Mindestlohn
Seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes am 1. Januar 2015 gilt ein allgemeingültiger flächendeckender Mindestlohn in Deutschland. Lohnuntergrenzen gibt es in beinahe allen europäischen Staaten und den USA. Die Mindestlohn-Gesetze haben das Ziel, Lohn-Dumping, also die nicht verhältnismäßige Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, zu verhindern.
Dieses Themendossier dokumentiert die Diskussion rund um die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland und die Ergebnisse empirischer Forschung der zu flächendeckenden und branchenspezifischen Mindestlöhnen. Mit dem Filter „Autorenschaft“ können Sie auf IAB-(Mit-)Autorenschaft eingrenzen.
- Grundsätzliches zum flächendeckenden Mindestlohn
- Auswirkungen des flächendeckenden Mindestlohns auf
- Auswirkungen des flächendeckenden Mindestlohns auf Personengruppen
- Ausnahmen vom flächendeckenden Mindestlohn u.a. für
- Ausweichreaktionen auf Mindestlöhne in Deutschland
- Bundesländer
- Branchenspezifische Mindestlöhne und deren Auswirkungen auf
- Mindestlohn in anderen Ländern
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Literaturhinweis
The devil is in the details: Heterogeneous effects of the German minimum wage on working hours and minijobs (2026)
Zitatform
Bossler, Mario, Ying Liang & Thorsten Schank (2026): The devil is in the details: Heterogeneous effects of the German minimum wage on working hours and minijobs. In: Journal of Public Economics, Jg. 253, 2025-11-18. DOI:10.1016/j.jpubeco.2025.105540
Abstract
"Germany introduced a national minimum wage in 2015. While prior studies find limited effects on overall employment, we go into detail and examine its impact on working hours and minijobs. The minimum wage significantly reduces inequality in hourly and monthly wages. While average working hours remain stable, minijobbers experience notable cuts in working hours, which can be explained by the institutional context shaping the effects of the minimum wage. Employment in regular jobs remains unaffected, but minijobs decline, driven by transitions into both regular jobs and non-employment. The latter implies an employment elasticity of −0.16 for minijob employment. Following the first major minimum wage increase in 2022, we reveal a reduction in working hours that is not limited to minijobs, corresponding to an employment volume elasticity of −0.38." (Author's abstract, IAB-Doku, © 2025 The Authors. Published by Elsevier B.V.) ((en))
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Literaturhinweis
Endbericht zum Forschungsvorhaben "Auswirkungen der Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro auf individuelle Beschäftigungsbewegungen und betriebliche Lohnstrukturen": Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission (2025)
Bekhtiar, Karim ; Forstner, Susanne; Winter-Ebmer, Rudolf ; Isphording, Ingo; Bonin, Holger ; Schröter, Felix;Zitatform
Bekhtiar, Karim, Holger Bonin, Susanne Forstner, Felix Schröter, Ingo Isphording & Rudolf Winter-Ebmer (2025): Endbericht zum Forschungsvorhaben "Auswirkungen der Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro auf individuelle Beschäftigungsbewegungen und betriebliche Lohnstrukturen". Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission. Wien, 132 S. DOI:10.60739/IHS-7152
Abstract
"Diese im Auftrag der Mindestlohnkommission erstellte Studie analysiert die kausalen Auswirkungen der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 10,45 Euro zum 1. Juli 2022 sowie auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022. Dabei stehen die Effekte auf Zielgrößen der individuellen Beschäftigungsbewegungen (innerhalb und zwischen Betrieben) sowie der inner- und zwischenbetrieblichen Lohnstruktur im Zentrum. Die Analyse basiert auf detaillierten administrativen Arbeitgeber-Arbeitnehmer Daten der Bundesagentur für Arbeit, die eine tagesgenaue Erfassung der Zielvariablen erlauben. Durch die Verknüpfung mit sekundären Quellen kann die betriebliche Mindestlohnbetroffenheit erfasst werden. Für die empirische Analyse werden kausalanalytische