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Dossier

SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende

Im Sozialgesetzbuch II "Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende" stehen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente unter dem Leitgedanken des Förderns und Forderns. Das Gesetz regelt die Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit, die Anreize und Sanktionen sowie die Trägerschaft der Grundsicherung (Gemeinsame Einrichtungen/Jobcenter bzw. optierende Kommunen). Das IAB hat den gesetzlichen Auftrag, die Wirkungen zu untersuchen.

Diese IAB-Infoplattform bietet Zugänge zur Diskussion um das Gesetz und dessen Umsetzung sowie zu den sozioökonomischen Hintergründen und Auswirkungen.

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  • Literaturhinweis

    Umsetzung des § 16i SGB II Teilhabechancengesetz durch die Jobcenter: Zwischen Sozialem Arbeitsmarkt und Integrationsinstrument (2023)

    Englert, Kathrin; Kupka, Peter; Gottwald, Markus; Globisch, Claudia;

    Zitatform

    Englert, Kathrin, Claudia Globisch, Markus Gottwald & Peter Kupka (2023): Umsetzung des § 16i SGB II Teilhabechancengesetz durch die Jobcenter: Zwischen Sozialem Arbeitsmarkt und Integrationsinstrument. (IAB-Kurzbericht 10/2023), Nürnberg, 8 S. DOI:10.48720/IAB.KB.2310

    Abstract

    "Seit der Einführung des Teilhabechancengesetzes steht den Jobcentern mit § 16i SGB II eine Förderung zur Verfügung, die der Kernidee eines Sozialen Arbeitsmarkts nahekommt. Die Jobcenter begrüßen das neue Instrument, in seiner Deutung und Umsetzung zeigen sich jedoch erhebliche Unterschiede. Die Zielsetzung der jeweiligen Jobcenter wird von der Arbeitsmarktlage sowie der internen und externen Steuerung beeinflusst. Ihr Grundverständnis des Instruments beeinflusst auch wesentliche Aspekte der Umsetzung: Die Auswahl der Geförderten, die Akquise der Arbeitgebenden sowie das Coaching. Insgesamt ist „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ in der Umsetzung je nach Ausrichtung des Jobcenters nicht hauptsächlich an den Prinzipien eines Sozialen Arbeitsmarkts ausgerichtet: In Jobcentern der Variante Arbeitsmarktintegration wird die Förderung - anders als bei Jobcentern der Variante Sozialer Arbeitsmarkt - primär als Integrationsinstrument genutzt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Kupka, Peter; Globisch, Claudia;

    Weiterführende Informationen

    Kontextfaktoren der Umsetzungsvarianten
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  • Literaturhinweis

    Teilhabechancengesetz: Warum die Zuweisungspraxis in den Jobcentern Frauen benachteiligt (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt") (2023)

    Englert, Kathrin; Globisch, Claudia; Kupka, Peter;

    Zitatform

    Englert, Kathrin, Claudia Globisch & Peter Kupka (2023): Teilhabechancengesetz: Warum die Zuweisungspraxis in den Jobcentern Frauen benachteiligt (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 26.09.2023. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230926.01

    Abstract

    "Der Lohnkostenzuschuss „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ beinhaltet eine deutlich höhere und längere finanzielle Förderung von Betrieben, die Langzeitarbeitslose einstellen, als der Eingliederungszuschuss. In den Jobcentern wird beiden Förderinstrumenten nicht selten attestiert, dass sie gleichermaßen geeignet sind, arbeitsmarktferne Personen in reguläre Beschäftigung zu bringen. Dies stimmt jedoch nur bedingt, wie eine aktuelle IAB-Studie zeigt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Globisch, Claudia; Kupka, Peter;
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  • Literaturhinweis

    Jobcenter-Angebote für erziehende Leistungsberechtigte im Kontext von § 10 SGB II: Eine Bestandsaufnahme (2023)

    Falkenhain, Mariella ; Wagner, Ellen; Dobrovolski, Emilie; Hirseland, Andreas;

    Zitatform

    Falkenhain, Mariella, Andreas Hirseland, Emilie Dobrovolski & Ellen Wagner (2023): Jobcenter-Angebote für erziehende Leistungsberechtigte im Kontext von § 10 SGB II: Eine Bestandsaufnahme. (IAB-Forschungsbericht 22/2023), Nürnberg, 44 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2322

