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Dossier

SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende

Im Sozialgesetzbuch II "Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende" stehen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente unter dem Leitgedanken des Förderns und Forderns. Das Gesetz regelt die Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit, die Anreize und Sanktionen sowie die Trägerschaft der Grundsicherung (Gemeinsame Einrichtungen/Jobcenter bzw. optierende Kommunen). Das IAB hat den gesetzlichen Auftrag, die Wirkungen zu untersuchen.

Diese IAB-Infoplattform bietet Zugänge zur Diskussion um das Gesetz und dessen Umsetzung sowie zu den sozioökonomischen Hintergründen und Auswirkungen.

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes zum optimalen Fördern und Fordern in Vermittlungsagenturen - OFFENSIV-Gesetz (2002)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Fraktion der CDU/CSU (2002): Entwurf eines Gesetzes zum optimalen Fördern und Fordern in Vermittlungsagenturen - OFFENSIV-Gesetz. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 14/8365 (26.02.2002)), 12 S.

    Abstract

    "Das bestehende Sozial- und Arbeitslosenhilfesystem verbindet Leistungsbezug und Arbeit nicht nachdrücklich genug und fördert dadurch Abhängigkeit und Arbeitslosigkeit. Hilfeempfänger wollen in der Regel arbeiten und eigenständig sein. Vielfach fehlen jedoch Anreize zur Aufnahme von Arbeit aufgrund des Umgangs der Sozialleistungen, die ohne Gegenleistung zu haben sind. Der Gesetzentwurf ermöglicht, die Erwerbsarbeit des Einzelnen gezielt zu fördern und nicht seine Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Darüber hinaus wird die Initiative die Beschäftigungssituation von Arbeitslosenhilfebeziehern und der Sozialhilfeempfänger erheblich verbessern und deren Arbeitslosigkeit nachhaltig abbauen. Dabei kommt der Zusammenführung der Betreuung, Qualifizierung, Vermittlung und Leistungsgewährung für Hilfeempfänger in eine Hand, in besonderen Vermittlungsagenturen (Job-Centern), zentrale Bedeutung zu. Der Vorrang von Arbeit, Qualifizierung oder qualifizierender Beschäftigung vor dem Bezug von Sozialleistungen ohne Gegenleistung wird normiert. Ferner wird sichergestellt, dass die Mittel der aktiven Arbeitsförderung der Bundesanstalt für Arbeit unter Beteiligung der Länder gezielter eingesetzt werden können. Gleichzeitig werden die sozialrechtlichen Vorschriften über die Verfügbarkeit und Zumutbarkeit sowie die Arbeitslosenmeldung konkretisiert und ergänzt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

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  • Literaturhinweis

    Sozialgesetzbuch II: Praxisübersicht. Fallmanagement für (schwer)behinderte Menschen (2005; 2006)

    Küthe, Ulrich;

    Zitatform

    (2005; 2006): Sozialgesetzbuch II. Praxisübersicht. Fallmanagement für (schwer)behinderte Menschen. Frankfurt am Main: Küthe, 79 S.; 79 S.

    Abstract

    Der Gesetzgeber fordert von den Fallmanagern bzw. persönlichen Ansprechpartnern, das Fördern und Fordern in der Praxis umzusetzen. Im Bereich der Betreuung und Vermittlung von schwerbehinderten Menschen ergeben sich Besonderheiten. Die Praxisübersicht befasst sich mit dem Fallmanagement zu ihrer beruflichen (Wieder)Eingliederung nach dem Sozialgesetzbuch II. Zunächst werden die Begriffe Behinderung/Behinderte, Schwerbehinderung, Sozialstaatsprinzip und soziale Rechte erläutert. Es werden dann die Grundsicherung für Arbeitsuchende, die Leistungen zu Eingliederung in Arbeit und weitere Hilfen nach dem Recht der Arbeitsförderung (SGB III) und die Eingliederungsleistungen nach Paragraph 16 (2) SGB II beschrieben. Des weiteren werden Erläuterungen zum Einstiegsgeld und zu Freibeträgen bei Erwerbstätigkeit und Arbeitsgelegenheiten (Ein-Euro-Jobs) gegeben. Die Arbeitsvermittlung Schwerbehinderter, die besonderen Hilfen für Schwerbehinderte sowie weitere Leistungen werden dargelegt. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Arbeit ist machbar: die Magdeburger Alternative. Eine sanfte Therapie für Deutschland (2005; 2006)

    Schöb, Ronnie ; Weimann, Joachim;

    Zitatform

    Schöb, Ronnie & Joachim Weimann (2005; 2006): Arbeit ist machbar. Die Magdeburger Alternative. Eine sanfte Therapie für Deutschland. Dössel: Stekovics, 142 S.; 144 S.

    Abstract

    Die Autoren schildern die unaufhaltsame Ausbreitung der Arbeitslosigkeit in der Bundesrepublik Deutschland seit 1973 und die bislang vergeblichen Versuche, diese einzudämmen; zu diesen zählen u.a. die Arbeitszeitverkürzungen, die aktive Arbeitsmarktpolitik, das Bündnis für Arbeit, das Hartz-Konzept, die Personal Service Agenturen, Minijobs und die Agenda 2010. Sie ziehen Lehren daraus und entwickeln eine neue Beschäftigungsformel, mit der Deutschland zurück in die Vollbeschäftigung gebracht werden kann. Dies kann gelingen, ohne den seit Jahrzehnten bewährten sozialen Frieden aufzukündigen. Zunächst muss die Situation der immer größer werdenden Gruppe der Geringqualifizierten in Qualifizierte verbessert werden, da dieser Teil des Arbeitsmarktes der einzige Ansatzpunkt für eine Politikwende ist, der einen 'turnover' des gesamten Marktes herbeiführen kann. Hier geht es darum, Strukturen zu verändern. Nur wenn gleichzeitig die Anreizprobleme der Arbeitsanbieter gelöst werden und dafür Sorge getragen wird, dass der Preis für Arbeit für die Nachfrager deutlich sinkt, wird der Arbeitsmarkt wieder auf die Beine kommen. Der vorgestellte Lösungsansatz der beiden Autoren unterscheidet sich von allen Vorschlägen, die auf einen Kahlschlag des Sozialstaates setzen: Das deutsche System der sozialen Grundsicherung muss auf ein System der Hilfe zur Arbeit umgestellt werden. Neue Arbeitsplätze werden dann von den Unternehmen bereitgestellt werden, wenn die Bruttolöhne fallen. (IAB)

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