Methoden verwendet, die dem aktuellen Standard der nationalen und internationalen Mindestlohnforschung entsprechen, sodass die Ergebnisse der Studie im Sinne von Ursache-Wirkungs-Relationen interpretiert werden können. Die angewandten Methoden basieren auf unterschiedlichen Varianten des Differenz-in-Differenzen-Ansatzes. Die zentralen Ergebnisse der Studie lassen sich wie folgt zusammenfassen: - Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro hatte keine statistisch signifikanten Effekte auf die zwischenbetriebliche Mobilität sozialversicherungspflichtig Beschäftigter. - Für den Effekt der Mindestlohnerhöhungen auf zwischenbetrieblichen Beschäftigungsbewegungen geringfügig Beschäftigter im Haupt- oder Nebenjob zeigt sich, dass Kleinbetriebe (mit bis zu 4 Beschäftigten) ebenfalls keine mindestlohnbedingte Reaktion in der zwischenbetrieblichen Mobilität zeigen. - Bezüglich der zwischenbetrieblichen Beschäftigungsbewegungen geringfügig Beschäftigter in mittelgroßen Betrieben und Großbetrieben lässt unsere Analyse keine verlässlichen, kausal interpretierbaren Schlüsse zu. - Hinsichtlich der Wirkung der Mindestlohnerhöhungen auf innerbetriebliche Beschäftigungsbewegungen weisen unsere Schätzungen auf einen leichten Anstieg der Übergänge von geringfügiger in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hin. Dieses Ergebnis findet sich jedoch nur für das dritte Quartal 2022, in dem es unter anderem aufgrund der unveränderten Geringfügigkeitsschwelle bei steigendem Stundenlohn und gleichbleibenden Arbeitsstunden zu Übergängen von geringfügiger in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung kommen konnte. Im vierten Quartal 2022, in dem gleichzeitig mit dem Mindestlohn auch die Geringfügigkeitsgrenze angehoben wurde, findet sich kein statistisch signifikanter Effekt auf Übergänge in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. - Deutliche Mindestlohneffekte treten in Bezug auf die innerbetriebliche Lohnstruktur auf. Hier ist eine deutliche Kompression der betriebsinternen Lohnverteilung zu beobachten, die insbesondere die unteren Bereiche der Lohnverteilung betrifft, jedoch aufgrund von Spillover-Effekten auch bis in höhere Bereiche wirkt. - Für die Zielgröße der zwischenbetrieblichen Lohnstruktur lassen sich keine Effekte der Mindestlohnerhöhungen nachweisen. Es findet sich keine systematische Veränderung der Lohnungleichheit zwischen den Betrieben." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Endbericht zum Forschungsvorhaben "Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit": Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission (2025)
Zitatform
Caliendo, Marco, Rebecca Olthaus & Nico Pestel (2025): Endbericht zum Forschungsvorhaben "Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit". Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission. Berlin, 102 S.
Abstract
"Das Forschungsprojekt „Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit“ im Auftrag der Mindestlohnkommission besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen. Zum einen werden die Auswirkungen der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 sowie der Anhebungen zwischen dem 1. Januar 2017 und dem 1. Januar 2024 auf die Zielgrößen „Beschäftigung“ und „Arbeitslosigkeit“ bis Mitte des Jahres 2024 analysiert. Als Datenbasis dienen hierfür aggregierte amtliche Daten auf regionaler Ebene, die mit Indikatoren zur Mindestlohnbetroffenheit verknüpft werden. Dies erlaubt die Anwendung ökonometrischer Methoden, die einem Experimentalstandard möglichst nahekommen, sodass die erzielten Ergebnisse eine Interpretation im Sinne von Ursache-Wirkungs-Relationen erlauben. Dazu werden verschiedene Varianten des so genannten Differenz-in-Differenzen-Ansatzes verwendet. Des Weiteren wird ein besonderer Fokus auf die Untersuchung von Beschäftigungseffekten der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro im Jahr 2022 gelegt. Die Datengrundlage bilden detaillierte Daten zu Verdiensten und Arbeitszeiten, die es ermöglichen, Veränderungen in den regionalen Verteilungen von Stundenlöhnen