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Dossier

Atypische Beschäftigung

Vollzeit, unbefristet und fest angestellt - das typische Normalarbeitsverhältnis ist zwar immer noch die Regel. Doch arbeiten die Erwerbstätigen heute vermehrt auch befristet, in Teilzeit- und Minijobs, in Leiharbeitsverhältnissen oder als Solo-Selbständige. Was sind die Konsequenzen der zunehmenden Bedeutung atypischer Beschäftigungsformen für die Erwerbstätigen, die Arbeitslosen und die Betriebe? Welche Bedeutung haben sie für die sozialen Sicherungssysteme, das Beschäftigungsniveau und die Durchlässigkeit des Arbeitsmarktes? Die IAB-Infoplattform bietet Informationen zum Forschungsstand.

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im Aspekt "Forschung und Ergebnisse aus dem IAB"
  • Literaturhinweis

    Feeling disadvantaged? Type of employment contract and political attitudes (2024)

    Gatskova, Kseniia ; Beresewicz, Maciej; Pilc, Michal;

    Zitatform

    Gatskova, Kseniia, Michal Pilc & Maciej Beresewicz (2024): Feeling disadvantaged? Type of employment contract and political attitudes. In: Socio-economic review online erschienen am 07.03.2024, S. 1-25. DOI:10.1093/ser/mwae011

    Abstract

    "We tested the theory of relative deprivation in the context of the Polish labour market during the post-crisis period from 2009 to 2015. This period witnessed the highest incidence of temporary contracts in the European Union, providing novel evidence on the causal relationship between the type of employment contract and political attitudes. Our findings suggest that temporary workers are more supportive of income redistribution but less supportive of democracy. Additionally, a shift from permanent to temporary contracts among prime-aged employees leads to a decrease in their support for democracy. Although this effect is modest in magnitude, the article points to an important mechanism influencing shifts in political attitudes. Our findings suggest that the effect of temporary employment on political attitudes is more pronounced among socio-demographic groups less accustomed to unstable employment." (Author's abstract, IAB-Doku, © Oxford Academic) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Gatskova, Kseniia ;
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  • Literaturhinweis

    Einführung der Brückenteilzeit: bislang keine spürbaren Folgen für Teilzeitjobs (2024)

    Gürtzgen, Nicole;

    Zitatform

    Gürtzgen, Nicole (2024): Einführung der Brückenteilzeit: bislang keine spürbaren Folgen für Teilzeitjobs. (IAB-Forschungsbericht 02/2024), Nürnberg, 27 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2402

    Abstract

    "Seit der Einführung der so genannten Brückenteilzeit zum 1. Januar 2019 können Beschäftigte ihre vertragliche Arbeitszeit für einen befristeten Zeitraum reduzieren und danach ihre ursprünglich vereinbarte Arbeitszeit wieder aufnehmen. Die Ergebnisse des vorliegenden Beitrages zeigen, dass die Reform bislang nur geringe Veränderungen der Teilzeitbeschäftigung in denjenigen Betrieben (bis 200 Beschäftigten) nach sich gezogen hat, in denen Beschäftigte vom Recht auf Brückenteilzeit Gebrauch machen können. Als von der Reform nicht betroffene Betriebe werden in der vorliegenden Analyse diejenigen Betriebe bezeichnet, die zu Unternehmen mit bis zu 45 Beschäftigten gehören. Als von der Reform betroffen werden in der Studie diejenigen Betriebe betrachtet, wenn sie zu einem Unternehmen gehören, dass mehr als 45 und bis zu 200 Beschäftigte hat. Betriebe, die zu Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten gehören, waren auch von der Einführung der Brückenteilzeit betroffen, werden jedoch der schlechteren Vergleichbarkeit halber für die vorliegende Untersuchung nicht herangezogen. Der Vergleich der Teilzeitquoten in von der Reform betroffenen und nicht betroffenen Betrieben zeigt, dass die Teilzeitquoten über den gesamten Beobachtungszeitraum, also von 2014 bis 2021, in nicht betroffenen Betrieben höher ausfielen als die in betroffenen Betrieben. Dieser grundsätzliche Niveauunterschied blieb auch nach Inkrafttreten der Brückenteilzeit im Jahr 2019 bestehen. Insgesamt verzeichneten die Betriebe mit Beginn der Covid-19-Rezession einen etwas geringeren Zuwachs der sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung. Der geringere Zuwachs ist sowohl bei betroffenen Betrieben zu beobachten (also bei Betrieben, die zu Unternehmen mit mehr als 45 und bis zu 200 Beschäftigten gehören) als auch bei kleineren Betrieben, die von den Regelungen ausgenommen sind. Nach der Reform hat sich jedoch der Zuwachs der Teilzeitbeschäftigung in den Betrieben, in denen Beschäftigte einen Anspruch auf Brückenteilzeit geltend machen können, etwas weniger stark abgeschwächt. Hier ist jedoch zu beachten, dass die Entwicklungen in den Jahren 2020 und 2021 nur schwer von Effekten der durch die Covid-19-Pandemie verursachten Rezession abzugrenzen sind. Insgesamt lässt sich die ermittelte Veränderung für einen Betrieb mit durchschnittlich 200 Beschäftigen dahingehend beziffern, dass über den Gesamtzeitraum nach der Reform die Zunahme an Teilzeitbeschäftigten im Mittel um 1 Person höher ausfällt als bei vergleichbaren nicht betroffenen Betrieben. Diese Zunahme ist jedoch zu gering, als dass die Teilzeitquoten in betroffenen Betrieben mit den höheren Quoten nicht betroffener Betriebe gleichziehen würden. Die sogenannte Zumutbarkeitsregel, welche eine Obergrenze von Umwandlungen in Unternehmen mit mehr als 45 und bis zu 200 Beschäftigten vorsieht, kann diese geringe Veränderung nicht plausibel erklären. Gemäß dieser Regel sind Arbeitgeber, die mehr als 45 und bis zu 200 Beschäftigte haben, verpflichtet, nur einer Person pro 15 angefangenen Beschäftigten einen Anspruch auf Brückenteilzeit zu gewähren. Eine weitere Erklärung könnte darin bestehen, dass die derzeit geltenden Regeln von vielen Beschäftigten als zu unflexibel wahrgenommen werden. So sieht die Regelung zur Brückenteilzeit vor, dass Beschäftigte einen Antrag auf befristete Teilzeit für mindestens ein Jahr und für maximal fünf Jahre stellen können. Während der beantragten Laufzeit ist es zudem nicht möglich, wieder zur ursprünglich vereinbarten Arbeitszeit zurückzukehren. Zudem können die bezifferten Veränderungen während der Covid-19-Rezession möglicherweise auch widerspiegeln, dass Beschäftigte in diesem Zeitraum eine größere Zurückhaltung bei der Reduzierung der Arbeitszeit an den Tag gelegt haben. Inwiefern die Reform im Zuge der wirtschaftlichen Erholung einen langfristigen Effekt auf die Inanspruchnahme befristeter Arbeitszeitreduzierungen hat, bleibt daher abzuwarten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Gürtzgen, Nicole;
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  • Literaturhinweis

