073

    Abstract

    "This article analyzes the effects of sanctions for unemployed recipients of the social assistance benefit in Germany. I conduct an analysis using administrative data from 2012 to 2018, applying a dynamic entropy balancing approach. In contrast to most previous analyses of benefit sanction effects, I analyse outcomes over a longer period and assess effects on various dimensions of employment quality, including education (mis)match. The results show, in line with previous research, that benefit sanctions increase the employment probability in the first months after treatment. In the long run, the employment probability and employment quality of sanctioned benefit recipients are lower than those for the comparison group of non-sanctioned benefit recipients, indicating long-lasting negative effects. The negative consequences of benefit sanctions for employment quality are hence not temporary, but persistent." (Authors Abstract, IAB-Doku, © Oxford Acacemic)

    Beteiligte aus dem IAB

    Wolf, Markus;
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  • Literaturhinweis

    Teilhabechancen auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt nach §§ 16e und 16i SGB II (2024)

    Zitatform

    Bundesagentur für Arbeit. Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung (2024): Teilhabechancen auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt nach §§ 16e und 16i SGB II. (Berichte: Arbeitsmarkt kompakt / Bundesagentur für Arbeit 2023,12), Nürnberg, 14 S.

    Abstract

    "Die Bundesregierung hatte sich im Rahmen des Koalitionsvertrages aus dem Jahr 2017 zum Ziel gesetzt, dass Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, wieder eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt eröffnet wird. Hierfür wurde ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die Aufnahme von zwei neuen Förderinstrumenten vorsieht. Das Gesetz trat zum 1. Januar 2019 in Kraft und galt für die Förderung der Teilhabe am Arbeitsmarkt (§16i SGB II) zunächst befristet. Mit Inkrafttreten des Bürgergeldgesetzes wurde diese ursprünglich bis 2024 angelegte Förderung zum 1. Juli 2023 entfristet. Kernelement des Teilhabechancengesetzes ist die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und die „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ durch Förderung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen" (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Justice perceptions of sanctions for unemployed welfare recipients (2023)

    Abraham, Martin ; Stephan, Gesine ; Rottmann, Miriam;

    Zitatform

    Abraham, Martin, Miriam Rottmann & Gesine Stephan (2023): Justice perceptions of sanctions for unemployed welfare recipients. In: Social science research, Jg. 110, 2022-12-02. DOI:10.1016/j.ssresearch.2022.102839

    Abstract

    "Institutions of the welfare state are supposed to function in accordance with normative principles of redistributive justice, which should guide not only the allocation but also the withdrawal of resources. Our study examines justice assessments of sanctions for unemployed individuals receiving welfare benefits, a much-discussed variant of benefit withdrawal. We present results from a factorial survey that asked German citizens to indicate which sanction they would perceive as just under different scenarios. In particular, we look at different kinds of deviant behavior on the part of the unemployed job seeker, which allows for a broad picture concerning potential sanction-triggering events. The findings show that the extent of sanctions perceived as just varies considerably across scenarios. Respondents would impose more sanctions on men, repeaters, and young people. Moreover, they have a clear picture of the severity of the deviant behavior." (Author's abstract, IAB-Doku, © Elsevier) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Stephan, Gesine ;
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  • Literaturhinweis

    Förderung der sozialen Teilhabe von Kund*innen im Jobcenter: Ergebnisse eines nordrhein-westfälischen Modellprojekts (2023)

    Amonn, Jan; Fehse, Peter;

    Zitatform

    Amonn, Jan & Peter Fehse (2023): Förderung der sozialen Teilhabe von Kund*innen im Jobcenter. Ergebnisse eines nordrhein-westfälischen Modellprojekts. (Gesellschaft für Innovative Beschäftigungsförderung. Arbeitspapiere 06), Bottrop, 54 S.

    Abstract

    "Im Modellprojekt Soziale Teilhabe haben das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS), die Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit (RD NRW) und die G.I.B. gemeinsam mit Jobcentern Arbeitsmaterialen entwickelt, um die Bedarfe ihrer Kund*innen in verschiedenen Lebensbereichen sozialer Teilhabe zu erheben und zu dokumentieren. Das vorliegende Arbeitspapier skizziert den theoretischen Hintergrund und das Vorgehen im Rahmen des Modellprojekts und stellt die entwickelten Unterlagen zur Verfügung. Damit soll es zum einen den Praktiker*innen zur Orientierung beim Einsatz der Materialien dienen und zum anderen einen Beitrag zur Debatte um die Teilhabeförderung im SGB II leisten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Einschätzung zu Reformen bei Bürgergeld und Midijobs sowie zur Grundrente und zur Einführung der Kindergrundsicherung: Stellungnahme des IAB zur Anhörung beim Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung am 13.10.2023 (2023)

    Anger, Silke ; Wiemers, Jürgen ; Bruckmeier, Kerstin ; Trahms, Annette; Gellermann, Jan; Brücker, Herbert ; Sandner, Malte ; Promberger, Markus; Wolff, Joachim; Ramos Lobato, Philipp;

    Zitatform

    Anger, Silke, Kerstin Bruckmeier, Herbert Brücker, Jan Gellermann, Markus Promberger, Philipp Ramos Lobato, Malte Sandner, Annette Trahms, Jürgen Wiemers & Joachim Wolff (2023): Einschätzung zu Reformen bei Bürgergeld und Midijobs sowie zur Grundrente und zur Einführung der Kindergrundsicherung. Stellungnahme des IAB zur Anhörung beim Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung am 13.10.2023. (IAB-Stellungnahme 08/2023), Nürnberg, 17 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2308

    Abstract

    "Zur Vorbereitung des Jahresgutachtens 2023/2024 des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wurde das IAB um seine Expertise zur Reform zum Bürgergeld, zum Gesetzesentwurf zur Kindergrundsicherung, zur Anhebung der Einkommensgrenze für Midijobs sowie zur Einführung der Grundrente gebeten. Die Erkenntnisse, die das IAB im Herbst 2023 hierzu vorgelegt hat, werden in der vorliegenden Stellungnahme zusammengefasst." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Erwerbsverläufe und frühzeitige Aktivierung von Bedarfsgemeinschaften mit kleinen Kindern (2023)

    Artmann, Elisabeth;

    Zitatform

    Artmann, Elisabeth (2023): Erwerbsverläufe und frühzeitige Aktivierung von Bedarfsgemeinschaften mit kleinen Kindern. (IAB-Forschungsbericht 03/2023), Nürnberg, 36 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2303

    Abstract

    "Arbeitslosengeld-II-Beziehende sind grundsätzlich verpflichtet, Anstrengungen zu unternehmen, um ihren Leistungsbezug zu beenden oder zu verringern. Dazu zählt die Pflicht zur Arbeitssuche und Teilnahme an angebotenen Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Eine Ausnahme von dieser Regelung betrifft Bedarfsgemeinschaften, die Kinder unter drei Jahren betreuen. Hier kann sich ein Partner auf die Erziehung des Kindes berufen und muss dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, kann dies aber auf freiwilliger Basis tun. Der vorliegende Forschungsbericht untersucht anhand von administrativen Daten zunächst, wie sich die Arbeitsmarktverläufe von Eltern im Arbeitslosengeld-II-Bezug in den ersten vier Lebensjahren ihres Kindes entwickeln. Des Weiteren wird analysiert, in welchem Umfang Mütter und Väter in diesem Zeitraum von den Jobcentern in gemeinsamen Einrichtungen aktiviert werden. Im Sinne von Aktivierung werden sowohl Betreuungstermine im Jobcenter als auch Teilnahmen an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen betrachtet. Die Stichprobe für diese Untersuchungen umfasst Bedarfsgemeinschaften, in denen in den Jahren 2014 oder 2015 ein Kind geboren wurde und die zumindest am Tag der Geburt des Kindes Arbeitslosengeld II bezogen. Die Erwerbsverläufe von Müttern und Vätern weisen darauf hin, dass vor allem Frauen die Betreuung der Kinder übernehmen und für den Arbeitsmarkt nicht verfügbar sind. Ein wesentlicher Teil der Mütter in der Stichprobe ist in den ersten drei Lebensjahren des Kindes als „nicht arbeitsuchend” gemeldet, während der Anteil von Müttern in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung mit dem Alter des Kindes zunimmt, aber während des Beobachtungszeitraums niedrig bleibt. Nach dem dritten Geburtstag des Kindes zeigt sich insgesamt ein Sprung in den Arbeitsuchendmeldungen von Frauen und ein geringer Anstieg in den Teilnahmen an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. Dieses Muster ist vor allem auf westdeutsche Frauen zurückzuführen, den bei ostdeutschen Frauen nehmen sowohl die Arbeitsuchendmeldungen als auch die Beschäftigungsquote bereits nach dem ersten Geburtstag des Kindes sprunghaft zu. Die Erwerbsverläufe von Vätern scheinen hingegen kaum von der Geburt ihres Kindes beeinflusst zu werden, sie sind durchgehend häufiger in Beschäftigung bzw. arbeitsuchend gemeldet als Frauen. Auch nach dem dritten Geburtstag des Kindes zeigen sich allenfalls geringe Veränderungen in den Erwerbsverläufen der Väter. Mütter werden im Beobachtungszeitraum dieser Studie in den ersten drei Lebensjahren ihres Kindes insgesamt nur sehr eingeschränkt aktiviert. Sowohl die durchschnittliche Anzahl der Betreuungstermine je Jobcenter als auch der Anteil an Frauen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind deutlich geringer als die entsprechenden Zahlen für Väter. Jedoch zeigen sich für Mütter auch bei der Aktivierungsintensität wesentliche Unterschiede zwischen ost- und westdeutschen Jobcentern. Mütter in ostdeutschen Jobcentern nehmen bereits nach dem ersten Geburtstag ihres Kindes zunehmend Betreuungstermine wahr und an Maßnahmen teil, während sich bei Müttern in westdeutschen Jobcentern vor allem nach dem dritten Geburtstag des Kindes eine Zunahme der Aktivierungsintensität zeigt. Rund vier Jahre nach der Geburt ihres Kindes sind etwas weniger als 20 Prozent der westdeutschen Mütter sozialversicherungspflichtig beschäftigt, aber rund 28 Prozent der ostdeutschen Mütter. Kausale Effekte frühzeitiger Aktivierung auf die Erwerbschancen der Eltern lassen sich mit den vorliegenden Daten jedoch nicht bestimmen, unter anderem weil sich die Teilnehmenden an frühzeitigen Aktivierungsmaßnahmen von denjenigen unterscheiden, die nicht teilnehmen. Im Rahmen eines Feldexperiments ließe sich für derartige (Selbst-)Selektionen kontrollieren, da die Zielgruppe zufällig einer Interventions- und Kontrollgruppe zugeordnet werden könnte. Aufgrund der Zufallszuordnung könnten spätere Unterschiede in den Arbeitsmarktergebnissen zwischen beiden Gruppen als kausale Effekte der Intervention (z.B. eine intensivere Frühaktivierung) interpretiert werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Artmann, Elisabeth;
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  • Literaturhinweis

    Unvollständige Inanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen (2023)

    Artmann, Elisabeth; Bernhard, Sarah ; Oberfichtner, Michael ;

    Zitatform

    Artmann, Elisabeth, Sarah Bernhard & Michael Oberfichtner (2023): Unvollständige Inanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen. (IAB-Forschungsbericht 09/2023), Nürnberg, 18 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2309

    Abstract

    "Mit dem Bürgergeld hat der Gesetzgeber die einjährige Karenzzeit eingeführt: Für die Wohnkosten entfällt im ersten Jahr des Bürgergeld-Bezugs die Prüfung der Angemessenheit, sie werden also vom Jobcenter übernommen, und zusätzlich gelten anfangs höhere Freibeträge für Vermögen. Dadurch fällt das Bürgergeld im ersten Jahr für manche Personen großzügiger aus und federt soziale Härten für diesen Teil der Betroffenen ab. Mit dem gleichen Ziel erhielten Personen, die von der Arbeitslosenversicherung in die Grundsicherung übergingen, von 2005 bis Ende 2010 für bis zu zwei Jahre nach dem Ende des Arbeitslosengeldbezugs einen befristeten Zuschlag zur Grundsicherung. Dieser Zuschlag wurde im Rahmen von Einsparmaßnahmen abgeschafft. Um bis 2010 den Zuschlag zu bekommen, musste im Antrag auf Arbeitslosengeld II der vorherige Arbeitslosengeld-Bezug angegeben und nachgewiesen werden. Der Zuschlag betrug zwei Drittel des Unterschieds zwischen vorherigem Arbeitslosengeld (+ ggf. Wohngeld) und dem Arbeitslosengeld II. Im ersten Jahr nach dem Ende des Arbeitslosengeldbezugs war er für Alleinstehende auf 160 Euro und für Paare auf 320 Euro plus 60 Euro je Kind beschränkt, im zweiten Jahr halbierten sich Zuschlag und Obergrenzen. Gemessen an allen erwerbsfähigen Personen, die Arbeitslosengeld II zum 30. Juni eines Jahres bezogen, erhielten zwischen 2007 und 2010 zwischen 3 und 5 Prozent zusätzlich den Zuschlag zum Arbeitslosengeld II. Mit durchschnittlich etwa 110 Euro in diesen Jahren entsprach der Zuschlag damit rund 16 Prozent ihres Gesamtbedarfs. Der vergleichsweise geringe Anteil am Gesamtbestand von Personen, die den Zuschlag bezogen, begründet sich darin, dass sich der Zuschlag an Personen am Übergang vom Arbeitslosengeld- in den Arbeitslosengeld II-Bezug richtete. Von den Personen, die mit einem Abstand von höchstens 300 Tagen zwischen beiden Leistungen übergingen und den Zuschlag potentiell noch in voller Höhe hätten erhalten können, bezogen ihn knapp 60 Prozent neben dem Arbeitslosengeld II. Unmittelbar nach dem Übergang in den Arbeitslosengeld-II-Bezug betrug der Zuschlag mit rund 150 Euro im Durchschnitt mehr als ein Fünftel der gesamten Grundsicherungsleistungen inklusive Wohn- und Heizkosten. Er machte also für einen Großteil der Empfänger*innen durchaus einen substanziellen Teil ihres Einkommens aus. Für alleinlebende Personen lässt sich anhand administrativer Daten die Nicht-Inanspruchnahme des Zuschlags untersuchen, weil sich die Zuschlagsberechtigung valide aus der Höhe des vorherigen Arbeitslosengeldes bestimmen lässt. Bei größeren Haushalten ist die Bestimmung der Zuschlagberechtigung entsprechend komplexer und fehleranfälliger. Unter Alleinlebenden bezogen mindestens 17 Prozent der zuschlagberechtigen Personen den Zuschlag zum Arbeitslosengeld II nicht, obwohl sie durch den vorherigen Arbeitslosengeld-Bezug Anspruch darauf gehabt hätten. Zuschlagberechtigte mit niedrigeren Bildungs- und Berufsabschlüssen oder solche mit ausländischer Herkunft hatten eine niedrigere Wahrscheinlichkeit, den Zuschlag zu bekommen. Zuschlagberechtigte, die in kommunalen Jobcentern gemeldet waren, erhielten den Zuschlag mit einer höheren Wahrscheinlichkeit als Menschen, die in gemeinsam von Kommune und Bundesagentur für Arbeit geführten Jobcentern gemeldet waren. Dieser Zusammenhang zeigt sich in einem multivariaten Modell mit individuellen und regionalen Merkmalen. Als Gründe dafür kommen unterschiedliche Verwaltungsprozesse in rein kommunalen und in gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit geführten Jobcentern in Frage. Unterschiedliche Verantwortlichkeiten hinsichtlich der Finanzierung zwischen Kommunen und Bund könnten ebenso eine Rolle spielen. Eine unvollständige Inanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen kann negative individuelle und gesellschaftliche Folgen nach sich ziehen: Armutslagen können sich, auch langfristig, verschärfen, der Sozialstaat könnte mit dem Vorwurf der Ineffektivität konfrontiert sein, was schließlich auch Auswirkungen auf den Zusammenhalt der Gesellschaft haben könnte. Verstärkt wird das Problem dadurch, dass gerade Personen in prekären Lebenssituationen den Zuschlag häufig nicht in Anspruch nehmen. Die Arbeitsverwaltung und andere Sozialverwaltungen können systematisch Maßnahmen ergreifen, mit dem Ziel die Inanspruchnahme zu erhöhen. Dazu gehören Informationskampagnen in mehreren Sprachen, zielgruppengerechte Antragsformulare in einfacher deutscher Sprache sowie in wichtigen weiteren Sprachen, die transparente Berechnung von Leistungen durch gut ausgestattetes und qualifiziertes Personal, Unterstützungsangebote bei unvollständigen Anträgen und fehlenden Nachweisen sowie Möglichkeiten der digitalen Plausibilitätskontrolle bei der Berechnung von Leistungen. Während die Beantragung und Berechnung des Zuschlags für die Berechtigten und für die Jobcenter vergleichsweise kompliziert war, bleibt zu prüfen, inwiefern die mit dem Bürgergeld neu eingeführte Karenzzeit leichter zu administrieren ist und wie viele Menschen sie nutzen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Personalized Support in Youth Labor Market Policy: The Role of Youth Career Agencies (2023)

    Assmann, Marie-Luise;

    Zitatform

    Assmann, Marie-Luise (2023): Personalized Support in Youth Labor Market Policy. The Role of Youth Career Agencies. Wiesbaden: Springer Fachmedien Wiesbaden, 231 S.

