SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende
Im Sozialgesetzbuch II "Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende" stehen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente unter dem Leitgedanken des Förderns und Forderns. Das Gesetz regelt die Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit, die Anreize und Sanktionen sowie die Trägerschaft der Grundsicherung (Gemeinsame Einrichtungen/Jobcenter bzw. optierende Kommunen). Das IAB hat den gesetzlichen Auftrag, die Wirkungen zu untersuchen.
Diese IAB-Infoplattform bietet Zugänge zur Diskussion um das Gesetz und dessen Umsetzung sowie zu den sozioökonomischen Hintergründen und Auswirkungen.
Zurück zur Übersicht- Ergebnisse und Projekte aus dem IAB
- Positionen und Gesetzentwicklung
- Träger der Grundsicherung - Jobcenter
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
- Aktivierung und Betreuung
- Arbeitsmarktpolitische Instrumente
- Pflichten, Anreize und Sanktionen
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Auswirkungen auf Personengruppen in der Grundsicherung
- Struktur der Leistungsempfänger
- Arbeitslose
- Familie, Kinder und Bedarfsgemeinschaften
- Jugendliche, junge Erwachsene
- Ältere Arbeitnehmer
- Alleinerziehende
- Frauen
- Migrant:innen, Geflüchtete
- Erwerbstätige Leistungsbezieher ("Aufstocker")
- Selbstständige
- Leistungsgeminderte Arbeitslose, Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen
- EU-Ausländer
- Geographischer Bezug
- Evaluationen
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Literaturhinweis
Fallbearbeitung im Jobcenter: Anforderungen an Digitalisierung (2026)
Altendorf, Antonia; Kuhlmann, Martin;Zitatform
Altendorf, Antonia & Martin Kuhlmann (2026): Fallbearbeitung im Jobcenter. Anforderungen an Digitalisierung. In: S. Büchner, K. Braunsmann, K. Gall, J. Rahn & I. Zakharova (Hrsg.) (2026): Fall und Fallförmigkeit. Organisationen als Kontexte von Fallbearbeitung, S. 303-325.
Abstract
"Mit unserem Fokus auf Jobcenter nehmen wir einen Bereich fallförmigen Arbeitens in den Blick, der sowohl in den vergangenen Jahren als auch aktuell von Digitalisierungsprozessen geprägt ist: Digitale Fachverfahren, elektronische Akten und digitale Zugangsmöglichkeiten sind allgegenwärtig. Der Beitrag fragt danach, welche Anforderungen der von Fallbearbeitung und Interaktionsarbeit gekennzeichnete Tätigkeitstypus im Jobcenter an Digitalisierungsprozesse stellt. Wie muss Digitalisierung gestaltet werden, um den Erfordernissen der Tätigkeit gerecht zu werden? Auf Grundlage von Fallstudien kommen wir zu dem Ergebnis, dass Digitalisierung insbesondere drei Anforderungen genügen muss: Sie muss so gestaltet sein, dass sie (1) Interaktion und Koproduktion unterstützt, (2) trotz Automatisierung und Standardisierung der Notwendigkeit von Einzelfallspezifik gerecht wird und (3) unterschiedliche Arbeitslogiken berücksichtigt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Zum Referentenentwurf für ein Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - 13. SGB-II-Änderungsgesetz: Stellungnahme des IAB im Rahmen der Verbändebeteiligung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum 20.11.2025 (2026)
Artmann, Elisabeth ; Wolf, Katja; Nivorozhkin, Anton ; Mense, Andreas ; Wolff, Joachim; Malschinger, Paul ; Wolf, Markus ; Krug, Gerhard ; Tübbicke, Stefan ; Köppen, Magdalena ; Bella, Natalie ; Sommer, Maximilian; Senghaas, Monika ; Kasrin, Zein ; Reims, Nancy ; Jahn, Franziska; Promberger, Markus; Hohmeyer, Katrin ; Osiander, Christopher ; Heuer, Linda; Zabel, Cordula ; Heß, Pascal ; Wippermann, Mara; Hiesinger, Karolin ; Röhrer, Stefan ; Gellermann, Jan Frederik Carl; Popp, Martin ; Fitzenberger, Bernd ; Bähr, Sebastian ; Bernhard, Sarah ; Falkenhain, Mariella ; Rauch, Angela ; Bruckmeier, Kerstin ; Demir, Gökay;Zitatform
Artmann, Elisabeth, Sebastian Bähr, Natalie Bella, Sarah Bernhard, Kerstin Bruckmeier, Gökay Demir, Mariella Falkenhain, Bernd Fitzenberger, Jan Frederik Carl Gellermann, Karolin Hiesinger, Pascal Heß, Linda Heuer, Katrin Hohmeyer, Franziska Jahn, Zein Kasrin, Magdalena Köppen, Gerhard Krug, Paul Malschinger, Andreas Mense, Anton Nivorozhkin, Christopher Osiander, Martin Popp, Markus Promberger, Angela Rauch, Nancy Reims, Katja Wolf, Joachim Wolff, Markus Wolf, Stefan Tübbicke, Maximilian Sommer, Monika Senghaas, Cordula Zabel, Mara Wippermann & Stefan Röhrer (2026): Zum Referentenentwurf für ein Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - 13. SGB-II-Änderungsgesetz. Stellungnahme des IAB im Rahmen der Verbändebeteiligung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum 20.11.2025. (IAB-Stellungnahme 02/2026), Nürnberg, 49 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2602
Abstract