    Arbeitsangebots- und Verteilungswirkungen der Mini- und Midijob-Reformen 2022/2023 - eine Simulationsstudie (2023)

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin & Jürgen Wiemers (2023): Arbeitsangebots- und Verteilungswirkungen der Mini- und Midijob-Reformen 2022/2023 - eine Simulationsstudie. (IAB-Forschungsbericht 11/2023), Nürnberg, 24 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2311

    Abstract

    "Dieser Beitrag untersucht die Wirkungen der zum 1. Oktober 2022 in Kraft getretenen Reformen für Mini- und Midijobs bezüglich des Arbeitsangebots, der verfügbaren Einkommen der Haushalte und der fiskalischen Effekte. Insbesondere werden die Auswirkungen a) der Anhebung der Geringfügigkeitsschwelle von 450 Euro auf 520 Euro, b) die Anhebung der Midijob-Grenze von 1.300 Euro auf 2.000 Euro und c) die Neuregelung des Tarifverlaufs der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer betrachtet. Die Effekte der Reform werden mit Hilfe des IAB-Mikrosimulationsmodells (IAB-MSM) simuliert. Das Modell kann die Reform detailliert abbilden und die daraus resultierenden Änderungen im Arbeitsangebot unter Berücksichtigung der Nichtinanspruchnahme von bedarfsgeprüften Leistungen abschätzen. Im Ergebnis zeigen sich beim Arbeitsangebot geringe positive Partizipationseffekte (ca. +55.000 Personen) und geringe negative Arbeitsvolumeneffekte (ca. -40.000 Vollzeitäquivalente). Dabei konzentriert sich die Änderung des Arbeitsangebots hauptsächlich auf Frauen, auf die 89 Prozent des Anstiegs der Erwerbsbeteiligung und 94 Prozent des Rückgangs des Arbeitsvolumens zurückgehen. Die Reform erzeugt insbesondere für Frauen in Paarhaushalten einen Anreiz, einerseits eine geringfügige Beschäftigung oder eine Teilzeittätigkeit aufzunehmen, andererseits aber auch von einer Vollzeittätigkeit in Teilzeit oder sogar eine geringfügige Beschäftigung zu wechseln. Insgesamt steigt das Arbeitsangebot für Minijobs um ca. 42.000 Personen und das Arbeitsangebot für Teilzeitbeschäftigung um ca. 111.000 Personen an. Dies geht hauptsächlich zulasten von Vollzeitbeschäftigung (-90.000 Personen). Weiter zeigt die Simulation geringe Anstiege des Haushaltsäquivalenzeinkommens in allen Einkommensdezilen, die zwischen 0,01 Prozent und 0,23 Prozent des jeweiligen mittleren Dezileinkommens liegen. Das reformbedingte jährliche Haushaltsdefizit beträgt gemäß der Simulation ca. 0,4 Mrd. Euro. Bei den Sozialversicherungen ergibt sich ein Defizit von jährlich 1,7 Mrd. Euro. Zwar deuten die Simulationsergebnisse nur auf eine geringe reformbedingte Zunahme der geringfügigen Beschäftigung hin. Die Frage, ob es aufgrund der Reformen mittelfristig dennoch zu einer erheblichen Verdrängung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung durch geringfügige Beschäftigung kommt, kann jedoch nicht abschließend geklärt werden, da der gewählte Ansatz die Reaktionen der Arbeitsnachfrageseite auf die Reformen nicht berücksichtigen kann. So könnten Minijobs nach der Reform bei Arbeitgebern insbesondere aufgrund der Dynamisierung der Minijobentgeltgrenze an Attraktivität gewonnen haben. Tendenziell deuten die Ergebnisse aber darauf hin, dass die Reform Minijobs als Beschäftigungsform stärkt. Dies ist kritisch zu sehen, da Forschungsergebnisse zahlreiche Nachteile von Minijobs für die Beschäftigte aufzeigen und somit eher für einen Abbau statt für eine Ausweitung von Minijobs sprechen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;
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  • Literaturhinweis

    Determinanten befristeter Neueinstellungen (2023)

    Gürtzgen, Nicole; Küfner, Benjamin ;

    Zitatform

    Gürtzgen, Nicole & Benjamin Küfner (2023): Determinanten befristeter Neueinstellungen. (IAB-Forschungsbericht 07/2023), Nürnberg, 26 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2307

    Abstract

    "Welche Bedeutung haben unterschiedliche betriebliche, stellenbezogene und individuelle Faktoren für die Wahrscheinlichkeit, dass Arbeitsverträge befristet abgeschlossen werden? Der vorliegende Forschungsbericht untersucht diese Frage auf Basis der in der IAB-Stellenerhebung erfassten sozialversicherungspflichtigen Neueinstellungen für den Zeitraum zwischen 2018 und 2021. Bei Neueinstellungen, die zur Deckung eines zeitlich begrenzten Bedarfes vorgenommen wurden, lag der Befristungsanteil im Beobachtungszeitraum mehr als doppelt so hoch wie bei Neueinstellungen zur Deckung eines langfristigen Bedarfes. Insgesamt wird jedoch nur etwa ein Fünftel aller befristeten Neueinstellungen aufgrund eines vorübergehenden Bedarfs vorgenommen. Dass die große Mehrheit der befristeten Neueinstellungen zur Deckung eines langfristigen Bedarfes erfolgt, deutet darauf hin, dass befristete Neueinstellungen auch die Funktion einer „verlängerten Probezeit“ erfüllen. Um die Bedeutung dieses Motives zu untersuchen, bietet es sich an, die Einstellungskosten von befristeten und unbefristeten Neueinstellungen miteinander zu vergleichen. So ist zu erwarten, dass die Auswahlprozesse bei befristeten Neueinstellungen weniger aufwändig sind als bei unbefristeten, wenn erstere als verlängerte Probezeit genutzt werden. Unsere Ergebnisse zeigen, dass Betriebe bei befristeten Neueinstellungen tatsächlich weniger finanzielle Mittel für die Personalsuche aufwenden und diese deutlich schneller besetzen. Dieses Ergebnis wird auch bestätigt, wenn man nur diejenigen Neueinstellungen, die zur Deckung eines längerfristigen Arbeitskräftebedarfs dienen, betrachtet. Insgesamt stützen diese Befunde den Charakter befristeter Neueinstellungen als verlängerte Probezeit. Zudem wird bei befristeten Neueinstellungen seltener eine langjährige Berufserfahrung gefordert. Auch Erwerbsunterbrechungen werden eher akzeptiert. Die Ergebnisse zeigen weiterhin, dass die strukturellen Determinanten befristeter Beschäftigung im Zeitverlauf weitestgehend stabil und unabhängig von der Konjunkturlage sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Gürtzgen, Nicole;
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  • Literaturhinweis