    Abstract

    "Grundsicherungsbeziehende sind verpflichtet, regelmäßigen Einladungen zu Beratungs- und Vermittlungsgesprächen im Jobcenter nachzukommen, Suchaktivitäten nachzuweisen, Vermittlungsvorschlägen zu folgen oder an Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit oder zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt teilzunehmen. Für Leistungsbeziehende ist die Aufnahme einer Beschäftigung oder Teilnahme an einer Fördermaßnahme jedoch laut Gesetz dann nicht zumutbar, wenn dies die Erziehung des Kindes gefährden würde (§ 10 Absatz 1 Nummer 3 SGB II). Auf die Unzumutbarkeit berufen sich meistens Mütter mit einem oder mehreren Kindern unter drei Jahren. Die Jobcenter sind dazu angehalten, auch Leistungsbeziehende zu beraten und zu unterstützen, die sich auf die Unzumutbarkeit berufen. Aufgrund der begrenzten Mitwirkungspflichten kann eine Inanspruchnahme zumeist nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Auf Grundlage einer teilstandardisierten Online-Befragung unter allen Jobcentern, die in Form „gemeinsamer Einrichtungen“ organisiert sind, geht dieser Forschungsbericht der Frage nach, ob und wie Jobcenter auf spezielle (Förder)bedarfe von Eltern kleiner Kinder eingehen, mit welchen Angeboten sie das tun und welche Erfahrungen sie in ihrer täglichen Arbeit mit der Zielgruppe machen. Die Umfrage zeigt, dass 57 Prozent der befragten Jobcenter spezielle Angebote für Erziehende mit Kind(ern) unter drei Jahren haben. Dabei werden zielgruppenspezifische Angebote am häufigsten von Jobcentern im städtischen Raum berichtet. Etwas seltener als im städtischen Raum sind derartige Angebote bei Jobcentern in ländlichen Regionen, in denen wenige weibliche Leistungsbeziehende mit Kleinkind wohnen, sowie in Metropolregionen, wo diese Zielgruppe überproportional groß ist. Meist handelt es sich bei den entsprechenden Angeboten um individuelle Beratungsangebote, deutlich seltener um Maßnahmen mit direktem Arbeitsmarktbezug. Positive Erfahrungen machen Jobcenter vor allem mit solchen Angeboten, die auf eine Stabilisierung der Lebenslagen von Erziehenden abzielen. Die befragten Jobcenter benennen zahlreiche strukturell limitierende Faktoren wie fehlende Möglichkeiten der veranstaltungsbegleitenden Kinderbetreuung oder begrenzte Mobilität im ländlichen Raum. Diese Faktoren erschweren die kontinuierliche Durchführung zielgruppenspezifischer Angebote und können dazu führen, dass viele Betroffene nicht erreicht werden bzw. nicht teilnehmen können. Die sich aus der Rechtslage ergebenden eingeschränkten Verpflichtungsmöglichkeiten werden von den Jobcentern unterschiedlich bewertet. Einige Jobcenter sehen in ihnen ein Hemmnis für die Mitwirkung von Eltern; andere betrachten die Rechtslage als Chance, neue Wege zu gehen und strukturelle (Zugangs)Barrieren mit innovativen Konzepten zu überwinden. Letztere beurteilen ihre Arbeit mit der Zielgruppe am positivsten. Für diesen Forschungsbericht wurde die konzeptionelle Vielfalt der vorhandenen Angebote für Eltern von unter dreijährigen Kindern – von Kontakt- und Beratungsangeboten bis hin zu Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung – anhand eines Stufenmodells geordnet. Angebotsportfolios, die mehrere Stufen umfassen, werden von knapp 25 Prozent der befragten Jobcenter berichtet. Dort wo vorhanden, werden diese prozessorientierten Förderstrategien positiv beurteilt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Intergenerational Transmission of Welfare Benefit Receipt: Evidence from Germany (2023)

    Feichtmayer, Jennifer; Riphahn, Regina T.;

    Zitatform

    Feichtmayer, Jennifer & Regina T. Riphahn (2023): Intergenerational Transmission of Welfare Benefit Receipt: Evidence from Germany. (CESifo working paper 10835), München, 58 S.

    Abstract

    "We study the intergenerational transmission of welfare benefit receipt in Germany. We first describe the correlation between welfare receipt experienced in the parental household and subsequent own welfare receipt of young adults. In a second step, we investigate whether the observed correlations reflect causal effects of past welfare experience. We use family fixed effects estimations and Gottschalk's (1996) approach and take advantage of the long-running German Socio-Economic Panel Survey to contribute to a sparse literature. We find strong positive correlations between parental and own welfare receipt. These patterns do, however, not persist after controlling for unobserved heterogeneities. Therefore, our results suggest that the strong intergenerational correlation of welfare benefit receipt is determined by family background rather than by the experience of parental welfare benefit receipt." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Kinder- und Jugendarmut in Deutschland (2023)

    Funcke, Antje; Menne, Sarah;

    Zitatform

    Funcke, Antje & Sarah Menne (2023): Kinder- und Jugendarmut in Deutschland. (Factsheet / Bertelsmann Stiftung), Gütersloh, 31 S.