über die Zeit zu untersuchen. Hierzu wird ein sogenannter „Bunching“-Ansatz verwendet, der es erlaubt, Veränderungen entlang der Verteilung der Stundenlöhne zu betrachten, und somit einen Fokus auf Beschäftigungsveränderungen im Bereich um den neuen Mindestlohn herum ermöglicht. Die wesentlichen Erkenntnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen: - Die Betroffenheit vom Mindestlohn in Bezug auf die Lohnlücke hat im Jahr 2022 gegenüber dem Jahr 2018 in allen Regionen und im Vergleich zum Jahr 2014 in den meisten Regionen zugenommen. Dabei ist auch festzustellen, dass die Mindestlohnbetroffenheit über die Jahre hinweg variiert und nicht immer nur die gleichen Regionen besonders stark vom Mindestlohn betroffen sind. Dies äußert sich in Korrelationskoeffizienten der regionalspezifischen Lohnlücken auf geringem Niveau zwischen 0,295 (2014 und 2018) und 0,352 (2018 und 2022). - Die kausalen Schätzungen zeigen, dass die Mindestlohneinführung im Zeitraum vom Jahr 2015 bis einschließlich des ersten Quartals 2024 die gesamte abhängige Beschäftigung in stark vom Mindestlohn betroffenen Regionen im Vergleich zu schwach betroffenen Regionen um ca. 0,6 Prozent reduziert hat. - Dieses Resultat ist hauptsächlich auf den Rückgang der ausschließlich geringfügigen Beschäftigung zurückzuführen, wobei sich die negativen Effekte für diese Beschäftigungsform tendenziell im Zeitverlauf noch etwas verstärkt haben. Für die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung insgesamt können hingegen keine Effekte gefunden werden. - Der negative Effekt auf die geringfügige Beschäftigung ist für Männer etwas stärker ausgeprägt als für Frauen, für jüngere Beschäftigte stärker als für ältere Beschäftigte und für Helfer:innen und Fachkräfte stärker als für Expert:innen und Spezialist:innen. Außerdem deuten die Ergebnisse darauf hin, dass sich der Rückgang der geringfügigen Beschäftigung vor allem auf die Wirtschaftszweige Verkehr und Lagerung, Land- und Forstwirtschaft und Fischerei, Erziehung und Unterricht sowie der Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen zurückführen lässt. - Während die meisten Analysen zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auf keine Mindestlohneffekte hinweisen, ergeben sich für einige Wirtschaftszweige negative (Verarbeitendes Gewerbe; Bergbau, Energie- und Wasserversorgung, Entsorgungswirtschaft) und für andere Bereiche sogar positive Effekte (Helfer:innen; Kunst, Unterhaltung und Erholung). - Es gibt große Effektunterschiede zwischen Regionen, die durch unterschiedliche Wirtschaftsdynamiken gekennzeichnet sind. In Regionen mit einem relativ geringen Wirtschaftswachstum vor der Einführung des Mindestlohns bzw. vor dessen Erhöhungen in den Jahren 2019 und 2022, geht sowohl die gesamte abhängige als auch die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zurück. Der negative Effekt auf die geringfügige Beschäftigung ist in diesen Regionen auch deutlicher ausgeprägt. - Die Analyse der Mindestlohnerhöhungen zeigt, dass insbesondere die Erhöhungen zum 1. Januar 2019 und zum 1. Juli bzw. 1. Oktober 2022, in geringerem Maß auch die anderen Erhöhungen, zusätzliche negative Effekte auf die Gesamtbeschäftigung entfaltet haben. Diese sind wiederum hauptsächlich von der geringfügigen Beschäftigung getrieben. - Während der Gesamteffekt auf die Arbeitslosigkeit nicht signifikant ist, deuten die Ergebnisse darauf hin, dass zwischen dem zweiten Quartal 2020 und dem ersten Quartal 2021 (erstes Jahr der Corona-Pandemie) sowie ab dem zweiten Quartal 2022 (Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine) ein signifikanter Rückgang in der Arbeitslosigkeit erfolgte. Dieses Ergebnis ist allerdings schwierig einzuordnen." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Effekte der beschlossenen Mindestlohnanpassungen der Jahre 2026 und 2027 auf Beschäftigte im Übergangsbereich (2025)
Zitatform
Stöwhase, Sven (2025): Effekte der beschlossenen Mindestlohnanpassungen der Jahre 2026 und 2027 auf Beschäftigte im Übergangsbereich. In: Soziale Sicherheit, Jg. 74, H. 11, S. 24-26.
