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Dossier

Mindestlohn

Seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes am 1. Januar 2015 gilt ein allgemeingültiger flächendeckender Mindestlohn in Deutschland. Lohnuntergrenzen gibt es in beinahe allen europäischen Staaten und den USA. Die Mindestlohn-Gesetze haben das Ziel, Lohn-Dumping, also die nicht verhältnismäßige Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, zu verhindern.
Diese Infoplattform dokumentiert die Diskussion rund um die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland und die Ergebnisse empirischer Forschung der letzten Jahre zu flächendeckenden und branchenspezifischen Mindestlöhnen.

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im Aspekt "Mini-Jobber"
  • Literaturhinweis

    Moonlighting and the Minimum Wage (2023)

    Vom Berge, Philipp ; Umkehrer, Matthias;

    Zitatform

    Vom Berge, Philipp & Matthias Umkehrer (2023): Moonlighting and the Minimum Wage. (IAB-Discussion Paper 08/2023), Nürnberg, 42 S. DOI:10.48720/IAB.DP.2308

    Abstract

    "In diesem Beitrag untersuchen wir die Auswirkungen der Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland auf Haupt- und Nebentätigkeiten und deren Wechselwirkung, indem wir umfangreiche administrative Daten und Variation in der Betroffenheit vom Mindestlohn über Tätigkeiten hinweg nutzen. Während wir bestätigen, dass der nationale Mindestlohn für beide Beschäftigungsarten die Verdienste auf individueller Ebene erhöht, aber die Beschäftigung nicht verringert hat, stellen wir fest, dass er unterschiedliche Auswirkungen auf die Anpassung der Arbeitszeit hatte: Bei Haupttätigkeiten erhöhte er die Wahrscheinlichkeit, dass geringfügige in reguläre Beschäftigung umgewandelt wurde. Bei Nebentätigkeiten führte er eher zu Arbeitszeitverkürzungen, um Steuervorteile zu erhalten. Darüber hinaus liefern wir Evidenz, dass Personen mit einer Nebenbeschäftigung, die einen mindestlohnbedingten Rückgang der Stundenzahl ihrer Haupttätigkeit erlebten, stattdessen diese Arbeitsstunden zumindest teilweise auf ihre Nebentätigkeit übertragen haben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Vom Berge, Philipp ; Umkehrer, Matthias;
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  • Literaturhinweis

    Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit: Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission : Projektvergabe durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Vergabe-Nr. 547697 : Abschlussbericht (2022)

    Caliendo, Marco ; Olthaus, Rebecca; Pestel, Nico;

    Zitatform

    Caliendo, Marco, Rebecca Olthaus & Nico Pestel (2022): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit. Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission : Projektvergabe durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Vergabe-Nr. 547697 : Abschlussbericht. Berlin, 99 S.

    Abstract

    "Im Fokus der Studie standen die kausalen Effekte des gesetzlichen Mindestlohns auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit. Die bisher vorliegenden Erkenntnisse zu den kurz- bis mittelfristigen Wirkungen des Mindestlohns wurden mit dieser Studie bis ins Jahr 2020 erweitert. Die Analysen wurden differenziert nach Beschäftigungsformen, sozio-demografischen Charakteristika, Regionen und Wirtschaftszweigen durchgeführt. Als Datenbasis dient die Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Wie viel Beschäftigung hat der Mindestlohn gekostet?: Oder: Hatten die warnenden Stimmen doch recht? (2022)

    Pusch, Toralf;

    Zitatform

    Pusch, Toralf (2022): Wie viel Beschäftigung hat der Mindestlohn gekostet? Oder: Hatten die warnenden Stimmen doch recht? In: A. Heise & T. Pusch (Hrsg.) (2022): Mindestlöhne – Szenen einer Wissenschaft, S. 175-197.