    Abstract

    "In Deutschland sind im Jahr 2021 2,88 Millionen Kinder unter 18 Jahren sowie 1,55 Millionen junge Erwachsene (18 bis unter 25 Jahre) armutsgefährdet (im Jahr 2021). Das heißt: Mehr als jedes fünfte Kind ist von Armut bedroht. Betroffen sind vor allem Kinder in Alleinerziehenden- und Mehrkindfamilien. Bei den jungen Erwachsenen unter 25 Jahren ist jede:r Vierte armutsgefährdet – sie haben damit das höchste Armutsrisiko aller Altersgruppen in Deutschland. Viele dieser jungen Menschen benötigen SGB II-Leistungen, um über die Runden zu kommen. Das Factsheet liefert Daten zur Armutsgefährdung und zum SGB II-Bezug von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf Bundes-, Bundesländer- und soweit möglich auch auf regionaler Ebene. Anhand aktueller Forschungsbefunde zeigt es, dass ein Aufwachsen in Armut junge Menschen begrenzt, beschämt und ihr Leben heute, aber auch in der Zukunft maßgeblich prägt und bestimmt. Denn Armut führt dazu, dass sie in nahezu allen Lebensbereichen – wie Bildung, Gesundheit und gesellschaftliche Teilhabe – Benachteiligungen erleben. Kinder- und Jugendarmut ist seit Jahren ein ungelöstes strukturelles Problem in Deutschland. Die aktuellen Krisen und die damit einhergehenden Preissteigerungen verschärfen die Situation weiter. Die Vermeidung von Kinder- und Jugendarmut muss daher jetzt politisch Priorität haben. Die von der Koalition anvisierte Einführung einer Kindergrundsicherung ist daher ein richtiger und wichtiger Schritt. Sie muss aber auch so gestaltet sein, dass sie Armut wirksam vermeidet und an den tatsächlichen Bedarfen von Kindern und Jugendlichen orientiert ist. Daneben benötigen junge Menschen eine grundlegende BAföG-Reform sowie eine Ausbildungsgarantie, die insbesondere auch armutsbetroffenen jungen Menschen Zugang zu einer vollqualifizierenden Berufsausbildung eröffnet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose: Eine Zwischenbilanz nach vier Jahren Teilhabechancengesetz (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt") (2023)

    Globisch, Claudia; Ramos Lobato, Philipp;

    Zitatform

    Globisch, Claudia & Philipp Ramos Lobato (2023): Geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose: Eine Zwischenbilanz nach vier Jahren Teilhabechancengesetz (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 15.05.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230515.01

    Abstract

    "Vier Jahre nach Einführung des Teilhabechancengesetzes hat das IAB seine bisherigen Evaluationsergebnisse auf einer gemeinsam mit der Evangelischen Akademie Loccum organisierten Tagung vorgestellt und mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Verwaltung diskutiert. Trotz unterschiedlicher Einschätzungen im Detail, waren sich die anwesenden Expertinnen und Experten einig: Die Einführung von „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ war eine überfällige Erweiterung des Förderangebots der Grundsicherung für Arbeitsuchende." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Was die Bürgergeldreform für junge Erwachsene bedeutet (2023)

    Grühn, Corinna;

    Zitatform

    Grühn, Corinna (2023): Was die Bürgergeldreform für junge Erwachsene bedeutet. In: Soziale Sicherheit, Jg. 72, H. 8-9, S. 309-314.

    Abstract

    "Das SGB II hat mit seiner Einführung zum 1. Januar 2005 die Systematik der Transferleistungen neu geordnet. Diverse Regelungen im SGB II betreffen beziehungsweise betrafen Menschen unter 25 Jahren (U25) im Leistungsbezug auf besondere Art und Weise. Die Gesetzesänderungen des SGB II durch das Bürgergeld-Gesetz zum 1. Januar 2023 beziehungsweise 1. Juli 2023 sollten zu einer grundlegenden Weiterentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende führen, um die soziale Sicherung in Deutschland zukunftsfest aufzustellen. Die U25 sind bei der Einführung des SGB II 2005 aufgrund einer hohen Jugenderwerbslosigkeit in diversen Regelungen besonders in den Blick genommen worden – und dies nicht unbedingt zu ihrem Vorteil. Nachfolgend soll daher untersucht werden, ob und wie der Gesetzgeber durch die Bürgergeldreform die U25 im Rechtskreis SGB II besonders behandelt und ob es weitergehender Unternehmungen bedarf, um diesen Personenkreis in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu integrieren." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Gemischte Bilanz: Wie Eingliederungszuschüsse und Arbeitsgelegenheiten die Arbeitsmarktintegration und die soziale Teilhabe von Geflüchteten beeinflussen (Serie "Evaluation von Instrumenten der aktiven Arbeitsmarktpolitik") (2023)

    Haas, Anette; Wapler, Rüdiger; Teichert, Christian ; Wolf, Katja; Rossen, Anja ;

    Zitatform

    Haas, Anette, Anja Rossen, Christian Teichert, Rüdiger Wapler & Katja Wolf (2023): Gemischte Bilanz: Wie Eingliederungszuschüsse und Arbeitsgelegenheiten die Arbeitsmarktintegration und die soziale Teilhabe von Geflüchteten beeinflussen (Serie "Evaluation von Instrumenten der aktiven Arbeitsmarktpolitik"). In: IAB-Forum H. 02.02.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230202.01