Abstract
"Dieser Beitrag hat das Ziel, diese Entlastungswirkungen zu quantifizieren und grafisch darzustellen. Dazu wird zunächst in Kapitel 2 die im Übergangsbereich geltende Formel zur Ermittlung des Arbeitnehmeranteils der Sozialversicherungsbeiträge vorgestellt und diskutiert. Kapitel 3 zeigt die konkreten Änderungen bei den zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträgen in Abhängigkeit vom monatlichen Bruttolohn. Das Kapitel 4 fasst die Ergebnisse zusammen und schließt die Arbeit ab." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
The Impact of the Minimum Wage on Initial Labour Market Outcomes (2025)
Umkehrer, Matthias;Zitatform
Umkehrer, Matthias (2025): The Impact of the Minimum Wage on Initial Labour Market Outcomes. (IAB-Discussion Paper 16/2025), Nürnberg, 35 S. DOI:10.48720/IAB.DP.2516
Abstract
"In dieser Arbeit untersuche ich, wie sich die Einführung des bundesweiten Mindestlohns in Deutschland auf die Arbeitsmarktergebnisse junger Berufseinsteiger auswirkt. Die institutionellen Rahmenbedingungen, administrative Mikrodaten und prognostizierte Mindestlohnbetroffenheit erlauben es, die kausalen Effekte der Maßnahme zu schätzen. Dazu werden Kohorten verglichen, die zu Beginn ihres Erwerbslebens vom Mindestlohn betroffen bzw. nicht betroffen waren, wobei Selektion in Ausbildung, Endogenität des Zeitpunkts des Berufseintritts, Veränderungen in der Kohortenzusammensetzung und makroökonomische Bedingungen kontrolliert werden. Die betroffenen Kohorten wiesen höhere Einkommen, aber keine geringere Beschäftigung auf. Sie arbeiteten etwas mehr Stunden, begannen ihre Karriere häufiger bei größeren und besser entlohnenden Arbeitgebern, übten seltener Berufe mit höherer Mindestlohnbetroffenheit aus und verrichteten seltener manuelle-routine Tätigkeiten oder Hilfsarbeiten. Den Ergebnissen zufolge behindert der Mindestlohn den Übergang von der Ausbildung in das Erwerbsleben nicht, beeinflusst aber die Zusammensetzung der Unternehmen und Berufe auf dem Arbeitsmarkt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Umkehrer, Matthias; -
Literaturhinweis
The Devil is in the Details: Heterogeneous Effects of the German Minimum Wage on Working Hours and Minijobs (2024)
Zitatform
Bossler, Mario, Ying Liang & Thorsten Schank (2024): The Devil is in the Details: Heterogeneous Effects of the German Minimum Wage on Working Hours and Minijobs. (arXiv papers 2403.17206), 79 S. DOI:10.48550/arXiv.2403.17206
Abstract
"In 2015, Germany introduced a national minimum wage. While the literature agrees on at most limited negative effects on the overall employment level, we go into detail and analyze the impact on the working hours dimension and on the subset of minijobs. Using data from the German Structure of Earnings Survey in 2010, 2014, and 2018, we find empirical evidence that the minimum wage significantly reduces inequality in hourly and monthly wages. While various theoretical mechanisms suggest a reduction in working hours, these remain unchanged on average. However, minijobbers experience a notable reduction in working hours which can be linked to the specific institutional framework. Regarding employment, the results show no effects for regular jobs, but there is a noteworthy decline in minijobs, driven by transitions to regular employment and non-employment. The transitions in non-employment imply a wage elasticity of employment of $-0.1$ for minijobs. Our findings highlight that the institutional setting leads to heterogeneous effects of the minimum wage." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Moonlighting and the Minimum Wage (2023)
Zitatform
Vom Berge, Philipp & Matthias Umkehrer (2023): Moonlighting and the Minimum Wage. (IAB-Discussion Paper 08/2023), Nürnberg, 42 S. DOI:10.48720/IAB.DP.2308
Abstract
"In diesem Beitrag untersuchen wir die Auswirkungen der Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland auf Haupt- und Nebentätigkeiten und deren Wechselwirkung, indem wir umfangreiche administrative Daten und Variation in der Betroffenheit vom Mindestlohn über Tätigkeiten hinweg nutzen. Während wir bestätigen, dass der nationale Mindestlohn für beide Beschäftigungsarten die Verdienste auf individueller Ebene erhöht, aber die Beschäftigung nicht verringert hat, stellen wir fest, dass er unterschiedliche Auswirkungen auf die Anpassung der Arbeitszeit hatte: Bei Haupttätigkeiten erhöhte er die Wahrscheinlichkeit, dass geringfügige in reguläre Beschäftigung umgewandelt wurde. Bei Nebentätigkeiten führte er eher zu Arbeitszeitverkürzungen, um Steuervorteile zu erhalten. Darüber hinaus liefern wir Evidenz, dass Personen mit einer Nebenbeschäftigung, die einen mindestlohnbedingten Rückgang der Stundenzahl ihrer Haupttätigkeit erlebten, stattdessen diese Arbeitsstunden zumindest teilweise auf ihre Nebentätigkeit übertragen haben." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit: Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission : Projektvergabe durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Vergabe-Nr. 547697 : Abschlussbericht (2022)
Zitatform
Caliendo, Marco, Rebecca Olthaus & Nico Pestel (2022): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit. Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission : Projektvergabe durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Vergabe-Nr. 547697 : Abschlussbericht. Berlin, 99 S.
Abstract
"Im Fokus der Studie standen die kausalen Effekte des gesetzlichen Mindestlohns auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit. Die bisher vorliegenden Erkenntnisse zu den kurz- bis mittelfristigen Wirkungen des Mindestlohns wurden mit dieser Studie bis ins Jahr 2020 erweitert. Die Analysen wurden differenziert nach Beschäftigungsformen, sozio-demografischen Charakteristika, Regionen und Wirtschaftszweigen durchgeführt. Als Datenbasis dient die Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Wie viel Beschäftigung hat der Mindestlohn gekostet?: Oder: Hatten die warnenden Stimmen doch recht? (2022)
Zitatform
Pusch, Toralf (2022): Wie viel Beschäftigung hat der Mindestlohn gekostet? Oder: Hatten die warnenden Stimmen doch recht? In: A. Heise & T. Pusch (Hrsg.) (2022): Mindestlöhne – Szenen einer Wissenschaft, S. 175-197.
