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Dossier

Mindestlohn

Seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes am 1. Januar 2015 gilt ein allgemeingültiger flächendeckender Mindestlohn in Deutschland. Lohnuntergrenzen gibt es in beinahe allen europäischen Staaten und den USA. Die Mindestlohn-Gesetze haben das Ziel, Lohn-Dumping, also die nicht verhältnismäßige Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, zu verhindern.
Dieses Themendossier dokumentiert die Diskussion rund um die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland und die Ergebnisse empirischer Forschung der zu flächendeckenden und branchenspezifischen Mindestlöhnen. Mit dem Filter „Autorenschaft“ können Sie auf IAB-(Mit-)Autorenschaft eingrenzen.

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im Aspekt "Betriebe / Produktivität"
  • Literaturhinweis

    Using post-regularization distribution regression to measure the effects of a minimum wage on hourly wages, hours worked and monthly earnings (2025)

    Biewen, Martin ; Erhardt, Pascal;

    Zitatform

    Biewen, Martin & Pascal Erhardt (2025): Using post-regularization distribution regression to measure the effects of a minimum wage on hourly wages, hours worked and monthly earnings. In: The econometrics journal. DOI:10.1093/ectj/utaf014

    Abstract

    "We evaluate the distributional effects of a minimum wage introduction based on a data set with a moderate sample size but a large number of potential covariates. In this context, the selection of relevant control variables at each distributional threshold is crucial to test hypotheses about the impact of the continuous treatment variable. To this end, we use the post-double selection logistic distribution regression approach proposed by Belloni et al. (2018a), which allows for uniformly valid inference about the target coefficients of our low-dimensional treatment variables across the entire outcome distribution. Our empirical results show that the minimum wage replaced hourly wages below the minimum threshold, increased monthly earnings in the lower-middle segment but not at the very bottom of the distribution, and did not significantly affect the distribution of working hours." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Zum Entwurf der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung: Stellungnahme des IAB im Rahmen der Verbändebeteiligung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum 6.10.2025 (2025)

    Bossler, Mario ; Popp, Martin ;

    Zitatform

    Bossler, Mario & Martin Popp (2025): Zum Entwurf der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung. Stellungnahme des IAB im Rahmen der Verbändebeteiligung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum 6.10.2025. (IAB-Stellungnahme 01/2025), Nürnberg, 23 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2501

    Abstract

    "Nach dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025 soll der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro pro Stunde steigen. Mit dieser Stellungnahme beurteilen die Autoren den Beschluss auf Basis der wissenschaftlichen Erkenntnisse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und gehen insbesondere auf die Lohn- und Beschäftigungswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns ein. DOI" (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bossler, Mario ; Popp, Martin ;
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  • Literaturhinweis

    Does organizational context matter? An examination of the factors influencing employees’ judgments of minimum wage increases (2025)

    Dütsch, Matthias ; Senghaas, Monika ; Stephan, Gesine ; Struck, Olaf ;

    Zitatform

    Dütsch, Matthias, Monika Senghaas, Gesine Stephan & Olaf Struck (2025): Does organizational context matter? An examination of the factors influencing employees’ judgments of minimum wage increases. In: Journal for labour market research, Jg. 59, 2025-02-10. DOI:10.1186/s12651-025-00392-3

    Abstract

    "This article presents novel findings on company factors that determine judgments regarding the fairness of minimum wage increases. Drawing on minimum wage and organizational justice research, we conducted a factorial survey among German employees. It seems that the internal wage structure plays a crucial role because raising only the pay of minimum wage workers and not that of other employees causes a minimum wage increase to be rated as less fair. While a hiring freeze does not negatively influence fairness judgments, layoffs do. Finally, if a minimum wage increase adversely affects a company’s economic situation, respondents assess it as less fair." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Senghaas, Monika ; Stephan, Gesine ;
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  • Literaturhinweis

    Endbericht zum Forschungsvorhaben "Die Bedeutung des gesetzlichen Mindestlohns für Betriebe und Beschäftigte in der Kurier-, Express- und Paketdienstbranche": Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission (2025)

    Fuchs, Philipp ; Hunger, Katrin; Hartmann, Marie; Kaden, Ulrike; Adamkiewicz, Blanka; Verbeek, Hans;

    Zitatform

    Fuchs, Philipp, Ulrike Kaden, Katrin Hunger, Hans Verbeek, Blanka Adamkiewicz & Marie Hartmann (2025): Endbericht zum Forschungsvorhaben "Die Bedeutung des gesetzlichen Mindestlohns für Betriebe und Beschäftigte in der Kurier-, Express- und Paketdienstbranche". Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission. Köln, 146 S.