    Abstract

    "In the face of increasing youth unemployment across Europe, innovative approaches to youth labor market policy are crucial. One such approach is the introduction of ‘one-stop shops’ for young people. Here, employment offices and other actors, such as youth social services, cooperate to offer young people coordinated advice from a single source. The impact of their introduction upon the young people that use them is, thus far, under-researched. This study begins to fill this gap by outlining the support approach of the German ‘youth career agencies’ that centers on gaining a more complete picture of the young person’s life situation in order to offer them a range of possible support programs. The study interrogates whether the youth career agencies do offer more personalized advice for young people during their transition to employment than classical job center teams. It argues that, if the cooperative relationships between the actors involved in the youth career agencies are of good quality, more personalized support is likely to be offered there. However, personalized support in youth career agencies is still limited by the diverse specifications and target figures demanded of job centers by the Federal Employment Agency and also influenced by the professional background of the individual caseworkers." (Publisher information, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Ausgaben für Heizung und Strom: Sparanreize greifen nicht für Menschen in der Grundsicherung (2023)

    Bach, Stefan; Haan, Peter; Schill, Wolf-Peter; Felder, Lars;

    Zitatform

    Bach, Stefan, Lars Felder, Peter Haan & Wolf-Peter Schill (2023): Ausgaben für Heizung und Strom: Sparanreize greifen nicht für Menschen in der Grundsicherung. In: DIW-Wochenbericht, Jg. 90, H. 16, S. 179-185. DOI:10.18723/diw_wb:2023-16-1

    Abstract

    "Im Rahmen der Grundsicherung werden die tatsächlich anfallenden Heizungsrechnungen übernommen, sofern diese nicht unangemessen hoch sind. Dagegen werden Ausgaben für Strom lediglich pauschal im Regelsatz berücksichtigt. Somit haben Grundsicherungsbeziehende weniger Anreize, ihre Ausgaben für Heizenergie zu reduzieren als ihre Ausgaben für Strom. Auf Basis von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) zeigt sich, dass Haushalte in der Grundsicherung trotz dieser Anreize hohe Stromausgaben haben. Im Durchschnitt geben Grundsicherungsbeziehende im Monat fünf Euro mehr für die Heizung und neun Euro mehr für Strom aus als vergleichbare Haushalte außerhalb der Grundsicherung. Dies kann daran liegen, dass die Haushalte nicht ausreichend über ihre Ausgaben und Einsparmöglichkeiten für Energie informiert sind oder dass sie aufgrund einer schlechten technischen Ausstattung sowie längeren Aufenthaltszeiten zu Hause nicht sparen können. Eine Klimapolitik, die Sparanreize durch eine steigende CO2-Bepreisung setzen möchte, sollte diese Zusammenhänge berücksichtigen. Sie kann nur wirksam sein, wenn Haushalte auf Preisanreize reagieren können. Daher sind neben steigender CO2-Bepreisung zielgerichtete Förderprogramme für Energieeffizienzmaßnahmen sowie Informationskampagnen für Haushalte erforderlich." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Barrieren der Inanspruchnahme monetärer Leistungen für Familien: Abschlussbericht (2023)

    Baisch, Benjamin; Zollner, Corinna; Boll, Christina ; Castiglioni, Laura; Müller, Dagmar;

    Zitatform

    Baisch, Benjamin, Dagmar Müller, Corinna Zollner, Laura Castiglioni & Christina Boll (2023): Barrieren der Inanspruchnahme monetärer Leistungen für Familien. Abschlussbericht. München, 108 S. DOI:10.36189/DJI202305

    Abstract

    "Die vorliegende Studie ist das zweite Teilprojekt des vom BMFSFJ geförderten Projekts „Familien mit Migrationshintergrund (migfam)“. Ein bis zwei Drittel der Haushalte, die in Deutschland zum Bezug von Grundsicherungsleistungen berechtigt sind, nehmen diese nicht in Anspruch. Auch familienpolitische Leistungen erreichen häufig nicht die Zielgruppen, für die sie gedacht sind. Die Nichtinanspruchnahme monetärer Leistungen ist ein politisches Problem, weil die mit den Leistungen verbundenen Ziele, etwa die Bekämpfung von Armut oder der Ausgleich familienbedingter Lasten, schwerer erreicht werden. Daher ist es wichtig, die Gründe zu verstehen, die zur Nichtinanspruchnahme führen, um darauf aufbauend Strategien zu entwickeln, die Menschen die Verwirklichung ihrer sozialen Rechte erlauben. Das Projekt, dessen Ergebnisse im vorliegenden Bericht dargestellt werden, hat sich vor diesem Hintergrund eingehend mit der Literatur zur Nichtinanspruchnahme monetärer Leistungen befasst und dabei insbesondere die Barrieren der Inanspruchnahme für Migrantinnen und Migranten in den Blick genommen. Diese liegen teils schon im rechtlichen Ausschluss von bestimmten Leistungen, der Fokus im Projekt lag jedoch auf der Nichtinanspruchnahme von Leistungen trotz Anspruchsberechtigung. Hauptziel der Studie war es, den Forschungsstand zu (migrationsspezifischen) Barrieren der Inanspruchnahme zu sichten, das Potenzial vorhandener Surveys für weitergehende Analysen zu prüfen und Ideen für anschlussfähige Forschungen zu entwickeln. Aus der Literatur lässt sich ableiten, dass es vor allem bürokratische Hürden sind, die Menschen an der Inanspruchnahme von Leistungen hindern, z.B. komplexe Antragsverfahren, zu erbringende Nachweise oder die unzureichende Abstimmung zwischen den einzelnen Leistungssystemen. Hinzu kommen Unkenntnis und mangelnde Information über Rechtsansprüche, Sprachbarrieren, Schamgefühle sowie stigmatisierende und diskriminierende Erfahrungen der Antragstellenden. Teilweise wird auch kein Bedarf gesehen, etwa, weil die Leistungshöhe im Vergleich zum Beantragungsaufwand zu gering erscheint. Die Gründe für die Nichtinanspruchnahme monetärer Leistungen sind allerdings noch nicht hinreichend erforscht. Beispielsweise ist unklar, wie die einzelnen Einflussfaktoren zusammenwirken. Auch über regionale und gruppenspezifische Unterschiede der (Nicht-)Inanspruchnahme ist wenig bekannt. Die Auswertung vorhandener Bevölkerungssurveys führt nur bedingt weiter, weil relevante Informationen teils gar nicht erhoben werden und die Repräsentativität und Aussagekraft der Daten begrenzt ist. Sinnvoll wären, je nach Fragestellung, auch qualitative und experimentelle Studien. Insgesamt empfiehlt sich daher ein Mixed Methods-Ansatz, der die Seite der Anspruchsberechtigten ebenso wie die der Verwaltung in den Blick nimmt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Teilhabe verbessern im Jobcenter – neues Etikett oder fachlicher Auftrag?: Eine Standortbestimmung zum Kooperationsplan nach dem Bürgergeldgesetz (2023)

    Bartelheimer, Peter;

    Zitatform

    Bartelheimer, Peter (2023): Teilhabe verbessern im Jobcenter – neues Etikett oder fachlicher Auftrag? Eine Standortbestimmung zum Kooperationsplan nach dem Bürgergeldgesetz. In: Soziale Sicherheit, Jg. 72, H. 8-9, S. 304-309.

    Abstract

    "Nach dem Bürgergeldgesetz vereinbaren die Integrationsfachkräfte der Jobcenter mit Leistungsberechtigten künftig eine Kooperation zur Verbesserung der Teilhabe. Erweitert diese Neufassung des § 15 SGB II den Unterstützungsauftrag der Grundsicherung für Arbeitsuchende? Oder heißt Eingliederung jetzt Teilhabe, sonst ändert sich nichts?" (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Handlungsfelder und Anpassungsbedarfe der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung im Teilhabechancengesetz (2023)

    Bauer, Frank; Bennett, Jenny; Fuchs, Philipp ; Gellermann, Jan F. C.;

    Zitatform

    Bauer, Frank, Jenny Bennett, Philipp Fuchs & Jan F. C. Gellermann (2023): Handlungsfelder und Anpassungsbedarfe der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung im Teilhabechancengesetz. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9-10, S. 731-746., 2023-08-02. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.731

    Abstract

    "Der Aufsatz untersucht die Umsetzungspraxis der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung (gbB) im Rahmen der Förderung nach dem Teilhabechancengesetz (THCG). Ausgehend von einer Rekonstruktion der Logik der gbB im Rahmen der Gesetzgebung wird die tatsächliche Umsetzungspraxis anhand einer qualitativen Studie an zehn Standorten beleuchtet. Auf dieser Grundlage wird hinsichtlich der inhaltlichen Anforderungen an die gbB analytisch zwischen vier Handlungsfeldern unterschieden: Betrieb, Initiierung längerfristiger Entwicklungsprozesse, Notfall- und Krisenintervention sowie Lotse im Wohlfahrtsstaat. Damit die gbB diesen Anforderungen gerecht werden kann, wird empfohlen, einerseits die Fach- und Basiskompetenzen der Umsetzenden sicherzustellen und die Kontinuität in der Betreuung zu erhöhen, sowie andererseits den Zugang der gbB zu den Geförderten im Betrieb zu verbessern." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Duncker & Humblot)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bauer, Frank; Gellermann, Jan F. C.;
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  • Literaturhinweis

    Wie viel Hartz IV steckt im Bürgergeld?: Eine institutionentheoretische Analyse (2023)

    Beckmann, Fabian;

    Zitatform

    Beckmann, Fabian (2023): Wie viel Hartz IV steckt im Bürgergeld? Eine institutionentheoretische Analyse. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 1, S. 55-74. DOI:10.3790/sfo.72.1.55

    Abstract

    "Mit der Einführung des Bürgergeldes plant die Ampel-Koalition eine Reform des „Hartz IV-Systems“, mithilfe derer einer weniger restriktiven sozialen Mindestsicherung der Weg geebnet werden soll. Nicht nur die Inhalte und potentiellen Effekte der Reform werden kontrovers diskutiert, sondern auch ihre Reichweite: Handelt es sich beim Bürgergeld um eine graduelle Weiterentwicklung des „Hartz IV-Systems“ (Pfadabhängigkeitsthese) oder einen wohlfahrtsstaatlichen Paradigmenwechsel (Transformationsthese)? Der Beitrag nimmt diese Leitfrage zum Ausgangspunkt einer institutionentheoretischen Analyse. Hierbei werden (Ideal-)Typen und Mechanismen institutionellen Wandels ebenso in den Blick genommen wie die Frage nach der Reichweite paradigmatischen Policywandels. Die Untersuchung zeigt, dass beim Bürgergeld verschiedene Mechanismen institutionellen Wandels parallel auftreten und Instrumente und Prinzipien der „alten“ Grundsicherung fortbestehen, andere wiederum substanziell modifiziert werden. Gleichzeitig bleiben zentrale wohlfahrtsstaatliche Paradigmen wie Reziprozität und Subsidiarität wirkmächtig, so dass das Reformvorhaben zwar durchaus einen graduellen wohlfahrtsstaatlichen Wandel, nicht aber einen Pfadwechsel in Richtung eines bedingungslosen Grundeinkommens markiert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Auf dem Weg zum Bürgergeld: Die Sanktionspraxis nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und ‚in Zeiten von Corona‘ (2023)

    Bernhard, Stefan; Senghaas, Monika ; Röhrer, Stefan;

    Zitatform

    Bernhard, Stefan, Stefan Röhrer & Monika Senghaas (2023): Auf dem Weg zum Bürgergeld: Die Sanktionspraxis nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und ‚in Zeiten von Corona‘. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 3, S. 257-273., 2022-07-25. DOI:10.3790/sfo.2022.00.0000.Berhard_Roehrer_Senghaas

    Abstract

    "Das Bundesverfassungsgericht hat im November 2019 eine grundlegende Reform der Sanktionsregelungen im SGB II angestoßen. In diesem Beitrag gehen wir der Frage nach, wie sich dieses Urteil auf die Sanktionspraxis der Mitarbeitenden in den Jobcentern auswirkt. Im Anschluss an die Forschung zur StreetLevel Bureaucracy wird die Sanktionspraxis in den Jobcentern als routinisierte Reaktion auf eine strukturelle Überforderung verstanden, die aus teilweise widersprüchlichen Anforderungen politischer, steuerungsbezogener, organisatorischer und professioneller Kontexte herrührt. Auf Basis von Interviews mit Jobcenterbeschäftigten und Mitarbeitenden in Beratungsstellen konstatieren wir eine erhebliche Irritation der Sanktionsroutinen in den Jobcentern. Dabei verstärken die organisatorischen Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie die Stoßrichtung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts in unvorhergesehener Weise. Wir diskutieren die Befunde im Lichte des mit der geplanten Bürgergeldreform angestrebten Kulturwandels in der Grundsicherung." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Duncker & Humblot)

    Beteiligte aus dem IAB

    Senghaas, Monika ; Röhrer, Stefan;
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  • Literaturhinweis

    Ukrainerinnen und Ukrainer in der Grundsicherung: Über ein Drittel der Erwerbsfähigen ist alleinerziehend (2023)

    Bruckmeier, Kerstin ; Hauptmann, Andreas; Hohmeyer, Katrin; Keita, Sekou ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Andreas Hauptmann, Katrin Hohmeyer & Sekou Keita (2023): Ukrainerinnen und Ukrainer in der Grundsicherung: Über ein Drittel der Erwerbsfähigen ist alleinerziehend. In: IAB-Forum H. 23.02.2023 Nürnberg, 2023-02-20. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230222.01

    Abstract

    "In Deutschland wurden bislang rund eine Million Geflüchtete aus der Ukraine registriert, rund 96 Prozent sind ukrainische Staatsangehörige. Seit Juni 2022 können Geflüchtete aus der Ukraine bei Hilfebedürftigkeit Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beantragen. Insbesondere Altersstruktur und durchschnittliches Qualifikationsniveau, aber auch institutionelle Rahmenbedingungen sprechen dafür, dass ihre Beschäftigungsperspektiven vergleichsweise günstig sind. Eine besondere Bedeutung für die Arbeitsmarktintegration dürfte aber der Kinderbetreuung zukommen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Energiepreiskrise: Die geplanten finanziellen Entlastungen dürften das Arbeitsangebot nur wenig beeinflussen (2023)

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin & Jürgen Wiemers (2023): Energiepreiskrise: Die geplanten finanziellen Entlastungen dürften das Arbeitsangebot nur wenig beeinflussen. In: IAB-Forum H. 16.01.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230116.01

    Abstract

    "Anfang September 2022 hat sich die Regierungskoalition mit dem dritten Entlastungspaket auf weitere Maßnahmen verständigt, um Haushalte und Betriebe angesichts des Energiepreisschocks zu unterstützen. Haushalte mit geringem Einkommen dürften vor allem durch das höhere Bürgergeld und die Wohngeldreform überproportional profitieren. In der öffentlichen Debatte wird häufig die Befürchtung geäußert, dass durch das höhere Leistungsniveau im Bürgergeld ein hinreichender Lohnabstand nicht mehr gegeben ist, sodass sich Arbeit für Geringverdienende nicht mehr lohnt. Simulationsrechnungen zeigen jedoch, dass sich das höhere Bürgergeld im Zusammenspiel mit anderen Maßnahmen nicht negativ auf das Arbeitsangebot von Geringverdienenden auswirkt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;
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  • Literaturhinweis

    Folgen der Corona-Krise für den Arbeitsmarkt: Droht der Aufbau neuer Langzeitarbeitslosigkeit? (2023)

    Bruckmeier, Kerstin ; Hohmeyer, Katrin;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin & Katrin Hohmeyer (2023): Folgen der Corona-Krise für den Arbeitsmarkt: Droht der Aufbau neuer Langzeitarbeitslosigkeit? In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 1, S. 3-21., 2022-09-27. DOI:10.3790/sfo.72.1.3

    Abstract

    "Die Corona-Pandemie stellte den Arbeitsmarkt vor große Herausforderungen. In diesem Beitrag untersuchen wir die Entwicklung der Arbeitslosigkeit im Pandemiezeitraum. Trotz der höheren Inanspruchnahme von Kurzarbeit stieg die Arbeitslosigkeit im Jahr 2020 stärker als während der vorherigen großen Rezession 2009, hauptsächlich da weniger Arbeitslose die Arbeitslosigkeit beenden konnten. Betroffen waren Arbeitslose mit unterschiedlichen Perspektiven in Industrie oder im Dienstleistungsbereich. Eine weitere Besonderheit waren die Einschränkungen bei der Betreuung von Arbeitslosen und bei arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. Zusammengenommen führte dies zu einem deutlichen Anstieg der Langzeitarbeitslosigkeit. Seit dem Jahr 2021 zog die Arbeitskräftenachfrage zunächst wieder an, allerdings liegt die Langzeitarbeitslosigkeit noch deutlich über dem Vorkrisenniveau. Zudem sind zusätzliche wirtschaftliche Unsicherheiten infolge des Krieges in der Ukraine hinzugekommen und seit dem Herbst 2022 stagnierte die Entwicklung am Arbeitsmarkt nahezu. Die Verfestigungsrisiken bei der Arbeitslosigkeit bleiben damit hoch." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Duncker & Humblot)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Hohmeyer, Katrin;
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  • Literaturhinweis

    Gleichstellungsimpulse im SGB II Zielsteuerungssystem: Zwischenbericht (2023)

    Brussig, Martin; Hunger, Katrin; Roth, Eva; Puxi, Marco; Schilling, Katharina; Pimminger, Irene; Kirchmann, Andrea; Klee, Günther; Schafstädt, Christin; Kirsch, Johannes;

    Zitatform

    Brussig, Martin, Katrin Hunger, Andrea Kirchmann, Johannes Kirsch, Günther Klee, Irene Pimminger, Marco Puxi, Eva Roth, Christin Schafstädt & Katharina Schilling (2023): Gleichstellungsimpulse im SGB II Zielsteuerungssystem. Zwischenbericht. (Forschungsbericht / Bundesministerium für Arbeit und Soziales 623), Berlin, 220 S.