Abstract
"Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, ob sich die im Vorfeld der Mindestlohneinführung von einer Reihe namhafter deutscher Ökonomen vorgelegten pessimistischen Prognosen im Nachhinein rechtfertigen lassen, wenn neben den direkten Beschäftigungsreaktionen auch Anpassungen bei der Arbeitszeit und Ausweichreaktionen mit in Betracht gezogen werden. Knabe et al. (2020) kommen in einem Literaturüberblick mit Rückgriff auf diese Argumente zu dem Schluss, dass die von ihnen zuvor prognostizierten Beschäftigungsverluste von 426.000 bis 912.000 Stellen voll und ganz dem Forschungsstand der empirischen Studien für den gesetzlichen Mindestlohn entsprechen würden. Demgegenüber fasst der vorliegende Beitrag den Forschungsstand so zusammen, dass die mindestlohnkritischen Ex-ante-Prognosen letztlich kaum in Einklang mit den Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns zu bringen sind. Dies betrifft sowohl die Beschäftigungsverluste als auch die beobachteten Arbeitszeitentwicklungen. Die in Studien festgestellten Beschäftigungseffekte sind eher gering. Einzig die Zahl der Minijobs im Hauptjob hat im Zeitverlauf abgenommen und auch deren Arbeitszeit ist spürbar gesunken. Allerdings wurden gleichzeitig Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgewandelt. Da es nach der Mindestlohneinführung zwischen Minijobs im Hauptjob und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung eine Substitution gegeben hat, ist ein Überblick über die Nettoeffekte bei Arbeitsplätzen und Arbeitszeit schwierig. Aus diesem Grund wird zusätzlich zu den genannten Effekten auch die Einkommensentwicklung im Mindestlohnbereich betrachtet... Bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Mindestlohnbereich war die tatsächliche Steigerung der Monatslöhne etwa doppelt so hoch wie im Monopson-Modell von Knabe et al. (2014) und etwa viermal so hoch wie im neoklassischen Standardmodell. Diese Modellprognosen können daher als widerlegt betrachtet werden. Der Mindestlohn hat kaum Beschäftigung gekostet und stand auch einer Einkommensausweitung bei den Niedrigverdienern nicht im Wege." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Using occupations to evaluate the employment effects of the German minimum wage (2020)
Friedrich, Martin;Zitatform
Friedrich, Martin (2020): Using occupations to evaluate the employment effects of the German minimum wage. In: Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik, Jg. 240, H. 2/3, S. 269-294., 2019-09-09. DOI:10.1515/jbnst-2018-0085
Beteiligte aus dem IAB
Friedrich, Martin; -
Literaturhinweis
Employment effects of introducing a minimum wage: The case of Germany (2020)
Zitatform
Holtemöller, Oliver & Felix Pohle (2020): Employment effects of introducing a minimum wage: The case of Germany. In: Economic Modelling, Jg. 89, S. 108-121. DOI:10.1016/j.econmod.2019.10.006
Abstract
"Income inequality has been a major concern of economic policy makers for several years. Can minimum wages help to mitigate inequality? In 2015, the German government introduced a nationwide statutory minimum wage to reduce income inequality by improving the labour income of low-wage employees. However, the employment effects of wage increases depend on time and region specific conditions and, hence, they cannot be known in advance. Because negative employment effects may offset the income gains for low-wage employees, it is important to evaluate minimum-wage policies empirically. We estimate the employment effects of the German minimum-wage introduction using panel regressions on the state-industry-level. We find a robust negative effect of the minimum wage on marginal and a robust positive effect on regular employment. In terms of the number of jobs, our results imply a negative overall effect. Hence, low-wage employees who are still employed are better off at the expense of those who have lost their jobs due to the minimum wage." (Author's abstract, IAB-Doku, © 2023 Elsevier) ((en))
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Literaturhinweis
Geringfügige Beschäftigung aus der Perspektive von Beschäftigten und Betrieben sowie Verteilungs- und Arbeitsmarktwirkungen einer Ausweitung: Öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 26. November 2018 (2018)
Zitatform
Bruckmeier, Kerstin, Torsten Lietzmann, Jannek Mühlhan & Jens Stegmaier (2018): Geringfügige Beschäftigung aus der Perspektive von Beschäftigten und Betrieben sowie Verteilungs- und Arbeitsmarktwirkungen einer Ausweitung. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 26. November 2018. (IAB-Stellungnahme 16/2018), Nürnberg, 17 S.