    Abstract

    "Die Strukturen der KEP-Branche sind durch einen hohen Konkurrenzdruck zwischen den Betrieben, eine hohe Personalintensität und einem hohen Anteil an An- und Ungelernten sowie von Beschäftigten mit Migrationshintergrund geprägt, die insbesondere in den Logistikzentren und der Zustellung unter meist hohem Arbeitsdruck für Löhne im Bereich des Mindestlohns arbeiten. Charakteristisch für die KEP-Branche ist die Dreiteilung in einige wenige marktbeherrschende Logistikkonzerne, viele Klein- und Kleinstbetrieben als deren Subunternehmen sowie Klein- und Mittelbetriebe, die teils in Marktnischen agieren. Gerade bei den entscheidenden Arbeitsschritten, der Zustellung auf der letzten Meile, bleibt das Rationalisierungspotenzial gering, so dass der Mindestlohn hier nach wie vor eine erhebliche Rolle spielt – sei es als faktische Lohnuntergrenze oder Orientierungsgröße für die Lohnfindung in den untersten Lohngruppen. Auch wenn die vorliegende Studie aufgrund ihres qualitativen Zugangs keine im statistischen Sinne repräsentativen Befunde liefern kann, stellen die Gesamtzahl von 62 Interviews, die inhaltlich begründete Fokussierung auf strukturell unterschiedliche Regionen sowie die ausgewogene Einbeziehung der verschiedenen Akteursgruppen wichtige Elemente dar, um die Komplexität und Vielgestaltigkeit des Themas adäquat untersuchen zu können. In diesem Abschnitt werden noch einmal die wesentlichen Ergebnisse resümiert und eingeordnet, um im Anschluss daran sowohl auf die Limitationen der Studie einzugehen als auch weiteren Forschungsbedarf aufzuzeigen. Durch die Erhöhungen des Mindestlohns ist es zu Steigerungen des Monatslohns gekommen, die eher selten durch eine Reduzierung der Arbeitszeit konterkariert wurden. Am ehesten wurden Arbeitszeitreduzierungen für Beschäftigte berichtet, die gleichzeitig Transferleistungen (ALG I/ALG II) oder BAföG bezogen. Weiterhin gingen die Erhöhungen des Mindestlohns in einigen Betrieben mit Lohnstauchungen einher. Bei weitem nicht alle Arbeitgeber sahen sich dazu in der Lage, den prozentualen Lohnanstieg für Mindestlohnbeschäftigte anteilig auch den übrigen Beschäftigten in den unteren Lohngruppen in gleichem Umfang zu gewähren. Innerhalb unseres Samples lässt sich in dieser Hinsicht grob zwischen vier Gruppen von Betrieben differenzieren: (1) eine Gruppe von Betrieben, bei denen die Löhne oberhalb des Mindestlohns infolge der Mindestlohnerhöhungen nicht angepasst wurden, (2) eine Gruppe von Betrieben, in denen die Lohngruppen oberhalb des Mindestlohns zwar angepasst wurden, aber nicht in derselben prozentualen Höhe wie der Mindestlohn, (3) Betriebe, die die Lohnabstände zwischen den Lohngruppen weiterhin beibehalten konnten, auch um den Verlust von langjährigen und qualifizierten Beschäftigten zu vermeiden, sowie (4) Betriebe, in denen es nur eine einzige Lohngruppe im Bereich des Mindestlohns gab. Insofern kam es in Teilen der KEP-Branche zu nennenswerten Verschiebungen im Lohngefüge durch die Mindestlohnerhöhungen. Die Wahrnehmung der nominellen Lohnzuwächse aufseiten der Beschäftigten wurde stark von der zeitgleichen hohen Inflation beeinflusst, so dass die Mindestlohnerhöhungen eher als Inflationsausgleich denn als reale Lohnerhöhung empfunden wurden." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen: Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission. Erster Endbericht des Forschungsprojekts 556153/ MLK032 (2025)

    Georgieva, Kalina; Hohendanner, Christian ;

    Zitatform

    Georgieva, Kalina & Christian Hohendanner (2025): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen. Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission. Erster Endbericht des Forschungsprojekts 556153/ MLK032. Nürnberg, 96 S.