    Abstract

    "Während bisherige Analysen zu Erklärungen von Unterschieden der Arbeitsmarktergebnisse von Männern und Frauen aus dem Rechtskreis Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sich insbesondere auf Arbeitsmarktstrukturen und Lebenslagen der Arbeitslosen konzentrierten, befasst sich das Forschungsvorhaben „Gleichstellungsimpulse im SGB II Zielsteuerungssystem“ vorrangig mit den Auswirkungen, die das Verwaltungshandeln der Jobcenter und weiterer Steuerungsbeteiligter auf die Gleichstellungsergebnisse hat. Ziel des Forschungsvorhabens ist es, Handlungsempfehlungen für Steuerungsimpulse im Rahmen des bundesweiten Zielsteuerungssystems in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) zu erarbeiten, mit denen dazu beigetragen werden kann, dass das gleichstellungspolitische Ziel in der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Verwaltungshandeln durchgängig verfolgt wird. Grundlage für die Erarbeitung der Handlungsempfehlungen ist eine Analyse von Einflussfaktoren, die sich auf gleichstellungsrelevantes Verwaltungshandeln in den Jobcentern auswirken. Dieser Zwischenbericht stellt den bis zum Berichtszeitpunkt realisierten Umsetzungsstand sowie erste Ergebnisse der bisher durchgeführten Arbeitsschritte (Literaturanalyse, Dokumentenanalyse, Explorative Interviews und Fallstudien) dar." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Dauerbaustelle Sozialstaat 2022: Chronologie gesetzlicher Neuregelungen in der Sozialpolitik 1998 bis 2022 (2023)

    Bäcker, Gerhard; Zink, Lina; Schmitz-Kießler, Jutta; Sommer, Philip;

    Zitatform

    Bäcker, Gerhard, Jutta Schmitz-Kießler, Philip Sommer & Lina Zink (2023): Dauerbaustelle Sozialstaat 2022. Chronologie gesetzlicher Neuregelungen in der Sozialpolitik 1998 bis 2022. (IAQ-Forschung 2023-01), Duisburg, 366 S. DOI:10.17185/duepublico/77348

    Abstract

    "In der vorliegenden Broschüre wird die sozialpolitische Gesetzgebung der letzten 24 Jahre in einem Dokument zusammengefasst. Die jeweiligen Neuregelungen gliedern sich nach dem Monat und Jahr der Beschlussfassung. In knapper Form werden die zentralen Inhalte benannt. Durch Links sind die Textfassungen der Gesetzentwürfe, schriftlichen Stellungnahmen und Gesetze abrufbar." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bürgergeld-Reform: Evaluationsprogramm des IAB (2023)

    Bähr, Sebastian ; Gundert, Stefanie ; Lietzmann, Torsten; Globisch, Claudia; Zabel, Cordula ; Dietz, Martin; Wolff, Joachim; Bruckmeier, Kerstin ; Wolf, Markus; Mense, Andreas ; Wolf, Katja; Bernhard, Sarah ; Hohmeyer, Katrin; Promberger, Markus; Röhrer, Stefan; Ramos Lobato, Philipp; Trappmann, Mark ; Collischon, Matthias ; Stephan, Gesine ; Kasrin, Zein ; Stegmaier, Jens ; Osiander, Christopher ; Senghaas, Monika ; Gellermann, Jan; Schiele, Maximilian ;

    Zitatform

    Bähr, Sebastian, Sarah Bernhard, Kerstin Bruckmeier, Matthias Collischon, Martin Dietz, Jan Gellermann, Claudia Globisch, Stefanie Gundert, Katrin Hohmeyer, Zein Kasrin, Torsten Lietzmann, Andreas Mense, Christopher Osiander, Markus Promberger, Philipp Ramos Lobato, Stefan Röhrer, Maximilian Schiele, Monika Senghaas, Jens Stegmaier, Gesine Stephan, Mark Trappmann, Katja Wolf, Markus Wolf, Joachim Wolff & Cordula Zabel (2023): Bürgergeld-Reform: Evaluationsprogramm des IAB. (IAB-Forschungsbericht 06/2023), Nürnberg, 20 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2306

    Abstract

    "Zum Jahresbeginn 2023 ist das neue Bürgergeld-Gesetz in Kraft getreten, wobei weite Teile der im vergangenen Herbst von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Gesetzesänderungen erst zum 1. Juli des laufenden Jahres wirksam geworden sind. Mit dem Gesetz strebt die Bundesregierung eine „grundlegende Weiterentwicklung“ der Grundsicherung für Arbeitsuchende an. Das Bürgergeld-Gesetz und die zahlreichen mit seiner Einführung erfolgten Rechtsänderungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden im Rahmen der Wirkungsforschung nach §55 Abs. 1 SGB II wissenschaftlich durch das IAB evaluiert. Im Fokus stehen dabei Zugänge und Leistungen, der Eingliederungs- und Beratungsprozess sowie Arbeitsmarktübergänge und die arbeitsmarktpolitische Förderung. Neben einer allgemeinen Darstellung des Evaluationsprogramms dokumentiert der Forschungsbericht die inhaltliche Ausrichtung und methodische Umsetzung der rund zwanzig Einzelprojekte der Evaluation." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Teilhabechancengesetz: Männer in geförderter Beschäftigung arbeiten im Schnitt fünf Wochenstunden mehr als Frauen (Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“) (2023)

    Coban, Mustafa ; Friedrich, Martin;

    Zitatform

    Coban, Mustafa & Martin Friedrich (2023): Teilhabechancengesetz: Männer in geförderter Beschäftigung arbeiten im Schnitt fünf Wochenstunden mehr als Frauen (Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“). In: IAB-Forum H. 04.07.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230704.01

    Abstract

    "Männer, die über das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ gefördert werden, haben deutlich höhere wöchentliche Arbeitszeiten als geförderte Frauen – und erzielen entsprechend höhere Monatsverdienste. Bei den Stundenlöhnen hingegen gibt es allenfalls marginale Unterschiede." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Coban, Mustafa ; Friedrich, Martin;
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  • Literaturhinweis

    Arbeits- und Beschäftigungsqualität geförderter Beschäftigung im Geschlechtervergleich (2023)

    Coban, Mustafa ;

    Zitatform

    Coban, Mustafa (2023): Arbeits- und Beschäftigungsqualität geförderter Beschäftigung im Geschlechtervergleich. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9-10, S. 747-768., 2023-05-31. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.747

    Abstract

    "Ein übliches Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik für schwer vermittelbare Arbeitssuchende sind lohngeförderte Beschäftigungen. Sie zielen auf eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Geförderten und eine langfristige Reintegration in das Erwerbsleben ab. Die erfahrene Arbeits- und Beschäftigungsqualität der Geförderten ist bestimmend für die Stabilität der Erwerbstätigkeit. In den neuen Förderinstrumenten „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) entfalten die Geförderten eine hohe Arbeits- und Beschäftigungsqualität. Geschlechtsspezifische Unterschiede treten punktuell, aber dafür stärker auf. Frauen sind häufiger in Teilzeit und Männer eher in Vollzeit beschäftigt. Lediglich 15 bis 30 Prozent der Arbeitszeitlücke kann durch Strukturunterschiede erklärt werden. Darüber hinaus berichten Frauen eine schlechtere Vereinbarkeit von Arbeit und Familie. Die geschlechtsspezifische Lücke in den Vereinbarkeitskonflikten wird jedoch durch die Strukturunterschiede gedämpft." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Duncker & Humblot)

    Beteiligte aus dem IAB

    Coban, Mustafa ;
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  • Literaturhinweis

    Eine Mehrheit in der Bevölkerung befürwortet Sanktionen mit Augenmaß (2023)

    Collischon, Matthias ; Stegmaier, Jens ; Wolf, Markus; Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Collischon, Matthias, Jens Stegmaier, Markus Wolf & Joachim Wolff (2023): Eine Mehrheit in der Bevölkerung befürwortet Sanktionen mit Augenmaß. In: IAB-Forum H. 20.12.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20231220.01

    Abstract

    "Sanktionen in der Grundsicherung, also die vorübergehende Absenkung der finanziellen Leistungen für Grundsicherungsbeziehende, sind ein kontrovers diskutiertes Instrument. Die Befunde einer IAB-Befragung zeigen, dass auf der einen Seite Sanktionen eine relativ breite gesellschaftliche Akzeptanz genießen. Auf der anderen Seite sollte das Existenzminimum nach fast einhelliger Auffassung der Befragten unangetastet bleiben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Herausforderungen bei der Integration in den Arbeitsmarkt (2023)

    Czernohorsky-Grüneberg, Claudia;

    Zitatform

    Czernohorsky-Grüneberg, Claudia (2023): Herausforderungen bei der Integration in den Arbeitsmarkt. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 2, S. 153-169. DOI:10.3790/sfo.72.2.153

    Abstract

    "Das Jobcenter Frankfurt am Main betreut Bezieher:innen von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II, welche zum Teil erwerbstätig, also arm trotz Arbeit sind. Bei der nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt bestehen insbesondere bei bestimmten Personengruppen wie Langzeitarbeitslosen, Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Wohnsitzlosen, Suchtmittelgebrauchenden und (Allein-)Erziehenden besondere Herausforderungen, denen das Jobcenter mit gezielten Programmen begegnet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket 2020: Teilhabequoten im Fokus. Expertise (2023)

    Dehmer, Mara; Aust, Andreas; Rock, Joachim; Schabram, Greta;

    Zitatform

    Dehmer, Mara, Andreas Aust, Joachim Rock & Greta Schabram (2023): Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket 2020. Teilhabequoten im Fokus. Expertise. Berlin, 32 S.

    Abstract

    "Im Mittelpunkt der vorliegenden Expertise stehen die Teilhabeleistungen nach § 28 Abs. 7 SGB II. Die Untersuchung zeigt, dass die Inanspruchnahmemöglichkeiten dieser Leistung durch Kinder und Jugendliche zwischen 6 und unter 15 Jahren im Bürgergeldbezug erheblich differieren. Während in manchen Kreisen und kreisfreien Städten fast jedes Kind die Leistungen unmittelbar in Anspruch nehmen kann, ist dies in anderen an deutlich erhöhte Bedingungen geknüpft. Die Untersuchung beschränkt sich nicht darauf, die vorliegenden Daten zu referieren, sondern will auch Empfehlungen geben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Sozialstaatliche Responsivität (2023)

    Diermeier, Matthias; Niehues, Judith;

    Zitatform

    Diermeier, Matthias & Judith Niehues (2023): Sozialstaatliche Responsivität. (IW-Kurzberichte / Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 2023,51), Köln, 3 S.

    Abstract

    "Mit der Einführung des Bürgergeldes wurde der monatliche Regelsatz von 449 auf 502 Euro erhöht. Mit 46,3 Prozent wird die Erhöhung von einem großen Teil der Deutschen als zu gering bewertet (von 16,9 Prozent als zu hoch). Eine experimentelle Befragung zeigt nun, wie sensibel diese Einschätzungen auf Informationen reagieren, dass auch Krankenkassenbeiträge und bis zu einer Höchstmiete Wohnkosten übernommen werden. So sinkt der Anteil, der den Regelsatz als zu gering bewertet, auf bis zu 33,7 Prozent (26,5 Prozent zu hoch). Wohingegen sich Parteianhängerschaften von Grünen bis zu Liberalen responsiv zeigen, reagiert die AfD-Anhängerschaft nicht auf die Einordnungen.Im Haushalt der Europäischen Union (EU) wird das Geld knapp, so die Feststellung der Europäischen Kommission anlässlich der Halbzeitrevision des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2021 bis 2027. Zur Erinnerung: Im Dezember 2020 hatten sich die Mitgliedstaaten nach langwierigen und schwierigen Verhandlungen auf die Höhe der Ausgaben für die nächsten sieben Jahre sowie eine grobe Aufteilung der Ausgabenstruktur geeinigt. Insgesamt waren Ausgaben in Höhe von rund 1,2 Billionen Euro geplant; hinzu kamen noch einmal knapp 807 Milliarden Euro für Ausgaben im Rahmen des Programms Next-Generation EU (NGEU) - beide Angaben in laufenden Preisen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zu viel oder zu wenig Reform? Die öffentliche Verhandlung des Bürgergeldes (2023)

    Diermeier, Matthias; Schäfer, Holger; Engler, Jan Felix;

    Zitatform

    Diermeier, Matthias, Jan Felix Engler & Holger Schäfer (2023): Zu viel oder zu wenig Reform? Die öffentliche Verhandlung des Bürgergeldes. In: IW-Trends, Jg. 50, H. 1, S. 101-124. DOI:10.2373/1864-810X.23-01-06

    Abstract

    "Das Bürgergeld sollte die Grundsicherung für Arbeitsuchende auf eine neue Grundlage stellen und das politische Versprechen erfüllen, Hartz IV zu „überwinden“. Der Reformansatz rief indes diverse Konfliktlinien innerhalb Gesellschaft, Regierung und sogar einzelner Parteianhängerschaften hervor: die Höhe der Regelsätze, die Ausgestaltung der Sanktionen, die Höhe des anrechnungsfreien Vermögens sowie die Angemessenheit von Unterkunftskosten. Der politische Kompromiss am Ende des Vorhabens ließ wenig vom eigentlichen Reformversprechen übrig. Anhand der IW-Personenbefragung kann sowohl die Enttäuschung über die mangelnde Tragweite der Reform innerhalb von Grünen- und SPD-Anhängerschaft als auch die Unzufriedenheit über die ausgehandelten Lockerungen unter den FDP-Unterstützern nachvollzogen werden. In zentralen Fragen werden die Liberalen nur von den AfD-Anhängern in ihrer Zu-viel-Reform-Kritik übertroffen. Lediglich in der Grünen- und SPD-Anhängerschaft ließen sich Mehrheiten für das Bürgergeld organisieren. Insgesamt bleibt die Reformzustimmung mit rund einem Drittel Befürwortern äußerst überschaubar. Eine Analyse von Beiträgen auf dem Kurznachrichtendienst Twitter zeichnet die aufgeregte Bürgergeld-Kritik zudem im digitalen Raum nach. Am intensivsten diskutiert wurde, inwiefern sich die Erhöhung der Regelsätze negativ auf die Arbeitsanreize auswirkt. Während die FDP-Politiker sehr zurückhaltend agierten, zeigten sich die wohlfahrtschauvinistischen Tweets aus den Reihen der AfD als besonders resonanzstark – auch wenn die Partei in der Breite keine Diskussion über Migration lostreten konnte." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Problembewältigung oder Erwerbsarbeit first?: Wünsche von Bürgergeldbezieher:innen mit Suchtverhalten an Unterstützungsangebote – empirische Einblicke (2023)

    Enggruber, Ruth; Lauber, Dominique M. ;

    Zitatform

    Enggruber, Ruth & Dominique M. Lauber (2023): Problembewältigung oder Erwerbsarbeit first? Wünsche von Bürgergeldbezieher:innen mit Suchtverhalten an Unterstützungsangebote – empirische Einblicke. In: Soziale Passagen, Jg. 15, H. 2, S. 399-415. DOI:10.1007/s12592-023-00474-4

    Abstract

    "Zusammenfassung Menschen mit Suchtverhalten, die Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch II beziehen, zu ihren Wünschen an für sie hilfreiche Unterstützungsangebote zu befragen und aus ihren Schilderungen herauszuarbeiten, welche Bedeutung für sie Erwerbarbeit hat, fordert die Forschenden zu kritischen Selbstvergewisserungen heraus. Denn die qualitative Studie, die im Rahmen eines Modellprojekts, gefördert vom Bundesarbeitsministerium, durchgeführt wurde, berührt vier kritische Fachdebatten in der Sozialen Arbeit. Neben der (1) sozialpolitischen Aktivierungsprogrammatik sind hier v. a. die (2) Bezeichnung von Menschen mit Suchtverhalten sowie (3) methodologische Einwände gegen subjektorientierte Forschungsperspektiven und (4) Case Management bedeutsam. Nach der Positionierung in diesen Fachdebatten werden empirische Einblicke dazu gewährt, dass die Frage „Problembewältigung oder Erwerbsarbeit first?“ differenziert beantwortet wird. Ferner äußern die Bürgergeldbezieher:innen mit Suchtverhalten diverse Wünsche an die Unterstützung im Jobcenter und andere Hilfsangebote. Vor allem wünschen sie sich vom Jobcenter, dass es dort nicht nur um die Vermittlung in Erwerbsarbeit gehen sollte, sondern weitere und damit hybride Zielsetzungen verfolgt werden sollten." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Springer-Verlag)

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  • Literaturhinweis

    Umsetzung des § 16i SGB II Teilhabechancengesetz durch die Jobcenter: Zwischen Sozialem Arbeitsmarkt und Integrationsinstrument (2023)

    Englert, Kathrin; Kupka, Peter; Gottwald, Markus; Globisch, Claudia;

    Zitatform

    Englert, Kathrin, Claudia Globisch, Markus Gottwald & Peter Kupka (2023): Umsetzung des § 16i SGB II Teilhabechancengesetz durch die Jobcenter: Zwischen Sozialem Arbeitsmarkt und Integrationsinstrument. (IAB-Kurzbericht 10/2023), Nürnberg, 8 S. DOI:10.48720/IAB.KB.2310

    Abstract

    "Seit der Einführung des Teilhabechancengesetzes steht den Jobcentern mit § 16i SGB II eine Förderung zur Verfügung, die der Kernidee eines Sozialen Arbeitsmarkts nahekommt. Die Jobcenter begrüßen das neue Instrument, in seiner Deutung und Umsetzung zeigen sich jedoch erhebliche Unterschiede. Die Zielsetzung der jeweiligen Jobcenter wird von der Arbeitsmarktlage sowie der internen und externen Steuerung beeinflusst. Ihr Grundverständnis des Instruments beeinflusst auch wesentliche Aspekte der Umsetzung: Die Auswahl der Geförderten, die Akquise der Arbeitgebenden sowie das Coaching. Insgesamt ist „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ in der Umsetzung je nach Ausrichtung des Jobcenters nicht hauptsächlich an den Prinzipien eines Sozialen Arbeitsmarkts ausgerichtet: In Jobcentern der Variante Arbeitsmarktintegration wird die Förderung - anders als bei Jobcentern der Variante Sozialer Arbeitsmarkt - primär als Integrationsinstrument genutzt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Kupka, Peter; Globisch, Claudia;

    Weiterführende Informationen

    Kontextfaktoren der Umsetzungsvarianten
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  • Literaturhinweis

    Teilhabechancengesetz: Warum die Zuweisungspraxis in den Jobcentern Frauen benachteiligt (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt") (2023)

    Englert, Kathrin; Globisch, Claudia; Kupka, Peter;

    Zitatform

    Englert, Kathrin, Claudia Globisch & Peter Kupka (2023): Teilhabechancengesetz: Warum die Zuweisungspraxis in den Jobcentern Frauen benachteiligt (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 26.09.2023. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230926.01

    Abstract

    "Der Lohnkostenzuschuss „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ beinhaltet eine deutlich höhere und längere finanzielle Förderung von Betrieben, die Langzeitarbeitslose einstellen, als der Eingliederungszuschuss. In den Jobcentern wird beiden Förderinstrumenten nicht selten attestiert, dass sie gleichermaßen geeignet sind, arbeitsmarktferne Personen in reguläre Beschäftigung zu bringen. Dies stimmt jedoch nur bedingt, wie eine aktuelle IAB-Studie zeigt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Globisch, Claudia; Kupka, Peter;
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  • Literaturhinweis