    Die gesetzliche Brückenteilzeit wird eher zurückhaltend genutzt (2023)

    Hohendanner, Christian; Wanger, Susanne ;

    Zitatform

    Hohendanner, Christian & Susanne Wanger (2023): Die gesetzliche Brückenteilzeit wird eher zurückhaltend genutzt. In: IAB-Forum H. 16.10.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20231016.01

    Abstract

    "Teilzeitarbeit ist in Deutschland weit verbreitet. Um das Risiko einer Teilzeitfalle zu verringern und die starre Trennung zwischen Voll- und Teilzeit abzubauen, wurde 2019 die Brückenteilzeit eingeführt. Sie ermöglicht es Beschäftigten mittlerer und größerer Betriebe, für einen Zeitraum zwischen einem und fünf Jahren in Teilzeit zu arbeiten, und ist mit einer automatischen Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit verbunden. Diese Möglichkeit wird allerdings bislang eher zurückhaltend genutzt. Damit halten sich auch die Auswirkungen auf die Personalpolitik der Betriebe in Grenzen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Hohendanner, Christian; Wanger, Susanne ;
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  • Literaturhinweis

    Atypische Beschäftigung im Strukturwandel (2023)

    Hohendanner, Christian;

    Zitatform

    Hohendanner, Christian (2023): Atypische Beschäftigung im Strukturwandel. (IAB-Forschungsbericht 23/2023), Nürnberg, 39 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2323

    Abstract

    "Seit den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts steht die Befürchtung im Raum, dass das sogenannte Normalarbeitsverhältnis als unbefristetes sozialversicherungspflichtiges Vollzeitbeschäftigungsverhältnis in Deutschland an Bedeutung verliert und die unter dem Oberbegriff „atypischer Beschäftigung“ zusammengefassten Beschäftigungsverhältnisse an Relevanz gewinnen. Zu letzteren werden üblicher Weise sozialversicherungspflichtige und geringfügige Teilzeitbeschäftigungen, befristete Arbeitsverhältnisse, Leiharbeit und freie Honorartätigkeiten von Soloselbständigen gezählt. Die genannten Erwerbsformen weisen zum Teil eine geringere Dauer auf, gehen mit geringeren Löhnen einher und entfalten aufgrund geringerer und kürzerer Beitragszahlungen in die Sozialversicherungssysteme eine geringere soziale Schutzwirkung auf als das Normarbeitsverhältnis. Aufgrund der starken Erwerbszentrierung unseres sozialen Sicherungssystems ist es für die sozial- und arbeitsmarktpolitische Steuerung relevant, die Entwicklung der verschiedenen Erwerbsformen im Blick zu behalten. Angesichts einer sich im Krisenmodus befindlichen Gesellschaft, in der das „Normale“ von innen wie außen zunehmend hinterfragt wird, zeigt sich bei den Erwerbsformen eine erstaunliche Stabilität. Das Normalarbeitsverhältnis erweist sich in den letzten Jahren als weitgehend robust, befristete Arbeitsverträge verlieren an Bedeutung, Leiharbeit und freie Mitarbeit bewegen sich auf stabilem, aber niedrigem Niveau jeweils im Bereich von etwa zwei Prozent der Beschäftigten. Die Entwicklung des Arbeitsmarktes in Richtung eines „Arbeitnehmermarktes“ scheint dazu zu führen, dass aus Sicht der Beschäftigten unfreiwillige atypische Erwerbsformen relativ an Boden verlieren oder auf niedrigem Niveau verharren. Einzig die Teilzeitbeschäftigung gewinnt kontinuierlich an Bedeutung. Wenn jedoch strukturelle und krisenhafte Umbrüche wahrscheinlicher und wirtschaftliche Bedingungen zunehmend unvorhersehbarer und volatiler werden, ist die Sicherstellung von Anpassungsfähigkeit zur Bewältigung dieser Umbrüche notwendig. Vor diesem Hintergrund lassen sich in Bezug auf die dargestellten Erwerbsformen drei Ziele formulieren, um Anpassungsfähigkeit sicherzustellen: erstens die Erhöhung des Arbeitsvolumens von unfreiwillig Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten, zweitens die Stärkung interner betrieblicher Flexibilität, darunter die Intensivierung von Weiterbildung sowie drittens die Schaffung adäquater Schutzmechanismen und Rahmenbedingungen für bislang weniger abgesicherte Erwerbsformen. Begleitend zu diesem Forschungsbericht werden Strukturtabellen auf Basis des IAB-Betriebspanels von 2010 bis 2022 zu den einzelnen Erwerbsformen sowie im Detail zu befristeter Beschäftigung in Deutschland auf der Webseite des IAB in der Rubrik „Grafik und Daten“ zur Verfügung gestellt (Hohendanner 2023a/b). Die Tabellen stellen dar, wie sich die verschiedenen Erwerbsformen je nach Wirtschaftszweig, Bundesland und Betriebsgröße entwickelt haben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Hohendanner, Christian;
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  • Literaturhinweis

    Jobunsicherheit: Frauen fühlen sich durch Befristungen deutlich stärker belastet als Männer (2023)

    Teichler, Nils; Schels, Brigitte ;

    Zitatform

    Teichler, Nils & Brigitte Schels (2023): Jobunsicherheit: Frauen fühlen sich durch Befristungen deutlich stärker belastet als Männer. In: IAB-Forum H. 25.09.2023. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230925.01