    Abstract

    "Arbeitsmarktpolitische Instrumente kommen auch bei der Integration von Geflüchteten zum Einsatz. Das IAB hat ihre Wirkung für eine Gruppe von Geflüchteten untersucht, die zwischen August 2017 und September 2018 über Eingliederungszuschüsse und Arbeitsgelegenheiten gefördert wurden. Erstere sollen vor allem die Beschäftigungschancen der Geförderten auf dem ersten Arbeitsmarkt steigern. Letztere zielen primär darauf ab, deren soziale Teilhabe zu verbessern. Die beabsichtigte Wirkung wird beim Eingliederungszuschuss deutlich besser erreicht als bei den Arbeitsgelegenheiten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    A Relational Approach to Understanding Welfare Recipients' Transitions from Long-Term Unemployment to Employment and the Role of Case Work (2023)

    Hirseland, Andreas; Kerschbaumer, Lukas ;

    Zitatform

    Hirseland, Andreas & Lukas Kerschbaumer (2023): A Relational Approach to Understanding Welfare Recipients' Transitions from Long-Term Unemployment to Employment and the Role of Case Work. In: Social work & society, Jg. 21, H. 1, S. 1-18., 2023-09-21.

    Abstract

    "In Germany, the great majority of long-term unemployed face difficulties in (re-)entering the labour market due to a variety of barriers, including insufficient educational and/or vocational qualifications, poor health, migration background, language deficits, being over 50 years old, and family care responsibilities. However, the work-first approach of German employment services has difficulties in overcoming the multitude of these barriers. In contrast to many quantitative analyses on the topic, our qualitative study adopts a relational-theoretical approach. This approach combines synchronicity and diachronicity perspectives to analyse the conditions that enable transitions into sustainable and sufficient employment, despite the aforementioned adversities. Based on 33 cases of long-term unemployed we used biographical interviews and a modified qualitative network analysis to identify factors that hinder or facilitate such unlikely transitions into the primary labour market. Our findings suggest that a "life-first approach" referring to the lifeworld of individuals can increase the likelihood of these transitions and retention in employment. Therefore, our findings imply that casework focused on lifeworld and biography holds the greatest potential for providing institutional support to these individuals." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Mitgenommen statt ausgeschlossen! Worum es bei der Teilhabe am Arbeitsmarkt im Wesentlichen geht (2023)

    Hofmann, Tina;

    Zitatform

    Hofmann, Tina (2023): Mitgenommen statt ausgeschlossen! Worum es bei der Teilhabe am Arbeitsmarkt im Wesentlichen geht. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9–10, S. 780-783. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.780

    Abstract

    "Trotz des massiven Arbeits- und Fachkräftebedarfs bleiben die Bedingungen am Arbeitsmarkt für langzeiterwerbslose Menschen äußerst schwierig. Die Unternehmen reagieren teils eher mit Schließungen, dem Abbau von Dienstleistungen und der Verdichtung von Arbeitsanforderungen und -prozessen, als sich für leistungsschwächere Mitarbeiter:innengruppen zu öffnen. Der Grundgedanke der Förderung zur Teilhabe am Arbeitsmarkt – es nicht beim Ausschluss Hunderttausender Menschen vom Erwerbsleben und damit einem wesentlichen Bereich gesellschaftlicher Teilhabe zu belassen – ist aktueller denn je. Unter diesen Bedingungen ist es gerade die soziale Teilhabe, die als Richtschnur für eine Stärkung und Weiterentwicklung dieses wichtigen Instrumentes gelten sollte." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Panel Lebensqualität und Teilhabe - Feld- und Methodenbericht der Welle 2 (2023)

    Hülle, Sebastian ; Zabel, Cordula ; Gricevic, Zbignev; Wolff, Joachim; Kasrin, Zein ; Zins, Stefan; Wenzig, Claudia; Bömmel, Nadja ; Coban, Mustafa ; Kleinemeier, Rita; Friedrich, Martin; Meß, Andreas; Fössing, Emma; Schiele, Maximilian ; Wagemann, Ute; Trappmann, Mark ;

    Zitatform

    Hülle, Sebastian, Nadja Bömmel, Mustafa Coban, Emma Fössing, Martin Friedrich, Zbignev Gricevic, Zein Kasrin, Rita Kleinemeier, Andreas Meß, Maximilian Schiele, Mark Trappmann, Ute Wagemann, Claudia Wenzig, Joachim Wolff, Cordula Zabel & Stefan Zins (2023): Panel Lebensqualität und Teilhabe - Feld- und Methodenbericht der Welle 2. (IAB-Forschungsbericht 20/2023), Nürnberg, 97 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2320