    Jobcenter-Angebote für erziehende Leistungsberechtigte im Kontext von § 10 SGB II: Eine Bestandsaufnahme (2023)

    Falkenhain, Mariella ; Wagner, Ellen; Dobrovolski, Emilie; Hirseland, Andreas;

    Zitatform

    Falkenhain, Mariella, Andreas Hirseland, Emilie Dobrovolski & Ellen Wagner (2023): Jobcenter-Angebote für erziehende Leistungsberechtigte im Kontext von § 10 SGB II: Eine Bestandsaufnahme. (IAB-Forschungsbericht 22/2023), Nürnberg, 44 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2322

    Abstract

    "Grundsicherungsbeziehende sind verpflichtet, regelmäßigen Einladungen zu Beratungs- und Vermittlungsgesprächen im Jobcenter nachzukommen, Suchaktivitäten nachzuweisen, Vermittlungsvorschlägen zu folgen oder an Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit oder zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt teilzunehmen. Für Leistungsbeziehende ist die Aufnahme einer Beschäftigung oder Teilnahme an einer Fördermaßnahme jedoch laut Gesetz dann nicht zumutbar, wenn dies die Erziehung des Kindes gefährden würde (§ 10 Absatz 1 Nummer 3 SGB II). Auf die Unzumutbarkeit berufen sich meistens Mütter mit einem oder mehreren Kindern unter drei Jahren. Die Jobcenter sind dazu angehalten, auch Leistungsbeziehende zu beraten und zu unterstützen, die sich auf die Unzumutbarkeit berufen. Aufgrund der begrenzten Mitwirkungspflichten kann eine Inanspruchnahme zumeist nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Auf Grundlage einer teilstandardisierten Online-Befragung unter allen Jobcentern, die in Form „gemeinsamer Einrichtungen“ organisiert sind, geht dieser Forschungsbericht der Frage nach, ob und wie Jobcenter auf spezielle (Förder)bedarfe von Eltern kleiner Kinder eingehen, mit welchen Angeboten sie das tun und welche Erfahrungen sie in ihrer täglichen Arbeit mit der Zielgruppe machen. Die Umfrage zeigt, dass 57 Prozent der befragten Jobcenter spezielle Angebote für Erziehende mit Kind(ern) unter drei Jahren haben. Dabei werden zielgruppenspezifische Angebote am häufigsten von Jobcentern im städtischen Raum berichtet. Etwas seltener als im städtischen Raum sind derartige Angebote bei Jobcentern in ländlichen Regionen, in denen wenige weibliche Leistungsbeziehende mit Kleinkind wohnen, sowie in Metropolregionen, wo diese Zielgruppe überproportional groß ist. Meist handelt es sich bei den entsprechenden Angeboten um individuelle Beratungsangebote, deutlich seltener um Maßnahmen mit direktem Arbeitsmarktbezug. Positive Erfahrungen machen Jobcenter vor allem mit solchen Angeboten, die auf eine Stabilisierung der Lebenslagen von Erziehenden abzielen. Die befragten Jobcenter benennen zahlreiche strukturell limitierende Faktoren wie fehlende Möglichkeiten der veranstaltungsbegleitenden Kinderbetreuung oder begrenzte Mobilität im ländlichen Raum. Diese Faktoren erschweren die kontinuierliche Durchführung zielgruppenspezifischer Angebote und können dazu führen, dass viele Betroffene nicht erreicht werden bzw. nicht teilnehmen können. Die sich aus der Rechtslage ergebenden eingeschränkten Verpflichtungsmöglichkeiten werden von den Jobcentern unterschiedlich bewertet. Einige Jobcenter sehen in ihnen ein Hemmnis für die Mitwirkung von Eltern; andere betrachten die Rechtslage als Chance, neue Wege zu gehen und strukturelle (Zugangs)Barrieren mit innovativen Konzepten zu überwinden. Letztere beurteilen ihre Arbeit mit der Zielgruppe am positivsten. Für diesen Forschungsbericht wurde die konzeptionelle Vielfalt der vorhandenen Angebote für Eltern von unter dreijährigen Kindern – von Kontakt- und Beratungsangeboten bis hin zu Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung – anhand eines Stufenmodells geordnet. Angebotsportfolios, die mehrere Stufen umfassen, werden von knapp 25 Prozent der befragten Jobcenter berichtet. Dort wo vorhanden, werden diese prozessorientierten Förderstrategien positiv beurteilt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Intergenerational Transmission of Welfare Benefit Receipt: Evidence from Germany (2023)

    Feichtmayer, Jennifer; Riphahn, Regina T.;

    Zitatform

    Feichtmayer, Jennifer & Regina T. Riphahn (2023): Intergenerational Transmission of Welfare Benefit Receipt: Evidence from Germany. (CESifo working paper 10835), München, 58 S.

    Abstract

    "We study the intergenerational transmission of welfare benefit receipt in Germany. We first describe the correlation between welfare receipt experienced in the parental household and subsequent own welfare receipt of young adults. In a second step, we investigate whether the observed correlations reflect causal effects of past welfare experience. We use family fixed effects estimations and Gottschalk's (1996) approach and take advantage of the long-running German Socio-Economic Panel Survey to contribute to a sparse literature. We find strong positive correlations between parental and own welfare receipt. These patterns do, however, not persist after controlling for unobserved heterogeneities. Therefore, our results suggest that the strong intergenerational correlation of welfare benefit receipt is determined by family background rather than by the experience of parental welfare benefit receipt." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Kinder- und Jugendarmut in Deutschland (2023)

    Funcke, Antje; Menne, Sarah;

    Zitatform

    Funcke, Antje & Sarah Menne (2023): Kinder- und Jugendarmut in Deutschland. (Factsheet / Bertelsmann Stiftung), Gütersloh, 31 S.

    Abstract

    "In Deutschland sind im Jahr 2021 2,88 Millionen Kinder unter 18 Jahren sowie 1,55 Millionen junge Erwachsene (18 bis unter 25 Jahre) armutsgefährdet (im Jahr 2021). Das heißt: Mehr als jedes fünfte Kind ist von Armut bedroht. Betroffen sind vor allem Kinder in Alleinerziehenden- und Mehrkindfamilien. Bei den jungen Erwachsenen unter 25 Jahren ist jede:r Vierte armutsgefährdet – sie haben damit das höchste Armutsrisiko aller Altersgruppen in Deutschland. Viele dieser jungen Menschen benötigen SGB II-Leistungen, um über die Runden zu kommen. Das Factsheet liefert Daten zur Armutsgefährdung und zum SGB II-Bezug von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf Bundes-, Bundesländer- und soweit möglich auch auf regionaler Ebene. Anhand aktueller Forschungsbefunde zeigt es, dass ein Aufwachsen in Armut junge Menschen begrenzt, beschämt und ihr Leben heute, aber auch in der Zukunft maßgeblich prägt und bestimmt. Denn Armut führt dazu, dass sie in nahezu allen Lebensbereichen – wie Bildung, Gesundheit und gesellschaftliche Teilhabe – Benachteiligungen erleben. Kinder- und Jugendarmut ist seit Jahren ein ungelöstes strukturelles Problem in Deutschland. Die aktuellen Krisen und die damit einhergehenden Preissteigerungen verschärfen die Situation weiter. Die Vermeidung von Kinder- und Jugendarmut muss daher jetzt politisch Priorität haben. Die von der Koalition anvisierte Einführung einer Kindergrundsicherung ist daher ein richtiger und wichtiger Schritt. Sie muss aber auch so gestaltet sein, dass sie Armut wirksam vermeidet und an den tatsächlichen Bedarfen von Kindern und Jugendlichen orientiert ist. Daneben benötigen junge Menschen eine grundlegende BAföG-Reform sowie eine Ausbildungsgarantie, die insbesondere auch armutsbetroffenen jungen Menschen Zugang zu einer vollqualifizierenden Berufsausbildung eröffnet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose: Eine Zwischenbilanz nach vier Jahren Teilhabechancengesetz (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt") (2023)

    Globisch, Claudia; Ramos Lobato, Philipp;

    Zitatform

    Globisch, Claudia & Philipp Ramos Lobato (2023): Geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose: Eine Zwischenbilanz nach vier Jahren Teilhabechancengesetz (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 15.05.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230515.01

    Abstract

    "Vier Jahre nach Einführung des Teilhabechancengesetzes hat das IAB seine bisherigen Evaluationsergebnisse auf einer gemeinsam mit der Evangelischen Akademie Loccum organisierten Tagung vorgestellt und mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Verwaltung diskutiert. Trotz unterschiedlicher Einschätzungen im Detail, waren sich die anwesenden Expertinnen und Experten einig: Die Einführung von „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ war eine überfällige Erweiterung des Förderangebots der Grundsicherung für Arbeitsuchende." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Was die Bürgergeldreform für junge Erwachsene bedeutet (2023)

    Grühn, Corinna;

    Zitatform

    Grühn, Corinna (2023): Was die Bürgergeldreform für junge Erwachsene bedeutet. In: Soziale Sicherheit, Jg. 72, H. 8-9, S. 309-314.

    Abstract

    "Das SGB II hat mit seiner Einführung zum 1. Januar 2005 die Systematik der Transferleistungen neu geordnet. Diverse Regelungen im SGB II betreffen beziehungsweise betrafen Menschen unter 25 Jahren (U25) im Leistungsbezug auf besondere Art und Weise. Die Gesetzesänderungen des SGB II durch das Bürgergeld-Gesetz zum 1. Januar 2023 beziehungsweise 1. Juli 2023 sollten zu einer grundlegenden Weiterentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende führen, um die soziale Sicherung in Deutschland zukunftsfest aufzustellen. Die U25 sind bei der Einführung des SGB II 2005 aufgrund einer hohen Jugenderwerbslosigkeit in diversen Regelungen besonders in den Blick genommen worden – und dies nicht unbedingt zu ihrem Vorteil. Nachfolgend soll daher untersucht werden, ob und wie der Gesetzgeber durch die Bürgergeldreform die U25 im Rechtskreis SGB II besonders behandelt und ob es weitergehender Unternehmungen bedarf, um diesen Personenkreis in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu integrieren." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Gemischte Bilanz: Wie Eingliederungszuschüsse und Arbeitsgelegenheiten die Arbeitsmarktintegration und die soziale Teilhabe von Geflüchteten beeinflussen (Serie "Evaluation von Instrumenten der aktiven Arbeitsmarktpolitik") (2023)

    Haas, Anette; Wapler, Rüdiger; Teichert, Christian ; Wolf, Katja; Rossen, Anja ;

    Zitatform

    Haas, Anette, Anja Rossen, Christian Teichert, Rüdiger Wapler & Katja Wolf (2023): Gemischte Bilanz: Wie Eingliederungszuschüsse und Arbeitsgelegenheiten die Arbeitsmarktintegration und die soziale Teilhabe von Geflüchteten beeinflussen (Serie "Evaluation von Instrumenten der aktiven Arbeitsmarktpolitik"). In: IAB-Forum H. 02.02.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230202.01

    Abstract

    "Arbeitsmarktpolitische Instrumente kommen auch bei der Integration von Geflüchteten zum Einsatz. Das IAB hat ihre Wirkung für eine Gruppe von Geflüchteten untersucht, die zwischen August 2017 und September 2018 über Eingliederungszuschüsse und Arbeitsgelegenheiten gefördert wurden. Erstere sollen vor allem die Beschäftigungschancen der Geförderten auf dem ersten Arbeitsmarkt steigern. Letztere zielen primär darauf ab, deren soziale Teilhabe zu verbessern. Die beabsichtigte Wirkung wird beim Eingliederungszuschuss deutlich besser erreicht als bei den Arbeitsgelegenheiten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    A Relational Approach to Understanding Welfare Recipients' Transitions from Long-Term Unemployment to Employment and the Role of Case Work (2023)

    Hirseland, Andreas; Kerschbaumer, Lukas ;

    Zitatform

    Hirseland, Andreas & Lukas Kerschbaumer (2023): A Relational Approach to Understanding Welfare Recipients' Transitions from Long-Term Unemployment to Employment and the Role of Case Work. In: Social work & society, Jg. 21, H. 1, S. 1-18., 2023-09-21.

    Abstract

    "In Germany, the great majority of long-term unemployed face difficulties in (re-)entering the labour market due to a variety of barriers, including insufficient educational and/or vocational qualifications, poor health, migration background, language deficits, being over 50 years old, and family care responsibilities. However, the work-first approach of German employment services has difficulties in overcoming the multitude of these barriers. In contrast to many quantitative analyses on the topic, our qualitative study adopts a relational-theoretical approach. This approach combines synchronicity and diachronicity perspectives to analyse the conditions that enable transitions into sustainable and sufficient employment, despite the aforementioned adversities. Based on 33 cases of long-term unemployed we used biographical interviews and a modified qualitative network analysis to identify factors that hinder or facilitate such unlikely transitions into the primary labour market. Our findings suggest that a "life-first approach" referring to the lifeworld of individuals can increase the likelihood of these transitions and retention in employment. Therefore, our findings imply that casework focused on lifeworld and biography holds the greatest potential for providing institutional support to these individuals." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Mitgenommen statt ausgeschlossen! Worum es bei der Teilhabe am Arbeitsmarkt im Wesentlichen geht (2023)

    Hofmann, Tina;

    Zitatform

    Hofmann, Tina (2023): Mitgenommen statt ausgeschlossen! Worum es bei der Teilhabe am Arbeitsmarkt im Wesentlichen geht. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9–10, S. 780-783. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.780

    Abstract

    "Trotz des massiven Arbeits- und Fachkräftebedarfs bleiben die Bedingungen am Arbeitsmarkt für langzeiterwerbslose Menschen äußerst schwierig. Die Unternehmen reagieren teils eher mit Schließungen, dem Abbau von Dienstleistungen und der Verdichtung von Arbeitsanforderungen und -prozessen, als sich für leistungsschwächere Mitarbeiter:innengruppen zu öffnen. Der Grundgedanke der Förderung zur Teilhabe am Arbeitsmarkt – es nicht beim Ausschluss Hunderttausender Menschen vom Erwerbsleben und damit einem wesentlichen Bereich gesellschaftlicher Teilhabe zu belassen – ist aktueller denn je. Unter diesen Bedingungen ist es gerade die soziale Teilhabe, die als Richtschnur für eine Stärkung und Weiterentwicklung dieses wichtigen Instrumentes gelten sollte." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Panel Lebensqualität und Teilhabe - Feld- und Methodenbericht der Welle 2 (2023)

    Hülle, Sebastian ; Zabel, Cordula ; Gricevic, Zbignev; Wolff, Joachim; Kasrin, Zein ; Zins, Stefan; Wenzig, Claudia; Bömmel, Nadja ; Coban, Mustafa ; Kleinemeier, Rita; Friedrich, Martin; Meß, Andreas; Fössing, Emma; Schiele, Maximilian ; Wagemann, Ute; Trappmann, Mark ;

    Zitatform

    Hülle, Sebastian, Nadja Bömmel, Mustafa Coban, Emma Fössing, Martin Friedrich, Zbignev Gricevic, Zein Kasrin, Rita Kleinemeier, Andreas Meß, Maximilian Schiele, Mark Trappmann, Ute Wagemann, Claudia Wenzig, Joachim Wolff, Cordula Zabel & Stefan Zins (2023): Panel Lebensqualität und Teilhabe - Feld- und Methodenbericht der Welle 2. (IAB-Forschungsbericht 20/2023), Nürnberg, 97 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2320

    Abstract

    "Der Feld- und Methodenbericht der Welle 2 der Panelerhebung „Lebensqualität und Teilhabe“ beschreibt Studiendesign, Erhebungsinstrumente, Felddurchführung, Feldergebnisse und Datenaufbereitung der Welle 2. Die Panelbefragung wird im Rahmen der Evaluation des Teilhabechancengesetzes, die beim IAB angesiedelt ist, durchgeführt. Zentrales Ziel des Teilhabechancengesetzes ist es, Beschäftigungsfähigkeit und Teilhabe von arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen zu verbessern, die seit langem Leistungen nach dem SGB II erhalten und deren Chancen auf eine Integration in Erwerbsarbeit als sehr gering eingeschätzt werden (Deutscher Bundestag 2019). Das Teilhabechancengesetz umfasst zwei Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik: „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) sowie „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II). Beide Instrumente bestehen im Kern aus Lohnkostenzuschüssen an die Arbeitgeber und einer ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung (Coaching). Auf Basis der Paneldaten wird untersucht, wie sich eine Förderung durch die beiden Maßnahmen nach § 16e sowie § 16i SGB II auf die Beschäftigungsfähigkeit und soziale Teilhabe der Geförderten auswirkt. Dem Erhebungsdesign liegen maßnahmenspezifische Stichprobenziehungen zugrunde, aus denen sich ein Dual-Frame-Ansatz mit zwei eigenständigen Erhebungen ergibt – dem 16e-Panel und dem 16i-Panel. Telefonisch befragt (CATI) werden im Sinne eines Treatment-Kontrollgruppen-Ansatzes sowohl Geförderte nach § 16e und § 16i SGB II (jeweilige Treatmentgruppe) als auch nicht-geförderte erwerbsfähige Leistungsberechtigte (jeweilige Kontrollgruppe). Das Studiendesign sieht drei (16e-Panel) bzw. vier (16i-Panel) Erhebungswellen vor, um kurzfristige, mittelfristige und langfristige Wirkungen der Förderteilnahme untersuchen zu können. Hierbei ist zu beachten, dass alle Befragungszeitpunkte jeweils nach Beginn der individuellen Förderung liegen. Die Inhalte des Personenfragebogens umfassen vor allem die individuelle soziale Teilhabe und die Beschäftigungsfähigkeit als zentrale Zieldimensionen der Evaluation sowie Merkmale der Ausgestaltung der Förderung einschließlich des Coachings. Der Fokus von Welle 1 lag auf der Messung der sozialen Teilhabe mit ihren unterschiedlichen Dimensionen (vgl. Hülle et al. 2022). Mit der Welle 2 wurde zusätzlich eine differenziertere Messung der Beschäftigungsfähigkeit durch die Erhebung weiterer Dimensionen zu den Themenfeldern „Kompetenzen“ und „Arbeitsuche“ implementiert. Zudem wurde ein neues Fragemodul zur Weiterbildung entwickelt und das Fragemodul zum Coaching um Fragen zu den Gründen für die Nicht-Teilnahme am bzw. für die Beendigung des Coachings erweitert. Die Umfragedaten können, wenn das Einverständnis der Befragten hierzu eingeholt wurde (d.h. bei vorliegender Zuspielbereitschaft) mit administrativen Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit verknüpft werden. Damit erhöht sich das Analysepotenzial des Panels „Lebensqualität und Teilhabe“ zusätzlich. Für die Feldsteuerung der Welle 2 wurde vom IAB ein komplexer Tranchierungsplan entwickelt, um mehrere relevante Zielgrößen bei der Feldsteuerung bestmöglich berücksichtigen zu können. Zu diesen Zielgrößen zählen u.a.: (1) die Sicherstellung eines zeitlichen Mindestabstands zwischen den Erhebungswellen (2) die Maximierung der Fallzahl der innerhalb des 16e-Panels befragten Treatmentfälle vor dem individuellem Maßnahmeende (3) die Minimierung des zeitlichen Abstandes zwischen dem Befragungszeitpunkt eines Treatmentfalles und den Befragungszeitpunkten der jeweils zugehörigen Kontrollfälle. Bei der Erhebung der Welle 2 wurden 12.262 telefonische Interviews zwischen März 2021 und März 2022 durch das Erhebungsinstitut SOKO geführt, was 103 Prozent der ursprünglich anvisierten Fälle entspricht. Die durchschnittliche Rücklaufquote beträgt 75 Prozent, wobei Kontrollfälle eine höhere Rücklaufquote aufweisen (76,5 %) als die Treatmentfälle (71, 2 %). Um ein Interview zu realisieren, waren durchschnittlich etwa fünf telefonische Kontaktversuche nötig. Die Interviewdauer beträgt im Durchschnitt knapp 30 Minuten, wobei es aufgrund des modularen Aufbaus des Fragebogens deutliche Unterschiede zwischen den Befragtengruppen gibt. Die Interviewzeit ist für Geförderte, die zum Interviewzeitpunkt noch an der Förderung teilnahmen am längsten und beträgt durchschnittlich rund 37 Minuten. Die geringste Interviewdauer hat die Gruppe der erwerbslosen Kontrollfälle mit durchschnittlich etwa 27 Minuten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Institutionelle Hürden bei der Inanspruchnahme des Kinderzuschlags: Begleitforschung zum Projekt „KiZ+“ (2023)

    Jackwerth-Rice, Deborah;

    Zitatform

    Jackwerth-Rice, Deborah (2023): Institutionelle Hürden bei der Inanspruchnahme des Kinderzuschlags. Begleitforschung zum Projekt „KiZ+“. (Working paper / HdBA, Fachgruppe Soziologie und Arbeitsmarktpolitik 3), Mannheim ; Schwerin, 19 S.