"Im Rahmen der Verbändebeteiligung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung am 20.11.2025 Stellung genommen zum Referentenentwurf für ein 13. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze. Die einzelnen Änderungen des Gesetzesvorhabens werden ausführlich kommentiert, mit Bezug zum aktuellen Forschungsstand eingeordnet und potenzielle Wirkungen diskutiert." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Artmann, Elisabeth ; Wolf, Katja; Nivorozhkin, Anton ; Mense, Andreas ; Wolff, Joachim; Malschinger, Paul ; Wolf, Markus ; Krug, Gerhard ; Tübbicke, Stefan ; Köppen, Magdalena ; Bella, Natalie ; Sommer, Maximilian; Senghaas, Monika ; Kasrin, Zein ; Reims, Nancy ; Jahn, Franziska; Promberger, Markus; Hohmeyer, Katrin ; Osiander, Christopher ; Heuer, Linda; Zabel, Cordula ; Heß, Pascal ; Wippermann, Mara; Hiesinger, Karolin ; Röhrer, Stefan ; Gellermann, Jan Frederik Carl; Popp, Martin ; Fitzenberger, Bernd ; Bähr, Sebastian ; Bernhard, Sarah ; Falkenhain, Mariella ; Rauch, Angela ; Bruckmeier, Kerstin ; Demir, Gökay; -
Literaturhinweis
Nur eine Minderheit der Personen ohne Berufsabschluss kennt Weiterbildungsprämie und Weiterbildungsgeld (2026)
Zitatform
Artmann, Elisabeth (2026): Nur eine Minderheit der Personen ohne Berufsabschluss kennt Weiterbildungsprämie und Weiterbildungsgeld. In: IAB-Forum H. 13.05.2026. DOI:10.48720/IAB.FOO.202605013.01
Abstract
"Vielen Menschen ohne Berufsabschluss sind die Fördermöglichkeiten, um diesen nachzuholen, nicht bekannt. Insbesondere die Weiterbildungsprämie und das Weiterbildungsgeld kennen nur relativ wenige Personen. Das zeigen aktuelle Befragungsdaten. Dennoch äußerten sie ein hohes Umschulungsinteresse. Bei einer Umschulung wären ihnen bessere Arbeitsmarktchancen und ein passendes Berufsziel besonders wichtig. Zugleich gibt es insbesondere bei Bürgergeldbeziehenden häufig mehrere Hemmnisse, die einer Umschulung entgegenstehen. Dazu zählen beispielsweise Betreuungspflichten oder gesundheitliche Einschränkungen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Effects of welfare sanctions in couple households (2026)
Zitatform
Berg, Gerard J. van den, Arne Uhlendorff, Markus Wolf & Joachim Wolff (2026): Effects of welfare sanctions in couple households. In: IZA world of labor H. 15.04.2026, 2026-02-05.
Abstract
"Our findings show that welfare sanctions are not purely individual measures. They affect other household members as well, and these spillover effects depend strongly on gender roles and family structure. As a result, sanctions may be more severe than they appear when evaluated only at the individual level. Policymakers designing sanction regimes should therefore take household interactions explicitly into account." (Text excerpt, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Unterstützung durch Jobcenter: Wie Leistungsbeziehende die Grundsicherung wahrnehmen (2026)
Boockmann, Bernhard; Schröder, Charlotte; Kirchmann, Andrea; Schafstädt, Christin; Braun, Heidrun;Zitatform
Boockmann, Bernhard, Heidrun Braun, Andrea Kirchmann, Christin Schafstädt & Charlotte Schröder (2026): Unterstützung durch Jobcenter. Wie Leistungsbeziehende die Grundsicherung wahrnehmen. Gütersloh, 43 S. DOI:10.11586/2026041
Abstract
"Die Studie ist Teil der Untersuchung „Lebenssituation und Erfahrungen von Bürgergeldbeziehenden (LEBez)“ des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) und des SOKO Instituts im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. Sie untersucht, wie Leistungsbeziehende die Beratung ihres Jobcenters wahrnehmen und wie sie Leistungsminderungen und das Bürgergeld bzw. die Grundsicherung insgesamt bewerten. Die Studie zeigt unter anderem, dass die Mehrheit der Leistungsbeziehenden mit der Arbeit ihres Jobcenters zufrieden ist. Allerdings sagt knapp die Hälfte, dass die Termine beim Jobcenter „nichts bringen“. Daneben ist über die Hälfte der Befragten der Meinung, dass von Leistungsbeziehenden eine Gegenleistung verlangt werden kann. Die Befragung erfolgte vom 15. April bis 18. Juni 2025. Zielgruppe waren erwerbsfähige Leistungsbeziehende zwischen 25 und 50 Jahren, die mindestens seit einem Jahr Bürgergeld beziehen und arbeitslos oder arbeitsuchend sind. Die Stichprobe wurde vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) gezogen. Die Genehmigung erfolgte durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Wie sichtbar ist der Sozialstaat? Die Bekanntheit zentraler bedarfsorientierter Leistungen (2026)
Zitatform
Bruckmeier, Kerstin, Torsten Lietzmann, Philipp Ramos Lobato, Jürgen Wiemers & Felix Wilke (2026): Wie sichtbar ist der Sozialstaat? Die Bekanntheit zentraler bedarfsorientierter Leistungen. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 106, H. 5, S. 355-361., 2026-02-12. DOI:10.2478/wd-2026-0088
Abstract