    Abstract

    "Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, ob sich die im Vorfeld der Mindestlohneinführung von einer Reihe namhafter deutscher Ökonomen vorgelegten pessimistischen Prognosen im Nachhinein rechtfertigen lassen, wenn neben den direkten Beschäftigungsreaktionen auch Anpassungen bei der Arbeitszeit und Ausweichreaktionen mit in Betracht gezogen werden. Knabe et al. (2020) kommen in einem Literaturüberblick mit Rückgriff auf diese Argumente zu dem Schluss, dass die von ihnen zuvor prognostizierten Beschäftigungsverluste von 426.000 bis 912.000 Stellen voll und ganz dem Forschungsstand der empirischen Studien für den gesetzlichen Mindestlohn entsprechen würden. Demgegenüber fasst der vorliegende Beitrag den Forschungsstand so zusammen, dass die mindestlohnkritischen Ex-ante-Prognosen letztlich kaum in Einklang mit den Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns zu bringen sind. Dies betrifft sowohl die Beschäftigungsverluste als auch die beobachteten Arbeitszeitentwicklungen. Die in Studien festgestellten Beschäftigungseffekte sind eher gering. Einzig die Zahl der Minijobs im Hauptjob hat im Zeitverlauf abgenommen und auch deren Arbeitszeit ist spürbar gesunken. Allerdings wurden gleichzeitig Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgewandelt. Da es nach der Mindestlohneinführung zwischen Minijobs im Hauptjob und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung eine Substitution gegeben hat, ist ein Überblick über die Nettoeffekte bei Arbeitsplätzen und Arbeitszeit schwierig. Aus diesem Grund wird zusätzlich zu den genannten Effekten auch die Einkommensentwicklung im Mindestlohnbereich betrachtet... Bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Mindestlohnbereich war die tatsächliche Steigerung der Monatslöhne etwa doppelt so hoch wie im Monopson-Modell von Knabe et al. (2014) und etwa viermal so hoch wie im neoklassischen Standardmodell. Diese Modellprognosen können daher als widerlegt betrachtet werden. Der Mindestlohn hat kaum Beschäftigung gekostet und stand auch einer Einkommensausweitung bei den Niedrigverdienern nicht im Wege." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Using occupations to evaluate the employment effects of the German minimum wage (2020)

    Friedrich, Martin;

    Zitatform

    Friedrich, Martin (2020): Using occupations to evaluate the employment effects of the German minimum wage. In: Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik, Jg. 240, H. 2/3, S. 269-294., 2019-09-09. DOI:10.1515/jbnst-2018-0085

    Beteiligte aus dem IAB

    Friedrich, Martin;
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  • Literaturhinweis

    Employment effects of introducing a minimum wage: The case of Germany (2020)

    Holtemöller, Oliver; Pohle, Felix;

    Zitatform

    Holtemöller, Oliver & Felix Pohle (2020): Employment effects of introducing a minimum wage: The case of Germany. In: Economic Modelling, Jg. 89, S. 108-121. DOI:10.1016/j.econmod.2019.10.006

    Abstract

    "Income inequality has been a major concern of economic policy makers for several years. Can minimum wages help to mitigate inequality? In 2015, the German government introduced a nationwide statutory minimum wage to reduce income inequality by improving the labour income of low-wage employees. However, the employment effects of wage increases depend on time and region specific conditions and, hence, they cannot be known in advance. Because negative employment effects may offset the income gains for low-wage employees, it is important to evaluate minimum-wage policies empirically. We estimate the employment effects of the German minimum-wage introduction using panel regressions on the state-industry-level. We find a robust negative effect of the minimum wage on marginal and a robust positive effect on regular employment. In terms of the number of jobs, our results imply a negative overall effect. Hence, low-wage employees who are still employed are better off at the expense of those who have lost their jobs due to the minimum wage." (Author's abstract, IAB-Doku, © 2023 Elsevier) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Geringfügige Beschäftigung aus der Perspektive von Beschäftigten und Betrieben sowie Verteilungs- und Arbeitsmarktwirkungen einer Ausweitung: Öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 26. November 2018 (2018)

    Bruckmeier, Kerstin ; Lietzmann, Torsten; Mühlhan, Jannek; Stegmaier, Jens ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Torsten Lietzmann, Jannek Mühlhan & Jens Stegmaier (2018): Geringfügige Beschäftigung aus der Perspektive von Beschäftigten und Betrieben sowie Verteilungs- und Arbeitsmarktwirkungen einer Ausweitung. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 26. November 2018. (IAB-Stellungnahme 16/2018), Nürnberg, 17 S.