    Abstract

    "Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine familienbezogene Leistung, die zusammen mit dem Wohngeld bezogen werden kann, um ein geringes Haushaltseinkommen über das Grundsicherungsniveau zu heben und damit eine Hilfebedürftigkeit nach § 9 SGB II zu vermeiden. Hierzu wird neben einer finanziellen Zuwendung auch eine KiTa-Gebührenbefreiung und ein Zugang zu Leistungen für Bildung und Teilhabe gewährt. Allerdings wissen Familien mit geringem Einkommen oft nicht von ihrem KiZ-Anspruch oder sind mit der Antragstellung überfordert. Dies hat nicht nur individuelle Ursachen, sondern wird auch durch ein komplexes Leistungssystem begünstigt, das für Familien ‚undurchdringlich‘ sein kann. Dieses Arbeitspapier geht näher auf institutionelle Hürden bei der Inanspruchnahme des Kinderzuschlags ein. Dabei wird insbesondere auf die Antragstellung, Wechselwirkungen mit anderen Sozialleistungen, erschwerte Zugangsbedingungen nach Beendigung eines Bürgergeldbezugs und den Mangel an Anlaufstellen für eine rechtskreisübergreifende Leistungsberatung eingegangen. Das Arbeitspapier basiert auf den Ergebnissen einer Begleitforschung zum Projekt „KiZ+“ (2020-2022) der PHOENIX Beschäftigung und Bildung e.G. in Zusammenarbeit mit der Familienkasse Baden-Württemberg Ost und West" (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Sind Menschen in der Grundsicherung arm?: Eine Analyse ihrer sozialen (Selbst-)Verortung (2023)

    Jacobs, Herbert;

    Zitatform

    Jacobs, Herbert (2023): Sind Menschen in der Grundsicherung arm? Eine Analyse ihrer sozialen (Selbst-)Verortung. (Soziale Arbeit kontrovers 29), Freiburg: Lambertus, 64 S.

    Abstract

    "Durch die aktuellen Preissteigerungen wird Armut wieder zum Thema, insbesondere im Hinblick auf Mindestsicherungsleistungen nach SGB II und XII. Aber nicht nur finanzielle Aspekte spielen eine Rolle, sondern auch die soziale Position der Menschen im Grundsicherungsbezug. Auf Grundlage einer qualitativen Befragung entwickelt Herbert Jacobs eine Typologie ihrer Strategien, den Bezug von Mindestsicherungsleistungen biografisch zu verarbeiten und sich gesellschaftlich zu verorten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Der Soziale Arbeitsmarkt als Vorbild für nachhaltige Politikgestaltung (2023)

    Kaiser, Yvonne; Czernomoriez, Janna;

    Zitatform

    Kaiser, Yvonne & Janna Czernomoriez (2023): Der Soziale Arbeitsmarkt als Vorbild für nachhaltige Politikgestaltung. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9–10, S. 783-785. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.783

    Abstract

    "Auch Befragungen des Instituts für Arbeitsmarkt­ und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit ergaben, dass das Coaching sowohl aus Sicht der Geförderten als auch der Coaches sowie der Arbeitgeber als hilfreich wahrgenommen wird. Von dieser Erkenntnis sollen zukünftig noch mehr Menschen profitieren können. Daher wurde mit dem zum 1 . Juli 2023 in Kraft tretenden § 16k SGB II ein eigenes, neues Regelinstrument geschaffen, das unabhängig von anderen Eingliederungsleistungen – oder aber auch in Kombination – bestmögliche Unterstützung bei der Bewältigung von individuellen, sozialen oder auch sozialräumlichen Problemen bieten soll – und das nicht beschränkt auf eine unmittelbar bevorstehende Arbeitsaufnahme. Die Erfahrungen aus der Umsetzung des Sozialen Arbeitsmarkts wurden bei der Konzeptionierung des § 16k SGB II berücksichtigt. Daher ist auch diese neue Regelung kurz und prägnant verfasst. Denn die Jobcenter können am besten einschätzen, wie umfangreich ein Coaching im Einzelfall ausgestaltet sein muss. Die Einführung und die Umsetzung des Sozialen Arbeitsmarkts zeigen, wie wichtig es ist, offen für Neues zu sein. Gerade die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist von einer stetigen Weiterentwicklung geprägt, um den aktuellen Anforderungen gerecht werden zu können. Mit den Jobcentern gibt es dafür verlässliche und kompetente Partner." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Effekte der Förderungen im Rahmen des Teilhabechancengesetzes auf die soziale Teilhabe der Geförderten: Erste Befunde (2023)

    Kasrin, Zein ; Schiele, Maximilian ; Zabel, Cordula ;

    Zitatform

    Kasrin, Zein, Maximilian Schiele & Cordula Zabel (2023): Effekte der Förderungen im Rahmen des Teilhabechancengesetzes auf die soziale Teilhabe der Geförderten: Erste Befunde. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9-10, S. 709-730., 2023-05-31. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.709

    Abstract

    "Ziel der im Jahr 2019 eingeführten Arbeitsmarktprogramme Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EvL) und Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM) ist neben der Verbesserung der Beschäftigungschancen auch die Verbesserung der sozialen Teilhabe von Menschen, die bereits seit vielen Jahren arbeitslos oder auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind. Dieser Artikel präsentiert erste Ergebnisse zu Wirkungen von Programmteilnahmen auf soziale Integration, Lebenszufriedenheit, Zufriedenheit mit der Gesundheit und dem Lebensstandard als Indikatoren für soziale Teilhabe. Datenbasis ist die erste Welle des Panels „Lebensqualität und Teilhabe“, das zur Evaluation von EvL und TaAM erhoben wurde, verknüpft mit Prozessdaten. Analysemethode ist propensity score matching. Es zeigen sich für beide Programme signifikant positive Wirkungen auf alle vier Zielgrößen. Diese Wirkungen sind für TaAM, welches eine arbeitsmarktfernere Zielgruppe hat, mehrheitlich größer als für EvL, und für Männer größer als für Frauen." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Duncker & Humblot)

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  • Literaturhinweis

    Die „Coaching“-Chimäre im SGB II aus der Perspektive der Betrieblichen Sozialen Arbeit (2023)

    Klein, Martin;

    Zitatform

    Klein, Martin (2023): Die „Coaching“-Chimäre im SGB II aus der Perspektive der Betrieblichen Sozialen Arbeit. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9–10, S. 801-805. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.801

    Abstract

    "Durch das Teilhabechancengesetz ist eine sogenannte „ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung” (§ 16i SGB II) eingeführt worden, umgangssprachlich häufig als Coaching bezeichnet. Die Umgangssprache trifft häufig ins Schwarze, hier liegt sie aber völlig daneben. Die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung im SGB II ist sicher gut gemeint, aber ganz sicher schlecht umgesetzt. Diese als „Coaching“ benannte Betreuung ist eher als Chimäre, als Trugbild zu bezeichnen. Die Chimäre beginnt bereits mit dem scheinwissenschaftlichen Containerbegriff „ganzheitlich“. Ganzheitlichkeit soll die Fähigkeit einer vollständigen, allumfassenden Wahrnehmung der betreuten Person beschreiben. In der Betrieblichen Sozialen Arbeit wird diese Verheißung eher kritisch gesehen, da einerseits die Persönlichkeit eines jeden Individuums unzählige Facetten aufweist und andererseits diese mit ebenso unzähligen Kontextfaktoren interagieren. (...) Teilhabestärkung bedeutet, die Beschäftigung von SGB-II-geförderten Menschen als ganz „normale“ Beschäftigung anzulegen. So sollten sie immer dann, wenn sie in Organisationen arbeiten, in denen Betriebliche Soziale Arbeit angeboten wird, Coaching von den gleichen Fachkräften bekommen wie alle anderen Organisationsmitglieder. Eine Betreuung von Außenstehenden kann hier stigmatisierend wirken und dem Ziel der Inklusion entgegenstehen. (...) Der Ansatz einer beschäftigungsbegleitenden Unterstützung – das Coaching der Betrieblichen Sozialen Arbeit – hat sich in der Arbeitswelt bewährt und wird von sehr vielen Organisationen freiwillig den eigenen Beschäftigten und Führungskräften angeboten. Die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung wäre ein sicher noch wirkungsvolleres Instrument, wenn es keine Coaching-Chimäre wäre. In der derzeitigen gesetzlichen Umsetzung ohne angemessene Qualifikationsvoraussetzungen für die Coaches trägt dieses gut gemeinte, aber schlecht gemachte Instrument nicht zur Teilhabestärkung bei. Dies sollte schleunigst geändert werden." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die Änderungen des SGB II durch das Bürgergeld-Gesetz (2023)

    Klerks, Uwe;

    Zitatform

    Klerks, Uwe (2023): Die Änderungen des SGB II durch das Bürgergeld-Gesetz. In: ZFSH/SGB, Jg. 62, H. 9, S. 498-512.

    Abstract

    "Nach der Gesetzesbegründung ist die Einführung des Bürgergelds 'eine bedeutende sozialpolitische Reform mit dem Ziel, gesetzliche Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass Menschen im Leistungsbezug, sich stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und die Arbeitssuche konzentrieren können. Sie soll die Potenziale der Menschen und die Unterstützung für eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt stärker in den Mittelpunkt rücken.' Ziel der Reform ist es, 'mehr Respekt, mehr Chancen auf neue Perspektiven und mehr soziale Sicherheit in einer modernen Arbeitswelt zu verankern und unnötige bürokratische Belastungen abzubauen.' Das Gesetz knüpft dabei auch an die pandemiebedingten Vereinfachungen an, 'damit Bürgerinnen und Bürger weiterhin von den Verbesserungen profitieren können.' Daneben ist der Aspekt der Verwaltungsvereinfachung ein tragender Gesichtspunkt. Im Folgenden sollen die Änderungen dargestellt werden, gegliedert nach den Änderungen hinsichtlich des Anspruchs auf Leistungen dem Grunde nach (B.), Änderung hinsichtlich der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (C.), der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (D.), der Pflichten (E.) und des Verfahrens (F.)." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Editorial: Geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose: Erfahrungen, Bewertungen, Perspektiven (2023)

    Lange, Joachim; Globisch, Claudia; Ramos Lobato, Philipp;

    Zitatform

    Lange, Joachim, Claudia Globisch & Philipp Ramos Lobato (2023): Editorial: Geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose: Erfahrungen, Bewertungen, Perspektiven. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9-10, S. 671-672., 2023-06-07. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.671

    Abstract

    "Da der § 16i SGB II ursprünglich bis Ende 2024 befristet war, stand in der 20. Legislaturperiode eine politische Entscheidung über seine Zukunft an. Um diese fundiert treffen zu können, war eine wissenschaftliche Evaluation des § 16i beschlossen worden. Um deren Zwischenergebnisse vorzustellen, kritisch zu diskutieren und um die Perspektiven der gesellschaftlichen, administrativen und politischen Praxis zu ergänzen, veranstaltete die Evangelische Akademie Loccum gemeinsam mit dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im November 2022 eine Tagung, aus denen die Beiträge des vorliegenden Bandes hervorgegangen sind. Sie geben wichtige Hinweise für die Weiterentwicklung der Instrumente des Teilhabechancengesetzes, die nun im politischen Prozess ansteht, nachdem der Gesetzgeber die Entfristung der Instrumente gemeinsam mit der Bürgergeld-Reform im November 2022 beschlossen hat. Wichtige Themen sind dabei u. a. die Weiterentwicklung der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung der gefördert Beschäftigten („Coaching“), die Partizipation von Frauen an dem Instrument, die Länge und Anschlussperspektiven der geförderten Beschäftigung, die für die Abfederung gesellschaftlicher Desintegrationsfolgen relevant sind, sowie die Finanzierung des Instruments, das den Eingliederungstitel stark in Anspruch nimmt, aber zu Einsparungen beim Bürgergeld und Einnahmen für die Sozialversicherung führt." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Von "wieder Mitreden" bis "zurück auf null": Typen sozialer Teilhabe im Verlauf der Arbeitsmarktmaßnahme öffentlich geförderter Beschäftigung (2023)

    Langer, Philipp;

    Zitatform

    Langer, Philipp (2023): Von "wieder Mitreden" bis "zurück auf null": Typen sozialer Teilhabe im Verlauf der Arbeitsmarktmaßnahme öffentlich geförderter Beschäftigung. In: Momentum Quarterly, Jg. 12, H. 1, S. 22-42. DOI:10.15203/momentumquarterly.vol12.no1.p22-42

    Abstract

    "Dieser Beitrag befasst sich mit der Wirkungsweise des arbeitsmarktpolitischen Instrumentes der öffentlich geförderten Beschäftigung auf die soziale Teilhabe von langzeiterwerbslosen Personen. Arbeitsmarktpolitik in Deutschland formuliert zunehmend – über die Ziele der Arbeitsmarktintegration und Förderung von Beschäftigungsfähigkeit hinaus – das Anliegen, die Teilhabemöglichkeiten von erwerbslosen Personen zu fördern. Allerdings stellt soziale Teilhabe eine ambivalente wohlfahrtsstaatliche Zielsetzung dar, bei der zunächst offen bleibt, unter welchen Bedingungen sie sich durch arbeitsmarktpolitische Interventionen herstellen lässt. Auf Basis von qualitativen Interviews mit Personen in öffentlich geförderter Beschäftigung und im Rahmen einer qualitativen Längsschnittperspektive werden drei Typen sozialer Teilhabe im Verlauf einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme herausgearbeitet. Hierbei nimmt der Beitrag eine Capability-Perspektive ein und blickt damit auch darauf, inwiefern individuelle Handlungsmöglichkeiten durch die Teilnahme am Beschäftigungsprogramm erweitert werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bürgergeld, Sozialhilfe und Kindergeld: Ansprüche und Ausschlüsse von Unionsbürgerinnen und -bürgern (2023)

    Löhr, Tillmann;

    Zitatform

    Löhr, Tillmann (2023): Bürgergeld, Sozialhilfe und Kindergeld: Ansprüche und Ausschlüsse von Unionsbürgerinnen und -bürgern. In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Jg. 54, H. 2, S. 4-15.

    Abstract

    "Unionsbürgerinnen und -bürger sind unter bestimmten Umständen von Leistungen des Zweiten und Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB II und XII) und vom Kindergeld ausgeschlossen. Sie haben nur Anspruch auf vorübergehende, im Leistungsniveau abgesenkte Überbrückungsleistungen nach dem SGB XII, in Härtefällen auch auf weitergehende Leistungen. Dieser Beitrag soll zu einem besseren Verständnis der komplexen Regelungen beitragen. Er gibt einen Überblick über die rechtliche Grundstruktur, ergänzt um ausgewählte Einzelfragen." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.)

