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Dossier

Mindestlohn

Seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes am 1. Januar 2015 gilt ein allgemeingültiger flächendeckender Mindestlohn in Deutschland. Lohnuntergrenzen gibt es in beinahe allen europäischen Staaten und den USA. Die Mindestlohn-Gesetze haben das Ziel, Lohn-Dumping, also die nicht verhältnismäßige Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, zu verhindern.
Dieses Themendossier dokumentiert die Diskussion rund um die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland und die Ergebnisse empirischer Forschung der zu flächendeckenden und branchenspezifischen Mindestlöhnen. Mit dem Filter „Autorenschaft“ können Sie auf IAB-(Mit-)Autorenschaft eingrenzen.

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im Aspekt "Niedersachsen"
  • Literaturhinweis

    Effekte des Mindestlohns auf Handwerksbetriebe: Eine Analyse von Bäckereien in Südniedersachsen (2025)

    Felix, Töpfer; Leonie, Reher;

    Zitatform

    Felix, Töpfer & Reher Leonie (2025): Effekte des Mindestlohns auf Handwerksbetriebe. Eine Analyse von Bäckereien in Südniedersachsen. (ifh Forschungsbericht / Volkswirtschaftliches Institut für Mittelstand & Handwerk an der Universität Göttingen 27), Göttingen, 36 S. DOI:10.47952/gro-publ-305

    Abstract

    "Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland im Jahr 2015 stellte ein Novum in der deutschen Arbeitsmarktpolitik dar. Ziel war der Schutz vor Lohnarmut im Niedriglohnsektor, ohne die gesamtwirtschaftliche Beschäftigung zu gefährden. Diese Arbeit untersucht auf qualitativer Grundlage die wirtschaftlichen Auswirkungen des Mindestlohns auf Handwerksbetriebe, exemplarisch analysiert am Beispiel von Bäckereien in Südniedersachsen. Das Bäckerhandwerk ist als Niedriglohnbranche in besonderer Weise vom Mindestlohn betroffen und befindet sich ohnehin seit Jahrzehnten im Strukturwandel. Sinkende Betriebszahlen und Konzentrationsprozesse, wachsende Konkurrenz durch den Lebensmitteleinzelhandel und Discounter sowie technische Rationalisierung prägen die Branche. Hinzu kommen Fachkräftemangel, gestiegene Energie- und Rohstoffpreise sowie eine abnehmende Ausbildungsbereitschaft, welche die wirtschaftliche Stabilität vieler Handwerksbäckereien zusätzlich gefährden. Anhand von sechs teilstrukturierten Interviews auf Ebene der Geschäftsführung werden konkrete betriebliche Anpassungsreaktionen identifiziert und in den bestehenden Forschungskontext eingeordnet. Dabei beschreiben die befragten Betriebe sowohl die Einführung des Mindestlohns als auch seine Erhöhungen als Belastung. Die Zielsetzung des Gesetzes wird dabei nicht grundsätzlich abgelehnt, wohl aber die fehlende Differenzierung und Umsetzung. Herausfordernd sei insbesondere die notwendige Anpassung des gesamten Lohngefüges, da Lohnabstände betriebsintern gewahrt werden müssten. Ein Stellenabbau fand in den befragten Betrieben nicht statt und wird auch künftig ausgeschlossen. Angesichts des Fachkräftemangels und der arbeitsintensiven Produktionsweise sehen die Betriebe keine Alternative zur Personalbindung. Gleichzeitig werde die Personalgewinnung schwieriger, insbesondere im Verkauf. Die Attraktivität der Arbeitsplätze leide ohnehin unter vergleichsweise unattraktiven Arbeitsbedingungen wie frühen Arbeitszeiten und anspruchsvoller körperlicher Arbeit, wodurch Lohnangleichungen zu anderen Branchen schwerer ins Gewicht fallen. Preissteigerungen der Endprodukte bilden somit die häufigste betriebliche Reaktion. In mehreren Interviews wurden außerdem sozialpolitische Fehlanreize thematisiert, die entweder zur Stundenreduzierung oder Ablehnung von Jobangeboten seitens der Arbeitnehmer führten. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass die Auswirkungen des Mindestlohns im Handwerk vielschichtig sind. Zwar konnten keine unmittelbaren negativen Beschäftigungseffekte im Bäckereihandwerk festgestellt werden, die wirtschaftliche Belastung - insbesondere kleinerer Betriebe - ist jedoch evident. Die direkten Personalkostensteigerungen reihen sich dabei in die Vielzahl von bestehenden Herausforderungen ein und können nicht isoliert betrachtet werden. Die befragten Unternehmen fordern daher eine stärkere Berücksichtigung ihrer betrieblichen Rahmenbedingungen bei zukünftigen Regulierungen sowie Möglichkeiten zur flexibleren Anwendung der Mindestlöhne, um letztlich den Fortbestand kleinbetrieblicher Strukturen im Handwerk zu sichern." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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