    Abstract

    "Der vorliegende Projektbericht präsentiert die Ergebnisse des Forschungsprojekts „Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen“, das vom IAB im Auftrag der Mindestlohnkommission durchgeführt wurde. Ziel des ersten Teils der Analyse ist die Untersuchung der kausalen Effekte der Mindestlohnerhöhung auf 12,00 € auf verschiedene betriebliche Zielgrößen, darunter Durchschnittslöhne, die Gesamtbeschäftigung, die Beschäftigung in unterschiedlichen Beschäftigungsformen sowie die Profitabilität und betriebliche Investitionen. Zur Identifikation der kausalen Effekte wird die Variation im Anteil der vom Mindestlohn betroffenen Beschäftigten (dem sogenannten Mindestlohn-Bite) zwischen Betrieben genutzt und ein Differenz-in-Differenzen-Ansatz angewendet. Die Datengrundlage für die Analyse ist das IAB-Betriebspanel der Jahre 2017 bis 2023. Im Ergebnis zeigt sich, dass die monatlichen Brutto-Durchschnittslöhne (bezogen auf den Monat Juni des jeweiligen Befragungsjahres) infolge der Mindestlohnerhöhung auf 12,00 € mit 2,6 Prozent weniger stark gestiegen sind als bei der Einführung des Mindestlohns (4,3 %). Zudem hatte die Mindestlohnerhöhung auf 12,00 € einen negativen Effekt auf die betriebliche Gesamtbeschäftigung in den betroffenen Mindestlohnbetrieben von -1,76 Prozent. Der Effekt ist von der Größenordnung mit jener der Einführung des Mindestlohns vergleichbar. Aufgrund des höheren Beschäftigungsstandes und der breiteren Betroffenheit im Jahr 2022 fällt der absolute Effekt größer aus: zwischen 152.000 und 220.000 Beschäftigungsverhältnissen. Im Gegensatz zur Einführung entfällt der Großteil dieses Effekts jedoch nicht auf geringfügige, sondern auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und hier insbesondere auf Vollzeitbeschäftigung (ca. -150.000 Beschäftigungsverhältnisse). Aufgrund der Datenlage ist es nicht möglich eindeutig zu bestimmen, ob der Rückgang der Beschäftigung auf eine geringere Anzahl an Neueinstellungen oder auf vermehrte Entlassungen zurückzuführen ist. Der negative Effekt auf die Einstellungswahrscheinlichkeit und der insignifikante Effekt auf Personalabgänge weisen jedoch darauf hin, dass der Effekt überwiegend durch ausbleibende Neueinstellungen zu erklären ist. Auch der negative Effekt der Mindestlohnanhebung auf die Wahrscheinlichkeit, dass ein Betrieb offene Stellen aufweist, unterstützt diese Sichtweise. Die Mindestlohnanhebung scheint keinen Effekt auf die Arbeitskräftefluktuation insgesamt zu haben, lediglich der Effekt auf die wachstumsunabhängige Fluktuation („Churning“) ist leicht negativ signifikant. In Bezug auf die wirtschaftlichen Indikatoren zeigen sich im Gegensatz zur Einführung des Mindestlohns keine negativen Auswirkungen auf die Profitabilität oder die Investitionstätigkeit der Betriebe. Der Effekt auf Investitionen pro Beschäftigten ist sogar positiv. Die Arbeitsproduktivität ist ebenso durch den Mindestlohn gestiegen. Bei den weiteren untersuchten Zielgrößen zeigen sich hingegen keine signifikanten Effekte infolge der Mindestlohnerhöhung auf 12,00 €. Dies gilt für die vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeiten von Vollzeit-Beschäftigten, die Weiterbildung, die Ausbildung, den Wettbewerbsdruck der Betriebe sowie den Einsatz von Robotern im Betrieb. Im zweiten Teil des Forschungsberichts werden aktuelle deskriptive Ergebnisse auf Basis der Daten aus dem IAB-Betriebspanel der Jahre 2023 und 2024 präsentiert. Den präsentierten Statistiken zufolge ging die Betroffenheit von Betrieben und Beschäftigten durch die jüngsten Mindestlohnerhöhungen auf 12,41 € und 12,82 € in Deutschland zurück. Während die Anhebung des Mindestlohns von 10,45 € auf 12,00 € im Oktober 2022 noch 23,1 Prozent der Betriebe und 7,9 Prozent der Beschäftigten betraf, sanken diese Werte bei der Erhöhung auf 12,41 € im Jahr 2023 auf 17,8 Prozent der Betriebe und 5,0 Prozent der Beschäftigten. Die jüngste Anhebung auf 12,82 € zum 1. Januar 2024 betraf noch 13,5 Prozent der Betriebe und 3,7 Prozent der Beschäftigten bundesweit, wobei die Betroffenheit dennoch höher lag als bei den Mindestlohnerhöhungen zwischen 2017 und 2022." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mindestlohnerhöhungen zum 1. Januar 2026 und 2027: Rund jeder zehnte Job ist von der stufenweisen Anpassung des Mindestlohns betroffen (2025)

