Springe zum Inhalt

Dossier

Mindestlohn

Seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes am 1. Januar 2015 gilt ein allgemeingültiger flächendeckender Mindestlohn in Deutschland. Lohnuntergrenzen gibt es in beinahe allen europäischen Staaten und den USA. Die Mindestlohn-Gesetze haben das Ziel, Lohn-Dumping, also die nicht verhältnismäßige Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, zu verhindern.
Diese Infoplattform dokumentiert die Diskussion rund um die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland und die Ergebnisse empirischer Forschung der letzten Jahre zu flächendeckenden und branchenspezifischen Mindestlöhnen.

Zurück zur Übersicht
Ergebnisse pro Seite: 20 | 50 | 100
im Aspekt "Langzeitarbeitslose"
  • Literaturhinweis

    Verringerung der Langzeitarbeitslosigkeit (2017)

    Beste, Jonas ; Bruckmeier, Kerstin ; Osiander, Christopher ; Klingert, Isabell; Moczall, Andreas; Vom Berge, Philipp ; Lietzmann, Torsten; Wolff, Joachim; Kupka, Peter;

    Zitatform

    Beste, Jonas, Kerstin Bruckmeier, Isabell Klingert, Peter Kupka, Torsten Lietzmann, Andreas Moczall, Christopher Osiander, Philipp Vom Berge & Joachim Wolff (2017): Verringerung der Langzeitarbeitslosigkeit. (IAB-Stellungnahme 02/2017), Nürnberg, 24 S.

    Abstract

    "Zur Vorbereitung des Jahresgutachtens 2016/2017 des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wurde das IAB um seine Expertise zur stark verfestigten Langzeitarbeitslosigkeit gebeten. Langzeitarbeitslose konnten in der letzten Dekade zwar durchaus von der Zunahme der Beschäftigung in Deutschland profitieren. Parallel zur Arbeitslosigkeit insgesamt ist seit 2012 allerdings kein Rückgang der Langzeitarbeitslosigkeit mehr zu verzeichnen, ihr Ausmaß liegt relativ stabil bei etwas über einer Million Personen.
    Im Herbst 2016 äußerte sich das IAB zu den Möglichkeiten der Verringerung von Langzeitarbeitslosigkeit durch Beratung und Vermittlung sowie die aktive Arbeitsmarktpolitik und ging dabei auf mögliche Ursachen für die Verfestigung der Langzeitarbeitslosigkeit, auf eine bessere finanzielle Ausgestaltung der aktiven Arbeitsmarktpolitik, auf spezifische Qualifizierungsbedarfe wie auch auf Instrumente wie öffentlich geförderte Beschäftigung und einen sozialen Arbeitsmarkt ein. Das IAB äußerte sich außerdem zur Rolle des Niedriglohnsektors für Langzeitarbeitslose, zum Einfluss des Anspruchslohns auf den Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit und zu den bisherigen Forschungsergebnissen zur Wirkung der Ausnahmeregelung vom Mindestlohn für Langzeitarbeitslose. Die Erkenntnisse hierzu werden in der vorliegenden Stellungnahme zusammengefasst." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Bericht und Einschätzung der Bundesregierung zur Regelung für Langzeitarbeitslose nach § 22 Absatz 4 Satz 2 des Mindestlohngesetzes: Unterrichtung durch die Bundesregierung (2017)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeitund Soziales vom (2017): Bericht und Einschätzung der Bundesregierung zur Regelung für Langzeitarbeitslose nach § 22 Absatz 4 Satz 2 des Mindestlohngesetzes. Unterrichtung durch die Bundesregierung. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/11118 (09.02.2017)), 2 S.

    Abstract

    "Die Ausnahmeregel des Mindestlohngesetzes, wonach Langzeitarbeitslosen in den ersten sechs Monaten nach Aufnahme einer Beschäftigung kein Mindestlohn gezahlt werden muss, wird nur in sehr wenigen Fällen angewandt, schreibt die Bundesregierung in einer Unterrichtung. Darin heißt es weiter, dass die Ausnahmeregel keinen 'signifikanten Effekt' auf den Lohn habe, den Langzeitarbeitslose kurz nach Eintritt in eine Beschäftigung erzielen. Außerdem sei eine Häufung von Einstellungen Langzeitarbeitsloser zu Lasten anderer Arbeitnehmer anhand der vorhandenen Daten nicht zu erkennen. Auch fänden sich in den Untersuchungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) keine Hinweise auf Drehtüreffekte, also einer Häufung von Entlassungen, wenn die Ausnahmeregel nach sechs Monaten ausläuft. Auch wenn das Ziel, Langzeitarbeitslosen einen Weg in den Arbeitsmarkt zu eröffnen, bisher kaum erreicht worden sei, plant die Regierung derzeit nicht, diese Ausnahmeregel abzuschaffen. Eine weitere Evaluation sei aber nötig, heißt es in der Unterrichtung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Der gesetzliche Mindestlohn. Reichweite, Durchsetzung und Auswirkungen (2016)