    Abstract

    "Das IAB äußert sich in dieser Stellungnahme zum Gesetzentwurf der FDP-Bundestagsfraktion zur Dynamisierung der Verdienstgrenzen der geringfügigen Beschäftigung (Bundestagsdrucksache 19/4764). Der Entwurf sieht vor, die bisherigen starren Verdienstgrenzen für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse ('Minijobs') und Beschäftigungsverhältnisse in der Gleitzone ('Midijobs') durch eine Kopplung an die Entwicklung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns automatisch zu dynamisieren. Die Verdienstgrenze bei geringfügiger Beschäftigung soll auf das 60-fache und das Gleitzonenende für Midijobs auf das 145-fache des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns festgelegt werden. Das IAB geht in seiner Stellungnahme auf die Entwicklung und Struktur der geringfügigen Beschäftigung sowie auf die Motive zur Ausübung geringfügiger Beschäftigung, die Situation geringfügig Beschäftigter und die vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den Effekten einer geringfügigen Beschäftigung auf den Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ('Brückeneffekte') ein. Die direkten Verteilungswirkungen, die sich aus einer Dynamisierung der Entgeltgrenzen ergeben, werden anschließend zusammen mit den zu erwartenden Auswirkungen auf das Arbeitsangebot diskutiert. Abschließend werden Erkenntnisse zu geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen aus betrieblicher Perspektive dargestellt. Aus Sicht des IAB ist eine Dynamisierung der Entgeltgrenzen kein geeignetes Mittel, um Personen am unteren Einkommensrand besser zu stellen. Eine Reform geringfügiger Beschäftigung sollte nicht in Richtung einer Ausweitung, wie mit dem Gesetzesvorschlag der FDP-Bundestagsfraktion intendiert, sondern in Richtung einer schrittweisen Eingrenzung gehen. Dabei müssten die Regelungen im Rahmen einer umfassenderen Reform künftig im Wesentlichen darauf ausgerichtet werden, dass sich geringfügige Beschäftigung allein auf solche Personen konzentriert, für die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung tendenziell nicht in Frage kommt wie Schüler, Studierende und Rentner. Zudem müssten Rahmenbedingungen geschaffen werden, um Lohnsteigerungen oder Arbeitszeitausweitungen innerhalb der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung realisieren zu können." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarkspiegel: Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns (Ausgabe 7) (2018)

    Vom Berge, Philipp ; Copestake, Silvina; Eberle, Johanna; Kaimer, Steffen; Haepp, Tobias;

    Zitatform

    Vom Berge, Philipp, Steffen Kaimer, Silvina Copestake, Johanna Eberle & Tobias Haepp (2018): Arbeitsmarkspiegel: Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns (Ausgabe 7). (IAB-Forschungsbericht 10/2018), Nürnberg, 91 S.

    Abstract

    "Der Arbeitsmarktspiegel beschreibt anhand aktueller Daten wichtige Trends auf dem deutschen Arbeitsmarkt vor dem Hintergrund der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland. Der siebten Ausgabe liegen Daten bis einschließlich Juni 2018 zugrunde. Dies erlaubt eine Unterscheidung zwischen einmaligen, kurzfristigen Veränderungen zum Zeitpunkt der Mindestlohneinführung und mittel- bis längerfristigen Trendveränderungen. In den dreieinhalb Jahren seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ist die Gesamtbeschäftigung und insbesondere die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland stetig gestiegen, während die Zahl der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten deutlich gesunken ist. Die stärkste Reaktion zeigt sich direkt nach Mindestlohneinführung, aber auch im weiteren Verlauf bis Mitte 2018 nimmt die Zahl weiter ab. Nach der Mindestlohnerhöhung zum 1. Januar 2017 finden keine nennenswerten Beschäftigungsanpassungen statt. Der Arbeitsmarktspiegel untersucht daneben, wie sich die Entwicklungen für spezifische Untergruppen des Arbeitsmarkts darstellen. Die siebte Ausgabe betrachtet insbesondere die Entwicklung der Beschäftigungsstabilität von Neueinsteigern am Arbeitsmarkt. Diese hat im gesamten Betrachtungszeitraum von 2012 bis 2017 insgesamt leicht zugenommen. Die vorliegende siebte Ausgabe enthält auch kleinteilige regionale Informationen auf Ebene von 96 Raumordnungsregionen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Minijobs nach Einführung des Mindestlohns: eine Bestandsaufnahme. Diskussionspapier (2017)

    Bachmann, Ronald ; Martínez Flores, Fernanda; Höckel, Lisa Sofie; Dürig, Wolfgang; Frings, Hanna ;

    Zitatform

    Bachmann, Ronald, Wolfgang Dürig, Hanna Frings, Lisa Sofie Höckel & Fernanda Martínez Flores (2017): Minijobs nach Einführung des Mindestlohns. Eine Bestandsaufnahme. Diskussionspapier. (RWI-Materialien 114), Essen, 40 S.