    Gürtzgen, Nicole ; Commentz, Antonia; Popp, Martin ;

    Zitatform

    Gürtzgen, Nicole, Martin Popp & Antonia Commentz (2025): Mindestlohnerhöhungen zum 1. Januar 2026 und 2027: Rund jeder zehnte Job ist von der stufenweisen Anpassung des Mindestlohns betroffen. (IAB-Kurzbericht 15/2025), Nürnberg, 8 S. DOI:10.48720/IAB.KB.2515

    Abstract

    "Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll laut Beschluss der Mindestlohnkommission zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde steigen. Zum 1. Januar 2027 wird der Mindestlohn in einem weiteren Schritt auf 14,60 Euro an­gehoben. Dieser IAB-Kurzbericht zeigt, in welchem Ausmaß bestehende Beschäftigungsverhältnisse sowie Neueinstellungen von den geplanten Erhöhungen betroffen sein werden. Dabei wird insbesondere auf Unterschiede nach Beschäftigungsform, Arbeitszeit, Region und Wirtschaftszweig eingegangen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mindestlohnkommission 2025: Stellungnahmen aus der schriftlichen Anhörung: Ergänzungsband zum Fünften Bericht der Mindestlohnkommission an die Bundesregierung nach § 9 Abs. 4 Mindestlohngesetz (2025)

    Abstract

    "Paragraf 10 Absatz 3 Satz 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) ermöglicht es der Mindestlohnkommission, Anhörungen zu den Auswirkungen und der Anpassung des Mindestlohns durchzuführen. Sie kann dabei „Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Vereinigungen von Arbeitgebern und Gewerkschaften, öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, Wohlfahrtsverbände, Verbände, die wirtschaftliche und soziale Interessen organisieren“ sowie sonstige von der Anpassung des Mindestlohns Betroffene vor Beschlussfassung anhören. Sie kann Informationen und fachliche Einschätzungen von externen Stellen einholen. Die Mindestlohnkommission hat diese Möglichkeit genutzt und im Frühjahr 2025 eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Die Mindestlohnkommission hat sich dazu auf einen Kreis von Institutionen bzw. Sachverständigen geeinigt, die im Rahmen der Anhörung zu einer schriftlichen Stellungnahme aufgefordert wurden. Die Stellungnahmen sind ebenso wie die von der Mindestlohnkommission vorab versandten Themenschwerpunkte in diesem Band im Originalwortlaut dokumentiert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Hat die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland zu einem Rückgang der Beschäftigung geführt? (2024)

    Bossler, Mario ; Fitzenberger, Bernd ;

    Zitatform

    Bossler, Mario & Bernd Fitzenberger (2024): Hat die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland zu einem Rückgang der Beschäftigung geführt? In: A. Wambach, R. Riphahn, F. Breyer, K. Schmidt & G. Weizsäcker (Hrsg.) (2024): Wirtschaft verstehen, Zukunft gestalten, S. 112-119, 2024-03-26.