    Abstract

    "Der Feld- und Methodenbericht der Welle 2 der Panelerhebung „Lebensqualität und Teilhabe“ beschreibt Studiendesign, Erhebungsinstrumente, Felddurchführung, Feldergebnisse und Datenaufbereitung der Welle 2. Die Panelbefragung wird im Rahmen der Evaluation des Teilhabechancengesetzes, die beim IAB angesiedelt ist, durchgeführt. Zentrales Ziel des Teilhabechancengesetzes ist es, Beschäftigungsfähigkeit und Teilhabe von arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen zu verbessern, die seit langem Leistungen nach dem SGB II erhalten und deren Chancen auf eine Integration in Erwerbsarbeit als sehr gering eingeschätzt werden (Deutscher Bundestag 2019). Das Teilhabechancengesetz umfasst zwei Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik: „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) sowie „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II). Beide Instrumente bestehen im Kern aus Lohnkostenzuschüssen an die Arbeitgeber und einer ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung (Coaching). Auf Basis der Paneldaten wird untersucht, wie sich eine Förderung durch die beiden Maßnahmen nach § 16e sowie § 16i SGB II auf die Beschäftigungsfähigkeit und soziale Teilhabe der Geförderten auswirkt. Dem Erhebungsdesign liegen maßnahmenspezifische Stichprobenziehungen zugrunde, aus denen sich ein Dual-Frame-Ansatz mit zwei eigenständigen Erhebungen ergibt – dem 16e-Panel und dem 16i-Panel. Telefonisch befragt (CATI) werden im Sinne eines Treatment-Kontrollgruppen-Ansatzes sowohl Geförderte nach § 16e und § 16i SGB II (jeweilige Treatmentgruppe) als auch nicht-geförderte erwerbsfähige Leistungsberechtigte (jeweilige Kontrollgruppe). Das Studiendesign sieht drei (16e-Panel) bzw. vier (16i-Panel) Erhebungswellen vor, um kurzfristige, mittelfristige und langfristige Wirkungen der Förderteilnahme untersuchen zu können. Hierbei ist zu beachten, dass alle Befragungszeitpunkte jeweils nach Beginn der individuellen Förderung liegen. Die Inhalte des Personenfragebogens umfassen vor allem die individuelle soziale Teilhabe und die Beschäftigungsfähigkeit als zentrale Zieldimensionen der Evaluation sowie Merkmale der Ausgestaltung der Förderung einschließlich des Coachings. Der Fokus von Welle 1 lag auf der Messung der sozialen Teilhabe mit ihren unterschiedlichen Dimensionen (vgl. Hülle et al. 2022). Mit der Welle 2 wurde zusätzlich eine differenziertere Messung der Beschäftigungsfähigkeit durch die Erhebung weiterer Dimensionen zu den Themenfeldern „Kompetenzen“ und „Arbeitsuche“ implementiert. Zudem wurde ein neues Fragemodul zur Weiterbildung entwickelt und das Fragemodul zum Coaching um Fragen zu den Gründen für die Nicht-Teilnahme am bzw. für die Beendigung des Coachings erweitert. Die Umfragedaten können, wenn das Einverständnis der Befragten hierzu eingeholt wurde (d.h. bei vorliegender Zuspielbereitschaft) mit administrativen Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit verknüpft werden. Damit erhöht sich das Analysepotenzial des Panels „Lebensqualität und Teilhabe“ zusätzlich. Für die Feldsteuerung der Welle 2 wurde vom IAB ein komplexer Tranchierungsplan entwickelt, um mehrere relevante Zielgrößen bei der Feldsteuerung bestmöglich berücksichtigen zu können. Zu diesen Zielgrößen zählen u.a.: (1) die Sicherstellung eines zeitlichen Mindestabstands zwischen den Erhebungswellen (2) die Maximierung der Fallzahl der innerhalb des 16e-Panels befragten Treatmentfälle vor dem individuellem Maßnahmeende (3) die Minimierung des zeitlichen Abstandes zwischen dem Befragungszeitpunkt eines Treatmentfalles und den Befragungszeitpunkten der jeweils zugehörigen Kontrollfälle. Bei der Erhebung der Welle 2 wurden 12.262 telefonische Interviews zwischen März 2021 und März 2022 durch das Erhebungsinstitut SOKO geführt, was 103 Prozent der ursprünglich anvisierten Fälle entspricht. Die durchschnittliche Rücklaufquote beträgt 75 Prozent, wobei Kontrollfälle eine höhere Rücklaufquote aufweisen (76,5 %) als die Treatmentfälle (71, 2 %). Um ein Interview zu realisieren, waren durchschnittlich etwa fünf telefonische Kontaktversuche nötig. Die Interviewdauer beträgt im Durchschnitt knapp 30 Minuten, wobei es aufgrund des modularen Aufbaus des Fragebogens deutliche Unterschiede zwischen den Befragtengruppen gibt. Die Interviewzeit ist für Geförderte, die zum Interviewzeitpunkt noch an der Förderung teilnahmen am längsten und beträgt durchschnittlich rund 37 Minuten. Die geringste Interviewdauer hat die Gruppe der erwerbslosen Kontrollfälle mit durchschnittlich etwa 27 Minuten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Institutionelle Hürden bei der Inanspruchnahme des Kinderzuschlags: Begleitforschung zum Projekt „KiZ+“ (2023)

    Jackwerth-Rice, Deborah;

    Zitatform

    Jackwerth-Rice, Deborah (2023): Institutionelle Hürden bei der Inanspruchnahme des Kinderzuschlags. Begleitforschung zum Projekt „KiZ+“. (Working paper / HdBA, Fachgruppe Soziologie und Arbeitsmarktpolitik 3), Mannheim ; Schwerin, 19 S.