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  • Literaturhinweis

    Welfare Sanctions and Deprivation in Germany: Do First Sanctions Lead to Higher Levels of Deprivation Among the Long-Term Unemployed and Recipients of Basic Income Support? (2023)

    Löwe, Paul Severin ; Unger, Stefanie;

    Zitatform

    Löwe, Paul Severin & Stefanie Unger (2023): Welfare Sanctions and Deprivation in Germany: Do First Sanctions Lead to Higher Levels of Deprivation Among the Long-Term Unemployed and Recipients of Basic Income Support? In: Journal of Social Policy, Jg. 52, H. 4, S. 821-839., 2022-01-13. DOI:10.1017/S0047279421000994

    Abstract

    "In Germany, as in many other European countries, vast changes in the welfare regime - towards workfare - have taken place. As a central activating element of workfare, sanctions were introduced to take effect by temporarily increasing deprivation through benefit cuts. This paper provides first quantitative insights on the effect of first sanctions on deprivation and contributes to the recent debate on the (un)constitutionality of sanctions, which re-emerged after a verdict of the Federal Constitutional Court, criticizing the lack of knowledge about the effects of sanctions on those affected. We implement a difference-in-differences propensity score matching approach that addresses selection on observables and individual time constant unobserved differences. High data accuracy is ensured by combining the “Panel Labour Market and Social Security” (PASS) with administrative data from the Federal Employment Agency. The results illustrate a slightly higher yet statistically insignificant level of deprivation for first-sanctioned unemployment/basic income recipients compared to non-sanctioned recipients. The results hint in the direction that higher levels of deprivation are not what activates the sanctioned beneficiaries to reintegrate into the labour market. We discuss whether the results imply a significant deviation from the socio-cultural subsistence minimum of sanctioned recipients and a failure of the welfare state." (Author's abstract, © Cambridge University Press) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Hohe Kosten der Unterkunft können die Integration in den Arbeitsmarkt erschweren (2023)

    Mense, Andreas ;

    Zitatform

    Mense, Andreas (2023): Grundsicherung für Arbeitsuchende: Hohe Kosten der Unterkunft können die Integration in den Arbeitsmarkt erschweren. In: IAB-Forum H. 23.01.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230123.01

    Abstract

    "Die Kosten der Unterkunft sind in den Ballungsräumen wesentlich höher als in der Peripherie. Das liegt auch an den Mietsteigerungen der letzten Jahre. Hohe Kosten der Unterkunft können die Vermittlung von Grundsicherungsbeziehenden in den Arbeitsmarkt erschweren. Anpassungen beim Bürgergeld, die über das bereits in Kraft Getretene hinausgehen, und ein größeres Angebot an gefördertem Wohnraum könnten das Problem verringern." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Mense, Andreas ;
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  • Literaturhinweis

    Bürger:innen in Jobcentern - vernachlässigte Themen aus empirischer Perspektive (2023)

    Molle, Jana; Vaudt, Susanne;

    Zitatform

    Molle, Jana & Susanne Vaudt (2023): Bürger:innen in Jobcentern - vernachlässigte Themen aus empirischer Perspektive. In: Soziale Arbeit, Jg. 72, H. 1, S. 22-29. DOI:10.5771/0490-1606-2023-1-22

    Abstract

    "Sozialberater:innen und Bürger:innen nehmen „das“ Jobcenter oft als schwer zugänglich wahr. Mit dem Bürger:innengeld-Gesetz beabsichtigt der Gesetzgeber, eine neue Kultur der Unterstützung zu implementieren. Die vorliegende empirische Studie untersucht aus sozialarbeitswissenschaftlicher Perspektive die Voraussetzungen und Hindernisse dafür in der Beratung durch die Behörde. Ein Fokus liegt dabei auf der Kontakt- und Beziehungsgestaltung angesichts der häufig unentwirrbaren Verflechtung psychosozialer und leistungsrechtlicher Anliegen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Do Supplementary Jobs for Welfare Recipients Increase the Chance of Welfare Exit? Evidence from Germany (2023)

    Mosthaf, Alexander; Schwarz, Stefan ; Schank, Thorsten ;

    Zitatform

    Mosthaf, Alexander, Thorsten Schank & Stefan Schwarz (2023): Do Supplementary Jobs for Welfare Recipients Increase the Chance of Welfare Exit? Evidence from Germany. In: Industrial Relations online erschienen am 28.09.2023, S. 1-34. DOI:10.1111/irel.12339

    Abstract

    "Welfare recipients in Germany are allowed to take up supplementary jobs while receiving welfare. In the present study, we use the German Panel Study “Labour Market and Social Security” (PASS) for the years 2006 - 2014 to analyze the impact of these supplementary jobs on the chances of welfare exit. Dynamic multinomial logit models controlling for unobserved heterogeneity and endogenous initial conditions reveal that full-time employed men and women are more likely to exit welfare into employment than their non-employed counterparts. For supplementary part-time jobs, however, we find no or (only in some specifications for men) much smaller stepping stone effects." (Author's abstract, IAB-Doku, © Wiley) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Schwarz, Stefan ;
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  • Literaturhinweis

    Die Bürgergeld-Reform – Einschätzungen aus der Jobcenter-Befragung des IAB (2023)

    Osiander, Christopher ; Ramos Lobato, Philipp;

    Zitatform

    Osiander, Christopher & Philipp Ramos Lobato (2023): Die Bürgergeld-Reform – Einschätzungen aus der Jobcenter-Befragung des IAB. In: Der Landkreis, Jg. 93, H. Dezember, S. 749-751., 2023-11-01.

    Abstract

    "Jobcenter sind zentrale Akteure bei der politischen Umsetzung der Bürgergeldreform. Daher sind ihre Perspektive auf und ihre Erfahrungen mit der Reform von großer Bedeutung. Der Beitrag berichtet einige ausgewählte Ergebnisse einer standardisierten Online-Befragung von Geschäftsführungen in Jobcentern im Rahmen der Evaluation des Teilhabechancengesetzes, die Mitte des Jahres 2022 durchgeführt wurde. insbesondere wurden unterschiedliche Bewertungen von Jobcentern in gemeinsamer Trägerschaft und kommunalen Jobcentern adressiert. Insgesamt zeigt sich, dass die Jobcenter die durch die Bürgergeldreform intendierte nachhaltige Integration von Arbeitslosen unterstützen, die damals geplanten Änderungen im Bereich der Sanktionen jedoch skeptisch beurteilen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsvermittlung als Legitimationsorganisation: Brüchige Professionalität in einem Handlungsfeld der Sozialen Arbeit (2023)

    Peters, Luisa;

    Zitatform

    Peters, Luisa (2023): Arbeitsvermittlung als Legitimationsorganisation. Brüchige Professionalität in einem Handlungsfeld der Sozialen Arbeit. (Organisation und Pädagogik 38), Wiesbaden: Springer Fachmedien Wiesbaden, 329 S.

    Abstract

    "Arbeitsvermittlungsorganisationen, öffentliche wie private, agieren seit knapp zwei Jahrzehnten vor dem Hintergrund eines dominanten Aktivierungsparadigmas, das die unbedingte Arbeitsmarktintegration zentral stellt. Doch jüngere arbeitsmarktpolitische Reformen wie das Teilhabechancengesetz betonen erstmals deutlich den Kern von Arbeitsvermittlung als professionelle personenbezogene Dienstleistung und markieren Arbeitsvermittlung damit Handlungsfeld der Sozialen Arbeit. Diese Entwicklung wird in diesem Buch zum Ausgangspunkt organisationaler Lernprozesse gemacht und mittels einer qualitativen Mehrebenenanalyse nach der professionellen Beschaffenheit von Arbeitsvermittlung gefragt." (Verlagsangaben, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Inhaltsverzeichnis vom Verlag
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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen: Viele Betriebe kennen das Teilhabechancengesetz nicht (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt") (2023)

    Pohlan, Laura ; Ramos Lobato, Philipp;

    Zitatform

    Pohlan, Laura & Philipp Ramos Lobato (2023): Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen: Viele Betriebe kennen das Teilhabechancengesetz nicht (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 21.04.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230421.01

    Abstract

    "Mit dem Teilhabechancengesetz wurde das Förderinstrumentarium der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum Jahresbeginn 2019 erweitert. Seither sind zwei weitere Lohnkostenzuschüsse für Betriebe verfügbar. Die Jobcenter erstatten Betrieben einen erheblichen Teil des anfallenden Arbeitsentgelts, wenn diese besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose einstellen. Die mit diesem Gesetz geschaffenen Fördermöglichkeiten sind allerdings großen Betrieben weitaus häufiger bekannt als kleinen und mittleren. Dies zeigt eine Betriebsbefragung des IAB." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Pohlan, Laura ; Ramos Lobato, Philipp;
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  • Literaturhinweis

    Ein-Euro-Jobs wirken - aber nur unter bestimmten Bedingungen (Serie "Evaluation von Instrumenten der aktiven Arbeitsmarktpolitik") (2023)

    Pongratz, Tamara; Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Pongratz, Tamara & Joachim Wolff (2023): Ein-Euro-Jobs wirken - aber nur unter bestimmten Bedingungen (Serie "Evaluation von Instrumenten der aktiven Arbeitsmarktpolitik"). In: IAB-Forum H. 04.10.2023. DOI:10.48720/IAB.FOO.20231004.01

    Abstract

    "Arbeitsgelegenheiten werden in der Grundsicherung häufig eingesetzt und richten sich an sehr arbeitsmarktferne Personen. Auch wenn die Integration in den Arbeitsmarkt nicht das oberste Ziel der Ein-Euro-Jobs ist, können sie zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit beitragen und Teilhabe ermöglichen. Dennoch ist beim Einsatz des Instruments die Fokussierung auf eine arbeitsmarktferne Klientel besonders wichtig. Denn arbeitsmarktnahe Personen erleiden durch die Förderung eher Nachteile." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Pongratz, Tamara; Wolff, Joachim;
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  • Literaturhinweis

    Teilhabechancengesetz: Die Biografien und Lebenssituationen der Geförderten unterscheiden sich (Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“) (2023)

    Promberger, Markus; Raab, Miriam;

    Zitatform

    Promberger, Markus & Miriam Raab (2023): Teilhabechancengesetz: Die Biografien und Lebenssituationen der Geförderten unterscheiden sich (Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“). In: IAB-Forum H. 11.09.2023, 2023-09-11. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230911.02

    Abstract

    "Über die Lohnkostenzuschüsse des Teilhabechancengesetzes wird die Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Leistungsbeziehenden gefördert. Eine Clusteranalyse und biografische Fallstudien zeigen nun: Die geförderten Personen unterscheiden sich in ihren soziodemografischen Merkmalen, ihren (Erwerbs-)Biografien sowie in den Faktoren, die zu ihrer Langzeitarbeitslosigkeit beitragen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Promberger, Markus; Raab, Miriam;
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  • Literaturhinweis

    Mehr Teilhabe durch geförderte Beschäftigung? Die Perspektive der Geförderten (Serie Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt) (2023)

    Raab, Miriam;

    Zitatform

    Raab, Miriam (2023): Mehr Teilhabe durch geförderte Beschäftigung? Die Perspektive der Geförderten (Serie Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt). In: IAB-Forum H. 28.09.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230928.01

    Abstract

    "Ziel des Teilhabechancengesetzes ist es, neben der Integration langzeitarbeitsloser Leistungsbeziehender in den Arbeitsmarkt auch deren sozialen Teilhabe durch eine geförderte Beschäftigung zu verbessern. Qualitative Interviews mit Geförderten zeigen, dass dies von verschiedenen Faktoren abhängt und sich von Fall zu Fall sehr unterschiedlich gestaltet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Raab, Miriam;
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  • Literaturhinweis

    Wie gestaltet sich die Erwerbsintegration im Rahmen des Teilhabechancengesetzes? Einschätzungen aus Sicht der Geförderten (Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“) (2023)

    Raab, Miriam; Promberger, Markus;

    Zitatform

    Raab, Miriam & Markus Promberger (2023): Wie gestaltet sich die Erwerbsintegration im Rahmen des Teilhabechancengesetzes? Einschätzungen aus Sicht der Geförderten (Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“). In: IAB-Forum H. 11.09.2023. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230911.01

    Abstract

    "Das Teilhabechancengesetz hat die Stärkung der sozialen Teilhabe und die Arbeitsmarktintegration von langzeitarbeitslosen Leistungsbeziehenden zum Ziel. Hierzu werden entsprechende Beschäftigungsverhältnisse staatlich gefördert. Ob dies tatsächlich zu einer Integration ins Erwerbsleben führt, hängt von einer Vielzahl von Faktoren auf Seiten der Geförderten, der Betriebe und des Coachings ab." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Raab, Miriam; Promberger, Markus;
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  • Literaturhinweis

    Das Teilhabechancengesetz - Geschichte, Zielsetzung und Ausgestaltung der Förderinstrumente (2023)

    Ramos Lobato, Philipp; Lange, Joachim; Globisch, Claudia;

    Zitatform

    Ramos Lobato, Philipp, Claudia Globisch & Joachim Lange (2023): Das Teilhabechancengesetz - Geschichte, Zielsetzung und Ausgestaltung der Förderinstrumente. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9-10, S. 673-689., 2023-06-20. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.673

    Abstract

    "Mit dem „Teilhabechancengesetz“ wurde das Förderangebot der Grundsicherung für Arbeitsuchende um die Instrumente „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§16e SGB II) und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§16i SGB II) erweitert. Beide Instrumente richten sich an besonders arbeitsmarkferne Leistungsberechtigte, doch soll insb. „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ zuvorderst die sozialen Teilhabemöglichkeiten von Menschen verbessern, die besonders lange arbeitslos waren. Hierzu wird eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit sehr hohen, wenn auch degressiven Sätzen über eine Laufzeit von bis zu fünf Jahren gefördert. Der vorliegende Beitrag skizziert die Entstehungsgeschichte des Teilhabechancengesetzes und erläutert Zielsetzung und Ausgestaltung der mit diesem Gesetz geschaffenen Förderinstrumente. Er führt somit in das Schwerpunktheft ein, das Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation des Instituts für Arbeitsmarkt­ und Berufsforschung (IAB) sowie Perspektiven zur Bewertung und Weiterentwicklung der Instrumente zusammenbringt." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Duncker & Humblot)

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  • Literaturhinweis

    Von der Teilhabe zur Integration in Beschäftigung: Mehr für Langzeitarbeitslose möglich machen (2023)

    Robra, Anna;

    Zitatform

    Robra, Anna (2023): Von der Teilhabe zur Integration in Beschäftigung: Mehr für Langzeitarbeitslose möglich machen. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9–10, S. 785-789. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.785

    Abstract

    "Wir brauchen eine ganzheitliche Arbeits- und Fachkräftestrategie, die nachhaltig ist, mittelfristig hilft, langfristig Sinn macht und niemanden aus den Augen verliert. Letzteres gilt insbesondere für Langzeitarbeitslose. Hier muss eine aktivierende Arbeitsmarktpolitik zielgerichtet unterstützen und fördern. Dafür bedarf es einer individuelleren und intensiveren Betreuung, Beratung und gezielteren Förderung als bisher. Das ist für die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter keine einfache Aufgabe. Rund zwei Drittel aller Langzeitarbeitslosen verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung (vgl. BA 2023a). Deswegen ist es richtig, die arbeitsmarktorientierte Qualifizierung noch stärker in den Blick zu nehmen, ohne dies jedoch zum Allheilmittel zu erklären. Die durch das Bürgergeldgesetz erleichterten Fördermöglichkeiten zum Erwerb von Grundkompetenzen oder Anreize wie das Weiterbildungsgeld und der Bürgergeldbonus können durchaus sinnvoll sein. Durch die Ausweitung von Karenzzeiten für Wohnen und Vermögen, die Erhöhung des Schonvermögens, weniger Durchsetzungsmöglichkeiten der Mitwirkungspflicht und den Verzicht auf die Inanspruchnahme einer Altersrente mit Abschlag fallen aber auch Anreize weg, zügig den Leistungsbezug durch Aufnahme einer Beschäftigung zu beenden. Klar ist: Wir können es uns weder wirtschaftlich noch gesamtgesellschaftlich leisten, die Fähigkeiten und Potenziale von arbeitslosen Menschen nicht zu nutzen und brachliegen zu lassen." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Das geht noch besser: Sozialen Arbeitsmarkt weiterentwickeln (2023)

    Räder, Evelyn; Künkler, Martin;

    Zitatform

    Räder, Evelyn & Martin Künkler (2023): Das geht noch besser: Sozialen Arbeitsmarkt weiterentwickeln. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9–10, S. 790-793. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.790

    Abstract

    "Stand Oktober 2022 wurden 40.143 Personen nach § 16i SGB II gefördert. Den jahresdurchschnittlich höchsten Bestand gab es im Jahr 2021 mit 42.700. Zur Einführung des Instruments TaAM schätzte die BA die Zahl der förderfähigen Personen auf zwischen 571.000 und 918.0002 (BA 2018). Auch wenn die Zahl der Langzeitleistungsbezieher:innen zwischen Januar 2019 und Januar 2023 deutlich von 2,8 Mio. auf 2,4 Mio. gesunken ist und ein ähnlicher Trend auch für die Anzahl der nach § 16i SGB II förderungsfähigen Personen vermutet werden kann, verdeutlicht die genannte Schätzung dennoch, dass derzeit nur ein sehr kleiner Teil der potenziell Berechtigten einen öffentlich geförderten Arbeitsplatz erhält. Der DGB spricht sich daher auch für eine auch quantitative Ausweitung der Förderung aus sowie für eine entsprechende Erhöhung des Eingliederungstitels. Bezogen auf die Struktur der Teilnehmenden fällt auf, dass Frauen stark unterrepräsentiert sind: 54 Prozent der förderfähigen Personen nach § 16i SGB II sind Frauen, aber nur 38 Prozent der Teilnehmenden. Ein ähnlicher Befund ergibt sich auch für Langzeitleistungsbezieher:innen mit Migrationsgeschichte. Aus Sicht des DGB muss der Frauenanteil und der Anteil der Arbeitslosen mit Migrationshintergrund durch geeignete Maßnahmen erhöht werden. Zwei untergesetzliche Handlungsansätze sind erfolgversprechend: Die Jobcenter sollten gezielt mehr Frauen und Arbeitslose mit Migrationshintergrund ansprechen, über das Förderinstrument TaAM informieren und auf die damit verbundenen Chancen aufmerksam machen. Zudem sollte bei der Akquise von Einsatzstellen darauf geachtet werden, dass Tätigkeitsprofile, die in der Regel von Frauen präferiert werden, in ausreichendem Maße mobilisiert werden können. Ob der Soziale Arbeitsmarkt nun ein eher arbeitsmarktpolitisches oder eher ein sozialpolitisches Instrument ist: Schon der bisherige Erfolg dieses Instruments spricht für sich und spornt an, die Sollbruchstelle am Übergang in den regulären Arbeitsmarkt zu bearbeiten und die Förderung mehr Menschen zu ermöglichen." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Coaching in §§ 16e, i SGB II: Verbesserungsvorschläge aus der Praxis für die administrative Ausgestaltung (2023)

    Rönn, Sarah; Pakura, Sandra;

    Zitatform

    Rönn, Sarah & Sandra Pakura (2023): Coaching in §§ 16e, i SGB II: Verbesserungsvorschläge aus der Praxis für die administrative Ausgestaltung. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9–10, S. 799-801. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.799