    Beteiligte aus dem IAB

    Bossler, Mario ; Fitzenberger, Bernd ;
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  • Literaturhinweis

    14 Euro Mindestlohn: Rund ein Fünftel der Betriebe erwartet einen Beschäftigungsrückgang (2024)

    Börschlein, Erik-Benjamin; Diegmann, André ;

    Zitatform

    Börschlein, Erik-Benjamin & André Diegmann (2024): 14 Euro Mindestlohn: Rund ein Fünftel der Betriebe erwartet einen Beschäftigungsrückgang. In: IAB-Forum H. 21.10.2024. DOI:10.48720/IAB.FOO.20241021.01

    Abstract

    "Auf die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro im Oktober 2022 haben rund 30 Prozent der Betriebe in Deutschland mit Lohnerhöhungen reagiert. Eine weitere Anhebung des Mindestlohns auf 14 Euro könnte mehr als jeden zweiten Betrieb betreffen. Etwa ein Drittel der Betriebe, die direkt davon betroffen wären, geht davon aus, innerhalb der kommenden zwölf Monate Beschäftigung abbauen zu müssen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    A Minimum Wage May Increase Exports and Firm Size Even with a Competitive Labor Market (2024)

    Danziger, Eliav; Danziger, Leif ;

    Zitatform

    Danziger, Eliav & Leif Danziger (2024): A Minimum Wage May Increase Exports and Firm Size Even with a Competitive Labor Market. (IZA discussion paper / Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit 16846), Bonn, 21 S., Anhänge.

    Abstract

    "This paper explores how a minimum wage affects a firm's behavior with a competitive labor market and an uncertain export cost. The model provides several novel insights which are consistent with recent empirical evidence. Thus, a minimum wage increases an exporter's foreign-market size and may cause a non-exporter to start exporting. The foreign-market size may increase so much that, although the home-market size decreases, the overall firm size increases." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Turbulente Zeiten für Betriebe: Ukrainekrieg und 12-Euro-Mindestlohn (2024)

    Hohendanner, Christian ; Dütsch, Matthias ; Ohlert, Clemens ;

    Zitatform

    Hohendanner, Christian, Clemens Ohlert & Matthias Dütsch (2024): Turbulente Zeiten für Betriebe: Ukrainekrieg und 12-Euro-Mindestlohn. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 104, H. 4, S. 258-263., 2024-02-16. DOI:10.2478/wd-2024-0070

    Abstract

    "Das Jahr 2022 war durch außergewöhnliche gesellschaftliche und wirtschaftliche Belastungen geprägt. Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine führte zu starken energiepolitischen und wirtschaftlichen Verwerfungen, hoher Inflation und der Herausforderung, Geflüchtete aus der Ukraine aufzunehmen. Zugleich wurde im Jahr 2022 der gesetzliche Mindestlohn zweimal deutlich angehoben. Er stieg im Juli von 9,82 Euro auf 10,45 Euro und im Oktober auf 12 Euro pro Stunde. Im Hinblick auf die deutliche Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns in diesem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld stellen sich daher die Fragen, wie viele und welche Betriebe im Jahr 2022 von den Anhebungen des Mindestlohns erfasst wurden, wie stark diese Betriebe zugleich von den Auswirkungen des Ukrainekriegs betroffen waren und vor welchen Herausforderungen sie aktuell stehen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Hohendanner, Christian ;
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  • Literaturhinweis

    Enriching administrative data using survey data and machine learning techniques (2024)

    Kunaschk, Max;

    Zitatform

    Kunaschk, Max (2024): Enriching administrative data using survey data and machine learning techniques. In: Economics Letters, Jg. 243, 2024-08-13. DOI:10.1016/j.econlet.2024.111924

    Abstract

    "I propose an approach to enrich administrative data with information only available in survey data using machine learning techniques. To illustrate the approach, I replicate a prominent study that used survey data to analyze the federal minimum wage introduction in Germany. In contrast to the original study, I use the universe of German establishments rather than the limited number of establishments that participated in the survey. As the administrative data do not contain information on whether establishments were treated by the minimum wage, I use a random forest classifier, trained on survey data, to predict the treatment status of establishments. The results obtained using the administrative data are qualitatively similar to the results obtained using the survey data. Beyond replication of previous research, this approach broadens the research potential of administrative data, enabling researchers to explore more detailed research questions at scale." (Author's abstract, IAB-Doku, © Elsevier) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Kunaschk, Max;
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  • Literaturhinweis

    How market concentration impacts minimum wage effects: Opinion (2024)

    Popp, Martin ;

    Zitatform

    Popp, Martin (2024): How market concentration impacts minimum wage effects. Opinion. In: IZA world of labor H. 26.11.2024, 2024-11-05.

    Abstract

    "My study focuses on 16 low-wage sectors where Germany’s Ministry of Labor and Social Affairs has set sector-specific minimum wages. Before these regulations, the data show that wages and employment were lower in highly concentrated labor markets, indicating monopsonistic behavior by firms. The introduction of sectoral minimum wages raised worker pay across the board, with the wage increase - or “bite” - being stronger in highly concentrated markets. With these data, I thoroughly test the monopsony hypothesis. In slightly concentrated or competitive labor markets, introducing or raising sectoral minimum wages often led to reduced employment. Crucially, however, these negative employment effects diminished as labor market concentration increased. In highly concentrated, more monopsonistic markets, minimum wage hikes actually came along with positive employment effects. However, when the minimum wage reaches or exceeds the median wage in these low-wage sectors, even highly concentrated labor markets see these positive employment effects taper off." (Text excerpt, IAB-Doku) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Popp, Martin ;
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  • Literaturhinweis

    The impact of minimum wage on automotive companies' performance (2024)

    Rossi, Remo ; Hampel, David ; Graczyk, Malgorzata; Viskotová, Lenka ;

    Zitatform

    Rossi, Remo, Malgorzata Graczyk, Lenka Viskotová & David Hampel (2024): The impact of minimum wage on automotive companies' performance. In: Journal of Eastern European and Central Asian Research, Jg. 11, H. 5, S. 931-944. DOI:10.15549/jeecar.v11i5.1736

    Abstract

    "This paper aims to verify the relationship between minimum wage growth and the financial indicators of automotive companies. As a hi-tech sector, the automotive industry is usually not expected to be affected by minimum wage policies. The introduction of the minimum wage in Germany and the dynamic development of the minimum wage in Eastern European countries make it possible to assess this relationship. German, Czech, Polish, and Slovak automotive company data was obtained from the Orbis database. Panel regression models were applied to test for dependencies. The paper detects the association between the growth of the minimum wage and the increase in personnel cost, which is next to the associations with several financial indicators at the company level. The identified impact is specific to small and medium-sized companies." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Sonderauswertung zur Situation der vom Mindestlohn betroffenen Betriebe im Jahr 2022 auf Basis des IAB-Betriebspanels. Abschlussbericht: Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission (2023)

    Brunner, Laura; Gloger, Nina; Hohendanner, Christian ;

    Zitatform

    Brunner, Laura, Nina Gloger & Christian Hohendanner (2023): Sonderauswertung zur Situation der vom Mindestlohn betroffenen Betriebe im Jahr 2022 auf Basis des IAB-Betriebspanels. Abschlussbericht. Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission. Nürnberg, 26 S.

    Beteiligte aus dem IAB

    Hohendanner, Christian ;
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  • Literaturhinweis

    Minimum Wages, Productivity, and Reallocation (2023)

    Hälbig, Mirja; Müller, Steffen ; Mertens, Matthias ;

    Zitatform

    Hälbig, Mirja, Matthias Mertens & Steffen Müller (2023): Minimum Wages, Productivity, and Reallocation. (IWH-Diskussionspapiere / Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle 2023,8), Halle, 69 S.