    Abstract

    "Jobunsicherheit und befristete Beschäftigung im Speziellen gehen für Erwerbstätige mit spürbaren Sorgen um den Arbeitsplatz einher und mindern die Lebenszufriedenheit. Allerdings machen sich weibliche Beschäftigte deutlich größere Sorgen um den Arbeitsplatz als männliche, wenn sie befristet beschäftigt sind. Der berufliche Status macht demgegenüber kaum einen Unterschied für die Lebenszufriedenheit, wenn der eigene Arbeitsplatz als unsicher erlebt wird." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Schels, Brigitte ;
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  • Literaturhinweis

    Wandel der Erwerbsformenstruktur - Alte und neue Trends (2023)

    Walwei, Ulrich ; Muschik, Marie Lena;

    Zitatform

    Walwei, Ulrich & Marie Lena Muschik (2023): Wandel der Erwerbsformenstruktur - Alte und neue Trends. (IAB-Forschungsbericht 01/2023), Nürnberg, 28 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2301

    Abstract

    "Der Beitrag geht auf Basis von Daten des Mikrozensus des Statistischen Bundesamts den jüngeren Entwicklungstrends bei verschiedenen Erwerbsformen (z. B. Selbständigkeit, Beschäftigung in Vollzeit, Teilzeitbeschäftigung oder befristete Beschäftigung) nach und zeigt auf, ob und inwieweit sich frühere Trends fortgesetzt haben, ob und inwieweit sich sektorale oder soziodemografische Strukturmerkmale der Erwerbsformen über die Zeit verändert haben und welche darüber hinaus gehenden neueren Entwicklungen zu beobachten sind. Flexible oder atypische Erwerbsformen erfüllen viele Funktionen. Sie dienen auf betrieblicher Seite der Anpassungsflexibilität des Personaleinsatzes und können auf der Beschäftigtenseite Erwerbs- und Lebenspräferenzen, etwa der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Rechnung tragen. Der Anteil der sogenannten Normalarbeitsverhältnisse an der Erwerbsbevölkerung, also unbefristeter Beschäftigungen in Vollzeit bzw. nahe der Vollzeit außerhalb der Zeitarbeitsbranche, veränderte sich mit Werten etwa um die 45 Prozent zwischen 1991 und 2019 quantitativ kaum. Nach einem Rückgang in den 1990er Jahren und den 2000er Jahren gewann das Normalarbeitsverhältnis in den 2010er Jahren wieder leicht an Bedeutung. Betrachtet man dagegen die davon abweichenden Erwerbs- und Beschäftigungsformen, so verzeichnen diese seit 1991 einen klaren Aufwärtstrend. Ihr Aufwuchs speiste sich rein rechnerisch überwiegend aus einem Rückgang der Nichterwerbstätigkeit. Vergleicht man die Entwicklung der Vollzeitbeschäftigung bzw. vollzeitnaher Beschäftigung mit derjenigen der sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung und der geringfügigen Beschäftigung, so zeigt sich in den letzten drei Dekaden ein eindeutiges Bild. Die Beschäftigungsformen mit kürzerer Arbeitszeit haben deutlich an Bedeutung gewonnen. Betrachtet man die letzten zehn Jahre, ist die Tendenz nicht mehr ganz so klar. Vollzeitbeschäftigung bzw. vollzeitnahe Beschäftigung blieb zwischen 2009 und 2019 relativ stabil, die sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung legte weiter zu und die geringfügige Beschäftigung ging zurück. Dabei fällt auf, dass letztere vor allem seit 2015 an Boden verlor – also mit und nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns. Längerfristig betrachtet haben befristete Beschäftigung und Leiharbeit zugenommen. Jedoch verlor die befristete Beschäftigung im Zuge des Arbeitsmarktaufschwungs in den Zehnerjahren wieder etwas an Bedeutung, während es bei der Leiharbeit zwar tendenziell weiter aufwärts ging, dies aber mit einem markanten Auf und Ab je nach konjunktureller Lage. Beiden Beschäftigungsformen ist gemein, dass sie während der Corona-Krise unter Druck geraten sind. Abgesehen von der sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung gilt dies auch für die anderen vom Normalarbeitsverhältnis abweichenden Beschäftigungs- und Erwerbsformen, insbesondere im ersten Jahr der Pandemie. Die Zahl der Selbständigen (ohne mithelfende Familienangehörige) legte in den letzten drei Dekaden tendenziell zu. Ihr Erwerbstätigenanteil stieg von 8,0 auf 9,1 Prozent. Der Anstieg entfiel aber vor allem auf den Zeitraum bis 2009. Seitdem ist die Selbständigenquote tendenziell rückläufig. Während der Erwerbstätigenanteil der „Selbständigen mit Beschäftigten“ in der längeren Frist relativ stabil war und zwischen 1991 und 2019 lediglich um 0,2 Prozentpunkte von 4,4 auf 4,2 Prozent abnahm, legte der Anteil der Solo-Selbständigen in diesem Zeitraum um 1,3 Prozentpunkte von 3,6 auf 4,9 Prozent vergleichsweise kräftig zu. Die künftige Entwicklung dürfte durch eine ganze Reihe von teils gegenläufig wirkenden Faktoren geprägt sein. Sie reichen von wirtschaftsstrukturellen Veränderungen über Verschiebungen von individuellen Präferenzen und personalpolitischen Dispositionen, einer sich verändernden Marktmacht zwischen Betrieben und Beschäftigten bis hin zu möglichen institutionellen Reformen. Fakt ist, dass die Zusammensetzung der Erwerbsformen bis Mitte der Nullerjahre immer heterogener wurde. Seitdem hat sich dieser Trend aber nicht in gleichem Maße fortgesetzt. Im Gegenteil, zuletzt zeigte sich eine gewisse Stabilität und sogar ein leichter Anstieg dessen, was lange als Standard oder als „normal“ galt. Ein hohes Maß an Heterogenität in der strukturellen Zusammensetzung der Erwerbsformen dürfte auch in absehbarer Zukunft fortbestehen. Zugleich könnten individuelle Erwerbsbiografien künftig stärker als bisher durch Wechsel zwischen Erwerbsformen geprägt sein. Für bestimmte Phasen des Erwerbslebens könnten sich mehr als bisher verschiedene Beschäftigungs- und Erwerbsformen herauskristallisieren, auch da immer mehr Menschen mit gefragten Qualifikationen ein hohes Maß an Marktmacht erlangen und hierdurch ihre Wünsche und Bedarfe leichter realisieren können." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Walwei, Ulrich ;
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  • Literaturhinweis

    Prekäre Beschäftigung und unsichere Haushaltslagen im Lebensverlauf: gibt es in Deutschland ein verfestigtes Prekariat? (2022)

    Allmendinger, Jutta; Stuth, Stefan ; Promberger, Markus; Jahn, Kerstin; Schels, Brigitte ;

    Zitatform

    Allmendinger, Jutta, Kerstin Jahn, Markus Promberger, Brigitte Schels & Stefan Stuth (2022): Prekäre Beschäftigung und unsichere Haushaltslagen im Lebensverlauf. Gibt es in Deutschland ein verfestigtes Prekariat? In: Rosenke, Werena (Hrsg.) (2022): Alles rund ums Wohnen und Nicht-Wohnen, S. 9-36.