    Hlava, Daniel;

    Zitatform

    Hlava, Daniel (2016): Der gesetzliche Mindestlohn. Reichweite, Durchsetzung und Auswirkungen. In: Soziales Recht, Jg. 6, H. 1, S. 17-35.

    Abstract

    "Nach gut einem Jahr der Geltung des gesetzlichen Mindestlohns gibt der Verfasser einen Überblick zu den grundsätzlichen Rechtsfragen und aktuellen Praxisproblemen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den Durchsetzungsmechanismen. Einbezogen werden erste empirische Erkenntnisse zu den Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, Lohnentwicklung und sozialrechtliche Folgen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Mindestlohnbegleitforschung - Überprüfung der Ausnahmeregelung für Langzeitarbeitslose: Forschungsauftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) (2016)

    Vom Berge, Philipp ; Strien, Karsten; Hense, Christine; Puhe, Henry; Becker, Sebastian; Kleinmeier, Rita; Trenkle, Simon ; Klingert, Isabell; Lenhart, Julia; Daumann, Volker; Umkehrer, Matthias; Büschel, Ulrike;

    Zitatform

    Vom Berge, Philipp, Isabell Klingert, Sebastian Becker, Julia Lenhart, Simon Trenkle, Matthias Umkehrer, Karsten Strien, Christine Hense, Henry Puhe, Rita Kleinmeier, Volker Daumann & Ulrike Büschel (2016): Mindestlohnbegleitforschung - Überprüfung der Ausnahmeregelung für Langzeitarbeitslose. Forschungsauftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). (IAB-Forschungsbericht 08/2016), Nürnberg, 131 S.

    Abstract

    "Mit der Verabschiedung des Mindestlohngesetzes wurde zum 1. Januar 2015 ein allgemeiner Mindestlohn in Deutschland eingeführt, der flächendeckend 8,50 Euro/Stunde beträgt. Für Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten, die unmittelbar vor Beginn der Beschäftigung langzeitarbeitslos im Sinne des § 18 Abs. 1 SGB III waren, gilt der Mindestlohn in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung allerdings nicht. Die Ausnahmeregelung wurde mit einem Evaluationsauftrag versehen, dessen Ergebnisse nun vorliegen. Der Bericht gibt einen Überblick über die Erwartungen an diese Ausnahmeregelung, diskutiert ihre Bedeutung in der Praxis und prüft ihre Folgen empirisch.
    Die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt gilt als besonders schwierig. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Oftmals liegen mehrere Vermittlungshemmnisse vor, die sich zum Teil bedingen und die einer Beschäftigungsaufnahme im Weg stehen. Diese reichen von gesundheitlichen Einschränkungen über mangelnde Qualifikation, Flexibilität oder Motivation bis hin zu unrealistischen Vorstellungen beim Gehalt oder Vorbehalten der Arbeitgeber. Ist die Jobsuche von Langzeitarbeitslosen erfolgreich, sind die Einstiegslöhne häufig relativ niedrig.
    Vor dem Hintergrund dieser Problematik wurde die Ausnahmeregelung kontrovers diskutiert. Einerseits wurde mit ihr die Hoffnung verbunden, einer möglichen Verschlechterung der Integrationschancen durch den Mindestlohn entgegen zu wirken. Andererseits wurde bemängelt, sie könnte eine Diskriminierung von Langzeitarbeitslosen darstellen, demotivierend sein und die Beschäftigungsstabilität von Langzeitarbeitslosen weiter verschlechtern. Außerdem könnten wirkungsvollere, bereits vorhandene Instrumente zur Förderung von Langzeitarbeitslosen eingesetzt werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Mindestlohnausnahme für Langzeitarbeitslose: Wenig wirksam und kaum genutzt (2016)

    Vom Berge, Philipp ; Umkehrer, Matthias; Lenhart, Julia; Klingert, Isabell; Büschel, Ulrike; Becker, Sebastian; Kleinmeier, Rita; Hense, Christine; Trenkle, Simon ; Puhe, Henry; Strien, Karsten; Daumann, Volker;

    Zitatform

    Vom Berge, Philipp, Isabell Klingert, Sebastian Becker, Julia Lenhart, Simon Trenkle, Matthias Umkehrer, Ulrike Büschel, Rita Kleinmeier, Christine Hense, Henry Puhe, Karsten Strien & Volker Daumann (2016): Mindestlohnausnahme für Langzeitarbeitslose: Wenig wirksam und kaum genutzt. (IAB-Kurzbericht 23/2016), Nürnberg, 8 S.