"Die Bekanntheit von Sozialleistungen ist zentral, damit sozialstaatliche Sicherung ihre Funktion erfüllen kann - was nicht bekannt ist, kann auch nicht beantragt werden. Doch wie gut wissen Bürger:innen in Deutschland über zentrale bedarfsorientierte Leistungen Bescheid? Eine Auswertung des IAB-Panels „Arbeitsmarkt und soziale Sicherung“ zeigt: Das Wissen über Sozialleistungen ist erwartungsgemäß unterschiedlich verteilt. Personen, die potenziell von einer Leistung profitieren können, kennen sie in der Regel auch häufiger. Während das Bürgergeld weithin bekannt ist, weisen die Grundsicherung im Alter, das Wohngeld und der Kinderzuschlag hingegen deutlich geringere Bekanntheitswerte auf." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Bruckmeier, Kerstin ; Lietzmann, Torsten ; Ramos Lobato, Philipp; Wiemers, Jürgen ; -
Literaturhinweis
Bei rund einem Drittel der Neuzugänge in die Grundsicherung liegen die Wohnkosten zu Beginn des Leistungsbezugs über dem ortsüblichen Richtwert (2026)
Zitatform
Bähr, Sebastian, Andreas Mense & Katja Wolf (2026): Bei rund einem Drittel der Neuzugänge in die Grundsicherung liegen die Wohnkosten zu Beginn des Leistungsbezugs über dem ortsüblichen Richtwert. In: IAB-Forum H. 02.02.2026. DOI:10.48720/IAB.FOO.20260202.01
Abstract
"Während der ersten zwölf Monate des Leistungsbezugs im SGB II – der sogenannten Karenzzeit – werden die „kalten Wohnkosten“ in tatsächlicher Höhe vom Jobcenter gezahlt. Erst danach wird ihre Angemessenheit geprüft. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Reform der Grundsicherung sieht vor, die Wohnkosten während der Karenzzeit im Regelfall nur noch bis zum Eineinhalbfachen des ortsüblichen Richtwerts zu erstatten. Etwa jede fünfzehnte Bedarfsgemeinschaft, die von der Karenzzeitregelung erfasst ist, wäre von dieser Änderung betroffen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Fall und Fallförmigkeit: Organisationen als Kontexte von Fallbearbeitung (2026)
Zitatform
Büchner, Stefanie, Katharina Braunsmann, Korbinian Gall, Justus Rahn & Irina Zakharova (Hrsg.) (2026): Fall und Fallförmigkeit. Organisationen als Kontexte von Fallbearbeitung. (Sozialtheorie), Bielefeld: transcript, 350 S. DOI:10.14361/9783839471500
Abstract
"Während aktuelle Diskurse Fallbearbeitung vor allem professions- und interaktionstheoretisch analysieren, erweitern die Beiträger*innen diese Perspektive und zeigen die zentrale Rolle von Organisationen als Instanzen der Formierung und Bearbeitung von Fällen auf. Sie diskutieren empirisch-konzeptionell sowie theoretisch Formen und Problematiken organisationaler Fallbearbeitung in unterschiedlichsten Feldern, z.B. in der sozialen Hilfe, der Medizin oder der Polizei, und bieten so Impulse für die Reflexion über die Optimierung, Digitalisierung und (Re-)Organisation von Fallbearbeitung." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Towards policies of dignity? The German Participation Opportunities Act as a response to long-term unemployment (2026)
Zitatform
Englert, Kathrin, Markus Gottwald, Claudia Globisch & Peter Kupka (2026): Towards policies of dignity? The German Participation Opportunities Act as a response to long-term unemployment. In: Journal of Social Policy, Jg. 55, H. 2, S. 587-603., 2024-10-01. DOI:10.1017/S0047279424000370
Abstract
"The Participation Opportunities Act (POA) came into force in Germany in January 2019 with the aim of making publicly subsidized employment accessible to the long-term unemployed, whose prospects of regular employment are poor. The POA responds to a two-fold exclusion suffered by this group: exclusion from the labor market and a kind of ‘internal exclusion’ from social services. We argue that the POA can therefore be understood as a ‘policy of dignity’ and thus as a challenge to the neoliberal recognition order. The aim of this paper is an empirical examination of this thesis based on qualitative interviews with managers and professionals at German job centres. We apply Honneth’s theory of recognition as a theoretical framework and examine two levels of implementation: the interpretation of the law and how it is put into practice from 2019-2023." (Author's Abstract, IAB-Doku, © Cambridge University Press)
Beteiligte aus dem IAB
Globisch, Claudia; -
Literaturhinweis
Variationen in der Verwaltungsorganisation der Jobcenter: Die Nutzung lokaler Handlungsspielräume im Rechtskreis Zweites Buch Sozialgesetzbuch (2026)
Hafner, Jonas;Zitatform
Hafner, Jonas (2026): Variationen in der Verwaltungsorganisation der Jobcenter. Die Nutzung lokaler Handlungsspielräume im Rechtskreis Zweites Buch Sozialgesetzbuch. (Interdisziplinäre Organisations- und Verwaltungsforschung), 416 S. DOI:10.1007/978-3-658-51047-3
Abstract