    Abstract

    "Prekäre Beschäftigung und unsichere Haushaltslagen im Lebensverlauf: Gibt es in Deutschland ein verfestigtes Prekariat? Vor dem Hintergrund des Strukturwandels der Erwerbsarbeit in den letzten Jahrzehnten sind die Begriffe Prekariat und Prekarität nach wie vor Gegenstand aktueller Debatten. Prekäre Beschäftigung scheint in Deutschland alltäglich geworden, jedoch in sozialer Hinsicht problematisch geblieben zu sein. Für den statistischen Nachweis und die Größenbestimmung eines Prekariats, verstanden als zeitlich stabile soziale Gruppe, deren Angehörige dauerhaft wenig Chancen auf Besserung ihrer Lage haben, fehlten in Deutschland bisher jedoch Längsschnittstudien. Erschwert wird die wissenschaftliche Befundlage überdies dadurch, dass prekäre Beschäftigung und prekäre Haushaltslagen bisher meist getrennt voneinander analysiert wurden. Der Beitrag untersucht die Frage, ob sich in Deutschland tatsächlich ein verfestigtes Prekariat herausgebildet hat, indem sowohl Beschäftigungs- als auch Haushaltsverläufe mithilfe einer Typisierung durch Sequenzclusteranalysen einbezogen werden. Grundlage ist das Sozio-ökonomische Panel (SOEP) in zwei Zehnjahresperioden von 1993 bis 2012; rund 10?000 befragte Erwerbspersonen werden über eine komplexe Indexbildung auf den Grad der Prekarität untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass etwa ein Achtel der deutschen Erwerbsbevölkerung dauerhaft prekär beschäftigt ist und auch im Haushaltskontext unter prekären Umständen lebt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Promberger, Markus; Schels, Brigitte ;
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  • Literaturhinweis

    Befristungen bei Neueinstellungen 2021: Stand: 12. Mai 2022 (2022)

    Bossler, Mario ; Küfner, Benjamin ; Kubis, Alexander; Popp, Martin ; Gürtzgen, Nicole;

    Zitatform

    Bossler, Mario, Nicole Gürtzgen, Alexander Kubis, Benjamin Küfner & Martin Popp (2022): Befristungen bei Neueinstellungen 2021. Stand: 12. Mai 2022. (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Aktuelle Daten und Indikatoren), Nürnberg, 8 S.

    Abstract

    "Die Diskrepanz zwischen dem Anteil befristeter Neueinstellungen und dem Befristungsanteil aller Beschäftigter zeigt, dass befristete Beschäftigungsverhältnisse in nennenswertem Ausmaß in unbefristete Arbeitsverträge umgewandelt werden (Müller et al. 2017: 55). Bedingt durch die COVID19-Pandemie sank 2020 der Anteil an Umwandlungen in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse (Hohendanner 2021). Auch der Anteil befristeter Neueinstellungen stieg gegenüber dem Vorjahr 2019 leicht auf 34 Prozent. Aktuell liegt der Anteil mit 32 Prozent im Jahr 2021 nun jedoch wieder fast auf dem Vorkrisen-Niveau. Es bleibt abzuwarten, inwieweit sich der vor der COVID-19-Pandemie beobachtete Trend eines Rückgangs befristeter Neueinstellungen fortsetzt." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Reform der geringfügigen Beschäftigung: Stellungnahme des IAB zur Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung am 7.2.2022 (2022)

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ; Walwei, Ulrich ; Lietzmann, Torsten;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Torsten Lietzmann, Ulrich Walwei & Jürgen Wiemers (2022): Reform der geringfügigen Beschäftigung. Stellungnahme des IAB zur Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung am 7.2.2022. (IAB-Stellungnahme 02/2022), Nürnberg, 12 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2202

    Abstract

    "Mit dem Zweiten Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung plant die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag hierzu getroffenen Vereinbarungen umzusetzen. So soll im Zuge der Anpassung des Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde die Entgeltgrenze für Minijobs von derzeit 450 Euro auf 520 Euro angehoben und dynamisiert werden. Die Midijob-Grenze soll von derzeit 1.300 auf 1.600 Euro angehoben werden, um Geringverdienende zu entlasten. Zugleich soll verhindert werden, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht oder zur Teilzeitfalle insbesondere für Frauen werden. Die IAB-Stellungnahme beinhaltet eine grundsätzliche Einschätzung des Minijob-Arrangements und geht anschließend auf die einzelnen Teile des Referentenentwurfs ein: Auf der Grundlage von Forschungsergebnissen könnte eine Reform zum Abbau statt zur Ausweitung der Minijobs begründet werden, da sie mit zahlreichen Nachteilen für Beschäftigte verbunden sind. Eine Neuregelung sollte eher darauf abzielen, dass sich die geringfügige Beschäftigung auf diejenigen konzentriert, für die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ohnehin vergleichsweise geringe Vorteile bringen würde (wie Schülerinnen und Schüler, Studierende, Rentnerinnen und Rentner). Insgesamt erscheine es daher fraglich, ob die Reformziele erreicht würden: Durch die Reform würden Beschäftigungsverhältnisse im unteren Teilzeitbereich und insbesondere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse im Vergleich zum Status quo attraktiver. Mit der Koppelung der Minijob-Grenze an die Entwicklung des Mindestlohns wird die geringfügige Beschäftigung gestärkt und es bleiben die mit dem Minijob-Arrangement verbundenen Probleme erhalten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitslosenversicherung für Selbstständige: Wer kann sich (nicht) versichern? (2022)

    Granzow, Felix; Jahn, Elke ; Oberfichtner, Michael ;

    Zitatform

    Granzow, Felix, Elke Jahn & Michael Oberfichtner (2022): Arbeitslosenversicherung für Selbstständige: Wer kann sich (nicht) versichern? (IAB-Forschungsbericht 19/2022), Nürnberg, 31 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2219