    Abstract

    "Der vorliegende Artikel nutzt zwei Befragungen unter Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Bereich der geringfügigen Beschäftigung für eine aktuelle Bestandsaufnahme der Minijobs, und vergleicht die Ergebnisse mit der Situation vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohns. Im Vordergrund stehen hierbei die Arbeitsstunden, der Stundenlohn, Gründe für die Aufnahme bzw. für das Angebot von Minijobs, sowie die Arbeitsqualität in Form von Gewährung gesetzlich vorgeschriebener Leistungen, wie z.B. die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Insgesamt ergibt sich ein vielschichtiges Bild: Einerseits zeigen sich deutliche Verbesserungen bei den Löhnen und der Leistungsgewährung, und viele geringfügig Beschäftigte sind offenbar mit ihrem Minijob zufrieden. Andererseits sind auch nach Einführung des Mindestlohns noch Löhne unter 8,50 Euro zu beobachten, und die Sprungbrettfunktion von Minijobs hat weiter an Bedeutung verloren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Minijobs nach Einführung des Mindestlohns: eine Bestandsaufnahme (2017)

    Bachmann, Ronald ; Höckel, Lisa Sofie; Dürig, Wolfgang; Martínez Flores, Fernanda; Frings, Hanna ;

    Zitatform

    Bachmann, Ronald, Wolfgang Dürig, Hanna Frings, Lisa Sofie Höckel & Fernanda Martínez Flores (2017): Minijobs nach Einführung des Mindestlohns. Eine Bestandsaufnahme. In: Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, Jg. 66, H. 3, S. 209-237. DOI:10.1515/zfwp-2017-0014

    Abstract

    "Der vorliegende Artikel nutzt zwei Befragungen unter Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Bereich der geringfügigen Beschäftigung für eine aktuelle Bestandsaufnahme der Minijobs und vergleicht die Ergebnisse mit der Situation vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohns. Im Vordergrund stehen hierbei die Arbeitsstunden, der Stundenlohn, Gründe für die Aufnahme bzw. für das Angebot von Minijobs sowie die Arbeitsqualität in Form von Gewährung gesetzlich vorgeschriebener Leistungen, wie z. B. die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Insgesamt ergibt sich ein vielschichtiges Bild: Einerseits zeigen sich deutliche Verbesserungen bei den Löhnen und der Leistungsgewährung, und viele geringfügig Beschäftigte sind offenbar mit ihrem Minijob zufrieden. Andererseits sind auch nach Einführung des Mindestlohns noch Löhne unter 8,50 Euro zu beobachten, und die Sprungbrettfunktion von Minijobs hat weiter an Bedeutung verloren." (Autorenreferat, © De Gruyter)

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  • Literaturhinweis

    The short-run employment effects of the German minimum wage reform (2017)

    Caliendo, Marco ; Preuss, Malte ; Schröder, Carsten ; Wittbrodt, Linda; Fedorets, Alexandra ;

    Zitatform

    Caliendo, Marco, Alexandra Fedorets, Malte Preuss, Carsten Schröder & Linda Wittbrodt (2017): The short-run employment effects of the German minimum wage reform. (IZA discussion paper 11190), Bonn, 34 S.

    Abstract

    "We assess the short-term employment effects of the introduction of a national statutory minimum wage in Germany in 2015. For this purpose, we exploit variation in the regional treatment intensity, assuming that the stronger a minimum wage 'bites' into the regional wage distribution, the stronger the regional labour market will be affected. In contrast to previous studies, we draw upon detailed individual wage data from the Structure of Earnings Survey (SES) 2014 and combine it with administrative information on regional employment. Moreover, using the Socio-Economic Panel (SOEP), we are able to affirm the absence of anticipation effects and verify the assumption of a common trend in wages before the reform. Based on hourly wages, we compute two regional bite indicators - the share of affected employees and the Kaitz index - for 141 regional labour markets. In order to get a broader picture, we construct and compare a variety of these measures, including a bite based on full-time workers only. All of these display a considerably strong correlation. Overall, we do not find a pronounced significant effect on regular (full- and part-time) employment in most specifications, although some estimations yield a small significant reduction amounting to 78,000 (roughly 0.3% of all regular jobs). The results concerning marginal employment are more pronounced. We find evidence that mini-jobs dropped substantially from 2014 to 2015, making for a reduction of about 180,000 jobs (about 2.4% of all mini-jobs). This result is robust to a variety of sensitivity tests." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Unzureichende Umsetzung des Mindestlohns bei Minijobbern (2017)