    Abstract

    "Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine familienbezogene Leistung, die zusammen mit dem Wohngeld bezogen werden kann, um ein geringes Haushaltseinkommen über das Grundsicherungsniveau zu heben und damit eine Hilfebedürftigkeit nach § 9 SGB II zu vermeiden. Hierzu wird neben einer finanziellen Zuwendung auch eine KiTa-Gebührenbefreiung und ein Zugang zu Leistungen für Bildung und Teilhabe gewährt. Allerdings wissen Familien mit geringem Einkommen oft nicht von ihrem KiZ-Anspruch oder sind mit der Antragstellung überfordert. Dies hat nicht nur individuelle Ursachen, sondern wird auch durch ein komplexes Leistungssystem begünstigt, das für Familien ‚undurchdringlich‘ sein kann. Dieses Arbeitspapier geht näher auf institutionelle Hürden bei der Inanspruchnahme des Kinderzuschlags ein. Dabei wird insbesondere auf die Antragstellung, Wechselwirkungen mit anderen Sozialleistungen, erschwerte Zugangsbedingungen nach Beendigung eines Bürgergeldbezugs und den Mangel an Anlaufstellen für eine rechtskreisübergreifende Leistungsberatung eingegangen. Das Arbeitspapier basiert auf den Ergebnissen einer Begleitforschung zum Projekt „KiZ+“ (2020-2022) der PHOENIX Beschäftigung und Bildung e.G. in Zusammenarbeit mit der Familienkasse Baden-Württemberg Ost und West" (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Sind Menschen in der Grundsicherung arm?: Eine Analyse ihrer sozialen (Selbst-)Verortung (2023)

    Jacobs, Herbert;

    Zitatform

    Jacobs, Herbert (2023): Sind Menschen in der Grundsicherung arm? Eine Analyse ihrer sozialen (Selbst-)Verortung. (Soziale Arbeit kontrovers 29), Freiburg: Lambertus, 64 S.

    Abstract

    "Durch die aktuellen Preissteigerungen wird Armut wieder zum Thema, insbesondere im Hinblick auf Mindestsicherungsleistungen nach SGB II und XII. Aber nicht nur finanzielle Aspekte spielen eine Rolle, sondern auch die soziale Position der Menschen im Grundsicherungsbezug. Auf Grundlage einer qualitativen Befragung entwickelt Herbert Jacobs eine Typologie ihrer Strategien, den Bezug von Mindestsicherungsleistungen biografisch zu verarbeiten und sich gesellschaftlich zu verorten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Der Soziale Arbeitsmarkt als Vorbild für nachhaltige Politikgestaltung (2023)

    Kaiser, Yvonne; Czernomoriez, Janna;

    Zitatform

    Kaiser, Yvonne & Janna Czernomoriez (2023): Der Soziale Arbeitsmarkt als Vorbild für nachhaltige Politikgestaltung. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9–10, S. 783-785. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.783

    Abstract

    "Auch Befragungen des Instituts für Arbeitsmarkt­ und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit ergaben, dass das Coaching sowohl aus Sicht der Geförderten als auch der Coaches sowie der Arbeitgeber als hilfreich wahrgenommen wird. Von dieser Erkenntnis sollen zukünftig noch mehr Menschen profitieren können. Daher wurde mit dem zum 1 . Juli 2023 in Kraft tretenden § 16k SGB II ein eigenes, neues Regelinstrument geschaffen, das unabhängig von anderen Eingliederungsleistungen – oder aber auch in Kombination – bestmögliche Unterstützung bei der Bewältigung von individuellen, sozialen oder auch sozialräumlichen Problemen bieten soll – und das nicht beschränkt auf eine unmittelbar bevorstehende Arbeitsaufnahme. Die Erfahrungen aus der Umsetzung des Sozialen Arbeitsmarkts wurden bei der Konzeptionierung des § 16k SGB II berücksichtigt. Daher ist auch diese neue Regelung kurz und prägnant verfasst. Denn die Jobcenter können am besten einschätzen, wie umfangreich ein Coaching im Einzelfall ausgestaltet sein muss. Die Einführung und die Umsetzung des Sozialen Arbeitsmarkts zeigen, wie wichtig es ist, offen für Neues zu sein. Gerade die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist von einer stetigen Weiterentwicklung geprägt, um den aktuellen Anforderungen gerecht werden zu können. Mit den Jobcentern gibt es dafür verlässliche und kompetente Partner." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Effekte der Förderungen im Rahmen des Teilhabechancengesetzes auf die soziale Teilhabe der Geförderten: Erste Befunde (2023)

    Kasrin, Zein ; Schiele, Maximilian ; Zabel, Cordula ;

    Zitatform

    Kasrin, Zein, Maximilian Schiele & Cordula Zabel (2023): Effekte der Förderungen im Rahmen des Teilhabechancengesetzes auf die soziale Teilhabe der Geförderten: Erste Befunde. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9-10, S. 709-730., 2023-05-31. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.709