    Abstract

    "Im Januar 2015 wurde in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro/Stunde eingeführt. Gleichzeitig trat eine Ausnahme für Langzeitarbeitslose in Kraft, um deren generell schwierige Arbeitsmarktintegration nicht noch weiter zu erschweren. Diese Regelung wird in der politischen Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat das IAB untersucht, wie sich die Ausnahmeregelung seither auf Löhne und Beschäftigung sowie auf die Praxis in den Jobcentern ausgewirkt hat." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Kein Mindestlohn für Langzeitarbeitslose? (2014)

    Amlinger, Marc; Bispinck, Reinhard; Schulten, Thorsten;

    Zitatform

    Amlinger, Marc, Reinhard Bispinck & Thorsten Schulten (2014): Kein Mindestlohn für Langzeitarbeitslose? (WSI-Report 15), Düsseldorf, 18 S.

    Abstract

    "Nach den derzeitigen Plänen der Bundesregierung sollen Langzeitarbeitslose von der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns für die ersten sechs Monate nach Aufnahme einer Beschäftigung ausgenommen werden. Diese befristete Ausnahme soll die Wiedereingliederungschancen von Langzeitarbeitslosen erhöhen und ihnen einen besseren Übergang in eine reguläre Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt ermöglichen.
    Die arbeitsmarktpolitischen Erfahrungen mit der Entwicklung und Förderung von Langzeitarbeitslosen legen jedoch den Schluss nahe, dass hiermit eher das Gegenteil eintreten könnte. Insbesondere wenn die Ausnahmeregelung als pauschale Lohnsubvention genutzt und damit die bisherigen individuellen Eingliederungshilfen für Langzeitarbeitslose verdrängt werden sollten, könnten umfangreiche Substitutions- und Drehtüreffekte die Folge sein.
    Da die Ausnahmeregelung nur in tarifungebunden Betrieben Anwendung finden kann, wird zudem nicht-tarifgebundenen Unternehmen ein deutlicher Wettbewerbsvorteil verschafft und damit ein Anreiz zur Absenkung von Tarifstandards oder sogar zur Schwächung der Tarifbindung gesetzt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Niedriglohnsektor: Jeder Dritte ohne Mindestlohn?: Ausnahmen vom geplanten Mindestlohn und ihre Konsequenzen (2014)

    Amlinger, Marc; Bispinck, Reinhard; Schulten, Thorsten;

    Zitatform

    Amlinger, Marc, Reinhard Bispinck & Thorsten Schulten (2014): Niedriglohnsektor: Jeder Dritte ohne Mindestlohn? Ausnahmen vom geplanten Mindestlohn und ihre Konsequenzen. (WSI-Report 12), Düsseldorf, 12 S.

    Abstract

    "In der aktuellen Debatte um das neue deutsche Mindestlohnmodell mehren sich Forderungen von Politikern und Arbeitgeberverbänden, die für zahlreiche Arbeitnehmergruppen Ausnahmeregelungen festlegen wollen. Genannt werden geringfügig Beschäftigte, erwerbstätige Rentner, Schüler, Studenten, Langzeitarbeitslose, Saisonkräfte und Hilfsarbeiter.
    Sollten sich diese Ausnahmen durchsetzen, würde mehr als jeder Dritte aus dem Geltungsbereich des Mindestlohns herausfallen. Dies entspräche knapp 2 Millionen Beschäftigten. Damit würde der allgemeine Mindestlohn systematisch unterlaufen und ein neuer, eigener Niedriglohnsektor unterhalb der Mindestlohngrenze geschaffen.
    Die Untersuchung des WSI belegt des Weiteren, dass sich die Ausnahmeregelungen stark auf einige wenige Branchen konzentrieren würden. In diesen Branchen dürfte die Ausnahme großer Arbeitnehmergruppen erhebliche Risiken in der Form von Verdrängungs- und Substitutionseffekten zur Folge haben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen