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Dossier

Mindestlohn

Seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes am 1. Januar 2015 gilt ein allgemeingültiger flächendeckender Mindestlohn in Deutschland. Lohnuntergrenzen gibt es in beinahe allen europäischen Staaten und den USA. Die Mindestlohn-Gesetze haben das Ziel, Lohn-Dumping, also die nicht verhältnismäßige Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, zu verhindern.
Diese Infoplattform dokumentiert die Diskussion rund um die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland und die Ergebnisse empirischer Forschung der letzten Jahre zu flächendeckenden und branchenspezifischen Mindestlöhnen.

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im Aspekt "Betriebe / Produktivität"
  • Literaturhinweis

    Sonderauswertung zur Situation der vom Mindestlohn betroffenen Betriebe im Jahr 2022 auf Basis des IAB-Betriebspanels. Abschlussbericht: Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission (2023)

    Brunner, Laura; Gloger, Nina; Hohendanner, Christian;

    Zitatform

    Brunner, Laura, Nina Gloger & Christian Hohendanner (2023): Sonderauswertung zur Situation der vom Mindestlohn betroffenen Betriebe im Jahr 2022 auf Basis des IAB-Betriebspanels. Abschlussbericht. Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission. Nürnberg, 26 S.

    Beteiligte aus dem IAB

    Hohendanner, Christian;
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  • Literaturhinweis

    Unvollkommener Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt: Ursachen, Ausmaß und Folgen (Podium) (2023)

    Friedrich, Martin; Jahn, Elke ; Oberfichtner, Michael ; Manning, Alan ; Card, David; Weiß, Johannes;

    Zitatform

    Friedrich, Martin, Elke Jahn, Michael Oberfichtner, Johannes Weiß, Alan Manning & David Card; Alan Manning & David Card (sonst. bet. Pers.) (2023): Unvollkommener Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt: Ursachen, Ausmaß und Folgen (Podium). In: IAB-Forum H. 24.08.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230824.01

    Abstract

    "Bei vollkommenem Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt, so die klassische ökonomische Theorie, verliert ein Arbeitgeber, der seine Löhne auch nur minimal senkt, sämtliche Beschäftigten. In der Realität ist dies jedoch nur höchst selten der Fall. Denn auf Arbeitsmärkten herrscht in aller Regel nur unvollkommener Wettbewerb. Arbeitgeber verfügen demnach über eine gewisse Marktmacht und können diese nutzen, um niedrigere Löhne zu zahlen, als sie es bei vollkommenem Wettbewerb tun müssten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Minimum Wages, Productivity, and Reallocation (2023)

    Hälbig, Mirja; Müller, Steffen; Mertens, Matthias;

    Zitatform

    Hälbig, Mirja, Matthias Mertens & Steffen Müller (2023): Minimum Wages, Productivity, and Reallocation. (IWH-Diskussionspapiere / Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle 2023,8), Halle, 69 S.

    Abstract

    "We study the productivity effect of the German national minimum wage by applying administrative firm data. At the firm level, we confirm positive effects on wages and negative employment effects and document higher productivity even net of output price increases. We find higher wages but no employment effects at the level of aggregate industry × region cells. The minimum wage increased aggregate productivity in manufacturing. We do not find that employment reallocation across firms contributed to these aggregate productivity gains, nor do we find improvements in allocative efficiency. Instead, the productivity gains from the minimum wage result from within-firm productivity improvements only." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Vierter Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns: Bericht der Mindestlohnkommission an die Bundesregierung nach § 9 Abs. 4 Mindestlohngesetz (2023)

    Zitatform

    Mindestlohnkommission (2023): Vierter Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns. Bericht der Mindestlohnkommission an die Bundesregierung nach § 9 Abs. 4 Mindestlohngesetz. (... Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns / Mindestlohnkommission 4), Berlin, 233 S. DOI:10.21934/MLK20230117

    Abstract

    "Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn. Über die Anpassung seiner Höhe beschließt die Mindestlohnkommission. Abweichend davon wurde der gesetzliche Mindestlohn durch den Deutschen Bundestag mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro brutto pro Stunde angehoben. Die Mindestlohnkommission hat den gesetzlichen Auftrag, einen Bericht über die Auswirkungen des Mindestlohns auf den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Wettbewerbsbedingungen und die Beschäftigung in Bezug auf bestimmte Branchen und Regionen sowie die Produktivität zu erstellen. Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns durch den Gesetzgeber hatte zur Folge, dass die von der Mindestlohnkommission beschlossene Höhe des Mindestlohns ab Oktober 2022 ausgesetzt wurde und der Anpassungsbeschluss der Mindestlohnkommission für das Jahr 2023 erst ein Jahr später für das Jahr 2024 erfolgt. 2 Der vorliegende Bericht der Mindestlohnkommission dokumentiert den aktuellen Erkenntnisstand zur Einführung und zu den nachfolgenden Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns. Der Berichtszeitraum umfasst schwerpunktmäßig die Jahre 2020 bis 2022." (Textauszug, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Vierter Beschluss vom 26.06.2023
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  • Literaturhinweis

    Minimum Wages, Efficiency and Welfare (2022)

    Berger, David W.; Mongey, Simon; Herkenhoff, Kyle F.;

    Zitatform

    Berger, David W., Kyle F. Herkenhoff & Simon Mongey (2022): Minimum Wages, Efficiency and Welfare. (NBER working paper 29662), Cambridge, Mass, 84 S. DOI:10.3386/w29662

    Abstract

    "It has long been argued that a minimum wage could alleviate efficiency losses from monopsony power. In a general equilibrium framework that quantitatively replicates results from recent empirical studies, we find higher minimum wages can improve welfare, but most welfare gains stem from redistribution rather than efficiency. Our model features oligopsonistic labor markets with heterogeneous workers and firms and yields analytical expressions that characterize the mechanisms by which minimum wages can improve efficiency, and how these deteriorate at higher minimum wages. We provide a method to separate welfare gains into two channels: efficiency and redistribution. Under both channels and Utilitarian social welfare weights the optimal minimum wage is $15, but alternative weights can rationalize anything from $0 to $31. Under only the efficiency channel, the optimal minimum wage is narrowly around $8, robust to social welfare weights, and generates small welfare gains that recover only 2 percent of the efficiency losses from monopsony power." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro und die Reaktion der Unternehmen: Ergebnisse einer Sonderumfrage in den ifo Konjunkturumfragen (2022)

    Blömer, Maximilian Joseph; Sauer, Stefan; Link, Sebastian;

    Zitatform

    Blömer, Maximilian Joseph, Sebastian Link & Stefan Sauer (2022): Die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro und die Reaktion der Unternehmen. Ergebnisse einer Sonderumfrage in den ifo Konjunkturumfragen. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 75, H. 9, S. 75-79.

    Abstract

    "Der gesetzliche Mindestlohn wird – wie im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vereinbart – zum 1. Oktober 2022 in einem großen Schritt auf 12 Euro erhöht. Zur Abschätzung der Auswirkungen dieser Mindestlohnanhebung und der geplanten Reaktionen der Unternehmen wurden im Juni 2022 Sonderfragen in den ifo Konjunkturumfragen gestellt, die von 6 900 Unternehmen beantwortet wurden. Viele deutsche Unternehmen geben an, direkt von der Mindestlohnanhebung im Oktober betroffen zu sein, da sie bisher noch Beschäftigte zu einem geringeren Entgelt entlohnt haben. Diese Betroffenheit konzentriert sich nicht nur auf klassische Niedriglohnsektoren, sondern tritt über alle Sektoren hinweg in unterschiedlicher Intensität auf. Die Ergebnisse legen nahe, dass die Mindestlohnerhöhung nur bei wenigen Unternehmen zu Stellenverlusten führt, die sich jedoch hauptsächlich auf diejenigen Unternehmen konzentrieren, die aktuell noch viele Mitarbeitende zu Stundenlöhnen unter 12 Euro beschäftigen. Eine Beschäftigungsanpassung dürfte hingegen häufiger über eine Senkung der durchschnittlichen Arbeitszeit erfolgen. Die Unternehmen erwarten ferner, dass die Kosten der Mindestlohnanhebung durch niedrigere Profitabilität und/oder durch höhere Produktpreise getragen werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro: Stellungnahme des IAB zur Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn (MiLoEG) am 2.2.2022 (2022)

    Bossler, Mario ;

    Zitatform

    Bossler, Mario (2022): Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro. Stellungnahme des IAB zur Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn (MiLoEG) am 2.2.2022. (IAB-Stellungnahme 01/2022), Nürnberg, 11 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2201

    Abstract

    "Das IAB wurde gebeten zu dem Referentenentwurf (des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales) eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn (Mindestlohnerhöhungsgesetz– MiLoEG) Stellung zu nehmen. Mit dem Gesetz soll die im Koalitionsvertrag vereinbarte Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns auf brutto 12 Euro je Stunde zum 1. Oktober 2022 umgesetzt werden. Die Stellungnahme behandelt den Hintergrund der Mindestlohnerhöhung, die Eingriffstiefe des Mindestlohns sowie potenzielle Lohn- und Beschäftigungswirkungen. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die geplante Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro pro Arbeitsstunde eine große Eingriffstiefe aufweist und mit signifikanten Lohnsteigerungen zu rechnen ist. Offen bleibt allerdings, inwieweit sich die zu erwartende Stundenlohnerhöhung in den monatlichen Arbeitseinkommen, in einer Reduzierung des ALG-II-Bezugs und in einer reduzierten Armutsgefährdung niederschlagen wird und welche Beschäftigungswirkung zu erwarten ist. Auch wenn die empirische Literatur zur Mindestlohneinführung und neuere makroökonomische Studien ein durchaus positives Bild zeichnen, lassen sich daraus keine belastbaren Prognosen der Wirkungen der geplanten Mindestlohnerhöhung ableiten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bossler, Mario ;
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  • Literaturhinweis

    Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen (2022)

    Bossler, Mario ; Gürtzgen, Nicole; Wiemann, Jan Simon; Börschlein, Erik-Benjamin;

    Zitatform

    Bossler, Mario, Nicole Gürtzgen, Erik-Benjamin Börschlein & Jan Simon Wiemann (2022): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen. (IAB-Forschungsbericht 09/2022), Nürnberg, 224 S., Anhang. DOI:10.48720/IAB.FB.2209

    Abstract

    "Der vorliegende zweite Projektbericht enthält die Ergebnisse des Forschungsprojektes „Auswirkungen des Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen“. Das Forschungsprojekt wurde durch das IAB im Auftrag der Mindestlohnkommission durchgeführt. Im Mittelpunkt des Berichts stehen detaillierte empirische Analysen zu den Effekten der Einführung und der ersten drei Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns auf unterschiedliche betriebliche Ergebnisgrößen. Das zentrale Analyseinstrument bildet dabei der in der Mindestlohnforschung etablierte Differenz-in-Differenzen-Ansatz, welcher im vorliegenden Bericht größtenteils auf der Betriebsebene angewandt wird. Als hauptsächliche Datenquelle werden die Paneldaten des IAB-Betriebspanels analysiert. Es werden jedoch auch Kausalanalysen auf Basis der IAB-Stellenerhebung, des Linked Personnel Panels und des Betriebshistorikpanels vorgenommen. Auf Basis der durchgeführten Analysen können hauptsächlich Effekte für die Einführung des Mindestlohns nachgewiesen werden. Der Mindestlohn führt demnach zu statistisch signifikanten Lohnsteigerungen bei sehr moderaten negativen Beschäftigungseffekten. Die erhöhten Lohnkosten durch den Mindestlohn führen zu sinkenden Gewinnen in den betroffenen Betrieben. Zugleich zeigten sich die betroffenen Beschäftigten zufriedener mit ihrer Entlohnung. Die Betriebe scheinen kurzfristig mit einer Verringerung ihrer Investitionen auf die Mindestlohneinführung zu reagieren. Eher in der langen Frist (2017-2018) zeigt sich eine leichte Verringerung der inländischen Outsourcingaktivitäten. Die Anzahl der Kleinbetriebe in Deutschland verringert sich im Zeitraum nach der Mindestlohneinführung. Zugleich kam es verstärkt zur Neugründung und Schließung von Kleinbetrieben. Im Zuge von Neueinstellungen scheinen Betriebe kurzfristig weniger bereit zu sein, Kompromisse in Bezug auf die geforderte Qualifikation einzugehen. Bei der Analyse der Mindestlohnerhöhungen 2017, 2019 und 2020 zeigen sich hingegen in den meisten Fällen keine zusätzlichen Effekte des Mindestlohns. Dies dürfte daran liegen, dass die mindestlohnbedingten Lohnsteigerungen in diesen Jahren nicht über die allgemeinen Lohnsteigerungen hinaus gingen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Raising the Bar: Minimum Wages and Employers' Hiring Standards (2022)