    Pusch, Toralf; Seifert, Hartmut;

    Zitatform

    Pusch, Toralf & Hartmut Seifert (2017): Unzureichende Umsetzung des Mindestlohns bei Minijobbern. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 97, H. 3, S. 187-191. DOI:10.1007/s10273-017-2106-5

    Abstract

    "Mit der Einführung des Mindestlohns im Januar 2015 sollten Geringverdiener bessergestellt werden. Da insbesondere Minijobber gering entlohnt werden, ist es aufschlussreich, die Umsetzung des gesetzlichen Mindestlohns in diesem Bereich zu analysieren. Es zeigt sich, dass der gesetzliche Mindestlohn 2015 bei knapp der Hälfte der Minijobber umgangen wurde. Diese Ergebnisse signalisieren, dass eine wirksame Kontrolle zur Verhinderung von Mindestlohnverstößen erforderlich ist." (Autorenreferat, © Springer-Verlag)

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  • Literaturhinweis

    Studien zeigen: Vielen Minijobbern wurde der Mindestlohn vorenthalten: Doch die Situation besserte sich mit der Zeit (2017)

    Pusch, Toralf; Seifert, Hartmut;

    Zitatform

    Pusch, Toralf & Hartmut Seifert (2017): Studien zeigen: Vielen Minijobbern wurde der Mindestlohn vorenthalten. Doch die Situation besserte sich mit der Zeit. In: Soziale Sicherheit, Jg. 66, H. 5, S. 187-190.

    Abstract

    "Viele geringfügig Beschäftigte bekamen in den letzten zwei Jahren einen Lohn unterhalb der Mindestlohngrenze. Das zeigen zwei unterschiedliche Studien für die Jahre 2015 und 2016 des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung und des RWI - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung. Die Erhebungsmethoden und Ergebnisse der Analysen werden hier kurz zusammengefasst. Es zeigt sich: Zwar gab es beim Lohn für Minijobberinnen und -jobber in den letzten Jahren einige Verbesserungen, gravierende Probleme bleiben aber bestehen." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mindestlohngesetz: für viele Minijobber weiterhin nur Minilöhne (2017)

    Pusch, Toralf; Seifert, Hartmut;

    Zitatform

    Pusch, Toralf & Hartmut Seifert (2017): Mindestlohngesetz. Für viele Minijobber weiterhin nur Minilöhne. (WSI policy brief 09), Düsseldorf, 7 S.

    Abstract

    "Für geringfügig Beschäftigte (Minijobber) hat die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes besondere Bedeutung. Im Geltungsbereich des Mindestlohnes stellen sie zwar nur etwa 9% der Arbeitnehmer (im Hauptbeschäftigungsverhältnis), aber gut 34% derjenigen, deren Löhne aufgrund des seit 2015 geltenden Gesetzes aufgestockt werden müssten. Die Mehrheit kam nicht auf einen Stundenlohn von 8,50 Euro und mehr, blieb also unterhalb der Mindestlohnschwelle (Amlinger et al. 2016). Minijobber erhalten häufig nicht nur geringere Löhne als vergleichbare Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigte; ihnen werden oft auch verschiedene Leistungen wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Urlaubsgeld vorenthalten, auf die sie einen Rechtsanspruch hätten (Bachmann et al. 2011; Fischer et al. 2015). Angesichts der im Vergleich zu anderen Beschäftigtengruppen außerordentlich weit verbreiteten Einkommensprekarität ist der Anpassungsbedarf beim Lohnsatz besonders hoch. Für die Wirksamkeit des Mindestlohngesetzes stellt diese Beschäftigtengruppe einen guten Prüfstein dar. Wie haben Betriebe und Beschäftigte auf das Gesetz reagiert?" (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Vielen Minijobbern wurde der Mindestlohn vorenthalten: Doch die Situation besserte sich mit der Zeit (2017)

    Pusch, Toralf; Seifert, Hartmut;

    Zitatform

    Pusch, Toralf & Hartmut Seifert (2017): Vielen Minijobbern wurde der Mindestlohn vorenthalten. Doch die Situation besserte sich mit der Zeit. In: Soziale Sicherheit, Jg. 66, H. 5, S. 187-191.

    Abstract

    "Viele geringfügig Beschäftigte bekamen in den letzten zwei Jahren einen Lohn unterhalb der Mindestlohngrenze. Das zeigen zwei unterschiedliche Studien für die Jahre 2015 und 2016 des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung und des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung. Die Erhebungsmethoden und Ergebnisse der Analysen werden hier kurz zusammengefasst. Es zeigt sich: Zwar gab es beim Lohn für Minijobberinnen und -jobber in den letzten Jahren einige Verbesserungen, gravierende Probleme bleiben aber bestehen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Beschäftigungsanpassung nach Mindestlohneinführung: Minijobs wurden teilweise umgewandelt, aber auch zulasten anderer Stellen (2017)

    Vom Berge, Philipp ; Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Vom Berge, Philipp & Enzo Weber (2017): Beschäftigungsanpassung nach Mindestlohneinführung: Minijobs wurden teilweise umgewandelt, aber auch zulasten anderer Stellen. (IAB-Kurzbericht 11/2017), Nürnberg, 8 S.

    Abstract

    "Zum 1. Januar 2015 wurde in Deutschland der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 8,50 ?Euro pro Stunde eingeführt. Erste Analysen des IAB haben gezeigt, dass es Auswirkungen insbesondere auf geringfügige Beschäftigung gab. Dieser Kurzbericht analysiert die Beschäftigungsdynamik bei Einführung des Mindestlohns auf betrieblicher Ebene. Er zeigt, wie sich Betriebe kurzfristig an die neuen Gegebenheiten angepasst haben und wie sich die Struktur der Beschäftigung nach der Mindestlohneinführung verändert hat." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Vom Berge, Philipp ; Weber, Enzo ;
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  • Literaturhinweis

    Höhe des gesetzlichen Mindestlohns und Umfang der Sonderregelungen und Übergangsvorschriften: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/11466) (2017)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2017): Höhe des gesetzlichen Mindestlohns und Umfang der Sonderregelungen und Übergangsvorschriften. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/11466). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/11918 (11.04.2017)), 44 S.

    Abstract

    "Seit dem 1. Januar 2017 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,84 Euro brutto pro Stunde für die meisten Beschäftigungsverhältnisse, ausgenommen neu eingestellte Langzeitarbeitslose, Zeitungsboten und einzelne Branchen mit abweichenden Tarifverträgen, Ausbildungsverhältnisse sowie unter bestimmten Bedingungen Praktika. Diese Kleine Anfrage ergänzt die Kleine Anfrage 18/8498 vom Mai 2016, die weitgehend entsprechende Daten erfragt, basierend auf dem seinerzeit geltenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Die vorliegende Kleine Anfrage aktualisiert die Abfrage aufgrund der neuen Rechtslage mit dem aktuellen Mindestlohn von 8,84 Euro." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Nachfolgestudie zur Analyse der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) sowie den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns: Endbericht. Gutachten im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (2016)

    Bachmann, Ronald ; Martínez Flores, Fernanda; Frings, Hanna ; Dürig, Wolfgang; Bömer, Miriam; Höckel, Lisa Sofie;

    Zitatform

    Bömer, Miriam, Wolfgang Dürig, Lisa Sofie Höckel & Fernanda Martínez Flores (2016): Nachfolgestudie zur Analyse der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) sowie den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns. Endbericht. Gutachten im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. (RWI-Projektbericht), Essen, 160 S.

    Abstract

    "Im vorliegenden Bericht wurden die Ergebnisse zweier umfangreicher Befragungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Bereich der geringfügigen Beschäftigung präsentiert. Diese Befragungen wurden im zweiten Halbjahr 2016 im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales NRW durch das RWI durchgeführt. Datengrundlage waren die Datenbestände der DRV Rheinland und der DRV Westfalen für Juni 2016, aus denen insgesamt 25.000 geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer und 10.000 Arbeitgeber von geringfügig Beschäftigten nach dem Zufallsprinzip angeschrieben wurden. Die Befragungsergebnisse können angesichts von Vergleichen zwischen den Charakteristika der Befragten und den Charakteristika der Gesamtheit der geringfügig Beschäftigten in NRW und in der Bundesrepublik Deutschland als repräsentativ für die befragte Altersgruppe angesehen werden. Die Vorgehensweise bei der Erstellung der Studie entspricht einer Studie zur geringfügigen Beschäftigung in NRW, die im Jahr 2012 durchgeführt worden war (RWI 2012). Somit liefert die vorliegende Untersuchung nicht nur eine genaue Bestandsaufnahme von geringfügiger Beschäftigung in NRW im Jahr 2016, es kann auch auf die Entwicklungen in diesem Bereich seit 2012 eingegangen werden. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns am 1.1.2015 von Interesse." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mindestlohn: Hinweise auf Jobverluste erhärten sich (2016)

