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Dossier

Mindestlohn

Seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes am 1. Januar 2015 gilt ein allgemeingültiger flächendeckender Mindestlohn in Deutschland. Lohnuntergrenzen gibt es in beinahe allen europäischen Staaten und den USA. Die Mindestlohn-Gesetze haben das Ziel, Lohn-Dumping, also die nicht verhältnismäßige Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, zu verhindern.
Diese Infoplattform dokumentiert die Diskussion rund um die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland und die Ergebnisse empirischer Forschung der letzten Jahre zu flächendeckenden und branchenspezifischen Mindestlöhnen.

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im Aspekt "Berlin"
  • Literaturhinweis

    Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf das Tarifgeschehen: Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission (2023)

    Fulda, Carolin; Schulten, Thorsten; Schröder, Christoph; Lübker, Malte; Vogel, Sandra; Lesch, Hagen; Bispinck, Reinhard;

    Zitatform

    Fulda, Carolin, Hagen Lesch, Christoph Schröder, Sandra Vogel, Reinhard Bispinck, Malte Lübker & Thorsten Schulten (2023): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf das Tarifgeschehen. Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission. Berlin, 242 S.

    Abstract

    "Die vorliegende Studie untersucht, welche Auswirkungen der gesetzliche Mindestlohn auf das Tarifgeschehen ausgewählter Niedriglohnbranchen hatte. Die Analyse konzentriert sich auf den Zeitraum von Anfang des Jahres 2020 bis Ende des Jahres 2022, sodass insbesondere die Rolle des Mindestlohns unter den Bedingungen der Corona-Pandemie berücksichtigt wird. Einen besonderen Schwerpunkt stellt zudem die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro je Stunde zum 1. Oktober 2022 dar. Untersucht wird, welche Zusammenhänge zwischen dem Tarifgeschehen sowie den Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohns bestehen und welche Folgen sich durch die Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro je Stunde für das Tarifgeschehen abzeichnen. Zu den untersuchten Branchen gehören die Landwirtschaft, die Fleischwirtschaft, das Bäckerhandwerk, der Einzelhandel, die Floristik, das Gastgewerbe, die Systemgastronomie, die Wach- und Sicherheitsdienste, das Gebäudereiniger- und das Friseurhandwerk. Außerdem wurde stellvertretend für die Kinobranche, in der es keinen Branchentarifvertrag gibt, ein Haustarifvertrag der Kinokette CinemaxX einbezogen. Da in den untersuchten Branchen teilweise regional verhandelt wird, wurde der Fokus auf die Tarifgebiete Nordrhein-Westfalen und Berlin-Brandenburg gerichtet. Damit wurden nicht nur ein West- und ein Osttarifgebiet ausgewählt, sondern auch Branchen, in denen zumeist regelmäßig Tarifverhandlungen stattfanden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Einflüsse des Mindestlohns auf das Tarifgeschehen: Ergebnisse ausgewählter Niedriglohnbranchen (2023)

    Fulda, Carolin; Schröder, Christoph; Lesch, Hagen; Vogel, Sandra;

    Zitatform

    Fulda, Carolin, Hagen Lesch, Christoph Schröder & Sandra Vogel (2023): Einflüsse des Mindestlohns auf das Tarifgeschehen: Ergebnisse ausgewählter Niedriglohnbranchen. (IW-Analysen / Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 154), Köln: Institut der deutschen Wirtschaft (IW) / German Economic Institute, 65 S.

    Abstract

    "Die vorliegende Analyse untersucht, welche Zusammenhänge zwischen dem Tarifgeschehen sowie den seit Juni 2020 von der Mindestlohnkommission beschlossenen Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohns bestehen und welchen Einfluss der politische Eingriff in den Anpassungsmechanismus im Jahr 2022 hatte. Zu den untersuchten Branchen gehören die Landwirtschaft, die Fleischwirtschaft, das Bäckerhandwerk, der Einzelhandel, die Floristik, das Gastgewerbe, die Systemgastronomie, die privaten Wach- und Sicherheitsdienste, das Gebäudereiniger- und das Friseurhandwerk, jeweils mit Fokus auf die Tarifgebiete Nordrhein-Westfalen und Berlin-Brandenburg. Die Verbindung quantitativer und qualitativer Methoden zeigt, dass das Tarifgeschehen vor allem durch den Beschluss der Bundesregierung beeinflusst wurde, den Mindestlohn ab Oktober 2022 auf 12 Euro je Stunde zu erhöhen. Viele Tariflohngruppen drohten durch den politischen Beschluss verdrängt zu werden. In den meisten der untersuchten Branchen gelang es, die Tarifstrukturen anzupassen. Auslaufende Tarifverträge wurden zumeist regulär erneuert, teilweise wurden auch Tarifverhandlungen vorgezogen. Mit dem jüngsten Anpassungsbeschluss der Mindestlohnkommission vom Juni 2023 ist die Verlässlichkeit in die Mindestlohnentwicklung zurückgekehrt. Das erleichtert es den Tarifvertragsparteien, mit den Mindestlohnerhöhungen Schritt zu halten und die zum Teil gestauchten Tariflohnstrukturen schrittweise wieder auszudifferenzieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Landesmindestlöhne: vom Wegbereiter zum Auslaufmodell? (2015)

    Kathmann, Till; Dingeldey, Irene ;

    Zitatform

    Kathmann, Till & Irene Dingeldey (2015): Landesmindestlöhne. Vom Wegbereiter zum Auslaufmodell? (Reihe Arbeit und Wirtschaft in Bremen 12), Bremen, 32 S.

    Abstract

    "In der vorliegenden Publikation wird sowohl die Ausgestaltung der Mindestlohn- und Tariftreueregelungen im Zusammenhang mit den länderspezifischen Vergabegesetzen sowie der Implementationsprozess von Landesmindestlohnregelungen analysiert. Die exemplarischen Fallstudien in den Bundesländern Bremen, Schleswig-Holstein, Brandenburg und Berlin zeigen zum einen wichtige Unterschiede bezüglich der Frage auf, wie Mindestlohn und Tariftreueregelungen ausgestaltet, implementiert und kontrolliert werden. Zum anderen werden unterschiedliche Akteurspositionen beleuchtet. Schließlich wird die Frage nach dem weiteren Umgang mit den bestehenden landesspezifischen Regulierungen angesichts der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns im Januar 2015 diskutiert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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