    Abstract

    "Die Arbeitslosenversicherung auf Antrag bietet Gründerinnen und Gründern die Möglichkeit, sich gegen einen Verdienstausfall zu schützen. Allerdings nutzen nur sehr wenige Selbstständige das Angebot. In den vergangenen Jahren wurden weniger als 4.000 Versicherungen pro Jahr abgeschlossen – bei mehr als 200.000 Vollzeit-Gründungen jährlich. Das kann sowohl an mangelndem Interesse an der Versicherung liegen als auch daran, dass die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt werden. Selbstständige, die sich versichern wollen, müssen bereits in der Arbeitslosenversicherung sein: Entweder, indem sie in der Zeit vor der Gründung für eine bestimmte Frist versichert waren oder, indem sie während einer Arbeitslosigkeit vor der Gründung Anspruch auf Arbeitslosengeld I durch Vorversicherungszeiten haben. In dieser Untersuchung wird mit Verlaufsdaten (Paneldaten) erstmals analysiert, inwieweit eine Nicht-Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen die geringe Nutzungsquote erklären könnte. Die empirische Analyse zeigt, dass rund die Hälfte der Gründerinnen und Gründer die Möglichkeit hätte, die freiwillige Arbeitslosenversicherung abzuschließen. Etwa 23 Prozent erfüllen die Zugangsvoraussetzungen nicht. Bei den anderen 27 Prozent lässt sich die Zugangsberechtigung auf individueller Ebene nicht eindeutig ermitteln. Diese Personen sind oft Selbstständige, die nicht die nötigen Vorversicherungszeiten als abhängige Beschäftigte aufweisen, aber als Selbstständige versichert gewesen sein könnten. Unterstellt man bei diesen Selbstständigen die durchschnittliche Versichertenquote aller Selbstständigen, dann beträgt der Anteil der Personen ohne Zugang zur Versicherung rund 40 Prozent. Ausgehend von aktuell ungefähr 230.000 Gründungen pro Jahr entspricht das etwa 95.000 Personen, die ohne Möglichkeit zur Absicherung bleiben. Das betrifft vor allem gründende Studierende sowie schon zuvor Selbstständige, die neu gründen und sich bisher nicht freiwillig abgesichert hatten. Auch Personen mit geringer Bildung erfüllen überdurchschnittlich oft die Zugangsvoraussetzungen nicht. Eine Verkürzung der nötigen Vorversicherungszeit beziehungsweise eine Verlängerung des Zeitraums, in dem Vorversicherungszeiten anrechenbar sind, könnten mehr Menschen ermöglichen, die Versicherung zu beantragen. Allerdings sind die Effekte begrenzt. Selbst eine sehr großzügige Reform würde vermutlich mehr als ein Viertel der neuen Selbstständigen ohne Option zur Absicherung belassen. Von der Hälfte der Gründerinnen und Gründer, die die Möglichkeit zum Abschluss der Arbeitslosenversicherung haben, nutzen mehr als 90 Prozent von ihnen diese Option nicht. Die Gründe dafür können hier nicht genauer untersucht werden. Frühere Befragungen deuten allerdings darauf hin, dass viele Selbstständige das Gefühl haben, die Versicherung lohne sich nicht oder werde von ihnen nicht benötigt. Andere wiederum scheitern daran, sich, wie gefordert, in den ersten drei Monaten nach der Gründung zu versichern. Angesichts der niedrigen Nutzungsquote unter Personen, die eigentlich Zugang zur Versicherung hätten, scheint auch deren geringe Attraktivität ein Problem zu sein. Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern, z. B. Schweden, belegen, dass eine deutlich höhere Nutzungsquote möglich ist. Allerdings wird die Arbeitslosenversicherung, sowohl für Selbstständige als auch für abhängig Beschäftigte, dort stark durch Steuermittel bezuschusst." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Jahn, Elke ; Oberfichtner, Michael ;
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  • Literaturhinweis

    See you soon: fixed-term contracts, unemployment and recalls in Germany - a linked employer–employee Analysis (2022)

    Jost, Oskar ;

    Zitatform

    Jost, Oskar (2022): See you soon: fixed-term contracts, unemployment and recalls in Germany - a linked employer–employee Analysis. In: Empirica, Jg. 49, H. 3, S. 601-626., 2022-03-18. DOI:10.1007/s10663-022-09540-1

    Abstract

    "Almost 20% of all male employees in Germany who become unemployed return to their previous employers. Such temporary layoffs and the subsequent recalls are often used by firms to shift their labor costs onto society and the unemployment benefit system, which has led to various legislation aimed at prohibiting or reducing this undesired instrument in Germany. I analyze the interplay between fixed-term contracts, which can be used to undermine legal regulations, and temporary layoffs for men. For this purpose, I use comprehensive administrative data at individual level, complemented by various firm characteristics. My results show that unemployed workers who had previously worked on fixed-term contracts are more often recalled by their previous firms than workers who had permanent contracts. Moreover, older and low-skilled employees as well as migrants are particularly affected by the interplay between fixed-term contracts and temporary layoffs. This is also confirmed for women in an additional robustness analysis." (Author's abstract, IAB-Doku, © Springer-Verlag) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Wandel der Erwerbsformen: War normal gestern? (2022)

    Walwei, Ulrich ;

    Zitatform

    Walwei, Ulrich (2022): Wandel der Erwerbsformen: War normal gestern? In: Zeitschrift für Sozialreform, Jg. 68, H. 2, S. 151-179. DOI:10.1515/zsr-2022-0007

    Abstract

    "Erwerbsformen sind schon seit geraumer Zeit in Bewegung. Vor allem die vom Normalarbeitsverhältnis abweichenden Vertragsformen, wie z. B. Teilzeitbeschäftigung oder befristete Arbeitsverträge, legten in der langen Frist zu. Der vorliegende Beitrag geht vor diesem Hintergrund zwei Fragen nach: Gibt es in den letzten drei Dekaden wirklich einen Trend, der auf eine neue Normalität in der Verteilung der Erwerbsformen schließen lässt? Gingen die Veränderungen eher mit einer Umverteilung von Beschäftigung oder mit einer Erschließung zusätzlicher Beschäftigtengruppen einher? Die auf dem Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes basierenden Ergebnisse zeigen zunächst, dass sich die Veränderungen in der Zusammensetzung der Erwerbsformen nicht als kontinuierlich erwiesen haben. In den Jahren des anhaltenden Beschäftigungsaufschwungs vor der aktuellen Corona-Krise hatten sich die vom Normalarbeitsverhältnis abweichenden Beschäftigungsformen sogar wieder leicht zurückgebildet. Die Betrachtung des Verhältnisses von Erwerbsformen und Erwerbsbevölkerung legt weiter nahe, dass der Wandel der Erwerbsformen in der Gruppe der sog. „Kernerwerbstätigen“ (25–64-Jährige) nicht mit einer direkten Substitution einhergegangen ist. Ansonsten hätten die Erwerbstätigenquoten der Normalarbeitsverhältnisse für diese Altersgruppe nicht gleichzeitig zunehmen dürfen. Diese Aussage gilt aber den Analysen zufolge nicht für alle Altersgruppen. Sie trifft ausschließlich auf ältere Erwerbstätige zu, deren Arbeitsmarktpartizipation im Untersuchungszeitraum ohnehin deutlich zulegte. Bei den jüngeren Altersgruppen hat der Aufwuchs bei der Teilzeitbeschäftigung die Normalarbeitsverhältnisse jedoch leicht zurückgedrängt. Ob sich daraus Kohorteneffekte ergeben, ist aus heutiger Sicht offen" (Autorenreferat, IAB-Doku, © De Gruyter Oldenbourg)