    Butschek, Sebastian;

    Zitatform

    Butschek, Sebastian (2022): Raising the Bar: Minimum Wages and Employers' Hiring Standards. In: American Economic Journal. Economic Policy, Jg. 14, H. 2, S. 91-124. DOI:10.1257/pol.20190534

    Abstract

    "Many scholars have studied the employment effects of minimum wages, but little is known about effects on the composition of hires. I investigate whether Germany's minimum wage introduction raised hiring standards, using worker fixed effects as a proxy for worker productivity. For the least productive workers hired, the minimum wage led to a 4 percentile point shift in the productivity distribution. This increase is missed using standard observable measures of worker productivity. The effects are larger with greater pre-reform screening intensity—indicating an employer response. This more selective hiring compensates about two-thirds of higher wage costs for the least productive hires." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Sonderauswertung zu den Folgen der Covid-19-Pandemie für vom Mindestlohn betroffene Betriebe auf Basis des IAB-Betriebspanels: Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission. Abschlussbericht (2022)

    Hohendanner, Christian;

    Zitatform

    Hohendanner, Christian (2022): Sonderauswertung zu den Folgen der Covid-19-Pandemie für vom Mindestlohn betroffene Betriebe auf Basis des IAB-Betriebspanels. Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission. Abschlussbericht. Berlin, 135 S.

    Abstract

    "Die Studie untersuchte die Folgen der Corona-Pandemie sowie die Reaktionen darauf bei vom Mindestlohn betroffenen Betrieben. Als Datenbasis diente das IAB-Betriebspanel der Jahre 2019 bis 2021. Es wurden deskriptive Auswertungen zur betrieblichen Betroffenheit vom gesetzlichen Mindestlohn vor und während der Pandemie vorgenommen. Die pandemiebedingten Folgen (z.B. Beschäftigungserwartung) und betrieblichen Reaktionsmaßnahmen (z.B. Kurzarbeit) wurden multivariat untersucht. Die wirtschaftliche Entwicklung von Betrieben (z.B. Beschäftigung, Geschäftslage) wurde anhand von Differenz-von-Differenzen-Schätzungen zwischen vom Mindestlohn betroffenen und nicht betroffene Betrieben verglichen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Hohendanner, Christian;
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  • Literaturhinweis

    Höherer Mindestlohn betrifft mehr als jedes fünfte Beschäftigungsverhältnis: (Interview mit Mario Bossler, Erik-Benjamin Börschlein, Nicole Gürtzgen und Christian Teichert) (2022)

    Keitel, Christiane; Gürtzgen, Nicole; Teichert, Christian ; Schludi, Martin; Bossler, Mario ; Börschlein, Erik-Benjamin;

    Zitatform

    Keitel, Christiane, Martin Schludi, Nicole Gürtzgen, Christian Teichert, Mario Bossler & Erik-Benjamin Börschlein; Nicole Gürtzgen, Christian Teichert, Mario Bossler & Erik-Benjamin Börschlein (sonst. bet. Pers.) (2022): Höherer Mindestlohn betrifft mehr als jedes fünfte Beschäftigungsverhältnis. (Interview mit Mario Bossler, Erik-Benjamin Börschlein, Nicole Gürtzgen und Christian Teichert). In: IAB-Forum H. 05.07.2022 Nürnberg, 2022-06-30. DOI:10.48720/IAB.FOO.20220705.01

    Abstract

    "Gemäß Beschluss des Bundestags wird der gesetzliche Mindestlohn ab Oktober 2022 auf 12 Euro erhöht. Ein wissenschaftliches Team des IAB skizziert in einem IAB-Kurzbericht, auf wie viele Beschäftigungsverhältnisse sich die Erhöhung voraussichtlich auswirken wird. Die Redaktion des IAB-Forum hat bei den Autorinnen und Autoren nachgefragt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Folgen der Corona-Pandemie für Mindestlohnbeschäftigte und vom Mindestlohn betroffene Betriebe: Abschlussbericht : Projektvergabe durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Vergabe-Nr. BAuA-547618-Fu-MLK018 / Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission (2022)

    Kirchmann, Andrea; Walz, Sarah-Lisa; Kuhn, Sarah; Reiner, Marcel; Maier, Anastasia; Scheu, Tobias; Koch, Andreas; Bonin, Holger;

    Zitatform

    Kirchmann, Andrea, Andreas Koch, Anastasia Maier, Marcel Reiner, Tobias Scheu & Holger Bonin (2022): Folgen der Corona-Pandemie für Mindestlohnbeschäftigte und vom Mindestlohn betroffene Betriebe. Abschlussbericht : Projektvergabe durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Vergabe-Nr. BAuA-547618-Fu-MLK018 / Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission. Tübingen, 141 S.

    Abstract

    "Die vorliegende Untersuchung hat das Ziel, die möglichen Zusammenhänge, Schnittstellen und Wechselwirkungen zwischen der Corona-Pandemie und dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn zu identifizieren und zu untersuchen. Dabei werden Herausforderungen und Strategien vom Mindestlohn betroffener Beschäftigter und Betriebe im Umgang mit unterschiedlichen Effekten und Begleiterscheinungen der Corona-Pandemie erfasst und kontextualisiert. Das Forschungsvorhaben zielt insbesondere darauf ab, die unterschiedlichen Handlungsmuster von Betrieben und Beschäftigten nachzuzeichnen, zu systematisieren und die ihnen zugrundeliegenden Motivlagen zu erschließen. Im Fokus der Untersuchung stehen dabei neben den Themenfeldern Entlohnung und Lohnstrukturen, Beschäftigung und Beschäftigungsstrukturen, Arbeitszeiten sowie Arbeitsorganisation und Arbeitsbedingungen, auch Zielgrößen wie die Leistungsbereitschaft und Arbeitszufriedenheit von Beschäftigten. Zum Zwecke der Untersuchung wurden insgesamt 114 leitfadengestützte qualitative Interviews mit vom Mindestlohn betroffenen Beschäftigten und Betrieben aus sechs Branchen geführt, in denen ein hoher Anteil von Beschäftigten den Mindestlohn erhält. Außerdem konzentrierte sich die Untersuchung auf vier Regionen in Deutschland." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mindestlohn von 12 Euro: Auswirkungen auf Beschäftigung, Wachstum und öffentliche Finanzen (2022)

    Krebs, Tom; Drechsel-Grau, Moritz;

    Zitatform

    Krebs, Tom & Moritz Drechsel-Grau (2022): Mindestlohn von 12 Euro: Auswirkungen auf Beschäftigung, Wachstum und öffentliche Finanzen. In: A. Heise & T. Pusch (Hrsg.) (2022): Mindestlöhne – Szenen einer Wissenschaft, S. 107-136.

    Abstract

    "Die vorliegende Studie evaluiert die Auswirkungen eines Mindestlohns von 12 Euro auf Beschäftigung, Wirtschaftswachstum und öffentliche Finanzen. Die verfügbare wissenschaftliche Evidenz unterstützt die These, dass ein Mindestlohn von 12 Euro nicht nur das Erwerbseinkommen der direkt betroffenen Personen erhöht, sondern auch das Wirtschaftswachstum steigert und zusätzliche finanzielle Spielräume für die öffentliche Hand schafft. Darüber hinaus sind keine nennenswerten Beschäftigungseffekte zu erwarten. Ein Mindestlohn von 12 Euro ist also nicht nur aus sozialpolitischer Sicht geboten, sondern auch Ausdruck einer guten Wirtschafts- und Finanzpolitik. Im Rahmen der öffentlichen Debatte zur Klimakrise gewinnt die Frage eines angemessenen Mindestlohns eine besondere Brisanz. Denn eine der großen klimapolitischen Herausforderungen wird es sein, die notwendige ökologische Transformation der Wirtschaft sozial gerecht zu gestalten. Infrastruktur- und Industriepolitik können erfolgreichen Klimaschutz mit wirtschaftlichem Wohlstand verknüpfen (Krebs 2021a), doch nur ein angemessener Mindestlohn - zusammen mit einer Stärkung der Tarifbindung - kann die soziale Gerechtigkeit gewährleisten (Krebs 2021b). Anders gesagt: Sozial gerechter Klimaschutz geht nur mit einem Mindestlohn von (mindestens) 12 Euro." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mindestlohn in der Landwirtschaft: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der AfD (Drucksache 20/639) (2022)

    Zitatform

    Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2022): Mindestlohn in der Landwirtschaft. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der AfD (Drucksache 20/639). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 20/832 (24.02.2022)), 5 S.

    Abstract

    Ausgangspunkt der Kleinen Anfrage sind der Rückgang der Anzahl der Betriebe und der Arbeitskräfte in der Landwirtschaft, das Absinken des Selbstversorgungsgrads der Bundesrepublik und die veränderte Beschäftigtenstruktur im Obst- und Gemüsebau. Die Antworten enthalten statistische Angaben und eine Bewertung der Situation des im Verhältnis zur Gesamtwirtschaft großen Anteils der geringfügig Beschäftigten und Aussagen zum Trend, darunter auch die Annahme einer steigenden Nachfrage nach höherwertigen Beschäftigungen aufgrund einer weiteren Mechanisierung. Nach Angaben zu den Programmen zur Förderung der Beschäftigten in der Landwirtschaft nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch geht es in den Antworten der Bundesregierung um eine Einschätzung des künftigen Saisonarbeitskräfteeinsatzes, der durch die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Epidemie tangiert ein könnte, sowie um die Möglichkeiten einer sicheren sozialversicherungsrechtlichen Abgrenzung im Arbeitsrecht mit Blick auf das Risiko einer eventuell im Nachhinein festgestellten Beitragspflicht der Obst- und Gemüseanbaubetriebe. Weiteres Thema der Kleinen Anfrage sind die wirtschaftlichen Folgen der geplanten Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro und mögliche Ausnahmeregelungen im Bereich der Landwirtschaft. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Collective bargaining coverage, works councils and the new German minimum wage (2021)

    Bellmann, Lutz ; Bossler, Mario ; Gerner, Hans-Dieter; Hübler, Olaf;

    Zitatform

    Bellmann, Lutz, Mario Bossler, Hans-Dieter Gerner & Olaf Hübler (2021): Collective bargaining coverage, works councils and the new German minimum wage. In: Economic and Industrial Democracy, Jg. 42, H. 2, S. 269-288., 2018-01-26. DOI:10.1177/0143831X18762304

    Abstract

    "This article assesses the role of the recent introduction of the minimum wage for collective bargaining coverage and works councils in Germany. The new minimum wage was initiated to strengthen German tariff autonomy, but effects on collective bargaining coverage are theoretically ambivalent. Using the IAB Establishment Panel, descriptive regressions show that firms covered by a collective bargaining contract are much less likely affected by the minimum wage. To construct a counterfactual for the group of affected establishments, the authors apply an entropy balancing procedure. Subsequent difference-in-differences estimates reveal a slight decline in collective bargaining participation, which falls short of statistical significance. Although the effect on opting into collective bargaining is even slightly positive, the authors observe a significant decrease in coverage through firms that exit collective agreements." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Bellmann, Lutz ; Bossler, Mario ;
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  • Literaturhinweis

    Recent research on minimum wages - evidence from a virtual seminar series (2021)

    Bossler, Mario ; Umkehrer, Matthias; Roth, Duncan ;

    Zitatform

    Bossler, Mario, Duncan Roth & Matthias Umkehrer (2021): Recent research on minimum wages - evidence from a virtual seminar series. In: IAB-Forum H. 25.11.2021 Nürnberg, o. Sz., 2021-11-23.

    Abstract

    "Minimum wages are often discussed with respect to whether they lead to job loss or not. While this question is undoubtedly very important, minimum wages can also have implications for various other outcomes, such as consumer prices, firms’ decision-making, or the extent of wage inequality. In a recent seminar series, research from different countries on the consequences of minimum wage policies for these and other topics was presented and discussed." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Rückgang der Arbeitsnachfrage in der Corona-Krise: Kurzfristig sind Mindestlohnbetriebe etwas stärker betroffen: Aktualisierte Version vom 20.12.2021 (2021)

    Börschlein, Erik-Benjamin; Bossler, Mario ;

    Zitatform

    Börschlein, Erik-Benjamin & Mario Bossler (2021): Rückgang der Arbeitsnachfrage in der Corona-Krise: Kurzfristig sind Mindestlohnbetriebe etwas stärker betroffen. Aktualisierte Version vom 20.12.2021. (IAB-Kurzbericht 12/2021), Nürnberg, 9 S.

    Abstract

    "Die anfänglich befürchteten starken negativen Effekte des Mindestlohns haben sich in den ersten Jahren nach seiner Einführung nicht bestätigt. Kritische Stimmen wiesen jedoch stets darauf hin, dass man die erste Arbeitsmarktkrise abwarten müsse, bevor ein endgültiges Urteil möglich sei. Dafür bietet die aktuelle Covid-19-Rezession nun Gelegenheit: Für das Krisenjahr 2020 untersuchen die Autoren die Entwicklung der Nachfrage nach Arbeitskräften von Mindestlohnbetrieben im Vergleich zu anderen Betrieben. Dabei zeigt sich, dass Erstere im zweiten Quartal 2020 einen etwas stärkeren Einbruch in ihrer Arbeitsnachfrage aufwiesen. Bereits im dritten Quartal erholte sich die Nachfrage allerdings wieder. Auch wenn die Mindestlohnbetriebe etwas stärker negativ von der Krise betroffen waren und etwas häufiger Kurzarbeit in Anspruch genommen haben als andere Betriebe, kann nicht nachgewiesen werden, dass der Mindestlohn ursächlich dafür war." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mindestlohn und Arbeitsintensität – Evidenz aus Deutschland (2021)

    Fedorets, Alexandra ; Himmelreicher, Ralf;

    Zitatform

    Fedorets, Alexandra & Ralf Himmelreicher (2021): Mindestlohn und Arbeitsintensität – Evidenz aus Deutschland. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 74, H. 6, S. 446-453. DOI:10.5771/0342-300X-2021-6-446