    Abstract

    "Das Teilhabechancengesetz (§ 16i und § 16e SGB II) und die damit verbundene geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose hat vielen Menschen, die sich vom Arbeitsmarkt abgehängt fühlten, eine neue Aufgabe, eine Tagesstrukturierung, Selbstwirksamkeit und vor allem eine persönliche und berufliche Perspektive eröffnet. Als „verbindendes Glied“ im Dreiecksverhältnis von Teilnehmenden, Arbeitgebenden und Bedarfsträger:innen hat die gsm GmbH seit Einführung dieser Rechtsgrundlage mehr als 1.500 Langzeitarbeitslose im Rahmen der beschäftigungsbegleitenden Betreuung beraten, unterstützt, gestärkt und begleitet. Im Coachingalltag hat sich vor allem der enge Kontakt zu allen Akteur:innen als sehr wertvoll erwiesen. (...) Wir sprechen uns deshalb dafür aus, dass Bedarfsträger:innen im Rahmen der Vergabeverfahren Personalstunden statt Coachingstunden beauftragen. Dadurch ist einerseits eine echte bedarfsorientierte beschäftigungsbegleitende Betreuung durch variierende Betreuungsumfänge sichergestellt und andererseits auch gewährleistet, dass der Betreuungsschlüssel der Coach:innen nicht willkürlich – oft getrieben vom auch an anderen Stellen oft kritisierten Preisdruck im Wettbewerbsverfahren einer öffentlichen Ausschreibung – unter rein wirtschaftlichen Aspekten festgelegt wird." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    The Fertility Response to Cutting Child-Related Welfare Benefits (2023)

    Sandner, Malte ; Wiynck, Frederik;

    Zitatform

    Sandner, Malte & Frederik Wiynck (2023): The Fertility Response to Cutting Child-Related Welfare Benefits. In: Population Research and Policy Review, Jg. 42, H. 2, 2022-12-12. DOI:10.1007/s11113-023-09757-3

    Abstract

    "Bereits seit langer Zeit wird untersucht, ob Sozialleistungen die Fertilität anregen. Dennoch ist die Forschung bisher nicht konsistent. Dieses Papier trägt zu ebendieser Debatte bei, indem es den Fertilitätseffekt einer deutschen Sozialleistungsreform untersucht. Die Reform verringerte das Haushaltseinkommen von Familien mit Sozialhilfebezug um 18 Prozent im ersten Jahr nach Geburt ihres Kindes. Die Analyse exklusiver Sozialversicherungsdaten von über 460.000 betroffenen Frauen ergibt, dass die Reform zu einer Verringerung der Fertilität von 6,8 Prozent führt. Dieses Ergebnis legt nahe, dass für sozialhilfebeziehende Mütter Fertilität eine Einkommenselastizität von 0,38 hat. Das ist wesentlich kleiner als in bisherigen Untersuchungen zur Gesamtbevölkerung angenommen. Unsere Befunde lassen darauf schließen, dass die Fertilität von Sozialhilfeempfängern weniger stark auf finanzielle Anreize reagiert, als die der Gesamtbevölkerung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Sandner, Malte ;
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  • Literaturhinweis

    Linking information on unemployment benefit sanctions from different datasets about welfare receipt: proceedings and research potential (2023)

    Schmidtke, Julia ;

    Zitatform

    Schmidtke, Julia (2023): Linking information on unemployment benefit sanctions from different datasets about welfare receipt: proceedings and research potential. In: Journal for labour market research, Jg. 57, 2023-06-21. DOI:10.1186/s12651-023-00347-6

    Abstract

    "Most studies on benefit sanctions within the German welfare system rely on established datasets about welfare receipt. This paper analyzes how using a dataset from the operational system of the German Federal Employment Agency for processing welfare claims can contribute to further research on benefit sanctions. For this purpose, I use a random sample of welfare recipients with at least one sanction between 2016 and 2018. First, this allows the detailed analysis of time lags between different steps in the sanction process. Second, linking this dataset with established datasets allows the identification of imposed sanctions for which sanction periods could not be (fully) implemented. This is largely explained by individuals leaving the welfare system between sanction events and sanction periods, e.g., by taking up employment. Third, the paper shows differences in benefit cuts across subgroups. This opens up paths for future research." (Author's abstract, IAB-Doku, © Springer-Verlag) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Schmidtke, Julia ;
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  • Literaturhinweis

    Marriage and divorce: the role of unemployment insurance (2023)

    Schulz, Bastian ; Siuda, Fabian ;

    Zitatform

    Schulz, Bastian & Fabian Siuda (2023): Marriage and divorce: the role of unemployment insurance. In: Journal of Population Economics, Jg. 36, H. 4, S. 2277-2308. DOI:10.1007/s00148-023-00961-1

    Abstract

    "This paper examines how changes in household-level risk sharing affect the marriage market. We use as our laboratory a German unemployment insurance (UI) reform that tightened means-testing based on the partner’s income. The reduced generosity of UI increased the demand for household-level risk sharing, which lowered the attractiveness of individuals exposed to unemployment risk. Because unemployment risk correlates with non-German nationality, our main finding is that the UI reform led to a decrease in intermarriage. The 2004 expansion of the European Union had a comparable effect on intermarriage for the affected nationalities. Both reforms increased marital stability, which is consistent with better selection by couples." (Author's abstract, IAB-Doku, © Springer-Verlag) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Coaching von Bedarfsgemeinschaften – neue Wege der ganzheitlichen Beratung im SGB II (2023)

    Schulze-Böing, Matthias;

    Zitatform

    Schulze-Böing, Matthias (2023): Coaching von Bedarfsgemeinschaften – neue Wege der ganzheitlichen Beratung im SGB II. In: Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, Jg. 103, H. 11, S. 485-492.

    Abstract

    "Als die Grundsicherung für Arbeitssuchende im Jahr 2005 aus der Zusammenführung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe entstand, wurde als einer der zentralen Vorteile des neuen Systems die Möglichkeit einer ganzheitlichen Förderung und Betreuung der Leistungsberechtigten gesehen. „Hilfe aus einer Hand“ war die Formel für den neuen Ansatz. Auf der leistungsrechtlichen Seite („passive Leistungen“) übernahm man die Konstruktion der Bedarfsgemeinschaft aus der vormaligen Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG). Auf der Seite der Beratung und Vermittlung, also den „aktiven“ Leistungen des SGB II, bezog man sich schon früh auf Konzepte des „integrierten Fallmanagements“ als einer Methode, komplexe und multiple Probleme von Klient/innen in einer strukturierten Form zielorientiert und bei Bedarf auch im Zusammenwirken verschiedener fachlicher Dienste zu bearbeiten." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Das neue Bürgergeldgesetz – kein Systemwechsel, aber Stärkung von individuellem Schutz sowie verbesserte Chancen nachhaltiger Erwerbsintegration (2023)

    Schupp, Jürgen ;

    Zitatform

    Schupp, Jürgen (2023): Das neue Bürgergeldgesetz – kein Systemwechsel, aber Stärkung von individuellem Schutz sowie verbesserte Chancen nachhaltiger Erwerbsintegration. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9–10, S. 777-780. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.777

    Abstract

    "Insgesamt bleibt zu hoffen, dass das Selbstverständnis des deutschen Sozialstaats geschärft wird, dass denjenigen, die Hilfe benötigen, nunmehr ein weniger hürdenreicher, weniger schambehafteter und auch bürokratieärmerer Zugang zu staatlichen Leistungen geebnet wird und soziale Teilhabe und die Würde aller Bürgerinnen und Bürger garantiert werden. Zwar wird dabei grundsätzlich am mit den Hartz-Gesetzen eingeführten Prinzip des „Fördern und Fordern“ festgehalten, aber gleichwohl wurde mit der Abschaffung des Vermittlungsvorrangs, der gestärkten Qualifizierungselemente sowie der Verstetigung des Sozialen Arbeitsmarktes der Grundton des Förderns bei gleichzeitigem Schutz gestärkt. Dies eröffnet die Chance, dass erwerbsfähigen Sozialleistungsbeziehenden neben einem verbesserten sowie im Zugang erleichterten finanziellen Schutz zusätzliche Perspektiven für eine nachhaltige Reintegration in den Arbeitsmarkt eröffnet werden und die gesellschaftliche Debatte der Grundsicherung „entgiftet“ wird." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zwischen Fördern und Fordern: Auswirkungen individueller Beratungs- und Vermittlungsstrategien auf die Beschäftigungschancen arbeitsuchender Menschen (2023)

    Schönherr, Daniel; Glaser, Harald;

    Zitatform

    Schönherr, Daniel & Harald Glaser (2023): Zwischen Fördern und Fordern: Auswirkungen individueller Beratungs- und Vermittlungsstrategien auf die Beschäftigungschancen arbeitsuchender Menschen. Wien: 63 S., 63 S.

    Abstract

    "Die vorliegende Studie im Auftrag der Abt. Arbeitsmarktforschung und Berufsinformation (ABI) sowie der Abt. Service für Arbeitsuchende (SfA) des AMS Österreich geht der Frage nach, wie Berater:innen des AMS potenzielle Spielräume in der Beratung individuell nutzen, um ihre Kund:innen bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung zu unterstützen. Darüber hinaus analysiert die Studie die Auswirkungen dieser individuellen Beratungs- und Vermittlungsstrategien auf die Wiederbeschäftigungschancen von arbeitsuchenden Menschen in Österreich. Anknüpfend an bisherige Evaluierungen der Beratungssituation am AMS, die zuletzt vor allem die Betreuungsrelation und Kontakthäufigkeit zwischen Berater:innen und Kund:innen in den Blick nahmen, unternimmt die Studie erstmals für Österreich den Versuch, die Wirkweise unterschiedlicher Arten von Beratung und Vermittlung, die Arbeitslose am AMS erfahren, zu quantifizieren. Methodisch wurde darüber hinaus untersucht, ob und inwieweit Daten aus einer standardisierten Befragung von Berater:innen des AMS mit administrativen Daten ihrer Kund:innen verknüpft und derart aufbereitet werden können, dass statistische Aussagen über etwaige Einflussfaktoren der Beratung auf die Wiederbeschäftigungschancen Arbeitsloser gewonnen werden können. (...)" (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    auch als 3-seitiges AMS-Info 578
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  • Literaturhinweis

    Das neue Bürgergeld – Paradigmenwechsel im SGB II? (2023)

    Spitzlei, Thomas;

    Zitatform

    Spitzlei, Thomas (2023): Das neue Bürgergeld – Paradigmenwechsel im SGB II? In: Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Jg. 32, H. 4, S. 121-129.

    Abstract

    "Zum 1.1.2023 ist das Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch das Bürgergeld-Gesetzgeändert worden. Die Bundesregierung hatte die größte Sozialreform der vergangenen 20 Jahre angekündigt. Der Beitrag beleuchtet die zentralen Neuregelungen im SGB II und geht der Fragenach, wie groß die Reform nach zahlreichen Änderungen im Gesetzgebungsverfahren tatsächlich ist." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Teilhabechancengesetz: Die Maßnahme Teilhabe am Arbeitsmarkt erreicht ihre Zielgruppe am besten (Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“) (2023)

    Tübbicke, Stefan ; Kasrin, Zein ;

    Zitatform

    Tübbicke, Stefan & Zein Kasrin (2023): Teilhabechancengesetz: Die Maßnahme Teilhabe am Arbeitsmarkt erreicht ihre Zielgruppe am besten (Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“). In: IAB-Forum H. 15.03.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230315.01

    Abstract

    "Durch die mit dem Teilhabechancengesetz im Jahr 2019 eingeführten Instrumente „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ sollen arbeitsmarktferne Personen in den Arbeitsmarkt integriert werden oder die Möglichkeit erhalten, am Erwerbsleben teilzuhaben. Beide Instrumente zeigen in der kurzen Frist signifikant positive Wirkungen auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und negative Effekte auf die Leistungsbezugsquote." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Tübbicke, Stefan ; Kasrin, Zein ;
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  • Literaturhinweis

    Teilhabechancengesetz: Das Förderinstrument Eingliederung von Langzeitarbeitslosen erreicht eine wesentlich arbeitsmarktfernere Klientel als der Eingliederungszuschuss (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt") (2023)

    Tübbicke, Stefan ;

    Zitatform

    Tübbicke, Stefan (2023): Teilhabechancengesetz: Das Förderinstrument Eingliederung von Langzeitarbeitslosen erreicht eine wesentlich arbeitsmarktfernere Klientel als der Eingliederungszuschuss (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 20.09.2023. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230920.01

    Abstract

    "Der Lohnkostenzuschuss „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ beinhaltet eine deutlich höhere und längere finanzielle Förderung von Betrieben, die Langzeitarbeitslose einstellen, als der Eingliederungszuschuss. In den Jobcentern wird beiden Förderinstrumenten nicht selten attestiert, dass sie gleichermaßen geeignet sind, arbeitsmarktferne Personen in reguläre Beschäftigung zu bringen. Dies stimmt jedoch nur bedingt, wie eine aktuelle IAB-Studie zeigt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Tübbicke, Stefan ;
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  • Literaturhinweis

    Aufstocker: Die Kerngruppe der Erwerbsarmut (2023)

    Walwei, Ulrich ;

    Zitatform

    Walwei, Ulrich (2023): Aufstocker: Die Kerngruppe der Erwerbsarmut. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 2, S. 131-151., 2023-03-01. DOI:10.3790/sfo.72.2.131

    Abstract

    "Erwerbsarmut beschreibt eine Situation, in der Menschen trotz eines Erwerbseinkommens vielfältige Einschränkungen im alltäglichen Leben in Kauf nehmen müssen. Ihre Messung erfolgt zumeist mit Hilfe spezifischer Verteilungsmaße, mit denen eine Relation zwischen niedrigen und durchschnittlichen Einkommen von Haushalten hergestellt wird. Sie kann auch an der Notwendigkeit des Bezugs bedarfsorientierter Leistungen von erwerbstätigen Personen festgemacht werden. Im hierzulande geltenden System der Grundsicherung für Arbeitsuchende handelt es sich in diesem Zusammenhang um erwerbstätige Leistungsberechtigte oder um sogenannte „Aufstocker/-innen“. Der Beitrag beschäftigt sich mit der quantitativen Bedeutung dieser Gruppe und fragt danach, welche wesentlichen Faktoren für deren Status verantwortlich sind und welche arbeitsmarktpolitischen Ansatzpunkte sich daraus ergeben. Die empirische Analyse verdeutlicht, dass die Gruppe der erwerbstätig Leistungsbeziehenden quantitativ mit rund 2% der Erwerbstätigen deutlich kleiner ausfällt als das relative Maß für Erwerbsarmut (rd. 9%). Der Personenkreis ist dadurch gekennzeichnet, dass er selbst bzw. auch im Haushaltskontext allein durch Erwerbsarbeit nicht das soziokulturelle Existenzminimum erreicht. Er kann damit als Kern der Erwerbsarmut hierzulande betrachtet werden. Die vorliegende Untersuchung zeigt, dass Alleinstehende und alleinerziehende Personen in der Gruppe der erwerbstätigen Leistungsberechtigten überrepräsentiert sind. Zudem werden Aufstocker-/Aufstockerinnen hierzulande vor allem durch ein hohes Niveau an Teilzeitbeschäftigung und niedrige Stundenlöhne geprägt. Mögliche Reformen sollten in der Summe auf eine umfassende Stärkung der Arbeitsanreize im Niedriglohnbereich und eine verbesserte soziale Infrastruktur für einkommensschwache Haushalte setzen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Walwei, Ulrich ;
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  • Literaturhinweis

    Die Höhe der regionalen Arbeitslosigkeit beeinflusst die Effektivität der arbeitsmarktpolitischen Instrumente in der Grundsicherung (2023)

    Wapler, Rüdiger; Wolff, Joachim; Wolf, Katja;

    Zitatform

    Wapler, Rüdiger, Katja Wolf & Joachim Wolff (2023): Die Höhe der regionalen Arbeitslosigkeit beeinflusst die Effektivität der arbeitsmarktpolitischen Instrumente in der Grundsicherung. In: IAB-Forum H. 12.04.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230412.01

    Abstract

    "Eine Studie des IAB legt nahe, dass die Wirksamkeit einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme davon abhängt, wie hoch die regionale Arbeitslosigkeit ist. So entfalten manche Instrumente ihre positive Wirkung eher dort, wo die Erwerbslosigkeit gering ist. Andere hingegen scheinen eher in solchen Regionen zu wirken, in denen die Arbeitslosigkeit überdurchschnittlich hoch ausfällt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Diese Maßnahmen braucht es jetzt, damit sich Arbeit wieder lohnt: Gastbeitrag von Enzo Weber (2023)

    Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Weber, Enzo (2023): Diese Maßnahmen braucht es jetzt, damit sich Arbeit wieder lohnt. Gastbeitrag von Enzo Weber. In: Focus Online H. 27.12.2023.

    Abstract

    "Arbeit lohne sich oftmals nicht mehr, beklagen Kritiker der Bürgergeld-Erhöhung zum 1. Januar 2024. Für sie ist der Staats-Zuschuss zu hoch. Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg fordert das „richtige Maß“." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Weber, Enzo ;
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  • Literaturhinweis

    Jobkiller Bürgergeld? (2023)

    Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Weber, Enzo (2023): Jobkiller Bürgergeld? In: Makronom H. 15.11.2023.

    Abstract

    "Momentan wird viel darüber diskutiert, ob die Bürgergeld-Reform Menschen davon abhält, einen Job aufzunehmen – oder sogar dazu verleitet, ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis aufzugeben. Auch wenn es zu früh ist für klare kausale Aussagen, können empirische Auswertungen doch bereits etwas Licht ins Dunkel bringen. Eine Analyse von Enzo Weber." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Weber, Enzo ;
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  • Literaturhinweis

    Bürgergeld: das richtige Maß (2023)

    Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Weber, Enzo (2023): Bürgergeld: das richtige Maß. In: LinkedIn H. 13.12.2023.