    Beteiligte aus dem IAB

    Walwei, Ulrich ;
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  • Literaturhinweis

    Entwicklungen in der Zeitarbeit, Januar 2022 (2022)

    Zitatform

    Bundesagentur für Arbeit. Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung (2022): Entwicklungen in der Zeitarbeit, Januar 2022. (Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt / Bundesagentur für Arbeit), Nürnberg, 27 S.

    Abstract

    "Die Arbeitnehmerüberlassung reagiert frühzeitig auf Änderungen der konjunkturellen Rahmenbedingungen und kann daher ein Frühindikator für die Entwicklung am Arbeitsmarkt sein. Nach einer langen Wachstumsphase setzte im Jahr 2018 in der Zeitarbeit ein Beschäftigungsrückgang ein, der anfangs auch mit den gesetzlichen Regulierungen zusammenhängen dürfte. Die im zweiten Halbjahr 2018 einsetzende Abschwächung der konjunkturellen Dynamik dürfte diesen zunächst verstärkt und dann abgelöst haben. Nach 2019 war die Ursache überwiegend in der konjunkturellen Entwicklung zu sehen. Die Auswirkungen der Corona-Krise spiegeln sich auch in den Zahlen zur Leiharbeit wider. Für den gesamten Wirtschaftszweig der Zeitarbeit zeigten sich seit Frühjahr 2020 bereits deutliche Einbußen. Gegen Ende des Jahres zeichnete sich allerdings bereits eine positive Tendenz ab, die sich bis ins erste Halbjahr 2021 erstreckt. Im gleitenden Jahresdurchschnitt bis Juni 2021 waren 784.000 Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer in Deutschland sozialversicherungspflichtig oder ausschließlich geringfügig beschäftigt. Ihr Anteil an der Gesamtbeschäftigung liegt bei 2,1 Prozent. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer arbeiten häufiger in Tätigkeiten, die mit einem niedrigen Anforderungsniveau verbunden sind: Mehr als jeder Zweite übt eine Helfertätigkeit aus. Die Mehrzahl der Zeitarbeitnehmer ist männlich und jünger. Personen ohne Berufsabschluss sind anteilig deutlich häufiger vertreten als bei den Beschäftigten insgesamt. Auch der Ausländeranteil ist höher. Zeitarbeit bietet damit jungen Menschen, Geringqualifizierten und Ausländern eine Einstiegsmöglichkeit in den Arbeitsmarkt. Die hohe Dynamik der gesamten Zeitarbeitsbranche spiegelt sich auch in einem überdurchschnittlich hohen Risiko, aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung heraus arbeitslos zu werden wider. Im Corona-Jahr erfolgten zwölf Prozent der Zugänge in Arbeitslosigkeit aus Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt aber 17 Prozent der Beschäftigungsaufnahmen aus Arbeitslosigkeit aus der bzw. in die Zeitarbeitsbranche. 75 Prozent der Arbeitslosen, die aus Arbeitslosigkeit eine Beschäftigung in der Zeitarbeit aufgenommen haben, sind sowohl nach sechs als auch nach zwölf Monaten sozialversicherungspflichtig beschäftigt, teilweise auch in anderen Branchen. Die Bruttoarbeitsentgelte in der Zeitarbeit liegen deutlich unter den im Durchschnitt über alle Branchen erzielten Entgelten. Strukturelle Unterschiede zu allen Beschäftigten – wie etwa in Alter oder Anforderungsniveau – spielen hierbei eine große Rolle. Nachdem die Stellenzugänge coronabedingt deutlich eingebrochen waren, nahm der Kräftebedarf der Branche im Laufe des Jahres 2021 wieder deutlich zu. Das Vorkrisenniveau wird allerdings noch nicht wieder erreicht." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Weiterbildung und Ausbildungsmarkt Entwicklungen im Zug der Corona-Krise und Umsetzung von Programmen der Bundesregierung: Stellungnahme des IAB zur Anhörung beim Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung am 22.9.2021 (2021)

    Bellmann, Lutz ; Leber, Ute; Roth, Duncan ; Lang, Julia ; Dietrich, Hans ; Umkehrer, Matthias; Kruppe, Thomas ; Fitzenberger, Bernd ;

    Zitatform

    Bellmann, Lutz, Hans Dietrich, Bernd Fitzenberger, Thomas Kruppe, Julia Lang, Ute Leber, Duncan Roth & Matthias Umkehrer (2021): Weiterbildung und Ausbildungsmarkt Entwicklungen im Zug der Corona-Krise und Umsetzung von Programmen der Bundesregierung. Stellungnahme des IAB zur Anhörung beim Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung am 22.9.2021. (IAB-Stellungnahme 09/2021), Nürnberg, 16 S.

    Abstract

    "Zur Vorbereitung des Jahresgutachtens 2021/2022 des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wurde das IAB um seine Expertise zur Einschätzung von Weiterbildung gering Qualifizierter, von Weiterbildung bei Kurzarbeit (in Zusammenhang mit der Corona-Krise) und der Nationalen Weiterbildungsstrategie (NWS) der Bundesregierung sowie der Situation am Ausbildungsmarkt (Matching-Probleme) und des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ gebeten. Die Erkenntnisse, die das IAB im Herbst 2021 hierzu vorgelegt hat, werden in der vorliegenden Stellungnahme zusammengefasst." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zielgruppen der beruflichen Weiterbildung (2021)

    Bellmann, Lutz ; Leber, Ute;

    Zitatform

    Bellmann, Lutz & Ute Leber (2021): Zielgruppen der beruflichen Weiterbildung. In: L. Bellmann, K. Büchter, I. Frank, E. M. Krekel & G. Walden (Hrsg.) (2021): Schlüsselthemen der beruflichen Bildung in Deutschland, S. 241-251.