    Abstract

    "Ziel der im Jahr 2019 eingeführten Arbeitsmarktprogramme Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EvL) und Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM) ist neben der Verbesserung der Beschäftigungschancen auch die Verbesserung der sozialen Teilhabe von Menschen, die bereits seit vielen Jahren arbeitslos oder auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind. Dieser Artikel präsentiert erste Ergebnisse zu Wirkungen von Programmteilnahmen auf soziale Integration, Lebenszufriedenheit, Zufriedenheit mit der Gesundheit und dem Lebensstandard als Indikatoren für soziale Teilhabe. Datenbasis ist die erste Welle des Panels „Lebensqualität und Teilhabe“, das zur Evaluation von EvL und TaAM erhoben wurde, verknüpft mit Prozessdaten. Analysemethode ist propensity score matching. Es zeigen sich für beide Programme signifikant positive Wirkungen auf alle vier Zielgrößen. Diese Wirkungen sind für TaAM, welches eine arbeitsmarktfernere Zielgruppe hat, mehrheitlich größer als für EvL, und für Männer größer als für Frauen." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Duncker & Humblot)

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  • Literaturhinweis

    Die „Coaching“-Chimäre im SGB II aus der Perspektive der Betrieblichen Sozialen Arbeit (2023)

    Klein, Martin;

    Zitatform

    Klein, Martin (2023): Die „Coaching“-Chimäre im SGB II aus der Perspektive der Betrieblichen Sozialen Arbeit. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9–10, S. 801-805. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.801

    Abstract

    "Durch das Teilhabechancengesetz ist eine sogenannte „ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung” (§ 16i SGB II) eingeführt worden, umgangssprachlich häufig als Coaching bezeichnet. Die Umgangssprache trifft häufig ins Schwarze, hier liegt sie aber völlig daneben. Die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung im SGB II ist sicher gut gemeint, aber ganz sicher schlecht umgesetzt. Diese als „Coaching“ benannte Betreuung ist eher als Chimäre, als Trugbild zu bezeichnen. Die Chimäre beginnt bereits mit dem scheinwissenschaftlichen Containerbegriff „ganzheitlich“. Ganzheitlichkeit soll die Fähigkeit einer vollständigen, allumfassenden Wahrnehmung der betreuten Person beschreiben. In der Betrieblichen Sozialen Arbeit wird diese Verheißung eher kritisch gesehen, da einerseits die Persönlichkeit eines jeden Individuums unzählige Facetten aufweist und andererseits diese mit ebenso unzähligen Kontextfaktoren interagieren. (...) Teilhabestärkung bedeutet, die Beschäftigung von SGB-II-geförderten Menschen als ganz „normale“ Beschäftigung anzulegen. So sollten sie immer dann, wenn sie in Organisationen arbeiten, in denen Betriebliche Soziale Arbeit angeboten wird, Coaching von den gleichen Fachkräften bekommen wie alle anderen Organisationsmitglieder. Eine Betreuung von Außenstehenden kann hier stigmatisierend wirken und dem Ziel der Inklusion entgegenstehen. (...) Der Ansatz einer beschäftigungsbegleitenden Unterstützung – das Coaching der Betrieblichen Sozialen Arbeit – hat sich in der Arbeitswelt bewährt und wird von sehr vielen Organisationen freiwillig den eigenen Beschäftigten und Führungskräften angeboten. Die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung wäre ein sicher noch wirkungsvolleres Instrument, wenn es keine Coaching-Chimäre wäre. In der derzeitigen gesetzlichen Umsetzung ohne angemessene Qualifikationsvoraussetzungen für die Coaches trägt dieses gut gemeinte, aber schlecht gemachte Instrument nicht zur Teilhabestärkung bei. Dies sollte schleunigst geändert werden." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die Änderungen des SGB II durch das Bürgergeld-Gesetz (2023)

    Klerks, Uwe;

    Zitatform

    Klerks, Uwe (2023): Die Änderungen des SGB II durch das Bürgergeld-Gesetz. In: ZFSH/SGB, Jg. 62, H. 9, S. 498-512.

    Abstract

    "Nach der Gesetzesbegründung ist die Einführung des Bürgergelds 'eine bedeutende sozialpolitische Reform mit dem Ziel, gesetzliche Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass Menschen im Leistungsbezug, sich stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und die Arbeitssuche konzentrieren können. Sie soll die Potenziale der Menschen und die Unterstützung für eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt stärker in den Mittelpunkt rücken.' Ziel der Reform ist es, 'mehr Respekt, mehr Chancen auf neue Perspektiven und mehr soziale Sicherheit in einer modernen Arbeitswelt zu verankern und unnötige bürokratische Belastungen abzubauen.' Das Gesetz knüpft dabei auch an die pandemiebedingten Vereinfachungen an, 'damit Bürgerinnen und Bürger weiterhin von den Verbesserungen profitieren können.' Daneben ist der Aspekt der Verwaltungsvereinfachung ein tragender Gesichtspunkt. Im Folgenden sollen die Änderungen dargestellt werden, gegliedert nach den Änderungen hinsichtlich des Anspruchs auf Leistungen dem Grunde nach (B.), Änderung hinsichtlich der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (C.), der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (D.), der Pflichten (E.) und des Verfahrens (F.)." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Editorial: Geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose: Erfahrungen, Bewertungen, Perspektiven (2023)

