SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende
Im Sozialgesetzbuch II "Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende" stehen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente unter dem Leitgedanken des Förderns und Forderns. Das Gesetz regelt die Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit, die Anreize und Sanktionen sowie die Trägerschaft der Grundsicherung (Gemeinsame Einrichtungen/Jobcenter bzw. optierende Kommunen). Das IAB hat den gesetzlichen Auftrag, die Wirkungen zu untersuchen.
Diese IAB-Infoplattform bietet Zugänge zur Diskussion um das Gesetz und dessen Umsetzung sowie zu den sozioökonomischen Hintergründen und Auswirkungen.
Zurück zur Übersicht- Ergebnisse und Projekte aus dem IAB
- Positionen und Gesetzentwicklung
- Träger der Grundsicherung - Jobcenter
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
- Aktivierung und Betreuung
- Arbeitsmarktpolitische Instrumente
- Pflichten, Anreize und Sanktionen
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Auswirkungen auf Personengruppen in der Grundsicherung
- Struktur der Leistungsempfänger
- Arbeitslose
- Familie, Kinder und Bedarfsgemeinschaften
- Jugendliche, junge Erwachsene
- Ältere Arbeitnehmer
- Alleinerziehende
- Frauen
- Migrant:innen, Geflüchtete
- Erwerbstätige Leistungsbezieher ("Aufstocker")
- Selbstständige
- Leistungsgeminderte Arbeitslose, Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen
- EU-Ausländer
- Geographischer Bezug
- Evaluationen
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Literaturhinweis
Fallbearbeitung im Jobcenter: Anforderungen an Digitalisierung (2026)
Altendorf, Antonia; Kuhlmann, Martin;Zitatform
Altendorf, Antonia & Martin Kuhlmann (2026): Fallbearbeitung im Jobcenter. Anforderungen an Digitalisierung. In: S. Büchner, K. Braunsmann, K. Gall, J. Rahn & I. Zakharova (Hrsg.) (2026): Fall und Fallförmigkeit. Organisationen als Kontexte von Fallbearbeitung, S. 303-325.
Abstract
"Mit unserem Fokus auf Jobcenter nehmen wir einen Bereich fallförmigen Arbeitens in den Blick, der sowohl in den vergangenen Jahren als auch aktuell von Digitalisierungsprozessen geprägt ist: Digitale Fachverfahren, elektronische Akten und digitale Zugangsmöglichkeiten sind allgegenwärtig. Der Beitrag fragt danach, welche Anforderungen der von Fallbearbeitung und Interaktionsarbeit gekennzeichnete Tätigkeitstypus im Jobcenter an Digitalisierungsprozesse stellt. Wie muss Digitalisierung gestaltet werden, um den Erfordernissen der Tätigkeit gerecht zu werden? Auf Grundlage von Fallstudien kommen wir zu dem Ergebnis, dass Digitalisierung insbesondere drei Anforderungen genügen muss: Sie muss so gestaltet sein, dass sie (1) Interaktion und Koproduktion unterstützt, (2) trotz Automatisierung und Standardisierung der Notwendigkeit von Einzelfallspezifik gerecht wird und (3) unterschiedliche Arbeitslogiken berücksichtigt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Zum Referentenentwurf für ein Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - 13. SGB-II-Änderungsgesetz: Stellungnahme des IAB im Rahmen der Verbändebeteiligung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum 20.11.2025 (2026)
Artmann, Elisabeth ; Wolf, Katja; Nivorozhkin, Anton ; Mense, Andreas ; Wolff, Joachim; Malschinger, Paul ; Wolf, Markus ; Krug, Gerhard ; Tübbicke, Stefan ; Köppen, Magdalena ; Bella, Natalie ; Sommer, Maximilian; Senghaas, Monika ; Kasrin, Zein ; Reims, Nancy ; Jahn, Franziska; Promberger, Markus; Hohmeyer, Katrin ; Osiander, Christopher ; Heuer, Linda; Zabel, Cordula ; Heß, Pascal ; Wippermann, Mara; Hiesinger, Karolin ; Röhrer, Stefan ; Gellermann, Jan Frederik Carl; Popp, Martin ; Fitzenberger, Bernd ; Bähr, Sebastian ; Bernhard, Sarah ; Falkenhain, Mariella ; Rauch, Angela ; Bruckmeier, Kerstin ; Demir, Gökay;Zitatform
Artmann, Elisabeth, Sebastian Bähr, Natalie Bella, Sarah Bernhard, Kerstin Bruckmeier, Gökay Demir, Mariella Falkenhain, Bernd Fitzenberger, Jan Frederik Carl Gellermann, Karolin Hiesinger, Pascal Heß, Linda Heuer, Katrin Hohmeyer, Franziska Jahn, Zein Kasrin, Magdalena Köppen, Gerhard Krug, Paul Malschinger, Andreas Mense, Anton Nivorozhkin, Christopher Osiander, Martin Popp, Markus Promberger, Angela Rauch, Nancy Reims, Katja Wolf, Joachim Wolff, Markus Wolf, Stefan Tübbicke, Maximilian Sommer, Monika Senghaas, Cordula Zabel, Mara Wippermann & Stefan Röhrer (2026): Zum Referentenentwurf für ein Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - 13. SGB-II-Änderungsgesetz. Stellungnahme des IAB im Rahmen der Verbändebeteiligung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum 20.11.2025. (IAB-Stellungnahme 02/2026), Nürnberg, 49 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2602
Abstract
"Im Rahmen der Verbändebeteiligung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung am 20.11.2025 Stellung genommen zum Referentenentwurf für ein 13. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze. Die einzelnen Änderungen des Gesetzesvorhabens werden ausführlich kommentiert, mit Bezug zum aktuellen Forschungsstand eingeordnet und potenzielle Wirkungen diskutiert." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Artmann, Elisabeth ; Wolf, Katja; Nivorozhkin, Anton ; Mense, Andreas ; Wolff, Joachim; Malschinger, Paul ; Wolf, Markus ; Krug, Gerhard ; Tübbicke, Stefan ; Köppen, Magdalena ; Bella, Natalie ; Sommer, Maximilian; Senghaas, Monika ; Kasrin, Zein ; Reims, Nancy ; Jahn, Franziska; Promberger, Markus; Hohmeyer, Katrin ; Osiander, Christopher ; Heuer, Linda; Zabel, Cordula ; Heß, Pascal ; Wippermann, Mara; Hiesinger, Karolin ; Röhrer, Stefan ; Gellermann, Jan Frederik Carl; Popp, Martin ; Fitzenberger, Bernd ; Bähr, Sebastian ; Bernhard, Sarah ; Falkenhain, Mariella ; Rauch, Angela ; Bruckmeier, Kerstin ; Demir, Gökay; -
Literaturhinweis
Bei rund einem Drittel der Neuzugänge in die Grundsicherung liegen die Wohnkosten zu Beginn des Leistungsbezugs über dem ortsüblichen Richtwert (2026)
Zitatform
Bähr, Sebastian, Andreas Mense & Katja Wolf (2026): Bei rund einem Drittel der Neuzugänge in die Grundsicherung liegen die Wohnkosten zu Beginn des Leistungsbezugs über dem ortsüblichen Richtwert. In: IAB-Forum H. 02.02.2026. DOI:10.48720/IAB.FOO.20260202.01
Abstract
"Während der ersten zwölf Monate des Leistungsbezugs im SGB II – der sogenannten Karenzzeit – werden die „kalten Wohnkosten“ in tatsächlicher Höhe vom Jobcenter gezahlt. Erst danach wird ihre Angemessenheit geprüft. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Reform der Grundsicherung sieht vor, die Wohnkosten während der Karenzzeit im Regelfall nur noch bis zum Eineinhalbfachen des ortsüblichen Richtwerts zu erstatten. Etwa jede fünfzehnte Bedarfsgemeinschaft, die von der Karenzzeitregelung erfasst ist, wäre von dieser Änderung betroffen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Fall und Fallförmigkeit: Organisationen als Kontexte von Fallbearbeitung (2026)
Zitatform
Büchner, Stefanie, Katharina Braunsmann, Korbinian Gall, Justus Rahn & Irina Zakharova (Hrsg.) (2026): Fall und Fallförmigkeit. Organisationen als Kontexte von Fallbearbeitung. (Sozialtheorie), Bielefeld: transcript, 350 S. DOI:10.14361/9783839471500
Abstract
"Während aktuelle Diskurse Fallbearbeitung vor allem professions- und interaktionstheoretisch analysieren, erweitern die Beiträger*innen diese Perspektive und zeigen die zentrale Rolle von Organisationen als Instanzen der Formierung und Bearbeitung von Fällen auf. Sie diskutieren empirisch-konzeptionell sowie theoretisch Formen und Problematiken organisationaler Fallbearbeitung in unterschiedlichsten Feldern, z.B. in der sozialen Hilfe, der Medizin oder der Polizei, und bieten so Impulse für die Reflexion über die Optimierung, Digitalisierung und (Re-)Organisation von Fallbearbeitung." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Towards policies of dignity? The German Participation Opportunities Act as a response to long-term unemployment (2026)
Zitatform
Englert, Kathrin, Markus Gottwald, Claudia Globisch & Peter Kupka (2026): Towards policies of dignity? The German Participation Opportunities Act as a response to long-term unemployment. In: Journal of Social Policy, Jg. 55, H. 2, S. 587-603., 2024-10-01. DOI:10.1017/S0047279424000370
Abstract
"The Participation Opportunities Act (POA) came into force in Germany in January 2019 with the aim of making publicly subsidized employment accessible to the long-term unemployed, whose prospects of regular employment are poor. The POA responds to a two-fold exclusion suffered by this group: exclusion from the labor market and a kind of ‘internal exclusion’ from social services. We argue that the POA can therefore be understood as a ‘policy of dignity’ and thus as a challenge to the neoliberal recognition order. The aim of this paper is an empirical examination of this thesis based on qualitative interviews with managers and professionals at German job centres. We apply Honneth’s theory of recognition as a theoretical framework and examine two levels of implementation: the interpretation of the law and how it is put into practice from 2019-2023." (Author's Abstract, IAB-Doku, © Cambridge University Press)
Beteiligte aus dem IAB
Globisch, Claudia; -
Literaturhinweis
Variationen in der Verwaltungsorganisation der Jobcenter: Die Nutzung lokaler Handlungsspielräume im Rechtskreis Zweites Buch Sozialgesetzbuch (2026)
Hafner, Jonas;Zitatform
Hafner, Jonas (2026): Variationen in der Verwaltungsorganisation der Jobcenter. Die Nutzung lokaler Handlungsspielräume im Rechtskreis Zweites Buch Sozialgesetzbuch. (Interdisziplinäre Organisations- und Verwaltungsforschung), 416 S. DOI:10.1007/978-3-658-51047-3
Abstract
"Das vorliegende Open-Access-Buch widmet sich einer besonderen Behörde: den sogenannten gemeinsamen Einrichtungen, in denen die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen die Aufgaben des SGB II in einer gemeinsamen Organisation wahrnehmen. Es handelt sich somit um den im deutschen Bundesstaat seltenen Typus einer Mischverwaltung. Hieraus entsteht ein komplexes Steuerungsmodell, das trotz gewisser zentraler Vorgaben erhebliche lokale Handlungsspielräume eröffnet. Jonas Hafner untersucht die Aufbau- und Ablauforganisation von Jobcentern, mit Fokus auf das beschäftigungsorientierte Fallmanagement und die Arbeitgeberbetreuung. Ausgehend vom Soziologischen Neoinstitutionalismus und dem Situativen Ansatz wird der Frage nachgegangen, inwieweit sich die Verwaltungsorganisation der gemeinsamen Einrichtungen voneinander unterscheidet und welche Faktoren Variationen verursachen. Mit einem Mixed-Methods-Design, bestehend aus einer bundesweiten quantitativen Befragung sowie qualitativen Interviews mit Mitarbeitenden von Jobcentern, zeigt die Studie zwei zentrale Befunde: Während bestimmte Organisationsmerkmale verbreitet sind, offenbart sich jenseits grundlegender Strukturen eine große Vielfalt. Erklärungen bieten situative Faktoren, insbesondere die Organisationsgröße, sowie institutionelle Logiken, die von den Akteuren des Handlungsfeldes geteilt werden." (Verlagsangaben, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Unemployment Insurance Reforms and Labour Market Dynamics (2026)
Zitatform
Hartung, Benjamin, Philip Jung & Moritz Kuhn (2026): Unemployment Insurance Reforms and Labour Market Dynamics. In: The Review of Economic Studies, Jg. 93, H. 1, S. 517-555. DOI:10.1093/restud/rdaf019
Abstract
"A key question in labour market research is how the unemployment insurance system affects unemployment rates and labor market dynamics. We provide new answers to this old question by studying one of the largest unemployment insurance reforms in recent decades, the German Hartz reforms. On average, lower separation rates into unemployment account for 76% of declining unemployment after the reform, a fact unexplained by existing research focussing on job-finding rates. Exploiting institutional changes by age, employment duration, and wages, we establish a causal link between the reform and changes in labor market dynamics. Relying on the labour market theory, we generalize our empirical findings beyond the German case and establish separation rate changes as an important macroeconomic adjustment channel after unemployment insurance reforms. We derive analytically that the change of separation rates increases in proportion to average unemployment duration suggesting an equally important role for most other European labor markets." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Panel Lebensqualität und Teilhabe - Feld- und Methodenbericht der Welle 4 (2026)
Hülle, Sebastian ; Zabel, Cordula ; Schiele, Maximilian ; Wenzig, Claudia; Wolff, Joachim; Bömmel, Nadja ; Kasrin, Zein ; Meß, Andreas; Özerdogan, Anil; Schneider, Ramona; Weik, Jonas Aljoscha ; Schröder, Charlotte; Zins, Stefan ; Trappmann, Mark ;Zitatform
Hülle, Sebastian, Nadja Bömmel, Zein Kasrin, Andreas Meß, Anil Özerdogan, Maximilian Schiele, Ramona Schneider, Charlotte Schröder, Mark Trappmann, Jonas Aljoscha Weik, Claudia Wenzig, Joachim Wolff, Cordula Zabel & Stefan Zins (2026): Panel Lebensqualität und Teilhabe - Feld- und Methodenbericht der Welle 4. (IAB-Forschungsbericht 05/2026), Nürnberg, 99 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2605
Abstract
"Der Feld- und Methodenbericht der Welle 4 der Panelerhebung „Lebensqualität und Teilhabe“ beschreibt Studiendesign, Erhebungsinstrumente, Felddurchführung, Feldergebnisse sowie Datenaufbereitung der Abschlussbefragung für das noch verbliebene sog. 16i-Panel. Ziel der Welle 4 ist es, die langfristigen Wirkungen der Förderung „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) nach Förderende abschließend zu messen. Die Panelbefragung wurde im Rahmen der Evaluation des Teilhabechancengesetzes, die beim IAB angesiedelt ist, durchgeführt. Zentrales Ziel des Teilhabechancengesetzes ist es, Beschäftigungsfähigkeit und soziale Teilhabe von arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen bzw. von Personen, die seit langem Leistungen nach dem SGB II erhalten und deren Chancen auf eine Integration in Erwerbsarbeit als sehr gering eingeschätzt werden, zu verbessern (Deutscher Bundestag 2019). Das Teilhabechancengesetz umfasst zwei Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik: „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) sowie „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II). Beide Instrumente bestehen im Kern aus Lohnkostenzuschüssen an Arbeitgeber und einer ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung (sogenanntes Coaching). Mit der telefonischen Panelerhebung sollen die kurz-, mittel- und langfristigen Wirkungen der Förderungen auf die Beschäftigungsfähigkeit und soziale Teilhabe der Geförderten untersucht werden. Dem Erhebungsdesign lagen maßnahmenspezifische Stichprobenziehungen zugrunde, aus denen ein Dual-Frame-Ansatz mit zwei eigenständigen Erhebungen entstanden ist – dem 16e-Panel und dem 16i-Panel (siehe Hülle et al. 2022). Mittels eines Treatment-Kontrollgruppen-Ansatzes wurden in der Panelstudie sowohl Geförderte (Treatmentgruppe) als auch nicht-geförderte erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Kontrollgruppe) befragt. Das Studiendesign sieht drei (16e-Panel) bzw. vier (16i-Panel) Erhebungswellen vor, um kurzfristige, mittelfristige und langfristige Wirkungen der Förderung untersuchen zu können. Die maximale Dauer von Förderungen nach § 16i SGB II beträgt fünf Jahre, für Förderungen nach § 16e SGB II zwei Jahre. Das 16e-Panel wurde mit der Welle 3 bereits abgeschlossen. Die Welle 4 bildet die Abschlussbefragung für das noch verbliebene 16i-Panel, mit der zugleich die Studie abgeschlossen wird. Die Inhalte des Personenfragebogens umfassen vor allem die individuelle soziale Teilhabe und die Beschäftigungsfähigkeit als zentrale Zieldimensionen der Evaluation sowie Merkmale der Ausgestaltung der Förderung einschließlich des Coachings. In der Welle 4 werden diese zentralen Inhalte aus den Vorwellen im Rahmen des 16i-Panels größtenteils erneut erhoben, um Stabilität und Wandel in diesen Konstrukten identifizieren zu können und den Panelcharakter der Studie zu stärken. Zudem werden im Fragebogen Aspekte der Nachhaltigkeit der Förderwirkungen nach Ende der Förderung sowie hinsichtlich eines möglichen Übergangs aus der geförderten Beschäftigung in den Arbeitsmarkt erfasst. Von allen Zielpersonen des 16i-Panels wurde die sogenannte Zuspielbereitschaft in der Rekrutierungswelle eingeholt, so dass die Umfragedaten auch mit administrativen Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit verknüpft werden können. Hierdurch erhöht sich das Analysepotenzial des Panels „Lebensqualität und Teilhabe“. Bei der Erhebung der Welle 4 wurden zwischen Januar und Juni 2025 insgesamt 4.602 telefonische Interviews durch das Erhebungsinstitut SOKO geführt. Um die anvisierten Nettofallzahlen erreichen zu können, wurden auch unbalancierte Fälle befragt. Dabei handelt es sich um Zielpersonen, die nicht in allen Vorwellen ein (vollständiges) Interview gegeben haben. Hierdurch konnten zusätzlich 751 unbalancierte Fälle realisiert werden, die rund 16,3 Prozent der Interviews ausmachen. Unbalancierte Fälle weisen jedoch eine viel geringere Kontaktrate (um 53,4 Prozentpunkte) und eine fast doppelt so hohe Verweigerungsrate auf als die balancierten Fälle, also jene Zielpersonen, die an allen Erhebungswellen teilgenommen haben. Im Ergebnis unterscheiden sich dadurch die Rücklaufquoten (Teilnahmebereitschaft) zwischen balancierten Fällen (77,6 %) und unbalancierten Fällen (19,7 %) mit 57,9 Prozentpunkten sehr deutlich voneinander. Über alle Fälle hinweg ergibt sich eine Rücklaufquote von 52,5 Prozent. Die Rekrutierung der Kontrollfälle ist mit einer Rücklaufquote von 54,0 Prozent erfolgreicher als die der Treatmentfälle, deren Rücklaufquote 49,4 Prozent beträgt. Für ein realisiertes Interview waren durchschnittlich 4,1 telefonische Kontaktversuche nötig. Die Interviewdauer beträgt im Durchschnitt 30 Minuten, wobei es aufgrund des modularen Aufbaus des Fragebogens deutliche Unterschiede zwischen den Befragtengruppen gibt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Hülle, Sebastian ; Zabel, Cordula ; Schiele, Maximilian ; Wenzig, Claudia; Wolff, Joachim; Bömmel, Nadja ; Kasrin, Zein ; Özerdogan, Anil; Weik, Jonas Aljoscha ; Zins, Stefan ; Trappmann, Mark ; -
Literaturhinweis
Jobcenter-Fachkräfte mit relativ vielen Kund*innen verkürzen eher die einzelnen Kontakte als die Häufigkeit der Gespräche zu reduzieren (2026)
Zitatform
Knize, Veronika (2026): Jobcenter-Fachkräfte mit relativ vielen Kund*innen verkürzen eher die einzelnen Kontakte als die Häufigkeit der Gespräche zu reduzieren. In: IAB-Forum – Grafik aktuell H. 18.03.2026. DOI:10.48720/IAB.FOO.GA.20260318.01
Abstract
"Beratungs- und Vermittlungskräfte in Jobcentern, die relativ viele Leistungsberechtigte betreuen, verwenden pro Kundenkontakt tendenziell weniger Zeit. Das gilt etwa für Erstgespräche, Folgegespräche, Erstellung von Kooperationsplänen oder Vermittlung in Maßnahmen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Street-Level Policymaking: From Local Political Preferences to Welfare Policy Delivery (2026)