    Abstract

    "Vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung und Internationalisierung der Wirtschaft nimmt die Bedeutung der beruflichen Weiterbildung zu. Dies zeigt sich auch in der im Zeitverlauf gestiegenen Weiterbildungsbeteiligung, doch nehmen einzelne Personengruppen nach wie vor nur unterdurchschnittlich an beruflicher Weiterbildung teil. Diese Personengruppen, zu denen insbesondere Geringqualifizierte, Ältere, Personen mit Migrationshintergrund oder atypisch Beschäftigte gehören, stehen im Fokus des Beitrags. Es werden empirische Befunde zu Niveau und Entwicklung der Weiterbildungsbeteiligung spezifischer Personengruppen präsentiert und Ansatzpunkte der Politik zur Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung diskutiert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bellmann, Lutz ; Leber, Ute;
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  • Literaturhinweis

    Vorschläge zur Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende und weiterer Gesetze zur sozialen Absicherung: Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 7.6.2021 (2021)

    Bernhard, Sarah ; Bossler, Mario ; Senghaas, Monika ; Wolff, Joachim; Stephan, Gesine ; Lietzmann, Torsten; Trenkle, Simon ; Kruppe, Thomas ; Wiemers, Jürgen ;

    Zitatform

    Bernhard, Sarah, Mario Bossler, Thomas Kruppe, Torsten Lietzmann, Monika Senghaas, Gesine Stephan, Simon Trenkle, Jürgen Wiemers & Joachim Wolff (2021): Vorschläge zur Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende und weiterer Gesetze zur sozialen Absicherung. Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 7.6.2021. (IAB-Stellungnahme 05/2021), Nürnberg, 41 S.

    Abstract

    "Zu den Anträgen „Garantiesicherung statt Hartz IV – Mehr soziale Sicherheit während und nach der Corona-Krise“ der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und „Hartz IV überwinden – Sanktionsfreie Mindestsicherung einführen“ der Bundestagsfraktion Die Linke hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 7. Juni 2021 eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des IAB haben als Sachverständige zu folgenden Themen Stellung genommen: - Anhebung des Grundsicherungsniveaus und Sanktionsfreiheit (materieller Lebensstandard von Grundsicherungsbeziehenden; Arbeitsangebot und fiskalische Kosten) - Änderung der Hinzuverdienstgrenzen im SGB II und SGB XII und Reduktion der Transferentzugsrate im SGB II - Arbeitsförderung und Beratungsqualität (die Eingliederungsvereinbarung, Personalschlüssel in den Jobcentern, Vermittlungsvorrang, Rechtsansprüche auf Weiterbildung, Weiterbildungsgeld) - Arbeitslosengeld (Anspruchsvoraussetzungen, Bezugsdauern, Arbeitslosengeld PLUS, Lohnersatzquote, Sperrzeiten) - Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (Motive für geringfügige Beschäftigung, Situation geringfügig Beschäftigter und Übergänge in reguläre Beschäftigung, zu erwartende Arbeitsangebotswirkungen einer Umwandlung von Mini- und Midijobs in sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten) - Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro beziehungsweise auf ein armutsfestes Niveau." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Zugang zur Video-Aufnahme der Anhörung
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  • Literaturhinweis

    Befristungen bei Neueinstellungen 2020: Stand: 26. Mai 2020 (2021)

    Bossler, Mario ; Popp, Martin ; Kubis, Alexander; Gürtzgen, Nicole; Küfner, Benjamin ;

    Zitatform

    Bossler, Mario, Nicole Gürtzgen, Alexander Kubis, Benjamin Küfner & Martin Popp (2021): Befristungen bei Neueinstellungen 2020. Stand: 26. Mai 2020. (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Aktuelle Daten und Indikatoren), Nürnberg, 8 S.

    Abstract

    "Im Rahmen der IAB-Stellenerhebung gaben die Betriebe an, im Jahr 2020 in Deutschland rund 3,9 Mio. sozialversicherungspflichtige Neueinstellungen (ohne Auszubildende und ohne Mini-Jobs) vorgenommen zu haben. Hiervon waren mind. 34 Prozent, also rd. 1,3 Mio. Stellen (zunächst) befristet (Tabelle 1). Die Befristung von Neueinstellungen ermöglicht den Betrieben die Überprüfung der Fähigkeiten von Bewerbern, bevor ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eingegangen wird. „Durch die Verwendung von befristeten Arbeitsverträgen kann ein Betrieb ohne langfristige Mittelbindung häufig einen Arbeitsplatz anbieten, der sonst vielleicht nicht bereitgestellt worden wäre. Für die Betriebe haben Befristungen zudem den Vorteil, dass sie (Entlassungs-)Kosten vermeiden können, die im Rahmen des allgemeinen oder tarifvertraglich erweiterten Kündigungsschutzes entstehen könnten“ (Bossler et al. 2017). Zu beachten ist, dass die Befristungsquoten bei Neueinstellungen deutlich oberhalb des Anteils befristeter Beschäftigung an der Gesamtbeschäftigung liegen. Rund 2,4 Millionen Beschäftigte in Deutschland hatten laut IAB-Betriebspanel im Jahr 2020 einen befristeten Arbeitsvertrag. Das entspricht einem Anteil an allen Beschäftigten (ohne Auszubildende) von 6,3 Prozent (Hohendanner 2021). Der Anteil der befristeten Beschäftigung liegt damit wieder auf dem Niveau von 2005." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Should the German social protection system be adapted following the Covid-19 crisis? (Series "COVID-19 Crisis: Consequences for the Labour Market") (2021)

    Bruckmeier, Kerstin ; Konle-Seidl, Regina; d'Andria, Diego ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Diego d'Andria & Regina Konle-Seidl (2021): Should the German social protection system be adapted following the Covid-19 crisis? (Series "COVID-19 Crisis: Consequences for the Labour Market"). In: IAB-Forum H. 16.07.2021 Nürnberg, o. Sz., 2021-07-15.

    Abstract

    "Social protection systems play an important role in mitigating the negative social consequences of the Covid-19 crisis. The crisis has clearly revealed gaps in the social protection systems of most European countries – especially regarding the solo-self-employed; persons working in new forms of non-standard employment such as platform workers; and so-called “mini-jobbers” which are specific to Germany. These gaps call for further adjustments which extend beyond the crisis." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Konle-Seidl, Regina;
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