    Lange, Joachim; Globisch, Claudia; Ramos Lobato, Philipp;

    Zitatform

    Lange, Joachim, Claudia Globisch & Philipp Ramos Lobato (2023): Editorial: Geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose: Erfahrungen, Bewertungen, Perspektiven. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9-10, S. 671-672., 2023-06-07. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.671

    Abstract

    "Da der § 16i SGB II ursprünglich bis Ende 2024 befristet war, stand in der 20. Legislaturperiode eine politische Entscheidung über seine Zukunft an. Um diese fundiert treffen zu können, war eine wissenschaftliche Evaluation des § 16i beschlossen worden. Um deren Zwischenergebnisse vorzustellen, kritisch zu diskutieren und um die Perspektiven der gesellschaftlichen, administrativen und politischen Praxis zu ergänzen, veranstaltete die Evangelische Akademie Loccum gemeinsam mit dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im November 2022 eine Tagung, aus denen die Beiträge des vorliegenden Bandes hervorgegangen sind. Sie geben wichtige Hinweise für die Weiterentwicklung der Instrumente des Teilhabechancengesetzes, die nun im politischen Prozess ansteht, nachdem der Gesetzgeber die Entfristung der Instrumente gemeinsam mit der Bürgergeld-Reform im November 2022 beschlossen hat. Wichtige Themen sind dabei u. a. die Weiterentwicklung der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung der gefördert Beschäftigten („Coaching“), die Partizipation von Frauen an dem Instrument, die Länge und Anschlussperspektiven der geförderten Beschäftigung, die für die Abfederung gesellschaftlicher Desintegrationsfolgen relevant sind, sowie die Finanzierung des Instruments, das den Eingliederungstitel stark in Anspruch nimmt, aber zu Einsparungen beim Bürgergeld und Einnahmen für die Sozialversicherung führt." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Von "wieder Mitreden" bis "zurück auf null": Typen sozialer Teilhabe im Verlauf der Arbeitsmarktmaßnahme öffentlich geförderter Beschäftigung (2023)

    Langer, Philipp;

    Zitatform

    Langer, Philipp (2023): Von "wieder Mitreden" bis "zurück auf null": Typen sozialer Teilhabe im Verlauf der Arbeitsmarktmaßnahme öffentlich geförderter Beschäftigung. In: Momentum Quarterly, Jg. 12, H. 1, S. 22-42. DOI:10.15203/momentumquarterly.vol12.no1.p22-42

    Abstract

    "Dieser Beitrag befasst sich mit der Wirkungsweise des arbeitsmarktpolitischen Instrumentes der öffentlich geförderten Beschäftigung auf die soziale Teilhabe von langzeiterwerbslosen Personen. Arbeitsmarktpolitik in Deutschland formuliert zunehmend – über die Ziele der Arbeitsmarktintegration und Förderung von Beschäftigungsfähigkeit hinaus – das Anliegen, die Teilhabemöglichkeiten von erwerbslosen Personen zu fördern. Allerdings stellt soziale Teilhabe eine ambivalente wohlfahrtsstaatliche Zielsetzung dar, bei der zunächst offen bleibt, unter welchen Bedingungen sie sich durch arbeitsmarktpolitische Interventionen herstellen lässt. Auf Basis von qualitativen Interviews mit Personen in öffentlich geförderter Beschäftigung und im Rahmen einer qualitativen Längsschnittperspektive werden drei Typen sozialer Teilhabe im Verlauf einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme herausgearbeitet. Hierbei nimmt der Beitrag eine Capability-Perspektive ein und blickt damit auch darauf, inwiefern individuelle Handlungsmöglichkeiten durch die Teilnahme am Beschäftigungsprogramm erweitert werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bürgergeld, Sozialhilfe und Kindergeld: Ansprüche und Ausschlüsse von Unionsbürgerinnen und -bürgern (2023)

    Löhr, Tillmann;

    Zitatform

    Löhr, Tillmann (2023): Bürgergeld, Sozialhilfe und Kindergeld: Ansprüche und Ausschlüsse von Unionsbürgerinnen und -bürgern. In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Jg. 54, H. 2, S. 4-15.

    Abstract

    "Unionsbürgerinnen und -bürger sind unter bestimmten Umständen von Leistungen des Zweiten und Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB II und XII) und vom Kindergeld ausgeschlossen. Sie haben nur Anspruch auf vorübergehende, im Leistungsniveau abgesenkte Überbrückungsleistungen nach dem SGB XII, in Härtefällen auch auf weitergehende Leistungen. Dieser Beitrag soll zu einem besseren Verständnis der komplexen Regelungen beitragen. Er gibt einen Überblick über die rechtliche Grundstruktur, ergänzt um ausgewählte Einzelfragen." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.)

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