    Abstract

    "We study the productivity effect of the German national minimum wage by applying administrative firm data. At the firm level, we confirm positive effects on wages and negative employment effects and document higher productivity even net of output price increases. We find higher wages but no employment effects at the level of aggregate industry × region cells. The minimum wage increased aggregate productivity in manufacturing. We do not find that employment reallocation across firms contributed to these aggregate productivity gains, nor do we find improvements in allocative efficiency. Instead, the productivity gains from the minimum wage result from within-firm productivity improvements only." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Vierter Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns: Bericht der Mindestlohnkommission an die Bundesregierung nach § 9 Abs. 4 Mindestlohngesetz (2023)

    Zitatform

    (2023): Vierter Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns. Bericht der Mindestlohnkommission an die Bundesregierung nach § 9 Abs. 4 Mindestlohngesetz. (... Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns / Mindestlohnkommission 4), Berlin, 233 S. DOI:10.21934/MLK20230117

    Abstract

    "Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn. Über die Anpassung seiner Höhe beschließt die Mindestlohnkommission. Abweichend davon wurde der gesetzliche Mindestlohn durch den Deutschen Bundestag mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro brutto pro Stunde angehoben. Die Mindestlohnkommission hat den gesetzlichen Auftrag, einen Bericht über die Auswirkungen des Mindestlohns auf den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Wettbewerbsbedingungen und die Beschäftigung in Bezug auf bestimmte Branchen und Regionen sowie die Produktivität zu erstellen. Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns durch den Gesetzgeber hatte zur Folge, dass die von der Mindestlohnkommission beschlossene Höhe des Mindestlohns ab Oktober 2022 ausgesetzt wurde und der Anpassungsbeschluss der Mindestlohnkommission für das Jahr 2023 erst ein Jahr später für das Jahr 2024 erfolgt. 2 Der vorliegende Bericht der Mindestlohnkommission dokumentiert den aktuellen Erkenntnisstand zur Einführung und zu den nachfolgenden Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns. Der Berichtszeitraum umfasst schwerpunktmäßig die Jahre 2020 bis 2022." (Textauszug, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Vierter Beschluss vom 26.06.2023
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  • Literaturhinweis

    Minimum Wages, Efficiency and Welfare (2022)

    Berger, David W.; Mongey, Simon; Herkenhoff, Kyle F.;

    Zitatform

    Berger, David W., Kyle F. Herkenhoff & Simon Mongey (2022): Minimum Wages, Efficiency and Welfare. (NBER working paper 29662), Cambridge, Mass, 84 S. DOI:10.3386/w29662

    Abstract

    "It has long been argued that a minimum wage could alleviate efficiency losses from monopsony power. In a general equilibrium framework that quantitatively replicates results from recent empirical studies, we find higher minimum wages can improve welfare, but most welfare gains stem from redistribution rather than efficiency. Our model features oligopsonistic labor markets with heterogeneous workers and firms and yields analytical expressions that characterize the mechanisms by which minimum wages can improve efficiency, and how these deteriorate at higher minimum wages. We provide a method to separate welfare gains into two channels: efficiency and redistribution. Under both channels and Utilitarian social welfare weights the optimal minimum wage is $15, but alternative weights can rationalize anything from $0 to $31. Under only the efficiency channel, the optimal minimum wage is narrowly around $8, robust to social welfare weights, and generates small welfare gains that recover only 2 percent of the efficiency losses from monopsony power." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro und die Reaktion der Unternehmen: Ergebnisse einer Sonderumfrage in den ifo Konjunkturumfragen (2022)

    Blömer, Maximilian Joseph; Sauer, Stefan ; Link, Sebastian ;

    Zitatform

    Blömer, Maximilian Joseph, Sebastian Link & Stefan Sauer (2022): Die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro und die Reaktion der Unternehmen. Ergebnisse einer Sonderumfrage in den ifo Konjunkturumfragen. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 75, H. 9, S. 75-79.