Abstract
"Das IAB äußert sich in dieser Stellungnahme zum Gesetzentwurf der FDP-Bundestagsfraktion zur Dynamisierung der Verdienstgrenzen der geringfügigen Beschäftigung (Bundestagsdrucksache 19/4764). Der Entwurf sieht vor, die bisherigen starren Verdienstgrenzen für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse ('Minijobs') und Beschäftigungsverhältnisse in der Gleitzone ('Midijobs') durch eine Kopplung an die Entwicklung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns automatisch zu dynamisieren. Die Verdienstgrenze bei geringfügiger Beschäftigung soll auf das 60-fache und das Gleitzonenende für Midijobs auf das 145-fache des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns festgelegt werden. Das IAB geht in seiner Stellungnahme auf die Entwicklung und Struktur der geringfügigen Beschäftigung sowie auf die Motive zur Ausübung geringfügiger Beschäftigung, die Situation geringfügig Beschäftigter und die vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den Effekten einer geringfügigen Beschäftigung auf den Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ('Brückeneffekte') ein. Die direkten Verteilungswirkungen, die sich aus einer Dynamisierung der Entgeltgrenzen ergeben, werden anschließend zusammen mit den zu erwartenden Auswirkungen auf das Arbeitsangebot diskutiert. Abschließend werden Erkenntnisse zu geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen aus betrieblicher Perspektive dargestellt. Aus Sicht des IAB ist eine Dynamisierung der Entgeltgrenzen kein geeignetes Mittel, um Personen am unteren Einkommensrand besser zu stellen. Eine Reform geringfügiger Beschäftigung sollte nicht in Richtung einer Ausweitung, wie mit dem Gesetzesvorschlag der FDP-Bundestagsfraktion intendiert, sondern in Richtung einer schrittweisen Eingrenzung gehen. Dabei müssten die Regelungen im Rahmen einer umfassenderen Reform künftig im Wesentlichen darauf ausgerichtet werden, dass sich geringfügige Beschäftigung allein auf solche Personen konzentriert, für die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung tendenziell nicht in Frage kommt wie Schüler, Studierende und Rentner. Zudem müssten Rahmenbedingungen geschaffen werden, um Lohnsteigerungen oder Arbeitszeitausweitungen innerhalb der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung realisieren zu können." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Arbeitsmarkspiegel: Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns (Ausgabe 7) (2018)
Zitatform
Vom Berge, Philipp, Steffen Kaimer, Silvina Copestake, Johanna Eberle & Tobias Haepp (2018): Arbeitsmarkspiegel: Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns (Ausgabe 7). (IAB-Forschungsbericht 10/2018), Nürnberg, 91 S.
Abstract
"Der Arbeitsmarktspiegel beschreibt anhand aktueller Daten wichtige Trends auf dem deutschen Arbeitsmarkt vor dem Hintergrund der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland. Der siebten Ausgabe liegen Daten bis einschließlich Juni 2018 zugrunde. Dies erlaubt eine Unterscheidung zwischen einmaligen, kurzfristigen Veränderungen zum Zeitpunkt der Mindestlohneinführung und mittel- bis längerfristigen Trendveränderungen. In den dreieinhalb Jahren seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ist die Gesamtbeschäftigung und insbesondere die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland stetig gestiegen, während die Zahl der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten deutlich gesunken ist. Die stärkste Reaktion zeigt sich direkt nach Mindestlohneinführung, aber auch im weiteren Verlauf bis Mitte 2018 nimmt die Zahl weiter ab. Nach der Mindestlohnerhöhung zum 1. Januar 2017 finden keine nennenswerten Beschäftigungsanpassungen statt. Der Arbeitsmarktspiegel untersucht daneben, wie sich die Entwicklungen für spezifische Untergruppen des Arbeitsmarkts darstellen. Die siebte Ausgabe betrachtet insbesondere die Entwicklung der Beschäftigungsstabilität von Neueinsteigern am Arbeitsmarkt. Diese hat im gesamten Betrachtungszeitraum von 2012 bis 2017 insgesamt leicht zugenommen. Die vorliegende siebte Ausgabe enthält auch kleinteilige regionale Informationen auf Ebene von 96 Raumordnungsregionen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Minijobs nach Einführung des Mindestlohns: eine Bestandsaufnahme. Diskussionspapier (2017)
Zitatform
Bachmann, Ronald, Wolfgang Dürig, Hanna Frings, Lisa Sofie Höckel & Fernanda Martínez Flores (2017): Minijobs nach Einführung des Mindestlohns. Eine Bestandsaufnahme. Diskussionspapier. (RWI-Materialien 114), Essen, 40 S.