Zitatform
Knize, Veronika, Markus Wolf & Stefan Tübbicke (2026): Street-Level Policymaking: From Local Political Preferences to Welfare Policy Delivery. In: Social Policy and Administration, S. 1-11. DOI:10.1111/spol.70053
Abstract
"Street-level bureaucracy research argues that the local community shapes policy implementation. Yet, little is known about the impact of local political preferences on welfare policy application. This study extends this line of research examining how local political preferences in East Germany are linked to job centres' delivery of active labour market Programmes - sanctions, workfare programmes, wage subsidies, and training programmes. Additionally, we assess whether local political preferences are related to welfare recipients' chances of labour market re-integration. We apply a fixed-effects approach to local elections data linked with job-centre-level registry data on welfare recipients. Our results suggest that left-wing and right-wing parties generally adhere to distinct welfare policy approaches, with higher far-left party vote shares being associated with fewer restrictive policies and higher vote shares for the Right with more employment uptake. Overall, the results suggest an important role of local political preferences in shaping welfare policy implementation through political and organisational steering." (Author's abstract, IAB-Doku, © Wiley) ((en))
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Literaturhinweis
Die Mehrheit der Jobcenter-Beschäftigten betreut Leistungsberechtigte, die aus ihrer Sicht nicht erwerbsfähig sind (2026)
Zitatform
Lietzmann, Torsten, Anil Özerdogan, Philipp Ramos Lobato & Claudia Wenzig (2026): Die Mehrheit der Jobcenter-Beschäftigten betreut Leistungsberechtigte, die aus ihrer Sicht nicht erwerbsfähig sind. In: IAB-Forum – Grafik aktuell H. 24.02.2026. DOI:10.48720/IAB.FOO.GA.20260224.01
Abstract
"Nicht wenige Integrationsfachkräfte der Jobcenter zweifeln an der tatsächlichen Erwerbsfähigkeit eines erheblichen Teils der von ihnen betreuten Leistungsbeziehenden. Entsprechend groß ist der Zuspruch für eine Reform, die im Bedarfsfall einen Wechsel in ein anderes Sicherungssystem erleichtert. Gleichzeitig spricht sich nur eine Minderheit für eine grundsätzliche Änderung der geltenden Erwerbsfähigkeitskriterien aus." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Lietzmann, Torsten ; Wenzig, Claudia; Özerdogan, Anil; Ramos Lobato, Philipp; -
Literaturhinweis
Leistungsminderungen als "letzte Handhabe": Deutungsweisen einer Disziplinierungstechnik (2026)
Zitatform
Röhrer, Stefan, Sarah Bernhard, Monika Senghaas & Magdalena Köppen (2026): Leistungsminderungen als "letzte Handhabe": Deutungsweisen einer Disziplinierungstechnik. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 79, H. 2, S. 101-109., 2026-01-08. DOI:10.5771/0342-300X-2026-2-101
Abstract
"Kürzungen existenzsichernder Sozialleistungen sind ein kontrovers diskutiertes Thema. Im Zuge der jüngeren Reformen der Grundsicherung wurden Forderungen nach einer Verschärfung von Sanktionsmöglichkeiten immer wieder mit Blick auf Umfrageergebnisse unter Jobcentermitarbeitenden rationalisiert. Diese schreiben Sanktionsmöglichkeiten eine hohe Relevanz zu, was als Ausdruck ihrer Expertise im Feld der „Arbeitsmarktintegration“ gedeutet wird. In dem Beitrag wird argumentiert, dass diese Deutung zu kurz greift. Die Ergebnisse zeigen, dass Leistungsminderungen für Jobcentermitarbeitende vor allem aufgrund ihrer disziplinierenden Funktionen wichtig sind. Arbeitsmarktbezogene Wirkungen scheinen hingegen eine eher untergeordnete Rolle zu spielen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Der Kooperationsplan in der Beratungspraxis (2026)
Zitatform
Senghaas, Monika (2026): Der Kooperationsplan in der Beratungspraxis. (IAB-Forschungsbericht 02/2026), Nürnberg, 39 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2602
Abstract
"Ein Ziel der Bürgergeldreform war es, eine vertrauensvolle und transparente Zusammenarbeit zwischen Leistungsberechtigten und Jobcentern zu fördern. Dies sollte unter anderem dadurch erreicht werden, dass der sogenannte Kooperationsplan zum 1. Juli 2023 die frühere Eingliederungsvereinbarung ablöste. In ihrem Gesetzentwurf zum Bürgergeldgesetz bezeichnete die damalige Bundesregierung den Kooperationsplan als „Kernelement des Bürgergeld-Gesetzes“ (Bundesregierung 2022: 3). Wie die Eingliederungsvereinbarung soll auch der Kooperationsplan mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person abgeschlossen werden und das Eingliederungsziel sowie die wesentlichen Schritte dahin festhalten (§15 SGB II). Im Gegensatz zur Eingliederungsvereinbarung stellt der Kooperationsplan jedoch keine unmittelbare gesetzliche Grundlage für Leistungsminderungen dar. Dieser Forschungsbericht präsentiert Ergebnisse eines Forschungsprojekts, das sich mit der Umsetzung des Kooperationsplans in der Beratungspraxis sowie der Sichtweise der Jobcentermitarbeitenden auf dieses Instrument befasste. Den Analysen liegen drei verschiedene Arten von Daten zugrunde: Erstens wurden Kooperationspläne aus Jobcentern in gemeinsamer Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Kommune ausgewertet, zweitens wurden Gruppendiskussionen mit Jobcentermitarbeitenden geführt, die im Bereich Beratung und Vermittlung arbeiten, und drittens wurden Beratungsgespräche in Jobcentern passiv-teilnehmend beobachtet. Die Analyse der Kooperationspläne zeigt, dass dort neben arbeitsbezogenen Zielen vergleichsweise häufig zusätzlich Ziele aus weiteren Handlungsfeldern, wie etwa Gesundheit oder Spracherwerb, festgehalten werden. Gleiches gilt für die von Leistungsberechtigten erwarteten Aktivitäten, die neben der Arbeitsuche beispielsweise die Verbesserung der Gesundheit, die formale Überprüfung der Erwerbsfähigkeit, den Spracherwerb sowie die familiäre und persönliche Situation betreffen. Grundsätzlich bietet das Instrument damit offenbar die Möglichkeit, viele der in Beratungsgesprächen adressierten Themen zu dokumentieren, ohne sich dabei auf das Thema Arbeitsuche zu beschränken. Allerdings zeigt sich eine Tendenz zu sehr allgemein gehaltenen Kooperationsplänen, wenn es um gesundheitsbezogene Ziele oder persönliche Rahmenbedingungen geht. Hinsichtlich der Unterstützung durch das Jobcenter wird am häufigsten auf arbeitsmarktbezogene Beratung und die Zusendung von Stellenvorschlägen verwiesen. Konkrete Förderangebote sind in den ausgewerteten Kooperationsplänen seltener zu finden. Jobcenterbeschäftigte begründen dies unter anderem mit Unsicherheit bezüglich der dafür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. In den Gruppendiskussionen wird deutlich, dass Jobcenterbeschäftigte den Kooperationsplan für seine Übersichtlichkeit und Kürze schätzen. Kritisiert wird hingegen, dass der Kooperationsplan für alle Leistungsberechtigten zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren ist. Wenn das übliche Repertoire der Arbeitsvermittlung wenig Ansatzpunkte für Veränderungen bietet, was beispielsweise bei starken gesundheitlichen Einschränkungen der Leistungsberechtigten der Fall ist, sehen die Befragten dies als unnötigen bürokratischen Aufwand an. Zudem gibt die rechtliche Unverbindlichkeit des Kooperationsplans Anlass zu Kritik. Einige Befragte wünschen sich von Beginn an rechtsverbindliche Vereinbarungen, anderen ist ein zügiger Wechsel hin zu rechtsverbindlichen Mitwirkungspflichten wichtig. Die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, Mitwirkungshandlungen rechtsverbindlich einzufordern und auf dieser Grundlage Leistungen zu mindern, werden als wenig präzise empfunden. So hatten sich im Befragungszeitraum auch nur wenig Routinen für deren Nutzung herausgebildet. Einige Befragte äußern sich aber auch positiv zur rechtlichen Unverbindlichkeit des Kooperationsplans. Diese Befragten schätzen die damit einhergehende Entlastung des Instruments von formalen Anforderungen und beschreiben den Kooperationsplan als Möglichkeit, Leistungsberechtigte aktiv in die Planung der nächsten Schritte einzubinden und Verabredungen kleinschrittig in Alltagssprache zu dokumentieren. In den beobachteten Beratungsgesprächen war es eine gängige Praxis, den Kooperationsplan als Zusammenfassung und Dokumentation des zuvor Besprochenen zu rahmen. Das bedeutet, dass zunächst losgelöst vom Kooperationsplan über Zielperspektiven und die nächsten anstehenden Schritte gesprochen wurde. Im Anschluss wurde das Besprochene im Kooperationsplan dokumentiert. Dieser Prozess wurde überwiegend durch Jobcentermitarbeitende gesteuert. Darüber hinaus nutzten Jobcenterbeschäftigte den Kooperationsplan mitunter, um im Dialog mit Leistungsberechtigten Ziele und Aktivitäten (neu) zu definieren, was auf eine Nutzung als partizipatives Instrument verweist. Bisweilen diente der Kooperationsplan den Jobcenterbeschäftigten zudem als Grundlage, um die Einhaltung der festgelegten Aktivitäten zu überprüfen. Des Weiteren gab es Fallkonstellationen, in denen Jobcenterbeschäftigte den Kooperationsplan in Beratungsgesprächen nicht zur Sprache brachten, etwa weil noch ein gültiger Kooperationsplan bestand oder weil sie davon ausgingen, dass ein Abschluss die Leistungsberechtigten in der jeweiligen Situation überfordert hätte. Die für 2026 vorgesehene erneute Reform des SGB II behält den Kooperationsplan im Grundsatz bei. Gleichzeitig werden die Regeln für die rechtsverbindliche Einforderung von Mitwirkungspflichten präzisiert. Vor dem Hintergrund der in diesem Forschungsbericht dargestellten Befunde kann dies möglicherweise die Akzeptanz des Kooperationsplans in den Jobcentern verbessern. Abzuwarten bleibt, welche Rolle das Instrument unter den veränderten Bedingungen in der Beratungspraxis spielen wird." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
The dovish turnaround: Germany's social benefit reform and job findings (2026)
Zitatform
Weber, Enzo (2026): The dovish turnaround: Germany's social benefit reform and job findings. In: Journal of policy analysis and management, Jg. 45, H. 1, 2024-09-04. DOI:10.1002/pam.22648
Abstract
"On the labor markets, recent decades were characterized by structural supply-side reforms in many countries. Following its hawkish reforms from the 2000s, Germany has recently made a dovish turnaround. Conditions in basic income support for unemployed became more generous, combined witha focus on qualification and development. Before, a temporary moratorium on sanctions had been imposed, providing a unique policy shift. We analyze the consequences for job findings, building on large administrative data and a novel control group approach. The moratorium dampened job findings by 4% and the subsequent benefit reform by almost 6% - offsetting half of the positive effect of the 2000s reform. Considering reform objectives, so far, we find no improvement in skill level, job stability, or transitions to training." (Author's abstract, IAB-Doku, © Wiley) ((en))
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Literaturhinweis
Materialzusammenstellung zur öffentlichen Anhörung: Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze BT-Drucksache 21/3541 b) Antrag der Fraktion der AfD Aktivierende Grundsicherung statt Grundsicherungsgeld BT-Drucksache 21/3605 c) Antrag der Fraktion der AfD Bürgergeldleistungen stoppen bei Haftbefehlen – Keine Unterstützung für gesuchte Straftäter BT-Drucksache 21/2222 d) Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Chancen statt Stigmatisierung – Für eine gerechte Grundsicherung BT-Drucksache 21/3606 e) Antrag der Fraktion Die Linke Sanktionen stoppen und Arbeitsvermittlung stärken – Grundpfeiler einer menschenwürdigen Grundsicherung BT-Drucksache 21/3604 (2026)
Zitatform
(2026): Materialzusammenstellung zur öffentlichen Anhörung. Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze BT-Drucksache 21/3541 b) Antrag der Fraktion der AfD Aktivierende Grundsicherung statt Grundsicherungsgeld BT-Drucksache 21/3605 c) Antrag der Fraktion der AfD Bürgergeldleistungen stoppen bei Haftbefehlen – Keine Unterstützung für gesuchte Straftäter BT-Drucksache 21/2222 d) Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Chancen statt Stigmatisierung – Für eine gerechte Grundsicherung BT-Drucksache 21/3606 e) Antrag der Fraktion Die Linke Sanktionen stoppen und Arbeitsvermittlung stärken – Grundpfeiler einer menschenwürdigen Grundsicherung BT-Drucksache 21/3604. (Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksachen 21(11)93 v. 20.02.2026), Berlin, 214 S.
Abstract
Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze BT-Drucksache 21/3541 b) Antrag der Fraktion der AfD Aktivierende Grundsicherung statt Grundsicherungsgeld BT-Drucksache 21/3605 c) Antrag der Fraktion der AfD Bürgergeldleistungen stoppen bei Haftbefehlen – Keine Unterstützung für gesuchte Straftäter BT-Drucksache 21/2222 d) Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Chancen statt Stigmatisierung – Für eine gerechte Grundsicherung BT-Drucksache 21/3606 e) Antrag der Fraktion Die Linke Sanktionen stoppen und Arbeitsvermittlung stärken – Grundpfeiler einer menschenwürdigen Grundsicherung BT-Drucksache 21/3604 . Liste der Sachverständigen: Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V., Jobcenter StädteRegion Aachen, Bundesagentur für Arbeit, Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V., Deutscher Landkreistag e. V., Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund e. V., Dr. Jens Hildebrandt, Prof. Dr. Ulrich van Suntum, Thomas Andreas Wasilewski. (IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Stellungnahme zum Antrag der Fraktion der FDP „Digitalisierungsoffensive für Jobcenter in Nordrhein-Westfalen“ (Drucksache 18/9472) anlässlich der Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags Nordrhein-Westfalen am 11. Dezember (2025)
Altendorf, Antonia; Kuhlmann, Martin;Zitatform
Altendorf, Antonia & Martin Kuhlmann (2025): Stellungnahme zum Antrag der Fraktion der FDP „Digitalisierungsoffensive für Jobcenter in Nordrhein-Westfalen“ (Drucksache 18/9472) anlässlich der Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags Nordrhein-Westfalen am 11. Dezember. (SOFI-Impulspapier), Göttingen, 4 S.
Abstract
"Seit 2016 wurden zahlreiche Studien zu Digitalisierungsprozessen in unterschiedlichen Branchen und Tätigkeitsfeldern durchgeführt. In zwei Untersuchungen wurden Digitalisierungsprozesse in der öffentlichen Verwaltung mit besonderem Schwerpunkt auf die Arbeit in Jobcentern in den Blick genommen: (1) das vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur im Rahmen des „Zentrums für digitale Innovationen Niedersachsen (ZDIN)“ geförderte Projekt „Zukunftslabor Gesellschaft und Arbeit: Gestaltung digitaler Arbeitswelten“; (2) das von einer gemeinsamen Einrichtung Jobcenter in einer Großstadt geförderte Begleitprojekt „Digitalisierung im Jobcenter: Herausforderungen, Gestaltungsmöglichkeiten und Entwicklungsperspektiven im Zusammenspiel von Arbeits- und Dienstleistungsqualität“." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Zentrale Befunde zu aktuellen Arbeitsmarktthemen 2025 (2025)
Anger, Silke ; Wolter, Stefanie ; Lietzmann, Torsten ; Lehmer, Florian ; Jahn, Elke; Leber, Ute; Wolff, Joachim; Artmann, Elisabeth ; Wenzig, Claudia; Lang, Julia ; Wanger, Susanne ; Kuhn, Sarah; Vom Berge, Philipp ; Kubis, Alexander; Walwei, Ulrich ; Trenkle, Simon ; Braun, Wolfgang; Brücker, Herbert ; Stops, Michael ; Kosyakova, Yuliya ; Stepanok, Ignat ; Janssen, Simon; Roth, Duncan ; Janser, Markus ; Rauch, Angela ; Jahn, Elke J. ; Popp, Martin ; Hohmeyer, Katrin ; Müller, Dana ; Hohendanner, Christian ; Mense, Andreas ; Hiesinger, Karolin ; Zika, Gerd ; Heß, Pascal ; Weber, Enzo ; Hellwagner, Timon ; Bruckmeier, Kerstin ; Haas, Anette; Seibert, Holger; Gürtzgen, Nicole ; Ramos Lobato, Philipp; Gläser, Nina; Müller, Christoph ; Gherbaoui, Samia; Arntz, Melanie ; Gellermann, Jan; Stephan, Gesine ; Fitzenberger, Bernd ; Oberfichtner, Michael ; Dietz, Martin; Bächmann, Ann-Christin ; Dauth, Wolfgang ; Matthes, Britta ; Collischon, Matthias ; Reims, Nancy ; Christoph, Bernhard ;Zitatform
Anger, Silke, Melanie Arntz, Elisabeth Artmann, Ann-Christin Bächmann, Wolfgang Braun, Kerstin Bruckmeier, Herbert Brücker, Bernhard Christoph, Matthias Collischon, Wolfgang Dauth, Martin Dietz, Bernd Fitzenberger, Jan Gellermann, Samia Gherbaoui, Nina Gläser, Nicole Gürtzgen, Anette Haas, Timon Hellwagner, Pascal Heß, Karolin Hiesinger, Christian Hohendanner, Katrin Hohmeyer, Elke J. Jahn, Markus Janser, Simon Janssen, Stefanie Wolter, Torsten Lietzmann, Florian Lehmer, Ute Leber, Joachim Wolff, Claudia Wenzig, Julia Lang, Susanne Wanger, Sarah Kuhn, Philipp Vom Berge, Alexander Kubis, Ulrich Walwei, Simon Trenkle, Michael Stops, Yuliya Kosyakova, Ignat Stepanok, Duncan Roth, Angela Rauch, Martin Popp, Dana Müller, Andreas Mense, Gerd Zika, Enzo Weber, Holger Seibert, Philipp Ramos Lobato, Christoph Müller, Gesine Stephan, Michael Oberfichtner, Britta Matthes & Nancy Reims (2025): Zentrale Befunde zu aktuellen Arbeitsmarktthemen 2025. Nürnberg, 21 S. DOI:10.48720/IAB.GP.2505.1
Abstract
"Digitalisierung und Künstliche Intelligenz, Dekarbonisierung und demografischer Wandel werden den Arbeitsmarkt in den kommenden Jahren erheblich verändern. Gleichzeitig wird eine Deindustrialisierung Deutschlands befürchtet. Handlungsbedarf besteht beispielsweise bei der Sicherung des Arbeitskräftebedarfs – und damit verbunden bei den Themen Aus- und Weiterbildung –, bei der Reduzierung der Arbeitslosigkeit und insbesondere der Langzeitarbeitslosigkeit sowie bei der sozialen Absicherung von Solo-Selbständigen Zu all diesen und zahlreichen weiteren wichtigen Themen fasst die IAB-Broschüre „Zentrale Befunde zu aktuellen Arbeitsmarkt-Themen 2025“ die zentralen wissenschaftlichen Befunde kompakt zusammen. Sie bietet zudem Handlungsempfehlungen für die Arbeitsmarktpolitik, die aus den wissenschaftlichen Befunden abgeleitet wurden." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Anger, Silke ; Wolter, Stefanie ; Lietzmann, Torsten ; Lehmer, Florian ; Leber, Ute; Wolff, Joachim; Artmann, Elisabeth ; Wenzig, Claudia; Lang, Julia ; Wanger, Susanne ; Kuhn, Sarah; Vom Berge, Philipp ; Kubis, Alexander; Walwei, Ulrich ; Trenkle, Simon ; Braun, Wolfgang; Brücker, Herbert ; Stops, Michael ; Kosyakova, Yuliya ; Stepanok, Ignat ; Janssen, Simon; Roth, Duncan ; Janser, Markus ; Rauch, Angela ; Jahn, Elke J. ; Popp, Martin ; Hohmeyer, Katrin ; Müller, Dana ; Hohendanner, Christian ; Mense, Andreas ; Hiesinger, Karolin ; Zika, Gerd ; Heß, Pascal ; Weber, Enzo ; Hellwagner, Timon ; Bruckmeier, Kerstin ; Haas, Anette; Seibert, Holger; Gürtzgen, Nicole ; Ramos Lobato, Philipp; Gläser, Nina; Müller, Christoph ; Arntz, Melanie ; Gellermann, Jan; Stephan, Gesine ; Fitzenberger, Bernd ; Oberfichtner, Michael ; Dietz, Martin; Bächmann, Ann-Christin ; Dauth, Wolfgang ; Matthes, Britta ; Collischon, Matthias ; Reims, Nancy ; Christoph, Bernhard ; -