    Abstract

    "Der gesetzliche Mindestlohn wird – wie im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vereinbart – zum 1. Oktober 2022 in einem großen Schritt auf 12 Euro erhöht. Zur Abschätzung der Auswirkungen dieser Mindestlohnanhebung und der geplanten Reaktionen der Unternehmen wurden im Juni 2022 Sonderfragen in den ifo Konjunkturumfragen gestellt, die von 6 900 Unternehmen beantwortet wurden. Viele deutsche Unternehmen geben an, direkt von der Mindestlohnanhebung im Oktober betroffen zu sein, da sie bisher noch Beschäftigte zu einem geringeren Entgelt entlohnt haben. Diese Betroffenheit konzentriert sich nicht nur auf klassische Niedriglohnsektoren, sondern tritt über alle Sektoren hinweg in unterschiedlicher Intensität auf. Die Ergebnisse legen nahe, dass die Mindestlohnerhöhung nur bei wenigen Unternehmen zu Stellenverlusten führt, die sich jedoch hauptsächlich auf diejenigen Unternehmen konzentrieren, die aktuell noch viele Mitarbeitende zu Stundenlöhnen unter 12 Euro beschäftigen. Eine Beschäftigungsanpassung dürfte hingegen häufiger über eine Senkung der durchschnittlichen Arbeitszeit erfolgen. Die Unternehmen erwarten ferner, dass die Kosten der Mindestlohnanhebung durch niedrigere Profitabilität und/oder durch höhere Produktpreise getragen werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen (2022)

    Bossler, Mario ; Gürtzgen, Nicole ; Wiemann, Jan Simon; Börschlein, Erik-Benjamin;

    Zitatform

    Bossler, Mario, Nicole Gürtzgen, Erik-Benjamin Börschlein & Jan Simon Wiemann (2022): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen. (IAB-Forschungsbericht 09/2022), Nürnberg, 224 S., Anhang. DOI:10.48720/IAB.FB.2209

    Abstract

    "Der vorliegende zweite Projektbericht enthält die Ergebnisse des Forschungsprojektes „Auswirkungen des Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen“. Das Forschungsprojekt wurde durch das IAB im Auftrag der Mindestlohnkommission durchgeführt. Im Mittelpunkt des Berichts stehen detaillierte empirische Analysen zu den Effekten der Einführung und der ersten drei Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns auf unterschiedliche betriebliche Ergebnisgrößen. Das zentrale Analyseinstrument bildet dabei der in der Mindestlohnforschung etablierte Differenz-in-Differenzen-Ansatz, welcher im vorliegenden Bericht größtenteils auf der Betriebsebene angewandt wird. Als hauptsächliche Datenquelle werden die Paneldaten des IAB-Betriebspanels analysiert. Es werden jedoch auch Kausalanalysen auf Basis der IAB-Stellenerhebung, des Linked Personnel Panels und des Betriebshistorikpanels vorgenommen. Auf Basis der durchgeführten Analysen können hauptsächlich Effekte für die Einführung des Mindestlohns nachgewiesen werden. Der Mindestlohn führt demnach zu statistisch signifikanten Lohnsteigerungen bei sehr moderaten negativen Beschäftigungseffekten. Die erhöhten Lohnkosten durch den Mindestlohn führen zu sinkenden Gewinnen in den betroffenen Betrieben. Zugleich zeigten sich die betroffenen Beschäftigten zufriedener mit ihrer Entlohnung. Die Betriebe scheinen kurzfristig mit einer Verringerung ihrer Investitionen auf die Mindestlohneinführung zu reagieren. Eher in der langen Frist (2017-2018) zeigt sich eine leichte Verringerung der inländischen Outsourcingaktivitäten. Die Anzahl der Kleinbetriebe in Deutschland verringert sich im Zeitraum nach der Mindestlohneinführung. Zugleich kam es verstärkt zur Neugründung und Schließung von Kleinbetrieben. Im Zuge von Neueinstellungen scheinen Betriebe kurzfristig weniger bereit zu sein, Kompromisse in Bezug auf die geforderte Qualifikation einzugehen. Bei der Analyse der Mindestlohnerhöhungen 2017, 2019 und 2020 zeigen sich hingegen in den meisten Fällen keine zusätzlichen Effekte des Mindestlohns. Dies dürfte daran liegen, dass die mindestlohnbedingten Lohnsteigerungen in diesen Jahren nicht über die allgemeinen Lohnsteigerungen hinaus gingen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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