Abstract
"Der vorliegende Artikel nutzt zwei Befragungen unter Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Bereich der geringfügigen Beschäftigung für eine aktuelle Bestandsaufnahme der Minijobs, und vergleicht die Ergebnisse mit der Situation vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohns. Im Vordergrund stehen hierbei die Arbeitsstunden, der Stundenlohn, Gründe für die Aufnahme bzw. für das Angebot von Minijobs, sowie die Arbeitsqualität in Form von Gewährung gesetzlich vorgeschriebener Leistungen, wie z.B. die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Insgesamt ergibt sich ein vielschichtiges Bild: Einerseits zeigen sich deutliche Verbesserungen bei den Löhnen und der Leistungsgewährung, und viele geringfügig Beschäftigte sind offenbar mit ihrem Minijob zufrieden. Andererseits sind auch nach Einführung des Mindestlohns noch Löhne unter 8,50 Euro zu beobachten, und die Sprungbrettfunktion von Minijobs hat weiter an Bedeutung verloren." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Ähnliche Treffer
auch erschienen in: Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, Jg. 66, H. 3 (2017), S. 209-237Weiterführende Informationen
Kurzfassung -
Literaturhinweis
Minijobs nach Einführung des Mindestlohns: eine Bestandsaufnahme (2017)
Zitatform
Bachmann, Ronald, Wolfgang Dürig, Hanna Frings, Lisa Sofie Höckel & Fernanda Martínez Flores (2017): Minijobs nach Einführung des Mindestlohns. Eine Bestandsaufnahme. In: Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, Jg. 66, H. 3, S. 209-237. DOI:10.1515/zfwp-2017-0014
Abstract
"Der vorliegende Artikel nutzt zwei Befragungen unter Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Bereich der geringfügigen Beschäftigung für eine aktuelle Bestandsaufnahme der Minijobs und vergleicht die Ergebnisse mit der Situation vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohns. Im Vordergrund stehen hierbei die Arbeitsstunden, der Stundenlohn, Gründe für die Aufnahme bzw. für das Angebot von Minijobs sowie die Arbeitsqualität in Form von Gewährung gesetzlich vorgeschriebener Leistungen, wie z. B. die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Insgesamt ergibt sich ein vielschichtiges Bild: Einerseits zeigen sich deutliche Verbesserungen bei den Löhnen und der Leistungsgewährung, und viele geringfügig Beschäftigte sind offenbar mit ihrem Minijob zufrieden. Andererseits sind auch nach Einführung des Mindestlohns noch Löhne unter 8,50 Euro zu beobachten, und die Sprungbrettfunktion von Minijobs hat weiter an Bedeutung verloren." (Autorenreferat, © De Gruyter)
Ähnliche Treffer
auch erschienen als: RWI-Materialien , 114 -
Literaturhinweis
The short-run employment effects of the German minimum wage reform (2017)
Zitatform
Caliendo, Marco, Alexandra Fedorets, Malte Preuss, Carsten Schröder & Linda Wittbrodt (2017): The short-run employment effects of the German minimum wage reform. (IZA discussion paper 11190), Bonn, 34 S.
Abstract
"We assess the short-term employment effects of the introduction of a national statutory minimum wage in Germany in 2015. For this purpose, we exploit variation in the regional treatment intensity, assuming that the stronger a minimum wage 'bites' into the regional wage distribution, the stronger the regional labour market will be affected. In contrast to previous studies, we draw upon detailed individual wage data from the Structure of Earnings Survey (SES) 2014 and combine it with administrative information on regional employment. Moreover, using the Socio-Economic Panel (SOEP), we are able to affirm the absence of anticipation effects and verify the assumption of a common trend in wages before the reform. Based on hourly wages, we compute two regional bite indicators - the share of affected employees and the Kaitz index - for 141 regional labour markets. In order to get a broader picture, we construct and compare a variety of these measures, including a bite based on full-time workers only. All of these display a considerably strong correlation. Overall, we do not find a pronounced significant effect on regular (full- and part-time) employment in most specifications, although some estimations yield a small significant reduction amounting to 78,000 (roughly 0.3% of all regular jobs). The results concerning marginal employment are more pronounced. We find evidence that mini-jobs dropped substantially from 2014 to 2015, making for a reduction of about 180,000 jobs (about 2.4% of all mini-jobs). This result is robust to a variety of sensitivity tests." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Mindestlohngesetz: für viele Minijobber weiterhin nur Minilöhne (2017)
Zitatform
Pusch, Toralf & Hartmut Seifert (2017): Mindestlohngesetz. Für viele Minijobber weiterhin nur Minilöhne. (WSI Policy Brief / Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut 09), Düsseldorf, 7 S.