    Abstract

    "In den politischen Debatten, die der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes im Jahr 2015 vorausgingen, wurde – neben anderen vermuteten negativen Folgen der Reform – auch eine Erhöhung der Arbeitsintensität im betroffenen Lohnsegment antizipiert. Diese These beruhte auf einer sporadischen internationalen Evidenz sowie auf theoretischen Annahmen. Und in der Tat haben Arbeitgeber, wenn die Arbeitskosten steigen, einen Anreiz, diese zu kompensieren, indem sie mehr Produktivität pro gearbeitete Stunde fordern. Zudem kann angenommen werden, dass steigende Löhne die Beschäftigten zur Leistungserhöhung motivieren. Ob die vermuteten Anpassungen auf Arbeitgeber- und Beschäftigtenseite tatsächlich stattfinden, untersucht der Beitrag empirisch. Grundlage dafür ist die repräsentative Haushaltsbefragung des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) zur Einschätzung der Veränderung in der eigenen Arbeitsintensität. Es zeigt sich, dass eine Steigerung der Arbeitsintensität im Mindestlohnbereich kaum zu beobachten ist, sondern überwiegend in den höheren Lohnsegmenten. Vollzeitbeschäftigte sowie Hochqualifizierte berichten häufigere und höhere Steigerungen ihrer Arbeitsintensität als gering Qualifizierte oder Minijobber, die deutlich häufiger im Niedriglohnbereich beschäftigt sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mindestlohnbetriebe in der zweiten Corona-Welle (2021)

    Kagerl, Christian ; Ohlert, Clemens ;

    Zitatform

    Kagerl, Christian & Clemens Ohlert (2021): Mindestlohnbetriebe in der zweiten Corona-Welle. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 101, H. 10, S. 804-808. DOI:10.1007/s10273-021-3028-9

    Abstract

    "Die Mindestlohnbetriebe können es in der Corona-Pandemie aus verschiedenen Gründen besonders schwer haben. Wir stellen fest, dass Mindestlohnbetriebe zu Beginn 2021 häufiger von der Corona-Pandemie betroffen waren als die übrige Wirtschaft, was auf die Branchenzusammensetzung der Mindestlohnbetriebe und nicht auf den Mindestlohn selbst zurückzuführen ist. Die Ergebnisse zeigen auch, dass Mindestlohnbetriebe häufiger Kurzarbeit einsetzen als andere Betriebe. Auch das Arbeitsvolumen wird in Mindestlohnbetrieben häufiger als in anderen Betrieben durch den Abbau von Überstunden reduziert. Zudem werden Lohnerhöhungen und Sonderzahlungen häufiger gekürzt oder ausgesetzt." (Autorenreferat, © Springer-Verlag)

    Beteiligte aus dem IAB

    Kagerl, Christian ;
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  • Literaturhinweis

    Mindestlohn von 12 Euro: Auswirkungen auf Beschäftigung, Wachstum und öffentliche Finanzen (2021)

    Krebs, Tom; Drechsel-Grau, Moritz;

    Zitatform

    Krebs, Tom & Moritz Drechsel-Grau (2021): Mindestlohn von 12 Euro: Auswirkungen auf Beschäftigung, Wachstum und öffentliche Finanzen. (IMK study 73), Düsseldorf, 24 S.

    Abstract

    "Die vorliegende Studie nutzt die Methoden der modernen Arbeitsmarktforschung, um die gesamtwirtschaftlichen Effekte einer Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro zu evaluieren. Der erste Teil der Studie bietet eine Zusammenfassung der einschlägigen Literatur und eine Einordnung der neoklassischen und neo-marxistischen Theorie des Arbeitsmarkts aus Sicht der aktuellen Forschung. Im zweiten Teil der Studie werden die empirischen Arbeiten zur Einführung des Mindestlohns von 8,50 Euro in 2015 erörtert. Der dritte Teil der Studie untersucht die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen eines Mindestlohns von 12 Euro auf Basis eines theoretisch fundierten und empirisch belegten makroökonomischen Modells des deutschen Arbeitsmarktes. Die Simulationsanalyse zeigt, dass eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro langfristig keinen nennenswerten Effekt auf die Beschäftigung hat. Darüber hinaus führt ein Mindestlohn von 12 Euro langfristig zu einem Anstieg der Produktivität um circa ein Prozent, einer Steigerung der gesamtwirtschaftlichen Produktion um circa eineinhalb Prozent und Mehreinnahmen der öffentlichen Hand von circa 20 Milliarden Euro pro Jahr." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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