"Das vorliegende Open-Access-Buch widmet sich einer besonderen Behörde: den sogenannten gemeinsamen Einrichtungen, in denen die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen die Aufgaben des SGB II in einer gemeinsamen Organisation wahrnehmen. Es handelt sich somit um den im deutschen Bundesstaat seltenen Typus einer Mischverwaltung. Hieraus entsteht ein komplexes Steuerungsmodell, das trotz gewisser zentraler Vorgaben erhebliche lokale Handlungsspielräume eröffnet. Jonas Hafner untersucht die Aufbau- und Ablauforganisation von Jobcentern, mit Fokus auf das beschäftigungsorientierte Fallmanagement und die Arbeitgeberbetreuung. Ausgehend vom Soziologischen Neoinstitutionalismus und dem Situativen Ansatz wird der Frage nachgegangen, inwieweit sich die Verwaltungsorganisation der gemeinsamen Einrichtungen voneinander unterscheidet und welche Faktoren Variationen verursachen. Mit einem Mixed-Methods-Design, bestehend aus einer bundesweiten quantitativen Befragung sowie qualitativen Interviews mit Mitarbeitenden von Jobcentern, zeigt die Studie zwei zentrale Befunde: Während bestimmte Organisationsmerkmale verbreitet sind, offenbart sich jenseits grundlegender Strukturen eine große Vielfalt. Erklärungen bieten situative Faktoren, insbesondere die Organisationsgröße, sowie institutionelle Logiken, die von den Akteuren des Handlungsfeldes geteilt werden." (Verlagsangaben, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Unemployment Insurance Reforms and Labour Market Dynamics (2026)
Zitatform
Hartung, Benjamin, Philip Jung & Moritz Kuhn (2026): Unemployment Insurance Reforms and Labour Market Dynamics. In: The Review of Economic Studies, Jg. 93, H. 1, S. 517-555. DOI:10.1093/restud/rdaf019
Abstract
"A key question in labour market research is how the unemployment insurance system affects unemployment rates and labor market dynamics. We provide new answers to this old question by studying one of the largest unemployment insurance reforms in recent decades, the German Hartz reforms. On average, lower separation rates into unemployment account for 76% of declining unemployment after the reform, a fact unexplained by existing research focussing on job-finding rates. Exploiting institutional changes by age, employment duration, and wages, we establish a causal link between the reform and changes in labor market dynamics. Relying on the labour market theory, we generalize our empirical findings beyond the German case and establish separation rate changes as an important macroeconomic adjustment channel after unemployment insurance reforms. We derive analytically that the change of separation rates increases in proportion to average unemployment duration suggesting an equally important role for most other European labor markets." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Panel Lebensqualität und Teilhabe - Feld- und Methodenbericht der Welle 4 (2026)
Hülle, Sebastian ; Zabel, Cordula ; Schiele, Maximilian ; Wenzig, Claudia; Wolff, Joachim; Bömmel, Nadja ; Kasrin, Zein ; Meß, Andreas; Özerdogan, Anil; Schneider, Ramona; Weik, Jonas Aljoscha ; Schröder, Charlotte; Zins, Stefan ; Trappmann, Mark ;Zitatform
Hülle, Sebastian, Nadja Bömmel, Zein Kasrin, Andreas Meß, Anil Özerdogan, Maximilian Schiele, Ramona Schneider, Charlotte Schröder, Mark Trappmann, Jonas Aljoscha Weik, Claudia Wenzig, Joachim Wolff, Cordula Zabel & Stefan Zins (2026): Panel Lebensqualität und Teilhabe - Feld- und Methodenbericht der Welle 4. (IAB-Forschungsbericht 05/2026), Nürnberg, 99 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2605
Abstract
"Der Feld- und Methodenbericht der Welle 4 der Panelerhebung „Lebensqualität und Teilhabe“ beschreibt Studiendesign, Erhebungsinstrumente, Felddurchführung, Feldergebnisse sowie Datenaufbereitung der Abschlussbefragung für das noch verbliebene sog. 16i-Panel. Ziel der Welle 4 ist es, die langfristigen Wirkungen der Förderung „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) nach Förderende abschließend zu messen. Die Panelbefragung wurde im Rahmen der Evaluation des Teilhabechancengesetzes, die beim IAB angesiedelt ist, durchgeführt. Zentrales Ziel des Teilhabechancengesetzes ist es, Beschäftigungsfähigkeit und soziale Teilhabe von arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen bzw. von Personen, die seit langem Leistungen nach dem SGB II erhalten und deren Chancen auf eine Integration in Erwerbsarbeit als sehr gering eingeschätzt werden, zu verbessern (Deutscher Bundestag 2019). Das Teilhabechancengesetz umfasst zwei Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik: „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) sowie „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II). Beide Instrumente bestehen im Kern aus Lohnkostenzuschüssen an Arbeitgeber und einer ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung (sogenanntes Coaching). Mit der telefonischen Panelerhebung sollen die kurz-, mittel- und langfristigen Wirkungen der Förderungen auf die Beschäftigungsfähigkeit und soziale Teilhabe der Geförderten untersucht werden. Dem Erhebungsdesign lagen maßnahmenspezifische Stichprobenziehungen zugrunde, aus denen ein Dual-Frame-Ansatz mit zwei eigenständigen Erhebungen entstanden ist – dem 16e-Panel und dem 16i-Panel (siehe Hülle et al. 2022). Mittels eines Treatment-Kontrollgruppen-Ansatzes wurden in der Panelstudie sowohl Geförderte (Treatmentgruppe) als auch nicht-geförderte erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Kontrollgruppe) befragt. Das Studiendesign sieht drei (16e-Panel) bzw. vier (16i-Panel) Erhebungswellen vor, um kurzfristige, mittelfristige und langfristige Wirkungen der Förderung untersuchen zu können. Die maximale Dauer von Förderungen nach § 16i SGB II beträgt fünf Jahre, für Förderungen nach § 16e SGB II zwei Jahre. Das 16e-Panel wurde mit der Welle 3 bereits abgeschlossen. Die Welle 4 bildet die Abschlussbefragung für das noch verbliebene 16i-Panel, mit der zugleich die Studie abgeschlossen wird. Die Inhalte des Personenfragebogens umfassen vor allem die individuelle soziale Teilhabe und die Beschäftigungsfähigkeit als zentrale Zieldimensionen der Evaluation sowie Merkmale der Ausgestaltung der Förderung einschließlich des Coachings. In der Welle 4 werden diese zentralen Inhalte aus den Vorwellen im Rahmen des 16i-Panels größtenteils erneut erhoben, um Stabilität und Wandel in diesen Konstrukten identifizieren zu können und den Panelcharakter der Studie zu stärken. Zudem werden im Fragebogen Aspekte der Nachhaltigkeit der Förderwirkungen nach Ende der Förderung sowie hinsichtlich eines möglichen Übergangs aus der geförderten Beschäftigung in den Arbeitsmarkt erfasst. Von allen Zielpersonen des 16i-Panels wurde die sogenannte Zuspielbereitschaft in der Rekrutierungswelle eingeholt, so dass die Umfragedaten auch mit administrativen Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit verknüpft werden können. Hierdurch erhöht sich das Analysepotenzial des Panels „Lebensqualität und Teilhabe“. Bei der Erhebung der Welle 4 wurden zwischen Januar und Juni 2025 insgesamt 4.602 telefonische Interviews durch das Erhebungsinstitut SOKO geführt. Um die anvisierten Nettofallzahlen erreichen zu können, wurden auch unbalancierte Fälle befragt. Dabei handelt es sich um Zielpersonen, die nicht in allen Vorwellen ein (vollständiges) Interview gegeben haben. Hierdurch konnten zusätzlich 751 unbalancierte Fälle realisiert werden, die rund 16,3 Prozent der Interviews ausmachen. Unbalancierte Fälle weisen jedoch eine viel geringere Kontaktrate (um 53,4 Prozentpunkte) und eine fast doppelt so hohe Verweigerungsrate auf als die balancierten Fälle, also jene Zielpersonen, die an allen Erhebungswellen teilgenommen haben. Im Ergebnis unterscheiden sich dadurch die Rücklaufquoten (Teilnahmebereitschaft) zwischen balancierten Fällen (77,6 %) und unbalancierten Fällen (19,7 %) mit 57,9 Prozentpunkten sehr deutlich voneinander. Über alle Fälle hinweg ergibt sich eine Rücklaufquote von 52,5 Prozent. Die Rekrutierung der Kontrollfälle ist mit einer Rücklaufquote von 54,0 Prozent erfolgreicher als die der Treatmentfälle, deren Rücklaufquote 49,4 Prozent beträgt. Für ein realisiertes Interview waren durchschnittlich 4,1 telefonische Kontaktversuche nötig. Die Interviewdauer beträgt im Durchschnitt 30 Minuten, wobei es aufgrund des modularen Aufbaus des Fragebogens deutliche Unterschiede zwischen den Befragtengruppen gibt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Hülle, Sebastian ; Zabel, Cordula ; Schiele, Maximilian ; Wenzig, Claudia; Wolff, Joachim; Bömmel, Nadja ; Kasrin, Zein ; Özerdogan, Anil; Weik, Jonas Aljoscha ; Zins, Stefan ; Trappmann, Mark ; -
Literaturhinweis
How Effective are Generous Wage Subsidies for Long-Term Unemployed Welfare Recipients? (2026)
Zitatform
Kasrin, Zein & Stefan Tübbicke (2026): How Effective are Generous Wage Subsidies for Long-Term Unemployed Welfare Recipients? In: Zeitschrift für Sozialreform, Jg. 72, H. 1, S. 13-38., 2026-01-31. DOI:10.1515/zsr-2025-0012
Abstract
"Langzeitarbeitslosigkeit ist ein zentrales Problem. In Deutschland, dem in dieser Studie untersuchten Land, bezieht die überwiegende Mehrheit der Langzeitarbeitslosen Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) und ist daher oft wirtschaftlich und sozial benachteiligt. Dieser Beitrag liefert erste Erkenntnisse über die Auswirkungen eines neuartigen und großzügigen Lohnkostenzuschussprogramms für Langzeitarbeitslose bis zu 14 Monate nach Ablauf der Förderung. Mithilfe umfangreicher administrativer Daten zur Gesamtpopulation der Geförderten von Mai bis Oktober 2019 sowie einer Stichprobe ungeförderter Vergleichspersonen verwenden wir Ridge-Kernel Propensity Score Matching, um die Teilnehmenden mit fast identischen Vergleichspersonen hinsichtlich der beobachteten Merkmale zu vergleichen. Die Wirkungsanalyse zeigt deutlich erhöhte Beschäftigungsquoten und eine Minderung der SGB-II-Leistungsbezugsquote. Besonders große Wirkungen zeigen sich bei älteren Personen sowie bei Personen mit besonders schlechter Beschäftigungshistorie. Anhand von Worst-Case-bounds und Simulationen zeigen wir, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass unbeobachtete Faktoren unsere Schlussfolgerungen maßgeblich treiben." (Autorenreferat, IAB-Doku, © De Gruyter Brill)