    Groll, Dominik;

    Zitatform

    Groll, Dominik (2016): Mindestlohn. Hinweise auf Jobverluste erhärten sich. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 96, H. 2, S. 151-152. DOI:10.1007/s10273-016-1941-0

    Abstract

    "Es ist mittlerweile unstrittig, dass die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns am 1. Januar 2015 zu einem deutlichen Rückgang der Zahl der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten (Minijobs) führte. Von zentraler Bedeutung für die Beurteilung des Mindestlohns hinsichtlich eines möglichen negativen Beschäftigungseffekts ist nun die Frage, ob diese Minijobs tatsächlich wegfielen oder ob sie in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt wurden. Kürzlich veröffentlichte Daten des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (sogenannte Arbeitsmarktspiegel) ermöglichen es, der Antwort auf diese Frage ein großes Stück näher zu kommen." (Textauszug, © Springer-Verlag)

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  • Literaturhinweis

    Ein Jahr gesetzlicher Mindestlohn: ein Faktencheck (2016)

    Lesch, Hagen; Schröder, Christoph;

    Zitatform

    Lesch, Hagen & Christoph Schröder (2016): Ein Jahr gesetzlicher Mindestlohn. Ein Faktencheck. In: IW-Trends, Jg. 43, H. 2, S. 57-73. DOI:10.2373/1864-810X.16-02-05

    Abstract

    "Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns dürfte rund 4 Millionen Arbeitnehmer betroffen haben. Da der Mindestlohn in einer Phase mit dynamischem Beschäftigungswachstum eingeführt wurde, waren die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt bisher gering. Im Januar 2015 waren die Zugänge in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung um 94.516 Personen und die Abgänge aus geringfügiger Beschäftigung um 73.941 Personen höher als im Jahresdurchschnitt 2014. Es wurden also Minijobs abgebaut und im Gegenzug sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgebaut. Unklar ist, ob dabei auch Stellen verloren gingen. Klar ist hingegen, dass die mindestlohninduzierten Lohnkostensteigerungen auf die Preise überwälzt wurden. Dies ist vor allem in Ostdeutschland sichtbar. Unstrittig ist außerdem, dass die Lohnstruktur gestaucht wurde. Anfang 2015 lagen die Lohnzuwächse ungelernter Arbeitnehmer vor allem in Ostdeutschland deutlich über dem allgemeinen Anstieg. Als effektives Instrument gegen Armut erwies sich der Mindestlohn aber nicht. Die Anzahl der sogenannten Aufstocker ist kaum zurückgegangen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Erkenntnisse aus der Mindestlohnforschung des IAB (2016)

    Vom Berge, Philipp ; Bossler, Mario ; Möller, Joachim;

    Zitatform

    Vom Berge, Philipp, Mario Bossler & Joachim Möller (2016): Erkenntnisse aus der Mindestlohnforschung des IAB. (IAB-Stellungnahme 03/2016), Nürnberg, 11 S.

    Abstract

    "In dieser Stellungnahme legt das IAB Erkenntnisse aus seiner Mindestlohnforschung vor. Der Mindestlohn stand einer positiven gesamtwirtschaftlichen Beschäftigungsentwicklung nicht entgegen. Die Zahl der vom Mindestlohn begünstigten Personen ist derzeit noch schwer zu quantifizieren. Hinzu kommen ebenfalls noch nicht genau zu beziffernde Lohneffekte. Erste Erkenntnisse dazu hat das Statistische Bundesamt kürzlich veröffentlicht. Ergebnisse des IAB-Arbeitsmarktspiegels zeigen, dass die Zahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten im Januar 2015 um circa 94.000 Personen zurückgegangen ist. Bei etwa der Hälfte dieser Personen wurde die Beschäftigung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgewandelt. Eine erste Evaluation mit den Daten des IAB-Betriebspanels zeigt einen moderaten negativen Beschäftigungseffekt, der hauptsächlich auf eine Zurückhaltung in den Einstellungen und kaum auf Entlassungen von betroffenen Betrieben zurückzuführen ist." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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