    Abstract

    "Nach der Bürgergeldeinführung Anfang 2023 sind die Zugänge sogar weiter gesunken. Auch die frühzeitigen Arbeitsuchendmeldungen im SGB-II-Bereich zeigen bisher nichts Ungewöhnliches. Eine Flucht aus Beschäftigung ist das nicht. Wie sieht es auf der anderen Seite aus, also bei den Beschäftigungsaufnahmen? Die Jobchancen von Arbeitslosen sind tatsächlich gesunken, mit Corona gab es hier einen Knick. Seitdem verfestigt sich Arbeitslosigkeit stärker als zuvor, vor allem bei Menschen ohne Berufsabschluss. Im Jahr 2023 nach Bürgergeldeinführung waren allerdings keine weiteren Rückgänge bei den Jobchancen zu beobachten. Das gilt gleichermaßen für den SGB-II- und den SGB-III-Bereich (Grundsicherung und Arbeitslosenversicherung). Auch die Jobaufnahmen nach elf Monaten Arbeitslosigkeit, also direkt vor dem Auslaufen vieler Versicherungsansprüche, zeigen keine Auffälligkeiten. Natürlich ist es theoretisch möglich, dass die Jobchancen im laufenden Jahr ohne Bürgergeldeinführung gestiegen wären. Inmitten eines hartnäckigen Wirtschaftsabschwungs darf das aber als hinreichend unplausibel gelten." (Textauszug, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Weber, Enzo ;
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  • Literaturhinweis

    Bürgergeld: Fakten, bitte! (2023)

    Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Weber, Enzo (2023): Bürgergeld: Fakten, bitte! In: LinkedIn H. 19.10.2023.

    Abstract

    "Mit der Bürgergeldeinführung ist im Verlauf überhaupt keine Änderung ersichtlich, der leichte Abwärtstrend setzt sich fort. Daneben sind auch die Zugänge in den SGB-III-Bereich unauffällig - und im Anschluss an eine Beschäftigung, in der ja Leistungsansprüche erworben wurden, stellen diese den Regelfall dar. Zu beachten ist, dass hier im Falle arbeitnehmerseitiger Kündigung eine Sperrzeit von drei Monaten greift. Nun mag es die Fälle absichtlicher Inanspruchnahme von Leistungen trotzdem geben, und dem ist bestmöglich vorzubeugen. Aber eine Flucht aus Beschäftigung sieht anders aus." (Textauszug, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Weber, Enzo ;
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  • Literaturhinweis

    KOPF22: Kooperation für Prävention, Fitness und Gesundheit im Jobcenter (2023)

    Weißmann, Regina; Loth, Fanny L. C.; Grimmel-Bruhns, Annette;

    Zitatform

    Weißmann, Regina, Annette Grimmel-Bruhns & Fanny L. C. Loth (2023): KOPF22: Kooperation für Prävention, Fitness und Gesundheit im Jobcenter. In: T. Manderbach, C. Joas & H. Vogel (Hrsg.) (2023): Arbeitsförderung, Gesundheitswesen und Rehabilitationssystem: Wie kann die Zusammenarbeit im traditionell gegliederten System der sozialen und gesundheitlichen Sicherung besser gelingen? Modellprojekte aus dem Förderprogramm rehapro des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Teil 1 (=Psychosoziale und medizinische Rehabilitation 36 (2023), 2), S. 128-134.

    Abstract

    "Der vorliegende Beitrag stellt die Projektaktivitäten und Zielsetzungen des Projektverbunds KOPF22 (Kooperation für Prävention, Fitness und Gesundheit im Jobcenter) vor. Als Teil des Bundesprogramms rehapro widmet sich die Projektgruppe der Zielgruppe von Jobcenter-Kund:innen, die ein potenzielles Risiko für eine Erwerbsminderung aufweisen, und entwickelt dabei ein Instrument zur Einschätzung des Risikos der Erwerbsminderung. Für die daran anschließende Beratung werden zielgruppenspezifische Präventions-Handlungsstrategien abgeleitet, um der Zielgruppe adäquate Unterstützungsmöglichkeiten anbieten zu können." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Rechtsfragen der Weiterentwicklung von Bildungs- und Teilhabeleistungen: Ausgestaltung und Finanzierung von BuT-Leistungen durch den Bund (2023)

    Wieland, Joachim;

    Zitatform

    Wieland, Joachim (2023): Rechtsfragen der Weiterentwicklung von Bildungs- und Teilhabeleistungen. Ausgestaltung und Finanzierung von BuT-Leistungen durch den Bund. (Böll-Brief. Teilhabegesellschaft 21), Berlin, 15 S.

    Abstract

    "Die Heinrich-Böll-Stiftung in Zusammenarbeit mit dem WZB legt hiermit erstmals ein vollständig ausgearbeitetes Gesamtkonzept für ein dauerhaftes Engagement des Bundes zur Verbesserung von Bildungschancen vor. Damit verbindet sich die Hoffnung, in der Debatte um die Beseitigung der Bildungs- und Kinderarmut konkrete Impulse für eine umfassende Teilhabestrategie zu geben, die ergänzend zur Kindergrundsicherung gewährleistet, dass sozial benachteiligte junge Menschen dauerhaft einen spürbar besseren Zugang zu Infrastrukturen erhalten, die für ihre soziokulturelle, digitale und Bildungsteilhabe zentral sind" (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Wenn ein Rechtsanspruch nicht reicht (2023)

    Wilke, Felix; Sielaff, Mareike;

    Zitatform

    Wilke, Felix & Mareike Sielaff (2023): Wenn ein Rechtsanspruch nicht reicht. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 76, H. 4, S. 261-270. DOI:10.5771/0342-300X-2023-4-261

    Abstract

    "Trotz einer breiten Zustimmung zum im Grundsicherungssystem verankerten sozialstaatlichen Auftrag werden Leistungen wie Arbeitslos II oder Grundsicherung im Alter häufig nicht beantragt. Eine wichtige Ursache dafür sind legitimatorische Vorbehalte gegenüber der Inanspruchnahme: Ein Rechtsanspruch allein ist für viele nicht ausreichend ; zusätzlich muss eine gesellschaftlich anerkannte Hilfebedürftigkeit vorliegen. Mit der Stärkung des Prinzips der Eigenverantwortung im aktivierenden Sozialstaat wurden entsprechende Vorbehalte systematisch verstärkt. Der Beitrag untersucht anhand des SOEP-Innovationssamples der Welle 2020 / 2021, wie sich Vorbehalte gegenüber der Inanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen empirisch äußern. Mittels multivariater Analyse wird aufgezeigt, dass eine Delegitimierung der Inanspruchnahme mit individuellen Interessenlagen, Normen der Eigenverantwortung und der allgemeinen politischen Einstellung korrespondiert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Der Soziale Arbeitsmarkt. Ausgewählte Befunde der Evaluation des Teilhabechancengesetzes (2023)

    Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Wolff, Joachim (2023): Der Soziale Arbeitsmarkt. Ausgewählte Befunde der Evaluation des Teilhabechancengesetzes. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9-10, S. 691-707., 2023-05-31. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.691

    Abstract

    "Durch die Einführung der Instrumente Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§16e SGB II) und Teilhabe am Arbeitsmarkt (§16i SGB II) wurden mit dem Teilhabechancengesetz im Januar 2019 zwei Lohnkostenzuschüsse zur Förderung besonders arbeitsmarktferner erwerbsfähiger Leistungsberechtigter geschaffen. Dabei ging es nicht allein um eine Integration der Geförderten in versicherungspflichtige Beschäftigung, sondern auch um eine Verbesserung ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung untersucht die Implementation der Förderinstrumente durch die Jobcenter, ihren betrieblichen Einsatz, ihre Wirkung auf die Beschäftigungsfähigkeit und soziale Teilhabe der Geförderten und Teilnahmewirkungen auf den Beschäftigungs- und Leistungsbezugsstatus. Der Artikel diskutiert einige zentrale Befunde dieser Evaluation." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Duncker & Humblot)

    Beteiligte aus dem IAB

    Wolff, Joachim;
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  • Literaturhinweis

    Diversity of employment biographies and prospects of middle-aged welfare recipients (2023)

    Zabel, Cordula ;

    Zitatform

    Zabel, Cordula (2023): Diversity of employment biographies and prospects of middle-aged welfare recipients. In: Longitudinal and life course studies, Jg. 14, H. 3, S. 358-402., 2022-09-29. DOI:10.1332/175795921X16643819920960

    Abstract

    "Wiedereintrittschancen in Erwerbstätigkeit nehmen mit zunehmendem Alter ab. Für Grundsicherungsbeziehende mittleren Alters kommen Erwerbshindernisse, die mit dem Alter verbunden sind, zu weiteren Erwerbshindernissen von Grundsicherungsbeziehenden erschwerend hinzu. Nichtsdestotrotz sind die langfristigen Erwerbshistorien von Grundsicherungsbeziehenden mittleren Alters sehr vielseitig, wofür es bislang wenig Aufmerksamkeit gab. Eine aktuelle sozialpolitische Zielsetzung ist, die Erwerbsbeteiligung Älterer zu erhöhen. Hierbei ist es wichtig, spezifische Schwierigkeiten Älterer zu verstehen und realistische Ziele für Personen mit sehr unterschiedlichen Erwerbshistorien zu formulieren. Auf Grundlage von administrativen Daten mit hohen Fallzahlen betrachtet dieser Artikel eine Kohorte von Personen, die im August 2012 45-54 Jahre alt waren und in Deutschland lebten. Sequenzanalyse dient dabei dazu, relevante Charakteristika ihrer Erwerbshistorien der vergangenen 19 Jahre, von Januar 1993 bis Juli 2012, zu identifizieren. Erwerbszielgrößen im anschließenden Zeitraum September 2012 bis Dezember 2018 werden untersucht, wobei nach Beschäftigungsqualität unterschieden wird. Wirkungen von Trainingsprogrammen auf diese Erwerbszielgrößen werden anhand von entropy balancing Methoden geschätzt. Die Analyseergebnisse zeigen, dass die Erwerbshistorien von Grundsicherungsbeziehenden mittleren Alters sehr vielseitig sind. Sie reichen von sehr wenig Erwerbserfahrung, über lange Zeiträume mit vielen kurzfristigen Beschäftigungen, bis hin zu langer kontinuierlicher Beschäftigung. Merkmale der Erwerbshistorien beeinflussen signifikant die Erwerbsaussichten. Darüber hinaus zeigen die Analysen, dass es nicht zu spät ist, in berufliche Fertigkeiten zu investieren, unabhängig von der Art der Erwerbshistorie." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Bristol University Press)

    Beteiligte aus dem IAB

    Zabel, Cordula ;
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  • Literaturhinweis

    Der Berliner Weg der Beschäftigungsförderung für Langzeitarbeitslose (2023)

    Zauner, Margrit;

    Zitatform

    Zauner, Margrit (2023): Der Berliner Weg der Beschäftigungsförderung für Langzeitarbeitslose. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9–10, S. 793-797. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.793

    Abstract

    Das Land Berlin nutzt drei Instrumente aktiver Arbeitsmarktpolitik zur Beschäftigungsförderung von Langzeitarbeitslosen: (1) Die 'Landesergänzungsförderung zu Paragraph 16e, i SGB II'. Gegenstand der landesspezifischen Förderung sind eine Aufstockung des degressiv ausgestalteten Lohnkostenzuschusses auf 100 Prozent der Lohnkosten, der Ausgleich der Differenz zwischen dem Bundesmindestlohn und dem Landesmindestlohn, die Jahressonderzahlung für die Beschäftigten sowie eine Sachkostenpauschale in Höhe von bis zu 221,00 Euro pro Teilnehmer

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  • Literaturhinweis

    Exploratory study - Publications Office of the EU: Final Report (2023)

    Abstract

    "This study explores the importance of financial incentives for the labor market integration of minimum income recipients compared to other factors, via three distinct strands of analysis: Benefit adequacy and work incentives: The study examines the potential trade-off in the design of minimum income schemes between ensuring adequate income support and providing sufficient incentive for recipients to look for employment. To do so, it calculates for each EU Member State the “participation tax rate” (PTR), which measures the net income lost by someone moving from receiving minimum income benefits into work relative to the income gained. It then assesses the actual importance of high PTRs on work incentives by analysing the empirical evidence available. Gradual phasing out of benefits: The study examines how minimum income schemes make use of tapering to ensure a financial incentive for recipients to take up (more) work. To do so, it takes inventory of the tapering arrangements currently applicable in Member States and examines how these are implemented. It also identifies recent reforms to tapering mechanisms, case studies on six recent reforms, and uses these to reflect on their impact. Active labor market policies for minimum income recipients: The study examines the use of active labour market policies and what types of policy may be most effective in enabling transition for minimum income benefit recipients. To do so, it performs a quantitative analysis of the data from the EU Labor Market Policy database and a qualitative analysis of evaluations of programs co-funded by the European Social Fund. In both cases long-term unemployed were used as a proxy for minimum income benefit recipients." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Instrumente des SGB III und des SGB II zur Unterstützung junger Menschen bei der Integration in den Arbeitsmarkt (2023)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Wissenschaftliche Dienste (2023): Instrumente des SGB III und des SGB II zur Unterstützung junger Menschen bei der Integration in den Arbeitsmarkt. (Sachstand / Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste WD 6 - 3000 - 070/23), Berlin, 30 S.

    Abstract

    "Die Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt stellt vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des zunehmenden Fachkräftemangels eine wichtige staatliche Aufgabe dar. Von zentraler Bedeutung sind dabei die Förderungsmaßnahmen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung (SGB III) und dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). Das SGB III sieht unter anderem Maßnahmen zur Berufsorientierung, zur Aus- und Weiterbildung sowie zur Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche vor. Hierbei werden junge Menschen am Übergang von der Schule ins Berufsleben gezielt gefördert, um ihre Qualifikationen und Fähigkeiten zu entwickeln und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Viele dieser Leistungen stehen auch Beziehern von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II zur Verfügung, das SGB II bietet jedoch auch eigene Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, von denen sich einige auch speziell an junge Menschen richten. Die vorliegende Arbeit soll einen knappen Überblick über die nach dem SGB III und dem SGB II bestehenden Fördermöglichkeiten geben. Die Darstellung beschränkt sich im Wesentlichen auf die Instrumente und Leistungen, die sich explizit an junge Menschen richten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bester Schutz vor Kinderarmut bleibt Erwerbstätigkeit der Eltern: Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung und zur Änderung weiterer Bestimmungen : 6. September 2023 (2023)

    Abstract

    "Die Verbesserung der Lebenssituation und Unterstützung von Kindern aus Familien mit niedrigem Haushaltseinkommen sind richtige Ziele. Kinderarmut muss nachhaltig reduziert werden, hier sind bereits positive Entwicklungen erkennbar: Viele Familien und ihre Kinder haben es geschafft, nicht mehr auf Bürgergeldleistungen angewiesen zu sein. Dies gilt für Familien ohne Migrationshintergrund genauso wie für Familien die schon länger in Deutschland sind. Durch gezielte Unterstützung und Förderung wird dies auch zunehmend Familien gelingen, die zuletzt aufgrund von Krieg und Terror Schutz in Deutschland gesucht und gefunden haben. Eine digitale und automatisierte Auszahlung kann dafür sorgen, dass vorhandene Leistungen tatsächlich in Anspruch genommen werden – und im besten Fall Bürokratie abbauen. Reine Geldleistungen sind aber nicht allein entscheidend, um die Chancen von Kindern wirkungsvoll zu verbessern. Der beste Schutz vor Kinderarmut ist die Erwerbstätigkeit der Eltern. Diese fördert man nicht durch immer höhere Geldleistungen. Ziel muss sein, Arbeit attraktiver zu machen und zu ermöglichen. Die Erwerbsbeteiligung von Eltern scheitert oft an fehlender Vereinbarkeit. Familien brauchen flächendeckende und qualitativ hochwertige Bildungs- und Betreuungsangebote – und das zuverlässig und für den ganzen Tag. Hieran ändert die Kindergrundsicherung nichts. Eltern, die arbeitslos oder nur in geringem Umfang berufstätig sind, müssen eng von den Jobcentern begleitet und bei der Arbeitsaufnahme unterstützt werden. Gut ist aber wenigstens, dass der Fokus jetzt nicht mehr auf generellen Leistungsausweitungen liegt, sondern darauf, bestehende Leistungen für Kinder besser zugänglich zu machen und zu bündeln. Entscheidend werden die konkrete Umsetzung und eine gute Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden an den Schnittstellen sein." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Vier Jahre Qualifizierungschancengesetz und Folgegesetze - Allgemeine Entwicklung der durch die Bundesagentur für Arbeit geförderten beruflichen Weiterbildungen: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 20/5327) (2023)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2023): Vier Jahre Qualifizierungschancengesetz und Folgegesetze - Allgemeine Entwicklung der durch die Bundesagentur für Arbeit geförderten beruflichen Weiterbildungen. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 20/5327). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 20/5753 (20.02.2023)), 59 S.

    Abstract

    Die Fragesteller wollen wissen, wie die Bundesregierung die bisherige Wirkung des vor vier Jahren (2019) in Kraft getretenen Qualifizierungschancengesetzes (QCG) bewertet und ob sie Weiterentwicklungs- oder Korrekturbedarfe sieht. Da der am 6. Januar 2021 als Bundestagsdrucksache 19/25785 verpflichtend vorgelegte Bericht aus Sicht der Fragestellenden viele Fragen offen lässt, legt die Kleine Anfrage den Fokus auf die allgemeinen Entwicklungen der durch die BA geförderten beruflichen Weiterbildungen. Fragen und Antworten betreffen für die Zeitspanne 2017-2021 Anzahl und Umfänge der finanziellen Förderungen (Zuschüsse zu den Lehrgangskosten), die Entwicklung und Veränderung der Teilnehmerstruktur (nach mehreren demographischen Merkmalen, z.B. Frauen, Alleinerziehende, Ältere, Personen mit Migrationshintergrund), die am häufigsten geförderten beruflichen Weiterbildungen bezogen auf die Zielberufe innerhalb und außerhalb der 'Engpassberufe', Anzahl und Größe der Beschäftigungsbetriebe der Weiterbildungsteilnehmer, die Zahl der Empfänger der Förderungsleistungen in den Rechtskreisen SGB II und SGB III im Jahr 2022. Fragen nach dem Rechtsanspruch beantwortet die Bundesregierung mit dem Verweis auf das Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und auf die Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung (sogenanntes 'Arbeit-von-morgen-Gesetz'), das die Förderung einer beruflichen Weiterbildung mit dem Ziel des Erreichens eines Berufsabschlusses für arbeitslose und für beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss eingeführt hat. Zudem wurde mit dem Sammelantragsverfahren eine Vereinfachung des Prozesses zur Umsetzung der Weiterbildungsförderung erreicht. (IAB)

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