Abstract
"Für geringfügig Beschäftigte (Minijobber) hat die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes besondere Bedeutung. Im Geltungsbereich des Mindestlohnes stellen sie zwar nur etwa 9% der Arbeitnehmer (im Hauptbeschäftigungsverhältnis), aber gut 34% derjenigen, deren Löhne aufgrund des seit 2015 geltenden Gesetzes aufgestockt werden müssten. Die Mehrheit kam nicht auf einen Stundenlohn von 8,50 Euro und mehr, blieb also unterhalb der Mindestlohnschwelle (Amlinger et al. 2016). Minijobber erhalten häufig nicht nur geringere Löhne als vergleichbare Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigte; ihnen werden oft auch verschiedene Leistungen wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Urlaubsgeld vorenthalten, auf die sie einen Rechtsanspruch hätten (Bachmann et al. 2011; Fischer et al. 2015). Angesichts der im Vergleich zu anderen Beschäftigtengruppen außerordentlich weit verbreiteten Einkommensprekarität ist der Anpassungsbedarf beim Lohnsatz besonders hoch. Für die Wirksamkeit des Mindestlohngesetzes stellt diese Beschäftigtengruppe einen guten Prüfstein dar. Wie haben Betriebe und Beschäftigte auf das Gesetz reagiert?" (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Studien zeigen: Vielen Minijobbern wurde der Mindestlohn vorenthalten: Doch die Situation besserte sich mit der Zeit (2017)
Zitatform
Pusch, Toralf & Hartmut Seifert (2017): Studien zeigen: Vielen Minijobbern wurde der Mindestlohn vorenthalten. Doch die Situation besserte sich mit der Zeit. In: Soziale Sicherheit, Jg. 66, H. 5, S. 187-190.
Abstract
"Viele geringfügig Beschäftigte bekamen in den letzten zwei Jahren einen Lohn unterhalb der Mindestlohngrenze. Das zeigen zwei unterschiedliche Studien für die Jahre 2015 und 2016 des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung und des RWI - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung. Die Erhebungsmethoden und Ergebnisse der Analysen werden hier kurz zusammengefasst. Es zeigt sich: Zwar gab es beim Lohn für Minijobberinnen und -jobber in den letzten Jahren einige Verbesserungen, gravierende Probleme bleiben aber bestehen." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Vielen Minijobbern wurde der Mindestlohn vorenthalten: Doch die Situation besserte sich mit der Zeit (2017)
Zitatform
Pusch, Toralf & Hartmut Seifert (2017): Vielen Minijobbern wurde der Mindestlohn vorenthalten. Doch die Situation besserte sich mit der Zeit. In: Soziale Sicherheit, Jg. 66, H. 5, S. 187-191.
Abstract
"Viele geringfügig Beschäftigte bekamen in den letzten zwei Jahren einen Lohn unterhalb der Mindestlohngrenze. Das zeigen zwei unterschiedliche Studien für die Jahre 2015 und 2016 des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung und des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung. Die Erhebungsmethoden und Ergebnisse der Analysen werden hier kurz zusammengefasst. Es zeigt sich: Zwar gab es beim Lohn für Minijobberinnen und -jobber in den letzten Jahren einige Verbesserungen, gravierende Probleme bleiben aber bestehen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Unzureichende Umsetzung des Mindestlohns bei Minijobbern (2017)
Zitatform
Pusch, Toralf & Hartmut Seifert (2017): Unzureichende Umsetzung des Mindestlohns bei Minijobbern. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 97, H. 3, S. 187-191. DOI:10.1007/s10273-017-2106-5
Abstract
"Mit der Einführung des Mindestlohns im Januar 2015 sollten Geringverdiener bessergestellt werden. Da insbesondere Minijobber gering entlohnt werden, ist es aufschlussreich, die Umsetzung des gesetzlichen Mindestlohns in diesem Bereich zu analysieren. Es zeigt sich, dass der gesetzliche Mindestlohn 2015 bei knapp der Hälfte der Minijobber umgangen wurde. Diese Ergebnisse signalisieren, dass eine wirksame Kontrolle zur Verhinderung von Mindestlohnverstößen erforderlich ist." (Autorenreferat, © Springer-Verlag)
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- Grundsätzliches zum flächendeckenden Mindestlohn
- Auswirkungen des flächendeckenden Mindestlohns auf
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- Ausweichreaktionen auf Mindestlöhne in Deutschland
- Bundesländer
- Branchenspezifische Mindestlöhne und deren Auswirkungen auf
- Mindestlohn in anderen Ländern