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Literaturhinweis
Jobcenter-Fachkräfte mit relativ vielen Kund*innen verkürzen eher die einzelnen Kontakte als die Häufigkeit der Gespräche zu reduzieren (2026)
Zitatform
Knize, Veronika (2026): Jobcenter-Fachkräfte mit relativ vielen Kund*innen verkürzen eher die einzelnen Kontakte als die Häufigkeit der Gespräche zu reduzieren. In: IAB-Forum – Grafik aktuell H. 18.03.2026. DOI:10.48720/IAB.FOO.GA.20260318.01
Abstract
"Beratungs- und Vermittlungskräfte in Jobcentern, die relativ viele Leistungsberechtigte betreuen, verwenden pro Kundenkontakt tendenziell weniger Zeit. Das gilt etwa für Erstgespräche, Folgegespräche, Erstellung von Kooperationsplänen oder Vermittlung in Maßnahmen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Street-Level Policymaking: From Local Political Preferences to Welfare Policy Delivery (2026)
Zitatform
Knize, Veronika, Markus Wolf & Stefan Tübbicke (2026): Street-Level Policymaking: From Local Political Preferences to Welfare Policy Delivery. In: Social Policy and Administration, S. 1-11. DOI:10.1111/spol.70053
Abstract
"Street-level bureaucracy research argues that the local community shapes policy implementation. Yet, little is known about the impact of local political preferences on welfare policy application. This study extends this line of research examining how local political preferences in East Germany are linked to job centres' delivery of active labour market Programmes - sanctions, workfare programmes, wage subsidies, and training programmes. Additionally, we assess whether local political preferences are related to welfare recipients' chances of labour market re-integration. We apply a fixed-effects approach to local elections data linked with job-centre-level registry data on welfare recipients. Our results suggest that left-wing and right-wing parties generally adhere to distinct welfare policy approaches, with higher far-left party vote shares being associated with fewer restrictive policies and higher vote shares for the Right with more employment uptake. Overall, the results suggest an important role of local political preferences in shaping welfare policy implementation through political and organisational steering." (Author's abstract, IAB-Doku, © Wiley) ((en))
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Literaturhinweis
Zwischen Anspruch und Realität: die Umsetzung des Schlichtungsverfahrens im Jobcenter (2026)
Zitatform
Köppen, Magdalena (2026): Zwischen Anspruch und Realität: die Umsetzung des Schlichtungsverfahrens im Jobcenter. (IAB-Forschungsbericht 06/2026), Nürnberg, 49 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2606
Abstract
"Mit der Bürgergeldreform wurde zum 1. Juli 2023 erstmals ein gesetzlich verankertes Schlichtungsverfahren in der Grundsicherung für Arbeitsuchende eingeführt (§ 15a SGB II). Es greift, wenn die Erstellung oder Fortschreibung des Kooperationsplans aufgrund von Meinungsverschiedenheiten zwischen Jobcenter und leistungsberechtigter Person nicht möglich ist. Ziel des Verfahrens ist eine einvernehmliche Lösung. Die konkrete Ausgestaltung des Verfahrens – insbesondere die Frage, ob die Schlichtung intern durch eigene Mitarbeitende oder extern durch Dritte geführt wird – obliegt der Trägerversammlung der Jobcenter. Der Gesetzgeber räumt ihnen damit Gestaltungsspielräume ein und verzichtet ausdrücklich auf eine Einheitslösung. Im Rahmen der geplanten Reform der Grundsicherung soll das Schlichtungsverfahren als eigenständiges Instrument jedoch wieder abgeschafft werden. Im vorliegenden Berichtwurde erstmals empirisch untersucht, wie die institutionellen Anforderungen an das Schlichtungsverfahren in der Praxis umgesetzt werden. Die Analyse stützt sich auf qualitative Interviews mit Personen, die Schlichtungsaufgaben wahrnehmen, und Integrationsfachkräften aus je drei Jobcentern mit jeweils unterschiedlichen Umsetzungsmodellen und Trägerformen. Die Auswertung erfolgte mit der thematischen Analyse. Als analytischer Bezugsrahmen dienen zehn Parameter, die aus Gesetz, Gesetzesbegründung und den fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit abgeleitet wurden. Sie lassen sich in drei Gruppen unterteilen: Anforderungen an die Schlichtungsperson (Neutralität und Unabhängigkeit, Moderation, fachliche Kompetenz), Anforderungen an das Verfahren (Rechtskonformität, Transparenz, Verfahrenseffizienz, Gestaltungsautonomie, Niedrigschwelligkeit) sowie Anforderungen an die Interaktion der Konfliktbeteiligten (Ergebnisoffenheit, Verfahrensbeteiligung). Bei den Anforderungen an die Schlichtungsperson zeigt sich, dass diese ihre Neutralität nicht als qua Amt gegeben begreifen, sondern als ein Zustand, zu dessen