Literaturhinweis
Menschenwürdiges Existenzminimum – auch ein Thema der Arbeitsmarktpolitik (2025)
Becker, Irene; Held, Benjamin;Zitatform
Becker, Irene & Benjamin Held (2025): Menschenwürdiges Existenzminimum – auch ein Thema der Arbeitsmarktpolitik. In: Sozialmagazin H. 7/8, S. 14-23. DOI:10.3262/SM2508014
Abstract
"Die aktuelle Grundsicherung in Deutschland wird dem verfassungsrechtlich gebotenen Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum nicht gerecht. Dieses methodisch und empirisch begründete Ergebnis tangiert neben sozialpolitischen auch lohnpolitische Handlungsfelder und ist so auch ein Thema der Arbeitsmarktpolitik. Mit einem schlüssigen Reformkonzept wird eine Grundlage für die Bemessung von Bürgergeld und Co. sowie die Mindestlohnpolitik vorgestellt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Totalverweigerer: Viel Lärm um Nichts? (2025)
Zitatform
Bella, Natalie, Stefan Röhrer & Joachim Wolff (2025): Totalverweigerer: Viel Lärm um Nichts? (IAB-Forschungsbericht 20/2025), Nürnberg, 35 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2520
Abstract
"Der ‚Totalverweigerer‘ prägt seit Ende 2023 den Diskurs über erwerbsfähige Leistungsberechtigte in der Grundsicherung beziehungsweise im Bürgergeld. In der Figur des Totalverweigerers wird das Bild des ‚Hartzers‘ fortgeschrieben. Der gesellschaftliche Diskurs um die Grundsicherung wandelte sich von einer anfänglichen Betonung der Lebensleistung und des Respekts im Gesetzgebungsprozess des Bürgergelds hin zu einer kritischen Sicht auf die Höhe der Bürgergeldleistungen, ein unzureichendes Fordern und einer Wahrnehmung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten als Gruppe, die es zu aktivieren gilt. Mehreren Hinweisen zufolge ist die Anzahl von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gering, die mehrfach zumutbare Arbeit ohne guten Grund ausschlagen und deswegen nach §31a Abs. 7 SGB II als sogenannte ‚Totalverweigerer‘ durch eine zwei Monate andauernde Streichung des Regelbedarfs sanktioniert werden. In den Vermittlungsgesprächen der beobachteten Jobcentern konnte ebenfalls kein Hinweis auf eine Totalverweigerung nach §31a Abs. 7 SGB II beobachtet werden. Die befragten Vermittlungsfachkräfte erklärten dies beispielsweise mit den hohen bürokratischen Hürden. Dennoch rekurrieren die Fachkräfte in den Jobcentern in ihrer täglichen Arbeit immer wieder auf das Bild des ‚Verweigerers‘. Er bildet gleichsam einen Bezugspunkt, anhand dessen das Verhalten von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten durch die Vermittlungsfachkräfte erläutert, problematisiert oder gelobt wird." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Ältere Leistungsberechtigte in der Grundsicherung (2025)
Zitatform
Belzer, Jana, Torsten Lietzmann & Stephanie Prümer (2025): Ältere Leistungsberechtigte in der Grundsicherung. (IAB-Forschungsbericht 19/2025), Nürnberg, 74 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2519
Abstract
"Erwerbsfähige Personen, die arbeitslos sind oder über wenig Einkommen verfügen, können in Deutschland Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II beziehen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Dies gilt grundsätzlich auch für ältere Leistungsbeziehende bis zur Regelaltersgrenze. Allerdings waren bis zum Jahr 2022 Leistungsberechtigte ab dem Alter von 63 Jahren verpflichtet, aus der Grundsicherung in die gesetzliche Rentenversicherung zu wechseln, falls sie die notwendigen Versicherungsjahre für einen vorzeitigen Renteneintritt haben. Mit dem Bürgergeldgesetz, das zum 1.1.2023 in Kraft trat, wurde diese in §12a SGB II festgelegte Regelung befristet bis Ende 2026 ausgesetzt. Ziel der Reform ist es unter anderem, ältere Leistungsberechtigte im Arbeitsmarkt zu halten. Um die Erwerbspotenziale von älteren Leistungsberechtigten einschätzen zu können, auf die die vorrübergehende Aussetzung von §12a SGB II abzielt, bedarf es deren Charakterisierung. Dieser Forschungsbericht betrachtet deshalb ältere Leistungsberechtigte ab 55 Jahren im SGB II anhand verschiedener Datenquellen. Dabei werden Informationen zum Bestand im und zu den Abgängen aus dem Leistungsbezug bereitgestellt. Auch die Arbeitsmarktnähe sowie die spezifischen Lebens- und Problemlagen älterer Leistungsbeziehender werden näher analysiert. Die Zahl älterer Leistungsberechtigter im SGB II ist von 2007 bis 2023 deutlich gestiegen, in absoluten Zahlen wie auch in Relation zur Gesamtheit der Leistungsberechtigten. Dieser Anstieg geht im Wesentlichen auf Westdeutschland zurück, während der Bestand älterer Leistungsberechtigter in Ostdeutschland im Zeitverlauf gesunken ist. Der Anstieg des Bestandes an älteren Leistungsberechtigten ist weder durch ein Geschlecht noch durch Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit getrieben. Innerhalb der Gruppe der älteren Leistungsberechtigten hat sich die Altersstruktur verschoben. So ist der Anteil der Über-60-Jährigen, insbesondere der Über-63-Jährigen, fast kontinuierlich gestiegen. Letzterer hat sich im Zeitverlauf verdreifacht. Die Arbeitsmarktnähe von älteren Leistungsberechtigten ist in den letzten Jahren gestiegen. So ist zum einen der Anteil der arbeitslos Gemeldeten, d.h. derjenigen, die für eine Erwerbsintegration zur Verfügung stehen, unter den älteren Leistungsberechtigten von etwa 35 Prozent im Jahr 2010 auf rund 45 Prozent im Jahr 2023 gewachsen. Fehlt bei älteren Leistungsberechtigten die Arbeitslosigkeitsmeldung, so sind hierfür häufig Arbeitsunfähigkeit oder Sonderregelungen für Ältere im SGB II, die sie von der Verpflichtung Arbeit zu suchen ausnehmen, die Ursache. Der Anteil dieser Personen hat tendenziell abgenommen. Zugenommen hat neben der Arbeitslosigkeit auch die Zahl der älteren Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind. 2023 war knapp jeder fünfte Leistungsberechtigte über 55 erwerbstätig. Dabei spielt v.a. geringfügige Beschäftigung eine Rolle. Zusammenfassend deuten sowohl die steigende Zahl an arbeitslos gemeldeten Älteren als auch die verbreitete geringfügige Erwerbstätigkeit unter älteren Leistungsberechtigten darauf hin, dass es zumindest in einem gewissen Umfang Erwerbspotenziale unter älteren Leistungsberechtigten gibt, die durch die befristete Aussetzung von §12a SGB II gehoben werden könnten. Neben dem Bestand älterer Leistungsberechtigter beleuchtet dieser Forschungsbericht auch das Abgangsverhalten aus dem Leistungsbezug und die Integrationen in Erwerbstätigkeit. Die Abgangsquoten von Leistungsberechtigten über 55 Jahren sind deutlich geringer als die von jüngeren Altersgruppen. Lediglich für Leistungsberechtigte, die das 63. Lebensjahr vollendet haben, können nennenswerte Abgänge aus dem Leistungsbezug festgestellt werden, wobei es sich vor allem um Übergänge in die Rente handeln dürfte. Abgänge aus dem Leistungsbezug von Älteren variieren im Zeitverlauf dementsprechend auch stark mit Änderungen in den Rentenzugangswegen, d.h. man beobachtet Abgänge besonders an bestimmten Altersgrenzen, an denen ein Rentenzugang möglich ist. Dass Leistungsberechtigte über 55 Jahre den Leistungsbezug durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit beenden, ist sehr selten. Insbesondere bei Leistungsberechtigten ab 60 Jahren sind solche Beschäftigungsintegrationen kaum existent. Und es ist hier auch kein positiver Trend zu erkennen. Daher erscheint die Zielsetzung der vorübergehenden Aussetzung von §12a SGB II, nämlich den erzwungenen Ausstieg älterer Leistungsberechtigten aus dem Arbeitsmarkt zu begrenzen, wenig realistisch. Denn die Aufnahme einer bedarfsdeckenden Beschäftigung gelingt nur sehr wenigen. Eine Betrachtung der individuellen Erwerbs- und Leistungsbezugsbiografien gibt weiteren Aufschluss über die Arbeitsmarktnähe der älteren Leistungsbeziehenden und zeigt, dass über 75 Prozent sehr lange Leistungen beziehen. Ein kleiner Teil dieser Personen ist gleichzeitig erwerbstätig – zumeist in geringfügiger Beschäftigung –, der Großteil jedoch weist nur eine sehr geringe Erwerbsbeteiligung auf. Daneben ist die Biografie von gut 20 Prozent der älteren Leistungsberechtigten von kürzerem Leistungsbezug und einer etwas höheren Erwerbsbeteiligung geprägt. Somit herrscht innerhalb der Gruppe der älteren Leistungsbeziehenden eine gewisse Heterogenität in Bezug auf Arbeitsmarktstatus und Bezugsdauer. Außerdem sind die Biografien im Falle der Beendigung des Leitungsbezugs von den Zugangsmöglichkeiten in die gesetzliche Rente geprägt: Das Verlassen des Leistungsbezugs findet häufig an den Altersgrenzen von 63 Jahren und ab 65 Jahren statt. Auch wenn sich auf Basis der administrativen Individualdaten nicht direkt ablesen lässt, dass die Abgänge aus dem Leistungsbezug in diesen Fällen mit dem Übertritt in die Rente zu tun haben, liegt diese Vermutung sehr nahe. Denn Befragungsdaten geben darüber Aufschluss, in welcher Situation sich Personen, die mit 62 Jahren Leistungen bezogen haben, im Alter von 64 Jahren befinden: Demnach verbleibt der Großteil im Leistungsbezug nach SGB II, etwa 6 Prozent beziehen Leistungen nach SGB XII und etwa ein Viertel bezieht keine Leistungen mehr. Von letzteren bezieht ein Großteil Rente. Die Aufnahme einer eigenen mehr als geringfügigen Erwerbstätigkeit spielt hingegen bei dem Abgang aus dem Leistungsbezug kaum eine Rolle. Unklar bleibt aber grundsätzlich, ob ein etwaiger Renteneintritt freiwillig erfolgt ist oder der Anwendung von §12a SGB II geschuldet war, also der Pflicht zur vorzeitigen Inanspruchnahme von Rentenleistungen. Im Einklang mit früheren Studienergebnissen haben Leistungsbeziehende in den Daten des Panels „Arbeitsmarkt und soziale Sicherung“ häufig niedrigere Bildungsabschlüsse, leben häufiger alleine, haben häufiger einen Migrationshintergrund und berichten über einen schlechteren Gesundheitszustand. Die Erkenntnisse des Forschungsberichts lassen an der Erreichung des Zieles der vorübergehenden Aussetzung von §12a SGB II zweifeln, ältere Leistungsberechtigte im Arbeitsmarkt zu halten und ihre Erwerbspotenziale zu heben. Die Erwerbspotenziale erscheinen begrenzt. Um sie zu heben, bedarf es zusätzlicher flankierender Maßnahmen wie stärkerer Beratungs- und Vermittlungsaktivitäten. Dabei dürfte insbesondere eine Förderung der Leistungsberechtigten zwischen 55 und 60 Jahren zielführend sein." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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