Herstellung sie kontinuierlich beitragen müssen. Dabei lassen sich zwei Verständnisse unterscheiden: Neutralität durch Äquidistanz und bewusste Informationsenthaltsamkeit einerseits, Neutralität durch aktiven Wissensausgleich und Vermittlung andererseits. Auch hinsichtlich der Moderation variieren Selbstverständnis und Erwartungen zwischen zurückhaltender Prozessbegleitung und aktivem Steuern mit eigenen Lösungsvorschlägen. Bei der fachlichen Kompetenz zeigt sich ein zentraler Unterschied zwischen internen und externen Schlichtenden dahingehend, dass erstere über gewachsenes Systemwissen aus ihrer Beratungsarbeit verfügen, während letztere sich dieses Wissen nachträglich aneignen mussten. Bei den Anforderungen an das Verfahren erweist sich Rechtskonformität weniger als allgemeine Anforderung rechtmäßigen Handelns, sondern vielmehr als strukturelle Begrenzung von Verhandlungsspielräumen. Bedeutsam ist die Scharnierfunktion des Verfahrens: Es bietet während seiner Dauer temporären Schutz vor Leistungsminderung, eröffnet bei Scheitern jedoch den Weg zur Sanktionierung. Zugleich wird Transparenz wird als permanente Aufgabe verstanden. Dabei nutzen interne Schlichtungspersonen direkte Zugänge ins Jobcenter und positionieren die Stelle strategisch als Unterstützungsinstrument. Für externe Schlichtungspersonen hingegen ist die Informationspraxis eine ‚Black Box‘ ist. Die Informationspflicht der Integrationsfachkräfte wird generell als zentraler Mechanismus zur Herstellung von Transparenz angesehen, in der Praxis aus verschiedenen Gründen jedoch nur unzuverlässig erfüllt. Die Verfahrenseffizienz wird von den Integrationsfachkräften vor allem nach dem subjektiven Mehrwert für ihre weitere Arbeit beurteilt. Die Gestaltungsautonomie, die den Jobcentern und den Schlichtungspersonen als Umsetzende eingeräumt wird, variiert nach institutioneller Verortung. Interne Schlichtungspersonen tendieren dazu, Handlungsspielräume weitreichend auszuschöpfen, während externe sich auf die methodisch-inhaltliche Ebene beschränken. Niedrigschwelligkeit wird methodisch, über einfache Sprache und die Möglichkeit einer Begleitperson angestrebt. Sie stößt jedoch auf Grenzen, da interne Verfahren tendenziell für Integrationsfachkräfte niedrigschwellig sind, allerdings für Leistungsberechtigte vorbelastet sein können. Externe Verfahren bieten symbolische Neutralität, können jedoch je nach Gestaltung des Zugangs selbst hochschwellig sein. Bei den Anforderungen, die sich an die Interaktion der Konfliktbeteiligten richten, lassen sich für die Ergebnisoffenheit zwei Orientierungen der Schlichtungspersonen rekonstruieren. Zum einen die Ergebnisorientierung: Dabei wird das Ziel der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Arbeitsmarktintegration als feststehend betrachtet, die Wege dorthin als verhandelbar. Zum anderen die Prozessorientierung: In dieser Logik wird das Nicht-Zustandekommen einer Einigung als legitimes Ergebnis akzeptiert. Die Verfahrensbeteiligung wird als aktiver dialogischer Prozess verstanden, ist aber nicht selbstverständlich gegeben. Die Freiwilligkeit erweist sich für beide Seiten als strukturell begrenzt. Leistungsberechtigte wägen die Teilnahme angesichts möglicher Konsequenzen wie Sanktionen ab, Integrationsfachkräfte erleben die Teilnahme und Einleitung teils als zwangsläufig oder als notwendig, um auf diesem Weg ihre Forderungen durchzusetzen. Insgesamt zeigen die Befunde, dass die institutionellen Anforderungen nicht nach feststehenden Regeln umgesetzt werden, sondern subjektiv und situativ interpretiert werden. Es gibt also kein einheitliches Umsetzungsmodell, sondern unterschiedliche lokale Praktiken. Die institutionelle Verortung der Schlichtungsstelle strukturiert dabei die Rahmenbedingungen der Praxis, determiniert sie aber nicht vollständig. Bedeutsam ist ebenfalls die professionelle Orientierung der Schlichtungspersonen. Ebenfalls konstitutiv sind die Rollen der Integrationsfachkräfte als Nutzende einerseits und Gatekeeper von Informationen andererseits. Bei Betrachtung der institutionellen Anforderungen insgesamt zeigt sich, dass diese sich in der Umsetzung gegenseitig bedingen und begrenzen können. Diese Spannungen resultieren nicht zuletzt aus dem hybriden Charakter des Instruments selbst. Dessen konzeptionelle Unschärfe erzeugt in der Umsetzung und bei den Beteiligten unterschiedliche und teils widersprüchliche Erwartungen, die von ihnen entsprechend situativ aufgelöst werden müssen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Die Mehrheit der Jobcenter-Beschäftigten betreut Leistungsberechtigte, die aus ihrer Sicht nicht erwerbsfähig sind (2026)
Zitatform
Lietzmann, Torsten, Anil Özerdogan, Philipp Ramos Lobato & Claudia Wenzig (2026): Die Mehrheit der Jobcenter-Beschäftigten betreut Leistungsberechtigte, die aus ihrer Sicht nicht erwerbsfähig sind. In: IAB-Forum – Grafik aktuell H. 24.02.2026. DOI:10.48720/IAB.FOO.GA.20260224.01
Abstract
"Nicht wenige Integrationsfachkräfte der Jobcenter zweifeln an der tatsächlichen Erwerbsfähigkeit eines erheblichen Teils der von ihnen betreuten Leistungsbeziehenden. Entsprechend groß ist der Zuspruch für eine Reform, die im Bedarfsfall einen Wechsel in ein anderes Sicherungssystem erleichtert. Gleichzeitig spricht sich nur eine Minderheit für eine grundsätzliche Änderung der geltenden Erwerbsfähigkeitskriterien aus." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Lietzmann, Torsten ; Wenzig, Claudia; Özerdogan, Anil; Ramos Lobato, Philipp; -
Literaturhinweis
Aktivierung statt Frühverrentung? Die Neujustierung der Steuerungslogik gegenüber älteren Leistungsbeziehenden im Zuge der Bürgergeld-Reform (2026)
Zitatform
Lietzmann, Torsten, Stephanie Prümer & Philipp Ramos Lobato (2026): Aktivierung statt Frühverrentung? Die Neujustierung der Steuerungslogik gegenüber älteren Leistungsbeziehenden im Zuge der Bürgergeld-Reform. In: Sozialer Fortschritt, S. 1-23. DOI:10.3790/sfo.2026.1482201
Abstract
"Mit dem Bürgergeld-Gesetz, das Anfang 2023 in Kraft trat, wurden auch zwei arbeitsmarktpolitisch zentrale Änderungen für ältere Leistungsbeziehende der Grundsicherung für Arbeitsuchende beschlossen. Zum einen wurde die Pflicht zur vorzeitigen Inanspruchnahme einer Altersrente (§ 12a SGB II) bis Ende 2026 ausgesetzt, wodurch der Verbleib im Leistungsbezug über das 63. Lebensjahr hinaus erleichtert wird. Zum anderen wurde die Sonderregelung des § 53a SGB II abgeschafft, nach der ältere Leistungsbeziehende unter bestimmten Voraussetzungen aus der Arbeitslosenstatistik herausgenommen werden konnten. Der Beitrag argumentiert, dass diese Änderungen eine institutionelle Neujustierung der Steuerungslogik gegenüber älteren Leistungsbeziehenden darstellen: Der Druck zur Frühverrentung wird reduziert, während zugleich der Anspruch auf Arbeitsmarktintegration gestärkt wird. Auf Grundlage administrativer Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit sowie Befragungsdaten des IABJobcenterpanels zeigt der Beitrag, dass sich die Abgänge aus dem SGB-II-Bezug ab 63 Jahren verringert haben und die Arbeitslosmeldungen in der betreffenden Altersgruppe gestiegen sind. Hinweise auf eine tatsächliche Verbesserung der Arbeitsmarktintegration ergeben sich bislang jedoch nicht. Dies deutet auf strukturelle Grenzen einer stärkeren arbeitsmarktpolitischen Aktivierung älterer Leistungsbeziehender hin." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Duncker & Humblot)
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Literaturhinweis
Übergang aus der Grundsicherung in Beschäftigung: Die Entfernung zwischen bisherigem Wohnort und Arbeitsort variiert stark zwischen den Regionen (2026)
Zitatform
Mense, Andreas & Katja Wolf (2026): Übergang aus der Grundsicherung in Beschäftigung: Die Entfernung zwischen bisherigem Wohnort und Arbeitsort variiert stark zwischen den Regionen. In: IAB-Forum H. 25.03.2026. DOI:10.48720/IAB.FOO.20260325.01
Abstract
"Beschäftigungsaufnahmen von Leistungsbeziehenden erfolgen meist in Nähe des Wohnorts. Bei einem nennenswerten Anteil ist der Arbeitsort jedoch deutlich weiter entfernt. Dabei zeigen sich beträchtliche regionale Unterschiede: Bei Menschen aus den Ballungszentren liegt die neue Arbeitsstelle tendenziell näher am bisherigen Wohnort als bei Personen aus strukturschwächeren Regionen. Dort geht die Aufnahme einer neuen Arbeit häufiger mit einem Umzug einher. Eine mögliche Erklärung ist das höhere Angebot an Arbeitsstellen in den Ballungszentren." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Leistungsminderungen als "letzte Handhabe": Deutungsweisen einer Disziplinierungstechnik (2026)
Zitatform
Röhrer, Stefan, Sarah Bernhard, Monika Senghaas & Magdalena Köppen (2026): Leistungsminderungen als "letzte Handhabe": Deutungsweisen einer Disziplinierungstechnik. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 79, H. 2, S. 101-109., 2026-01-08. DOI:10.5771/0342-300X-2026-2-101
Abstract
"Kürzungen existenzsichernder Sozialleistungen sind ein kontrovers diskutiertes Thema. Im Zuge der jüngeren Reformen der Grundsicherung wurden Forderungen nach einer Verschärfung von Sanktionsmöglichkeiten immer wieder mit Blick auf Umfrageergebnisse unter Jobcentermitarbeitenden rationalisiert. Diese schreiben Sanktionsmöglichkeiten eine hohe Relevanz zu, was als Ausdruck ihrer Expertise im Feld der „Arbeitsmarktintegration“ gedeutet wird. In dem Beitrag wird argumentiert, dass diese Deutung zu kurz greift. Die Ergebnisse zeigen, dass Leistungsminderungen für Jobcentermitarbeitende vor allem aufgrund ihrer disziplinierenden Funktionen wichtig sind. Arbeitsmarktbezogene Wirkungen scheinen hingegen eine eher untergeordnete Rolle zu spielen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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